Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen
 
1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
APPENZELL INNERRHODEN: Der Grosse Rat beschliesst am 3.12. in zweiter Lesung eine Revision der Kantonsverfassung zuhanden der Landsgemeinde 2013. Durch die Revision soll das Parlament die 1994 von der Landsgemeinde eingeschränkte Verordnungskompetenz teilweise zurückerlangen. Konkret sieht der Beschluss vor, dem Grossen Rat in den Bereichen Verwaltungsorganisation, Personalrecht und kantonaler Versicherungskasse das Verordnungsrecht zu gewähren. Ebenso soll er den Vollzug von Konkordaten regeln können, die er selber abgeschlossen hat. Die Revision wird 2013 an der Landsgemeinde behandelt werden (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 3. Dezember 2012, S. 2).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Am 25.7. lanciert alt-Nationalrat Hans-Rudolf Gysin die „Zusammenarbeits-Initiative“. Mit dem Volksbegehren wird eine verstärkte Kooperation beider Basel mit den restlichen Kantonen der Nordwestschweiz angestrebt. Die Initiative verlangt darüber hinaus die vollwertige Doppelvertretung der Kantone im Ständerat sowie je eine ganze Standesstimme für beide Basel. Zwei Wochen später lanciert das Initiativkomitee um Gysin zwei weitere Volksbegehren, welche im Grundsatz die gleichen Forderungen enthalten wie die Zusammenarbeits-Initiative, aber die beiden Anliegen getrennt aufnehmen. Als Grund für dieses Vorgehen wird die allfällige Verletzung der Einheit der Materie im Falle der ersten Initiative genannt (BaZ, 26.7. und 10.8.). – 2) Ende Juni lanciert ein überparteiliches Komitee die Fusionsinitiative, welche die Wiedervereinigung der Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordert (BaZ, 27.7. und 7.9.).
BASEL-STADT: Siehe Einträge Kanton Basel-Landschaft.
GENÈVE: Les Genevoises et Genevois ont accepté le nouveau projet de constitution de la République et canton de Genève. Cette décision marque ainsi la fin de la plus vieille constitution de Suisse encore en vigueur. Après avoir été approuvés par le parlement (145 voix contre 57 et 5 abstentions), les travaux de l’Assemblée constituante ont su convaincre 54.1% des votants; des votants relativement peu nombreux, puisque la participation s’est élevée à 31.9% (LT, 15.10.; www.ge.ch).
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Stimmrecht – Droit de vote
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
BASEL-STADT: Der Grosse Rat stimmt in zweiter Lesung einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu. Voraussetzung zum Erwerb des Basler Bürgerrechts ist nicht mehr wie bis anhin ein fester Wohnsitz in Basel über mindestens fünf sondern nur noch über mindestens zwei Jahre. Weiter soll es zukünftig als Basler Bürger möglich sein, ein zweites Kantonsbürgerrecht zu erwerben. Abgelehnt wurde die Revision einzig von der SVP (BaZ, 9.2.).
LUZERN: Der Kantonsrat überweist eine Kantonsinitiative zum Thema Asylwesen: Es wird gefordert, dass Asylverfahren beschleunigt werden, dass den Kantonen hauptsächlich nur noch Personen zugewiesen werden, deren Asylgesuch positiv entschieden ist, und dass die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden vollumfänglich durch den Bund abgegolten werden (NLZ, 6.11.).
VALAIS: Le Grand Conseil a décidé d’assouplir les conditions de naturalisation. La loi modifiée sur le droit de cité valaisan prévoit entre autres la possibilité de recours en cas de refus. L’ensemble du texte a été accepté par 90 voix contre 13 (LN, 14.9.).
ZÜRICH: In der Volksabstimmung vom 11. März verwirft das Zürcher Stimmvolk sowohl das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz als auch den ausformulierten Gegenvorschlag der SVP „Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher“ mit 43,7% bzw. 40,4% bei einer Stimmbeteiligung von rund 40%. So werden weder die Anforderungen an die Deutschkenntnisse noch deren Nachweis kantonsweit einheitlich geregelt, noch wird im Gesetz verankert, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht. Auch werden die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund nicht verschärft (NZZ, 12.3.).
