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Economie
Politique économique générale
Le fléchissement de la haute conjoncture économique suscite un sentiment général d'insécurité — La plupart des pronostics affirment la rupture de la croissance sans fin — Efforts accrus en faveur d'une active politique structurelle — Les Chambres fédérales votent la loi sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne et revoient la loi sur l'encouragement du crédit à l'hôtellerie et aux stations de villégiature — Le ralentissement de la croissance affecte à des degrés divers régions et secteurs économiques; détente de la situation sur le marché du travail — Légère diminution du taux d'inflation — Appel en faveur d'un assouplissement des mesures de stabilisation conjoncturelle — Le Conseil fédéral lève progressivement l'arrêté sur la construction — Des directives sur la surveillance des salaires et des bénéfices sont édictées par le préposé du Conseil fédéral; les syndicats refusent leur adhésion à une convention entre partenaires sociaux qui contiendrait des modalités d'application — Le conseiller national Schürmann démissionne de son poste de préposé à la surveillance des prix et accède au directoire de la Banque nationale — Le parlement achève ses délibérations sur l'article conjoncturel ; fédéralistes vaudois et Parti du travail combattent ses projets par recours à l'initiative populaire — Stagnation et régression dans l'industrie et le tourisme ; poursuite du mouvement de concentration dans le commerce de détail — Le DFFD saisit les obligations de caisse de la maison Denner; celle-ci dépose une initiative pour la lutte contre le renchérissement — Démarches en faveur d'un article constitutionnel pour la protection des consommateurs.
 
Die Diskussion um die schweizerische Wirtschaftspolitik wurde 1974 von allgemeinen Abflachungstendenzen des wirtschaftlichen Wachstums sowie von der nach wie vor dominierenden Inflation geprägt. Die Abkühlung des konjunkturellen Klimas wirkte sich indessen sehr differenziert auf die verschiedenen Zweige unserer Wirtschaft aus, hatte aber immerhin vereinzelt Stagnations- und Rezessionserscheinungen zur Folge. Die Konfrontation mit diesem für unsere wachstumsgewohnte Gesellschaft ernüchternden Tatbestand führte zu einer weitgehenden Verunsicherung in bezug auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Wohlstand und Vollbeschäftigung schienen auf einmal in Frage gestellt [1]. Der durch den Konjunkturrückgang ausgelöste gesellschaftliche Stimmungswandel äusserte sich auch nachhaltig im politischen Bereich. So liessen die demonstrative Ablehnung von Steuererhöhungen zur Verbesserung des Bundesfinanzhaushaltes und die starke Zustimmung zu einer restriktiveren Ausgabenpolitik des Bundes am B. Dezember ein deutliches Unbehagen des Volkes erkennen [2].
Angesichts der verlangsamten wirtschaftlichen Entwicklung äusserte sich ein verstärktes Bedürfnis nach Prospektive und planender Zukunftsgestaltung. Die in grosser Zahl anfallenden Prognosen und Zukunftsperspektiven stimmten mehrheitlich überein, dass die Zeit des ständigen wirtschaftlichen Wachstums einen Wendepunkt erreicht habe [3]. Verschiedene Stimmen warnten ausserdem vor einer weiteren Steigerung und Überwälzung von Ansprüchen an den Staat [4]. Von den unter Prof. F. Kneschaurek erstellten Perspektivstudien über die volkswirtschaftliche Entwicklung erschien der zusammenfassende Schlussbericht [5]. Ferner fanden wiederum zahlreiche Tagungen, Seminarien und Kurse statt, die sich sehr eingehend mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zukunftsmöglichkeiten unseres Landes beschäftigten [6].
Strukturpolitik
Auf dem Gebiete der Strukturpolitik stand nach wie vor die Problematik des zunehmenden Wohlstandsgefälles zwischen einzelnen Landesteilen im Vordergrund. Die Situation erfuhr 1974 durch den wirtschaftlichen Wachstumsrückgang eine weitere Verschärfung, drohten doch strukturelle Beschäftigungseinbrüche die ohnehin schon benachteiligten Regionen noch stärker zu belasten [7]. Die vielfältigen Anstrengungen der verantwortlichen Instanzen zeigten, dass diese nur in einer aktiven Strukturpolitik eine Antwort auf die Probleme der veränderten wirtschaftlichen Lage sahen. Die anhaltende Diskussion über Ziele und Instrumente einer Hilfe zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete brachte indessen zum Ausdruck, dass vor einer umfassenden Realisierung einer solchen Politik eine ganze Reihe von theoretischen Fragen zu lösen ist [8]. In diesem Sinne rief der Bundesrat im Frühjahr eine interdepartementale Arbeitsgruppe « Strukturpolitik » ins Leben mit dem Auftrag, Ziele und Mittel einer zeitgemässen Strukturpolitik darzustellen und zu prüfen, ob eine spezielle Verfassungsgrundlage zu schaffen sei [9]. Eine Motion (Schürmann) Egli (cvp, LU), die für die unmittelbare Schaffung eines entsprechenden Verfassungsartikels eintrat, wurde dagegen auf Antrag des Bundesrates vom Nationalrat nur als Postulat überwiesen [10]. Im Bereiche der Verwaltung wurden die Bemühungen um eine räumlich ausgewogene Wirtschaftsentwicklung intensiv fortgesetzt. Zur besseren Abstimmung aktueller wirtschaftlicher Fragen auf regionale Gegebenheiten und Erfordernisse erfolgte zudem im August die Eingliederung der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung in das BIGA [11].
