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Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
La situation mondiale et les conditions psychologiques et économiques de la défense nationale — Développement des éléments de base de la planification — La trahison du brigadier Jeanmaire soulève des problèmes militaires, politiques et d'information — Discussions à propos du plan directeur de l'armée 80 — Le Conseil national autorise également l'achat d'avions de combat « Tiger » — Les mesures visant à procurer du travail prises par le parlement permettent l'acquisition d'un appareil de conduite du tir pour la défense anti-aérienne — Echec du développement d'un nouveau tube roquettes — Difficultés d'extension des places d'armes et d'exercices — Réorganisation du service complémentaire. féminin — La contestation de la validité des arrêts de rigueur par la Cour européenne des droits de l'homme retarde la revision du Code pénal militaire et du règlement de service — Divergences entre les Chambres sur les critères d'admission des objecteurs de conscience dans le service civil — Le Conseil fédéral publie une revision de la loi sur la protection civile — Discussions au sujet de nouveaux fondements de la défense économique et psychologique.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die äusseren und inneren Voraussetzungen der schweizerischen Landesverteidigung entwickelten sich 1976 in denselben Richtungen, die wir schon für 1975 angedeutet haben. Trotz den Empfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verstärkte sich das bedrohliche Wettrüsten in Ost und West. Anderseits nahm die Bereitschaft zu militärischen Dienstleistungen in der wehrpflichtigen Jugend weiter zu. Dies äusserte sich nicht nur in einem Rückgang der Dienstverweigerungsfälle ; verschiedentlich wurde auch ein grösseres Interesse an der Ausbildung zum Unteroffizier oder Offizier festgestellt. Dazu mag freilich die wirtschaftliche Rezession beigetragen haben. Diese hatte auch eine einschränkende Wirkung : infolge der sich verschärfenden Finanznot des Bundes blieb das EMD von Budgetkürzungen nicht verschont. Standen ihm 1976 einschliesslich der Konjunkturzusätze 3041 Mio Fr. zur Verfügung, so wurden für 1977 nur 2932 Mio. Fr. vorgesehen. Noch grössere Sorgen als die Finanzknappheit bereitete den für die Wehrangelegenheiten Verantwortlichen der andauernde Geburtenschwund, der sich von 1983 an auf die Zahl der Stellungspflichtigen auswirken wird [1].
Unter diesen Gegebenheiten waren Bundesrat und Verwaltung bestrebt, die Landesverteidigung im Sinne des vom Parlament 1973/74 gutgeheissenen Berichtes über die Sicherheitspolitik auszubauen. Für den militärischen Bereich war 1975 das Armeeleitbild 80 vorgelegt worden. In den Richtlinien der Regierungspolitik für die neue Legislaturperiode stützte sich der Bundesrat im wesentlichen auf diese Grundlage, deren bedeutendste Konsequenz vorerst der Ankauf des Raumschutzflugzeugs « Tiger » darstellte [2]. Die Landesregierung ergänzte jedoch die technischen und organisatorischen Aspekte des Armeeleitbildes durch eine gesellschaftspolitische Zielsetzung : neben das bereits 1971 aufgenommene Postulat, einen Zivildienst für Dienstverweigerer einzuführen, traten Revisionen des Dienstreglements, des Militärstrafgesetzes und der Militärstrafgerichtsordnung [3]. Für die Planungstätigkeit des EMD setzte Bundespräsident Gnägi eine neue Konzeption in Kraft. Diese sieht einen Planungsausschuss vor, dessen ständigen Kern der Generalstabschef, der Rüstungschef und der Direktor der Eidg. Militärverwaltung bilden ; sie legt vermehrtes Gewicht auf die finanziellen Erfordernisse [4].
Eine in ihrem Ausmass noch nicht abzuschätzende Beeinträchtigung erfuhr die wehrpolitische Situation durch die Affäre Jeanmaire. Eine nachhaltige Welle der Beunruhigung ergriff Armee und Öffentlichkeit, als das EJPD im August bekanntgab, der frühere Chef der Abteilung für Luftschutztruppen, Brigadier J.-L. Jeanmaire, sei wegen Preisgabe militärischer Geheimnisse an die Sowjetunion verhaftet worden. Noch nie war in der neueren Schweizergeschichte ein so hoher Offizier in einen Verratsfall verwickelt gewesen. Dass der als Haudegen und scharfer Antikommunist bekannte Truppenführer ein Sowjetspion sei, erschien seiner nächsten Umgebung unverständlich. Da die Behörden mit Informationen vorerst sehr zurückhielten, zirkulierten allerlei Mutmassungen und Gerüchte : der Verrat sei durch den westdeutschen Nachrichtendienst entdeckt worden und er beziehe sich auf Absprachen mit der NATO für einen Ernstfall. Das Bestehen solcher Absprachen wurde von den amtlichen Stellen entschieden dementiert [5].
