Année politique Suisse 2009 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Das Parlament verabschiedete eine Änderung der Vorschriften über die Eheschliessung; eine Heirat ist künftig nur noch bei rechtmässigem Aufenthaltsstatus beider Partner möglich. – Der Bundesrat schickte eine Revision des Asyl- und Ausländergesetzes in die Vernehmlassung. – Die SVP beschloss die Lancierung einer Volksinitiative für Steuerabzüge zugunsten von Familien, die ihre Kinder selbst betreuen. – Die Stimmbevölkerung des Kantons Solothurn hiess die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien an der Urne gut. – Der Bundesrat verabschiedete den Vernehmlassungsentwurf für eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes.
Ausländerpolitik
Der Bundesrat legte im Berichtsjahr einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative der SVP „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ vor. Mit dem Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes wird das Ermessen der Behörden beim Widerruf ausländerrechtlicher Bewilligungen bei schweren Straftaten oder erheblichem Betrug der Sozialhilfe eingeschränkt. Ausländer, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt werden oder ein Delikt begangen haben, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert wird, müssten die Schweiz grundsätzlich verlassen. Anders als bei der Volksinitiative wäre aber bei jeder Wegweisung der besonderen Lage der betroffenen Person und insbesondere dem „Non-Refoulement-Prinzip“ Rechnung zu tragen. Ausserdem soll für Ausländer die dem Personenfreizügigkeitsabkommen unterstehen, eine Ausnahme gelten: Ihnen dürfte das Aufenthaltsrecht nur entzogen werden, wenn eine hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung bestünde. Der Bundesrat will die Gesetzesrevision gleichzeitig nutzen, um die Bestimmungen zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) zu verschärfen. Eine C-Bewilligung soll gemäss der Vorlage nur noch erteilt werden, wenn die betreffende Person integriert ist, die Regeln respektiert, die schweizerischen Werte anerkennt und eine Landessprache beherrscht BBl, 2009, S. 572 (Vernehmlassung) und 5097 ff. (Botschaft); BaZ und NZZ, 15.1.09; Presse vom 25.6.09. Vgl. SPJ 2008, S. 29 und 228..
Dieser indirekte Gegenvorschlag wurde einzig von der CVP begrüsst. Die FDP hätte eine klarere Definition der Ausschaffungsgründe gewünscht und die SVP kritisierte die zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten und Kann-Formulierungen des Entwurfs. Der SP wiederum waren die geplanten Bestimmungen zu restriktiv. Sie bemängelte ausserdem die zweite Änderung, mit der die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an eine gute Integration geknüpft werden soll. Wie auch die Grünen und der Evangelische Kirchenbund befürchtet sie, dass das Kriterium der Landessprache zu viel Gewicht erhielte, wodurch Menschen aus bildungsfernen Kreisen benachteiligt würden Lib. und NZZ, 16.4.09; SGT, 16.4. und 25.6.09..
In der Wintersession beschloss der Ständerat mit 30 zu 6 Stimmen, die Parlamentsdebatte über die Volksinitiative zu verschieben. Er folgte dabei dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission, welche die Gültigkeit des Volksbegehrens erneut überprüfen und allenfalls einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten will. Im November hatte die Kommission noch dafür plädiert, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sie dem Volk ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Der Kommissionspräsident, Hansheiri Inderkum (cvp, UR), begründete diesen Sinneswandel damit, dass sich die Ausgangslage seit Annahme der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ verändert habe, unter anderem werde seither diskutiert, wie mit Initiativen umgegangen werden solle, deren Umsetzung mit Verfassungs- oder Menschenrechten kollidiere AB SR, 2009, S. 1296 ff.; NZZ und TA, 14.11.09; SN, 8.12. und 11.12.09. Zur Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ vgl. unten, Teil I, 8b (Kirchen)..
Eine parlamentarische Initiative Darbellay (cvp, VS), welche die Wiedereinführung des Landesverweises als Nebenstrafe forderte, wurde vom Nationalrat verworfen AB NR, 2009, S. 351 f..
Mit einer Ergänzung des schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes möchte der Bundesrat die öffentliche Verwendung, Verbreitung, Herstellung und Lagerung sowie die Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen unter Strafe stellen. Im Juli schickte er einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus wie beispielsweise Fahnen mit Hakenkreuz oder „Heil Hitler!“-Parolen, darüber hinaus aber auch Abwandlungen nationalsozialistischer Symbole, die in rechtsextremen Kreisen geläufig sind und als Ersatz verwendet werden BBl, 2009, S. 5151; NZZ, 2.7. und 3.11.09; TA, 2.7.09..
Die Vorschläge des Bundesrats stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz verlangten vom Bundesrat, auf die geplanten Änderungen zu verzichten. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Ebenfalls abgelehnt wurde die Verschärfung der Rassismusstrafnorm von der FDP, der SVP und den Grünen, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten NZZ, 3.11.09..
Die 2007 von der SD lancierte Volksinitiative für eine Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. In der Frühjahrssession lehnte der Nationalrat auch eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm ab AB NR, 2009, S. 60 ff.; BaZ, 3.2.09; SPJ 2007, S. 18..
Die ausländische Wohnbevölkerung hat 2009 um 41 248 Personen auf 1,68 Mio zugenommen. Der Anstieg um 2,5% (2008: 4,3%) ist fast ausschliesslich auf Bürger von EU- und Efta-Staaten zurückzuführen, die zusammen 63,5% der in der Schweiz lebenden Ausländer ausmachen. Die Zahl der unter das Freizügigkeitsabkommen fallenden Europäer stieg um 3,9% (2008: 6,8%). Unter den Nationalitäten dominieren weiterhin die Italiener (289 000, -900), die Deutschen (250 000, +17 100) und die Portugiesen (205 000, +9100) NLZ und NZZ, 9.2.10. Vgl. SPJ 2008, S. 228 f. Zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU siehe oben, Teil I, 1b (Datenschutz und Statistik sowie Staatsschutz)..
Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament eine Änderung der Vorschriften über die Eheschliessung, mit der Scheinehen und Zwangsheiraten unterbunden werden sollen. Ausländische Brautleute müssen künftig im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Zudem sind die Zivilstandsämter verpflichtet, die zuständigen Ausländerbehörden zu informieren, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten. Die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches gehen auf eine parlamentarische Initiative Brunner (svp, SG) zurück. Der Nationalrat stimmte in der Frühjahrssession dem Entwurf seiner vorberatenden Kommission zu. Ein Nichteintretensantrag der SP wurde mit 104 zu 68 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat hiess die Vorlage in der Sommersession ebenfalls gut. Auch in der kleinen Kammer wurden die neuen Bestimmungen von den linken Parteien bekämpft. Sie machten in der Debatte geltend, mit der Änderung werde ein verfassungs- und menschenrechtswidriges Heiratsverbot für „Sans-Papiers“ geschaffen AB NR, 2009, S. 79 ff. und 1308; AB SR, 2009, S. 299 ff. und 731; BBl, 2009, S. 4385 ff.; BaZ, NLZ und NZZ, 26.5.09. Vgl. SPJ 2008, S. 229..