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Zivil- und Strafrecht, Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Datenschutz –
Droit civil et pénal, système judiciaire, ordre public, protection des données
AARGAU: 1) Mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes wird im Kanton Aargau eine neue Leitungsstruktur für die Justiz eingeführt und die Justizverwaltung als Führungsinstrument verstärkt. Das neu geschaffene Justizgericht wird zukünftig für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern zuständig sein. Die bisherigen Gerichte bleiben grundsätzlich bestehen, ihre interne Organisation wird angepasst. Die Justizreform wird an der Volksabstimmung vom 11.3. mit 84,2% Ja-Stimmenanteil angenommen (Stimmbeteiligung: 37,0%; AZ, 12.3., www.ag.ch). – 2) Im Kanton Aargau soll an jedem Bezirksgericht neu ein Familiengericht geschaffen werden. Dieses ist ab 1.1.13 für alle familienrechtlichen Verfahren zuständig. Damit ist der Kanton Aargau der erste Kanton der Deutschschweiz, der Familiengerichte einführt. Diese Neuerungen führen auch zu einer Änderung der Kantonsverfassung. Diese Verfassungsänderung des Kinder und Jugendschutzrechts wird mit 85,5% bei einer Stimmbeteiligung von 37,1% angenommen (AZ, 12.3.). – 3)  Der Grosse Rat stimmt am 20.11. dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Gegen das so genannte Hooligan-Konkordat wandten sich lediglich 12 Grossräte (www.ag.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Der Grosse Rat beschliesst am 18.6. einstimmig, den Änderungen im Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zuzustimmen. Die Revision des Konkordats betrifft eine Verschärfung der bisherigen Massnahmen. Der Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung war bereits 2008 erfolgt (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 18. Juni 2012, S. 4). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet am 3.12. einstimmig die Revision des Polizeigesetzes in erster Lesung zuhanden der Landsgemeinde 2013. Die Gesetzesrevision erweitert das Polizeigesetz um Ausführungsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der „Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten“ nötig wurden. Durch diese Vereinbarung wird allen Schweizer Kantonen Zugang zum elektronischen Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS) gewährt. Das System wird zur Bekämpfung von seriellen Gewalt- und Sexualdelikten eingesetzt (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 3. Dezember 2012, S. 3).
BASEL-LANDSCHAFT: Mit einer Gegenstimme beschloss der Landrat eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes und des entsprechenden Dekretes. Mit der Vorlage werden in erster Linie die Leitungsstrukturen der Gerichte erneuert. Unter anderem wird eine Gerichtskonferenz geschaffen, die der Geschäftsleitung übergeordnet wird und das Gesamtgericht ablöst (www.baselland.ch).
BASEL-STADT: 1) Die SVP-Sicherheitsinitiative „für einen sicheren Kanton Basel-Stadt“ wird am 5.2. vom Stimmvolk mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,6% verworfen. Die Initiative hätte einen Drittel mehr sichtbare Polizeipräsenz gefordert. Die Stimmbeteiligung beträgt 36,9% (BaZ, 6.2.). –  2) Mit einem äusserst knappen Resultat von 45 zu 44 Stimmen stimmt der Grosse Rat einer Änderung des Polizeigesetzes zu. Die Änderung folgte auf den ebenfalls knappen positiven Entscheid betreffend Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Die Beschlüsse unterliegen dem Referendum (www.bs.ch). – 3) Im Dezember reicht die Junge SVP eine Volksinitiative ein, die ein vollständiges Vermummungsverbot im öffentlichen Raum fordert. Damit soll insbesondere das Tragen des Niqab verboten werden (BaZ, 20.12.).
GENÈVE: 1) Le référendum lancé contre la loi sur les manifestions à potentiel violent ayant abouti en 2011, le peuple genevois s’est prononcé sur cet objet au cours de l’année sous revue. Le référendum, soutenu par la gauche et les syndicats, s’oppose à la nouvelle loi sur les points suivants: la responsabilité quasi-totale des organisateurs de manifestations en cas de problèmes, les sanctions pouvant s’élever jusqu’à 100 000 francs, l’interdiction d’une durée de cinq ans de manifester pour les organisateurs en cas de problèmes et ce, même sans responsabilité directe de l’organisateur. Les référendaires n’ont pas su convaincre et le peuple genevois a accepté la modification de la loi sur le domaine public (Manifestations à potentiel violent) par 53.9% des voix le 11 mars 2012. Cependant, argumentant que la loi votée est liberticide et restreint les libertés fondamentales de manière trop importante, le comité référendaire a annoncé vouloir faire recours au Tribunal fédéral (LT, 12.3.; www.ge.ch). – 2) Le 17 juin 2012, les Genevoises et les Genevois ont refusé la nouvelle loi sur l’organisation des institutions de droit public par 55.9% des voix. Cette décision a ravi une grande partie de la gauche et du MCG, opposés au projet. Ce dernier visait à modifier les principes de gouvernance pour l’ensemble des institutions de droit public. Cette décision s’inscrit dans la suite de la décision de 2008 qui avait vu le peuple genevois refuser trois lois qui souhaitaient réduire les effectifs des conseils d’administrations de trois institutions. (LT, 18.6.; www.ge.ch). – 3) Suite à l’entrée en vigueur du nouveau code de procédure civile suisse, le parlement genevois a décidé d’assouplir certaines dispositions relatives à la commission de conciliation en matière de baux et loyers considérées comme trop « dures ». Plus particulièrement, la disposition remise en question concerne l’obligation des parties de comparaître en personne lors des audiences de conciliation sous peine de perdre leurs droits. L’assouplissement de cette disposition, soumis au référendum obligatoire, a été accepté par 72.1% de la population en novembre de l’année sous revue (LT, 26.11.; www.ge.ch).