Ein Missbehagen über den kargen Informationsstand blieb jedoch bestehen [6]. Es äusserte sich in parlamentarischen Vorstössen, in denen verschiedene Gegenstände der Besorgnis zur Sprache kamen : Stand des Staatsschutzes, Geheimhaltungspraxis, Beförderungsverfahren, Verkehr von Beamten und Offizieren mit ausländischen Botschaften sowie Umfang und Bewegungsfreiheit des Personals östlicher Missionen. Dies veranlasste Bundesrat Furgler im Oktober zu konkreten Auskünften : der Geheimnisverrat reiche bis ins Jahr 1962 zurück und betreffe u.a. die Organisation der Gesamtverteidigung und die Kriegsmobilmachung. Der Chef des EJPD wandte sich gegen die Einführung polizeistaatlicher Methoden zur Erhöhung der Sicherheit, räumte aber ein, dass psychologische Faktoren bei der Besetzung hoher Kommandostellen stärker gewichtet werden sollten [7]. Nachdem die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte, übertrug der Bundesrat den Fall im November der Militärgerichtsbarkeit [8]. Als Hauptmotiv des Verrats wurde Enttäuschung über das Misslingen einer infanteristischen Karriere genannt. Zur Behebung des Schadens nahm man im EMD eine Revision der Mobilmachungs pläne und die Umstrukturierung der Nachrichtenabteilung in Aussicht [9]. Schwerer wog jedoch da und dort der Verlust an Vertrauen in die Institutionen, deren Wachsamkeit und Strenge sich zu sehr auf offene Militärgegner zu konzentrieren schien [10].
Verschiedene Stimmen erhoben im Oktober den Ruf nach einer parlamentarischen Untersuchung der politischen und administrativen Aspekte der Affäre. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates nahm sich der Sache an und bildete gegen Jahresende eine Arbeitsgruppe, die auch Vertreter der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates und beider Militärkommissionen umfasste und sich in erster Linie der Beförderungspraxis und der Organisation der Spionageabwehr zuwandte [11].
Als Planungsgrundlage für die militärische Landesverteidigung hatte der Bundesrat 1975 dem Parlament das Armeeleitbild 80 unterbreitet. Dieses war in der ersten Hälfte des Jahres 1976 Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Im Brennpunkt der Kritik standen die Umdispositionen, die zum Teil mit dem erwarteten Rückgang der Zahl der Stellungspflichtigen begründet wurden, die man aber da und dort als Ausdruck einer merklichen Änderung der Einsatzkonzeption wertete. Vorgesehen sind vor allem eine Verlagerung von Panzerverbänden aus den mechanisierten Divisionen in die Feld- und Grenzdivisionen sowie eine gewisse Reduktion des Gebirgsarmeekorps. Kreise, die das dynamische Element in der Kampfführung betonten, äusserten die Besorgnis, das Leitbild schwäche die strategische Reserve ; die Tendenz zum Bau von permanenten Unterständen in operativ wichtigen Räumen des Unterlandes gab Anlass zur Warnung vor einem unbeweglichen « Maginot-Geist » [12]. Die Regierungen dreier ostschweizerischer Gebirgskantone sahen dagegen die Verteidigung ihres Gebiets gefährdet und verlangten vom EMD Ersatz in qualitativer Hinsicht. Alt Nationalrat N. Jaquet redete vollends einer Rückkehr zur Reduitidee das Wort, da er befürchtete, ein verstärkter Widerstand im Mittelland würde den Einsatz von Atomwaffen provozieren [13]. Kritische Stimmen machten dem Leitbild auch zum Vorwurf, es berücksichtige mehr die Bedrohungen der 70er als diejenigen der 80er Jahre [14]. Betont wehrfreudige Kreise zeigten sich ferner darüber enttäuscht, dass der Bundesrat nicht mit einer substantiellen Erhöhung der Militärausgaben rechnet [15]. Von sozialdemokratischer Seite wurden Hinweise auf eine Reform der Rechtsordnung in der Armee vermisst [16].
Die eidgenössischen Räte nahmen von der Vorlage Kenntnis ; in ihren Debatten kamen dieselben Vorbehalte zur Sprache. Beide Militärkommissionen empfahlen, die Frage einer Differenzierung der Diensttauglichkeit zu prüfen, um dem Rückgang der Bestände entgegenzuwirken. Bundespräsident Gnägi bezweifelte jedoch, dass auf diesem Wege viel zu gewinnen sei. Zurückhaltend beantwortete er auch das Begehren nach Schaffung einer Einsatztruppe für die Wahrung der Ordnung im Innern des Landes [17]. Den Vorschlag, die Verwirklichung des Leitbildes mit Hilfe einer neuen Wehranleihe zu beschleunigen, lehnte er ab [18].
Auf Ende des Jahres demissionierte der Schöpfer des Armeeleitbildes 80, der intellektuelle Basler J. J. Vischer, der auch um die Versachlichung der Diskussion über militärische Fragen bemüht gewesen war, vom Amt des Generalstabschefs, das er 1972 übernommen hatte. Sein Nachfolger wurde H. Senn, Kommandant des Feldarmeekorps 4 [19].
