Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen
 

5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Arbeitsrecht, Beamtenrecht –
Droit du travail, statut du personnel public
BASEL-STADT: 1) Teilrevision des Personalgesetzes. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (www.bs.ch, 17.1.). – 2) Pensionskassengesetz. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (BaZ, 29.6.).
BERN: Revision des Gesetzes über die Bernische Pensionskasse. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (www.be.ch, 21.3., 5.6.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse. Vom Grossen Rat einstimmig gutgeheissen (www.gr.ch, 12.6.).
SANKT GALLEN: Volksinitiative zur Erhaltung der Arbeitsgerichte. Gewerkschaften und linke Parteien lancieren ein Volksbegehren gegen die vom Kantonsrat im Zusammenhang mit der Justizreform beschlossene Regelung, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten künftig vor Schlichtungsstellen kommen und bei ausbleibender Einigung ein normales Gericht entscheiden soll (SGT, 11.12.).
SOLOTHURN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit wird als Kontrollbehörde eingesetzt. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 30.8.).
THURGAU: Mutterschaftsurlaub. Mütter, die beim Kanton arbeiten, bekommen während des Mutterschaftsurlaubs wieder den vollen Lohn. Vom Grossen Rat verabschiedet (SGT, 22.3.).
VAUD : Lors de la votation populaire du 17 juin, les citoyens ont accepté à 74,2% (participation : 45,1%) l'initiative populaire visant à instaurer le 2 janvier et le lundi de Pentecôte comme jours fériés (LT, 18.6).
ZUG: Neues Pensionskassengesetz. In der Referendumsabstimmung vom 17.6. mit 50,04% der Stimmen knapp angenommen; Stimmbeteiligung: 39,1% (NZZ, 18.6.; vgl. SPJ 2006, S. 277).
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Alters- und Invalidenvorsorge –
Prévoyance pour personnes âgées et invalides
AARGAU: Pflegegesetz. Verantwortung und Finanzierung der Langzeitpflege liegen fortan bei den Gemeinden. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 10.1., 17.1., 27.6.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung. Die willentliche Vermögensverminderung soll unterbunden werden. In 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es wird keine 2. Lesung gewünscht (SGT, 16.8.; www.ai.ch, 22.10.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Ungedeckte Pflegetaxen sollen künftig die ehemaligen Wohngemeinden von Heimbewohnern mit maximalen Ergänzungsleistungen übernehmen. Vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet (www.gl.ch, 13.6.).
LUZERN: 1) Gesetz über soziale Einrichtungen. Behindertenheime und Sonderschulen werden künftig von Kanton und Gemeinden sowie über Leistungspauschalen statt über Defizitdeckungen finanziert. Sie müssen Kostenrechnungen erstellen sowie Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsinstrumente einführen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 77,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,1% (NLZ, 31.1., 20.3., 18.6.). – 2) Sonderkredit für die Vorfinanzierung des Systemwechsels im Heimwesen. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 73,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,2% (www.lu.ch).
NIDWALDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 19.9., 24.10.).
OBWALDEN: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 14.9., 25.10.).
SANKT GALLEN: Neubau des Zentrums für Alterspsychiatrie. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 82,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 34,7% (NZZ, 18.6.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Altersbetreuungs- und Pflegegesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (SN, 5.6.; www.sh.ch, 2.7.). – 2) Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und einziger Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 4.6.).
SCHWYZ: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.sz.ch, 28.3.).
THURGAU: Anpassung des Kantonalen Rechts an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme gutgeheissen (www.tg.ch, 8.2., 8.3., 21.3.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Vom Kantonsrat in 2. Lesung einstimmig verabschiedet (www.zh.ch, 8.1.). – 2) Revision des Gesetzes über die Invalideneinrichtungen für Erwachsene. Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Explizite Bezeichnung der Tätigkeit von Behinderten als „Arbeit“, nicht nur als „Beschäftigung“. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.). – 3) Einführungsgesetz zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 17.9., 1.10.). – 4) Zusatzleistungsgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (www.zh.ch, 17.9., 1.10.). – 5) Volksinitiative „Taxi Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung“. Der Zürcher Verkehrsverbund soll künftig nicht nur nach Fahrplan Züge, Busse und Schiffe verkehren lassen, sondern auch den individuellen Transport von Mobilitätsbehinderten unterstützen. Das Volksbegehren wird vom Verein Taxi Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung lanciert (NZZ, 6.12.).
