Enseignement, culture et médias
Médias
La concentration de la presse se poursuit — La presse suisse rejette les critiques arabes sur son attitude dans le conflit du Proche-Orient — Une commission du Conseil des Etats complète le projet d'article constitutionnel sur la radio et la télévision ; durcissement des controverses sur ces deux media.
Presse
Im Pressewesen stellen wir weiterhin Konzentrationsbewegungen fest. Steigende Kosten, der Dienstleistungsabbau der PTT und ein der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechender Rückgang des lebenswichtigen Inseratengeschäftes brachten auch für ehrwürdige Presseerzeugnisse entweder den Untergang oder eine Umstrukturierung, die verstärkte Zusammenarbeit oder Fusion mit anderen Blättern bedeutete. Diese Bewegungen liessen auch Kantons- und Parteigrenzen nicht unberührt
[1].
Das « Langenthaler Tagblatt » erschien seit April als Kopfblatt der « Solothurner Zeitung ». Der Entscheid dieses oberaargauischen Regionalblattes, über die Kantonsgrenzen hinaus Anschluss zu suchen, erwuchs zu einem kleinen bernischen Politikum
[2]. Weit mehr Bedeutung hatte der Beschluss der
« Gazette de Lausanne » und des « Journal de Genève », ab Anfang April ihren redaktionellen Teil mit Ausnahme der Lokalseiten gemeinsam zu gestalten. Damit verbanden sich die beiden führenden liberalen Tageszeitungen der französischen Schweiz. Der eher heikle Zusammenschluss, der kaum zu ersetzende Verluste im geistigen Leben der Westschweiz mit sich bringt, löste in allen politischen Lagern ernste Kommentare aus
[3].
Ende Juni ging das « Luzerner Tagblatt » in die Hände der Werbegesellschaft Publicitas über. Die Sanierungsbemühungen des bisherigen Mehrheitsaktionärs, Nationalrat A. C. Brunner, der das Blatt 1972 erworben hatte, waren offensichtlich gescheitert. Der Ringier-Verlag — bereits Besitzer der « Luzerner Neuesten Nachrichten » — lehnte ein Verkaufsangebot mit der Begründung ab, aus grundsätzlichen Überlegungen keine weitere politische Tageszeitung mehr erwerben zu wollen. Der Einstieg der mächtigen Inseratenverwalterin Publicitas ins Zeitungsverlagsgeschäft schien in vielen Augen die redaktionelle Unabhängigkeit zu gefährden. Die Inseratenagentur bezeichnete sich jedoch als « Aktionär auf Zeit » und wies auf geschäftspolitische Interessen hin, die sie zur Übernahme bewogen hätten (Aufrechterhaltung des Inseratenpools « Luzerner Tagblatt »/« Vaterland »)
[4].
Im August wurde bekannt, dass der 107jährige freisinnige « Freie Rätier » sein Erscheinen auf das Jahresende 1974 einstellen werde. Er ging im Nachfolgeblatt der demokratischen « Neuen Bündner Zeitung », der parteiunabhängigen « Bündner Zeitung », auf
[5]. Im Bereich der
christlichdemokratischen Presse erweiterte das Luzerner « Vaterland » sein Kopfblattsystem. Im August wurde das schon vorher mit dem CVP-Blatt verbundene « Glarner Volksblatt » durch eine Regionalausgabe des « Vaterland » ersetzt. Im Dezember wurde vereinbart, die CVP-Blätter « Aargauer Volksblatt » (Baden), « Basler Volksblatt » und « Nordschweiz » (Laufen, BE) neu als Kopfblätter des « Vaterland » erscheinen zu lassen
[6].
