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Politique sociale
Population et travail
La Conférence démographique mondiale suscite en Suisse des discussions en matière de population — La récession qui s'amorce provoque un accroissement du nombre des chômeurs et une diminution de celui des saisonniers — Certaines fermetures d'entreprise font sensation — Les Chambres décident un blocage pour deux ans de l'effectif du personnel de la Confédération — Le parlement rejette l'initiative sur la participation ainsi que le contre-projet du Conseil fédéral, mais adopte un nouveau contre-projet élaboré par ses soins et plus restrictif que le premier — Echec d'une unification des quatre contrats collectifs de travail dans les arts graphiques — Malgré le climat social tendu, renouvellement pour quatre ans de la paix du travail dans l'industrie des machines et la métallurgie — Légère augmentation de l'effectif des conflits du travail — Le gouvernement recommande le rejet de l'initiative populaire en faveur de la semaine de 40 heures — Evolution différenciée des salaires; remise en question de la compensation totale au renchérissement — Le parlement vote une nouvelle réglementation du système des allocations de renchérissement.
Bevölkerungsbewegung
Im Hintergrund der Debatten über die Bevölkerungspolitik stand 1974 die Weltbevölkerungskonferenz in Bukarest. Als Hauptanlass zum UNO-Weltbevölkerungsjahr organisiert, löste sie auch in der Schweiz gleichsam eine Woge von Beiträgen zu Bevölkerungsfragen aus. Diese rückten meist den globalen Aspekt des Problems in den Vordergrund [1]. Es wurde aber in diesem Zusammenhang erneut ein konkretes Programm für die schweizerische Bevölkerungspolitik gefordert [2]. Theoretische Ansätze für eine entsprechende Politik lieferten verschiedene Demographen ; ihre Ausführungen blieben jedoch nicht unbestritten [3]. In der zahlenmässigen Bevölkerungsentwicklung hielt in unserem Lande der bereits im Vorjahr festgestellte degressive Trend an, besonders eine weitere Abnahme 'des Geburtenüberschusses [4].
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Arbeitsmarkt
Als Folge der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Rezessionsphase bahnte sich 1974 auch am schweizerischen Arbeitsmarkt ein Wandel an. Wiederholt wurde von bevorstehenden strukturellen Verschiebungen gesprochen, eine direkte Gefährdung der Arbeitsplätze jedoch vorerst nicht befürchtet [5]. Laut Statistik herrschte auch immer noch Vollbeschäftigung. Im Jahresdurchschnitt entfielen auf 221 (1973 : 81) registrierte Ganzarbeitslose 2774 (3804) offene Stellen [6]. Ein bereits in den ersten drei Quartalen festgestellter Beschäftigungsrückgang in der Baubranche, im Gastgewerbe und in der Bekleidungsindustrie akzentuierte sich jedoch gegen Jahresende und dehnte sich auf weitere Branchen aus [7]. Dass unter diesen Umständen im Dezember bei immer noch 1473 offenen Stellen bloss 1030 registrierte Ganzarbeitslose zu verzeichnen waren, führte man auf einen gewissen « Export von Arbeitslosigkeit » zurück. Besonders in der Baubranche und im Gastgewerbe wurden nämlich mehrere tausend Saisonarbeitskräfte weniger eingestellt als im Vorjahr und für weitere am Jahresende die Verträge nicht mehr erneuert, was bei den Emigrantenorganisationen verschiedene Proteste auslöste [8]. Auf Schwierigkeiten stiess zudem die Arbeitsvermittlung für ausländische Studenten [9].