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Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
AARGAU: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. U.a. müssen Prämienverbilligungen für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50% betragen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 20.6., 1.11.).
LUZERN: Volksinitiative für faire Prämienverbilligungen. All jene, die mehr als 10% des anrechenbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden, sollen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten. Das Volksbegehren wird von der SP lanciert (NLZ, 22.8.).
OBWALDEN: 1) Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz. Vom Kantonsrat in 2. Lesung einstimmig gutgeheissen (www.ow.ch, 26.1.). – 2) Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz. Neuregelung der Prämienverbilligung. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 25.11.).
SCHWYZ: Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Vom Kantonsrat einstimmig verabschiedet (www.sz.ch, 19.9.).
SOLOTHURN: Volksinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Initiative ist aufgrund von Änderungen in der Bundesgesetzgebung nicht mehr umsetzbar und wird deshalb zurückgezogen (www.so.ch, 27.6.; vgl. SPJ 2004, S. 279).
ZÜRICH: Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Neuregelung der Finanzierung der Prämienverbilligung, ohne an den bisherigen Verteilungsgrundsätzen etwas zu ändern. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.).
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Arbeitslosenversicherung – Assurance-chômage
GENEVE : A 68,5% (participation : 40,4%), les citoyens ont accepté la révision de la loi en matière de chômage, qui proposait de passer à un système qui privilégie une prise en charge plus rapide et soutenue des personnes au chômage, et cela à l’aide de nouveaux instruments comme les emplois-formation ou les emplois de solidarité pour les chômeurs en fin de droit (TG, 12 et 17.12).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 27.11.).
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Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
AARGAU: 1) Gesetz über die Anpassung der kantonalen Gesetze an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (www.ag.ch, 20.3.). – 2) Gesetz gegen häusliche Gewalt. Die Beratung und Prävention bei häuslicher Gewalt werden ausgebaut und es wird eine Anlaufstelle geschaffen. Vom Grossen Rat verabschiedet (AZ, 28.3.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Partnerschaftsgesetz. Mit einem Mantelerlass werden vier Gesetze sowie die Zivilprozess- und Strafprozessordnung des Kantons an den neuen Zivilstand der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft angepasst. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 2.3.; www.ar.ch, 19.3., 20.8.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Familienzulagen. Der Grosse Rat erhält die Kompetenz, über die Mindestansätze hinaus Kinderzulagen zu beschliessen. In 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es findet eine zweite Lesung statt (www.ai.ch, 26.11.).
GRAUBÜNDEN: Pflegekindergesetz. Gegenüber der Verordnung des Bundesrates beinhaltet das Gesetz verschiedene Änderungen. Wer ein Pflegekind aufnehmen will, braucht die Zustimmung des kantonalen Sozialamtes. Zudem wird die Dauer der Bewilligungspflicht für die Aufnahme eines Kindes ausgedehnt. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 14.2.; www.gr.ch,14.2.).
JURA : La révision de la loi sur la violence domestique a été adoptée en deuxième lecture. A l’avenir, ça n’est pas la victime de la violence domestique qui devra quitter le domicile commun, mais la personne qui commet ces violences (QJ, 21.6).
LUZERN: Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 20.3.; NLZ, 7.11.).
NEUCHATEL : L’initiative populaire « pour un nombre approprié de structures d’accueil de qualité » a abouti (Exp., 28.7 ; voir APS 2006, p. 278).
NIDWALDEN: 1) Familienzulagengesetz. Vom Landrat 2006 verabschiedet. Der zum Gesetz eingereichte Gegenvorschlag wird vom Landrat für gültig erklärt (www.nw.ch, 21.3.). – 2) Gesetz über die Anpassung von Erlassen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 12.12.).