In der für die Strukturpolitik zentralen Berggebietsförderung konnten 1974 konkrete Fortschritte registriert werden. Nachdem der Ständerat 1973 einem neu geschaffenen Bundesgesetz über die Investitionshilfe für Berggebiete zugestimmt hatte [12], oblag es nun dem Nationalrat, über die gleiche Vorlage zu befinden. Die zugunsten der direkt betroffenen Regionen recht einseitig zusammengesetzte vorberatende Kommission der Volkskammer hielt generell an den Beschlüssen des Ständerates fest. Dagegen beantragte sie dem Plenum, anstelle eines mit dem Voranschlag zu sprechenden Rahmenkredites von 400 Mio Fr. einen Fonds de roulement in der Höhe von 500 Mio Fr. als Finanzierungsbasis zu schaffen. Obwohl die Kommission betonte, dass auf keine andere Weise eine sofortige Unterstützung der Berggebiete garantiert werden könne, erwuchs ihrem Antrag in den Ratsverhandlungen vehemente Kritik. So wurde mit der Unterstützung von Bundespräsident Brugger vor allem seitens des Landesrings geltend gemacht, dass die Einführung eines Fonds zur Finanzierung der Investitionshilfe einer Beschneidung der parlamentarischen Budgethoheit gleichkomme und zudem dem Finanzhaushaltgesetz widerspreche. In der Abstimmung obsiegte indessen klar die von der Kommission vorgeschlagene Lösung, der sich in der Folge auch der Ständerat anschloss [13]. Im Sinne einer flankierenden Massnahme zum Investitionshilfegesetz billigten beide Räte eine Teilrevision des Hotel- und Kurortkreditgesetzes. Der Geltungsbereich dieses Erlasses wurde auf das ganze entwicklungsbedürftige Berggebiet ausgedehnt und die erforderliche finanzielle Basis durch die Ermächtigung des Bundesrates zur Gewährung zusätzlicher Darlehen erweitert [14].
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Konjunkturlage
Die allgemeine Konjunkturlage stand 1974 ganz im Zeichen der Verlangsamung des wirtschaftlichen Wachstums [15]. Der gegen Jahresende zunehmend beschleunigte Übergang von einer überhitzten Wachstumsphase zu wirtschaftlicher Stagnation und Rezession liess deutlich einen konjunkturellen Tendenzumschwung erkennen. Da der Konjunkturrückgang Branchen und Regionen in sehr unterschiedlichem Ausmass traf, traten entsprechende Anzeichen nur strukturell differenziert zutage. Rezessive Erscheinungen machten sich insbesondere im binnenwirtschaftlichen Bereich bemerkbar, gingen doch der private Konsum von Gütern und Dienstleistungen sowie die Investitionstätigkeit merklich zurück [16]. Daneben nahm aber auch die Wachstumsrate der industriellen Produktion empfindlich ab, was sich in einer zunehmenden Lockerung der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt niederschlug [17]. Zu eigentlicher Arbeitslosigkeit kam es allerdings kaum, zumal vielfach in erster Linie ausländische Arbeitskräfte abgebaut wurden [18]. Konnte die Schwäche des Binnenmarktes bis in den Sommer hinein durch eine lebhafte Exportnachfrage kompensiert werden, so flaute der Auftragseingang aus dem Ausland gegen Jahresende unverkennbar ab. Neben der international rückläufigen Konjunktur war es vor allem die infolge des Floatings erneute faktische Aufwertung des Schweizerfrankens, die sich im Bereiche des Aussenhandels negativ auszuwirken begann [19].