Gegen Jahresende gab es schliesslich verschiedene Entlassungen, vor allem in der Baubranche, und « Zwangsferien » zwischen den Feiertagen, dies besonders in exportorientierten Unternehmen, deren Konkurrenzfähigkeit durch den überbewerteten Schweizerfranken beeinträchtigt wurde. Vermehrt kam auch die Kurzarbeit ins Gespräch [10]. Trotz dieser Entwicklung ergab eine Meinungsumfrage, dass die meisten Berufstätigen ihren Arbeitsplatz noch für mehr oder weniger gesichert betrachteten [11]. Immerhin wurde auch der Ruf nach Massnahmen zur Arbeitsplatzsicherung laut [12]. Mit diesem Problem beschäftigte sich ebenfalls das BIGA. Nach der Meinung des Bundesrates sollten dabei die Schweizer Arbeitnehmer gegenüber ausländischen die Priorität haben [13]. In dieser neuen Situation schenkte man natürlich den verschiedenen Betriebsschliessungen vermehrte Aufmerksamkeit. Obwohl sie zahlenmässig immer noch im Rahmen der Vorjahre lagen, erregten sie in Einzelfällen einiges Aufsehen [14]. Ferner gewann der Staat als Arbeitgeber an Attraktivität. Es konnte dadurch in verschiedenen Bereichen der Personalmangel gelindert werden ; bei der Schaffung neuer Stellen verhielt man sich aber aus finanzpolitischen Gründen eher restriktiv, besonders beim Bund [15]. Überdies beschloss das Parlament im Rahmen der Sanierungsmassnahmen für die Bundesfinanzen für die Jahre 1975-77 einen generellen Personalstopp und bewilligte für die zwei folgenden Jahre eine Zunahme des Personalbestandes um nur 0,5 %. Bundesrat Chevallaz wehrte sich vergeblich gegen diesen einschneidenden Beschluss, welcher aus einem Antrag Kaufmann (cvp, SG) hervorgegangen war und sich nicht nur gegen mildere Anträge im Nationalrat, sondern auch im Differenzverfahren zwischen beiden Räten durchzusetzen vermochte [16]. Diese Massnahme entsprach einem freisinnigen Begehren nach einer Personalplafonierung ; über deren Zweckmässigkeit war man aber geteilter Meinung [17].
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Mitbestimmung
Im Vordergrund der anhaltenden Diskussion über die Mitbestimmung stand die parlamentarische Beratung der von drei Gewerkschaftsverbänden im Jahre 1971 eingereichten Initiative sowie des Gegenvorschlages des Bundesrates aus dem Vorjahr, der im wesentlichen nur die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmungen zur Bedingung machte [18]. Die vermittelnde Formulierung dieser Alternative, die bereits früher durch die Sozialpartner abgelehnt worden war, erregte nun auch Bedenken unter Staatsrechtslehrern [19]. Sie vermochte bereits in der vorberatenden Kommission des Nationalrates nicht durchzudringen, ebensowenig eine von CVP-Vertretern vorgeschlagene Variante mit explizitem Ausschluss der umstrittenen paritätischen Mitbestimmung. Vielmehr stellte sich eine Mehrheit hinter einen Antrag Auer (fdp, BL), welcher die Mitbestimmung auf den Arbeits- und Sozialbereich beschränken wollte und eine Mitsprache im Betrieb zur Förderung der persönlichen Entfaltung des Arbeitnehmers postulierté [20]. Dieser im Vergleich zu Initiative und Gegenvorschlag recht deutlichen Abgrenzung der Mitbestimmung stimmte man nur in Kreisen der Arbeitgeber, des Gewerbes sowie der FDP und der SVP zu [21]. Gewerkschaftskreise taxierten den Antrag als « Betriebsunfall » [22]. Nach einer langwierigen und materiell nicht sehr ergiebigen Debatte unterstützte nun aber überraschenderweise eine äusserst schwache Mehrheit des Rates den bundesrätlichen Vorschlag, obwohl sich in den Verhandlungen nur wenige Redner zu ihm bekannt hatten. Gleichzeitig wurde die Initiative mit 117 zu 46 Stimmen abgelehnt.