OBWALDEN: 1) Änderung der Kantonsverfassung. Vollzug der Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Wie Ehegatten und nahe Verwandte dürfen künftig auch eingetragene homosexuelle Paare oder faktisch zusammenlebende Paare nicht gleichzeitig dem Regierungsrat, dem Kantonsrat oder einer anderen Behörde angehören. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 16.12. mit 83,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 32,8% (www.ow.ch, 14.9., 25.10.; NLZ, 17.12.). – 2) Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 25.10., 25.11.).
SANKT GALLEN: Teilrevision des Kinderzulagengesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 26.9., 27.11.).
SCHAFFHAUSEN: Änderung des Gesetzes über die Familien- und Sozialzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 2.7.; SN, 4.9.).
SCHWYZ: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 72,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34% (www.sz.ch, 28.3.; NZZ, 18.6.).
SOLOTHURN: Volksinitiative „familienfreundliche Tagesstrukturen in den Solothurner Gemeinden“. Das von der FDP eingereichte Volksbegehren fordert den Aufbau von Mittagstischen und Aufgabenhilfen, die von den Gemeinden und den Eltern finanziert werden sollen. Die SP und die Grünen reichen einen massiv abgeschwächten Auftrag für Tagesschulen nach. Die Regierung erarbeitet einen Entwurf zuhanden einer Volksabstimmung im Jahre 2009 (SZ, 11.7., 23.8., 13.12.).
THURGAU: Alimentengesetz. Die Bevorschussung von Kinderalimenten durch die Gemeinden wird im Kanton Thurgau zeitlich nicht beschränkt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme gutgeheissen (SGT, 11.1., 8.3.).
ZUG: Anpassung kantonaler Gesetze an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 25.1., 29.3.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 7.5., 9.7.). – 2) Volksinitiative „Chancen für Kinder“. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,8% verworfen; Stimmbeteiligung: 34% (NZZ, 18.6.; vgl. SPJ 2006, S. 279). – 3) Volksinitiative „Kinderbetreuung Ja“. Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, gemeinsam für ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot zu sorgen. Das von Gewerkschaften und Linksparteien lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 15.9.).
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Gesundheitswesen – Santé publique
AARGAU: Volksinitiative gegen Rauchverbote in privaten Räumen. Das Volksbegehren steht im Zusammenhang mit der Debatte über Rauchverbote in Gastgewerbebetrieben. In der Kantonsverfassung soll festgeschrieben werden, dass in Räumen, welche sich im Eigentum von Privatpersonen befinden, namentlich in Restaurants, das Rauchen nicht verboten werden darf. Das Volksbegehren wird eingereicht (AZ, 6.7., 4.8.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Revision des Gesundheitsgesetzes. Schutz vor Passivrauchen. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren darf nur noch in speziell gekennzeichneten Fumoirs geraucht werden. Ferner beinhaltet die neue Bestimmung Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak im öffentlichen Raum und in Sportstätten, verbindliche Gesundheitsplanung sowie das Recht auf freie Heiltätigkeit. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Ein Nein-Komitee, das ein Rauchverbot in Gaststätten ablehnt, ergreift das Referendum. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird das Gesetz mit 54,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46,2% (SGT, 24.8., 12.9., 8.11.; www.ar.ch, 25.6., 24.9.; vgl. SPJ 2006, S. 279).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative für ein Rauchverbot. In allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in Bars und Restaurants, soll das Rauchen verboten werden. Vom Rauchverbot ausgenommen sind nur noch eigens abgetrennte, unbediente und mit einer Lüftung versehene Räume. Das Volksbegehren wird eingereicht (eine gleich lautende Initiative kommt auch in Basel-Stadt zustande, vgl. unten) (BaZ, 17.8.).
BASEL-STADT: Volksinitiative für ein Rauchverbot. In allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in Bars und Restaurants soll das Rauchen verboten werden. Vom Rauchverbot ausgenommen sind nur noch eigens abgetrennte, unbediente und mit einer Lüftung versehene Räume. Das Volksbegehren wird eingereicht (eine gleich lautende Initiative kommt auch in Basel-Landschaft zustande, vgl. oben) (BaZ, 17.8.).