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Rüstung
Auf dem Gebiet der Rüstung war die Verstärkung des Raumschutzes durch den Ankauf von 72 Kampfflugzeugen vom Typ « Tiger » die gewichtigste Investition seit dem Erwerb der Mirage in den 60er Jahren. Nachdem der Ständerat im Dezember 1975 der Vorlage zugestimmt hatte, liess der Widerstand gegen die Typenwahl nach ; dafür meldeten sich Bedenken wegen der aus anderen Staaten bekannten Geschäftspraktiken der Herstellerfirma Northrop und wegen der nur zögernden Bereitschaft der amerikanischen Partner zur Realisierung der in Aussicht gestellten Gegengeschäfte für die schweizerische Industrie [20]. Der Bundesrat hatte zwar 1975 abklären lassen, ob Anhaltspunkte für eine Bestechung schweizerischer Beamter im Zusammenhang mit der Flugzeugbeschaffung vorlägen ; da aber die Ermittlungen negativ ausgingen, sah er von der Einleitung einer amtlichen Untersuchung ab. Eine solche wünschte namentlich die sozialdemokratische Fraktion des Nationalrats, doch drang sie damit nicht durch. Ihre Mehrheit unterstützte die « Tiger »-Vorlage. Die Volkskammer schloss sich im März dem Beschluss der Ständeherren an und verzichtete auf zusätzliche Bedingungen zur Forcierung der Kompensationsgeschäfte [21]. Die Lieferung der Flugzeuge ist für die Zeit von Ende 1978 bis Frühjahr 1981 vorgesehen [22].
Dem Raumschutz kommt nicht nur der Erwerb eines neuen Kampfflugzeugs zugute, sondern auch eine Verbesserung der Fliegerabwehr durch Bestellung eines zeitgemässen elektronischen Feuerleitgerätes. Als solches bot sich der von der Firma Contraves in Zürich-Oerlikon entwickelte « Skyguard » an, der seit 1972 in Truppenversuchen erprobt und nahezu auf Beschaffungsreife gebracht worden war. Dieses Feuerleitgerät hatte in der militärischen Finanzplanung für 1976 keinen Platz mehr gefunden ; es wurde nun aber in das konjunkturpolitisch bedingte allgemeine Investitionsprogramm 1976 einbezogen. Verschiedene Stimmen nahmen daran Anstoss, dass dadurch Arbeitsbeschaffungsmittel einem Industriekonzern zugeleitet wurden, der sich nicht gerade über einen Beschäftigungseinbruch zu beklagen hatte. Von welscher Seite wurde auch betont, dass die aus dem « Skyguard »-Auftrag Nutzen ziehenden Zulieferbetriebe überwiegend in den Kantonen Zürich und Aargau lägen. Im Nationalrat stellten Vertreter der äussersten Linken wie der äussersten Rechten Streichungsanträge gegen den angefochtenen Posten, vermochten aber nur wenige Stimmen zu gewinnen. Beide Kammern bewilligten den beantragten Verpflichtungskredit von 310 Mio Fr. bereits im März [23],
Weniger erfolgreich waren die Militärbehörden im Bereich der Panzerabwehr, die im Armeeleitbild dieselbe vorrangige Bedeutung erhält wie die Luftverteidigung. Als tragbare Einmannwaffe für die Kompaniestufe mit einer Reichweite bis zu 500 m hatten die bundeseigenen Rüstungsbetriebe ein Raketenrohr 75 mit der zweistufigen Munition « Nora » entwickelt, deren neuartiger Antrieb die Flugzeit vermindern und den Rückstoss beseitigen sollte. Der Bundesrat ersuchte dafür, von den Bedürfnissen der Armee wie von der Beschäftigungslage gedrängt, das Parlament bereits im Februar um einen Kredit von 129 Mio Fr., obwohl das Modell von der Truppe noch nicht erprobt worden war. Bevor jedoch die Militärkommission des Ständerates auf die Vorlage eintreten konnte, erklärte das EMD, das Projekt sei nicht beschaffungsreif. Truppenversuche hatten namentlich eine zu grosse Windempfindlichkeit der Munition ergeben. Gegen Ende des Jahres verzichtete das EMD vollends auf eine Weiterentwicklung, um die dringliche Verbesserung der Panzerabwehr durch ein ausländisches Produkt zu ermöglichen. Die Panne gab Anlass zu Kritik an Organisation und Praxis der Gruppe für Rüstungsdienste [24].