Dieses knappe Ergebnis veranlasste den Ständerat, den ganzen Fragenkomplex neu aufzurollen [23]. Seine vorberatende Kommission erarbeitete in der Folge zwei weitere Varianten für den Verfassungsartikel. Beide strebten eine Beschränkung der Mitbestimmungsrechte auf die Betriebsangehörigen an. Die von freisinniger Seite stammende und von einer knappen Mehrheit getragene Fassung postulierte zudem eine Einengung der Mitbestimmung auf den betrieblichen Bereich. Die von der Minderheit unterstützte Fassung aus den CVP-Reihen war offener formuliert, schloss aber die paritätische Mitbestimmung im unternehmerischen Bereiche aus [24]. Beide Varianten näherten sich den Vorstellungen von Arbeitgeber- und Gewerbekreisen an. Die Gewerkschaften jedoch lehnten sie ab [25]. Der Rat selbst verwarf die Initiative und gab für den Gegenvorschlag der Fassung der Kommissionsmehrheit den Vorzug, womit er zur Grossen Kammer eine Differenz schuf [26]. Im Bereinigungsverfahren setzte sich dann die restriktivere Formulierung durch. Im Nationalrat unterlag dabei der nun besonders von der SP und den Gewerkschaften unterstützte Bundesratsvorschlag knapp mit 90 zu 86 Stimmen. Auch ein neuer Kompromissantrag aus der CVP-Fraktion wurde abgelehnt [27]. Volk und Ständen werden somit zwei echte Alternativen vorgelegt : die weitgefasste und in die Mitbestimmung auch die Gewerkschaften einbeziehende Formulierung der Initiative und eine restriktive Fassung als Gegenvorschlag. Diese neue Ausgangslage wurde von freisinnigen und von Arbeitgeberkreisen begrüsst, während man sie auf seiten der CVP, der SP und der Gewerkschaften eher bedauerte [28]. Für die Initianten stand damit ein Rückzug ihres Begehrens nicht mehr zur Diskussion ; bis nach dem Entscheid im Ständerat hatten Anzeichen einer Kompromissbereitschaft bestanden [29]. Der Bundesrat beschloss, den Urnengang wegen verschiedener anstehender Referenden erst 1976, also nach den Nationalratswahlen vom Herbst 1975, durchzuführen [30]. Dies wurde von den Initianten begrüsst, obwohl gerade die Sozialdemokraten in der Sommersession noch zur Eile gedrängt hatten [31].
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Gesamtarbeitsverträge
In den Verhandlungen über die Erneuerung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ging es in erster Linie um die materielle Besserstellung der Arbeitnehmer [32]. Für den im Vorjahr zustandegekommenen ersten Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe sprach der Bundesrat die erwartete Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) aus [33]. Einiges Aufsehen erregten die Auseinandersetzungen im graphischen Gewerbe. Der von Arbeitgeberseite vorgeschlagene einheitliche GAV für den gesamten Wirtschaftszweig — er hätte die vier bisherigen Teilbranchen-Verträge ersetzen sollen — scheiterte nicht nur an Einwänden des Lithographenbundes, sondern vor allem an der konsequenten Verhandlungsverweigerung seitens des Typographenbundes [34]. Dieser wollte zuerst seine Forderungen für einen Teuerungsausgleich, welche über die Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und den drei übrigen betroffenen Gewerkschaften hinausgingen, separat geregelt haben [35]. Wegen seiner durch die Gründung eines « Kampffonds » unterstrichenen unnachgiebigen Haltung blieben nebst verschiedenen Verhandlungsangeboten der Arbeitgeberseite auch ein Schlichtungsversuch der Eidgenössischen Einigungsstelle erfolglos [36].
Eine gewisse Verhärtung des sozialen Klimas wurde aber nicht nur in der graphischen Branche festgestellt [37], sondern auch in der Maschinen- und Metallindustrie, wo man bereits seit dem Vorjahr über eine Erneuerung des Friedensabkommens verhandelte [38]. Vehementen Widerstand leistete dabei besonders die von PdA-Mitgliedern beherrschte Genfer Sektion des Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeitnehmerverbandes (SMUV) ; ihre Mitglieder nahmen insbesondere daran Anstoss, dass Grundsatzpostulate wie Anwendung des Abkommens auf Angestellte und Lehrlinge, absolute Schiedsgerichtsbarkeit, Anerkennung von Gewerkschaftsfunktionären als Arbeitnehmervertreter, Lohngleichheit für Mann und Frau sowie weitere materielle Forderungen nicht erfüllt werden sollten [39]. Die Verbandsindustriekonferenz der Betriebsdelegierten des SMUV stimmte aber schliesslich dem vom Verbandspräsidenten H. Mischler als « vernünftiger Kompromiss » bezeichneten Verhandlungsergebnis im Verhältnis von 3 zu 1 zu [40]. Diesem Entscheid schlossen sich die Gewerkschaften der übrigen Richtungen an, obwohl auch sie auf unerfüllte Postulate aufmerksam machten [41].
