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Chronique générale
Finances publiques
Les cantons limitent leur déficit et réduisent leurs dépenses dans leur budget, avec plus ou moins de succès; réduction du déficit budgétaire des communes — Nouvelle clôture négative du compte général fédéral — Le « paquet » financier et fiscal proposé par le Conseil fédéral, comportant l'introduction de la taxe à la valeur ajoutée et une réorganisation compensatrice des impôts fédéraux directs, est accepté par les Chambres, sans grande modification, après un dur débat — Le parlement rejette l'initiative socialiste en faveur d'un impôt sur la richesse et charge le gouvernement d'établir un plan financier 1978-1980 permettant d'équilibrer de nouveau le budget — Tenant compte de la proximité de la votation populaire sur le « paquet financier », l'exécutif et le législatif s'efforcent de réduire visiblement les dépenses prévues pour 1977 — Le Conseil fédéral promet des économies supplémentaires dans son plan financier — L'initiative fiscale de l'Alliance des indépendants est repoussée par le peuple — Le Conseil national vote des mesures plus sévères contre la fraude fiscale — Décisions populaires négatives dans les cantons à propos de projets fiscaux.
Finanzielle Lage
Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen der Einnahmen- und der Ausgabenentwicklung beim Bund hat sich weiter verschärft. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten das sog. Finanz- und Steuerpaket, das eine entscheidende Phase der Sanierung des Bundeshaushaltes in die Wege leiten soll. Im Voranschlag des Bundesrates für das Jahr 1977 und den daran anschliessenden Budgetberatungen kamen deutlich die Bemühungen zum Ausdruck, die Bundesausgaben zu redimensionieren und mit der Entwicklung des Nationalproduktes in Übereinstimmung zu bringen. Erstmals wurden die Richtlinien der Regierungspolitik für die laufende Legislaturperiode zudem eng mit dem längerfristigen Finanzplan verknüpft.
Obwohl 15 Kantone bessere Ergebnisse als im Vorjahr erzielten, schlossen die Rechnungen der Kantone insgesamt auch im Jahre 1975 mit einem Defizit ab. Bei Ausgaben von 18,5 Mia Fr. und Einnahmen von 17,8 Mia Fr. wuchs der Ausgabenüberschuss mit 655 Mio Fr. um weitere 68 Mio Fr. gegenüber dem Vorjahr. Immerhin blieb das Defizit im Verhältnis zu den Gesamtausgaben mit 3,5 % noch innerhalb der vereinbarten Budgetrichtlinien. Die Verschuldung der Kantone wuchs damit auch bedeutend weniger rasch als diejenige des Bundes. In den Jahren 1952 bis 1973 schlossen die kantonalen Rechnungen stets besser ab als die Bundesrechnung, und 1975 machte das Defizit der Kantone insgesamt nur noch knapp die Hälfte desjenigen des Bundes aus [1]. Gemäss provisorischen Angaben der Kantone wird für 1976 allerdings wieder mit einem höheren Defizit zu rechnen sein [2].
Die Budgets der Kantone wurden auch 1976 über gemeinsam mit dem Bund erarbeitete Budgetrichtlinien koordiniert. Kernstück dieser Vereinbarungen bildete die Budgetierung der Ausgaben und die Weiterführung des 1975 eingeführten Personalstopps. Gegenüber dem expansiven Ausgabenwachstum der Hochkonjunktur und den notwendigen Ausgabenüberschüssen zur Konjunkturbelebung in den beiden Vorjahren sollte eine differenzierte Rückbildung der Ausgaben mit einer Limitierung auf das mutmassliche nominelle Wachstum des Bruttosozialproduktes von schätzungsweise 6 % angestrebt werden [3]. Dabei galt es, den Ausgaben für Investitionen und andere wirtschaftsbelebende Massnahmen gegenüber laufenden Aufwendungen im Konsumbereich Priorität einzuräumen. Einzelne Kantone unterzeichneten die Vereinbarung nur unter Vorbehalten. So wollte beispielsweise die Regierung des Kantons Schwyz einem absoluten Personalstopp nicht zustimmen und erachtete zudem zusätzliche Investitionen mit wirtschaftsbelebendem Charakter als unumgänglich [4].
Die Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 1977 rechneten mit einem Defizit von rund 4 Mia Fr. Ähnlich wie im Vorjahr konnten auch diesmal 9 % der budgetierten Ausgaben nicht durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Die in den Budgetrichtlinien angestrebte Drosselung der Ausgabenentwicklung wurde insgesamt aber weitgehend erreicht [5]. Sowohl absolut als auch im Verhältnis zu den Gesamtausgaben verzeichneten die Gemeinden das kleinste und der Bund das grösste Haushaltsdefizit der drei Hoheitsebenen.
