Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
La situation financière de la Confédération et des cantons continue de se détériorer — Le budget déficitaire du compte financier de la Confédération provoque l'appel à l'instauration d'un système de priorités de force obligatoire — Exploitant les possibilités prévues par le nouveau régime des finances fédérales de 1971, le Conseil national adopte une majoration de l'impôt sur le chiffre d'affaires et de celui de la défense nationale, tandis que M. Celio présage l'adoption du système de la taxe à la valeur ajoutée — Plusieurs initiatives fiscales visent à imposer plus fortement les revenus élevés — Tentatives de compression des dépenses — Les Chambres votent une extension et un assouplissement de la péréquation financière au moyen de l'impôt anticipé — Opposition à un projet gouvernemental de revision de la loi fédérale sur les droits de timbre.
Situation der öffentlichen Finanzen
Die Situation der öffentlichen Finanzen präsentierte sich im Jahre 1972 recht unerfreulich. Auf allen staatlichen Ebenen machte sich ein zunehmendes Auseinanderklaffen von Ausgaben und Einnahmen bemerkbar, was sich, im Widerspruch zu den konjunkturpolitischen Erfordernissen, in fast ausnahmslos defizitären Rechnungen und Voranschlägen niederschlug. So wiesen die Staatsrechnungen der Kantone für 1971 insgesamt ein Rekorddefizit von rund 830 Mio Fr. (Vorjahr : 246 Mio Fr.) aus. Im Vergleich zu den Voranschlägen warteten nur noch zwei Drittel aller Kantone mit besseren Rechnungsergebnissen auf, während dies in früheren Jahren gewöhnlich für alle Stände der Fall gewesen war. Ausgerechnet finanzstarke Kantone wie Baselstadt, Baselland und Zürich hatten die grössten Ausgabenüberschüsse zu registrieren. Auch die kantonalen Voranschläge für 1973 sind samt und sonders defizitär. Die budgetierten Ausgabenüberschüsse belaufen sich insgesamt wie 1972 auf eine Summe von rund 1,2 Mia Fr. Zur finanzpolitisch angespannten Lage trugen sodann noch die Gemeinden bei, die nach einer Schätzung der Eidg. Steuerverwaltung für 1973 mit Defiziten in der Höhe von 900 Mio Fr. zu rechnen haben
[1].
Auch
beim Bund hat sich die Finanzlage ernsthaft verschärft. Die Staatsrechnung 1971 schloss in der Finanzrechnung mit einem Ausgabenüberschuss von 294 Mio Fr. ab, was den Reinertrag der Gesamtrechnung auf 64 Mio Fr. zurückgehen liess
[2]. Die mit dem grössten Defizit der Nachkriegszeit aufwartende Finanzrechnung gab denn auch in beiden Räten Anlass zu Diskussionen. Man war sich indessen allgemein einig, dass die Lage nicht dramatisiert werden dürfe. Vielmehr sei der schlechte Abschluss als Warnzeichen zu sehen, aus dem es die nötigen Konsequenzen zu ziehen gelte. Während der Ständerat die Rechnung einstimmig genehmigte, stellte im Nationalrat der Zürcher Biel (Idu) den Antrag, dieselbe sei abzulehnen. Der Votant bemängelte vor allem die massiven Kreditüberschreitungen durch das EMD. In der Schlussabstimmung sprach sich jedoch der Nationalrat mit grossem Mehr für die Annahme der Staatsrechnung aus
[3]. Sehr unerfreulich fiel auch der Rechnungsabschluss der Eidgenossenschaft für das Jahr 1972 aus. Anstelle des für die Finanzrechnung veranschlagten Einnahmenüberschusses von 180 Mio Fr. ergab sich ein Defizit von 247 Mio Fr., wodurch der mit 418 Mio Fr. budgetierte Reinertrag der Gesamtrechnung auf 146 Mio Fr. zurückging
[4]. Immerhin kam der schlechte Abschluss der Staatsrechnung 1972 nicht ganz unerwartet, hatte doch das Parlament unter zweien Malen Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 777 Mio Fr. zu bewilligen
[5].
