Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Ghadhafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen.
Dossier: Sanctions prises par la Suisse à l'encontre d'autres états- Mot-clés
- Date
- 4 mars 2011
- Type
- Relations internationales
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Medienmitteilungen EDA vom 24.2., 2.3. und 4.3.11; TA, 25.2. und 5.3.11.
de Anita Käppeli
Modifié le 02.03.2022
Modifié le 02.03.2022