Der mühsame Fortgang der Arbeiten an den von der Motion Akeret (svp, ZH) 1973 verlangten
Förderungsmassnahmen
[7] und die Verschlechterung der Bundesfinanzen lässt erwarten, dass die bedrängten Blätter noch vor einer längeren Durststrecke stehen. Prof. Leo Schürmann, Mitglied der die Förderungsmassnahmen ausarbeitenden Expertenkommission, warnte vor einer Überschätzung der Bundeshilfe und appellierte an den Willen und die Fähigkeit der Zeitungen zur Selbsthilfe. Eine Erhaltung der gegenwärtigen Strukturen falle ausser Betracht
[8]. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Meinungspresse stand erneut die PTT im Vordergrund. Sie ging angesichts ihrer prekären Finanzverhältnisse zunehmend zur Einmalzustellung über und zwang damit die Zeitungsbetriebe, die Produktion in die Nacht zu verlegen und damit zusätzlich zu verteuern
[9]. Unter dem Druck der veränderten Zustelldienste erschien die « Neue Zürcher Zeitung » seit Ende September nur noch einmal täglich
[10]. Den weiterhin florierenden Gratisanzeigern begegneten die Luzerner Tageszeitungen mit einer Aufklärungskampagne
[11]. Der Zürcher Rechtsanwalt und Umweltexperte Heribert Rausch erwirkte ein allerdings kostspieliges richterliches Verbot gegen das Einstecken von Gratisanzeigern in seinen Briefkasten
[12].
Im Dezember wandte sich die Presse gegen eine Kritik der Arabischen Liga, die ihr eine proisraelische Haltung im Nahost-Konflikt vorgeworfen hatte. Die gemischte pressepolitische Kommission des Schweizerischen Zeitungsverlegerverbandes und des Vereins der Schweizer Presse stellte fest, dass die Schweizer Presse jeden Versuch ablehne, sie zu einer Gesinnungsneutralität zu bewegen
[13], Die Aufnahme eines ganzseitigen Inserates der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) im « Tages-Anzeiger » und in der « La Suisse » verursachte einigen Wirbel ; der « Tages-Anzeiger » beschloss, inskünftig keine Inserate mehr anzunehmen, deren Inhalt sich auf weltpolitische Krisenherde bezieht
[14].
Im Bereich der Berufsorganisationen der Presse brachte das Jahr 1974 die Kündigung des Kollektivvertrags in der Westschweiz. Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse (VSP) entschloss sich zu diesem Schritt, als sich die in der Union romande de journaux (URJ) zusammengeschlossenen Verleger ausserstande erklärten, die im Oktober von einer paritätischen Kommission VSP/ URJ ausgearbeiteten Revisionen zu genehmigen
[15].
Radio und Fernsehen
Die immer dringlicher werdende Eingliederung von Radio und Fernsehen in die Verfassungsordnung kam 1974 nur mühsam voran. Der Bundesrat hatte 1973 einen Entwurf vorgelegt, der gegenüber der Version von 1968 wesentlich ausführlicher war und neu mehrere Grundsätze programmpolitischer Natur festhielt (z. B. Wahrung und Förderung der geistigen, sozialen, kulturellen und religiösen Werte der Bevölkerung). Die Gesetzgebung sollte ferner die Freiheit der Institutionen — öffentlichen oder privaten Rechts — in der Schaffung und Verbreitung der Programme gewährleisten
[16]. Der
Ständerat, der den Text als erste Kammer hätte beraten müssen, war nicht in der Lage, das schwierige Traktandum zu erledigen. Seine vorberatende Kommission unter dem Vorsitz von R. Broger (cvp, AI) beschloss im Februar, vor der definitiven Beratung Hearings durchzuführen
[17]. Aussprachen mit Fachleuten und ein vielbeachteter Besuch in den Zürcher Fernsehstudios, wo sich die Ratsherren umstrittene Filme vorführen liessen
[18], führten schliesslich zu einer eigenen,
gegenüber dem Entwurf des Bundesrates leicht abweichenden Fassung des Artikels 36 quater. Neu wurde die Bestimmung aufgenommen, dass der Gesetzgeber auf die Stellung und die Aufgabe anderer Informationsträger, vor allem auf die Presse, Rücksicht zu nehmen habe — ein Ansatz zu einer umfassenden Medienpolitik, der im Hinblick auf die Neufassung von Art. 55 BV (Presseartikel) begrüsst wurde und auch eine Handhabe gibt, die pressepolitisch unerwünschte Werbung im lokalen Kabelfernsehen zu verbieten. Mit dem Vorschlag der Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz wurde ein in medienpolitischen Diskussionen schon mehrfach geäussertes Begehren wieder aufgenommen. In der Fassung der Kommission werden ferner neu die ,Interessen der Kantone und die Achtung vor der Persönlichkeit erwähnt
[19]. Eine Erkrankung des Kommissionspräsidenten Broger verzögerte schliesslich die Behandlung im Rat.