Im November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Einführung von biometrischen Ausländerausweisen. Mit den geplanten Änderungen des Ausländergesetzes und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich wird eine Verordnung der EU umgesetzt, welche die Schweiz aufgrund des Schengen-Abkommens übernehmen muss. Gemäss dem Entwurf sollen bei den neuen Ausweisen auf einem Datenchip ein Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die erhobenen biometrischen Daten würden in das zentrale Migrationsinformationssystem aufgenommen BBl, 2009, S. 5072 (Vernehmlassung) und BBl, 2010, S. 51 ff. (Botschaft); NZZ, 25.6.09..
Seit Mitte Dezember brauchen Bürger von Mazedonien, Montenegro und Serbien bei der Einreise in den Schengen-Raum kein Visum mehr. Als Schengen-Vertragspartner ist auch die Schweiz zur Übernahme dieser Änderung verpflichtet. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt jedoch nur für Personen, die höchstens drei Monate in der Schweiz bleiben und dabei keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Ausserdem müssen die Betroffenen einen biometrischen Pass besitzen NLZ, 16.7. und 9.11.09; NZZ, 17.12.09. Vgl. zu weiteren Gesetzesanpassungen und Vorstössen im Zusammenhang mit den Abkommen Schengen und Dublin, oben, Teil I, 2 (UE). .
Im Juni wurde ein Bericht der Tripartiten Agglomerationskonferenz zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik veröffentlicht. Die Projektgruppe, in der die Konferenz der Kantonsregierungen, das Bundesamt für Migration und die Städteinitiative Sozialpolitik vertreten waren, formulierte in ihrem Papier neun Handlungsempfehlungen, welche dazu beitragen sollen, bestehende Integrationsinstrumente in den Gemeinden und Kantonen auszubauen. Unter anderem schlug sie vor, ein verbindliches System der Erstbegrüssung und Erstinformation für Neuzugewanderte zu schaffen, die interkulturelle Vermittlung auszubauen und mehr Sprachkurse anzubieten. Von einem nationalen Integrationsgesetz – wie es die FDP schon lange fordert – riet sie dagegen ab. Die von der Projektgruppe vorgeschlagenen Massnahmen würden jährlich rund 130 Mio Fr. kosten, was einen Anstieg der staatlichen Ausgaben für die Integration von bisher 45 auf 175 Mio Fr. zur Folge hätte AZ und SGT, 21.1.09; NZZ, 1.7.09; BaZ, 10.12.09. Vgl. dazu eine Motion Schiesser (fdp, GL), mit der die Schaffung eines nationalen Integrationsgesetzes gefordert wurde, und die von den Räten im Laufe der Jahre 2007 und 2008 in einen unverbindlichen Prüfungsauftrag umgewandelt worden war, SPJ 2007, S. 246 und 2008, S. 229..
Auch das Parlament befasste sich im Berichtsjahr mit der Integrationspolitik und behandelte mehrere Vorstösse zum Thema. Eine Motion der SVP zur Ausschaffung von Ausländern, die keine Integrationsbereitschaft zeigen, wurde von beiden Kammern gutgeheissen. Ebenfalls überwiesen wurde eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Bundesrat muss demnach das Bürgerrechtsgesetz dahingehend ergänzen, dass das Schweizer Bürgerrecht nur noch bei guten Kenntnissen einer Landessprache und erfolgreicher Integration erteilt werden darf AB NR, 2009, S. 919 ff. (Mo. SPK-NR) und 1008 (Mo. SVP); AB SR, 2009, S. 963 f. (Mo. SVP) und 964 f. (Mo. SPK-NR)..
Dagegen verwarf der Nationalrat in der Sommersession eine parlamentarische Initiative der SVP, die Einbürgerungen nur noch bei guten mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen zulassen wollte. Im Ständerat scheiterte in der Wintersession eine Standesinitiative des Kantons Sankt Gallen, welche darauf abzielte, die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung an eine erfolgreiche Integration zu knüpfen. Darüber hinaus sollte ein schlechtes oder fehlendes Integrationsverhalten künftig einen Widerrufsgrund für eine bereits erteilte Niederlassungsbewilligung bilden AB NR, 2009, S. 919 ff. (pa.Iv. SVP); AB SR, 2009, S. 1303 (Standesinitiative SG). Vgl. zur Einbürgerung auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht)..
Im Anschluss an die Annahme der Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ rückte die Integration noch stärker in den Fokus der grossen Parteien. Der CVP-Präsident Darbellay sorgte mit seiner Forderung nach einem Verbot von Separatfriedhöfen für Juden und Moslems für Aufsehen und die SVP nutzte das Abstimmungsresultat, um ihre Rhetorik gegenüber allen Einwanderern zu verschärfen. Die FDP diskutierte infolge des Abstimmungsergebnisses über ein politisches Massnahmenpaket. Im Vordergrund stand dabei die alte freisinnige Forderung nach einem nationalen Integrationsgesetz. Zudem möchte die Partei bei ihrem Integrationsmotto „fördern und fordern“ den Akzent stärker auf die Pflichten verlagern. Die SP konkretisierte vor allem ihre Positionen gegenüber dem Islam. Sie entwarf ein Positionspapier, in welchem schulische Ausnahmeregelungen für moslemische Kinder abgelehnt werden TA, 3.12.09; SGT und SN, 9.12.09. Zur Abstimmung über die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ vgl. unten, Teil I, 8b (Kirchen)..
Flüchtlingspolitik
Nach einer sprunghaften Zunahme im Vorjahr, ging die Zahl der Asylgesuche im Jahr 2009 um 3,6% (-601 Gesuche) zurück. Insgesamt stellten im Berichtsjahr 16 005 Menschen ein Asylbegehren in der Schweiz. Mit 1786 Anträgen war Nigeria das wichtigste Herkunftsland Bund und NZZ, 15.1.10. Vgl. SPJ 2008, S. 230..
Der Bundesrat will der neuen amerikanischen Regierung bei der Bewältigung des Guantánamo-Problems helfen und sprach sich im Dezember für die Aufnahme eines usbekischen Guantánamo-Häftlings aus. Während die meisten Kantone die Aufnahme von ehemaligen Gefangenen skeptisch beurteilten, erklärte sich Genf offiziell bereit, den Mann aufzunehmen. Hinter dem Beschluss der Landesregierung standen nicht nur völkerrechtliche, sondern auch handfeste wirtschaftliche Interessen. Sie hoffte, so das Verhältnis zur USA verbessern zu können; dies ist wichtig um die Probleme im Zusammenhang mit der Grossbank UBS zu bewältigen TA, 23.1.09; BüZ, 3.2.09; BaZ und SGT, 17.12.09. Zum Rechtsstreit der UBS mit den US-Steuerbehörden siehe oben, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen)..
Im Vorfeld des Entscheids beschäftigte die Frage, ob die Schweiz freigelassene Guantánamo-Häftlinge aufnehmen soll, auch das Parlament. Die Aussenpolitische Kommission lehnte dabei mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag ab, der dem Bundesrat nahelegen wollte, auf die Aufnahme von Insassen des Gefangenenlagers zu verzichten. Der Ständerat diskutierte die Angelegenheit in der Frühjahrssession. Den Anstoss gab eine Interpellation von Seydoux (cvp, JU), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, den amerikanischen Behörden bei der Bewältigung des Guantánamo-Problems möglichst rasch zu helfen. Der Vorstoss löste in der kleinen Kammer eine Kontroverse aus: Während sich ein Teil der Ständeräte mit den freigelassenen Insassen solidarisierte, vertraten andere die Ansicht, die USA solle das Problem, dass sie sich eingebrockt habe, selbst lösen AB SR, 2009, S. 7 ff.; NZZ, 19.2. und 3.3.09..