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Waffenplätze
Die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere die Verstärkung der mechanisierten Truppen und der Panzerabwehr, bringt auch neue Bedürfnisse nach Infrastrukturanlagen. Wie schon zweimal seit 1966 legte der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über den Ausbau der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze vor, der den erreichten Stand festhält und über die Planung für das bevorstehende Jahrzehnt orientiert. Wie der Bericht ausführt, begegnen die Militärbehörden in dieser Aufgabe zunehmenden Schwierigkeiten : einerseits wegen der stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Beeinträchtigungen der Umwelt, anderseits wegen des Wachstums von Besiedlung, Verkehr und Tourismus [25]. So kam es im Centovalli (TI) während einer sommerlichen Grenadierübung im Fremdenverkehrsgebiet zu Zwischenfällen mit den Anwohnern. Durch Entgegenkommen konnte das EMD einen langjährigen Streitfall beilegen : es verkaufte das für einen Waffenplatz und dann für ein Pferdezentrum vorgesehene Gelände in den Freibergen zu einem reduzierten Preis an die betroffenen Gemeinden [26]. Eine Kreditvorlage für militärische Bauten und Landerwerbe in der Höhe von 429,5 Mio Fr. erlitt im Parlament eine Kürzung um 29,4 Mio Fr., da die Errichtung einer unterirdischen pharmazeutischen Fabrik mit Lagerräumen in einer ehemaligen Munitionskaverne des Kandertals nicht als dringlich empfunden wurde [27].
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Organisation
Als Hilfsmittel für die Organisation der Armee liess der Bundesrat ein elektronisches Personalinformationssystem (PISA) erproben, wobei die Bestände der Mechanisierten und Leichten Truppen sowie diejenigen des Kantons Bern aufgenommen wurden. Besorgnisse über eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes wies Bundespräsident Gnägi als unbegründet zurück, vermochte aber damit nicht alle Zweifel zu beheben. Die Automatisierung soll die Verwaltung und die Einheitskommandanten von Routinearbeit entlasten [28].
Eine organisatorische Änderung wurde für den Frauenhilfsdienst (FHD) getroffen, nachdem zwischen dessen Leitung und der Abteilung für Adjutantur, welcher der FHD unterstellt ist, jahrelang Spannungen geherrscht hatten. Andrée Weitzel gab nach mehr als zwanzigjähriger Chef-Tätigkeit auf Jahresende ihren Rücktritt, worauf das EMD, dem Antrag einer 1970 gebildeten Expertengruppe folgend, eine Trennung von Kommando und administrativer Leitung vornahm. Das erste wurde nur noch nebenamtlich und für eine beschränkte Zeit besetzt, analog zur Regelung für die Dienststelle Heer und Haus [29].
Die in den Richtlinien des Bundesrates angekündigte Reform der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee schien Anlass zu bieten, 1976 als « Jahr des Wehrmannes » zu proklamieren [30]. Durch den sog. « Oswald-Bericht » angeregt, ist man im EMD 1972 an die Revision des Dienstreglements gegangen. Diese soll die eingeführten Neuerungen im wesentlichen bestätigen und eine unpathetische, auf das Grundlegende beschränkte « Charta des Soldaten » schaffen, in der auch die politischen Rechte des Dienstpflichtigen enthalten sind. Das revidierte Reglement wird nicht mehr als Erlass des EMD, sondern als Verordnung des Bundesrates konzipiert. Dass man es nicht gleich auf Gesetzesstufe heben wollte und zudem die Konsultation interessierter Kreise sehr einschränkte, löste freilich kritische Kommentare aus [31].
Das neue Dienstreglement kann aber erst verabschiedet werden, wenn die gleichfalls im Gang befindliche Neugestaltung des Militärstrafgesetzes abgeschlossen ist. Diese verzögerte sich jedoch infolge einer unerwarteten Auswirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Als der Bundesrat dem Parlament seinerzeit deren Unterzeichnung beantragte, stützte er sich auf einen Beschluss der Europäischen Kommission für Menschenrechte von 1961, der die Anwendbarkeit der Konvention auf das Disziplinarstrafrecht verneinte. Nun aber entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 8. Juni 1976 auf eine Beschwerde aus den Niederlanden, dass auch der scharfe militärische Arrest unter die Konvention falle und deshalb ein gerichtliches Urteil voraussetze. Der Bundesrat erklärte darauf zunächst, dass der Strassburger Entscheid nur die Niederlande, nicht die Schweiz direkt betreffe, und das EMD gab Weisung, an der bisherigen Praxis festzuhalten. Bereits aber hatte sich auch ein schweizerischer Soldat wegen einer Arreststrafe in Strassburg beschwert und zugleich den Bundesrat um ein Strafverfahren gegen den Oberauditor, der den Arrest gutgeheissen hatte, ersucht. Als ein solches verweigert wurde, wandte sich der Beschwerdeführer ans Bundesgericht. Dieses billigte zwar dem Oberauditor den guten Glauben zu, sein Referent sprach sich jedoch für die unmittelbare Anwendbarkeit der Konvention auf die militärische Disziplinarpraxis aus. Das bewog die Behörden, der Anpassung der Militärstrafrechtsvorlage an die Konvention vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken [32].
Schwierigkeiten ergaben sich für die Militärjustiz auch in personeller Hinsicht. Auf Jahresende wurde das Amt des Oberauditors frei ; da aber aus dem Kreis der Justizoffiziere kein Bewerber geeignet erschien, betraute der Bundesrat trotz einem parlamentarischen Protest einen Truppenkommandanten mit der dornenvollen Aufgabe [33].