Die Auseinandersetzungen um die
Gestaltung der Informationssendungen des Fernsehens verschärften sich, als sich Ende Januar eine überparteiliche Vereinigung schweizerischer Fernsehzuschauer und Radiohörer, die « Schweizerische Fernsehund Radio-Vereinigung » (SFRV) konstituierte. Die SFRV, als deren Präsident Nationalrat W. Hofer (svp, BE) gewählt wurde, will « nachgewiesene Tendenzen zur einseitigen Beeinflussung des Publikums » bekämpfen und unter anderem auch an der Ausarbeitung des Verfassungstextes und der Gesetzgebung über Radio und Fernsehen mitarbeiten. Die Gründung stiess auch im Kreise der in der SFRV vertretenen Parteien CVP, FDP und LdU vorwiegend auf Skepsis oder Ablehnung. Man äusserte Zweifel an der Möglichkeit der « unautorisierten » SFRV, ihre anspruchsvollen Ziele zu verwirklichen, und wies darauf hin, dass es in erster Linie Aufgabe der zuständigen Konzessionsbehörde — der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft — sei, eine einseitige Berichterstattung zu verhindern
[20]. Im April wandte sich eine von zahlreichen Persönlichkeiten unterstützte « Aktion Freiheit für Radio und Fernsehen » gegen « Druckversuche » im Bereich der freien Meinungsbildung
[21]. Ins Schussfeld der Kritik gelangte vor allem eine Berichterstattung zur Chile-Debatte aus dem Bundeshaus
[22]. Eine Repräsentativumfrage über allfällige politische Tendenzen der Tagesschau ergab ein Resultat, welches die Bedeutung des anhaltenden Seilziehens um das « Monopolärgernis » Fernsehen relativiert : 54 % der Befragten beurteilten die Tagesschau als politisch neutral, 10 % als eher zu rechts und 8 % als eher zu links
[23].
Als grenzüberschreitendes Medium hatte sich das Westschweizer Fernsehen mit französischer Kritik zu befassen
[24]. Die Tessiner Fernsehleute erhielten die umstrittene Anweisung, keine Sendungen zum italienischen Ehescheidungsreferendum auszustrahlen
[25]. Das Projekt eines Privatsenders im Fürstentum Liechtenstein, in welches der Zürcher Verlag Jean Frey AG auch die elf Gemeinden des Fürstentums als Teilhaber einbeziehen wollte, warf die Frage nach der Konzessionshoheit auf. Diese wurde bisher von der Schweiz ausgeübt, wird aber gegenwärtig neu geregelt. Dem weiteren Gang der Verhandlungen war zu entnehmen, dass die liechtensteinische Regierung der schweizerischen Forderung nach einem Verzicht auf Radiowerbung Verständnis entgegenbrachte
[26]. Das im Verband der Angestellten des Schweizer Fernsehens organisierte Fernsehpersonal beschloss, sich unter neuem Namen (Syndikat schweizerischer Medienschaffender, SSM) dem SGB anzuschliessen. Ziel des SSM ist es, sich zu einer umfassenden Mediengewerkschaft auszuweiten. Die Schweizerische Journalisten-Union zeigte sich an einer Fusion interessiert
[27].
[1] Eine vollständigere Darstellung in TA (ddp), 4, 7.1.75. Vgl. auch « Konzentration im schweizerischen Pressewesen », in Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 9/1974, S. 257 ff.
[2] BZ, 39, 16.2.74 ; 43, 21.2.74 ; 45, 23.2.74 ; NZZ, 109, 6.3.74.
