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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Discussions sur les thèmes de la politique conjoncturelle et des échanges commerciaux — Controverse relative d la problématique de la croissance économique — Efforts en vue d'une atténuation des disparités économiques entre les différentes régions du pays — L'inflation enregistre de nouveaux records — Tentatives d'amélioration des instruments d'observation de la conjoncture — Le rôle constamment inflationniste de l'industrie du bâtiment incite peuple et cantons d confirmer en votation populaire l'arrêté sur la construction de 1971, tandis que les Chambres renforcent les mesures de stabilisation du marché de la construction — Polémique autour d'un projet d'article conjoncturel — Le parlement adopte un train de mesures complémentaires contre la surchauffe — Un additif horloger à l'accord avec la CEE permet d'inclure l'industrie horlogère dans le traité de libre-échange — Indices de ralentissement temporaire dans le tourisme et dans l'industrie des machines — Nouvelle concentration et accentuation de la concurrence dans le commerce de détail — Démarches en faveur d'un article constitutionnel sur la protection des consommateurs.
Wirtschaftsordnung
Die Diskussion um die schweizerische Wirtschaftsordnung stand 1972 vor allem im Banne von Konjunktur- und Aussenwirtschaftspolitik. Einerseits wurde immer klarer, dass die nach wie vor ungebändigte Inflation weder der Selbstregulierung der marktwirtschaftlichen Kräfte noch der freiwilligen Selbstdisziplin der Wirtschaftssubjekte überlassen werden kann, sondern dass es zu ihrer Bekämpfung der staatlichen Intervention bedarf [1]. Andererseits vermochte die Schweiz durch den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den Europäischen Gemeinschaften unter weitgehender Wahrung staatlicher Eigenständigkeit und wirtschaftspolitischer Autonomie ihre wirtschaftliche Position im europäischen Raum bedeutend zu verbessern [2]. Ganz allgemein konnte weiter festgestellt werden, dass der Stellenwert des « Wirtschaftlichen » im Rahmen der gesamten politischen Entscheidungsstruktur unseres Landes erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Dies gilt für die Landesverteidigung ebenso wie für die Infrastruktur und die Sozialpolitik [3]. Diese ökonomische Vorrangstellung wurde allerdings durch die Auseinandersetzung mit den ökologischen Grenzen des Wachstums überschattet. Zahlreiche Publikationen, Tagungen und Symposien waren der Frage gewidmet, ob und wie die Natur der wachsenden Menschheit mit ihren sich steigernden Ansprüchen die benötigten Ressourcen liefern und die dabei entstehenden Abfallprodukte aufnehmen könne [4].
Angesichts des breiten Spektrums wirtschaftlicher Probleme wuchs das Bedürfnis nach Prospektive und planender Zukunftsgestaltung. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang eine vom Massachusetts Institute of Technoiogy (MIT) im Auftrag des « Club of Rome » ausgearbeitete Studie, welche in geradezu apokalyptischer Weise auf die Gefahren des exponentiellen Wachstums hinweist. Die Untersuchung stiess in wirtschaftlichen Kreisen auf reges Interesse und eine zum Teil wohlfundierte Kritik [5]. Massiv kritisiert wurden anderseits auch die negativen Auswüchse unserer « Wohlstandsgesellschaft », die sich immer mehr « von der Überfluss- zur Überdrussgesellschaft » zu entwickeln drohe [6]. Von der unter Prof. E. Kneschaurek erstellten Perspektivstudie erschienen weitere neue Teilberichte [7]. Die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit veranstaltete im Rahmen der Föderalismusdiskussion eine Reihe von Hearings, die u.a. der Problematik des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Wirtschaftspolitik gewidmet waren [8]. Ferner fand wiederum eine ganze Reihe von Tagungen, Seminarien und Kursen statt, die sich mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsperspektiven der Schweiz beschäftigten [9].
