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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
L'accroissement de la consommation d'énergie pose certains problèmes de principe aux instances responsables de la politique en ce domaine — Le Conseil fédéral esquisse les éléments d'une conception globale de l'énergie — Prévisions relatives à l'approvisionnement jusqu'en l'an 2000 — Pour la première fois dans le secteur de l'électricité, les importations dépassent les exportations — Polémique sur la construction de nouvelles centrales nucléaires; le Conseil fédéral envisage la centralisation de la procédure de délivrance des concessions — Le législatif argovien déclare anticonstitutionnelle l'initiative sur la Reuss — L'acquittement des accusés du procès de Mattmark provoque des critiques — En dépit de multiples oppositions, le Conseil fédéral autorise la construction d'une conduite reliée à l'installation de transbordement de mazout projetée dans le Rheintal saint-gallois — Aménagement d'un système d'adduction pour l'approvisionnement en gaz naturel.
Energiepolitik
Mit dem zunehmenden Energieverbrauch stellen sich immer dringlicher zwei zentrale Probleme für die schweizerische Energiepolitik : einerseits geht es um die Möglichkeiten der künftigen Bedarfsdeckung und anderseits um das Verhältnis zwischen der Energieproduktion und der Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen. Diese Problematik gab Anlass zum Ruf nach einer Gesamtenergiekonzeption, der sich in mehreren parlamentarischen Vorstössen niederschlug. Auf der einen Seite warnte man vor der Versorgungslücke, die eine weitere Verzögerung des Baus neuer Atomkraftwerke werde entstehen lassen, und wünschte eine Zentralisierung des Bewilligungsverfahrens sowie ein Eingreifen der Bundesbehörden zur Überwindung der Widerstände [1]. Auf der anderen Seite verlangte man im Blick auf die Gefahren für den natürlichen Haushalt der Erde, wie sie an einem internationalen Symposion zum Thema « Energie, Mensch und Umwelt » hervorgehoben wurden, eine Berücksichtigung der ökologischen Aspekte in der Energiepolitik, eine Abkehr vom herkömmlichen Wachstumsdenken ; ja der St. Galler Unabhängige Jaeger forderte eine Stabilisierung der Energieproduktion und die Benützung der Energie als Hebel zur Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung [2].
Der Bundesrat, der in den Richtlinien der Regierungspolitik nicht über seine früheren energiepolitischen Stellungnahmen hinausgegangen war, skizzierte bei der Beantwortung dieser Vorstösse einige Grundzüge einer Gesamtkonzeption und kündigte eine baldige Berichterstattung über die ganze Problematik an. Er wandte sich prinzipiell gegen eine Drosselung des Wirtschaftswachstums durch Verknappung des Energieangebots, da dieses Mittel zu grob sei und der Umweltschutz selber Energie benötige. Die vorzukehrenden Massnahmen ordnete er in drei Dringlichkeitsstufen ein : Kurzfristig sei vor allem der Luft- und Wasserverschmutzung durch Erdölprodukte Einhalt zu gebieten und die Umstellung auf sauberere Energiequellen zu fördern, mittelfristig solle namentlich der Energieverbrauch durch Rationalisierung der Raumheizung gebremst werden, und langfristig wären Fernheiznetze aufzubauen und durch stadtnahe Atomkraftwerke zu speisen, was allerdings bei den Elektrizitätsunternehmungen wie bei den Hauseigentümern eine Umstellung voraussetze. Der Bundesrat bestätigte, dass zur Vermeidung einer Versorgungslücke in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unverzüglich mit dem Bau neuer Kernkraftwerke begonnen werden müsse. Er sprach sich auch für eine Verstärkung der Bundeskompetenzen im Bewilligungsverfahren aus, forderte aber die Elektrizitätswirtschaft auf, das Ihre zum Abbau der negativen Haltung in der Bevölkerung beizutragen [3]. Der Direktor des Eidg. Amtes für Energiewirtschaft, H. R. Siegrist, meinte sogar, dass die Bundesbehörden sich aus ihrem energiepolitischen Engagement, das sie in den Augen der Atomenergiegegner zu Vertretern der Kraftwerkinteressen habe werden lassen, in eine neutrale Schiedsrichterrolle zurückziehen sollten [4].