Das Defizit der Kantone beträgt laut Voranschlag 1,5 Mia Fr. Verglichen mit den Voranschlägen 1976 budgetierten sechs Kantone (BE, BL, GE, GR, TI und ZH) merklich höhere Ausgabenüberschüsse, während bei sieben Kantonen (AR, GL, LU, NE, SH, TG und ZG) die Defizite teilweise um mehr als die Hälfte kleiner werden sollten als im Vorjahr [6]. Die Budgetdebatten in den einzelnen kantonalen Parlamenten und der Ruf nach einer längerfristigen Finanzplanung widerspiegelten die Sorge der Kantone um eine Gesundung ihrer Staatshaushalte [7]. Die Solothurner Regierung reagierte auf die rasche Verschlechterung der Finanzlage mit der Ausarbeitung neuer Prioritäten für ihren Finanzhaushalt, die sich schon im Budget 1977 in einer gegenüber dem Finanzplan stark gekürzten Ausgabenseite bemerkbar machten [8]. Im Kanton Zürich führte der zu erwartende Einnahmenrückgang — 1976 gingen fast 100 Mio Fr. weniger Steuern ein als im Vorjahr — zu einem Rekorddefizit von ungefähr 500 Mio Fr. im Budget 1977. Obwohl die Ausgaben im Kantonsrat noch um 70 Mio Fr. gekürzt wurden, blieb ein Defizit, das mit 14,1 % der Ausgabensumme die Fehlbeträge der anderen Kantone teilweise weit übertrifft [9]. Eine allzu restriktive Ausgabenpolitik liess die Beschäftigungslage in den meisten Kantonen aber nicht zu. Der aargauische Grosse Rat verabschiedete ein sog. Konjunkturbudget, in dem neben den hohen Defiziten im Normalbudget zusätzlich ein 50 Mio-Kredit zur Finanzierung von Investitionsausgaben und insbesondere zur Erhaltung von mehreren hundert Arbeitsplätzen vorgesehen war [10]. Auch andere Kantone erstellten Eventualhaushalte, um im Laufe des Jahres zusätzliche wirtschaftsbelebende Investitionen auslösen zu können [11].
Die Voranschlagsentwürfe der acht grössten Schweizer Städte sowie andere zur Verfügung stehende Indikatoren liessen erwarten, dass sich das Gesamtdefizit der Gemeinden 1977 eher etwas zurückbildet. Nach Schätzungen des Finanzdepartements war mit Ausgabenüberschüssen von 750 Mio Fr. gegenüber 800 Mio Fr. im Vorjahr zu rechnen [12]. In den Städten Bern und Biel sprach sich der Souverän wiederholt gegen Voranschläge aus, in denen hohe Defizite oder weitere Ausgabenkürzungen mit Steuererhöhungen hätten vermieden werden sollen [13]. In der Stadt Bern verhinderte eine Gemeindebeschwerde zudem die Abstimmung zum Budget 1977, weil die Legislative Sachaufwendungen und Personalkosten reduziert hatte, ohne sie im Voranschlag konkret auszuweisen, bzw. die spätere Kürzung dem Gemeinderat überlassen wollte [14].
Das Ergebnis der eidgenössischen Staatsrechnung 1976 ist — vor allem als Folge eines weiteren Einnahmenrückganges bei der Warenumsatzsteuer — etwas schlechter ausgefallen, als in der Budgetierung angenommen worden war [15]. In einem ersten Nachtragskredit hatten die eidgenössischen Räte 591 Mio Fr. zu bewilligen. Davon waren nicht weniger als 457 Mio Fr. für die Deckung des Defizits der SBB bestimmt. Während das Kreditbegehren ohne grossen Widerstand passierte, wurde der gleichzeitig vom Bundesrat beantragten Lockerung des Personalstopps um 78 Stellen nicht stattgegeben. Der Nationalrat verweigerte auch einen Kompromissvorschlag des Ständerates für die Bewilligung von 40 Stellen [16]. Zusammen mit dem massgeblich durch den Subventionsbereich bestimmten zweiten Nachtrag (224 Mio) und dem Kredit für das dritte Arbeitsbeschaffungsprogramm (306 Mio) erhöhten sich die Ausgaben im Budget 1976 schliesslich auf 16 779 Mio Fr. [17]. Davon wurden 1976 nur 15 860 Mio Fr. ausgegeben, d.h. rund 920 Millionen weniger, als insgesamt bewilligt worden waren. Zieht man die Nachtragskredite nicht in Betracht, so machen die Minderausgaben gegenüber dem Budget noch 104 Mio Fr. aus. Weil gleichzeitig aber auch die Einnahmen unter den Erwartungen blieben, schloss die Finanzrechnung mit 1573 Mio Fr. dennoch mit rund 95 Millionen über dem veranschlagten Ausgabenüberschuss ab. Der Mehraufwand in der Gesamtrechnung betrug 1886 Mio Fr. [18].
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Steuern
Das finanzpolitische Hauptgeschäft der eidgenössischen Politik lag beim sog. Finanz- und Steuerpaket. Dessen Kernstück ist die Ersetzung der Warenumsatzsteuer (Wust) durch die neue, in fast allen europäischen Staaten eingeführte Mehrwertsteuer (MWSt) [19]. Die Ende März veröffentlichte Botschaft des Bundesrates skizzierte einleitend die Ursachen für die defizitäre Entwicklung des Bundeshaushaltes und begründete damit die Unausweichlichkeit, dem Bund neue Einnahmen zukommen zu lassen. Sodann erläuterte sie die Besteuerungstechnik der MWSt und schliesslich die neue Verfassungsgrundlage für die direkte Bundessteuer. Diese sollte die bisher verfassungsrechtlich immer nur provisorisch verankerte Wehrsteuer in ein Definitivum überführen. Abschliessend wurden die Vorstellungen entwickelt, wie die Steuern in Kantonen und Gemeinden zu harmonisieren wären [20].
