Angesichts der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sperrte die Landesregierung Ende Februar den Zugang zu den Vermögenswerten des libyschen Machthabers Muammar al-Ghadhafi und seines Umfelds. Ebenfalls entsandte die Schweiz im Zuge der Flüchtlingsbewegungen aus Libyen humanitäre Experten ins Grenzgebiet zu Ägypten und Tunesien und sagte finanzielle Unterstützung zu. Nachdem der UNO-Sicherheitsrat Ende Februar Sanktionen gegen das libysche Regime verhängt hatte, beschloss der Bundesrat, die Verordnung zur Sperrung der Vermögenswerte anzupassen.
Dossier: Von der Schweiz ergriffene Sanktionen gegen andere Staaten- Schlagworte
- Datum
- 4. März 2011
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Akteure
- Quellen
-
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- Medienmitteilungen EDA vom 24.2., 2.3. und 4.3.11; TA, 25.2. und 5.3.11.
von Anita Käppeli
Aktualisiert am 02.03.2022
Aktualisiert am 02.03.2022