Wachstumsrückgang und Stagnation trafen unser Land in einem ungünstigen Zeitpunkt, stand doch nach wie vor die Inflation im Mittelpunkt des wirtschaftlichen Geschehens. Die Teuerungsrate stieg zunächst noch an, ging jedoch gegen Jahresende zunehmend zurück. Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte Ende Dezember einen Stand von 159,5, was eine Steigerung von 7,6 % gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Als wichtigste Teuerungsfaktoren fielen hauptsächlich Preiserhöhungen im Nahrungs- und Genussmittelsektor, in Teilbereichen der Dienstleistungen sowie in den Sparten Bekleidung und Verkehr ins Gewicht. Die in der ersten Jahreshälfte als Folge der « Erdölkrise » stark überhöhten Benzin- und Heizölpreise normalisierten sich indessen gegen Jahresende weitgehend [20]. Im Parlament wurde der Bundesrat durch vier praktisch gleichlautende Postulate aufgefordert, eine Anpassung der Indexberechnung an die veränderten Konsumgewohnheiten beschleunigt voranzutreiben [21]. Auf der Grosshandelsstufe konnte ferner eine deutliche Abschwächung der Teuerung registriert werden. Dies war vor allem dem Umstand zuzuschreiben, dass Importwaren dank des stark gestiegenen Frankenkurses relativ günstig einzukaufen waren [22]. Die konjunkturellen Abflachungstendenzen wirkten sich aber auch mit Nachdruck auf die Entwicklung des Sozialproduktes aus. Die nach wie vor auf Schätzungen des Eidg. Statistischen Amtes beruhenden Ermittlungen ergaben rund 138 Mia Fr., was eine reale Abnahme von rund 1 % (1973 : + 3,5 %) bedeutete [23]. Für die Beobachtung und Beurteilung der regional und sektoriell zunehmend unterschiedlichen Konjunkturentwicklung machte sich auch 1974 das Fehlen einer umfassenden Wirtschaftsstatistik besonders unangenehm bemerkbar und wurde vielfach kritisiert [24].
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Konjunkturpolitik
Angesichts des nachlassenden wirtschaftlichen Wachstums und einer bemerkenswert hohen Inflationsrate stand die Konjunkturpolitik erneut im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Die konjunkturelle Abkühlung, die sicher zu einem guten Teil den konsequenten Stabilisierungsbemühungen der Vorjahre zuzuschreiben war, brachte eine Reihe neuer Probleme. So kam zusehends deutlicher zum Ausdruck, dass sich die laufenden Dämpfungsmassnahmen alles andere als strukturneutral verhielten und zusammen mit den ebenfalls strukturell wirksamen Stagnations- und Rezessionstendenzen vereinzelten Beschäftigungseinbrüchen Vorschub zu leisten drohten [25]. Die konjunkturpolitischen Instanzen sahen sich deshalb je länger je mehr mit Stimmen konfrontiert, die für eine Lockerung oder gar Aufhebung einzelner als zu restriktiv empfundener Stabilisierungsmassnahmen plädierten [26]. Demgegenüber herrschte in Kreisen der Öffentlichkeit wie auch bei den verantwortlichen Politikern ein breiter Konsens, dass das Hauptaugenmerk der aktuellen Konjunkturpolitik auf die Senkung der Inflationsrate bei gleichzeitiger Erhaltung der Vollbeschäftigung zu richten sei [27]. Der konjunkturelle Klimawechsel gab aber auch zu Zweifeln Anlass, ob angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Zukunft eine verfassungsmässige Verankerung der Konjunkturpolitik noch wünschbar sei [28].
Die 1973 von Volk und Ständen sanktionierten zusätzlichen Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur bildeten auch 1974 das Hauptinstrumentarium für die konjunkturpolitische Tätigkeit der Bundesbehörden [29]. Angesichts der sich beruhigenden und sowohl regional wie sektoriell stark differenzierenden Nachfrageentwicklung waren die politischen Instanzen um eine möglichst flexible Anwendung bemüht [30]. Im Bereiche der laufenden Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes zeigte sich bald einmal, dass diese für das durch Redimensionierung und Rezession stark betroffene Baugewerbe einschneidende Folgen zeitigten. So war es nicht verwunderlich, dass direkt betroffene Kreise unermüdlich die vollständige und unverzügliche Aufhebung dieses Erlasses forderten [31]. In einem ersten Schritt hob der Bundesrat zunächst im Februar für 873 im Berggebiet und in ländlichen Gegenden gelegene Gemeinden mit normaler Bautätigkeit Abbruchverbot und Ausführungssperre wieder auf [32]. In einer weiteren Lockerungsrunde gab die Regierung sodann im Juli sämtliche vor Jahresfrist verbotenen Abbrüche frei und entliess eine ganze Reihe von Baukategorien aus der Ausführungssperre. Gleichzeitig wurde die vollständige Aufhebung der Ausführungssperre auf das Frühjahr 1975 in Aussicht gestellt [33]. Angesichts der weiteren Verschlechterung der Lage im Baugewerbe stiessen die Stimmen, die für eine totale Beseitigung des Baubeschlusses eintraten, gegen Jahresende auf ein ständig grösseres Echo. Neben dem Schweizerischen Gewerbeverband trat auch die Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz für die unverzügliche Aufhebung der Massnahmen ein [34]. Unter diesem massiven Druck aus der Öffentlichkeit und in der Überzeugung, dass vom Baumarkt keine Inflationsimpulse mehr ausgingen, beschloss in der Folge der Bundesrat, die Stabilisierungsmassnahmen im Bausektor auf den 1. Januar 1975 vorzeitig ausser Kraft zu setzen [35]. Gleichzeitig bekräftigte die Landesregierung jedoch ihren Willen zur Aufrechterhaltung des für die gesamte Konjunkturdämpfungspolitik und insbesondere auch die Bauwirtschaft zentralen Kreditbeschlusses [36]. Die Vorschriften zur Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gelangten in den Steuerveranlagungen von 1974 erstmals zur Anwendung. Der Bundesrat sprach sich positiv für die fiskalisch flankierenden Dämpfungsmassnahmen aus und kündigte eine Verlängerung um weitere zwei Jahre an [37]. Der seit der Wechselkursfreigabe dauernd zunehmende faktische Aufwertungseffekt des Schweizerfrankens bewog die zuständigen Stellen, von der Erhebung eines Exportdepots weiterhin abzusehen. Allerdings wurde betont, dass bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Exportabgabe jederzeit kurzfristig in Kraft gesetzt werden könnte [38].