GLARUS: 1) Die Landsgemeinde folgt dem Landrat und nimmt die Änderungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch an. Die Änderung wurde nötig, nachdem die eidgenössischen Räte 2009 eine Revision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) verabschiedet hatten. Diese Revision sieht die Einführung des papierlosen, elektronischen Schuldbriefes vor. Zu dessen Umsetzung wird das kantonale Recht dahingehend verändert, dass der Regierungsrat ermächtigt wird, das elektronische Grundbuch einzuführen. Die Revision war vom Landrat auf dem Dringlichkeitsweg bereits per 1.1.12 in Kraft gesetzt worden (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 7 ff.; www.gl.ch). – 2) Die Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus wird auf Antrag des Landrats von der Landsgemeinde verabschiedet. Die Anpassungen wurden in den Augen der Gesetzesgeber nötig, weil die neue bundesrechtliche Strafprozessordnung keine präventive verdeckte Ermittlung mehr zuliess. Durch die entsprechende Revision des kantonalen Polizeigesetzes soll die Möglichkeit zur gesetzeskonformen, präventiven verdeckten Ermittlung wieder geschaffen werden (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 71 ff.; www.gl.ch).
JURA: 1) En deuxième lecture le Parlement a adopté par 47 voix l’abrogation de la loi sur la protection des données à caractère personnel (QJ, 24.10.). – 2) La Loi sur l’organisation de la protection de l’enfant et de l’adulte est adoptée par 56 députés en deuxième lecture (QJ, 23.5.).
LUZERN: 1) Der Kantonsrat nimmt in zweiter Lesung das neue Gesetz zur Schaffung eines Kantonsgerichtes an. Der Rat entscheidet sich für die von der Regierung favorisierte Variante und lehnt verschiedene Minderheitenanträge ab. Zukünftig können Einzelrichter bis zu einem Streitwert von 10 000 Franken selbständig entscheiden (NLZ, 15.5.). – 2) Weiter entscheidet sich der Kantonsrat einstimmig für die Änderung des Anwaltsgesetzes betreffend den Entzug des Anwaltspatentes. So werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anwaltspatente entzogen werden können und fehlbare Anwältinnen und Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden können (www.lu.ch). – 3) Der Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird vom Kantonsrat mit 99 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Das geänderte Konkordat sieht unter anderem die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele in den obersten Ligen vor (www.lu.ch).
OBWALDEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 25 zu 25 Stimmen mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten die Überweisung einer Motion, welche die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu den im von Hanspeter Durrer verfassten Buch „Sein Wille geschehe“ beschriebenen Vorkommnissen in der Obwaldner Justiz fordert. Durrer beschreibt im Buch seine Leidensgeschichte vor verschiedenen Instanzen des Obwaldner Gerichts (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat nimmt das neue Polizeigesetz in zweiter Lesung erwartungsgemäss an, nachdem der umstrittene Artikel über die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen zum Polizeidienst gestrichen wurde (SN, 3.4.).
SOLOTHURN: 1) Polizei und Justiz im Kanton Solothurn müssen künftig die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen nennen. Das Stimmvolk hat den Umsetzungsvorschlag einer umstrittenen SVP-Volksinitiative mit einem Ja-Stimmenanteil von 70,3% angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39,2% (Blick, 11.3.). – 2) In der Abstimmung vom 11. März wird in Solothurn dem Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen und der Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 85,7% Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von 43,1% zugestimmt. Der Beitritt zum Konkordat war im Kantonsrat am 14. Dezember 2011 mit 57 zu 24 Stimmen angenommen worden, die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 57 zu 26 Stimmen (www.so.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat stimmt im Juni dem Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Dieses in den Medien häufig als „Hooligan-Konkordat“ bezeichnete Abkommen sieht unter anderem vor, dass Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen im Kanton St. Gallen künftig bewilligungspflichtig sein sollten. Die Bürgerlichen begrüssen die Vorlage ebenso wie grosse Teile der Ratslinken. Nur vereinzelte SP-Abgeordnete äussern sich kritisch. Die Vorlage passiert das Parlament mit 96 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung (SGT, 25.4.).