Unterlagen für die Diskussion über eine Gesamtenergiekonzeption boten neue Prognosen für die Energieversorgung bis zum Jahre 2000 [5]. Sowohl das Eidg. Amt für Energiewirtschaft wie die Arbeitsgruppe Kneschaurek nahm an, dass sich der gesamte Energiebedarf der Schweiz in den drei letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts ungefähr verdreifachen werde, wobei mit einer allmählichen Verminderung der jährlichen Zuwachsrate gerechnet wurde. Die Prognosen sahen eine Reduktion des Erdölanteils an der Energieversorgung von 80 auf weniger als 70 % vor, falls die Produktion von Atomenergie und die Einfuhr und Lagerung von Erdgas genügend entwickelt würden. Zur Deckung des Atomenergiebedarfs bis zur Jahrtausendwende hielt das Amt für Energiewirtschaft neben den drei bereits im Betrieb stehenden Werken noch weitere zehn im Ausmass der für Kaiseraugst projektierten Anlage für erforderlich [6] ; es wies auch darauf hin, dass die von solchen Werken erzeugte Energie in höherem Masse zur Verdrängung anderer Energieträger beitragen könne, wenn sie zur Fernheizung eingesetzt werde, was Standorte in der Nähe von Siedlungsagglomerationen bedinge.
Die Knappheit der Versorgung kam in der Bilanz des Elektrizitätssektors für das hydrographische Jahr 1971/72 zum Ausdruck. Infolge weiterer Verbrauchszunahme und ungünstiger Verhältnisse in der Wasserführung der Flüsse musste die Schweiz erstmals mehr elektrische Energie einführen, als sie ausführte [7]. Zur Sicherung künftiger Einfuhren vereinbarten drei schweizerische Elektrizitätsgesellschaften mit der Electricité de France eine Beteiligung an den Kosten von Bau und Betrieb eines Atomkraftwerks in Fessenheim im oberen Elsass [8].
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Kernenergie
Im Mittelpunkt der energiepolitischen Auseinandersetzungen stand der Bau weiterer Atomkraftwerke. Sechs konkrete Projekte lagen vor, und alle begegneten in den betroffenen Regionen einer entschiedenen Opposition, so dass das Bewilligungsverfahren in keinem Fall abgeschlossen werden konnte. Die Gegner argumentierten einerseits mit der Gefahr radioaktiver Strahlung, insbesondere bei Unfällen und bei einer unbeschränkten Vermehrung der Kraftwerkanlagen, anderseits mit den Auswirkungen der für die meisten Projekte vorgeschriebenen Kühltürme auf Klima und Landschaftsbild [9]. Demgegenüber betonten die Vertreter der Behörden und der Elektrizitätswirtschaft, dass Atomenergie die Umwelt weniger belaste als die übrigen in Frage kommenden Energieträger und dass alle notwendigen Sicherheitsvorkehren getroffen würden [10]. Im Vordergrund stand der Kampf um das Werk von Kaiseraugst (AG) : hier verweigerte der Gemeinderat aufgrund einer konsultativen Abstimmung in der Gemeindeversammlung die Baubewilligung, und als die aargauische Regierung eine Beschwerde des interessierten Konsortiums gegen die Verweigerung guthiess, wurde dieser Entscheid nicht nur von den Gemeinden Kaiseraugst und Rheinfelden, sondern auch vom Kanton Baselstadt beim aargauischen Verwaltungsgericht angefochten [11]. Für das Projekt in Leibstadt (AG), das zweite am nördlichen Rheinabschnitt, genehmigte die zuständige Gemeindeversammlung vorerst die erforderliche Planung einer Industriezone, doch wurden in der Umgebung ablehnende Eingaben und Petitionen organisiert [12]. Die zur Prüfung der Kühlturmpläne vom EVED 1971 eingesetzte Kommission gab für beide aargauischen Projekte ihre Zustimmung, desgleichen für die an der Aare vorgesehenen Werke von Gösgen (SO) und Graben (BE) ; auch diese letzteren erhielten vom EVED die Standortgenehmigung [13]. Günstig sprach sich das zuständige Departement ferner zum Projekt Verbois an der Rhone unterhalb Genfs aus [14]. Gegen den Plan eines Werkes in Rüthi im sanktgallischen Rheintal regte sich der Widerstand zu beiden Seiten der Landesgrenze ; Österreich brachte in Diplomaten- und Expertengesprächen Einwände vor, und eine liechtensteinische Regierungsdelegation konferierte mit einer sankt-gallischen [15].