Mit der formellen Zustimmung des Arbeitgeberverbandes Schweizerischer Maschinen- und Metall-Industrieller (ASM) wurde das seit 1937 bestehende Friedensabkommen für weitere vier Jahre erneuert. Dabei blieb zwar der Grundsatz der « Konfliktregelung am Verhandlungstisch » erhalten, vom konkreten Inhalt der Vereinbarung konnte sich aber keine Seite voll befriedigt erklären [42]. Neben verschiedenen materiellen Verbesserungen wie Einführung des 13. Monatslohnes bis 1976 und Erweiterung des Ferienanspruches sah das Abkommen vor allem eine institutionalisierte Mitwirkung der Arbeitnehmer über obligatorische und auf Betriebsangehörige beschränkte. Betriebskommissionen sowie eine erhöhte Sicherung der Arbeitnehmer bei Betriebsschliessungen vor. Ferner sollte ein Partnerschaftsfonds gegründet werden, welcher unter anderem durch einen Solidaritätsbeitrag der nichtorganisierten Arbeitnehmer zu speisen wäre [43]. Gegen diesen Finanzierungsmodus wurde eingewandt, er tangiere die Vereinigungsfreiheit, welche Gegenstand eines gerade ratifizierten Übereinkommens (Nr. 87) der Internationalen Arbeitsorganisation war [44].
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Von den 6 (1973: 2) eigentlichen Arbeitskonflikten führten deren 3 (0) zu kollektiven Arbeitsniederlegungen von mindestens einem Tag und verursachten bei 299 beteiligten Arbeitnehmern einen Ausfall von total 2777 Arbeitstagen [45]. Aufsehenerregendste Aktion war die einmonatige Arbeitsniederlegung in einer Bieler Pianofabrik, mit der die Ausrichtung des im Gesamtarbeitsvertrag vereinbarten 13. Monatslohnes erzwungen wurde [46]. Erwähnenswert ist ferner eine auch in Personalverbänden nicht unbestrittene Eingabe des Föderativverbandes, welche vom Bundesrat die Aufhebung des Streikverbotes für Bundesbeamte verlangte [47].
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Arbeitszeit
Angesichts der Konjunkturabflachung gewannen Forderungen nach Verkürzung der Arbeitszeit einen ganz anderen Stellenwert [48]. Der Bundesrat beschloss, das von den Progressiven Organisationen der Schweiz (POCH) 1973 eingereichte Volksbegehren zur Einführung der 40-Stunden-Woche ohne Gegenvorschlag zur Verwerfung zu empfehlen [49]. Auch in Gewerkschaftskreisen versagte man dieser Initiative die Unterstützung. Hier legte man vielmehr das Gewicht auf eine Verlängerung der Ferien, was mit einem erneuten parlamentarischen Vorstoss des SGB-Präsidenten Canonica unterstrichen wurde [50]. Eine in der Waadt beheimatete Bewegung überreichte ihre wegen zu geringer Unterschriftenzahl misslungene Volksinitiative für einen arbeitsfreien 1. August als Petition ; der Bundesrat gab ihr aber keine Folge [51].
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Löhne
Der Aufwärtstrend der Löhne setzte sich im allgemeinen noch fort. Immerhin begann sich die Entwicklung in verschiedenen Branchen zu differenzieren [52]. Angesichts der hohen Inflationsrate stellte man den vollen Teuerungsausgleich namentlich in Arbeitgeberkreisen vermehrt in Frage, da er auf die Preisentwicklung zurückwirke [53]. Ein Entwurf für eine Sozialpartner-Vereinbarung über die Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung scheiterte aber am Veto der Arbeitnehmerorganisationen [54]. In den gegen Jahresende durchgeführten Lohnverhandlungen wurden dann auch die sich abzeichnenden Veränderungen in der Wirtschaftslage spürbar [55]. Verschiedentlich konnte der volle Teuerungsausgleich nicht mehr realisiert werden, was besonders in Arbeitnehmerkreisen ein wachsendes Interesse für einen nach Einkommen gestaffelten Ausgleich zugunsten der Kleinverdiener bewirkte [56].