Im Rahmen der auf Teuerungsbekämpfung und Sicherung der Vollbeschäftigung ausgerichteten Konjunkturpolitik fiel 1974 dem Bundesbeschluss zur Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung eine recht bedeutsame Rolle zu. Um noch bestehende Lücken zu schliessen, erliess der Beauftragte des Bundesrates, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), im Februar zunächst Richtlinien zur Lohn- und Gewinnüberwachung. Die in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft geschaffenen Normen ermächtigten den Beauftragten, Meldungen über gesamtwirtschaftlich unverantwortbare Lohn- und Gewinnentwicklungen entgegenzunehmen und diese mit den betroffenen Parteien zu erörtern [39]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund protestierte in der Folge vehement gegen die erteilte « Blankovollmacht zu einer autoritären Lohnüberwachung » [40]. Im Bestreben, Eckwerte insbesondere für die einzuschlagende Lohnpolitik zu finden, lud der Beauftragte die ihm beigegebene beratende Kommission mit den Sozialpartnern zu einer neuen Gesprächsrunde ein. Der dabei erarbeitete Vereinbarungsentwurf mit Ausführungsbestimmungen zur Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung wurde anfangs Februar veröffentlicht und den in der Kommission vertretenen Organisationen sowie den ihnen angeschlossenen Verbänden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Arbeitgeber stimmten dem Entwurf zu ; die Arbeitnehmer lehnten ihn in differenzierter Weise ab. Es wurde dabei vor allem geltend gemacht, dass eine entsprechende zentrale Vereinbarung das schweizerische Vertragswesen, das auf der Autonomie der vertragsschliessenden Parteien beruhe, beeinträchtige und dass eine einheitliche Festlegung der Lohnverhältnisse in Zeiten beschleunigter Strukturbereinigung den Anpassungsprozess erschwere. Angesichts dieser Widerstände begann Nationalrat Schürmann in weitern Gesprächen mit den Branchenverbänden Sinn und Funktion gesamtschweizerischer Vereinbarungen im Rahmen der Inflationsbekämpfung zu erörtern [41]. Auf die Jahresmitte trat er dann aber in das Nationalbankpräsidium über und wurde in seiner bisherigen Funktion vom Bündner Ständerat Schlumpf (svp) abgelöst [42]. Auf dem Gebiete der Preisüberwachung erfreute sich die Meldestelle für ungerechtfertigte Preiserhöhungen auch 1974 grosser Beliebtheit seitens der Öffentlichkeit. Im Rahmen der eigentlichen Überwachungstätigkeit drängten sich ferner Interventionen des Beauftragten auf dem Markt für flüssige Treib- und Brennstoffe sowie im Bereiche der Hypothekarzinsen auf [43].