Von befürwortender wie von gegnerischer Seite wurde ein Entscheid auf eidgenössischer Ebene anvisiert. Ein von der bernischen Regierung eingeholtes Rechtsgutachten vertrat zwar die Auffassung, dass eine vom Bund erteilte Atomkraftwerkkonzession durch kantonale oder kommunale Beschlüsse nicht vereitelt werden dürfe ; trotzdem wurde eine entsprechende Neufassung des Atomenergiegesetzes gewünscht, und der Bundesrat zeigte sich einer solchen geneigt [16]. Anderseits drohten gegnerische Kreise mit einer eidgenössischen Volksinitiative für ein Verbot des Atomkraftwerkbaus in dichtbesiedelten Gebieten [17]. Aus der Nordwestschweiz wurde der Bundesrat aufgefordert, eine interdisziplinäre Kommission mit der Standortsplanung zu betrauen ; er antwortete darauf mit dem Hinweis auf die zahlreichen Organe, die er zu dieser Planung schon eingesetzt hatte [18]. Dass die Verwendung der Atomenergie wesentliche internationale Aspekte hat, kam in einem Vertrag zum Ausdruck, den die Schweiz mit den USA und der Internationalen Atomenergie-Agentur abschloss und der die Überwachung des spaltbaren Materials, die bisher die USA als liefernder Staat selber durchgeführt hatten, an die Agentur übertrug [19].
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Wasserkraft
Auch im Bereich der Nutzbarmachung der Wasserkräfte sahen sich Behörden und Energiewirtschaft weiterhin gegnerischen Tendenzen gegenüber. Die Opposition gegen den Bau eines vergrösserten Werks bei Bremgarten, das in die Gesamtplanung für das untere Reusstal aufgenommen worden war, gab sich noch nicht geschlagen, als der aargauische Grosse Rat ihre Initiative für eine freie Reuss, dem Regierungsantrag folgend, als verfassungswidrig bezeichnete. Sie erhob Beschwerde beim Bundesgericht, doch dieses teilte die Rechtsauffassung, dass ein Volksbegehren die Erteilung einer Kraftwerkkonzession nicht aufzuheben vermöge. Eine Unterschriftensammlung für die Abberufung des Grossen Rates, der ohnehin 1973 neu zu bestellen war, verlief ergebnislos [20]. Auf Ablehnung stiess ferner eine an die Landesregierung gerichtete Petition gegen die Ableitung von Wasser aus der Seez für ein Speicher- und Pumpspeicherwerk im St. Galler Oberland ; der Bundesrat schützte die vom Kanton bereits erteilte Konzession, betonte aber, dass der Wasserhaushalt des Seeztals durch sie stark belastet werde [21].
Nicht das Verhältnis zwischen Energieproduktion und Umwelterhaltung, sondern die sozialpolitische Problematik der ausländischen Saisonarbeiter bildete den politischen Hintergrund der gerichtlichen Behandlung der Baukatastrophe von Mattmark (VS) im Jahre 1965, bei der ein Gletscherabsturz zum Tod von 88 Personen, darunter 56 Italienern, geführt hatte [22]. Sowohl das Oberwalliser Kreisgericht wie das Walliser Kantonsgericht sprach die Vertreter der am Kraftwerkbau beteiligten Firmen und die Beamten der Kontrollbehörden von der Anklage der fahrlässigen Tötung frei, weil das Naturereignis als nicht voraussehbar betrachtet wurde. In der italienischen Öffentlichkeit und in vorwiegend linksgerichteten schweizerischen Kreisen erhob sich gegen dieses Urteil scharfe Kritik, namentlich als die zweite Instanz den Zivilklägern nach Walliser Brauch einen Teil der Berufungskosten auferlegte ; es fiel der Vorwurf der Klassenjustiz [23]. In einer Interpellation drang der Präsident des schweizerischen Bau- und Holzarbeiterverbandes, Nationalrat Canonica (sp, ZH), auf strengere Sicherheitsmassnahmen bei Grossbauten im Gebirge ; er nahm auch Anstoss an der späten Durchführung des Prozesses, welche die Appellationsmöglichkeiten behinderte [24].