Budget 1973
Mit der Erstellung des Voranschlages für das Jahr 1973 sah sich der Bund erneut vor die Aufgabe gestellt, « den an allen Fronten stark steigenden Bedürfnissen mit weniger rasch wachsenden Einnahmen gerecht zu werden »
[6]. Trotz massiver Kürzungen gelang es nicht, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. So sah die Botschaft des Bundesrates für die Finanzrechnung ein Defizit von 196 Mio Fr. vor, was bei der Gesamtrechnung zu einem bescheidenen Reinertrag von 69 Mio Fr. führte. Die parlamentarischen Budgetdebatten galten indessen nicht so sehr der Finanzpolitik als vielmehr der allgemeinen konjunkturellen Überhitzung und den Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung. In beiden Räten wurde der Bund aufgefordert, seine Mittel gezielt und nach einer verbindlichen Prioritätsordnung einzusetzen. Bundespräsident Celio stellte hierauf in Aussicht, dass dem Parlament im nächsten Frühjahr ein Prioritätenkatalog vorgelegt werden könne. Die Durchsetzung einer auf die konjunkturpolitischen Erfordernisse abgestimmten Dringlichkeitsordnung dürfte jedoch, wie einzelne Voten zum Ausdruck brachten, angesichts der ständig wachsenden Inflation der Ansprüche an den Staat und der infolge zahlreicher gesetzlicher Bindungen geringen Flexibilität unserer Budgetpolitik schwierig zu bewerkstelligen sein
[7]. Die Detailberatung brachte sodann im Nationalrat den schon fast zur Tradition gewordenen Rückweisungsantrag zum Voranschlag des EMD durch die extremere Linke. Weitere Anträge auf Kürzung oder Erhöhung einzelner Budgetposten fanden in beiden Räten kein Gehör, sodass der Voranschlag 1973 gemäss den Anträgen der Finanzkommission verabschiedet werden konnte
[8].
Einnahmen
Da die Einnahmen der öffentlichen Haushalte immer weniger ausreichen, um die rapid steigenden Ausgaben zu decken, wurde vom Bundesrat im Laufe der Sommersession offiziell bekanntgegeben, dass er die für die nächsten Jahre zu erwartenden Defizite durch neue Steuermassnahmen auszugleichen beabsichtige, und zwar vorerst durch die Ausschöpfung der 1971 revidierten Bundesfinanzordnung und später durch den Übergang zu einer ausbaufähigeren Umsatzteuer nach dem Mehrwertverfahren (kurz :
Mehrwertsteuer)
[9]. Im gleichen Sinne ersuchte die Finanzkommission des Nationalrates den Bundesrat mit einem Postulat, unverzüglich eine Vorlage für die Erhöhung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer um je 10 % vorzubereiten. Gleichzeitig sei die Ermässigung von 5 % bei der direkten Bundessteuer aufzuheben. Damit sollten die Kompetenzen, die das Volk den Behörden mit der Annahme der revidierten Bundesfinanzordnung eingeräumt hatte, bereits in vollem Ausmass genutzt werden
[10]. Schon im Dezember hatte hierauf der Nationalrat über die angekün digten steuerlichen Massnahmen, die in der Botschaft des Bundesrates mit Vorschlägen zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der Steuer vom Einkommen natürlicher Personen ergänzt worden waren, zu befinden. Zwei Anträge auf Nichteintreten, die aus dem republikanischen Lager und den Reihen der PdA stammten, wurden deutlich abgelehnt. Eine Kommissionsminderheit, welche sich gegen eine Erhöhung der Wehrsteuersätze aussprach, vermochte sich ebenfalls nicht durchzusetzen. Die Vorlagen wurden schliesslich mit klarem Mehr angenommen
[11]. Bundespräsident Celio betonte indessen, es handle sich bei der vorgesehenen Erhöhung der Steuersätze lediglich um eine Übergangslösung. Erst mit einer neu einzuführenden Mehrwertsteuer sei der Bund in der Lage, die so dringend benötigten Mehreinnahmen zu beschaffen, zumal durch das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften nach vollem Zollabbau 1977/78 mit Einnahmeausfällen von rund 1 Mia Fr. gerechnet werden müsse
[12]. Der Chef des EFZD konnte versichern, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung einer schweizerischen Mehrwertsteuer schon weit gediehen seien. Er plädierte für eine mittlere Lösung dieser mehrphasigen Umsatzsteuer, welche eine neue Verfassungsgrundlage nötig mache
[13]. Diese Bestrebungen fanden im Parlament Unterstützung, indem zwei Vorstösse überwiesen wurden, von denen der eine zugleich die Umwandlung der direkten Bundessteuer in eine Bundesausgleichssteuer forderte
[14].