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Die parlamentarische Beratung eines neuen Konjunkturartikels der Bundesverfassung konnte 1974 nach äusserst zähen Verhandlungen abgeschlossen werden. Nachdem sich die Ständekammer 1973 bereits eingehend mit der Vorlage befasst hatte [44], setzte sich nunmehr der Nationalrat mit dem zu schaffenden Verfassungsartikel auseinander. Die beratende Kommission schlug einerseits weitere Abschwächungen des ursprünglichen Konzepts vor, namentlich mit dem Antrag, die nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden Interventionsbefugnisse des Bundes ausschliesslich auf die « klassischen » Bereiche des Geld- und Kreditwesens, der öffentlichen Finanzen und der Aussenwirtschaft zu beschränken. Anderseits forderte sie in Einklang mit der Auffassung des Bundesrates und entgegen den Beschlüssen des Ständerates, dass die zur Stabilisierung der Konjunktur vorgesehenen befristeten Fiskalzuschläge neben den indirekten auch die direkten Steuern zu betreffen hätten [45]. Der' Nationalrat stimmte im Frühjahr diesen Änderungen nach bewegten Debatten zu. Klar verworfen wurde ein Antrag des Waadtländers Debétaz (fdp), der sich namentlich aus föderalistischen Beweggründen gegen den neuen Konjunkturartikel wandte und an dessen Stelle eine Ergänzung des Notrechtartikels 89 bis BV postulierte : danach sollte auf konjunkturpolitischem Gebiet nicht nur die Bundesversammlung, sondern für eine dreimonatige Frist auch der Bundesrat zum Erlass dringlicher Bundesbeschlüsse befugt sein ; erst für eine längere Geltungsdauer war das Erfordernis einer parlamentarischen Genehmigung vorgesehen [46]. Unterstützt von politischen Kreisen seines Heimatkantons, kündigte der abgewiesene Votant hierauf die Lancierung einer Volksinitiative an [47]. Abgelehnt wurde vom Nationalrat aber auch ein Antrag des PdA-Vertreters Muret (VD), der in den neuen Konjunkturartikel Bestimmungen über eine wirksame Machtbeschränkung der Kartelle und Trusts sowie eine Verstaatlichung der grossen Bank-, Industrie- und Handelsunternehmungen aufnehmen wollte [48]. Die PdA griff ihrerseits in der Folge die vom Rat abgewiesene Forderung in etwas abgeschwächter Form wieder auf und lancierte im Oktober eine Volksinitiative gegen Teuerung und Inflation [49].
Die endgültige textliche Fassung des neuen Konjunkturartikels, über die Volk und Stände 1975 befinden sollten, konnte im Herbst nach einem längeren Differenzbereinigungsverfahren in einem Kompromiss der beiden Kammern gefunden werden. So einigten sich die Räte für die Umschreibung der nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden konjunkturpolitischen Interventionskompetenzen des Bundes auf die Formel, dass befristete Massnahmen neben den « klassischen » auch andere Gebiete betreffen dürften. Daneben sollten auf indirekten wie auf direkten Steuern Fiskalzuschläge mit der zwingenden Pflicht zur Rückerstattung erhoben werden können [50].
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Die Abflachungstendenz des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich wie bereits erwähnt sehr differenziert auf die einzelnen Wirtschaftszweige aus. Je nach Standort kam es zu Redimensionierungs-, Stagnations- oder gar Rezessionserscheinungen [51], Im Bereiche der Uhrenindustrie zeigte der Absatz trotz Inflation und zunehmend verschärfter Konkurrenzsituation eine starke Aufwärtsentwicklung, was sich in einer mengenmässigen Wachstumsrate von nahezu 10 % ausdrückte. Gegen Jahresende begann sich indessen die Lage in der Uhrenindustrie fühlbar zu verschlechtern. Die ständig stärker ins Gewicht fallende Aufwertung des Schweizerfrankens und der allgemein verlangsamte Wachstumsrhythmus des Welthandels gaben für die fast ausschliésslich exportorientierte Branche zu ungünstigen Zukunftsaussichten Anlass [52]. Die Maschinenindustrie konnte sich auch in dem rauheren konjunkturellen Klima recht gut behaupten. Die Arbeitsreserven gingen nur geringfügig zurück und reichten Ende September aus, dem Produktionszweig für weitere 9 Monate Beschäftigung zu sichern. In der zweiten Jahreshälfte begann jedoch auch hier der Auftragseingang aus dem Ausland zu stagnieren [53].
Die Situation im Fremdenverkehr erfuhr 1974 eine weitere Verschlechterung. Den mit 2,2 % nur leicht zunehmenden Logiernächten von Schweizern stand eine Abnahme der Auslandfrequenz von rund 8 % gegenüber. In den einzelnen Landesgegenden verlief die Entwicklung dabei sehr unterschiedlich. Während sich in Graubünden die Frequenzen auf dem Vorjahresstand halten konnten, ergaben sich im Mittelland, im Tessin und in den Waadtländer Alpen Einbussen bis zu 5 %, in den übrigen Regionen sogar bis zu 12 %, wobei die Genferseegegend, die Zentralschweiz und das Wallis am stärksten betroffen wurden. Das Gastgewerbe konnte im übrigen auf die Jahresmitte einen neuen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag mit dem Obligatorium für « Service inbegriffen » in Kraft setzen [54].