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Strukturpolitik
Auf dem Gebiete der Strukturpolitik stand nach wie vor das Problem des zunehmenden Wohlstandsgefälles zwischen einzelnen Landesteilen im Vordergrund ; dessen Bedeutung wurde auch vom Bundesrat in seinen Richtlinien stark betont [10]. So gelangte die Studienkommission für Preis-, Kosten- und Strukturfragen in ihrem umfassenden Bericht zur Regionalpolitik zum Schluss, dass in der Wirtschaftsstruktur unseres Landes Verzerrungen vorhanden sind, die der Korrektur bedürfen [11]. Im Juli konnte der Bundesrat nach langwierigen Vorarbeiten und umfangreichen Untersuchungen endlich den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete in die Vernehmlassung schicken. Mit dem zukünftigen Gesetz wird bezweckt, die allgemeine Entwicklung von Berggebieten zu fördern und deren wirtschaftliche Struktur zu verbessern. Dies soll über gezielte Investitionshilfen, insbesondere durch Vermittlung oder Gewährung zinsgünstiger Darlehen zum Ausbau der Infrastruktur, erreicht werden [12]. Bundesrat Brugger hatte schon zu Beginn des Jahres erklärt, der Bund könne mit dem geplanten Gesetz nur « Hilfe zur Selbsthilfe » anbieten, wofür in den nächsten Jahren 100 bis 200 Mio Fr. bereitgestellt würden [13]. Eine Versammlung von Vertretern der Legislativen und Exekutiven aus 13 Kantonen beschloss in der Folge, eine Organisation zum Schutze und zur Förderung des Berggebietes im Hinblick auf die schweizerische Raumplanung zu schaffen [14]. Der Bundesrat setzte seinerseits eine 20 Mitglieder zählende ständige Kommission für regionale Wirtschaftsförderung ein. Das Gremium erhielt unter dem Präsidium von Nationalrat Schlumpf (svp, GR) den Auftrag, das EVD in grundsätzlichen regionalpolitischen Fragen zu beraten [15]. Gleichzeitig wurde dem Generalsekretariat des EVD eine spezielle Abteilung für regionale Wirtschaftsförderung angegliedert [16]. Angesichts der vielfältigen Bemühungen zur Vermeidung regionalwirtschaftlicher Diskriminierungen überwies der Nationalrat als Postulat eine Motion Butty (cvp, FR), die Massnahmen zur Verhinderung wirtschaftlicher Ungleichheiten der Landesteile und die Schaffung eines nationalen Investitionsfonds forderte [17]. Mit der knappen Annahme zweier Vorlagen in der Volksabstimmung verpflichteten sich ferner die Städte Zürich und Kloten zur regelmässigen Ausrichtung von Beiträgen für die Unterstützung von entwicklungsfördernden Aufbauwerken im Inland wie im Ausland [18].
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Konjunkturlage
Die schweizerische Wirtschaft stand 1972 erneut im Zeichen einer teilweise äusserst angespannten Konjunkturlage [19]. Trotz Ausweitung der zunehmend binnenwirtschaftlich orientierten Gesamtnachfrage vollzog sich indessen das ökonomische Wachstum nur schleppend, was auf die voll ausgelasteten Kapazitäten und den ausgetrockneten Arbeitsmarkt zurückzuführen war. So fielen die Wachstumssätze beim Aussenhandel [20] und bei der industriellen Produktion [21] recht mässig aus. Obwohl die Meldungen über Betriebsschliessungen und Unternehmungszusammenschlüsse anhielten, flaute die im Vorjahr aufgetretene Rezessionsangst weitgehend ab [22]. Die alles überschattende Inflation wartete auch 1972 mit bedenklichen Rekorden auf. Die übermässige Expansion des Investitionsvolumens, die gewaltige Steigerung der Konsumnachfrage bei ungenügendem Güterangebot und zunehmendem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften sowie eine sich in antizipierten Käufen und der Flucht in Sachwerte äussernde Inflationsmentalität führten zur höchsten Teuerungsrate seit dem Jahre 1942 [23].
Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte einen Stand von 128,1, was eine Steigerung von 6,7 % gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Als wichtigste Teuerungsfaktoren fielen hauptsächlich Preiserhöhungen im Nahrungs- und Genussmittelsektor, in Teilbereichen des Dienstleistungsgewerbes sowie in den Sparten Bekleidung und Verkehr ins Gewicht. Auch beim Grosshandel konnte eine Erhöhung des Preisniveaus festgestellt werden [24]. Die infolge Ausfalls der Nationalen Buchhaltung nach einer Schätzung des Eidg. Statistischen Amtes vorgenommene Ermittlung des Bruttosozialproduktes ergab rund 115 Mia Fr. und lag damit real um 4,7 % über dem entsprechenden Wert des Vorjahres [25]. Das Fehlen von präzisen Erhebungen war für die OECD Anlass, in ihrem jährlichen Bericht darauf hinzuweisen, dass die gegenwärtige statistische Durchleuchtung der schweizerischen Wirtschaft einer aufmerksamen Konjunkturbeobachtung nicht zu genügen vermöge [26]. Der Bundesrat beschloss in der Folge, das konjunkturpolitische Informationssystem durch die Bereitstellung von Frühindikatoren einerseits sowie durch eine breitere und tiefere Erfassung wirtschaftlicher Gesamtgrössen andererseits zu verbessern. Zudem wurde das Eidg. Statistische Amt beauftragt, eine Stichprobenerhebung über Produktion und Kostenstruktur der Unternehmungen des sekundären und tertiären Sektors durchzuführen. Diese Massnahme soll es ermöglichen, die seit zwei Jahren unterbrochene Berechnung des Sozialproduktes wieder aufzunehmen [27].