Auf Empfehlung der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) setzte Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Berichtsjahr eine Expertengruppe ein, welche prüfen musste, ob die Schweiz wieder Gruppen von Flüchtlingen aus Staaten der ersten Zuflucht aufnehmen solle. Obwohl sich die Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesamts für Migration, der EKM, des EDA sowie von Städten und Kantonen für die Aufnahme von sog. Kontingentsflüchtlingen aussprach, entschied sich Widmer-Schlumpf im Dezember dagegen. Sie begründete ihre Haltung mit den ohnehin schon hohen Asylbewerberzahlen, der gegenwärtigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und den Kosten für die Integration. Das UNHCR und die Schweizerische Flüchtlingshilfe bedauerten diesen Entscheid der Justizministerin NLZ, 23.1.09; NZZ, 10.3. und 21.12.09; TA, 19.12.09..
Im Januar schickte der Bundesrat Vorschläge zur Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes in die Vernehmlassung. Die geplanten Bestimmungen zielen darauf ab, Asylgesuche effizienter zu erledigen und die Asylgründe weiter einzuschränken. Gemäss dem Entwurf bildet Wehrdienstverweigerung kein Asylgrund mehr. Personen die nur dies geltend machen, werden weggewiesen oder – wenn ihnen im Herkunftsstaat eine „unmenschliche“ Behandlung droht – vorläufig aufgenommen. Politische Aktionen in der Schweiz, z.B. Teilnahme an Demonstrationen, die zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen, sollen künftig sanktioniert werden. Ferner würde die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Gesuch zu stellen, aufgehoben. Eine weitere Änderung ist im Ausländergesetz vorgesehen. Laut den Vorschlägen des Bundesrats müssten Personen, die aus der Schweiz weggewiesen werden und geltend machen, ihre Wegweisung sei aus persönlichen Gründen nicht zumutbar, dies zweifelsfrei beweisen können. Nach geltendem Recht genügt es, wenn ein abgewiesener Asylbewerber die Unzumutbarkeit glaubhaft macht BBl, 2009, S. 573; Presse vom 15.1.09..
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, die Hilfsorganisationen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Landeskirchen sowie SP und Grüne kritisierten die geplanten
Asylrechtsverschärfungen und bedauerten, dass die Schweizer Asylpolitik zunehmend ihren humanitären Charakter verliere. Gemäss dem UNHCR wird durch die Absicht, Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anzuerkennen, die Flüchtlingskonvention tangiert. Bei der FDP und der SVP wurden die Vorschläge dagegen begrüsst; einzig die Aufhebung der Möglichkeit, auf einer schweizerischen Vertretung im Ausland ein Gesuch zu stellen, wurde auch von ihnen abgelehnt Bund, 22.1. und 16.4.09; NZZ, 10.3., 27.3. und 16.4.09..
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes wurde auch angeregt, das Nichteintretensverfahren durch ein materielles Schnellverfahren zu ersetzen. Aufgrund dieses Vorschlags beauftragte Bundesrätin Widmer-Schlumpf eine Expertenkommission aus Vertretern von Bund, Kantonen und Hilfswerken mit der Prüfung eines Systemwechsels im Asylwesen. Gestützt auf die Empfehlungen der Experten unterbreitete der Bundesrat im Dezember den interessierten Kreisen eine entsprechende Ergänzung zur Konsultation. Mit den geplanten Bestimmungen würde die Zahl der Gründe, auf ein Gesuch nicht einzutreten, stark reduziert. Es ist vorgesehen, ein Asylbegehren nur noch dann nicht materiell zu behandeln, wenn der Gesuchsteller z.B. ausschliesslich medizinische oder wirtschaftliche Gründe vorbringt oder wenn er in ein sicheres Drittland weggewiesen werden kann, namentlich weil gemäss Dublin-Abkommen ein EU-Staat zuständig ist. Die Nichtabgabe von Papieren soll demgegenüber nicht mehr zu einem Nichteintretensentscheid führen. Diese, mit der letzten Asylgesetzesrevision eingeführte, Praxis hat sich nämlich nicht bewährt, da jeweils mit umständlichen Recherchen abgeklärt werden muss, warum der Asylsuchende keine Papiere vorweisen kann BBl, 2009, S. 9150; NZZ, 26.8. und 18.12.09; WoZ, 27.8.09; SZ, 17.12.09. Vgl. SPJ 2006, S. 215 f..
Im Zusammenhang mit den Anpassungen des Asylverfahrens wird auch das Bundesamt für Migration reorganisiert. Alle Instanzen, die mit dem Asylwesen zu tun haben, sollen wieder in einer Abteilung zusammengefasst werden SZ, 17.12.09; Blick und NLZ, 18.12.09..
Im November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz zum Nachvollzug dieser Bestimmungen verpflichtet und muss das Asyl- und Ausländerrecht entsprechend anpassen. Mit den neuen Vorschriften will die EU Gesetze und Verfahren für die Rückführung illegal anwesender Ausländer aus Drittstaaten vereinheitlichen. Um das schweizerische Recht mit der Richtlinie in Einklang zu bringen, muss insbesondere die maximale Gesamtdauer von Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft von 24 auf 18 Monate verkürzt werden. Eine weitere Anpassung ist bei der Wegweisung illegal anwesender Personen erforderlich, da laut den neuen Vorschriften immer eine formelle Wegweisungsverfügung zu erlassen ist BBl, 2009, S. 4179 (Vernehmlassung) und 8881 ff. (Botschaft); Medienmitteilung des EJPD, 28.01.09; NZZ, 19.11.09..
Im März setzte der Bundesrat Burkina Faso, Kosovo und Serbien auf die Liste der verfolgungssicheren Staaten. Sofern nicht besondere Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, tritt das Bundesamt für Migration auf Asylgesuche von Personen aus diesen Staaten nicht mehr ein NLZ und NZZ, 20.3.09..
Der Ständerat verwarf in der Frühjahrssession mit 22 zu 12 Stimmen eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, mit der die Rückführung von tamilischen Asylsuchenden bis auf weiteres gestoppt werden sollte. Im Nationalrat wurde eine gleichlautende Motion in der Sommersession mit 94 zu 70 Stimmen ebenfalls abgelehnt AB SR, 2009, S. 313 f.; AB NR, 2009, S. 928 ff..
Im Januar trat ein neues Rückübernahmeabkommen mit Rumänien in Kraft. Seither können nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien mit illegalem Aufenthalt in der Schweiz, sondern auch Drittstaatsangehörige, die Rumänien lediglich als Transitland benutzt haben, zurückgeführt werden. Weitere Übereinkommen zur Rückübernahme von illegal anwesenden Personen wurden im Berichtsjahr mit Finnland, Russland und der Tschechischen Republik ausgehandelt. Ausserdem unterzeichneten die Schweiz und Bosnien-Herzegowina im April eine Absichtserklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit im Migrationsbereich. Die beiden Länder wollen unter anderem die Kooperation auf den Gebieten der Rückübernahme von Personen, der Steuerung von Migrationsbewegungen sowie der Rückkehrhilfe verbessern NZZ, 2.4. und 15.4.09; Medienmitteilungen des EJPD, 16.1. (Rumänien), 31.3. (Finnland), 17.9. (Tschechische Republik) und 24.9.09 (Russland). Vgl. SPJ 2008, S. 231..