Beim Detailhandel zeichnete sich trotz wertmässiger Umsatzzunahme ein leichtes Nachlassen der Kaufneigung der Konsumenten ab. Der strukturelle Konzentrationsprozess hielt daneben unvermindert an, und es zeigte sich immer deutlicher, dass der Bedienungsladen wegen seiner hohen Personalkosten im Lebensmittelsektor immer stärker bedrängt wird. Der Verminderung der Verkaufsstellen stand eine Zunahme von Verkaufsflächen, insbesondere in Form von Supermärkten und Discountgeschäften, gegenüber. Die fast wie Pilze aus dem Boden schiessenden neuen Verkaufseinheiten gaben aber auch zu Diskussionen Anlass. So wurde vielfach kritisiert, dass durch den beschleunigten Strukturwandel Überkapazitäten geschaffen würden, welche eine dezentralisierte Warenversorgung nach und nach verunmöglichten [55]. In einem Postulat forderte zudem der Sozialdemokrat Reiniger (SH) den Bundesrat auf, bundesrechtliche Vorschriften zur Einschränkung des Baus von überdimensionierten Einkaufszentren zu erlassen [56].
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Wettbewerb
Der konjunkturelle Klimawechsel drückte sich auch in einer generellen Verschärfung des Wettbewerbs aus. So wartete die Firma Denner mit neuen, letztlich Publizitätszwecken dienenden Aktionen auf. Sie beschloss zunächst, an ihre Kunden . firmeneigene Kassenobligationen abzugeben [57]. Das EFZD ordnete in der Folge die Beschlagnahme der Obligationen an und erhob gegen Denner Strafklage [58]. Im März hinterlegte die Lebensmittelgrossfirma ausserdem ein im Vorjahr lanciertes Volksbegehren zur Bekämpfung der Teuerung mit rund 60 000 beglaubigten Unterschriften [59]. Die Schweizerische Kartellkommission veröffentlichte die Ergebnisse von Untersuchungen des Biermarktes, der Konzentration im schweizerischen Pressewesen sowie eine ausführliche Studie über die Betriebs- und Unternehmenskonzentration in der Schweiz. Daneben konnte eine vom Chef des EVD Ende 1973 veranlasste Sonderuntersuchung über den schweizerischen Erdölmarkt abgeschlossen und den betroffenen Unternehmungen zur Stellungnahme unterbreitet werden [60]. An der Spitze der Kommission trat auf die Jahresmitte zudem ein Wechsel ein, indem der Berner Prof. Schluep den ins Direktorium der Nationalbank berufenen bisherigen Präsidenten, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), ablöste [61].
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Die Bemühungen um einen umfassenden Konsumentenschutz wurden 1974 intensiv fortgesetzt. Die zur Hauptsache vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, dem Föderativverband, den Angestelltenverbänden und Coop getragene Stiftung für Konsumentenschutz konnte ihr zehnjähriges Jubiläum feiern. Bei dieser Gelegenheit betonte Bundeskanzler Huber, dass es paradox sei, dass die Stiftung nur einen äusserst bescheidenen Bundesbeitrag erhalte [62]. Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen stellte jedoch gestützt auf Gutachten der Professoren Aubert und Nef fest, dass die Bundesverfassung keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für eine modern konzipierte Konsumentenpolitik besitze. Die Kommission formulierte in der Folge Zielsetzungen und Inhalt eines konsumentenpolitischen Verfassungsartikels 34 octies. Dieser soll den Bund insbesondere zur Erhöhung der Markttransparenz und zu Massnahmen gegen missbräuchliche Angebotspraktiken ermächtigen [63]. Die ständig mit grössere Aufwand betriebene Werbung führte ausserdem in Konsumentenkreisen zu lebhaften Kontroversen [64].
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[1] Vgl. OCDE; Suisse, Paris 1975 (Etudes économiques annuelles) ; E. Hugentobler, « Rück- und Ausblick der schweizerischen Wirtschaft », in SAZ, 69/1974, S. 914 ff. ; Mitteilung Nr. 231 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 48/1975, Heft 1.
[2] Vgl. oben, Teil I, 1a und insbesondere unten, Teil I, 5.
[3] Vgl. M. Mesarovic und E. Pestel, Menschheit am Wendepunkt, Zweiter Bericht an den Club of Rome zur Weltlage, Stuttgart 1974 ; B. Fritsch, Wachstumsbegrenzung als Machtinstrument, Stuttgart 1974 ; D. Bell, The coming of postindustrial society, London 1974. Ferner : NZZ, 16, 21.1.75.
[4] Vgl. H. Letsch, überforderter Staat - überforderte Wirtschaft, Bern 1975 (Reihe Staat und Politik, Nr. 14) ; N. Celio, Aktuelle Probleme der schweizerischen Wirtschaftspolitik, Zürich 1974 (Wirtschaftliche Publikationen der Zürcher Handelskammer, Heft 38). Vgl. auch Gesch. ber., 1974, S. 1 f.
[5] Arbeitsgruppe Perspektivstudien, Entwicklungsperspektiven und -probleme der schweizerischen Volkswirtschaft, Zusammenfassung der Perspektivstudien über die Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft bis zum Jahre 2000, St. Gallen/Bern 1974. Vgl. auch oben, Teil 1, 1a.
