Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Strafrecht
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Ermittlungsmethoden
Das Parlament hiess das im Vorjahr von der Landesregierung mit den USA abgeschlossene Übereinkommen über eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung gut. Im Nationalrat, der das Geschäft zuerst behandelte, hatten die Grünen einen Nichteintretensantrag gestellt. Da die USA bei der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte nicht einhalten und in Gefängnissen wie Guantanomo die Folter einsetzen würden, dürfe die Schweiz in diesem Bereich nicht mit diesem Staat zusammenarbeiten. Die Fraktionssprecherin der SP bekundete für diese Argumente der Grünen grosses Verständnis. Sie beantragte, auf das Abkommen, gegen das man materiell an sich nichts einzuwenden habe, zwar einzutreten, die Beratungen aber zu sistieren, bis die USA den Nachweis erbracht haben, dass sie ihre Politik geändert haben und alle rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Vorgaben erfüllen. Der grüne Nichteintretensantrag wurde mit 146 zu 26 und der sozialdemokratische Sistierungsantrag mit 111 zu 60 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat nahm das Übereinkommen anschliessend gegen die Stimmen der Linken an. Auch im Ständerat, der in der Schlussabstimmung das Übereinkommen mit 33 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedete, äusserten Bonhôte (sp, NE) und Marty (fdp, TI) Kritik an den Ermittlungsmethoden der USA [23].
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Internationale Rechtshilfe
Der Nationalrat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche verlangt, dass bei der Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe periodisch die Berechtigung der Fortführung der Blockierung überprüft wird. Er stimmte ebenfalls einer Motion seiner WAK zu, die den Bundesrat auffordert, mit einer Revision die entsprechenden Rechts- und Amtshilfegesetze so auszugestalten, dass sie genauere Definitionen der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten und eine restriktive Regelung für die Untersuchungsaktivitäten ihrer Behörden in der Schweiz enthalten. Er überwies ferner ein Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) für einen Bericht, der darüber Auskunft geben soll, wie die Schweiz sicherstellen kann, dass bei der Rückgabe von blockierten Geldern von ehemaligen Staatschefs an immer noch undemokratische Staaten wirklich die Allgemeinheit und nicht nur die neuen Machthaber davon profitieren [24].
Besondere Probleme zeigten sich bei den seit 1986 blockierten Gelder des haitianischen ex-Diktators Jean-Claude Duvalier. Da Haiti nicht in der Lage war, eine korrekte Strafuntersuchung als Voraussetzung für die Rechtshilfe einzuleiten, hatte der Bundesrat 2002, gestützt auf seine Verfassungskompetenz zum Schutz des Ansehens der Schweiz, die Gelder im Wert von rund 7 Mio Fr. weiterhin blockiert und diesen Beschluss 2005 um zwei Jahre und für ein letztes Mal im August 2007 um ein Jahr verlängert. Da trotz technischer Hilfe der Schweiz Haiti weiterhin nicht in der Lage scheint, ein Gerichtsverfahren gegen Duvalier durchzuführen, dessen Urteil die Voraussetzung für die Übergabe der Gelder an Haiti wäre, besteht die Gefahr, dass die blockierten Gelder im Herbst 2008 an den in Frankreich im Asyl lebenden Duvalier zurückerstattet werden müssen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) erklärte der Bundesrat, dass er zur Zeit abklären lasse, ob zur zukünftigen Verhinderung solcher Fälle die schweizerische Rechtsordnung angepasst werden müsse. Als mögliche Lösung wurde in den Medien die Praxis Österreichs und Liechtensteins angeführt, die in solchen Fällen eigene Untersuchungen über das deliktische Zustandekommen von Vermögen durchführen [25].
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Polizei
Nachdem in der Frühjahrssession auch der Nationalrat diskussionslos und einhellig zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die neue Regelung der Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen  [26].