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Konjunkturpolitik
Angesichts der anhaltenden konjunkturellen Anspannung und der nach wie vor Ungebrochenen Erosion des Geldwertes fiel der Konzipierung einer möglichst effizienten Konjunkturpolitik höchste Bedeutung und Dringlichkeit zu. Von offizieller Seite wurde betont, es gelte aus dem « zu spät und zu wenig » der bis anhin betriebenen Konjunkturpolitik endlich die Konsequenzen zu ziehen [28]. Die konjunkturelle Therapie gestaltete sich insofern äussert schwierig, als den wirtschaftspolitischen Instanzen noch keine, oder bestenfalls nur unzureichende Instrumente zur Verfügung standen und ihnen der nötige Überblick fehlte [29]. So blieb praktisch nur der Ausweg über das Notrecht der dringlichen Bundesbeschlüsse. Der Vorsteher des EVD betonte jedoch in diesem Zusammenhang, dass eine auf Notrechtbasis betriebene Stabilisierungspolitik sowohl von den Zielen wie vom Grundsatz der Marktwirtschaft her unbefriedigend und auf die Dauer unverantwortbar sei, was die rasche Einführung einer ordentlichen Verfassungsgrundlage nötig mache [30]. Dieser Auffassung war auch eine breite Öffentlichkeit. Die Frage des Vorgehens und der Effizienz von Eingriffen in die konjunkturelle Entwicklung wurde aber im Hinblick auf den geplanten Verfassungsartikel und die angeordneten dringlichen Massnahmen immer wieder aufs neue gestellt [31]. So stand die auf den zwei Ebenen des Notrechts und der Vorbereitung neuer Verfassungsgrundlagen vorangetriebene Konjunkturpolitik im Spannungsfeld einer ausgedehnten Diskussion über Anwendung und Dosierung der vorgeschlagenen Instrumente.
Bundesrat und Nationalbank waren bestrebt, den aus dem Vorjahr zurückgebliebenen Liquiditätsüberhang mit Mitteln der Geld- und Kreditpolitik zu neutralisieren. Gleichzeitig drängten sich neue Massnahmen zur Abwehr ausländischer Gelder und Investitionen auf [32]. Auch 1972 konnten die stärksten konjunkturellen Antriebskräfte in der Bauwirtschaft festgestellt werden. Der Baubeschluss von 1971 bewirkte zwar eine gewisse Marktentlastung, die jedoch durch die anhaltende Geld- und Kreditfülle und die teuerungsbedingte Flucht in die Sachwerte wieder in Frage gestellt wurde [33]. Im Sinne einer flexiblen Handhabung dieses Baubeschlusses entliess der Bundesrat zunächst eine Reihe von Gemeinden aus der Unterstellung, während er andere neu einbezog [34]. Da die Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes in der Form eines dringlichen Bundesbeschlusses erlassen worden waren, mussten sie innert Jahresfrist von Volk und Ständen genehmigt werden. Dies geschah am 4. Juni mit überwältigendem Mehr [35]. In der Folge unterstellte der Bundesrat weitere Regionen dem Baubeschluss. Zudem wurde über alle neueinbezogenen Gebiete und über diejenigen, in denen bisher nur das Abbruchverbot gegolten hatte, zugleich die Ausführungssperre verhängt [36].
Der Beauftragte für die Durchführung der Baumarktstabilisierung erklärte, diese Massnahme habe sich aufgedrängt, da allgemein eine Verlagerung der Bautätigkeit auf nichtunterstellte Gebiete konstatiert worden sei [37]. Das Baugewerbe zeigte sich indessen von der Ausdehnung des Baubeschlusses enttäuscht und beklagte sich darüber, dass es ständig als Sündenbock der fortschreitenden Teuerung abgestempelt werde [38]. Immerhin zeitigte der Baubeschluss einige wenn auch bescheidene Wirkungen. So reduzierte sich einerseits die Zunahme des Bauvolumens von 38 auf 25 %, während andererseits rund 15 % der Bauvorhaben zeitlich hinausgeschoben wurden [39]. Dabei drohte sich jedoch die Nachfragestruktur zu Lasten des preisgünstigen Wohnungsbaus zu verzerren.