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Zivildienst
Die von der sog. Münchensteiner Initiative angestrebte Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer trat in die Entscheidungsphase. Zu dem in Form einer allgemeinen Anregung gehaltenen Volksbegehren, das schon 1973 vom Parlament gutgeheissen worden war, legte der Bundesrat im Juni eine Formulierung vor, welche Wehrpflichtigen, die den Militärdienst aus religiösen oder ethischen Gründen mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, die Möglichkeit eines zivilen Ersatzdienstes eröffnet. Die Einschränkung auf religiöse und ethische Motive, die der Vorschlag der Expertenkommission nicht enthalten hatte, entspricht dem Erfordernis, die das Militärstrafgesetz seit 1967 für ein milderes Strafmass erhebt und zu dessen Auslegung die Militärgerichte eine Praxis entwickelt haben. Die Ausführung des neuen Grundsatzes bleibt der Gesetzgebung überlassen, doch skizzierte der Bundesrat dazu in seiner Botschaft konkrete Vorschläge. So sollen zivile Expertenausschüsse die einzelnen Bewerber prüfen, der Dienst soll insgesamt 18 Monate (6 Monate länger als der Wehrdienst) dauern und in einer vom EMD unabhängigen, hierarchisch gegliederten Bundesorganisation geleistet werden [34]. Der Ausschluss politischer Motive stiess in Kreisen, die sich nachdrücklich für einen Zivildienst eingesetzt hatten, auf Ablehnung ; bereits sprach man von der Lancierung einer neuen Initiative [35]. Anderseits fehlte es nicht an Stimmen, die sich — insbesondere mit finanziellen Argumenten — überhaupt gegen einen zivilen Ersatzdienst wandten [36].
Die Willensbildung im Nationalrat, wo die Vorlage im Herbst zur Debatte stand, gestaltete sich schwierig. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission die sich vor allem auf CVP- und SVP-Kreise stützte, sekundierte den Bundesrat. Die Linksparteien griffen demgegenüber auf den Expertenentwurf zurück, der keine Differenzierung des Gewissens vorgenommen hatte. Aus bürgerlichen Kreisen wurden dagegen zusätzliche Einschränkungen für die Zulassung zum Ersatzdienst gewünscht ; ein republikanischer Antrag wollte vollends die grundsätzliche Zustimmung zur Initiative wieder rückgängig machen. Gegen alle diese Varianten setzte sich jedoch mit 92 : 86 Stimmen eine Fassung durch, die der Präsident der Expertenkommission, P. Dürrenmatt (lib., BS), mit dem christlichdemokratischen Psychiater Condrau (ZH) ausgearbeitet hatte und die den Gewissensentscheid an ein Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit knüpfte ; dieses sollte die Ernsthaftigkeit der Gewissensnot zuverlässiger dartun als andere Kriterien. Der Beschluss der Grossen Kammer, der in der Presse ein gutes Echo fand und auch vom Initiativkomitee begrüsst wurde, stiess jedoch im Dezember bei den Ständevertretern auf Ablehnung ; hier drang die Formel des Bundesrates durch [37]. Der starke Rückgang der Dienstverweigerungsfälle mochte das Problem weniger dringlich erscheinen lassen [38], Anderseits äusserten sich bei einer gesamtschweizerischen Meinungsumfrage 73 % positiv zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes [39].
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Zivilschutz
Zu einem Truppeneinsatz mit zivildienstähnlichem Zweck kam es im Juli infolge der ausserordentlichen Trockenheit. Neben dem Zivilschutz führten Armeeinheiten in verschiedenen Landesgegenden kostenlos Wassertransporte und Bewässerungsarbeiten durch [40].
Die neue Konzeption für den Zivilschutz, die das Parlament in den Jahren 1971 und 1972 gutgeheissen hatte, fand nunmehr ihren Ausdruck in einer Gesetzesrevision. Um den kontinuierlichen Aufbau nicht zu stören, beschränkte sich der Entwurf des Bundesrates auf einige dringliche Anpassungen. Ausser der Ausdehnung der Organisations- und Baupflicht auf die Kleingemeinden und der Verminderung der öffentlichen Beiträge an Private auf höchstens 60 % sah er folgende Neuerungen vor : Ersetzung der Hauswehren durch Schutzraumorganisationen und zugleich Konzentration des Schutzraumbaus auf grössere Anlagen, Erfassung aller Dienstpflichtigen durch regelmässige 'Ausbildungsdienste sowie Ermächtigung des Bundesrates, die Bautätigkeit durch Festsetzung von Prioritäten zu steuern. Auf diese Weise wird ein gleichmässigerer und umfassenderer Ausbau der Schutzvorkehren angestrebt. Angesichts der Finanzknappheit auf allen Ebenen hat man freilich den Abschluss dieses Ausbaus über 1990 hinaus verschoben [41].