TESSIN: 1) Ende Juni tritt das Gesetz über die Zusammenarbeit der Kantonspolizei und den kommunalen Einheiten in Kraft. Damit werden die kommunalen Polizeien neu in regionalen Korps organisiert. Dafür werden im Kanton acht Regionen definiert, wobei in jeder eine Stützpunktgemeinde bestimmt wird (CdT, 19.4.). – 2) Der Grosse Rat hat einer Standesinitiative der FDP zugestimmt, die vom Bund mehr Sicherheit rund um das Empfangszentrum für Asylbewerber in Chiasso fordert. Die Standesinitiative wurde mit 63 zu 12 Stimmen überwiesen. Die Initiative verlangt, dass die Fristen bei der Registrierung durch eine Aufstockung von Personal verkürzt werden. Zudem sollen in Chiasso aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglichst verschiedenartige Asylbewerber untergebracht werden. Das Empfangszentrum gelangt immer wieder in die Schlagzeilen, alleine im Jahr 2011 musste die Polizei 383 Mal eingreifen. National- und Ständerat haben bis Ende 2012 noch nicht zum Geschäft getagt (CdT und NZZ, 14.2., St.Iv. 12.305).
THURGAU: Die 2011 von der JSVP lancierte Volksinitiative „Vermummungsverbot im öffentlichen Raum“ wird im Berichtsjahr zurückgezogen. Das Begehren wollte die Vermummung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten und war hauptsächlich gegen Kleidungsstücke von muslimischen Frauen gerichtet (Amtsblatt des Kantons Thurgau, Nr. 20, S. 1307; siehe SPJ 2011, S. 391).
URI: Der Landrat beschliesst mit 60:2 Stimmen den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (so genanntes Hooligan-Konkordat; www.ur.ch).
VALAIS: 1) Le Grand Conseil a donné son accord à la refonte du système pénitentiaire en acceptant le décret modifiant la loi d’application du code pénal suisse en une seule lecture. En outre, le parlement cantonal a accepté la mise en place de quatre postes supplémentaires pour un montant de 400 000 francs. Les députés ont estimé ces renforts nécessaires compte tenu des conditions de travail difficiles dans les prisons valaisannes (LN, 14.12.). – 2) En acceptant une proposition de l’UDC, le parlement a décidé de réduire de 200 000 francs le budget accordé à la protection des données. Une majorité de 70 voix contre 48 a estimé que le montant actuel de l’ordre de 435 000 francs était trop élevé (LN, 13.12.).
VAUD: 1) Les Vaudoises et Vaudois ont accepté de modifier le terme « tutelle » en « curatelle de portée générale » ou « mandat pour cause d’inaptitude » dans leur constitution cantonale. Cette modification touchant les articles 74 et 142 a été acceptée par 95.63% des voix. Cette votation s’inscrit dans le nouveau droit de la protection de l’adulte et de l’enfant accepté par le parlement vaudois en mai de l’année sous revue (www.vd.ch). – 2) Au vu du nombre croissant de nouvelles tâches attribuées à la police cantonale vaudoise, le Grand Conseil a accepté de permettre au gouvernement de déléguer certaines de ces tâches à d’autres collectivités publiques ou personnes morales de droit public. Cette décision a été prise lors de la session de janvier (www.vd.ch). – 3) Le Grand Conseil vaudois a révisé les différentes lois et règlements relatifs au Comité des visiteurs de prisons et des lieux de privation de liberté (www.vd.ch). – 4) Au mois de janvier, les députés vaudois ont accepté une loi permettant à la police de mener des enquêtes préliminaires secrètes contre les pédophiles. Cette nouvelle loi n’implique pas de nouvelle pratique, mais devient ainsi conforme au nouveau droit fédéral (www.vd.ch).
ZÜRICH: 1) Mit 164 zu 4 Stimmen genehmigt der Kantonsrat das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Damit werden unter anderem die Vormundschaftsbehörden durch sogenannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Diese sind keine Laienbehörden mehr, sondern gewählte Fachgremien (TA, 26.6.). – 2) Im Kanton Zürich ist die verdeckte Ermittlung wieder erlaubt. Der Kantonsrat hat am 5.11. das revidierte Polizeigesetz in zweiter Lesung mit 126 gegen 20 Stimmen gutgeheissen (NZZ, 6.11.).   3) Der Kantonsrat befürwortet härtere Massnahmen gegenüber gewaltbereiten Sportfans. In zweiter Lesung stimmt er am 5.11. dem Gesetz über den Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat mit 132 zu 23 Stimmen zu. Gegen diesen Beschluss wird am 16.11. das Referendum ergriffen (NZZ, 6.11.).