[6] « Ist Leistung unanständig? », Tagung für Unternehmensberatung in Rüschlikon (NZ, 12, 12.1.74) ; 4. Management-Symposium in Davos (NZ, 41, 6.2.74) ; Internationales Direct Marketing and Mail Order Symposium in Regensdorf (NZ, 132, 28.4.74) ; «Inflation ohne Ende ? », Tagung der Schweiz. Vereinigung für Zukunftsforschung in Rüschlikon (NZ, 137, 4.5.74) ; Schweiz. Städtetag in Appenzell (NZZ, 475, 26./27.10.74).
[7] NZZ, 50, 31.1.74 ; 64, 8.2.74 ; 418, 9.9.74 ; TA, 149, 1.7.74.
[8] Antwort auf Motion (Schürmann) Egli (cvp, LU) : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 506.
[9] Das Präsidium des 15 Mitglieder umfassenden Gremiums wurde dem Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. F. Kneschaurek, übertragen. NZZ (sda), 106, 5.3.74.
[10] NZZ (sda), 504, 29.11.74 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 505 f.
[11] TA, 187, 15.8.74 ; Gesch. ber., 1974, S. 247 f.
[12] Vgl. SPJ, 1973, S. 53 f.
[13] NZZ (sda), 27, 17.1.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 603 ff., 613 ff., 857 und 1087 ; Amtl. Bull StR, 1974, S. 225 ff. und 394.
[14] BB!, 1974, I, Nr. 22, S. 1394 ff. Amtl. Bull. StR, 1974, S. 517 ff., 649 und 676 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1674 ff. und 1927.
[15] Für Überblicke vgl. Mitteilung Nr. 231 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 48/1975, Heft 1 ; Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember ; ferner SAZ, 69/1974, S. 914 ff.
[16] Der Rückgang der Investitionstätigkeit beschränkte sich ausschliesslich auf die Bauinvestitionen, die nicht nur von den restriktiven Massnahmen der Geldpolitik und des Baubeschlusses, sondern auch von strukturellen Rückbildungstendenzen betroffen wurden. Vgl. dazu Mitteilung Nr 231 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 48/1975, Heft 1, S. 2.
[17] Der provisorische Index der Industrieproduktion wurde für 1974 mit 159 Punkten (1963 = 100) berechnet, was einer jährlichen Zuwachsrate von 1 % (Vorjahr : 5 %) entspricht ; vgl. Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 153.
[18] Zum Arbeitsmarkt vgl. unten, Teil I, 7a.
[19] Zur Aussenwirtschaft vgl. oben, Teil I, 2.
[20] Im Jahresdurchschnitt erreichte der Landesindex der Konsumentenpreise einen Stand von 152,9, was gegenüber 1973 eine Zuwachsrate von 9,8 % ausmacht ; vgl. Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 1.
[21] Postulat Honegger (fdp, ZH) : Amtl. Bull. StR, 1974, S. 81 ff. ; Postulat Egli (cvp, LU) Amtl. Bull. NR, 1974, S. 575 f. ; Postulat Weber (fdp, SZ) : Amtl. Bull. NR, 1974, S. 576 f. Postulat Baumann (svp, AG) : Amtl. Bull. NR, 1974, S. 577 ff.
[22] Der Grosshandelspreisindex stieg um 10,1 % (Vorjahr : 14,8 %) : Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 1.
[23] Mitteilung Nr. 231 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 48/1975, Heft 1 ; NZZ (sda), 111, 16.5.75.
[24] TG, 235, 9.10.74 ; SZ, 238, 14.10.74 ; VO, 259, 8.11.74 ; Vat., 268, 19.11.74 ; LNN, 296, 21.12.74.
[25] Gesch. ber., 1974, S. 228 ; vgl. auch oben, Strukturpolitik.
[26] Vgl. unten, Zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur.
[27] NZZ, 499, 23./24.11.74 ; BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1121 f. ; ferner Gesch.ber., 1974, S. 228.
[28] Vat., 60, 13.3.74 ; NBZ, 86, 16.3.74 ; 311, 8.10.74 ; NZZ, 228, 18.5.74 ; 456, 4.10.74 Ostschw., 164, 17.7.74 ; Ldb, 235, 11.10.74 ; Tat, 291, 13.12.74.
[29] Vgl. SPJ, 1972, S. 60 ; 1973, S. 55 ff.
[30] Vgl. « Bericht des Bundesrates an die BV über zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur », in BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1093 ff.
[31] Ostschw., 62, 15.3.74 ; Vat., 97, 27.4.74 ; 114, 17.5.74 ; 207, 7.9.74 ; NZZ, 305, 4.7.74 ; 472, 23.10.74.