Noch nicht entscheidungsreif wurde die neue gesetzliche Grundlage für die wirtschaftliche Landesverteidigung. Ausser dem Kriegsvorsorgegesetz bedarf auch dessen Verfassungsgrundlage einer Erweiterung, damit der Bund Marktstörungen wie zur Zeit der Erdölkrise von 1973 begegnen kann [42]. Ein parlamentarischer Vorstoss veranlasste Bundesrat Brugger, über die laufende Versorgungsplanung zu orientieren ; eine gezielte Strukturpolitik, die das Land umfassend gegen aussenwirtschaftliche Störungen abzusichern hätte, lehnte der Chef des EVD hingegen als systemwidrig ab [43].
Nicht entschieden blieb auch das Schicksal der Institution « Heer und Haus », die im Zweiten Weltkrieg als Volk und Armee verbindendes Instrument der psychologischen Landesverteidigung geschaffen worden war. Ein Motionär beklagte die praktische Beschränkung der heutigen Tätigkeit auf im Dienst stehende Wehrpflichtige und verlangte unter Hinweis auf geistige Gefahren für Staat und Nation die Wiederausdehnung auf den zivilen Bereich. Von anderer Seite wurde jedoch geltend gemacht, die Armee müsse sich durch sinnvolle Dienstgestaltung rechtfertigen und nicht durch institutionalisierte Imagepflege. Bundespräsident Gnägi teilte mit, das EMD habe ein neues Konzept für die umstrittene Dienststelle ausarbeiten lassen [44]. Schwierigkeiten bereitete die Suche nach einem geeigneten Milizoffizier für deren nebenamtliche Leitung, so dass der Chef der Abteilung für Adjutantur diese vorübergehend selber übernahm [45].
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[1] Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit : vgl. SPJ, 1975, S. 47. Wettrüsten : C. Gasteyger, in NZ, 390, 14.12.76 ; (H. R.) Kurz, « Das Militärjahr 1976 », in Der Fourier, 50/1977, S. 41 ff. Dienstverweigerung : vgl. unten, Zivildienst. Weiterausbildung : Bund, 160, 12.7.76 ; NZZ (sda), 180, 4.8.76 ; TA, 278, 27.11.76 ; H. R. Kurz, a.a.O., S. 46. Budget : H. R. Kurz, a.a.O., S. 42 ; vgl. unten, Teil I, 5 (Budget des Bundes). Geburtenschwund : vgl. unten, Teil I, 7a (Politique démographique) ; BBl, 1975, II, S. 1709, ferner Prognose für die Rekrutenbestände in BBl, 1976, III, S. 401. — Es fehlte freilich nicht an neuen armeekritischen oder armeegegnerischen Publikationen : E. P. Gerber, Achtung — links, geradeaus — Marsch, Schweizer Armee und Demokratieverständnis..., Bern 1976 ; Soziale Verteidigung, Eine gewaltfreie Alternative zur militärischen Verteidigung der Schweiz, Zürich 1976.
[2] Sicherheitspolitik : vgl. SPJ, 1973, S. 43 f. ; 1974, S. 46. Armeeleitbild 80 : vgl. SPJ, 1975, S. 57 f. sowie unten. Richtlinien : BBl, 1976, I, S. 470 ff. ; vgl. oben, Teil I, 1c (Regierung). Tiger : vgl. unten, Rüstung.
[3] Zivildienst : vgl. SPJ, 1971, S. 62 f. sowie unten. Revisionen : vgl. unten, Innere Ordnung der Armee.
[4] NZZ (sda), 89, 15.4.76 ; 273, 20.11.76 ; W. Dürig / G. Stefanoni, « Die neue Planungskonzeption des EMD“, in Verwaltungspraxis, 30/1976, Nr. 9, S. 5 ff. ; H. Senn, in Allgemeine schweizerische Militärzeitschrift, 142/1976, S. 454. Zu den finanziellen Aspekten der Planung vgl. die als Postulat überwiesene Motion Baumann (svp, AG) für einen Ausgleich der durch Teuerung und technische Entwicklung bedingten Substanzverluste im Investitionsprogramm des EMD (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1093 ff.).
[5] J.-L. Jeanmaire war 1969-1975 Chef der Luftschutztruppen. Bekanntgabe : Presse vom 17. und 18.8.76. Weitere Informationen der Behörden : Presse vom 26.8.76. Westdeutscher Nachrichtendienst : TA, 204, 2.9.76 ; IdG, 237, 11.10.76. Absprachen : Ww, 35, 1.9.76. Dementi : Ww, 36, 8.9.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1233 (BR Furgler). Das Armeeleitbild 80 erklärt die operative Zusammenarbeit mit ausländischen Armeen im Frieden für unzulässig (BBl, 1975, II, S. 1707).
[6] Ww, 33, 18.8.76 ; BZ, 193, 19.8.76 ; NZZ, 236, 8.10.76 ; SZ, 234, 8.10.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1228 ff.
[7] BR Furgler beantwortete eine Dringliche Interpellation der SVP, Interpellationen Allgöwer (ldu, BS) und Schwarzenbach (rep., ZH) sowie eine Einfache Anfrage Schalcher (evp, ZH) im NR (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1226 ff.), ferner eine Interpellation Heimann (ldu, ZH) im StR (Amtl. Bull. StR, 1976, S. 543 ff.).