Gegenüber dem bisherigen Verfassungszustand sah die Vorlage des Bundesrates folgende wichtige Neuerungen vor : Art. 41 ter zählte bisher die Steuern auf, die der Bund neben denjenigen erheben konnte, die ihm nach Art. 41 bis zukommen, d.h. die Wust, besondere Steuern auf Umsatz und Einführung von Waren (Bier, Erdöl usw.) und die direkte Bundessteuer (West). Wust und West waren bis 1982 befristet. Der neue vom Bundesrat vorgeschlagene Art. 41 ter bildet bloss die Grundlage für eine MWSt von 10 %, die noch um ein weiteres Prozent erhöht werden kann (Flexibilitätsreserve). Für die direkte Bundessteuer wird ein neuer Art. 41 quater beantragt. Darin ist vorgesehen, die Mindestgrenze für die Steuerpflicht von 9700 Fr. auf 25 000 Fr. heraufzusetzen, um die kalte Progression teilweise zu kompensieren. Zudem setzt die neue West den Maximalsatz mit 14 % um 2,5 % höher an als bisher. Schliesslich wird die Gewinnsteuer bei den juristischen Personen von 9,8 % auf 11,5 % erhöht und der Höchstsatz für die Kapitalsteuer von 0,825 % auf 0,75 % reduziert. Art. 42 quinquies regelt die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Um die kantonale Gesetzgebungshoheit nicht zu tangieren, verzichtet der Bundesrat auf die Durchsetzung einer einheitlichen Steuerbelastung (materielle Harmonisierung) und beschränkt sich auf die Festlegung bestimmter Besteuerungsgrundsätze (formelle Harmonisierung). Entsprechend der bisherigen Regelung sollen die grundlegenden Ausführungsvorschriften (insbesondere Tarife) bis zum Erlass der erforderlichen Steuergesetze in die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung aufgenommen werden, um auf diese Weise die neue Bundessteuerordnung gleich mit der Annahme der Verfassungsänderung wirksam werden zu lassen. Die neu vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen erhöhen u.a. die Sozialabzüge bei der West von 2500 Fr. auf 3000 Fr. für Verheiratete (dazu neu 2500 Fr. für das Einkommen der erwerbstätigen Ehefrau) sowie von 1200 Fr. auf 1500 Fr. für Kinder und unterstützungsbedürftige Personen [21]. Exporte, Landwirte sowie Kleinunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 30 000 Fr. sollen von der. MWSt befreit und der Ansatz beim sog. Zwangsbedarf (insbesondere Lebensmittel, Medikamente und Druckerzeugnisse) auf 3 % reduziert werden.
Schon die Vernehmlassungen hatten vermuten lassen, von wem und in welchen Punkten Widerstände gegen die MWSt und damit gegen die gesamte Steuerreform zu erwarten seien [22]. In den Beratungen im Nationalrat sprachen sich zwei Mitglieder der Fraktion der PdA, Muret (pda, VD) und Carobbio (psa, TI), in Nichteintretensanträgen gegen eine Vorlage aus, die den Bundeshaushalt auf dem Rücken der Finanzschwachen sanieren wolle [23]. Auch die Vertreter der äussersten Rechten, der Zentralpräsident der NA Oehen (BE) und der Genfer Soldini (rep.), begründeten ihr Nein mit dem unsozialen Charakter der MWSt, während sich in der ablehnenden Haltung der Nationalräte Augsburger (svp, BE), Baumann (svp, AG) und Cevey (fdp, VD) deutlich die Sorge um eine zu starke Mehrbelastung bestimmter Gewerbezweige spiegelte. Kommissionspräsident Weber (cvp, AG) erklärte, dass der Bundesfinanzordnung nur dann Erfolg beschieden sei, wenn man gleichzeitig den Willen zu Sparmassnahmen unter Beweis stelle. Die genaue Kenntnis eben dieser Sparmassnahmen machten die Sozialdemokraten aber zur Bedingung, wenn sie die « Kröte Mehrwertsteuer » schlucken sollten [24]. Verschiedene freisinnige Parlamentarier verlangten niedrigere Sätze bei der MWSt und der direkten Bundessteuer. Ein Antrag von Nationalrat Letsch (fdp, AG), die Mehrwertsteuer von 10 % auf 9 % herabzusetzen, war jedoch ebenso erfolglos, wie der Versuch des Direktors des Gewerbeverbandes Fischer (fdp, BE), der MWSt in letzter Minute eine erhöhte Wust entgegenzustellen [25]. Nach dreitägigen zähen Verhandlungen konnte das Finanz- und Steuerpaket mit einigen Korrekturen am bundesrätlichen Vorschlag und bei Stimmenhaltung der Sozialdemokraten verabschiedet werden [26]. Die anschliessend behandelte Reichtumssteuerinitiative der Sozialdemokraten wurde zur Ablehnung empfohlen [27]. Bundesrat Chevallaz bemängelte den zentralistischen Charakter der Initiative sowie die auf 40 000 Fr. angesetzte Freigrenze. Schon in seiner Botschaft hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er sein Finanz- und Steuerpaket auch als Gegenvorschlag zu dem 1974 eingereichten Volksbegehren betrachte [28]. Nationalrat Stich (sp, SO) wandte vergeblich ein, dass dieses Paket in Anbetracht der hohen Belastung der unteren und mittleren Steuereinkommen in einer Volksabstimmung keine Chancen besitze und darum kaum als echte Alternative zur Reichtumssteuerinitiative betrachtet werden könne.
Die Aussichten der bundesrätlichen Vorlage schienen sich denn auch wesentlich zu verschlechtern, als der Ständerat auf Vorschlag seiner Finanzkommission erhebliche Differenzen zum Nationalrat schuf. Ein Nichteintretensantrag des Glarners Hefti (fdp), der ähnlich wie Gewerbedirektor O. Fischer (fdp, BE) in der Grossen Kammer den Verzicht auf die MWSt forderte, fand zwar keine Gefolgschaft. Trotz der Warnung von Ständerat Donzé (sp, GE), die SP müsse sich überlegen, ob sie überhaupt noch zum Paket stehen könne, stimmte der Rat aber einer Senkung der Ansätze bei der MWSt und der West sowie einer Kürzung der Sozialabzüge zu [29]. Die dadurch resultierenden Mindereinnahmen von über 1 Mia Fr. gegenüber der nationalrätlichen Fassung glaubte der Ständerat trotz der Bedenken von Bundesrat Chevallaz über zusätzliche Einsparungen wettmachen zu können [30].