GLARUS: Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. U.a. Neuregelung der Zulassung zu medizinischen Berufen sowie der Zuständigkeiten für die Ausbildung des Medizinpersonals. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: 1) Medikamentenabgabe. Die Bündner Ärzte dürfen ihren Patienten künftig pro Diagnose nur noch die kleinste Originalpackung eines rezeptpflichtigen Medikaments abgeben. Vom Grossen Rat gegen den Willen des Apothekerverbands beschlossen (BüZ, 20.4.). – 2) Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. In Graubünden wird das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie z.B. Restaurants ab März 2008 verboten. Vom Grossen Rat ohne Gegenstimme verabschiedet. Gegen die Vorlage wird das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird die Gesetzesrevision mit 74,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36% (www.gr.ch, 19.4.; BüZ, 16.7., 26.11.).
JURA : Le Parlement a adopté en deuxième lecture la révision de la loi sanitaire qui introduit un registre des tumeurs dans le canton. La collecte des données sera effectuée par l’Hôpital du Jura. Le terme générique de « pédicure » sera en outre remplacé à l’avenir par ceux de « podologue » et de « pédicure-podologue » (QJ, 21.6 et 6.9).
NEUCHATEL : Les députés ont adopté l’entrée en matière sur le projet de loi sur le Centre neuchâtelois de psychiatrie. Ce projet prévoit la création d'un établissement unique réunissant les institutions de soins psychiatriques subventionnées du canton de Neuchâtel (ne.ch).
NIDWALDEN: Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die CVP ergreift das konstruktive Referendum. Sie möchte, dass Nidwalden rauchfrei wird. Der daraus resultierende Gegenvorschlag wird vom Landrat für gültig erklärt (www.nw.ch, 9.5., 12.12.; SGT, 31.5., 7.8.).
SANKT GALLEN: 1) Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Verbot von Tabakwerbung auf öffentlichem Grund, auf privatem, von öffentlichem Grund her einsehbarem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden von Kanton und Gemeinden, in und an Sportstätten und an öffentlich zugänglichen Filmvorführungen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 26.11.). – 2) Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Regelung der Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 26.11.). – 3) Zwei Nachträge zum Gesundheitsgesetz. Das Rauchen in allgemein zugänglichen, geschlossenen Räumen wird verboten, zugelassen sind nur noch abgetrennte Rauchzimmer. In gastgewerblichen Betrieben sind auf höchstens einem Drittel der Schankfläche in geschlossenen Räumen Rauchzimmer zulässig. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 26.11.).
THURGAU: 1) Revision des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes wird gesetzlich geregelt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 24.10., 7.11., 21.11.; SGT, 8.11.). – 2) Volksinitiative für ein Rauchverbot. Das vom Thurgauer Initiativkomitee "Schutz vor Passivrauchen" lancierte Volksbegehren kommt zustande (SGT, 5.11., 11.12.).
VALAIS : 1) La loi sur la santé a été adoptée en première lecture à l’unanimité. Les députés ont accepté d’y ancrer le nouveau système de garde, d’interdire toute fin commerciale à l’aide au suicide et d’innover dans la gestion de la qualité des soins et de la sécurité des patients (NF, 12.10).2) L’initiative « Soins pour tous » a été retirée par le comité d’initiative à l’unanimité (NF, 4.8).
ZÜRICH: 1) Revision des Gesundheitsgesetzes. Die meisten Berufe der Alternativmedizin können künftig ohne staatliche Bewilligung ausgeübt werden. Plakate mit Tabak- und Alkoholwerbung dürfen auf öffentlichem Grund nicht mehr ausgehängt werden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 27.2., 6.3.). – 2) Teilrevision des Patientengesetzes. Über Fälle der Gewebeentnahme bei urteilsunfähigen Personen soll künftig die kantonale Ethikkommission entscheiden. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NZZ, 30.10.). – 3) Revision des Gesundheitsgesetzes. Teil der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Spitex-Organisationen werden auf eine kantonale gesetzliche Grundlage gestellt. Die Spitex schliesst Pflege, Haushalthilfe und Betreuung ein und fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Der Kanton definiert ein minimales Qualitätsniveau und beteiligt sich finanziell an den Angeboten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.).