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Erdöl und Erdgas
Die Bemühungen um eine Nutzung des in einer Rohrleitung durch die Ostschweiz fliessenden Erdöls führten trotz verschiedenartiger Widerstände zu konkreten Ergebnissen : der Bundesrat erteilte im Sommer der Oleodotto del Reno SA, die das schweizerische Teilstück der Leitung Genua-Ingolstadt betreibt, die Konzession für eine Zweigstrecke nach Sennwald im sanktgallischen Rheintal, worauf die Raffinerie Rheintal AG mit dem Bau der geplanten Destillations- und Umschlagsanlage für Heizöl begann. Der Chef des EVED betonte die Bedeutung der Rohrleitungskonzession für die Aussichten auf die Errichtung einer dritten Raffinerie auf Schweizer Boden [25]. Gerade diese Aussichten erregten jedoch in der um ihre Umwelt besorgten Bevölkerung Vorarlbergs und Liechtensteins heftige Opposition, die sich mit der Abneigung gegen das Projekt eines Atomkraftwerks in Rüthi verband. Im Zuge der Beschwichtigung der nachbarlichen Besorgnisse erklärte der neue St. Galler Baudirektor W. Geiger, dass unter den bestehenden technischen Gegebenheiten an den Bau einer Raffinerie nicht gedacht werden könne [26]. Dies wurde nun wieder auf schweizerischer Seite, insbesondere in sozialdemokratischen und in bündnerischen Kreisen, zum Anlass scharfer Kritik genommen : mit dem Verzicht auf eine Raffinerie verliere die Schweiz jeden Nutzen an der Leitung, und die Errichtung der Destillationsanlage durch die vom italienischen Staatskonzern ENI abhängige Raffineriegesellschaft verschaffe dem ausländischen Konzern in der Ostschweiz eine überragende Marktposition, während die den Kantonen St. Gallen und Graubünden einst eingeräumten Leitungstransportrechte entwertet würden [27]. Im Westen das Landes konnte die Produktenleitung, welche die Raffinerien im Raum Marseille mit Vernier (GE) verbindet, mindestens provisorisch in Betrieb genommen werden [28].
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Der Aufbau eines Leitungssystems für die Versorgung mit holländischem Erdgas trat ins Stadium der Verwirklichung. Im Februar erteilte der Bundesrat der Transitgas die Konzession zum Bau des schweizerischen Teilstücks der Rohrleitung, welche die holländischen Erdgasfelder mit Oberitalien verbinden soll. Später folgten Konzessionen an die von der schweizerischen Gaswirtschaft gebildete Swissgas für Zweigleitungen von Staffelbach (AG) nach Schlieren (ZH) und nach Mülchi (BE) zum Anschluss der Gasverbünde Ostschweiz und Mittelland sowie von Obergesteln (VS) nach Bex (VD) zur Versorgung der Westschweiz ; eine weitere Anzapfstelle für die Zentralschweiz wurde vorgesehen [29]. Die Leitungsführung durch das Wallis gab Anlass zu Kritik ; der Chef des EVED rechtfertigte die Bevorzugung seines Heimatkantons mit der Notwendigkeit, den der Schweiz zugesprochenen Lieferungsanteil von Anfang an voll auszuschöpfen, da er ohnehin bezahlt werden müsse. Im übrigen gab er die Aufnahme von Verhandlungen mit der Sowjetunion und mit Algerien zur Sicherung einer umfangreicheren Versorgung bekannt. Eine Aufforderung, der Bundesrat solle sich aktiver in die Erdgaspolitik einschalten, beantwortete er mit dem Hinweis auf die beschränkten Möglichkeiten, die Art. 26bis BV und das auf ihm beruhende Rohrleitungsgesetz böten [30]. Die für die Versorgung mit Kohlenwasserstoff bedeutsame Suche nach unterirdischen Lagerungsmöglichkeiten wurde von einem Konsortium aus Vertretern der Gas- und der Erdölwirtschaft sowie der Rheinsalinen an die Hand genommen, wobei sich das Eidg. Amt für Energiewirtschaft als Beobachter beteiligte [31].
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[1] Vgl. Interpellationen Generali (fdp, TI) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 871 ff.) und Eisenring (cvp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1838 ff.), ferner Postulate Reimann (cvp, AG) (Amtl. Bull. StR, 1972, S. 149 ff.) und Rothen (sp, SO) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1838 ff.). Postulat einer Gesamtenergiekonzeption auch in Arbeitsgruppe Perspektivstudien (F. Kneschaurek), Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Volkswirtschaft bis zum Jahre 2000, Teil VI: Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Energiewirtschaft, St. Gallen 1972, S. 112.
