Unter den unilateralen aussenwirtschaftlichen Massnahmen ist neben der bereits genannten Erweiterung der Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer besonders ein neugeschaffenes Bundesgesetz über eine der EG- und EFTA-Praxis angepasste Zollregelung für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse anzuführen. Dieses gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, bei der Ein- und Ausfuhr gewisser industrieller Produkte mittels flexibler Importabgaben bzw. Exporterstattungen die Differenz auszugleichen, die zwischen den Inland- und den Weltmarktpreisen der für die Herstellung verwendeten agrarischen Rohstoffe besteht. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen neutralisiert werden, welche auf fremden agrarpolitischen Massnahmen gründen und die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Nahrungsmittelindustrie beeinträchtigen. Nachdem in beiden Kammern Nichteintretensanträge aus SP- und Landesringkreisen abgelehnt worden waren, stimmten die Räte mit deutlichen Mehrheiten der Vorlage zu. Die Denner AG beschloss jedoch das Referendum zu ergreifen und fand beim schweizerischen Konsumentenbund Unterstützung. Dieser hatte sich bereits in der Vernehmlassung gegen das Gesetz ausgesprochen.
- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 1974
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- AB NR, 1974, S. 1175 ff.
- AB SR, 1974, S. 647 ff.
- BBI, 1974, II, S. 265 ff.
- BBI, 1974, II, S. 432 ff.
- BBI, 1975, I, S. 594 f.
- NZZ, 23.5., 19.12., 23.12.74; Ldb, 13.6.74; NZ, 5.7.74; NZZ, 9.8.74; Bund, 22.8.74
von Georges Andrey
Aktualisiert am 05.07.2021
Aktualisiert am 05.07.2021