[3] GdL, 75, 30./31.3.74 ; TG, 80, 5.4.74 ; NZZ, 164, 8.4.74 ; 525, 24.12.74.
[4] LNN, 148, 29.6.74 ; Ww, 27, 3.7.74 ; VO, 164, 19.7.74.
[5] NBZ, 235, 1.8.74 ; 406, 31.12.74 ; NZZ, 353, 2.8.74.
[6] Vat., 176, 1.8.74 ; 296, 21.12.74 ; NZZ (sda), 518, 16.12.74 ; Ostschw., 304, 31.12.74.
[7] Vgl. SPJ, 1973, S. 138 ; TA, 57, 9.3.74 ; 139, 19.6.74.
[8] TG, 151, 2.7.74 ; Vat., 151, 3.7.74.
[9] GdL, 31, 31.7.74 ; NZZ (sda), 502, 27.11.74 ; 503, 28.11.74 ; TA, 297, 21.12.74. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1295 ff.
[10] NZZ, 389, 23.8.74 ; Bund, 165, 18.7.74.
[11] LNN, 119, 24.5.74 ; 120, 25.5.74 ; NZZ, 288, 25.6.74.
[12] TA (ddp), 4, 7.1.75.
[13] BN, 287, 7.12.74 ; NZZ (spk), 514, 11.12.74 ; TG, 290, 12.12.74 ; TA, 297, 21.12.74.
[14] TA, 277, 28.11.74 ; 283, 5.12.74.
[15] Lib., 23, 28.10.74 ; Tat, 300, 24.12.74 ; JdG, 300, 26.12.74.
[16] Vgl. SPJ, 1968, S. 130 ; 1973, S. 138 ; BBl, 1973, II, Nr. 51, S. 1231 ff. und 1314 ff.
[17] LNN, 36, 13.2.74 ; NZZ (sda), 72, 13.2.74 ; Bund, 39, 17.2.74.
[18] NZ (ddp), 122, 20.4.74 ; NZZ, 183, 22.4.74 ; TA, 96, 26.4.74 ; vgl. auch Schweizer Illustrierte, 17, 22.4.74.
[19] LNN, 257, 6.11.74 ; TLM, 310, 6.11.74 ; TG, 259, 6.11.74 ; NZZ, 493, 16./17.11.74 ; 500, 25.11.74 ; Vat., 284, 7.12.74 ; Bund, 287, 8.12.74.
[20] TA (ddp), 25, 31.1.74 ; 109, 13.5.74 ; NBZ, 35, 2.2.74 ; NZ, 36, 2.2.74 ; Ww, 6, 6.2.74 ; Ldb, 31, 7.2.74 ; NZZ (sda), 65, 8.2.74 ; Tw, 131, 10.6.74 ; 292, 14./15.12.74. Eine Replik von Prof. W. Hofer in Ww, 7, 13.2.74.
[21] JdG, 103, 4./5.5.74 ; LNN, 103, 4.5.74 ; NZ, 141, 7.5.74.
[22] Vat. (sda), 69, 23.3.74 ; 71, 26.3.74 ; NZZ (sda), 141, 25.3.74 ; 159, 4.4.74 ; TG, 73, 28.3.74 ; NZ (ddp), 105, 3.4.74 ; Ww, 14, 3.4.74. Vgl. oben, Teil 1, 2 (hospitalité).
[24] GdL, 62, 15.3.74 ; 63, 16./17.3.74 ; TA, 63, 16.3.74.
[25] Vgl. oben, Teil I, 2 ; NZZ, 92, 25.2.74 ; 102, 2.3.74 ; Bund, 50, 1.3.74 ; 134, 12.6.74. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1974, S. 689 und 1105 f.
[26] TG, 103, 4./5.5.74 ; NZZ, 205, 5.5.74 ; Ww, 19, 8.5.74 ; NZ, 191, 22.6.74.
[27] NZZ, 236, 24.5.74 ; Tw, 144, 25.6.74 ; VO, 207, 9.9.74 ; TA, 232, 7.10.74.