Frauen
Im Februar schickte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats einen Vorentwurf zur Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien in die Vernehmlassung und setzte damit eine parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) um. Mit den geplanten Bestimmungen sollen die mit dem geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Recht verbundenen Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden werden. Ausserdem könnte eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann gerichtlich verfolgt werden, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist BBl, 2009, S. 1680..
Im Mai verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zu Gewalt in Paarbeziehungen, der in Erfüllung eines Postulats Stump (sp, AG) erstellt wurde und auf einer Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann basiert. Die Verfasser gehen davon aus, dass rund 10-20% der Frauen während ihres Erwachsenenlebens Opfer von häuslicher Gewalt werden. Allerdings gibt es zum genauen Ausmass der Partnerschaftsgewalt keine verlässlichen Angaben, da eine gesamtschweizerische Statistik bisher fehlt. Die Studie liefert erstmals auch eine Übersicht zu den Ursachen von Gewalt in Paarbeziehungen. Laut den Autoren spielen dabei immer zahlreiche individuelle und gesellschaftliche Risikofaktoren – wie beispielsweise Gewalterlebnisse in der Kindheit, erhöhter Alkoholkonsum und antisoziales oder kriminelles Verhalten – zusammen BBl, 2009, S. 4087 ff.; BüZ, NZZ und SN, 15.5.09. Vgl. SPJ 2005, S. 211..
Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Heim (sp, SO) zur Eindämmung von „häuslicher Gewalt“. Die kleine Kammer wandelte den Vorstoss in der Herbstsession in einen Prüfungsauftrag um. Der Bundesrat muss einen Bericht zur Einstellungspraxis beim Tatbestand der häuslichen Gewalt in den Kantonen erarbeiten. Dabei hat er unter anderem zu untersuchen, ob die provisorische Einstellung des Verfahrens auf Antrag vom Besuch eines Lernprogramms gegen Gewalt abhängig gemacht und von Amtes wegen wieder aufgenommen werden soll, wenn sich die Tatperson dem Programm entzöge AB NR, 2009, S. 1012; AB SR, 2009, S. 1305 ff..
Eine Motion Geissbühler (svp, BE), mit der gefordert wurde, die häusliche Gewalt entweder als klares Offizialdelikt oder ansonsten wieder als Antragsdelikt auszugestalten, wurde vom Nationalrat in der Sommersession knapp mit 83 zu 78 Stimmen verworfen. Die Delikte im Bereich der häuslichen Gewalt waren 2003 von Antrags- in Offizialdelikte geändert worden. Allerdings sehen die neuen Bestimmungen vor, dass ein Verfahren auf Begehren des Opfers zunächst provisorisch eingestellt werden kann; verlangt das Opfer innert sechs Monaten keine Wiederaufnahme des Verfahrens, so erfolgt die definitive Einstellung AB NR, 2009, S. 1013. Vgl. SPJ 2003, S. 27..
Frauen investieren nach wie vor deutlich mehr Zeit in die Haus- und Familienarbeit als Männer. Dies zeigt eine Langzeituntersuchung des Bundesamts für Statistik über die Veränderungen beim Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit, welche im August veröffentlicht wurde. Im Jahr 2007 wendeten die Frauen durchschnittlich 30 Stunden pro Woche auf, bei den Männern waren es gut 18 Stunden. Allerdings lassen die Zahlen bei den Männern einen positiven Trend erkennen, ihr Einsatz für Haus- und Familienarbeit ist zwischen 1997 und 2007 um 2,4 Stunden pro Woche gestiegen, während der Zeitaufwand der Frauen um durchschnittlich 1,4 Stunden abgenommen hat NLZ, SZ und TA, 19.8.09..
In der Herbstsession überwies der Nationalrat mit 105 zu 78 Stimmen ein Postulat der Grünen Fraktion, mit welchem der Bundesrat beauftragt wurde, die Auswirkungen des Konjunkturprogramms aus Gender-Sicht zu untersuchen. In einem entsprechenden Bericht soll er unter anderem aufzeigen, wie sich die Stabilisierungsmassnahmen zur Stützung der Konjunktur in den Bereichen Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen, Entlassungen, Kurzarbeit, Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsmassnahmen auf Frauen und Männer auswirken AB NR, 2009, S. 1547. Vgl. SPJ 2008, S. 232..
Im Berichtsjahr wurden Pascale Bruderer (sp, AG) zur Nationalratspräsidentin, Erika Foster (fdp, SG) zur Ständeratspräsidentin und Doris Leuthard zur Bundespräsidentin für das Jahr 2010 gewählt. Damit werden in der Schweiz erstmals alle drei Spitzenposten der Bundespolitik durch Frauen besetzt. Allerdings nähert sich die zahlenmässige Vertretung der Frauen nur schleppend derjenigen der Männer an. Im Nationalrat liegt der Frauenanteil bei 29,5%, im Ständerat sogar nur bei 21,7% und auch auf kantonaler und kommunaler Ebene sind die Frauen weiterhin klar in der Minderheit AZ und BüZ, 21.11.09; Blick, 24.11.09; NZZ, 2.12.09..
Im Berichtsjahr verwarf der Nationalrat eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), die eine Kampagne zur Sensibilisierung der Frauen für politische Fragen forderte. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Kiener Nellen (sp, BE), mit der gesetzliche Anpassungen verlangt wurden, um eine angemessene Vertretung der Geschlechter bei den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der eidgenössischen Gerichte zu gewährleisten AB NR, 2009, S. 570 f. (Mo. Maury Pasquier) und 1020 (Mo. Kiener Nellen)..
Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als Männer. Die Daten der Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik zeigen zwar, dass sich die Lohnunterschiede zwischen 1998 und 2006 verkleinert haben, die Diskriminierung besteht aber weiterhin. 2006 waren die Löhne der Frauen in der Privatwirtschaft im Schnitt 24% oder 1747 Fr. tiefer als diejenigen der Männer (1998 waren es 24,8%). 60% dieser Differenz lassen sich durch persönliche Qualifikationen sowie Arbeitsplatz- oder unternehmensspezifische Faktoren begründen, 40% können nicht erklärt werden und gelten damit als diskriminierend NLZ, 13.6.09..
Im Herbst nahmen Bund und Sozialpartner einen neuen Anlauf, um die Lohndiskriminierung der Frauen zu verringern. Mit dem Instrument des „Lohngleichheitsdialogs“ setzen sie auf freiwillige Zusammenarbeit. Konkret geht es darum, Unternehmen dafür zu gewinnen, ihr Salärsystem zu überprüfen. Als Grundlage dient ein Programm des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann, das sog. Logib. Zusätzlich wurden Merkblätter erarbeitet, die sich v.a. an kleinere Unternehmen wenden, für die das Logib nicht geeignet ist. Das Projekt soll während fünf Jahren geführt werden und wird von Bund und Sozialpartnern finanziell unterstützt NZZ, 3.9.09..
Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im Berichtsjahr eine Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern. Laut den publizierten Zahlen besteht in der Schweiz weiterhin in vielen Familien- und Paarhaushalten eine deutliche geschlechtsspezifische Rollenteilung, welche in Haushalten mit kleinen Kindern besonders ausgeprägt ist. In 45% der Familien mit Kindern unter 6 Jahren geht der Mann einer Vollzeit- und die Frau einer Teilzeitbeschäftigung nach. Mit 37% etwas weniger verbreitet ist das Erwerbsmodell, bei dem die Frau überhaupt nicht berufstätig ist. Deutlich seltener sind Haushalte mit Kindern unter 6 Jahren in denen entweder beide Partner Teilzeit arbeiten (10%) oder beide Vollzeit erwerbstätig sind (8%). Rund drei Viertel der nicht erwerbstätigen Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren begründen ihr Fernbleiben vom Arbeitsmarkt mit den Aufgaben im Bereich der Haus- und Familienarbeit Medienmitteilung des BFS, 3.9.09; BaZ und SGT, 4.9.09..
Eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH), welche den Bundesrat beauftragt, die Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben auszubauen, wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Während der Nationalrat die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung – in der von einem raschen und massiven Ausbau die Rede ist – befürwortete, stimmte der Ständerat einer abgeschwächten Variante zu, mit der bloss ein Ausbau gefordert wird AB NR, 2009, S. 1545; AB SR, 2009, S. 1067 ff..
Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE), mit der eine Frauenquote von 30% in den Verwaltungsräten von den an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaften und von Gesellschaften mit Bundesbeteiligung verlangt wurde AB NR, 2009, S. 1751 ff..
Familienpolitik
Der Bundesrat will die ausserfamiliäre Kinderbetreuung neu regeln. Im Juni schickte er einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Neben neuen Vorschriften zum Pflegekinderwesen umfasste er auch Regeln zur freiwilligen Tagesbetreuung. Die geplanten Bestimmungen sahen vor, dass nebst Krippen, Horten und Tageseinrichtungen auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn der Eltern, welche die Kinder während mindestens 20 Stunden pro Woche beaufsichtigen, eine Bewilligung einholen müssen. Diese Vorschläge stiessen in der Vernehmlassung auf vernichtende Kritik der bürgerlichen Parteien und selbst die SP, deren Vizepräsidentin Jacqueline Fehr (ZH) den Anstoss zur Neuregelung der ausserfamiliären Kinderbetreuung gegeben hatte, zeigte sich zurückhaltend. Auch die Fachstellen, die den Entwurf grundsätzlich begrüssten, erachteten die geplanten Vorschriften teilweise als überrissen. Sie plädierten dafür, bei Verwandten, die sich regelmässig um die Kinder kümmern und bei im Privathaushalt angestellten Kindermädchen auf die Bewilligungspflicht zu verzichten BBl, 2009, S. 4180; SGT, 6.7.09; NZZ, 21.7.09; NLZ, 31.10.09..
Aufgrund dieses teils massiven Widerstands schickte der Bundesrat im Dezember eine neue Version in die Vernehmlassung. Diese statuiert die Bewilligungspflicht nur für entgeltlich erbrachte Betreuungsleistungen – also für Krippen, Horte und Tageseinrichtungen. Auch bezüglich der Bewilligungsvorschriften wird von den ursprünglich geplanten Verschärfungen abgesehen, obwohl die Fachorganisationen dafür plädiert hatten. Der Bundesrat befürchtete, dass das ausserfamiliäre Betreuungsangebot durch die höheren Anforderungen verknappt würde NLZ und SGT, 18.12.09..
Nachdem die beiden Räte in der ersten Jahreshälfte eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats zur Weiterführung der Anschubfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung überwiesen hatten, schickte der Bundesrat im Juli einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, das finanzielle Engagement des Bundes um weitere vier Jahre, bis Ende Januar 2015 zu verlängern AB NR, 2009, S. 519 ff.; AB SR, 2009, S. 519 ff.; BBl, 2009, S. 5150; NZZ, 20.3., 2.7. und 20.10.09..
Eine Motion der Grünen Fraktion zur Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung wurde vom Nationalrat in der Frühjahrssession mit 122 zu 72 Stimmen verworfen. Mit dem Vorstoss sollten die Anforderungen gelockert werden, welche die Einrichtungen erfüllen müssen, um von den finanziellen Beihilfen profitieren zu können AB NR, 2009, S. 231..
Die SVP will die klassische Familie wieder ins Zentrum rücken und sprach sich an ihrer Delegiertenversammlung gegen „staatlichen Krippendrill“ und gegen die „Diskriminierung von herkömmlichen, eigenverantwortlichen Lebensgemeinschaften“ aus. Die Delegierten beschlossen einstimmig die Lancierung einer „Familien-Initiative“. Mit dem Volksbegehren verlangt die Partei, dass den Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie denjenigen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Sie reagierte damit auf einen Beschluss des Parlaments, das einen steuerlichen Abzug der Fremdbetreuungskosten von maximal 100 000 Fr. gutgeheissen hat BBl, 2010, S. 281; NZZ und TA, 7.12.09. Vgl. zur steuerlichen Entlastung von Familien oben, Teil I, 5 (direkte Steuern)..
Die eidgenössischen Räte behandelten im Berichtsjahr auch zahlreiche Vorstösse zur Familienpolitik. Die kleine Kammer überwies in der Frühjahrssession ein Postulat Maury Pasquier (sp, GE), das den Bundesrat auffordert, Ursachen und Wirkungen der hohen Kaiserschnittrate in der Schweiz zu untersuchen. Im Nationalrat wurde in der Sommersession eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) gutgeheissen, mit der die gesetzlichen Grundlagen so angepasst werden sollen, dass die Adoption eines Kindes ab dem zurückgelegten 30. statt dem 35. Lebensjahr möglich wird AB SR, 2009, S. 257 ff. (Po. Maury Pasquier); AB NR, 2009, S. 1281 (Mo. Prelicz-Huber). Das Mindestalter von 30 Jahren gilt nicht für Paare, die seit mindestens fünf Jahren verheiratet sind..
Alle übrigen Vorstösse wurden vom Parlament abgelehnt. Der Nationalrat verwarf in der Frühjahrssession eine konjunkturpolitisch begründete Motion Leutenegger-Oberholzer (sp, BL) für eine auf zwei Jahre befristete Entlastung von Familien mit Kindern bei den Krankenkassenprämien. Eine gleichlautende Motion Maury Pasquier (sp, GE) fand im Ständerat in der Herbstsession ebenfalls keine Mehrheit AB NR, 2009, S. 233 (Mo. Leutenegger-Oberholzer); AB SR, 2009, S. 523 f. (Mo. Maury Pasquier)..
Die grosse Kammer lehnte ferner eine Motion Jositsch (sp, ZH) ab, welche die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe stellen wollte. Obwohl die Bundesverfassung und zahlreiche kantonale Verfassungen die Diskriminierungen im Zusammenhang mit Lebensweise oder sexueller Identität ausdrücklich verbieten, kann laut Jositsch die Verleumdung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nach geltendem Recht strafrechtlich oftmals nicht verfolgt werden AB NR, 2009, S. 1016..