Der durch die Ausgabenexplosion stark erhöhte Finanzbedarf der öffentlichen Hand löste im Bereiche der Steuern aber auch ausserhalb des Parlamentes grosse Bewegungen aus. Zu erwähnen ist vor allem der am Parteitag der SPS gefasste Beschluss, eine Volksinitiative zur Umgestaltung des geltenden Steuersystems vorzubereiten. Die sog. „
Reichtumssteuerinitiative“, die bereits am Parteitag 1968 beschlossen worden war, jedoch bis anhin nie zur Ausführung gelangte, sieht eine stärkere steuerliche Belastung von Einkommen und Vermögen ab 100 000 Fr. vor
[15]. Auf kantonaler Ebene hatte zuvor die SP von Baselland, nachdem dort die befristete Einführung einer Ergänzungssteuer deutlich abgelehnt worden war, eine fast analoge Initiative für eine befristete Besteuerung von Einkommen über 80 000 Fr. lanciert. Es wurde ihr in der Abstimmung ein überraschender Erfolg zuteil
[16]. Dieser Anfangserfolg ermunterte die Sozialdemokraten, auch in andern Kantonen das gleiche Ziel zu erreichen. So wurde im Zürcher Kantonsrat durch eine Motion ein entsprechendes Begehren anhängig gemacht
[17]. Ähnliche Absichten konnten in den Kantonen Baselstadt, Aargau, Solothurn, St. Gallen, Bern und Genf festgestellt werden
[18]. Eine weitere eidgenössische Steuerinitiative, die das Hauptgewicht auf die Entlastung der untern und eine stärkere Belastung der oberen Einkommensklassen legt, wurde in Bern lanciert. Dem Initiativkomitee unter Fritz Dutler gehören die bernischen Nationalräte Oehen (na), Breny (na) und Bächtold (ldu) an
[19].
Ausgaben
Neben der Erschliessung neuer Einnahmequellen und der damit verbundenen Abschöpfung von Kaufkraft stand andererseits auch die Drosselung der Ausgaben zur Diskussion. So erliess die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte einen Sparappell. Der Bundesrat auferlegte in der Folge den Departementen Restriktionen, die sich auf die Personalvermehrung, die Bundesbauten, die Bundesbeiträge und die Materialbeschaffung bezogen
[20]. Er entsprach dabei auch Anregungen der Expertenkommission Keller. Diese war 1967 im Anschluss an die von der Kommission Stocker vorgenommene Überprüfung der Bundessubventionen damit beauftragt worden, alle übrigen Bundesausgaben kritisch unter die Lupe zu nehmen
[21]. Der entsprechende Bericht mit ungefähr 200 konkreten Sparvorschlägen konnte im November der Öffentlichkeit vorgelegt werden
[22]. Ebenfalls publiziert wurden im Juni endlich die definitiven Ergebnisse der Steueramnestie von 1969. Gesamthaft waren Vermögenswerte von 11,5 Mia Fr. neu deklariert worden, was pro Kopf der Bevölkerung im gesamtschweizerischen Mittel 1837 Fr. ergibt
[23].
Finanzausgleich
Im Mittelpunkt der finanzpolitischen Diskussion stand 1972 zweifellos der bundesstaatliche Finanzausgleich. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse waren diesem Problem gewidmet. Durch die Überweisung einer Motion Letsch (fdp, AG) wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, die Neuordnung des Finanzausgleichs so voranzutreiben, dass sie anfangs 1974 mit verfeinerten Kriterien zur Messung der Finanzstärke der Kantone in Kraft gesetzt werden könne. Eine gleichlautende Motion Theus (svp, GR) wurde im Ständerat überwiesen. Der Vorsteher des EFZD erklärte sich inhaltlich mit den Interventionen einverstanden, äusserte jedoch bezüglich der Einhaltung der geforderten Frist seine Bedenken
[24]. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer, welche durch die neue Finanzordnung des Bundes nötig wurde, konnte bereits 1972 eine ins Gewicht fallende Verbesserung des Finanzausgleichs erzielt werden. Die Erhöhung der Kantonsanteile am Reinertrag von 6 auf 12 % gab Gelegenheit, den Verteilungsschlüssel zu ändern. Der Bundesrat schlug im Einvernehmen mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vor, die Erhöhung voll den finanziell mittelstarken und finanzschwachen Ständen zukommen zu lassen. Für die Aufschlüsselung wurde eine gleitende Skala aufgrund von Bevölkerungszahl und Finanzkraft empfohlen. Beide Räte sprachen sich klar für die Vorlage des Bundesrates aus. Im Nationalrat vermochte sich ein Antrag der Kommissionsminderheit, wonach nur jene Kantone zu berücksichtigen seien, welche alle Steuerquellen im landesüblichen Ausmass ausschöpften, nicht durchzusetzen
[25]. Die Problematik des föderativen Finanzausgleichs und der eng damit verbundenen Steuerharmonisierung wurde aber nicht nur im Parlament, sondern auch in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. So veranstaltete die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Föderalismusdiskussion eine Reihe von Hearings, deren erste Serie der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung in der Finanzpolitik gewidmet war. Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung äusserten eine Fülle von Vorschlägen und Ideen, die erst in einer umfassenden Studie veröffentlicht werden sollen
[26].