Diese Gefahr sowie die gegen Jahresende verstärkte Konjunkturüberhitzung bewogen den Bundesrat, im Dezember zusammen mit vier weiteren Konjunkturdämpfungsmassnahmen einen schärferen dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes zu beantragen. Mit dem neuen Erlass bezweckte der Bundesrat, den Nachfrageüberhang auf dem Baumarkt abzubauen und eine kontinuierliche, möglichst gleichgewichtige Entwicklung des Bauwesens sicherzustellen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erwies es sich als notwendig, vom Konzept der bloss regionalen Anwendung der Stabilisierungsmassnahmen abzuweichen und die ganze Schweiz dem Beschluss zu unterstellen. Die Landesregierung erhielt dabei die Kompetenz, Gebiete mit ausgeglichener Bautätigkeit aus den Beschränkungsmassnahmen zu entlassen und sowohl das Abbruchverbot wie die Ausführungssperre zeitlich zu befristen. Die Verhängung einer Ausführungssperre wurde für zusätzliche Baukategorien vorgesehen, namentlich für bestimmte kantonale und kommunale Strassenbauten. Im gewerblich-industriellen Bereich fiel die Bestimmung dahin, welche Bauten für Rationalisierungs- und Forschungszwecke von der Sperre ausgenommen hatte ; diese Einschränkung hatte nämlich dazu geführt, dass praktisch alle Industriebauten als für die Forschung bestimmt zugelassen werden mussten [40]. Der Schweizerische Baumeisterverband protestierte in der Folge äusserst scharf gegen den Antrag des Bundesrates und bezichtigte die Regierung des konjunkturpolitischen Dilettantismus [41].
Die nachhaltige konjunkturelle und inflationäre Eskalation verlieh den Arbeiten zur Schaffung eines Konjunkturartikels der Bundesverfassung starken Auftrieb [42]. Aus dem Vernehmlassungsverfahren für den neu zu fassenden Artikel 31 quinquies ging hervor, dass die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verfassungsgrundlage für die Konjunkturpolitik weitgehend anerkannt wurde und allgemein Übereinstimmung darüber herrschte, dass dem Bund ein klarer konjunkturpolitischer Auftrag überbunden werden müsse [43]. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung, die, nötigenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, vornehmlich auf den Gebieten das Geld- und Kreditwesens, der Aussenwirtschaft und der öffentlichen Finanzen ergriffen werden sollen, lösten dagegen sehr unterschiedliche Stellungnahmen aus. Vielfach wurden Bedenken gegenüber der nicht sehr klar abgegrenzten Vollmacht zur Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit geäussert [44]. Daneben meldete sich von verschiedener Seite der Wunsch nach einer genauen, auch positiv motivierten Umschreibung der Zielsetzungen der konjunkturpolitischen Aufgaben des Bundes [45]. Recht heftige Kritik richtete sich ferner gegen den zweiten Abschnitt des offiziellen Vorschlages, nach dem der Bund die Befugnis erhalten soll, vorübergehend auf Bundessteuern Zuschläge zu erheben und Rabatte zu gewähren sowie eine Sondersteuer einzuführen. So wandten sich vor allem die Kantone gegen Zuschläge auf den direkten Bundessteuern, da sie ihre eigene Steuerhoheit in Gefahr sahen [46]. Die Spitzenverbände der Unternehmer schlugen dagegen anstelle der Sondersteuern Steuervorauszahlungen und ein bei abflauender Konjunktur rückzahlbares Steuerdepot von natürlichen Personen vor [47]. Kritisiert wurde aber auch der dritte Abschnitt des vorgeschlagenen Artikels, welcher verlangt, dass sich Kantone und Gemeinden in ihrem Finanzgebaren auf die Konjunkturstabilisierung auszurichten hätten. Hier forderten zahlreiche Stimmen eine gleiche Verpflichtung für den Bund [48]. Der im Entwurf des Bundesrates weiter vorgesehene Ausbau der Wirtschaftsstatistik wurde zwar allgemein begrüsst, doch wünschten verschiedene Kreise eine Beschränkung der Auskunftspflicht auf konjunkturpolitisch relevante Erhebungen [49]. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens setzte Bundesrat Brugger ein aus Vertretern der Parteien, der Verbände und der Verwaltung zusammengesetztes Konsultativgremium ein, das sich mit den Ergebnissen zu befassen hatte [50]. In manchen entscheidenden Punkten konnte jedoch auch durch diese « Kommission Brugger » kein Konsens erzielt werden [51]. Der Bundesrat versprach indessen angesichts der drohenden Konjunkturlage, dass er, trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten, eine entsprechende Botschaft zur Verfassungsänderung so rasch wie möglich ausarbeiten und dem Parlament zuleiten werde [52].