[2] Vgl. Postulate Letsch (fdp, AG) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1800 ff.) und Eggenberger (sp, SG) (Amtl. Bull. StR, 1972, S. 676 ff.), Motionen Rasser (Idu, AG) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1839 ff.; Überweisung als Postulat : ebenda, S. 2127) und Jaeger (Idu, SG) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2119 ff.) sowie Interpellation Stadler (cvp, SG) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1838 ff.). Zum Symposion vgl. Energie, Mensch und Umwelt, Bern 1973 (Probleme im Gespräch, 7). Zu den Fragen der Umwelterhaltung vgl. unten, S. 107 f.
[3] Antworten zu den in Anm. 1 und 2 erwähnten Vorstössen, insbes. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2123 ff. Zu den Richtlinien vgl. BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1057 f., und oben, S. 19. Anstalten zum Aufbau grösserer Fernheiznetze trafen insbesondere Zürich (TA, 97, 26.4.72 ; 286, 7.12.72) und Lausanne (TG, 148, 27.6.72).
[4] Documenta, 1972, Nr. 5, S. 15 ff. Vgl. dazu Stellungnahmen aus der Energiewirtschaft : Fritz Wanner, „Schweizerische Energiedebatte“, in Schweizer Monatshefte, 52/1972-73, S. 632 ff., und Vortrag von Michael Kohn in wf, Dokumentations- und Pressedienst, 51/52, 18.12.72.
[5] „Der Energiebedarf der Schweiz, sein Anwachsen und seine Deckung“, mitgeteilt vom Eidg. Amt für Energiewirtschaft, in Bulletin des Schweizerischen elektrotechnischen Vereins, 63/1972, S. 357 ff. ; Arbeitsgruppe Perspektivstudien, Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Energiewirtschaft (vgl. oben, Anm. 1). Vgl. auch SPJ, 1971, S. 96.
[6] Die im Betrieb stehenden Atomkraftwerke Beznau I, Beznau II und Mühleberg weisen zusammen eine Leistung von 1006 MW auf, für Kaiseraugst allein sind 850 MW vorgesehen.
[7] NZZ (sda), 565, 3.12.72. Das hydrographische Jahr dauert vom 1.10. bis zum 30.9.
[8] NZZ, 74, 14.2.72 ; TA, 55, 6.3.72. Es handelt sich um die Energie de l'Ouest-Suisse, die Bernischen Kraftwerke und die Nordostschweizerischen Kraftwerke.
[9] Vgl. Interviews von John W. Gofman in TA, 38, 15.2.72 u. AZ, 39, 16.2.72 ; ferner Ralph Graeub, Die sanften Mörder, Atomkraftwerke demaskiert, Rüschlikon 1972 ; Werner Zimmermann, Bis der Krug bricht, Bern 1972 ; Postulat Jauslin (fdp, BL) (Amtl. Bull. StR, 1972, S. 149 ff.), Kleine Anfrage Oehen (na, BE) (Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1862). Vgl. auch NZZ, 43, 26.1.72 ; NZ, 111, 8.3.72 ; 174, 17.4.72 ; JdG, 292, 13.12.72 ; ferner SPJ, 1971, S. 97 f.
[10] Vgl. Stellungnahmen des BR (Amtl. Bull. StR, 1972, S. 153 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1373, 1862 f., 2123 ff.) und Schweizerische Vereinigung für Atomenergie, Kernenergie, Sicher, sauber, unentbehrlich, unerschöpflich, Bern 1971.
[11] NZZ, 277, 16.6.72 ; Vat., 142, 21.6.72 ; NZ, 439, 28.11.72 ; TA, 302, 28.12.72. Vgl. auch NZ, 218, 17.5.72.
[12] NZ, 111, 8.3.72 ; 450, 8.12.72 ; NZZ (sda), 593, 19.12.72.
[13] Kühlturmkommission : NZ, 219, 18.5.72 (Kaiseraugst) ; NZZ (sda), 273, 14.6.72 (Leibstadt) ; NZZ (sda), 499, 25.10.72 (Gösgen und Graben). Standortgenehmigungen : NZZ (sda), 518, 6.11.72. Opposition gegen Gösgen : NZZ, 577, 10.12.72 ; TA, 296, 19.12.72 ; gegen Graben : Tw, 258, 2.11.72 ; 301, 22.12.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 98.
[14] Stellungnahme des EVED : GdL (sda), 240, 13.10.72. Opposition : TG, 252, 27.10.72 ; TA, 304, 30.12.72.