Auch in der Lohnpolitik der öffentlichen Arbeitgeber standen vor allem die Teuerungszulagen zur Diskussion [57]. Zwar forderten die Personalverbände nebst einem vollen Teuerungsausgleich aufgrund des Dezemberindexes erneut auch lohnmässige Verbesserungen wie Harmonisierung der Besoldungsskala, zweites Besoldungsmaximum, Vergütung der Samstagsarbeit und Indexierung der Ortszulagen [58]. Nach zähen Verhandlungen beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Neuregelung des Teuerungszulagensystems. Durch eine Berechnung der Zulagen aufgrund des Indexstandes am Jahresende (statt aufgrund des Jahresdurchschnittes) sollten ein ständiger Ausgleichsrückstand vermieden und die Nachzahlungen am Jahresende verringert werden. Zudem wurde der Einbezug der Ortszulagen in den ausgleichsberechtigten Betrag zugestanden [59]. Weitergehende Konzessionen erschienen dagegen weder aus konjunktur- noch aus finanzpolitischen Gründen opportun ; auch die Verbände hielten deshalb mindestens für 1975 entsprechende Forderungen nicht aufrecht [60]. Das Parlament stimmte dieser Neuregelung der Teuerungszulagen für das Bundespersonal zu. Im Nationalrat unterlag dabei ein Antrag Bonnard (lib., VD) auf Streichung der Indexierung der Ortszulagen. Ein Antrag von Ständerat Stucki (svp, GL) für eine Abstufung der Zulagen in den obersten Besolduhgsklassen vermochte im Nationalrat nicht durchzudringen [61]. Obwohl auch der Chef des EFZD diese Idee im Parlament bekämpft hatte, beschloss der Bundesrat nach der Verwerfung der Finanzvorlage vom B. Dezember, den Räten einen Entwurf für einen solchen degressiven Teuerungsausgleich zu unterbreiten [62]. Damit wurde verschiedenen kritischen Stimmen Rechnung getragen, welche an der linearen Ausrichtung der einmaligen Teuerungszulage von 10,5 % für 1974 Anstoss nahmen [63].
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[1] Konferenz : TG, 192, 19.8.74; TA, 194, 23.8.74; Vat., 201, 31.8.74 ; Tat, 206, 4.9.74. Beiträge, u.a.: BN, 151, 2.7.74 (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Bevölkerungsfragen) ; NZZ, 345, 28.7.74 ; 394, 26.8.74 ; LNN, 191, 20.8.74.
[2] Vat., 189, 17.8.74.
[3] NZZ, 174, 16.4.74;.324, 16.7.74 ; 333, 21.7.74; 343, 26.7.74 ; 348, 30.7.74; 357, 5.8.74.
[4] Vgl. SPJ, 1973, S. 109 f. Die Geburtenrate betrug 1973: 1,36%, (1972: 1,43 %), für 1974 liegt der Wert noch nicht vor (Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 82/1974, S. 58 ff.). Der Geburtenüberschuss reduzierte sich 1974 bei den Schweizern auf 5610 (1972: 10 582, 1973: 7048) und bei den Ausländern auf 22 668 (1972: 24 271, 1973: 23 480) (Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 661 f. ; 48/1975, S. 217 f.). Vgl. ferner : NZZ, 504, 29.11.74.
[5] Die Volkswirtschaft, 47/1974, Beilage zu Heft 1, S. 16 ; NBZ, 22, 23.1.74. Vgl. oben, Teil I, 4a.
[6] Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 16 f., 65 ff.
[7] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 364 f., 558 f., 772 f. ; 48/1975, S. 135 f. ; Bund, 53, 5.3.75.
[8] LNN, 284, 7.12.74 ; NZZ, 521, 19.12.74 ; ferner Vat., 248, 25.10.74 (Reaktionen). Vgl. hierzu auch Anm. 30.
[9] TA, 164, 18.7.74 ; 165, 19.7.74 ; 170, 25.7.74 ; 172, 27.7.74 ; Bund, 184, 9.8.74.
[10] BZ, 263, 9.11.74 und Bund, 278, 27.11.74 (Entlassungen) ; NZ, 390, 14.12.74 (Zwangsferien) ; TA, 267, 16.11.74 ; 280, 2.12.74 (Kurzarbeit). Vgl. auch oben, Teil I, 2 und 4b (Aussenwirtschaft und Währung).
[11] Ww, 47, 20.11.74.
[12] NZZ (sda), 152, 1.4.74 (Schweiz. Bau- und Holzarbeiter-Verband) ; 474, 25.10.74 (SVP Zürich) ; (sda), 483, 5.11.74 (Lithographen) ; CMV-Zeitung, 23, 13.11.74 (Christlicher Metallarbeiter-Verband) ; JdG, 275, 25.11.74 (Uhrenarbeiter) ; VO, 294, 19.12.74 (PdA).
[13] BN, 269, 16.11.74 (BIGA). Vgl. Antwort auf Kleine Anfrage Müller (na, ZH) in Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1947 f.
[14] Ww, 35, 28.8.74 ; Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 10 ff. Vgl. ferner hierzu : NZZ, 426, 13.9.74 (Fall Zent AG Bern) ; Vat., 299, 27.12.74 (Merkblatt des BIGA bezüglich Betriebsschliessungen).