Um die Zeit bis zur verfassungsmässigen Verankerung der staatlichen Konjunkturaufgaben nicht nutzlos verstreichen zu lassen und um einem weiteren Überborden der konjunkturellen Entwicklung entgegenzutreten, beantragte der Bundesrat im Dezember ein ganzes Paket zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur. Dabei handelte es sich um fünf dringliche Bundesbeschlüsse zur Einschränkung der Kreditexpansion, zur Erschwerung der steuerlichen Abschreibungen, zur Stabilisierung des Baumarktes, zur Überwachung der Preise sowie zur Verlängerung des Exportdepots. In ihrer Botschaft gab die Regierung zu bedenken, dass im Lichte der herrschenden Konjunkturperspektiven nur verhältnismässig harte Massnahmen einige Aussicht auf Erfolg haben könnten [53]. In Anbetracht der Dringlichkeit hatte das Parlament gleich in seiner Wintersession auf die Beschlüsse des Bundesrates einzutreten. Der Ständerat ergänzte zunächst die vorgeschlagene Preiskontrolle durch eine zusätzliche Lohnüberwachung [54]. Im Nationalrat wurde in der Folge verschiedentlich die Eile kritisiert, mit der das Traktandum zu behandeln sei. Ein Nichteintretensantrag seitens der Nationalen Aktion wurde indessen vom Rat verworfen. Kritik erhielt die Vorlage vor allem durch den Landesring-Vertreter Biel (ZH), der das Fehlen währungspolitischer Massnahmen herausstrich und für freischwankende Wechselkurse sowie für die Aufhebung des Exportdepots plädierte. In verschiedenen Voten wurde sodann der Landesregierung vorgeworfen, sie habe das Ihrige zur Inflation beigetragen, was sich besonders in den Lohnerhöhungen des Bundespersonals zeige. Bundespräsident Celio betonte in seiner Replik, dass es um die Dämpfung der überkonjunktur gehe und nicht darum, irgendeinen Wirtschaftszweig zu bestrafen. Den Kritikern der Dämpfungsmassnahmen gab er zu bedenken, dass in einer überhitzten Konjunkturlage das Wirtschaftssystem gerade von denen bedroht werde, welche im Namen des Systems solche einschränkenden Massnahmen bekämpften. In den Detailberatungen setzten sich fast in allen Fällen die Anträge von Bundesrat und Ständerat durch. Der Nationalrat fügte auf Antrag des Baslers Hubacher (sp) der Überwachung der Preise und Löhne noch diejenige der Gewinne hinzu und konnte dafür auch die Zustimmung der Kleinen Kammer erwirken. Schliesslich einigte man sich, die fünf Beschlüsse der Volksabstimmung nicht in einer einzigen Vorlage, sondern getrennt zu unterbreiten. Damit traten die Konjunkturdämpfungsbeschlüsse sofort in Kraft [55].
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Der völlig ausgetrocknete Arbeitsmarkt und die im Schatten der überkonjunktur verstärkt auftretende Welle von Betriebsschliessungen und Unternehmungszusammenschlüssen machten fast allen Wirtschaftszweigen schwer zu schaffen [56]. Im Bereich der Uhrenindustrie konnte allerdings trotz verminderter Personalbestände ein weiterer Produktions- und Exportanstieg verzeichnet werden, was deutlich den Erfolg der in den Vorjahren eingeleiteten Rationalisierungsmassnahmen dokumentierte [57]. Mit der Aufhebung des Uhrenstatuts erfolgte zudem ab 1. Januar 1972 die Rückkehr zu einer freien Wettbewerbsordnung [58]. In Brüssel wurde ferner ein neues Uhrenabkommen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet, welches zusammen mit der Regelung über den Gebrauch der « Swiss Made »-Bezeichnung den Einbezug der Erzeugnisse der Uhrenindustrie in das Freihandelsabkommen ermöglichte. Aufgrund dieses neuen Abkommens werden, in Ergänzung des im Jahre 1967 abgeschlossenen Grundvertrages, die EWG-Zölle auf Uhren bis 1977 in fünf Etappen um je 20 % gesenkt werden [59]. In der Maschinenindustrie kam es gesamthaft zu ausgesprochenen Stagnationstendenzen in der Produktion und im Eingang neuer Bestellungen. Der Arbeitsvorrat bildete sich sukzessive zurück und reichte Ende September nur noch aus, der Branche für ungefähr 7 Monate Beschäftigung zu sichern. Das Jahresende brachte allerdings wieder eine Zunahme der Bestellungen, was von den Betroffenen mit Erleichterung aufgenommen wurde [60].