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Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l’administration
AARGAU: Das Personalgesetz wird revidiert und schafft die Grundlage für eine Personalkommission (AZ, 6.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Mit einer Änderung des Personalgesetzes soll sichergestellt werden, dass Massnahmen bei Entlassungen kantonaler Angestellter möglichst sozialverträglich ausgestaltet sind. Die Vorlage, welche in Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 entstanden war, beschliesst der Landrat einstimmig (BaZ, 27.1.; www.baselland.ch). –  2) Am 17.6. stimmt das Baselbieter Stimmvolk im Hinblick auf das Entlastungspaket 12/15 folgenden Bestimmungen zur Reorganisation der Gerichte und des Amtsnotariats zu: Zusammenführung der Bezirksgerichte (Ja: 67,6%), Zusammenführung der Behörden im Zivilrecht (61,0%), Abschaffung des Amtsnotariats (57,6%). Die Stimmbeteiligung beträgt 38% (BaZ, 18.6.; www.baselland.ch). –  3) Die im Juli von der Liga der Steuerzahler eingereichte Gesetzesinitiative „für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat“ soll nach Entscheid der Regierung teilweise für ungültig erklärt werden. Zur Entlastung des Staatshaushaltes verlangte die Initiative verstärkte Anreize für effizientes und leistungsorientiertes Handeln. Der Beschluss der Regierung basiert auf einem extern erstellten Rechtsgutachten. Dieses beurteilt die Forderung, dass Löhne in der Verwaltung nur noch der Teuerung oder bei ausserordentlicher Leistung anzupassen seien, als unzulässig. Eine solche Bestimmung würde gegen die Kompetenzordnung in der Verfassung verstossen, da der Landrat abschliessend über die Gehälter in der Verwaltung beschliesse. Zulässig sei jedoch die Forderung nach Gleichstellung beim Kündigungsschutz: Die Initiative verlangte, dass Kündigungen analog Privatwirtschaft nach den Regelungen im Obligationenrecht erfolgen sollen. Der Beschluss des Landrates steht noch aus (BaZ, 7.11.).
BASEL-STADT: Der Grosse Rat beschliesst Änderungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates sowie Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung (www.bs.ch).
BERN: In erster und einziger Lesung verabschiedet der Grosse Rat das Gesetz und Dekret über die Bereinigung und Aktualisierung der Justizreform. Geklärt und bereinigt werden neben institutionellen und organisatorischen Fragen insbesondere die DNA-Profil-Gesetzgebung (BZ, 21.11.).
GENÈVE: En novembre, le Grand Conseil a décidé d’instaurer une commission d’enquête parlementaire afin de répondre aux différentes affaires concernant la Cour des comptes. Le Grand Conseil s’était déjà exprimé en octobre sur le sujet, mais il n’avait finalement pas cru nécessaire la création d’une commission d’enquête. Cependant, les événements de l’automne (soudaine démission de Daniel Devaud; diverses accusations et plaintes pénales) ont fait changer d’avis le PDC et les Verts. Ainsi, seul le PLR s’est opposé à cette mesure, qui a finalement été logiquement acceptée par 61 voix contre 27 et 2 abstentions (LT, 17.11.).
GRAUBÜNDEN: 1) Die FDP-Verfassungsinitiative „gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung“ wird Ende Januar mit 91,4% Ja-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei sehr tiefen 16,8%. Durch die neue Verfassungsnorm erhofften sich die Initianten eine Verringerung der administrativen Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Initiative wurde sowohl von der Regierung als auch vom Parlament unterstützt (SoS, 30.1.; siehe SPJ 2010, S. 329). – 2) Im März wird die Stimmbevölkerung zum Bau eines neuen kantonalen Verwaltungszentrums („Sinergia“) befragt. Die Vorlage beinhaltet die Sprechung eines Verpflichtungskredits über CHF 69 Mio. und war nicht unbestritten. Gegner des Projekts kritisieren den geplanten Neubau als zu teuer und fürchten, dass das neue Verwaltungszentrum, das am Churer Stadtrand entstehen sollte, die Innenstadt entleeren würde. Die Stimmbevölkerung unterstützt das Vorhaben mit 50,03% Ja-Stimmen (27 206 Ja-Stimmen gegen 27 168 Nein-Stimmen) bei einer Stimmbeteiligung von 41,4%. Die Stadtchurer Stimmbevölkerung lehnt die Vorlage mit rund 57% Nein-Stimmen klar ab (SoS, 12.03.). – 3) Die Abstimmungen im Grossen Rat werden neuerdings elektronisch abgehalten. Die Daten werden zwar gespeichert, öffentlich zugänglich sollen aber nur die Abstimmungsresultate aus den Schlussabstimmungen, nicht aber aus den Detailberatungen sein. Das abgeänderte Grossratsgesetz wird mit 53:48 Stimmen (Befürworter: FDP, Teile der BDP) angenommen (SoS, 19.4.).
JURA: Le Parlement a accepté la modification de la Loi d’organisations du Parlement de la République et du Canton du Jura par 50 voix (QJ, 29.2.).
NEUCHÂTEL: La rémunération des députés neuchâtelois doublera à partir de 2013. Le Grand Conseil a accepté à l’unanimité une révision de la loi d’organisation du parlement. La participation aux séances s’élèvera à 200 francs au lieu de 100 jusqu’à présent. Chaque groupe parlementaire recevra une indemnité annuelle de 3 000 francs par siège occupé au Grand Conseil. Tous les élus ont estimé nécessaire d’augmenter leur indemnisation, l’une des plus basses de Suisse. Le groupe PopVertsSol n’est pas parvenu à faire passer une hausse plus modérée. La proposition du Conseil d'Etat d'échelonner sur 4 ans l'augmentation des indemnités a également été refusée par une majorité des députés (Exp., 31.10.).
