Ende Juni 2025 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand. Mit dem Abkommen sollen für 99.7 Prozent aller Schweizer Exporte nach Thailand Zollerleichterungen in Kraft treten. Auch die nichttarifären Handelshemmnisse würden mit dem FHA reduziert. Weiter sollen beim Handel mit Dienstleistungen der Geltungsbereich, die Begriffsdefinitionen sowie die relevantesten Verpflichtungen aus dem GATS gelten. Das Abkommen soll auch die Rechtssicherheit bei gegenseitigen Investitionen erhöhen. In Bezug auf das geistige Eigentum stütze sich das FHA auf die Regeln des TRIPS-Abkommens und gehe teilweise darüber hinaus. Ausserdem enthalte das Abkommen auch Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zum diesbezüglichen gegenseitigen Marktzugang. Die EFTA-Staaten würden mit diesem Abkommen im Übrigen zur ersten Partnerin, mit welcher Thailand ein ausführliches Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ausgearbeitet habe. Wie bereits im Abkommen mit Chile wurde auch in diesem FHA der Zugang der KMU zu wichtigen Informationen in Bezug auf die Umsetzung des Abkommens erleichtert. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Abkommens soll ein gemischter Ausschuss zuständig sein. Bei Streitigkeiten ist ein bindendes Schiedsverfahren vorgesehen.

Dossier: Accords de libre-échange