Die an der Zahl der Logiernächte in den Hotelbetrieben gemessene Wachstumsrate des Fremdenverkehrs,die bereits 1971 wesentlich unter dem europäischen Durchschnitt geblieben war, verringerte sich weiter auf 1,3% [61]. Der Personalmangel verursachte in Hotellerie und Gastgewerbe ausserordentliche Schwierigkeiten, die auch durch Rationalisierungsmassnahmen nicht gemildert werden konnten. Die massgebenden gastgewerblichen Organisationen beschlossen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, und kamen überein, das System « Bedienungsgeld inbegriffen » obligatorisch zu erklären. Dieses Vorhaben soll durch einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag realisiert werden [62]. Beim Detailhandel wirkte sich 1972 vor allem die steigende Massenkaufkraft aus. Der Konsum verlagerte sich dabei weiter vom Warensektor auf den Bereich der Dienstleistungen [63]. Der strukturelle Konzentrationsprozess machte erneut Fortschritte. So hatten wiederum zahlreiche kleine Verkaufsstellen des Lebensmittel-Detailhandels dem Vormarsch der Supermärkte, Verbrauchermärkte und Discountläden zu weichen [64]. In einer Motion forderte deshalb Nationalrat Fischer (fdp, BE) den Bundesrat auf, den Strukturwandel im Detailhandel genau zu untersuchen und konkrete Anträge zur Aufrechterhaltung einer dezentralisierten Warenversorgung zu formulieren [65]. Die Schärfe des Wettbewerbs kam auch darin zum Ausdruck, dass die Firma Denner im Januar dazu überging, Vitamin-C-Brausetabletten gratis an ihre Kunden abzugeben. Dieser Schritt wurde unternommen, da die Grossfirma beim Verkauf von Vitamintabletten 1971 in zahlreichen Kantonen auf Schwierigkeiten gestossen war [66]. Den wettbewerbsverfälschenden Folgen der Konzentrationsbewegungen widmete die Schweizerische Kartellkommission ihre Tätigkeit. Sie veröffentlichte 1972 Berichte über Untersuchungen des Annoncenmarktes, der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und der Gratisanzeiger. Eine Motion ihres Präsidenten Schürmann (cvp, SO), welche die Einbeziehung von Unternehmungszusammenschlüssen in das Kartellrecht verlangte, wurde zudem in beiden Räten oppositionslos überwiesen [67].
Auf dem Gebiete des Konsumentenschutzes kam es zu verschiedenen Verstössen, die für eine Verbesserung der Markttransparenz für den Verbraucher eintraten. So richteten die Stiftung für Konsumentenschutz und die Aktionsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Konsumenten einerseits sowie der Schweizerische Konsumentenbund andererseits zwei inhaltlich verschiedene Vorschläge für einen Konsumentenschutzartikel der Bundesverfassung an die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen [68]. Im Nationalrat forderte der Freisinnige Schmitt (GE) in einem Postulat eine bessere Konsumenteninformation, was durch eine Erweiterung der Lebensmittelgesetzgebung und durch die Schaffung eines Instituts für Warenbeschriftung und -prüfung zu erreichen sei [69]. Seitens der Stiftung für Konsumentenschutz ertönte der Ruf nach einem Ombudsmann für Konsumentenfragen [70]. Der Westschweizer Konsumentinnenbund trat schliesslich für eine bessere wirtschaftliche Ausbildung in der Volksschule ein [71]. Der Bundesrat beschloss seinerseits, den Staatsbeitrag an die Konsumentenorganisationen zu erhöhen, um dem Verbraucher eine Verbesserung der Markttransparenz durch vermehrte objektive Information zu ermöglichen [72].
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[1] Vgl. BBI, 1972, II, Nr. 52, S. 1541 ff. ; Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1; ferner Hugo Sieber, « Die Zerstörung der freien Wirtschaft durch ihre Anhänger », in Wirtschaft und Recht, 24/1972, S. 167 ff. ; sowie TA, 77, 1.4.72 ; BN, 386, 29.12.72.
[2] Zum Freihandelsabkommen vgl. oben, S. 36 ff., und unten, S. 70 f.
[3] NZZ, 609, 31.12.72. Zur Landesverteidigung (Flugzeugbeschaffung) vgl. oben, S. 52, zur Infrastruktur unten, S. 85 ff., zur Sozialpolitik (8. AHV-Revision) unten, S. 123 f.
[4] Vgl. unten, S. 108 ; ferner Ostschw., 82, 8.4.72 ; NZZ, 279, 18.6.72 ; NZ, 372, 30.9.72 ; NZZ, 589, 17.12.72.
[5] Dennis Meadows, Die Grenzen des Wachstums, Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit, Stuttgart 1972. Kommentare und Kritiken in NZZ, 233, 21.5.72 ; NZ, 244, 10.6.72 ; 250, 15.6.72 ; Bund, 168, 20.7.72 ; TA, 163, 15.7.72 ; 259, 6.11.72. Vgl. auch oben, S. 11.
[6] Walter Wittmann, Der unbewältigte Wohlstand, Die Zukunft von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, München 1972. Vgl. ferner NZ, 387, 14.10.72 ; Ldb, 302, 29.12.72.
[7] Zur Energiewirtschaft vgl. unten, S. 85 f., zum Verkehrswesen unten, S. 91. Vgl. auch oben, S.11.
[8] Zum Finanzausgleich vgl. unten, S. 77 ; zur Wirtschaftspolitik vgl. NZ, 462, 18.12.72 ; Bund, 297, 18.12.72.