VAUD: 1) Le Grand Conseil a accepté une modification de loi demandant au Tribunal des prud’hommes de l’Administration communale à Lausanne de publier ses jugements en anonymisant les noms des collaborateurs en conflit avec l’Etat (24H, 4.4.). – 2) Le Grand Conseil a accepté à l’unanimité avec une abstention le projet de loi modifiant la loi du 12 décembre 1979 d'organisation judiciaire (Election des juges cantonaux suppléants ; 24H, 30.10.). – 3) Le 5 juin 2012, le Grand Conseil vaudois a adopté un crédit de 15.5 millions de francs afin de reconstruire le toit du nouveau parlement vaudois « Rosebud » par 115 voix contre 3 et 9 abstentions. Le comité référendaire, soutenu notamment par le Mouvement pour la défense de Lausanne, estime que le nouveau toit à l’architecture contemporaine et recouvert de métal gris ne s’insère pas dans le paysage urbain lausannois. Le référendum ayant abouti, le ministre Pascal Broulis a proposé un projet remanié. Le nouveau toit sera recouvert de tuiles en terres cuites et aura une forme plus conventionnelle. Au vue de l’important soutien à ce projet remanié, le Grand Conseil a préféré trouver un compromis plutôt que de soumettre ce projet remanié aux citoyens vaudois. Les députés ont ainsi annulé le décret de juin par 113 voix contre 4 et 14 abstentions. Puis, ils ont accepté le nouveau décret portant sur le projet remanié sans opposition, mais avec 5 abstentions (24H, 30.6.; 27.11.).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté d’augmenter les indemnités versées aux groupes parlementaires. En plus de l’indemnité de base de 6 000 francs, les groupes toucheront désormais 5 000 francs par député, au lieu de 3 000 francs. Cette mesure, qui a été acceptée par 70 contre 56 voix, coûtera 260 000 francs supplémentaires (LN, 15.6.).
ZÜRICH: 1) Das Zürcher Stimmvolk will nicht, dass bei Verfahren vor Mietgerichten keine Kosten erhoben werden. Es lehnt eine Volksinitiative «Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)» am 25.11. mit 59,8% Nein-Stimmenanteil bei einer Stimmbeteiligung von 34,9% ab (NZZ, 26.11.). – 2) Mit 128 zu 33 Stimmen verabschiedet der Kantonsrat Änderungen am Kantonsratsgesetz und an seinem Geschäftsreglement. Vom grossen Anlauf der Effizienzsteigerung, wie etwa verkürzte Fristen für die Beantwortung von Vorstössen oder Straffung bei Dringlichkeitserklärungen und bei der Behandlung von parlamentarischen Initiativen im Rat, blieb am Ende wenig übrig (NZZ, 18.12.). – 3) Das Parlament stimmt dem Gesetz über den verstärkten Einbezug des Kantonsrats im Bereich der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit mit 163 zu 0 Stimmen zu (NZZ, 11.9.).
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Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
APPENZELL INNERRHODEN: Der Grosse Rat behandelt am 22.10. eine an der Landsgemeinde 2012 eingereichte Initiative zur Amtszeitbegrenzung der Standeskommissionsmitglieder (kantonale Exekutive). Gemäss dem Initiativbegehren soll kein Mitglied mehr als zwölf Jahre der Standeskommission angehören dürfen. Der Grosse Rat verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs und beschliesst, die Initiative der Landsgemeinde 2013 in ablehnendem Sinne zu unterbreiten (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 22. Oktober 2012, S. 4).
SOLOTHURN: Nebenamtliche Richter dürfen nicht mehr gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen. Die Änderung der Kantonsverfassung zur Ergänzung der Unvereinbarkeiten wird am 23.9. mit 88,5% angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,7%. Seit 1969 dürfen vollamtliche Richter im Kanton Solothurn nicht zugleich im Parlament sitzen. Jetzt wird die personelle Gewaltenteilung auch auf die Ersatzmitglieder des Obergerichts und die Mitglieder des Steuergerichts ausgedehnt (SZ, 24.9.).
TESSIN: Einer Änderung der Kantonsverfassung muss am 23.9. die Stimmbevölkerung zustimmen. Dabei wird jedoch nur ein Artikel tangiert, welcher die Gewaltentrennung regelt und damit Unvereinbarkeiten klärt. Dabei wird ausgeschlossen, dass ein Mitglied des Staatsrates, des Grossen Rates oder der kantonalen Judikative gleichzeitig ein Amt der eidgenössischen Judikative antreten kann. Zudem sollen neu auch Friedensrichter nicht mehr als Grossräte gewählt sein, beziehungsweise beide Funktionen gleichzeitig ausüben. Der Grosse Rat hatte die Vorlage mit 67 zu 2 Stimmen beschlossen. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,6% wird die Änderung deutlich gutgeheissen (Stimmbeteiligung: 41,1%; CdT, 19.4., www.ti.ch).