[15] wf, Artikeldienst, 14, 1.4.74 ; NZZ, 485, 7.11.74 ; 495, 19.11.74 ; TA, 300, 27.12.74; TG, 21, 26127.1.74 (Bund).
[16] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 958 ff. (Kaufmann) ; 964 (Chevallaz) und 1316 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 412 ff. ; 493 f.
[17] NZZ (sda), 163, 7.4.74 (FDP) ; 503, 28.11.74 ; Schweiz. Beamten-Zeitung, 13/14, 4.7.74; NBZ, 299, 27.9.74. Vgl. ferner hierzu : Vat., 221, 24.9.74 ; 240, 16.10.74 ; 241, 17.10.74.
[18] Vgl. SPJ, 1970, S. 137 f. ; 1971, S. 128 f. ; 1972, S. 117 f. ; 1973, S. 114 f. Vgl. ferner G. Casetti et atü, Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieb und Unternehmung, Bern 1972 (CNG) ; M. Fischer, Mitwirkung der Arbeitnehmer in Schweizer Banken, Grundlegung und Modell, Zürich 1974 ; E. Junod, über- und innerbetriebliche Mitbestimmung der Mitarbeiter — aus der Sicht der Unternehmung, Zürich 1974 (Vorort) ; Mitbestimmung, Wie steht es um die Mitbestimmung in der Schweiz ? Zürich 1974 (Wirtschaftsförderung) ; ausserdem : Gewerkschaftliche Rundschau, 66/1974, S. 161 ff. ; Neutralität, 12/1974, Nr. 3; Revue économique et sociale, 32/1974, S. 229 ff.
[19] Vgl. H. Huber (NZZ, 55, 3.2.74 ; 59, 5.2.74) sowie Repliken (NZZ, 173, 16.4.74 ; Tw, 59, 12.3.74 ; 61, 14.3.74) und zudem Th. Fleiner (Vat., 57, 9.3.74). Vgl. auch SPJ, 1973, S. 115.
[20] NZZ (sda), 41, 25.1.74 ; 73, 13.2.74 ; NZ, 49, 13.2.74. Vgl. hierzu auch NR Auer (fdp, BL) in Ldb, 42, 20.2.74 ; Bund, 49, 28.2.74.
[21] BN, 40, 16.2.74 (Arbeitgeber, Gewerbe) ; NZZ, 96, 27.2.74 (FDP) ; BZ, 60, 13.3.74 (SVP).
[22] AZ, 41, 19.2.74 ; Vat., 39, 16.2.74.
[23] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 509 ff. Vgl. Presse vom 21.-23.4.74 ; ferner : NZZ, 188, 24.4.74 ; Ww, 13, 27.3.74 (Zusammenfassung).
[24] BN, 99, 29.4.74 ; NZZ, 195, 29.4.74 ; TA, 99, 29.4.74 ; wf, Dokumentationsdienst, 17, 29.4.74.
[25] Vat., .103, 4.5.74 ; 109, 11.5.74 ; NZZ, 206, 6.5.74 ; 214, 10.5.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 927 (E. Canonica).
[26] Amtl. Bull. StR, 1974, S. 148 ff. ; vgl. auch Presse vom 12.6.74 ; ferner : NZZ, 272, 15.6.74. Hierzu auch : J.F. Fulda, « Gedanken zur Mitbestimmungs-Frage, Eine Zwischenbilanz », in Schweizer Monatshefte, 54/1974-75, S. 320 ff.
[27] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1356 ff. und 1554 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 543. Vgl. auch Presse vom 27. und 28.9.74 sowie Schweizer Rundschau, 73/1974, S. 362 ff.
[28] Vat., 224, 27.9.74 ; 225, 28.9.74 ; VO, 223, 27.9.74 ; NZZ, 450, 28.9.74 ; 451, 29.9.74 ; JdG, 229, 1.10.74 ; gk, 32, 3.10.74 ; NZ, 313, 7.10.74 ; Tw, 253, 30.10.74 ; Ostschw., 258, 5.11.74.
[29] TA, 154, 6.7.74 ; NZZ, 312, 9.7.74 ; Ldb, 165, 20.7.74 ; AZ, 227, 28.9.74.