Keine Zustimmung fanden im Nationalrat auch eine parlamentarische Initiative Hodgers (gp, GE) zur Einführung eines fakultativen kantonalen Vaterschaftsurlaubs sowie eine Motion Hiltpold (fdp, GE) für einen Elternurlaub. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Barthassat (cvp, GE), mit der eine Anpassung des Militärgesetzes verlangt wurde, damit die Wiederholungskurse durch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub ersetzt werden könnten AB NR, 2009, S. 1280 (Mo. Hiltpold), 1659 f. (pa.Iv. Hodgers) und 2230 (Mo. Barthassat)..
In der Herbstsession verwarf er ausserdem eine parlamentarische Initiative Tschümperlin (sp, SZ) und eine parlamentarische Initiative Wehrli (cvp, SZ), die beide darauf abzielten, Entbindungen ohne Bekanntgabe der Identität der Mutter – sogenannte anonyme Geburten – zuzulassen AB NR, 2009, S. 1660 ff..
Im Ständerat scheiterten eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) für elterliche Präsenz bei schwerkranken Kindern sowie eine Motion Ory (sp, NE) zur Einführung eines Taggeldes für Eltern, die ihre schwer erkrankten oder verunfallten Kinder betreuen AB SR, 2009, S. 89 ff..
Im Mai verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats einstimmig einen Entwurf zur Änderung des Familienzulagengesetzes, mit dem der Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch einführt werden soll. Laut dem Vorschlag, der auf eine parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR) zurückgeht, würden die Zulagen durch einkommensabhängige Beiträge der Selbständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen finanziert. Der Nationalrat trat in der Wintersession auf die Vorlage ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung mit 95 zu 68 Stimmen gut AB NR, 2009, S. 2302 ff.; BBl, 2009, S. 5991 ff.; NZZ, 6.5.09; Lib., 27.8.09..
Im Sommer unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Familienzulagengesetzes zur Schaffung eines zentralen Familienzulagenregisters. Dieses soll sämtliche Kinder, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird, erfassen und damit einen Missbrauch im Sinne von Mehrfachbezügen verhindern BBl, 2009, S. 6101 ff. Vgl. SPJ 2008, S. 234 f..
Eine Motion der Grünen zur Erhöhung der Kinderzulagen wurde vom Nationalrat mit 115 zu 73 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat verwarf mit 13 zu 10 Stimmen eine Motion Maury Pasquier (sp, GE), mit der gefordert wurde, die Familienzulagen nicht mehr an den erwerbstätigen Elternteil auszurichten, sondern an diejenige Person, bei der das Kind lebt AB NR, 2009, S. 213 (Mo. GP); AB SR, 2009, S. 916 f. (Mo. Maury Pasquier)..
Als erster Kanton der Schweiz gewährt Solothurn Ergänzungsleistungen für Familien. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 17. Mai mit 57,4% der Stimmen gutgeheissen. Die Ergänzungsleistungen liegen bewusst über dem sozialhilferechtlichen Minimum und werden so lange ausbezahlt, bis das jüngste Kind das sechste Altersjahr erreicht hat. Anlässlich ihrer Jahresversammlung forderten die kantonalen Sozialdirektoren, Familienergänzungsleistungen auch auf Bundesebene einzuführen SZ, 4.3., 5.3. und 18.5.09; NZZ, 20.6.09..
Der Bundesrat schickte im Januar eine Vorlage in die Vernehmlassung, mit der das gemeinsame Sorgerecht sowohl für geschiedene als auch für unverheiratete Eltern zum Regelfall werden sollte. Der Entwurf sieht ferner die Möglichkeit vor, den obhutsberechtigten Elternteil zu bestrafen, wenn er das Besuchsrecht des anderen verhindert oder erschwert. Die Revision geht auf ein Postulat Wehrli (cvp, SZ) zurück, welches der Nationalrat im Herbst 2005 überwiesen hat BBl, 2009, S. 650; BaZ, LT und TA, 29.1.09. Vgl. SPJ 2005, S. 213..
Während die Vorschläge des Bundesrats von den grossen Parteien grundsätzlich begrüsst wurden, äusserte sich die Vernehmlassungskommission des Schweizerischen Anwaltsverbands kritisch zu den geplanten Änderungen. Sie bedauerte, dass nicht das Kindeswohl, sondern die rechtliche Gleichstellung von Vater und Mutter zum primären Ziel der Vorlage erklärt wurde und plädierte dafür, die Richter ausdrücklich zu verpflichten, in jedem Scheidungsfall eine Prüfung des Kindeswohls vorzunehmen und anhand eines Kriterienkatalogs über die elterliche Sorge zu entscheiden AZ, 2.5.09; NZZ, 2.9.09..
Die gemeinsame elterliche Gewalt unverheirateter Paare lehnte eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ab, daher beschloss der Bundesrat seinen Gesetzesvorschlag entsprechend zu überarbeiten. Bei ledigen Eltern soll das Sorgerecht wie bisher einzig der Mutter zustehen. Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf Klage des Vaters hin so entscheidet NLZ, NZZ und TA, 17.12.09..
Die zweimonatige Bedenkzeit bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren wird aufgehoben. Damit es nicht zu übereilten Scheidungen kommt, haben die Gerichte künftig die Möglichkeit, die Ehegatten gemeinsam und getrennt und in mehreren Sitzungen anzuhören. Die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches, welche auf eine parlamentarische Initiative Jutzet (sp, FR) zurückgehen, wurden vom Parlament im Berichtsjahr verabschiedet. Der Nationalrat stimmte dem Entwurf seiner Rechtskommission in der Frühjahrssession mit 142 zu 16 Stimmen zu. Gegen die Anpassung wehrte sich eine links-grüne Minderheit unter Anführung von Anita Thanei (sp, ZH); sie fand allerdings nicht einmal in den eigenen Reihen eine Mehrheit. Der Ständerat behandelte das Geschäft in der Herbstsession. Er trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein und hiess sie in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen gut. Dabei schuf er minimale Differenzen zur Fassung der grossen Kammer, welche diese noch in der gleichen Session diskussionslos bereinigte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Räten klar angenommen AB NR, 2009, S. 284 ff., 1698 und 1824; AB SR, 2009, S. 869 f. und 1000; BBl, 2009, S. 6661 f.; NZZ, 12.3.09..
In der Frühjahrssession unterbreitete die Rechtskommission des Nationalrats dem Plenum einen Entwurf für ein neues Namensrecht. Die Vorschläge gingen auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) zurück und hätten es den Brautleuten freigestellt, den Ledignamen der Frau oder des Mannes als gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Vorgesehen war ausserdem, dass Eltern bei der Heirat entscheiden, welchen Namen die Kinder tragen. Die Vorlage erntete im Rat heftige Kritik und wurde schliesslich mit 99 zu 92 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen. Während die Linken den Vorschlag geschlossen unterstützten, erachteten ihn die SVP sowie Teile von CVP und FDP als zu komplex. Einige erblickten in ihm sogar eine Bedrohung der traditionellen Familie. Mit dem überarbeiteten Entwurf der Kommission, den der Nationalrat in der Wintersession verabschiedete, wird lediglich die Zulässigkeit von Doppelnamen für Männer von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe gehoben. Die entsprechenden Bestimmungen waren vom Bundesrat in die Zivilstandsverordnung aufgenommen worden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil entschieden hatte, dass auch Männer – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die Frauen – Doppelnamen ohne Bindestrich tragen dürfen BBl, 2009, S. 403 ff.; AB NR, 2009, S. 274 ff. und 2283 ff.; BBl, 2009, S. 7573 ff. Presse vom 12.3.09; BaZ, SZ und TA, 11.12.09. Vgl. SPJ 2004, S. 214..