[32] Zusammen mit den bereits 1973 berücksichtigten Gemeinden unterstand damit rund die Hälfte sämtlicher Gemeinden nicht mehr dem Baubeschluss. Unterstellt blieben weiter nur noch Ballungszentren und die mit diesen wirtschaftlich verknüpften Regionen. Vgl. TA, 37, 14.2.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 57.
[33] Die Ausführungssperre wurde im Juli insbesondere für industrielle und gewerbliche Neu- und Erweiterungsbauten, für Einfamilienhäuser, sofern die Erstellungskosten 600 000 Fr. nicht übersteigen, für kantonale und kommunale Strassenneubauten und umfassende Strassensanierungen, für Turnhallen und Schulsportanlagen sowie für Zivilschutzbauten aufgehoben. Vgl. NZZ, 314, 10.7.74.
[34] NZZ (sda), 498, 22.11.74 ; NZZ, 499, 23.24.11.74. Während der Schweiz. Gewerbeverband auch für die Aufhebung des Kreditbeschlusses eintrat, forderte die FDP lediglich eine Lockerung desselben.
[35] NZ, 370, 26.11.74.
[36] Vgl. dazu oben, Teil I, 2.
[37] BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1109.
[38] Ebd., S. 1108.
[39] NZZ (sda), 38, 24.1.74 ; NZ, 26, 24.1.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 56.
[40] gk, 6, 14.2.74 ; 7, 21.2.74 ; VO, 20, 25.1.74 ; 27, 2.2.74.
[41] TA, 32, 8.2.74 ; 34, 11.2.74 ; VO, 37, 14.2.74 ; ferner BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1115. Vgl. insbesondere auch M. Zumstein, M. Gertsch und N. Hochreutener, « Probleme der Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung », in Wirtschaft und Recht, 27/1975, Heft 1.
[42] Ldb, 151, 4.7.74.
[43] Gesch. ber., 1974, S. 265 f.
[44] Vgl. SPJ, 1973, S. 58 f.
[45] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 1/2, 14.1.74 ; 7, 18.2.74.
[46] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 225 ff. und 301 ff. Der Antrag Debétaz war von Marcel Regamey, dem Führer der Ligue vaudoise, und von Prof. F. Schaller ausgearbeitet worden. Vgl. oben, Teil I, 1d (Rapports entre la Confédération et les cantons).
[47] TLM, 302, 29.10.74 ; NZZ (sda), 508, 4.12.74 ; La Nation, 967, 17.1.75.
[48] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 240 f. und 313.
[49] VO, 230, 5.10.74 ; NZ, 317, 11.10.74. Vgl. auch unten, Teil III.
[50] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1153 ff. und 1553 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 254 ff., 479 ff. und 543 ; verabschiedeter Text : BBI, 1974, II, Nr. 41, S. 884 f. Der Verfassungsartikel scheiterte in der Volksabstimmung vom 2.3.1975 am Ständemehr (NZZ, 51, 3.3.75).
[51] Für Überblicke vgl. Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember.
[52] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember, S. 12 f.
[53] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974, S. 47 f.
[54] Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 155 ; Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 27 ; TA, 150, 2.7.74. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 65.
[55] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974, S. 36 f.; ferner « Einkaufszentren ja/nein », in Plan, 31/1974, Nr. 7/8, S. 12 ff. In verschiedenen Kantonen kam es daneben zur Ausarbeitung von Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten. Vgl. dazu unten, Teil II.
[56] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1839 f.
[57] TA, 227, 1.10.74.
[58] NZZ (sda), 455, 3.10.74.
[59] BN, 69, 22.3.74 ; BBI, 1974, I, Nr. 21, S. 1362 f.
[60] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 9/1974, Heft 1/2 (Betriebs- und Unternehmungskonzentration), Heft 3 (Konzentration im schweizerischen Pressewesen) und Heft 4 (Biermarkt). Zu der Sonderuntersuchung über den schweizerischen Erdölmarkt vgl. TA, 13, 17.1.74 ; 295, 19.12.74. In einem Postulat forderte ausserdem Mugny (cvp, VD) eine Untersuchung über die Kapitalverteilung und die Konzentration der wirtschaftlichen Macht (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1795 f.).
[61] NZZ (sda), 304, 4.7.74.
[62] TA, 93, 23.4.74.
[63] NZ, 222, 19.7.74. Coop Schweiz bekräftigte dabei ihren Willen, einer neuen Verfassungsgrundlage nötigenfalls auf dem Initiativwege zum Durchbruch zu verhelfen (TA, 137, 17.6.74).
[64] LNN, 33, 9.2.74 ; NZZ, 205, 5.5.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f. Zu gesundheitspolitischen Bedenken gegen die Werbung vgl. unten, Teil I, 7b. In einem Postulat forderte ausserdem der Zürcher Kloter (ldu) den Bundesrat zum Erlass von gesetzlichen Bestimmungen für die Kosmetikreklame auf (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f.).
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