[30] NZZ, 474, 25.10.74 ; 497, 21.11.74 ; Ldb, 270, 21.11.74 ; NZ, 369, 25.11.74.
[31] Die Sozialdemokraten hatten sich im Juni gegen eine Verlängerung der im August 1974 ablaufenden dreijährigen Frist für die parlamentarische Behandlung gewandt (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 925 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 363 ; NZZ, 285, 23.6.74).
[32] Vgl. die erneuerten GAV in der Heizungsbranche (NZZ, sda, 238, 25.5.74), in der Schokolade-Industrie (NZZ, sda, 454, 2.10.74), im Bankgewerbe (NZZ, sda, 457, 5./6.10.74), in der chemischen Industrie (BN, 160, 12.7.74 ; AZ, 172, 26.7.74 ; TA, 297, 21.12.74) ; ferner den neuen GAV für das Kader der Bekleidungsindustrie (Vat., 148, 29.6.74). Im Schreinereigewerbe (NZZ, 525, 24.12.74 ; TA, 300, 27.12.74) und im Metallgewerbe (Vat., 138, 18.6.74 ; NZZ, sda, 320, 13.7.74) scheiterten die Vertragserneuerungen.
[33] BBI, 1974, I, Nr. 23, S. 1582 ff.; vgl. auch SPJ, 1973, S. 116. Vgl. ferner den Stand der AVE von GAV (Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 442) und eine kritische Stimme zur Rechtsstaatlichkeit der AVE (NZZ, 459, 8.10.74).
[34] NZZ (sda), 225,-16.5.74 ; Buchbinder Kartonager, 12, 6.6.74.
[35] NZZ (sda), 128, 18.3.74 ; Buchbinder Kartonager, 6, 14.3.74 ; 9, 25.4.74 ; 12, 6.6.74. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 120 f.
[36] gk, 9, 7.3.74 ; NBZ, 92, 22.3.74 ; LNN, 85, 11.4.74 ; NZZ (sda), 265, 11.6.74 ; (sda), 277, 18.6.74 ; 369, 12.8.74 ; 499, 23./24.11.74 ; BN, 263, 9.11.74.
[37] BN, 76, 30.3.74 ; gk, 14, 11.4.74 ; NZZ, 205, 5.5.74 ; Ldb, 110, 15.5.74 ; 116, 22.5.74 ; TA, 146, 27.6.74 ; GdL, 206, 5.9.74.
[38] NZZ, 295, 28.6.74 ; vgl. auch SPJ, 1973, S. 116 f.
[39] VO, 146, 28.6.74 ; JdG, 148, 28.6.74.
[40] NZ, 201, 30.6.74 ; TLM, 181, 30.6.74 ; NZZ, 298, 1.7.74 ; Tw, 149, 1.7.74 ; VO, 148, 1.7.74 ; JdG, 151, 2.7.74 ; gk, 23, 4.7.74.
[41] TA, 150, 2.7.74 (Schweiz. Verband evangelischer Arbeitnehmer und Landesverband freier Schweizer Arbeiter) ; NZ, 207, 6.7.74 ; CMV-Zeitung, 14/15, 10.7.74 (Christlicher Metallarbeiter-Verband).
[42] Bund, 154, 5.7.74 ; VO, 153, 6.7.74 ; TA, 156, 9.7.74 ; SAZ, 69/1974, S. 521 ff. Vgl. auch unten, Teil IIIb.
[43] Der Schweizer Arbeiter, 15, 18.7.74.
[44] Finanzierungsmodus : NZZ, 6, 5.1.74 ; 309, 7.7.74 ; Ww, 28, 10.7.74. Übereinkommen BBI, 1974, I, Nr. 24, S. 1647 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1216 f. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 572 ff.
[45] Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 64. Vgl. hierzu auch R. Schluep, Oberbordungsgefahren von Arbeitskonflikten in unserer Zeit, Bern 1973 ; H. Thalmann-Antenen, Die Institution der Sozialgerichtsbarkeit, Zürich 1974.
[46] Bund, 131, 9.6.74 ; 134, 12.6.74 ; 137, 16.6.74 ; 147, 27.6.74 ; 153, 4.7.74 ; 158, 10.7.74 159, 11.7.74 ; 161, 14.7.74 ; Tw, 132, 11.6.74 ; 134, 13.6.74 ; 137, 17.6.74 ; 141/142, 21./22.6.74 147/148, 28./29.6.74 ; 155, 8.7.74 ; 159/160, 12./13.7.74 ; NZ, 198, 28.6.74 ; 202, 1.7.74 ; 213, 11.7.74 gk, 24, 18.7.74.