Im Dezember schickte der Bundesrat eine Änderung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen in die Vernehmlassung. Durch die Revision des Zivilgesetzbuches, des Freizügigkeitsgesetzes und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge soll namentlich die Absicherung von Ehepaaren verbessert werden, die sich erst nach dem Eintritt des Vorsorgefalls scheiden lassen BBl, 2009, S. 9150. Vgl. dazu auch oben Teil I, 7c (Berufliche Vorsorge)..
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat im Berichtsjahr eine Motion Humbel-Näf (cvp, AG) gut, gemäss der im Scheidungsfall obligatorische und überobligatorische Altersguthaben der Pensionskasse je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden sollen. Bislang wird der zu übertragende Teil der Austrittsleistung so weit als möglich dem überobligatorischen Altersguthaben entnommen. Dies hat zur Folge, dass die Rente desjenigen Partners, der die Austrittsleistung übertragen bekommt, geringer ausfallen wird, da sowohl der Umwandlungssatz als auch die Mindestverzinsung im überobligatorischen Bereich tiefer sind als im obligatorischen AB NR, 2009, S. 574..
Abgelehnt hat die grosse Kammer dagegen eine parlamentarische Initiative Hofmann (sp, AG), welche verlangte, den Pflichtteil der Nachkommen künftig ungeachtet des Zivilstandes des versterbenden Elternteils zu berechnen. Ebenfalls verworfen wurde eine parlamentarische Initiative Thanei (sp, ZH). Mit dieser sollte erreicht werden, dass in Scheidungsfällen, wo das Familieneinkommen nicht für die Deckung der Bedürfnisse zweier Haushalte ausreicht, der Fehlbetrag nicht einseitig der unterhaltsberechtigten Partei aufgebürdet, sondern gleichmässig auf beide Parteien verteilt werden würde. Da die Fürsorgegelder, die zur Deckung des Defizits ausgerichtet werden, zurückzuzahlen sind, sobald die betroffenen Personen über mehr Mittel verfügen, wird der unterhaltsberechtigte Lebenspartner nach geltendem Recht benachteiligt. Wenn er sich wirtschaftlich erholt, muss er nämlich die gesamten Fürsorgeleistungen zurückerstatten, während der andere Partner befreit ist AB NR, 2009, S. 294 f. (Mo. Hofmann) und 930 ff. (Mo. Thanei)..
Kinder- und Jugendpolitik
Die steigende Jugendarbeitslosigkeit beschäftigte im Berichtsjahr Politik und Sozialpartner: Junge Leute wurden von der Rezession besonders hart getroffen, im Juli lag die Arbeitslosenquote von Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren bei 5,6% und damit fast doppelt so hoch wie im Sommer 2008. Für das Jahr 2010 prognostizierte das Staatssekretariat für Wirtschaft sogar einen Anstieg auf 9,4%. Aufgrund dieser düsteren Aussichten rief Volkswirtschaftsministerin Leuthard an einer Medienkonferenz mit dem Arbeitgeberverband, dem Gewerbeverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund dazu auf, Jugendliche nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen sowie ihre Arbeitsmarktfähigkeit mit Praktika und Übungsfirmen zu verbessern BaZ und NZZ, 29.4.09; Bund, 8.9.09..
Vorschläge für ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gab es auch von der SP. Sie verlangte in erster Linie die Weiterbeschäftigung von Jugendlichen nach dem Lehrabschluss. Dabei plädierte sie für ein Modell, bei dem die Betriebe die ausgebildeten Lehrlinge während 12 Monaten zu einem reduzierten Ausgebildeten-Salär von 90% anstellen könnten und die restlichen 10% durch den Bund getragen würden. Ausserdem wollte sie zur Finanzierung der Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit auf Löhnen über 126 000 Fr. ein vorübergehendes Solidaritätsprozent erheben SZ, 11.4.09; NZZ, 18.4.09..
In der Herbstsession befasste sich auch der Nationalrat mit der Problematik von stellenlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, allerdings wurden die Vorstösse, welche fast ausschliesslich aus den Reihen der SP stammten, ausnahmslos abgelehnt. So unter anderem eine Motion Galladé (sp, ZH) zur Ausschöpfung des Innovationszehntels zugunsten der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, eine Motion Meinrado (cvp, TI) für ausserordentliche Massnahmen zur beruflichen Förderung von Jugendlichen sowie eine Motion der SP zur Weiterbeschäftigung von Lernenden in bundesnahen Betrieben AB NR, 2009, S. 1545 (Mo. Meinrado), 1549 (Mo. Galladé und Mo. SP). Vgl. zu den Vorstössen, die auf eine Weiterbildung der arbeitslosen Jugendlichen zielten, unten, Teil I, 8a (Berufsbildung). Zu den Massnahmen, welche im Rahmen des dritten Konjunkturpakets im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit verabschiedet wurden siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage und -politik)..
Ein weiteres Thema, welches Politik und Wissenschaft in Anspruch nahm, war die Bekämpfung der Jugendgewalt. Der Bundesrat lancierte im Mai ein fünfjähriges Präventionsprogramm, mit dem er das Phänomen stärker bekämpfen will. Dabei strebt er in erster Linie eine Verbesserung der statistischen Grundlagen an. Ausserdem möchte er die Programme auf kantonaler und kommunaler Ebene stärker koordinieren sowie den Zugang zu Risikogruppen erleichtern. Durch eine engere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis will die Landesregierung schliesslich sicherstellen, dass die getroffenen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden Bund, LT und TA, 26.5.09. Für die Vorstösse zur Verschärfung des Jugendstrafrechts siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht)..
Im Berichtsjahr wurden auch mehrere Studien zur Gewalttätigkeit von Jugendlichen veröffentlicht. Eine Untersuchung des Bundesamts für Polizei (FedPol) zeigte, dass es in der Schweiz rund 500 jugendliche Intensiv- oder Mehrfachtäter gibt. Dabei handelt es sich um Jugendliche, die eine – je nach Kanton unterschiedliche – Anzahl von Gewalttaten innerhalb eines definierten Zeitraums begangen haben. Das FedPol zeichnete in seinem Bericht auch ein Profil dieser Täter, sie sind meist männlich, jünger als 25 Jahre, stammen mehrheitlich aus bildungsfernen Schichten mit Migrationshintergrund und leben in problematischen Verhältnissen – in Bezug auf Familie, Schule, Arbeit und Drogenkonsum. Gemäss einer weiteren Untersuchung, welche die Universität Zürich im Auftrag des Kantons Sankt Gallen erstellt hat und bei der 5200 Jugendliche befragt wurden, haben bereits 26% der 15-16-Jährigen Erfahrungen als Gewalttäter. Bei den selbst deklarierten Delikten handelt es sich um Körperverletzungen, Gruppenschlägereien, Raub und sexuelle Gewalt. Generell sind die Täter dreimal häufiger männlich; Jugendliche, die in erster oder zweiter Generation in der Schweiz leben, üben doppelt so oft Gewaltdelikte aus wie solche ohne Migrationshintergrund NZZ und SZ, 3.7.09 (Studie FedPol); Bund, NZZ und SGT, 25.8.09 (Studie Universität Zürich)..