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Strafprozessordnung
Das Parlament verabschiedete in der Herbstsession die Vorlage über die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts. Als Zweitrat hatte sich der Nationalrat in der Sommersession mit dieser neuen Strafprozessordnung auseinandergesetzt. Zuerst lehnte er mit klarem Mehr einen von den Grünen und einigen welschen Freisinnigen und Sozialdemokraten unterstützten Rückweisungsantrag ab. Dieser hatte verlangt, dass entweder anstelle des Staatsanwalts- das Untersuchungsrichterprinzip, wie es vor allem in der Romandie bisher praktiziert wurde, eingeführt wird, oder aber, dass in der Untersuchungsphase die Polizeikompetenzen ab- und die Verteidigerrechte ausgebaut werden. Entsprechende Anträge der Linken für eine Einschränkung der Kompetenzen des Staatsanwalts und der Polizei und verbesserte Verteidigerrechte scheiterten dann auch in der Detailberatung. Eine Differenz zum Ständerat schuf der Rat mit der Bestimmung, dass bei polizeilichen Einvernahmen eine vorläufig festgenommene Person das Recht hat, frei mit ihrer Verteidigung zu kommunizieren. Bei der Mediation lehnte die Mehrheit des Nationalrats gegen den Widerstand der Linken das neue Institut der Mediation ab. Gemäss Beschluss der grossen Kammer kann der Staatsanwalt bei Antragsdelikten die Parteien immerhin zu einer Vergleichsverhandlung einladen. Für Offizialdelikte ist jedoch kein Vergleich und schon gar keine Mediation vorgesehen. Nach Ansicht des Nationalrats würde die vom Ständerat beschlossene Lösung, den Kantonen individuell zu erlauben, eine Mediationsstelle einzuführen (Art. 217), auch der Zielsetzung der nationalen Vereinheitlichung der Strafprozessordnung widersprechen. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat zuerst an seiner Lösung fest, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang auch eine Motion seiner Rechtskommission, die den Juristen in einer Unternehmung dieselben Rechte und Pflichten (d.h. vor allem Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht) zuerkennen will wie den freiberuflichen Anwälten [27].
Im Anschluss an die Verabschiedung der neuen Strafprozessordnung machte sich der Ständerat an die vom Bundesrat in der gleichen Botschaft von 2005 vorgeschlagene Vereinheitlichung der Jugendstrafprozessordnung. Nachdem vor allem die kleinen Kantone befürchtet hatten, den neuen Anforderungen in personeller und finanzieller Hinsicht nicht gewachsen zu sein, hatte der Bundesrat seine Vorschläge seit der Publikation der Botschaft überarbeitet. Insbesondere hatte er auf die ursprüngliche Absicht verzichtet, das in der Romandie, Bern und Thurgau übliche Jugendrichtermodell für alle Kantone verbindlich zu erklären. Zugelassen soll weiterhin auch das Jugendanwaltsmodell bleiben. Gegen den Antrag seiner Rechtskommission stellte sich der Ständerat hinter die vom Bundesrat vorgeschlagene Einrichtung von Mediationsstellen. Er nahm auch sonst am Projekt der Regierung nur kleinere Änderungen vor [28].
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Strafmass und Vollzug
Zur Vereinheitlichung der Regeln der Zwangsanwendung bei der Ausschaffung von Ausländern siehe unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge).
Der Bundesrat verlängerte die Bewilligung für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Genf, Solothurn, Tessin und Waadt, den elektronisch überwachten Hausarrest für die Verbüssung kürzerer Haftstrafen einzusetzen, um weitere zwei Jahre bis Ende 2009 [29].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ abzulehnen und im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einer Revision des Strafgesetzbuchs zuzustimmen. Er begründete die Ablehnung der Initiative insbesondere damit, dass es sehr schwierig wäre, Prozesse mehrere Jahrzehnte nach der Tat durchzuführen. Die Beweiserbringung für die Anklage wäre nach so langer Zeit derart erschwert, dass die Schuld meist nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. Der daraus zwingend erfolgende Freispruch wäre überhaupt nicht im Interesse der Opfer. Der Bundesrat kritisierte zudem die äusserst unklaren Begriffe der Initiative („pornographische Straftaten“ an „Kindern vor der Pubertät“). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt [30].
Das Parlament verabschiedete die gesetzgeberische Umsetzung der 2004 angenommenen Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Rechtskommission nicht, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil sich dieser Verfassungsartikel nicht verfassungskonform umsetzen lasse. In der Wintersession führte er dann die Detailberatung durch und schloss sich der Version des Bundesrats und des Ständerats an. In der Schlussabstimmung, die im Nationalrat mit 128 zu 59 Stimmen ausging, opponierten die SP und die GP gegen dieses ihrer Ansicht nach unnötige Gesetz, das nicht EMRK-konform sei, aber auch den Verfassungsauftrag der Volksinitiative nicht umsetze. Auch die Initiantinnen hatten ursprünglich gegen die ihrer Ansicht nach unzureichende Umsetzung der Volksinitiative protestiert. Nach dem Beschluss der Rechtskommission des Nationalrats, sich der Fassung der kleinen Kammer anzuschliessen, erklärten sie sich aber als einigermassen zufrieden und verzichteten auf eine Referendumsdrohung [31].