Eine Lösung begann sich erst abzuzeichnen, nachdem die Regierungsparteien in gemeinsamen Verhandlungen dem kaum mehr für möglich gehaltenen Konsens deutlich näher gekommen waren [31]. Die nationalrätliche Kommission beseitigte von den 19 geschaffenen Differenzen deren 14 durch Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates [32]. Der Nationalrat schloss sich zudem einer im September vom Ständerat erheblich erklärten Sparmotion an, worin der Bundesrat beauftragt wurde, den Finanzplan für die Jahre 1978-1980 neu zu gestalten. Im Bestreben, die Abstimmungschancen des Finanzpaketes zu verbessern, verlangt die Motion die Herbeiführung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts bis 1980, was dadurch geschehen soll, dass der Gesamtbetrag der gesetzlich nicht abschliessend festgelegten Ausgaben auf dem Niveau des Budgets von 1976 stabilisiert und die gesetzliche Grundlage für verschiedene gebundene Ausgaben revidiert wird [33].
In der Dezembersession gelang es, die restlichen grundsätzlichen Differenzen zu beheben und die neue Bundesfinanzordnung in beiden Räten zu verabschieden [34]. Das Finanz- und Steuerpaket des Parlamentes weicht in einigen Punkten von den Vorschlägen des Bundesrates ab. So wurden die Kantonsanteile am Ertrag der direkten Bundessteuern von 30 auf 33,3 % erhöht. Diese Konzession hatte der Nationalrat allerdings mit der Verpflichtung verbunden, dass die Kantone entgegen dem bundesrätlichen Antrag zu einer minimalen materiellen Steuerharmonisierung Hand bieten würden. Der Ständerat schwenkte aber erst ein, nachdem neben den grundsätzlichen Befürwortern aus den Fraktionen der SP und des Landesrings auch Vertreter der CVP betont hatten, dass die Einführung der minimalen materiellen Steuerharmonisierung eine Voraussetzung für die Annahme des Paketes in der Volksabstimmung sei [35]. Nach einem im Juni in der Grossen Kammer gutgeheissenen « Antrag Biel » (Idu, ZH), wurde Art. 42 ter schliesslich durch folgenden neuen Absatz ergänzt : « Durch die Bundesgesetzgebung sind die Leistungen an die Kantone für den Finanzausgleich von einer genügenden Ausschöpfung der Steuerquellen abhängig zu machen » [36]. Bei den Steueransätzen der natürlichen Personen wurden sowohl die Mindestgrenze für die Steuerpflicht wie auch der Maximalsatz in der Progression mit 18 000 Fr. bzw. 13 % tiefer angesetzt als in der bundesrätlichen Vorlage. Dafür erhöhte man die vorgeschlagenen Sozialabzüge auf je 4000 Fr. für Verheiratete und für das Erwerbseinkommen der Ehefrau sowie auf je 2000 Fr. für Kinder und unterstützungsbedürftige Personen. Das eigentliche Kernstück der Vorlage, die MWSt, fand in der ursprünglichen Form, d.h. mit einer Belastung von 10 %, schliesslich auch die Gefolgschaft des Ständerates. Doch wurde die steuerfreie Grenze für Kleinunternehmen von 30 000 auf 50 000 Fr. heraufgesetzt und der Steuersatz für das Gastgewerbe auf 6 % gesenkt. In einer Gesamtbilanz kann man feststellen, dass der vom Bundesrat erwartete Mehrertrag von 3,1 Mia Fr. ab 1979 durch das Parlament um rund 530 Mio Fr. beschnitten wurde [37]. Trotz dieser Einbussen wurde der Entscheid der Räte angesichts des bestehenden Steuerklimas als Optimum betrachtet. Beobachter vertraten die Meinung, dass das neue Finanz- und Steuerpaket, zusammen mit dem zu erwartenden neuen Finanzplan, auf alle Fälle einer Notlösung vorzuziehen sei, wie sie nach einem eventuellen negativen Volksverdikt, unter erschwerten Umständen und unter Zeitdruck, gefunden werden müsste [38].
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Budget des Bundes
Die Aussicht auf eine solche kommende Generalsparübung warf ihre Schatten bereits auf die Verhandlungen über das Budget des Bundes in den eidgenössischen Räten. Dabei waren schon im bundesrätlichen Voranschlag erhebliche Abstriche vorgenommen worden. Der in Verbindung mit den neuen Richtlinien für die Regierungspolitik der laufenden Legislaturperiode erstellte Finanzplan sah für 1977 noch einen Ausgabenüberschuss von 2,4 Mia Fr. vor [39]. Bald nach dessen Veröffentlichung zeigte sich, dass die dort budgetierten Einnahmen kaum realistisch waren, war doch anzunehmen, dass sich der Konjunktureinbruch vor allem bei der Wust bedeutend stärker bemerkbar machen würde, als ursprünglich vermutet worden war. In den parlamentarischen Debatten über die Richtlinien der Regierungspolitik forderten denn auch verschiedene Sprecher eine zusätzliche Drosselung der Ausgaben [40]. Namentlich im Hinblick auf die Finanz- und Steuerreform wurde davor gewarnt, beim Stimmbürger den Eindruck zu erwecken, man wolle den Bundeshaushalt nur über Mehreinnahmen sanieren. Die in der Folge vom Bundesrat in seinen Richtlinien zur Budgetierung erteilte Weisung, bei den Ausgaben alle irgendwie vertretbaren Kürzungen vorzunehmen, blieb nicht ohne Wirkung. Mit zusätzlichen Abstrichen bei den Budgeteingaben aller Departemente gelang es, den Ausgabenüberschuss unter der ominösen Grenze von 2 Mia Fr. zu halten [41]. Allerdings stiess die im ersten Budgetentwurf des Bundesrates vorgesehene Reduzierung der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen um 20 % auf den heftigen Widerstand der Kantone. Nach einer gemeinsamen Demarche der kantonalen Finanzdirektoren beim Bundesrat kam dieser auf seinen Entschluss zurück [42]. Er verzichtete im neuen Voranschlag auf die Kürzung der Kantonsanteile und schlug den eidgenössischen Räten an deren Stelle Ausgabensenkungen von 260 Mio Fr. im Subventionsbereich vor. Da es sich dabei durchwegs um Transferzahlungen handelte, sollte deren Streichung direkte oder indirekte Leistungen der Kantone und Gemeinden auslösen [43]. Zahlreiche dieser Abstriche — sie betrafen u.a. den Strassenbau, die Privatbahnhilfe, den Gewässerschutz, den Zivilschutz, die Militärbauten und die Rüstungsausgaben — lösten nur wenig Echo aus. Dagegen stiessen die Kürzungen bei den Land- und Forstwirtschaftssubventionen, bei der Investitionshilfe für Berggebiete und bei den Krankenkassenbeiträgen auf die heftige Kritik direkt Betroffener [44].