Der Nationalrat verwarf im Berichtsjahr mit 64 zu 124 Stimmen eine Motion Galladé (sp, ZH) mit der gefordert wurde, Jugendlichen unter 21 Jahren keinen Waffenerwerbsschein mehr abzugeben. Ebenfalls abgelehnt hat er eine Motion Rielle (sp, GE), welche die Abgabe von Militärwaffen an Kinder, Jugendliche und weitere Zivilpersonen verbieten wollte AB NR, 2009, S. 397 (Mo. Rielle) und 398 (Mo. Galladé)..
Keine Folge gab die grosse Kammer ausserdem einer parlamentarischen Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR), die darauf abzielte, die Prävention von Suizid bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausdrücklich in der Gesetzgebung zur Prävention und Gesundheitsförderung zu verankern AB NR, 2009, S. 694 ff..
Im Oktober schickte der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Erlass sollen die Präventions- und Integrationswirkungen der Fördermassnahmen verbessert und eine effektivere Steuerung der Bundesgelder ermöglicht werden. Während bisher nur Dachorganisationen und Verbände wie Jungschar, Blauring oder Jungparteien von den Bundessubventionen profitieren können, will die Landesregierung künftig auch die offene Jugendarbeit – das heisst die professionelle Tätigkeit abseits von Vereinen und Verbänden – finanziell unterstützen. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Eidgenössische Jugendsession gesetzlich verankert werden BBl, 2009, S. 6841; NZZ und SGT, 1.10.09..
Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative Amherd (cvp, VS), welche die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bundesverfassung verankern will, sowie eine Motion Amherd (cvp, VS), die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz fordert. Bei der Motion übernahm die grosse Kammer eine abgeänderte Fassung, die vom Ständerat 2008 verabschiedet worden war. Aufgrund mehrerer Postulate hatte der Bundesrat damals bereits einen Bericht zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik vorgelegt. Mit Einverständnis der Motionärin war im Ständerat beschlossen worden, sich der Stossrichtung dieses Berichts anzuschliessen, die Motion aber in modifizierter Form zu überweisen, um dadurch den politischen Druck aufrechtzuerhalten AB NR, 2009, S. 146 (pa.Iv.) und 1224 (Mo.). Vgl. SPJ 2001, S. 213 f. und 2008, S. 235..
Zur Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht). Für die Strafbarkeit von Kindsmisshandlungen und Pädophilie siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Alterspolitik
Mit einem Pilotversuch wird in der Stadt Sankt Gallen eine Zeittauschbörse in der Pflege getestet. Bei diesem Konzept, das von Bundesrat Couchepin lanciert wurde, helfen rüstige Senioren freiwillig bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Anstelle eines Lohnes erhalten sie dafür Gutschriften im Wert der geleisteten Arbeitsstunden. Diese können sie einlösen, wenn sie später selbst auf Betreuung angewiesen sind. Mit der Tauschbörse sollen mehr Helfer für die steigende Zahl der Pflegebedürftigen gewonnen und die Wertschätzung für deren Einsatz gestärkt werden. Als Vorbild der Idee diente Japan, wo ein Zeitsparmodell mit rund 400 Regionalgruppen in der Alterspflege einen wichtigen Part übernimmt Bund, 13.7.09..
Vgl. zur AHV oben, Teil I, 7c (AHV). Für die eidgenössische Volksinitiative „sicheres Wohnen im Alter“, siehe oben Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
Behinderte
Fünf Jahre nach Inkraftsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes zogen das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe und der Gleichstellungsrat Egalité Handicap im Berichtsjahr Bilanz bezüglich der Umsetzung des Erlasses. Sie waren sich einig, dass bei der Gleichstellung von behinderten Menschen noch viel getan werden müsse und sie nicht nur Sache von Gesetzen und Regeln, sondern auch des Willens der einzelnen Entscheidungsträger sei. Laut einem veröffentlichten Bericht fehlt es daran besonders auf dem Arbeitsmarkt. Die Fachstellen forderten daher ein Benachteiligungsverbot für öffentliche und private Arbeitsverhältnisse. Bundesrat Burkhalter nahm das Ansinnen zur Kenntnis, sprach sich aber gegen ein zu harsches Vorgehen aus. Er zieht es vor, das Bewusstsein der Arbeitgeber zu schärfen NZZ, 4.12.09. Vgl. zur IV oben, Teil I, 7c (Invalidenversicherung)..
Weiterführende Literatur
Berghahn, Sabine e.a. (Hg.), Der Stoff, aus dem Konflikte sind: Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Bielefeld 2009.
Miguet, Florence, „Voting about immigration policy: what does the Swiss experience tell us?“, in European Journal of Political Economy, 2009, S. 628-41.
Piguet, Etienne, L' immigration en Suisse : soixante ans d'entrouverture, Lausanne 2009 (2e éd., entièrement mise à jour).
Piñero, Esteban e.a. (Hg.), Fördern und Fordern im Fokus: Leerstellen des schweizerischen Integrationsdiskurses, Zürich 2009.
Uebersax, Peter e.a. (Hg.), Ausländerrecht: Eine umfassende Darstellung der Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, Basel 2009 (2., vollst. überarbeitete Aufl.).
UNHCR / Schweizerische Flüchtlingshilfe (Hg.), Schweizer Asylrecht, EU-Standards und internationales Flüchtlingsrecht: Eine Vergleichsstudie, Bern 2009.
Bundesamt für Statistik, Erwerbsmodelle, Arbeitsteilung und Kinderbetreuung in Paarhaushalten
. Einige Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Die Schweiz im internationalen Vergleich, Neuenburg 2009.
Bundesamt für Statistik, Veränderungen beim Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit: 1997-2007
. Zeitvergleiche zu den Resultaten aus dem Modul «Unbezahlte Arbeit» 1997, 2000, 2004 und 2007 der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Neuenburg 2009.
Bundesamt für Statistik / Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Auf dem Weg zur Lohngleichheit!
Tatsachen und Trends. Informationen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende, Bern 2009.
Kaufmann, Claudia e.a., Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, Basel 2009.
Michel, Claudia, Rechte fordern: Schweizer Frauenorganisationen zwischen Feminismus und Menschenrechten 1990-2005, Bern 2009.
Engeli, Isabelle, „La problematisation de la procréation médicalement assistée en France et en Suisse: Les aléas de la mobilisation féministe“, in Revue française de Science politique, 2009, S. 203-19.
Ludwig, Barbara, Zwischen Schutz des Lebens und Emanzipation der Frau: Die Familienpolitik der CVP Schweiz 1971-1987, Freiburg (Academic Press Fribourg) 2009.
Höpflinger, François, Einblicke und Ausblicke zum Wohnen im Alter, Zürich 2009.
Bundesamt für Statistik, Behinderung hat viele Gesichter
. Definitionen und Statistiken zum Thema Menschen mit Behinderungen, Neuenburg 2009.
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