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Gewalt bei Sportanlässen
Die im Vorjahr mit Blick auf die2008 in der Schweiz und in Österreich stattfindende Fussball-Europameisterschaft beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen sind auf Ende 2009 befristet. Der Grund dafür besteht insbesondere in der problematischen Vereinbarkeit mit den aktuellen Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzen des Bundes im Bereich von Polizeimassnahmen. Der Bundesrat schlug nun die vom Parlament mit einer Motion verlangte Verfassungsänderung vor, die ihm in einem neuen Artikel 68.4 BV die Kompetenz erteilt, „Vorschriften zur Verhinderung und zur Eindämmung von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen“ zu erlassen. Damit könnte die Befristung der Gesetzesänderungen aufgehoben werden. Der Bundesrat empfahl allerdings dem Parlament, die Arbeit an diesem Projekt sofort einzustellen, falls die Kantone sich darauf einigen würden, einheitliche Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen auf dem Konkordatsweg einzuführen. Die Kantone bekräftigten im Frühjahr, dass sie es vermeiden möchten, in diesem Bereich Kompetenzen an den Bund abzutreten, und sie machten sich an die Ausarbeitung einer eigenen Lösung. Diese sieht so aus, dass die von der Bundesversammlung im Jahr 2006 beschlossenen Massnahmen aus dem Bundesgesetz herausgelöst und in die kantonalen Gesetzgebungen integriert werden. Im November legten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ein entsprechendes Konkordat vor. Um diese kantonale Lösung nicht zu verhindern, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats eine Motion Joder (svp, BE) ab, welche eine nationale Verfassungsgrundlage für die Polizeimassnahmen forderte [32].
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Pornografie
Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen [33].
Diskussionslos stimmte der Nationalrat auch einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, welche einen neuen Straftatbestand des virtuellen Kindsmissbrauchs im Internet schaffen will. Gemeint ist damit neben pornografischen Handlungen in virtuellen Welten wie „Second Life“ auch die Anbahnung von sexuellen Dialogen in Gesprächsforen (so genannten „chat-rooms“) [34].
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Geldwäscherei
Der Bundesrat veröffentlichte im Berichtsjahr seine Botschaft für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die vorgeschlagenen Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’acton financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden [35].
Zur Revision der Insider-Strafnorm siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
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Korruption
Der Nationalrat übernahm die vom Ständerat angebrachten Präzisierungen an der von ihm bereits 2005 gutgeheissenen Motion Gysin (sp, BS) über den Schutz von so genannten Whistleblowern vor Entlassung. Gegen eine Überweisung der Motion stellte sich die SVP, welche argumentierte, dass das bestehende Arbeitsrecht genügend Schutz für Whistleblower biete [36].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention [37].
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Waffenrecht
Der Nationalrat setzte in der Frühjahrssession seine Beratung der Teilrevision des Waffengesetzes fort. Mehrere von der Linken gestellten Verschärfungsanträge fanden keine Mehrheit. Dazu gehörte etwa die Forderung, dass nicht nur die Hersteller neuer Waffen diese markieren müssen, sondern auch alle Besitzer von früher erworbenen Waffen. Keine Mehrheit fand auch die Forderung nach der Einführung eines Registers zur Erfassung aller Waffen und ihrer Besitzer. Dieses Verzeichnis würde nach Ansicht des Bundesrates und der bürgerlichen Ratsmehrheit einen riesigen Aufwand und nur wenig Nutzen bringen. Trotz der Ablehnung aller linken Verschärfungsanträge fand die SP, im Gegensatz zur GP, noch genügend Positives an der Revision um sie in der Gesamtabstimmung zu unterstützen. Der Nationalrat schuf einige kleinere Differenzen zur kleinen Kammer. So strich er die Pflicht des Bundes, die kantonalen Behörden über Waffenimporte durch Händler in ihrem Kantonsgebiet zu informieren. Der Ständerat berief sich auf entsprechende Wünsche der Kantone und hielt erfolgreich an dieser Informationspflicht fest. In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat keine, im Nationalrat 19 Gegenstimmen [38].