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Spitalwesen – Hôpitaux
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Spitalgesetzes. Vereinheitlichung der Chefarzthonorare in den drei Baselbieter Kantonsspitälern und der kantonalen psychiatrischen Klinik. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.bl.ch, 29.11.; BaZ, 13.12.).
GENEVE : 1) Le 11 mars, les citoyens ont accepté à 59,6% (participation : 56,4%) l’initiative populaire « Pour une meilleure prise en charge des personnes âgées en EMS » (TG, 12.3). 2) Le Grand Conseil a ensuite adopté au mois de juin la modification de la loi relative aux établissements médico-sociaux accueillant des personnes âgées (ge.ch).
OBWALDEN: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein eigenständiges Spital Obwalden. Gegenvorschlag zur Volksinitiative für die Erhaltung des Spitalstandortes Sarnen. In der Volksabstimmung vom 16.12. mit einem Nein-Stimmenanteil von 54% verworfen; Stimmbeteiligung: 33,2% (NLZ, 17.12.; vgl. SPJ 2005, S. 274).
SANKT GALLEN: Spitalneubau. Der vom Kantonsrat beschlossene Kredit von 47 Mio Fr. für den Neubau der Institute für Pathologie und Rechtsmedizin auf dem Areal des Kantonsspitals wird in der Volksabstimmung vom 23.9. mit 83,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 22,3% (SGT, 24.9.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare. Die Oberärzte ergreifen das konstruktive Referendum. In der Volksabstimmung vom 17.6. wird das Gesetz mit 75,2% der Stimmen angenommen und der Gegenvorschlag der Oberärzte mit einem Nein-Stimmenanteil von 83,3% verworfen; Stimmbeteiligung: 34% (NZZ, 27.2., 18.6; vgl. SPJ 2006, S. 280). – 2) Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich. Vom Kantonsrat in 1. Lesung gutgeheissen (www.zh.ch, 10.12.).
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Sozialfürsorge – Assistance sociale
APPENZELL AUSSERRHODEN: Totalrevision des Sozialhilfegesetzes. Der neue Erlass soll den aktuellen Entwicklungen im Sozialhilfebereich Rechnung tragen und eine zeitgemässe Grundlage für die Sozialhilfe der Gemeinden bilden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (www.ar.ch, 1.6., 24.9.).
GENEVE : La révision de la loi sur l’aide sociale a été adoptée par les députés au mois de mars. Le référendum lancé par « A gauche toute ! » à l’encontre de la nouvelle loi sur l’aide sociale individuelle, a abouti au mois de mai (TG, 23.3 et 15.5).
GLARUS: Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens. Änderungen der Kantonsverfassung und Anpassung von acht Gesetzen. Art und Umfang der Leistungen bleiben unverändert. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
LUZERN: Neues Sozialhilfegesetz. Die Änderungen haben keine Mehrkosten zur Folge. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 27.3., 27.6., 20.9.).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und einziger Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 17.9.).
SCHWYZ: Gesetz über die sozialen Einrichtungen. Vom Kantonsrat einstimmig gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 68,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33,9% (www.sz.ch, 28.3.; NZZ, 18.6.).
SOLOTHURN: Neues Sozialgesetz. Vom Kantonsrat verabschiedet. Die SVP stimmt dagegen, weil sie den Bereich der Integration der ausländischen Bevölkerung nicht in den Erlass aufnehmen will (SZ, 31.1., 1.2.; vgl. SPJ 2005, S. 275).
ZÜRICH: 1) Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 9.1., 16.1., 20.3.; vgl. SPJ 2006, S. 281). – 2) Volksinitiative „Sozialhilfebegrenzung für Migranten“. Das Volksbegehren der Jungen SVP scheitert, weil nicht genügend Unterschriften zusammenkommen (NZZ, 13.9.).