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Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
BERN: 1) Der Grosse Rat überweist eine Motion, welche die Regierung zur Einreichung einer Standesinitiative verpflichtet, über die der Kanton im Nationalrat eine Sitzgarantie für den Berner Jura erwirken will (BZ, 8.6.). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet das Gesetz über die politischen Rechte. Ersatzwahlen in den Regierungs- oder in den Ständerat können künftig auch in stiller Wahl abgehalten werden. Bei einer Differenz von weniger als 0,1 Prozent zwischen den Ja- und Nein-Stimmen muss zudem bei Abstimmungen und Majorzwahlen neu obligatorisch nachgezählt werden. Zudem darf der Regierungsrat keine Abstimmungsempfehlungen mehr abgeben, die sich von der Haltung des Grossrats unterscheiden (BZ, 6.6.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr die Proporzinitiative 2014 („Für gerechte Wahlen“) der Stimmbevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative, die nicht mit der 2011 vom Parlament ungültig erklärten Proporzinitiative zu verwechseln ist, sieht vor, die Grossratswahlen erstmals 2014 nach Verhältniswahlrecht durchzuführen. Als Wahlkreise sollen die Bezirke gelten. Die drei grössten Parteien im Parlament (CVP, FDP, BDP) lehnen die Initiative ab, während die übrigen Parteien das Begehren unterstützen. Ein Gegenvorschlag, wonach die Grossratswahlen erstmals 2018 nach Proporz durchgeführt werden sollen, scheitert im Parlament. Die Abstimmung wird auf 2013 angesetzt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 214; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 264 ff.; siehe SPJ 2011, S. 393).
NIDWALDEN: Der Landrat verabschiedet in zweiter Lesung die Teilrevision des Proporzgesetzes. Mit der Einführung der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung wird eine verfassungskonforme Berechnungsmethode für die Auswertung der künftigen Landratswahlen geschaffen. Sowohl die SVP als auch das Referendumskomitee „Majorz: Kopf- statt Parteiwahl“ haben einen Gegenvorschlag für ein konstruktives Referendum hinterlegt. Die Abstimmung wird im Herbst 2013 stattfinden (www.nw.ch).
URI: Die von der jungen CVP eingereichte Initiative „Kopf- anstatt Parteiwahlen“, die die Einführung des Majorzwahlverfahrens in allen 20 Urner Gemeinden beabsichtigt hätte, wird am 23.9. von der Urner Stimmbevölkerung mit 57,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Beteiligung liegt bei 35,3% (www.ur.ch).
ZUG: Geht es nach dem Willen von CVP und FDP, den beiden grössten Fraktionen im Zuger Kantonsrat, erhält Zug ein neues Wahlsystem. Die beiden Parteien haben Anfang Jahr eine Verfassungsinitiative für eine Majorzwahl mit 2 130 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht. Dafür erhalten sie nun Unterstützung vom Kantonsrat. Dieser hat die Initiative nach der ersten Lesung mit 43 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Dafür sind alle CVP-, FDP- und GLP-Kantonsräte, dagegen alle Alternativen, die Sozialdemokraten und die SVP. Ziel der Initiative ist, dass alle Exekutivmitglieder im Kanton und in den Gemeinden neu im Majorzverfahren gewählt werden - ein System, das viele andere Kantone kennen. Entscheiden muss darüber am 9. Juni 2013 das Zuger Stimmvolk (NLZ, 14.12.).
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Referendum und Initiative –
Référendum et initiative
BASEL-STADT: Einstimmig und mit Verzicht auf eine zweite Lesung beschliesst der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG). In Zukunft behandelt das Parlament die rechtliche Zulässigkeit von Initiativen sowie das weitere Vorgehen gemeinsam in einer Sitzung (www.bs.ch).
ZÜRICH: Der Kantonsrat beschliesst mit 88 zu 56 Stimmen (SP, GP, GLP, EDU und AL), die Möglichkeit des konstruktiven Referendums abzuschaffen. Das 2005 eingeführte, konstruktive Referendum hatte es ermöglicht, mit lediglich 3 000 Stimmen einen Gegenvorschlag zu einem Gesetz zu präsentieren. Das Stimmvolk stimmt am 23.9. der Abschaffung des konstruktiven Referendums mit 59,6% bei einer Beteiligung von 41,3% zu (NZZ, 24.4. und 24.9.).