Die Budgetdebatte hing in dreifacher Weise mit der Gestaltung des Finanzpaketes zusammen. Einmal fand sie gleichzeitig mit der Differenzbereinigung statt. Verlierer im Kampf gegen Steuererhöhungen mochten die Neigung verspüren, ihre Niederlagen durch Sparvorschläge bei den Budgetdebatten auszugleichen. Sodann konnte man die Meinung vertreten, man müsse schon jetzt durch massive Ausgabenkürzungen um Goodwill für das Finanz- und Steuerpaket werben. Schliesslich mögen verschiedene Parlamentarier ihren etwas irreal anmutenden Sparvorschlägen Alibifunktion beigemessen haben, um später ihre Ablehnung des Finanzpaketes damit begründen zu können, dass der Rat keinen echten Sparwillen habe bekunden wollen. Von den Freisinnigen schlugen Fischer (BE) im Nationalrat und Hefti (GL) im Ständerat Kürzungen des Defizites auf 1,5 Mia Fr. vor, während die Nationalräte Allgöwer (ldu, BS) und Oehen (na, BE) gar ein solches von nur 1,0 bzw. 0,5 Mia Fr. anstrebten. Alle diese und andere, in ähnlicher Richtung zielende Vorschläge wurden aber mit dem Argument abgelehnt, das Budget eigne sich schlecht, um improvisierte Sparübungen durchzuführen [45]. Nicht zugestimmt wurde auch einem Antrag Fischer (svp, TG), mit einer Erhöhung der Wust jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von 1,3 Mia Fr. zu realisieren [46]. In der grundsätzlichen Beurteilung der Höhe des budgetierten Defizits zeigten sich deutliche Gegensätze [47]. Sozialdemokratische Parlamentarier bezeichneten den Ausgabenüberschuss als im internationalen Vergleich eher klein und warnten angesichts der ungünstigen Wirtschaftslage vor den Gefahren einer Deflationspolitik. Einzelne bürgerliche Abgeordnete hielten jedoch die Kürzungsvorschläge des Bundesrates und der Finanzkommissionen der Räte für ungenügend und gingen mit ihren Anträgen weit über sie hinaus [48]. Wie häufig in solchen Fällen gaben Streichungen von relativ geringfügigen Ausgaben, wie z.B. die eines Kredits von 0,4 Mio Fr. für die Durchführung von Rekrutenprüfungen, zu langen Diskussionen Anlass. Heftig umkämpft waren einzelne traditionell « heisse Eisen » der eidgenössischen Politik. So mussten sich die Befürworter einer Reduktion der Beiträge an die Krankenkassen um 30 Mio Fr. schliesslich mit der Hälfte des Beantragten zufrieden geben [49]. Die Vertreter der Bergkantone legten dar, dass sie die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen im Subventionsbereich bedeutend teurer zu stehen kämen, als wenn man die Kantonsanteile herabgesetzt hätte. Ein gleichzeitig im National- und Ständerat eingebrachter Antrag, die Kantonsanteile um 8 % oder 107 Mio Fr. zu kürzen, wurde jedoch mit dem Hinweis auf die negative Haltung einer Mehrheit der kantonalen Finanzdirektoren abgelehnt [50]. Alles in allem konnte das auf 1,94 Mia Fr. veranschlagte Defizit schliesslich auf 1,758 Mia Fr. gesenkt (also um 180 Mio Fr. gekürzt) werden.
Verschiedene Stimmen kritisierten die Konzeptlosigkeit der Sparübungen und wiesen auf die Notwendigkeit einer längerfristigen Finanzplanung mit klaren Schwerpunkten hin [51]. Eine Delegation der vier Bundesratsparteien sprach sich eindeutig für eine generelle Abflachung des Ausgabenwachstums aus und beauftragte den Bundesrat, Vorschläge für eine entsprechende Gesetzesrevision vorzubereiten [52]. Den Willen dazu manifestierte der Bundesrat in seinem im November veröffentlichten Zwischenbericht zur Finanzplanung [53]. Darin versprach er Einsparungen in der Grössenordnung von 0,8-1,5 Mia Fr., ohne allerdings anzugeben, welche Bundesleistungen davon betroffen würden. Nach dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, Bieri, hätten die Einsparungen vor allem im Transferbereich und hier besonders im Bildungswesen, bei der sozialen Wohlfahrt, beim Verkehrswesen, bei den Landwirtschaftssubventionen und beim Umweltschutz zu erfolgen [54]. Der wirkungsvollere Einsatz der verfügbaren « knappen » Mittel, wäre nach Ansicht der freisinnig-demokratischen Fraktion über eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, mit einer stärkeren Konzentration der Bundesleistungen auf wesentliche Pflichten zu erreichen [55].