Sondersteuern
Auf dem Gebiete der Sondersteuern kam es bei den
Tabakfabrikaten zu einer Steuererhöhung, die sich aus der kostenbedingten Preiserhöhung in der Tabakindustrie ergab
[27]. Sodann veranlassten die Rentenerhöhungen im Rahmen der 8. Revision der AHV den Bundesrat, mit Wirkung auf den 1. Januar 1973 die Tabaksteuer auf Zigaretten erneut um 24 % heraufzusetzen. Der Bund erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 144 Mio Fr.
[28]. Aufsehen erregte ferner die Einführung einer jährlichen Gebühr von 100 Fr. für die Benützer von Spikes-Reifen im Kanton Waadt. Eine gegen dieses fiskalische Novum gerichtete staatsrechtliche Beschwerde hatte keinen Erfolg und wurde anfangs 1973 durch das Bundesgericht abgelehnt
[29]. Wie geplant, konnte das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über
Stempelabgaben im Frühjahr abgeschlossen werden
[30]. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates entsprach im wesentlichen dem Vorentwurf des EFZD und versuchte drei Ziele zu verbinden : Vereinfachung der bisherigen Ordnung, Anpassung an die internationalen Vereinbarungen, Vermeidung einer Ertragsminderung
[31]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bezeichnete indessen die geplante Aufhebung der Emissionsabgaben auf inländischen Wertpapieren als „Steuergeschenke an die Herren des Kapitals“, da daraus eine Ertragsminderung von rund 24 Mio Fr. resultieren werde, und sagte dem bundesrätlichen Entwurf den Kampf an
[32]. Die langwierigen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland in bezug auf die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens wurden 1972, wie bereits erwähnt, endlich abgeschlossen. Die Parlamente beider Länder stimmten dem Abkommen zu, so dass es auf Ende Jahr ratifiziert werden konnte
[33].
[1] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 23, 5.6.72 ; 51/52, 18.12.72 ; NZZ (sda), 261, 7.6.72 ; 595, 20.12.72 ; Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 30 ff. ; Ergänzung nach Angaben der Eidg. Steuerverwaltung. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 84.
[2] Botschaft des Bundesrates ... zur Staatsrechnung ... für das Jahr 1971. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 84.
[3] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 684 ff., S. 894 ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 413 ff., S. 427 ff., S. 462 f. ; BBl, 1972, I, Nr. 27, S. 1811 f. ; vgl. auch oben, S. 51.
[4] NZZ, 119, 13.3.73 ; ferner SPJ, 1971, S. 84.
[5] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1231 ff., S. 2087 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 401 ff., S. 747 f. ; BBI, 1972, I, Nr. 27, S. 1813 f. ; II, Nr. 53, S. 1629 f.
[6] Botschaft des Bundesrates ... zum Voranschlag ... für das Jahr 1973, S. 58.
[7] Ebd. ; Prof. R. Frey, Basel, fertigte für den Bundesrat ein Prioritätengutachten an. Vgl. dazu BN, 190, 10.5.72.
[8] Diese Anträge sehen für die Finanzrechnung ein Defizit von 199 Mio Fr. vor, was bei der Gesamtrechnung einen Reinertrag von 66 Mio Fr. ergibt : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1892 ff., S. 1913 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 783 ff., S. 801 ff. ; BBI, 1972, II, Nr. 53, S. 1632 f. In einer Motion hatte NR Hürlimann (cvp, ZG) zudem die lineare Kürzung der im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben um 2 % verlangt. Die zusammen mit zahlreichen andern Massnahmen zur Teuerungsbekämpfung erhobene Forderung wurde nur in der Form eines Postulates angenommen und sogleich als erfüllt abgeschrieben (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1904 ff., S. 2279 ff.; S. 2323, S. 2326).