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Gemeinden, Korporationen, Regionalorganisation –
Communes, corporations, régions
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde lehnt am 29.4. die Verfassungsänderung zur Bezirksfusion knapp ab. Der Entwurf sah vor, die gegenwärtig sechs Bezirke des Halbkantons zu zwei Bezirken (Appenzell und Oberegg) zu fusionieren. Vorgesehen war, die fünf Bezirke des inneren Landes zu einem Bezirk zu vereinen. Die Vorlage kam auf Antrag des Parlaments und gegen den Willen der Regierung zur Abstimmung. Die Exekutive setzte sich jedoch durch. Ein Gesetz über die freiwillige Fusion der Bezirke wird von der Landsgemeinde angenommen (NZZ, 25.4. und 30.4.).
BERN: Bei einer Stimmbeteiligung von 37,4% heissen knapp 62% der Berner Stimmberechtigten eine Änderung der Kantonsverfassung gut, wonach der Kanton Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen (Verhinderung einer Grossfusion durch das Nein einer einzelnen Gemeinde; fragliche wirtschaftliche bzw. organisationale Überlebensfähigkeit) zur Fusion zwingen kann. Auch die entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes wird mit gut 61% Ja-Stimmenanteil angenommen (BZ, 24.9.).
GRAUBÜNDEN: 1) Im September äussert sich die Stimmbevölkerung zur geplanten Gebietsreform. Diese war bereits im Vorjahr im Grossen Rat diskutiert worden. Die Vorlage sieht die Schaffung der verfassungsmässigen Grundlage für eine Neuorganisation des Kantons vor. Durch sie sollen Regionalverbände, Bezirke und Kreise durch elf Regionen ersetzt werden. Die Kreise sollen nur noch als Wahlkreise für die Grossratswahlen beibehalten werden. Der Souverän unterstützt das Vorhaben, das breiten parteipolitischen Support findet, mit 77,2% bei einer Stimmbeteiligung von 32,1% klar. Die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen und Aufgaben der neuen Regionen steht allerdings noch aus (SoS, 24.9.; siehe SPJ 2010, S. 323, SPJ 2011, S. 395). – 2) Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative „starke Gemeinden, starker Kanton“, der ebenfalls eine Reorganisation des Kantons und seiner Verwaltungsebenen fordert, wird im Berichtsjahr auf Wunsch der Initianten und mit Unterstützung der Regierung um sechs Monate verlängert. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass das Begehren am 3.3.13 zur Abstimmung hätte kommen sollen. Wegen seiner Wichtigkeit und der hohen Anzahl Abstimmungsvorlagen an besagtem Datum wurde jedoch eine Verschiebung als angezeigt erachtet. Dem Kommissionsantrag wird mit 88 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefolgt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 478; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 568 f.).
LUZERN: Am 25.11. nimmt die Stimmbevölkerung mit 60,5% Ja-Stimmenanteil die Änderung des Finanzausgleichgesetzes über Beiträge an Gemeindefusionen an. Mit dem per obligatorisches Finanzreferendum zur Abstimmung gelangten Gesetz erhalten in Zukunft nicht mehr nur die finanzschwachen, sondern alle fusionswilligen Gemeinden einen kantonalen Unterstützungsbeitrag. Die Beteiligung beträgt 27,9% (www.lu.ch).
NIDWALDEN: In zweiter Lesung genehmigt der Landrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit soll die 2010 fälschlicherweise ersatzlos aufgehobene Regelung bezüglich Finanzierung, Liquidation und Schuldenhaftung von Gemeindezweckverbänden rückgängig gemacht werden (www.nw.ch).
TESSIN: Anfang Mai wird mit 11 500 Unterschriften eine Verfassungsinitiative eingereicht, welche verlangt, dass 17 Gemeinden in der Umgebung von Bellinzona bis Ende 2017 zu einer Grossgemeinde Bellinzona fusioniert werden. Gleiches soll mit 18 Gemeinden rund um Locarno geschehen. Nach der Beurteilung durch das Parlament wird das Stimmvolk das letzte Wort haben (CdT, 5. und 18.5.).
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Militär, Zivilschutz – Armée, protection civile
GLARUS: Die Landsgemeinde folgt dem Landrat in Sachen Gesetz über den Bevölkerungsschutz. Dieses wurde erstmals seit 1972 (Notrechtsgesetz) angepasst. Die Änderungen nehmen sich der veränderten sicherheitspolitischen Lage an und überführen organisatorische Bestimmungen in Bezug auf das Zusammenspiel der Behörden und der Partnerorganisationen von Verordnungsstufe auf Gesetzesstufe (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 50 ff.; www.gl.ch; siehe SPJ 2011, S. 395).
NIDWALDEN: Der Landrat genehmigt in zweiter Lesung die Teilrevision des Feuerschutzgesetzes. Die Hauptpunkte der Revision sind die Erhöhung des Feuerwehrpflichtalters von 40 auf 48 Jahre sowie die kantonal einheitliche und zeitgemässe Entschädigung und die Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe (). http://www.nw.ch