[15] Gespräche mit Österreich : NZZ (sda), 317, 10.7.72 ; 510, 1.11.72 ; Ostschw., 258, 2.11.72. Gespräch mit Liechtenstein : NZZ (sda), 369, 10.8.72. Opposition im Kt. SG : Ostschw., 105, 5.5.72 ; 201, 28.8.72 ; in Vorarlberg : Ostschw., 249, 23.10.72 ; 285, 4.12.72.
[16] Vgl. Postulat Rothen (sp, SO) und Antwort des BR : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1838 ff., 2125.
[17] NZZ, 43, 26.1.72 ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1372.
[18] Vgl. Schreiben der Regierung von BL (NZ, 228, 27.5.72), Vorsprache einer Delegation des Landrats von BL (NZZ, sda, 372, 11.8.72), Resolution des Grossen Rates von BS (BN, 232, 30.6.72) und Antwort auf Motion Jaeger (Idu, SG) (Amtl. Bull NR, 1972, S. 2124 f.).
[19] NZZ, 99, 28.2.72. Vgl. SPJ, 1966, S. 73, Anm. 27.
[20] Grossratsentscheid : Vat., 97, 26.4.72. Bundesgerichtsentscheid : NZZ, 510, 1.11.72. Abberufungsinitiative : Vat., 103, 3.5.72 ; 186, 11.8.72. Vgl. SPJ, 1971, S. 97.
[21] Antwort auf Kleine Anfrage Akeret (svp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1864 ; vgl. auch NZZ (sda), 32, 20.1.72 ; TA, 62, 14.3.72 ; NZZ, 211; 7.5.72 ; Ostschw., 151, 30.6.72.
[22] TA, 241, 16.10.72 ; Bund, 261, 6.11.72. Vgl. SPJ, 1966, S. 72, Anm. 21.
[23] Urteile und schweizerische Reaktionen : Ww, 9, 1.3.72 ; AZ, 53, 3.3.72 ; 56, 7.3.72 ; 67, 20.3.72 ; 246, 19.10.72 ; NBüZ, 70, 3.3.72 ; TA, 53, 3.3.72 ; VO, 53, 3.3.72 ; 54, 4.3.72 ; 247, 24.10.72 ; BN, 165, 20.4.72 ; NZZ (sda), 465, 5.10.72 ; Tw, 240, 12.10.72 ; vgl. auch Kleine Anfrage Reich (rep., ZH) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1350. Italienische Reaktionen : Vat., 55, 6.3.72 ; GdL, 57, 8.3.72 ; NZZ, 470, 9.10.72 ; vgl. auch oben, S. 11. Berufungskosten : Vat., 235, 9.10.72 ; NZZ (sda), 477, 12.10.72.
[24] Verhandl. B.vers., 1972, I/II, S. 62, ferner gk, 10, 9.3.72 ; 2, 11.1.73. Zur Frage einer Appellation ans Bundesgericht vgl. TLM, 334, 29.11.72.
[25] NZZ (sda), 322, 13.7.72 ; TA, 221, 22.9.72 ; Amtl. Bull. NR, 1972, S. 483 ff. Vgl. SPJ, 1971, S. 99.
[26] NZZ, 339, 23.7.72 ; 352, 31.7.72 ; Ostschw., 252, 26.10.72. Vgl. oben, S. 87.
[27] Interpellationen Stich (sp, SO) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 479 ff., 2114 ff. ; NBüZ, 245, 28.10.72 ; 372, 18.11.72. NR Stichs Intervention wurde mit dessen Beziehungen zu Coop in Verbindung gebracht (Ostschw., 252, 26.10.72).
[28] Gesch.ber., 1972, S. 259. Vgl. SPJ, 1970, S. 102.
[29] Gesch.ber., 1972, S. 259 ; NZZ (sda), 56, 3.2.72 ; NZZ, 478, 13.10.72 ; Kleine Anfrage Albrecht (cvp, NW) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1853, 1886 f. Vgl. SPJ, 1971, S. 99 f.
[30] Vgl. Interpellationen Reiniger (sp, SH) und Grünig (fdp, AG) : Amtl. Bull. NR, 1972, S. 1849 ff. Ein Teil der Antwort BR Bonvins nur in der Presse : NZZ, 468, 7.10.72.
[31] NZZ (sda), 307, 1.9.72 ; Gesch.ber., 1972, S. 259. Vgl. SPJ, 1971, S. 100.
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