[9] Bundespräsident Celio im NR : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 709 ; Bundespräsident Celio im StR : Amtl. Bull. StR, 1972, S. 422 f. Vgl. dazu auch als generelle Lagebeurteilung Hans Letsch, Öffentliche Finanzen und Finanzpolitik in der Schweiz, Bern 1972.
[10] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1579 ; ferner NZZ (sda), 312, 7.7.72 ; NZ, 276, 8.7.72. Vgl. SPI, 1971, S. 85.
[11] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2150 ff. ; ferner GdL, 292, 13.12.72 ; NZZ, 582, 13.12.72 ; TA, 290, 13.12.72 ; Vat., 290, 13.12.72.
[12] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2174 ff.
[13] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 720, S. 729 ff.
[14] Motion Eisenring (cvp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 720, S. 729 ; Postulat Weber (fdp, UR) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1741 f. ; vgl. dazu auch Fritz Ebner, „Die Schweiz vor der Einführung einer Mehrwertsteuer ?“, in Schweizer Monatshefte, 52/1972-73, S. 180 ff.
[15] AZ, 231, 2.10.72. Vgl. SPJ, 1968, S. 68 u. 156 f.
[16] NZ, 181, 20.4.72 ; 186, 24.4.72 ; 220, 19.5.72 ; 259, 23.6.72 ; 274, 6.7.72 ; 322, 17.8.72 ; 367, 26.9.72 ; 451, 9.12.72. Vgl. auch unten, S. 149.
[17] Motion Schumacher (sp) ; vgl. dazu AZ, 292, 13.12.72.
[18] Basel-Stadt : NZZ, 589, 17.12.72 ; Aargau : NZZ (sda), 603, 27.12.72 ; Solothurn : NZZ, 589, 17.12.72 ; St. Gallen : Bund, 295, 15.12.72 ; Bern : TLM, 51, 20.2.72 ; Genf : TG, 268, 15.11.72.
[19] NZZ (sda), 327, 16.7.72 ; Tat, 166, 17.7.72.
[20] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 24, 12.6.72 ; Lib., 205, 5.6.72 ; NZZ (sda), 258, 6.6.72.
[21] Vgl. SPJ, 1967, S. 62.
[22] Überprüfung der Bundesausgaben, Bericht der vom EFZD eingesetzten Expertenkommission (Kommission Keller), 1971 ; vgl. auch oben, S. 21.
[23] NZZ (sda), 276, 16.6.72. Vgl. SPJ, 1969, S. 83. Die letzte Amnestie des Bundes im Jahre 1945 hatte ein Ergebnis von 6,5 Mia Fr. gezeitigt.
[24] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 720 ff., S. 729 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 487 ff. Vgl. auch Dumeni Columberg, Das Problem des Verteilungsschlüssels im schweizerischen bundesstaatlichen Finanzausgleich. Diss. St. Gallen 1972.
[25] Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1518 ff., S. 1856 ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 484 ff., S. 722 ; BBI, 1972, II, Nr. 42, S. 1056 ff. Vgl. SPJ, 1971, S. 85.
[26] TA, 216, 16.9.72 ; NZZ, 435, 18.9.72 ; NZ, 360, 20.9.72. Vgl. auch oben, S. 12.
[28] NZZ, 477, 12.10.72. Zur B. AHV-Revision vgl. unten, S. 123 f.
[29] NZ, 313, 9.8.72 ; 353, 13.9.72 ; NZZ, 39, 15.1.73 ; vgl. ferner unten, S. 96 f.
[30] Vgl. SPJ, 1971, S. 88.
[31] BBI, 1972, II, Nr. 47, S. 1278 ff. ; Kommentare : Bund, 252, 26.10.72 ; NZZ, 500, 26.10.72 ; TA, 250, 26.10.72 ; TG, 252, 26.10.72 ; Vat., 250, 26.10.72.
[32] gk, 41, 16.11.72. Auch der Touring-Club meldete seinen Protest an, indem er die vorgesehene fiskalische Mehrbelastung der Automobilisten als unzumutbar bezeichnete. Vgl. dazu NZZ, 184, 20.4.72.
[33] Vgl. oben, S. 73 ; ferner SPJ, 1971, S. 88.