Mit militärischen Waffen begangene Gewalttaten im zivilen Bereich belebten die Diskussion um das Waffenrecht im Allgemeinen und um die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen im Besonderen. Am Rande der Beratungen über die Revision des Waffengesetzes wurde im Nationalrat ein Antrag der Linken, die militärische Ordonnanzwaffe nicht mehr nach Hause abzugeben, heftig debattiert und schliesslich abgelehnt. Ein von der SP, der GP, der GSoA (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und diversen frauen- und friedenspolitischen Organisationen gebildetes Komitee lancierte im August eine Volksinitiative mit dem Titel „Schutz vor Waffengewalt“. Diese fordert neben dem Verbot der privaten Aufbewahrung von Militärwaffen eine Verschärfung des Waffenrechts. Insbesondere wird für den Waffenbesitz und -erwerb ein Bedarfsnachweis verlangt und die Einführung eines nationalen Waffenregisters vorgeschrieben [39].
 
[23] AB NR, 2007, S. 538 ff. und 1163; AB SR, 2007, S. 625 ff. und 661; BBl, 2007, S. 4707. Vgl. SPJ 2006, S. 22.
[24] AB NR, 2007, S. 571 (Baumann), 189 (WAK) und 1713 (Gutzwiller).
[25] AB NR, 2007, Beilagen III, S. 521 ff.; LT, 22.5.07; Bund, 26.5. und 4.6.07; TA, 23.8.07 (Verlängerung der Blockierung).
[26] AB NR, 2007, S. 321 f. und 598; AB SR, 2007, S. 310; BBl, 2007, S. 2297 f. Vgl. SPJ 2006, S. 22.
[27] AB NR, 2007, S. 933 ff., 987 ff., 1020 ff., 1389 ff., 1576 ff. und 1731; AB SR, 2007, S. 715 ff., 825 ff. und 950; BBl, 2007, S. 6977 ff.; LT, 15.6.07 und 24h, 19.6.07 (Opposition aus der Romandie). Vgl. SPJ 2006, S. 23. Motion: AB NR, 2007, S. 969.
[28] AB SR, 2007, S. 1061 ff.; NZZ, 23.8.07. Vgl. SPJ 2005, S. 25.
[29] BBl, 2008, S. 179 f.; TA, 16.1.07; LT, 1.6.07; TG, 13.9.07. Vgl. SPJ 2006, S. 23.
[30] BBl, 2007, S. 5369 ff.; Bund, 1.3.07; NZZ, 2.5. und 28.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 24.
[31] AB NR, 2007, S. 1184 ff., 1959 ff. und 2076; AB SR, 2007, S. 1211; BBl, 2008, S. 23 ff.; BZ, 13.3.07 und TA, 26.10.07 (Interview mit einer Initiantin); NZZ, 10.9.07 (NR Vischer, gp, ZH, für den Verzicht auf die Umsetzung der Initiative); Presse vom 18.9.07. Vgl. SPJ 2006, S. 24.
[32] BBl, 2007, S. 6465 ff.; NZZ, 18.1.07; Bund, 12.4.07; TA, 30.8. und 17.11.07. Motion: AB NR, 2007, S. 1140. Vgl. SPJ 2006, S. 25.
[33] AB NR, 2007, S. 1134 ff.; AB SR, 2007, S. 1060 f. Vgl. SPJ 2006, S. 26.
[34] AB NR, 2007, S. 2009.
[35] BBl, 2007, S. 6269 ff.; TA, 16.6.07. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 2006, S. 25.
[36] AB NR, 2007, S. 1132 ff.; SHZ, 14.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 26.
[37] BBl, 2007, S. 7349 ff.
[38] AB NR, 2007, S. 322 ff., 333 ff., 550 ff., 928 und 1161; AB SR, 2007, S. 318 ff., 588 und 659; BBl, 2007, S. 4567 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 26 f.
[39] Antrag im NR: AB NR, 2007, S. 552 ff.; Volksinitiative: BBl, 2007, S. 6211 ff.; Bund, 1.2.07; TA, 14.8.07 (uneinheitliche Haltung der Frauenorganisationen). Zur Kontroverse über die private Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen siehe auch unten, Teil I, 3 (Armement).