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Andere Steuern
Weitere Entscheide und Massnahmen zu Steuerfragen standen ganz im Schatten des Finanz- und Steuerpaketes. Das 1974 vom Landesring eingereichte « Volksbegehren für eine gerechtere Besteuerung und die Abschaffung von Steuerprivilegien » wurde bei einer Stimmbeteiligung von 39 % mit 819 830 Nein zu 599 053 Ja verworfen [56]. Mit Ausnahme der SPS, der PdA, der POCH, der NA und der wichtigsten Arbeitnehmerorganisationen, die alle Stimmfreigabe beschlossen, hatten sich die übrigen Parteien und die Wirtschaftsverbände sowie zahlreiche Aktionskomitees gegen das Volksbegehren ausgesprochen [57]. Der Initiative wurde vor allem vorgeworfen, sie trage dem föderalistischen Aufbau des Staatswesens zuwenig Rechnung. Zudem wäre der Bundesrat bei einer Annahme gezwungen worden, das vorgesehene Paket « Mehrwertsteuer/ Wehrsteuerreform/ formale Steuerharmonie » wieder aufzuschnüren und dem Parlament bzw. den Stimmbürgern die nackte Mehrwertsteuervorlage vorzusetzen [58]. Trotz der massiven Nein-Propaganda fiel der Volksentscheid in einzelnen grösseren Kantonen der Deutschschweiz recht knapp aus. Im Kanton Basel-Stadt wurde die Initiative sogar angenommen [59]. Mit Bundesrat Chevallaz sahen viele Beobachter im relativ hohen Anteil der Ja-Stimmen denn auch eine Verpflichtung, mit der Nivellierung des allzu starken Steuergefälles in der Schweiz endlich Ernst zu machen [60].
Das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Steuerhinterziehung konnte erst im Nationalrat verabschiedet werden. Darin vorgesehen sind verschärfte Strafbestimmungen, eine weiterreichende Auskunftspflicht und die Bildung eines eidgenössischen Kontrollorgans [61]. Ein Antrag, der explizit die Aufhebung des Bankgeheimnisses zum Ziele gehabt hätte, wurde abgelehnt [62]. Nach Schätzungen von Fachleuten beträgt die Gesamtsumme der heute in der Schweiz hinterzogenen Einkommens- und Vermögenswerte mindestens 40 Mia Fr. [63].
In einzelnen Kantonen aktualisierte die Auseinandersetzung um Steuerfragen die in diesem Bereich häufig beklagte Entfremdung zwischen Bürger und Staat [64]. Die Stimmbürger des Kantons Freiburg lehnten das Steuerdekret 1975 deutlich ab. Entgegen der Praxis früherer Jahre hatte die Regierung die Steuervorlage nicht dem Referendum unterstellt. Das bewog einige Bürger dazu, sich ans Bundesgericht zu wenden. Der Rekurs wurde geschützt und das Referendumsverfahren eingeleitet. Für die bereits eingezogene Kantonssteuer 1975 musste ein neues Steuerdekret mit einem um 6 % tieferen Steuerfuss ausgearbeitet werden [65]. Im Kanton Bern wurde der 1975 überraschend angenommenen Steuerinitiative des Landesrings im Nachhinein ein Gegenvorschlag gegenübergestellt. Nach Ansicht des Regierungsrates liess sich dieser Vorschlag « im Gegensatz zur Landesring-Steuervorlage organisch ins bernische Steuersystem einordnen ». Zwei staatsrechtliche Gutachten ergaben die Rechtmässigkeit des Vorgehens [66]. Unerwünschte Folgen hatte eine Steuerreform im Kanton Tessin. Die neue Steuer auf Gewinnen aus hoher Aktienbeteiligung führte zur Flucht einiger grosser Steuerzahler aus dem zu teuer gewordenen Paradies [67].
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[1] Die Volkswirtschaft, 49/1976, S. 537.
[2] TA, 127, 3.6.76 ; Schweizerische Bankgesellschaft, Wirtschaftsnotizen, Juni 1976, S. 6.
[3] Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 25 ; NZZ, 128, 3.6.76.
[4] Vat., 175, 30.7.76 ; LNN, 177, 2.8.76.
[5] Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 25.
[6] wf, Dok., 46, 15.11.76 ; Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 25.
[7] So z.B. in den Kantonen Genf (JdG, 273, 22.11.76 ; TG, 283, 3.12.76), Waadt (TLM, 342, 7.12.76), Basel-Land (BN, 230, 2.10.76) und Basel-Stadt (NZ, 399, 22.12.76).
[8] SZ, 24, 30.1.76 ; 206, 4.9.76 ; 241, 13.10.76 ; NZZ, 25, 1.2.76.
[9] NZZ, 300, 22.11.76 ; FA, 201, 23.12.76 ; Ldb, 249, 26.10.76 ; 268, 17.11.76 ; Tat, 234, 5.10.76 ; 269, 17.11.76.
[10] FA, 136, 8.10.76 ; 176, 24.11.76 ; LNN, 287, 8.12.76. Das Konjunkturbudget wurde allerdings in der Volksabstimmung vom 23.1.77 mit deutlichem Mehr verworfen : LNN, 19, 24.1.76 ; FA, 19, 24.1.77.
[11] Z.B. die Kantone Thurgau (Vat., 261, 8.11.76 ; 237, 9.10.76 ; NZZ, 234, 9.10.76) und St. Gallen (NZZ, 278, 27.11.76).
[12] Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 25 ff.