[9] „Mensch — Gesellschaft — Wirtschaft“, Tagung des Vereins Jugend und Wirtschaft (NZZ, 46, 28.1.72) ; 2. europäisches Management-Symposium in Davos (NZ, 48, 30.1.72). Vgl. auch BN, 226, 23.6.72 ; ferner oben, S. 11 f.
[10] BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1053 ff.
[11] Studien zur Regionalpolitik, Bericht der Studienkommission für Preis-, Kosten- und Strukturfragen zuhanden des EVD, Bern 1972.
[12] Vat., 68, 21.3.72 ; NZ, 260, 24.6.72 ; NZZ, 318, 11.7.72 ; NBZ, 241, 4.8.72.
[13] Vortrag vor der Gesellschaft schweizerischer Landwirte (Documenta, 1972, Nr. 1, S. 12 ff.).
[14] NZZ (sda), 482, 16.10.72.
[15] NZZ (sda), 321, 12.7.72.
[16] NZZ (sda), 335, 20.7.72.
[17] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2144 ff. Vgl. ferner Lib., 60, 12.12.72.
[18] NZN, 27, 2.2.72 ; NZZ, 107, 3.3.72 ; 111, 6.3.72 ; AZ, 55, 6.3.72.
[19] Für Überblicke vgl. BN, 387, 31.12.72 ; NZZ, 609, 31.12.72 ; 24, 16.1.73 ; ferner Vat., 301, 28.12.72 ; Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 67 f.
[20] Vgl. unten, S. 70.
[21] Der provisorische Index der industriellen Produktion wurde für 1972 mit 149 Punkten (1963 = 100) berechnet, was gegenüber 1971 einer Zuwachsrate von 2 % entspricht ; vgl. Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 156 ff.
[22] BN, 387, 31.12.72 ; vgl. auch SPJ, 1971, S. 67.
[23] Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1. Zum Mangel an qualifizierten Arbeitskräften vgl. besonders : Crise des métiers — menace économique, La Suisse devant la pénurie de main-d'oeuvre, hrsg. von Rencontres Suisses, Lausanne 1972.
[24] NZZ (sda), 12, 9.1.73. Der Grosshandelspreisindex stieg um 3,6 % (Vorjahr : 2,5 %) : Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 105.
[25] Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1, S. 8.
[26] NZZ, 131, 17.3.72.
[27] NZZ (sda), 310, 6.7.72 ; 405, 31.8.72 ; NZ, 348, 9.9.72. Verwaltungsinterner Bericht von EDI, EFZD und EVD über die Verbesserung des konjunkturpolitischen Informationssystems. Vgl. ferner Vat., 240, 14.10.72.
[28] BBl, 1972, I, Nr. 15, S. 1060 f.
[29] Vgl. OECD-Studie über Lage und Perspektiven der schweizerischen Wirtschaft (NZZ, 131, 17.3.72).
[30] Vortrag vor der Neuen Helvetischen Gesellschaft Zürich : Documenta, 1973, Nr. 1, S. 21 ff.
[31] Zur Diskussion über den Konjunkturartikel vgl. unten, S. 62 f.
[32] Vgl. unten, S. 68 f.
[33] BBl, 1972, II, Nr. 52, S. 1565 ff. ; wf, Artikeldienst, Nr. 34, 21.8.72.
[34] NZZ, 52, 1.2.72 ; AZ, 26, 1.2.72 ; TLM, 32, 1.2.72 ; TA, 196, 24.8.72.
[35] Annahme mit 774 794 : 154 827 Stimmen und allen Ständen bei einer Stimmbeteiligung von 26,7 % (BBI, 1972, II, Nr. 30, S. 39). Die Nein-Parole wurde nur von den Liberalsozialisten und vom LdU ausgegeben ; die Schweizerische Gewerbekammer beschloss Stimmfreigabe (NZZ, sda, 250, 1.6.72).
[36] AS, 1972, Nr. 34, S. 1735 ff. ; ferner NZZ, 393, 24.8.72 ; AZ, 198, 24.8.72 ; Vat., 196, 24.8.72 ; TA, 196, 24.8.72.
[37] Ldb, 209, 9.9.72 ; GdL, 212, 9./10.9.72.
[38] NZZ (sda), 475, 11.10.72.
[39] BBI, 1972, II, Nr. 52, S. 1550 f.
[40] Ebd., S. 1565 ff. Zur parlamentarischen Beratung vgl. unten, S. 63 f.
[41] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 50, 15.12.72 ; NZZ, 597, 21.12.72.
[42] Vgl. SPJ, 1971, S. 70. Vgl. ferner : « Ziele, Mittel und Träger der Konjunkturpolitik», Grundlegung und Vorschlag eines neuen Verfassungsartikels für Massnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft, hrsg. von der Kommission für Konjunkturfragen, Sonderheft Nr. 83 von Die Volkswirtschaft, Bern 1972.