[8] Presse vom 11.11.76 über Pressekonferenz der Chefs des EMD und des EJPD. Ein Gesuch Jeanmaires um Entlassung aus der Wehrpflicht wurde abgewiesen.
[9] Presse vom 23.12.76 über Erklärungen Bundespräsident Gnägis und Generalstabschef Vischers. Befürchtungen amerikanischer Stellen, die den Fall Jeanmaire mit der Beschaffung des Kampfflugzeugs «Tiger» in den USA in Zusammenhang brachten, gaben Anlass zu Klarstellungen durch Vertreter des EMD in Washington (NZ, 351, 10.11.76 ; TA, 263, 10.11.76).
[10] Vertrauensverlust : 24 heures, 223, 24.9.76 ; NZZ, 273, 20.11.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1228 f. Militärgegner : TW, 201, 28.8.76.
[11] Stimmen : BZ, 236, 8.10.76 ; Wir Brückenbauer, 41, 15.10.76 ; NZZ (sda), 244, 18.10.76 (CVP) ; BN, 248, 23.10.76 ; BZ (sda), 250, 25.10.76 (SVP). Arbeitsgruppe : Presse vom 13.11.76 ; Bund, 289, 9.12.76 ; LNN, 300, 23.12.76. Den Vorsitz übernahm der Präsident der Geschäftsprüfungskommission des NR, A. Müller (cvp, LU) (NZZ, sda, 290, 10.12.76).
[12] Armeeleitbild : BBI, 1975, II, S. 1706 ff. ; vgl. auch Ansprache Generalstabschef Vischers vor der Schweiz. Offiziersgesellschaft (Documenta, 1976, Nr. 2, S. 32 ff.). Kritik : 24 heures, 30, 6.2.76 (P. Henchoz) ; NZZ, 41, 19.2.76 (G. Däniker) ; 42, 20.2.76 (E. A. Kägi) ; 100, 30.4.76 (FDP des Kantons ZH) ; 109, 11.5.76 (P. Bourgeois) ; H. Wanner, « Mehr oder bessere Mechanisierung?“, in Allgemeine schweiz. Militärzeitschrift, 142/1976, S. 271 ff.
[13] Ostschweizer Kantone (GL, GR, SG) : BüZ, 52, 2.3.76. Reduitidee : N. Jaquet, Strategie des Überlebens, Beitrag zu einer neuen Konzeption unserer Landesverteidigung, Basel 1976.
[14] TA, 13, 17.1.76 ; NZZ, 41, 19.2.76 ; 109, 11.5.76 ; 24 heures, 46, 25.2.76.
[15] TA, 13, 17.1.76 ; NZZ, 100, 30.4.76 (FDP des Kantons ZH) ; Allgemeine schweiz. Militärzeitschrift, 142/1976, S. 149 (Schweiz. Offiziersgesellschaft).
[16] TA, 13, 17.1.76 (G. Jakob).
[17] Debatte des StR vom 9.3. : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 68 ff. Debatte des NR vom 17.6. : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 611 ff. Antworten BR Gnägis : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 74 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 820 ff. Positiver als der Chef des EMD äusserte sich der designierte Nachfolger des Generalstabschefs, Korpskommandant H. Senn, zur Abstufung der Tauglichkeit (NZ, 150, 15.5.76) ; vgl. auch NZZ, 2, 4.1.77.
[18] Vgl. Postulat Schalcher (evp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 822 f.
[19] Vgl. Presse vom 1.4.76 ; Allgemeine schweiz. Militärzeitschrift, 142/1976, S. 453 f.
[20] Typenwahl : JdG, 13, 17.1.76 ; NZ, 17, 17.1.76 ; Vat. (sda), 48, 27.2.76. Geschäftspraktiken : NZ, 48, 13.2.76 ; 24 heures, 40, 18.2.76. Gegengeschäfte : BüZ, 63, 15.3.76 ; TA, 62, 15.3.76. Vgl. SPJ, 1975, S. 58 f.
[21] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 269 ff. Zu den Abklärungen vgl. Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1512 f.
[22] Presse vom 10.11.76.
[23] Vorlage : BBI, 1976, I, S. 678 ff. Kritik : NZ, 45, 10.2.76 ; TA, 33, 10.2.76 ; TW, 37, 14.2.76 ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 26 f. (Reverdin, lib., GE) ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 135 f. (Uchtenhagen, sp, ZH), 147 f. (Gautier, lib., GE). Debatten : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 38 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 163 ff. Streichung beantragten Oehen (na, BE) und Carobbio (psa, TI).
[24] Vorlage : BBl, 1976, I, S. 836 ff. Parlamentarische Behandlung : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 310 ff. u. 687 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1663 f. ; vgl. Presse vom 7.5.76 sowie NZZ, 285, 4.12.76. Verzicht : Presse vom 23.12.76 und TA, 31, 7.2.77. Vgl. auch Interpellation Oehler (cvp, SG) zur Stellung des Rüstungschefs (Verhandl. B.vers., 1976, 1I, S. 34).