[13] Bern : Bund, 96, 26.4.76 ; TW, 105, 6.5.76. Biel : Bund, 101, 2.5.76 ; 136, 14.6.76.
[14] Bund, 265, 11.11.76 ; 273, 20.11.76 ; TW, 267, 13.11.76.
[15] Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1976; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1976. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 89.
[16] NZZ, 111, 13.5.76 ; TA, 110, 13.5.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 777 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 180 ff. und S. 324 ff.; NZZ, 150, 25.6.76 ; BN, 145, 25.6.76. Zum Defizit der SBB vgl. unten, Teil I, 6b (Eisenbahnen).
[17] Zum zweiten Nachtrag : Tat, 259, 3.11.76 ; NZZ, 259, 4.11.76 ; Vat., 258, 4.11.76 (berichtigte Zahlen des EFZD vom 22.2.77). Zum Arbeitsbeschaffungsprogramm vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
[18] Presse vom 8.3.76 und 27.4.77 ; Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1976, S. 3*.
[19] Für die erforderlichen steuertechnischen Neuerungen vgl. SPJ, 1975, S. 90 f. sowie den Bericht der Fachkommission Mehrwertsteuer, Vorschläge zur Gestaltung einer schweizerischen Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem (Mehrwertsteuer), 1974.
[20] BBl, 1976, I, Nr. 17, S. 1384 ff. ; Bund, 77, 1.4.76 (« Erste Stimmen zu den Finanz- und Steuervorlagen des Bundes »).
[21] Bei den juristischen Personen hielt der Bundesrat am Dreistufenprinzip, d.h. an der proportionalen Grundsteuer und zwei renditenunabhängigen Zuschlägen, fest.
[22] Vgl. dazu SPJ, 1975, S. 90/91.
[23] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 651 ff. ; NZZ, 143, 144, 145, 22.6.-24.6.76 ; TW, 143, 144, 145, 22.-24.6.76 ; TLM, 176, 24.6.76 ; VO, 140, 22.6.76 ; 142, 24.6.76.
[24] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 663 f. (Hubacher, sp, BS) ; S. 682 f. (Gerwig, sp, BS) ; NZ, 193, 23.6.76.
[25] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 677 f. (Rüegg, fdp, ZH) ; S. 701 f. (Sigrist, fdp, ZH) ; S. 699 (Letsch) ; S. 744 f. (Fischer). Vgl. auch das Referat von NR Letsch am Schweizerischen Gewerbekongress über « öffentliche Finanzen und Wirtschaft » in Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 20, 20.5.76 sowie H. Letsch, Chance und Grenzen des 'sozialen Rechtsstaates', Aarau 1976.
[26] Für eine politische Gesamtbeurteilung vgl. NZZ, 150, 30.6.76 (« Was steht noch in diesem Staat ») ; Tat, 148, 25.6.76 (« Verschlechterte Finanzlage ») ; BN, 146, 26.6.76 (« Die Fronten sind klar erkenntlich ») ; TW, 147, 26.6.76 (« Fischer - ein klassischer Subversiver ? »).
[27] Vgl. SPJ, 1972, S. 76 ; 1974, S. 78 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 765 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 457 ff. ; Presse vom 24.6.76 und vom 1.10.76.
[28] BBI, 1976, I, Nr. 17, S. 1503.
[29] Über die Beratungen der Kommission des StR vgl. NZZ, 218, 17.9.76. Zu den Beratungen und Beschlüssen des Rates : Amtl. Bull. StR, 1976, S. 420 ff.; NZZ, 228-230, 29.9.-1.10.76 ; 24 heures, 228, 30.9.76.
[30] Amtl. Bull. StR, S. 421 f. ; Vat., 228, 30.9.76 ; Ldb, 227, 30.9.76 ; LNN, 228, 30.9.76.
[31] NZZ, 212, 10.9.76 ; TA, 253, 29.10.76 ; JdG, 253, 29.10.76 ; Vat., 253, 29.10.76 ; TW, 255, 30.10.76 ; vgl. auch unten, Teil IIIa (Partis gouvernementaux).
[32] NZZ, 255, 30.10.76 ; 24 heures, 254, 30.10.76 ; Bund, 142, 30.10.76.
[33] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1339 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 447 ff. ; NZZ, 218, 17.9.76 ; 229, 1.10.76 ; 282, 1.12.76 ; BN, 229, 1.10.76 ; Tat, 230, 30.9.76 ; Vat., 281, 1.12.76 ; TA, 281, 1.12.76.
[34] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1321 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 625 ff. ; NZZ, 296, 17.12.76 ; TLM, 352, 17.12.76 ; Bund, 297, 18.12.76 ; TW, 298, 20.12.76 ; Vat., 297, 20.12.76 ; NZ, 397, 20.12.76.
[35] Vgl. z.B. Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1334 (Rüttimann, cvp, AG).
[36] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 728 f. ; NZZ, 145, 24.6.76 ; Tat, 149, 24.6.76.
[37] NZ, 397, 20.12.76 (H. Stranner) ; Finanzplan des Bundes für die Jahre 1978 bis 1980, mit Perspektiven des Bundeshaushalts für das Jahr 1981, Bern 1977, S. 10 u. 32.
[38] NZ, 397, 20.12.76 ; Vat., 297, 20.12.76.
[39] Richtlinien der Regierungspolitik 1975-1979, Bern 1976, S. 28 ; Finanzplan des Bundes für die Jahre 1977 bis 1979, Bern 1976, S. B.
[40] wf, Dok., 7, 16.2.76 ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 128/129 (Heimann, ldu, ZH) ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 198 f. (Weber, AG, im Namen der Fraktion der CVP) ; Vat., 59, 11.3.76.