[43] NZZ, 189, 24.4.72 ; Ww, 21, 24.5.72 ; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 28/1972, Sonderheft Juni ; NZ, 324, 19.8.72.
[44] So vor allem durch den SGV. Banken, Vorort, FDP, CVP, LdU, NA und 4 Kantone sprachen sich für materiell und zeitlich begrenzte Massnahmen aus. Vgl. dazu Übersicht in NZ, 324, 19.8.72.
[45] So die VSA (NZZ, 18, 12.1.72), der Regierungsrat des Kts. SG (NZZ, sda, 148, 28.3.72) und der LdU (Tat, 78, 31.3.72).
[46] So sprach der Regierungsrat von BS von einer geplanten Strafexpedition gegen die Kantone (BN, 41, 27.1.72). Ähnliche Befürchtungen äusserten die Kantone Bern (NZZ, 151, 29.3.72), Freiburg (Bund, 76, 30.3.72), Zürich (NZZ, 161, 7.4.72), Schwyz (NZZ, 164, 9.4.72) und Luzern (NZZ, sda, 175, 15.4.72).
[47] NZZ, 189, 24.4.72 ; 224, 16.5.72.
[48] So die Kantone Zug (Vat., 73, 27.3.72), St. Gallen (NZZ, sda, 148, 28.3.72), Bern (NZZ, 151, 29.3.72) und Schwyz (NZZ, 164, 9.4.72). Ferner der LdU (Tat, 78, 31.3.72) und die Schweiz. Bankiervereinigung (NZZ, sda, 162, 7.4.72).
[49] NZZ, 189, 24.4.72.
[50] NZZ (sda), 307, 4.7.72.
[51] NZZ (sda), 415, 6.9.72.
[52] Gesch.ber., 1972, S. 231 f.
[53] BBl, 1972, II, Nr. 52, S. 1541 ff.
[54] Gemäss Antrag der ständerätlichen Kommission, in Amtl. Bull. StR, 1972, S. 888 ff.
[55] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2266 ff., S. 2353 ff., S. 2429 ff., S. 2433 f. und S. 2444 ff. Ferner Amtl. Bull. StR, 1972, S. 836 ff.
[56] Für überblicke vgl. Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1972, hrsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1972 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 78/1972, Dezember. Zu den Betriebsschliessungen vgl. NZ, 292, 22.7.72 ; 297, 26.7.72 ; zu den Unternehmungszusammenschlüssen vgl. Schweizerische Handelszeitung, 1, 4.1.73. Vgl. ferner unten, S. 116 f.
[57] Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1972, hrsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1972, S. 85 f.
[58] Vgl. SPJ, 1971, S. 71.
[59] Vgl. unten, S. 70 f.
[60] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 78/1972, Dezember, S. 16 ff.
[61] Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 109.
[62] Bund, 131, 7.6.72 ; NZ, 241, 7.6.72 ; NZZ, 261, 7.6.72.
[63] Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1.
[64] Schweizerische Detaillisten-Zeitung, 6, 26.6.72 ; 11, 30.12.72.
[65] Verhandl. B.vers., IV/1972, S. 26 f. Eine gleichlautende Motion wurde im StR durch den Thurgauer Munz (fdp) eingereicht und überwiesen, vgl. dazu Amtl. Bull. StR, 1972, S. 813 ff.
[66] NZ, 6, 5.1.72 ; VO, 19, 24.1.72. Im Kanton Zug lehnte der Regierungsrat eine Beschwerde der Firma Denner ab, worauf die Firma in einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht gelangte (NZZ, 56, 3.2.72). Im Kanton Zürich sprach hingegen das Obergericht der Denner AG das Recht zum freien Verkauf von Vitamin-C-Brausetabletten zu (Tat, 255, 31.10.72). Vgl. auch SPJ, 1971, S. 72 f. und S. 137.
[67] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 7/1972, Heft 1 (Annoncenmarkt), Heft 2 (Motorfahrzeughaftpflicht, vgl. unten, S. 97), Heft 3/4 (Gratisanzeiger). Zur Motion Schürmann vgl. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 818 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 603 f. Zur Wettbewerbspolitik vgl. ferner Wettbewerbspolitik in der Schweiz, Festgabe zum 80. Geburtstag von Fritz Marbach, hrsg. von Hugo Sieber und Egon Tuchtfeldt, Bern 1972.
[68] NZZ (sda), 29, 18.1.72 ; 478, 13.10.72 ; 562, 1.12.72.
[69] Amtl. Bull. NR. 1972, S. 473 ff.
[70] Ldb, 211, 12.9.72.
[71] NZZ (sda), 231, 19.5.72.
[72] NZZ (sda), 382, 17.8.72.
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