[47] Vgl. unten, Teil III.
[48] Vgl. oben, Arbeitsmarkt. In der Schweiz wurde Ende 1973 durchschnittlich während 44,2 Std. pro Woche gearbeitet (JdG, sda, 154, 5.7.74). Vgl. ferner hierzu : BIGA, Lohnsätze und Arbeitszeiten in Gesamtarbeitsverträgen, 1971-1973, Sonderheft Nr. 86 der Volkswirtschaft (Bern 1974).
[49] NZZ, 375, 15.8.74 ; (sda), 378, 16.8.74 ; Ldb, 186, 15.8.74. Vgl. auch SPJ, 1973; S. 118.
[50] Tw, 84, 10.4.74 ; vgl. die als Postulat überwiesene Motion in Amtl. Bull. NR, 1974, S. 507 ff. Vgl. ferner zu den Lehrlingsferien eine Motion Speziali (fdp, TI), unten, Teil I, 8a.
[51] Das Begehren des Mouvement patriotique d'action et de la défense war mit 8488 Unterschriften versehen (NZZ, spk, 339, 24.7.74 ; sda, 522, 20.12.74). Vgl. hierzu auch den Stand der kantonalen Feiertage in Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 368.
[52] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 264 ff. ; S. 286 ff.; 48/1975, S. 88; gk, 22, 27.6.74; Ww, 45, 6.11.74 ; wf, Artikeldienst, 50, 9.12.74.
[53] Vat., 15, 19.1.74 ; 263, 13.11.74 ; NZZ, 84, 20.2.74 ; 493, 16./17.11.74 ; TG, 42, 20.2.74 SAZ, 69/1974, S. 508 f., 619 f. ; LNN, 271, 22.11.74 ; NBZ, 367, 22.11.74. Vgl. ferner ein Postulat Oehen (na, BE) in Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1690 f.
[54] Wirtschaft und Recht, 27/1975, S. 87 ff.; vgl. auch oben, Teil I, 4a und unten, Teil III.
[55] LNN, 271, 22.11.74 ; Ww, 48, 27.11.74 ; Tat, 294, 17.12.74.
[56] TA, 257, 5.11.74 ; Tw, 278, 28.11.74 ; 297, 20.12.74; NZZ (sda), 505, 30.11./1.12.74; (sda), 514, 11.12.74.
[57] Vgl. hierzu auch die verschiedenen Besoldungsrevisionen in den Kantonen (unten, Teil II, 5b) sowie Reduktionen des Teuerungsausgleichs in den Kantonen Bern (Tw, 267/268, 15./16. 11.74) und Aargau (AZ, 285, 5.12.74).
[58] Föderativverband : TA, 35, 21.2.74 ; NZZ (sda), 91, 24.2.74 ; 145, 27.3.74; 204, 4.5.74; Schweiz. Beamten-Zeitung, 7, 11.4.74. Christliche Verbände : Vat., 94, 24.4.74. Zollbeamte NZZ (sda), 262, 10.6.74. Vgl. ferner : Ww, 14, 3.4.74.
[59] Antrag : BBI, 1974, II, Nr. 32, S. 308 ff. ; TA, 181, 8.8.74; Ldb, 181, 8.8.74. Verhandlungen : NZZ (sda), 221, 14.5.74 ; (sda), 226, 17.5.74 ; (sda), 321, 14.7.74 ; 322, 15.7.74.
[60] Schweiz. Beamten-Zeitung, 19, 26.9.74 ; TA, 266, 15.7.74.
[61] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1184 ff. ; 1440 ff. ; 1533 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 472 ff.; 507 ff.; 543. Vgl. in diesem Zusammenhang auch ein Postulat Jauslin (fdp, BL) in Amtl. Bull. StR, 1974, S. 477 f.
[62] BBl, 1975, I, Nr. 4, S. 341 f., 369 f. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 477 ; NZZ, 522, 20.12.74 ; TA, 296, 20.12.74. Der Kanton Luzern führte als erstes grösseres Gemeinwesen den abgestuften Teuerungsausgleich ein (vgl. unten, Teil II, 5b).
[63] AS, 1974, S. 1672 ; NZ, 332, 24.10.74 (Beschluss) ; Bund, 256, 1.11.74 (Kritik).
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