[41] Zu den Richtlinien siehe : JdG, 83, 8.4.76; NZ, 111, 8.4.76; NZZ, 83, 8.4.76 ; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1977 ; Presse vom 21.10.76.
[42] NZZ, 246, 20.10.76 ; JdG, 246, 21.10.76 ; 247, 22.10.76 ; Bund, 248, 22.10.76.
[43] NZZ, 257, 2.11.76 ; 24 heures, 256, 2.11.76.
[44] So bei der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (NZZ, sda, 271, 18.11.76), bei der Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (NZZ, 275, 23.11.76), bei der Forstwirtschaftlichen Zentralstelle (NZZ, sda, 280, 29.11.76) und beim Konkordat der schweiz. Krankenkassen (TLM, 329, 24.11.76).
[45] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1352 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 636 ff. ; JdG, 282, 2.12.76 ; 3.12.76 ; NZZ, 283, 2.12.76 ; 284, 3.12.76 ; 287, 7.12.76 ; 288, 8.12.76 ; TW, 283, 2.12.76 ; 3.12.76 ; 287, 7.12.76.
[46] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1428 ff. (Motion Fischer, svp, TG).
[47] Siehe dazu auch : W. Wittmann, « Anlässe und Grenzen der Staatsverschuldung », in Civitas, 31/1975-1976, S. 302-311 ; H. Allemann, « Wo liegen die Grenzen der Staatsverschuldung », in Bund, 67, 21.3.76 ; H. Kleinewefers, « Budget 77 : tragbar - bedenklich ? », in NZ, 338, 30.10.76.
[48] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1356 ff. (Stich, sp, SO) ; S. 1361 f. (L. Uchtenhagen, sp, ZH). Bürgerliche Anträge : Neben den oben genannten siehe Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1374 (Rüegg, fdp, ZH) ; NZ, 376, 2.12.76 ; NZZ, 283, 2.12.76. Mit einer öffentlichen Verschuldung von 6197 Fr. pro Kopf der Bevölkerung stand die Schweiz 1975 an fünfter Stelle der 12 wichtigsten Industrienationen ; vgl. dazu NZZ, 51, 2.3.76.
[49] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1406 ff. und 1666 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 685.
[50] Amtl. Bull. StR, 1976, S. 648 (Vincenz, svp, GR) ; S. 649 (Schlumpf, svp, GR) ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1421 f. (Brosi, svp, GR) ; Ostschw., 291, 13.12.76.
[51] NZZ, 283, 2.12.76 ; Bund, 284, 3.12.76 ; 297, 18.12.76 ; TA, 393, 17.12.76.
[52] NZZ (sda), 270, 17.11.76.
[53] Zwischenbericht zur Finanzplanung des Bundes für die Jahre 1978/79 ; NZ, 361, 19.11.76.
[54] R. Bieri, an einer Arbeitstagung des Pressekomitees für Fiskalfragen : NZZ, 269, 16.11.76 ; Vat., 268, 16.11.76 ; Tat, 273, 19.11.76.
[55] Vgl. Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion (Generali) über bundesstaatlichen Finanzausgleich in Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1318 ff., ferner oben, Teil I, 1d, Anm. 3.
[56] Vgl. SPJ, 1975, S. 91 ; BBI, 1976, II, S. 663 ; NZZ, 34, 11.2.76 ; Presse vom 22.3.76.
[57] Tat, 17, 21.1.76 ; 48, 26.2.76 ; NZZ, 43, 21.2.76 ; 46, 25.2.76 ; 65, 18.3.76 ; TLM, 79, 19.3.76. Mit den Initianten (LdU) empfahlen auch die Revolutionäre Marxistische Liga sowie einige Gewerkschaftskartelle und lokale Sektionen der SP die Initiative.
[58] NZ, 68, 1.3.76 ; BZ, 51, 2.3.76 ; JdG, 56, 8.3.76 (« Pas de canton sans souveraineté fiscale ») ; NZZ, 60, 12.3.76 ; 62, 15.3.76 ; LNN, 62, 15.3.76 ; SZ, 65, 18.3.76.
[59] Bund, 69, 23.3.76 ; NZ, 93, 23.3.76.
[60] Bund, 68, 22.3.76 ; Tat, 69, 22.3.76 ; TW, 68, 22.3.76 ; 24 heures, 68, 22.3.76 ; Ww, 12, 24.3.76.
[61] H. Schmid, « Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung », in TA, 218, 18.9.76 ; NZZ, 173, 22.6.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 633 ff.
[62] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 635 f. (Antrag Carobbio, psa, TI). Überraschend angenommen wurde hingegen ein in die gleiche Richtung zielender Antrag von NR Weber (sp, TG). Allerdings wurde dieser nach dem deutlichen Nein im StR in der Differenzbereinigung fallengelassen : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 649 f. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 133 ff. u. 653 ff. ; NZ, 192, 22.6.76 ; Ostschw., 147, 26.6.76 ; FA, 67, 20.7.76 ; NZZ, 56, 83.77 ; 72, 26.3.77 ; 103, 4.5.77.
[63] NZ, 185, 16.6.76 ; TG, 137, 16.6.76 ; Ww, 11, 17.3.76.
[64] Vgl. SPJ, 1975, S. 86 ; ferner oben, Teil I, 1a.
[65] La Gruyère, 24, 26.2.76 ; 47, 22.4.76 ; NZZ, 59, 11.3.76 ; Lib., 138-140, 16.-18.3.76.
[66] Bund, 28, 4.2.76 ; Tat, 29, 4.2.76 ; TA, 28, 4.2.76 ; TW, 29, 5.2.76.
[67] NZZ, 221, 21.9.76 ; 229, 30.9.76 ; 302, 24.12.76 ; TA, 302, 27.12.76.
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