[25] BBI, 1976, III, S. 390 ff. Vgl. SPJ, 1966, S. 38 ; 1971, S. 63 ; ferner NZ, 57, 21.2.77.
[26] Centovalli : NZZ, 139, 17.6.76. Freiberge : Bund, 272, 19.11.76 ; TLM, 366, 31.12.76 ; vgl. SPJ, 1966, S. 38 ; 1969, S. 56 ; 1970, S. 55.
[27] BBI, 1976, I, S. 857 ff. ; III, S. 653 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 313 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1083 ff.
[28] Vgl. Interpellation Riesen (sp, FR) (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 385 ff.; SPJ, 1974, S. 49, Anm. 25) sowie Presse vom 5.11.76.
[29] Rücktritt : Presse vom 25.3.76. Reorganisation : Presse vom 10.7.76. Nachfolge im Kommando : Presse vom 8.9.76.
[30] So Korpskommandant Senn (TA, 26, 2.2.76) und Bundespräsident Gnägi (TA, 135, 14.6.76). Vgl. oben, Richtlinien der Regierungspolitik.
[31] « Oswald-Bericht » : vgl. SPJ, 1970, S. 54 ; 1973, S. 51. Revision : NZZ, 104, 5.5.76 ; 136, 14.6.76 ; NZ, 328, 21.10.76. Kritik : BüZ, 182, 5.5.76 ; NZ, 328, 21.10.76 ; Allgemeine schweiz. Militärzeitschrift, 142/1976, Nr. 10, SOG und Sektionen.
[32] Zusammenfassende Darstellung in BBI, 1977, I, S. 1132 ff. Ursprüngliche Interpretation des BR : BBl, 1968, II, S. 1093 f. Reaktion des BR auf den Strassburger Entscheid : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 887. Weisung des EMD : Presse vom 28.7.76 ; TA, 181, 6.8.76. Bundesgericht : TA, 266, 13.11.76 ; NZ, 358, 16.11.76 ; BN, 270, 18.11.76. Vgl. ferner SPJ, 1974, S. 13 (Menschenrechtskonvention) ; 1975, S. 57 (Militärstrafrecht).
[33] Ww, 47, 24.11.76 ; NZZ (sda), 289, 9.12.76. Protest : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1295 ; NZ (sda), 360, 18.11.76. Dem gesetzlichen Erfordernis wurde durch vorübergehende Versetzung zur Militärjustiz entsprochen.
[34] BBI, 1976, II, S. 961 ff. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 49 ; 1973, S. 48 ; 1974, S. 50 f. ; 1975, S. 57.
[35] TW, 209, 7.9.76 (Schweiz. Zivildienstkonferenz) ; NZ, 290, 17.9.76 (Initiativkomitee).
[36] So empfahl Korpskommandant Senn, Dienstverweigerer untauglich zu erklären (NZ, 150, 15.5.76). In Lausanne wurde ein « Comité d'action contre le rétablissement de la corvée en Suisse » gegründet (VO, 148, 1.7.76 ; BN, 172, 27.7.76).
[37] Nationalrat : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1099 ff. u. 1122 ff. Echo : Presse vom 6.10.76. Initiativkomitee : NZ, 314, 9.10.76. Ständerat : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 687 ff. u. 725.
[38] 1976 wurden 367 Dienstverweigerer verurteilt (1975 : 520), davon beriefen sich 181 (227) auf ethische oder religiöse und 35 (59) auf politische Gründe (24 heures, 22, 27.1.77).
[39] NZZ (sda), 302, 24.12.76. Dabei fand das Kriterium der Gewaltlosigkeit gleich viele Befürworter wie die Beschränkung auf ethische und religiöse Motive. Zum Thema Dienstverweigerung vgl. auch Les Cahiers protestants, 1976, Nr. 5.
[40] Presse vom 15.7.76 ; NZZ (sda), 171, 24.7.76. Vgl. unten, Teil I, 4c (Politique agricole).
[41] BBl, 1976, III, S. 350 ff. ; Presse vom 19.10.76. Vgl. SPJ, 1971, S. 64 ; 1972, S. 56 ; 1975, S. 56 f. Ende 1976 hatten erst 30 % der Dienstpflichtigen eine Grundausbildung erhalten.
[42] Gesch.ber., 1975, S. 272 ; LNN, 156, 8.7.76 ; NZZ, 246, 20.10.76. Vgl. SPJ, 1974, S. 48.
[43] Antwort auf die als Postulat überwiesene Motion Oehen (na, BE) : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1344 ff. Vgl. SPJ, 1975, S. 56 sowie Bund, 29, 5.2.76.
[44] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Oehen (na, BE) und die Antwort BR Gnägis (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1097 f.) sowie die kritische Stellungnahme O. Recks (BN, 8, 12.1.76), ferner SPJ, 1975, S. 56. Insbesondere an Staatskundelehrer wandten sich militärische Kreise mit der Informationsschrift Sicherheitspolitik und Armee, Frauenfeld 1976.
[45] NZ, 125, 22.4.76.
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