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Infrastructure, aménagement, environnement
Energie
La commission pour une conception globale de l'énergie publie son rapport intermédiaire et prévoit un ralentissement de la croissance énergétique — Controverse à propos de la nécessité d'un article constitutionnel concernant spécialement l'énergie — Les adversaires de l'énergie nucléaire déposent leur initiative populaire munie de plus de 120 000 signatures — La construction de centrales atomiques est en progrès à Gösgen-Däniken et à Leibstadt, alors que le retard se creuse à Kaiseraugst — Résistances au stockage des déchets radioactifs — Inauguration du dernier grand barrage alpin prévu — Plans de création de réserves publiques et privées de pétrole — L'industrie du gaz demande l'intervention de l'Etat sur le marché de l'énergie.
Energiepolitik
Bisher hatte die Energiepolitik im Dilemma der Mittelwahl gestanden, doch war ihr Ziel weitgehend unangefochten geblieben. Dass bei der virulenten Opposition gegen die vorzugsweise in Aussicht genommenen Mittel — insbesondere gegen die von privaten und öffentlichen Stellen geförderte Kernenergie — auch das Ziel der möglichst uneingeschränkten Bedarfsdeckung in Frage gestellt würde, war allerdings vorauszusehen. So beschränkte sich nun die Auseinandersetzung nicht mehr auf die Wahl der Energieträger, sondern schloss auch das Verhältnis zwischen den energiepolitischen Zielvorstellungen und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung mit ein. Auf politischer Ebene kristallisierte sich dieser Prozess in der Diskussion um die Wünschbarkeit und den möglichen Inhalt eines Energieartikels in der Bundesverfassung [1].
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Konkretere Grundlagen erhielt die energiepolitische Diskussion durch die Tätigkeit der 1974 vom EVED eingesetzten Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK). Wohl wurde weiterhin Kritik an deren Zusammensetzung geübt, welche im Austritt des vorwiegend ökologisch orientierten Prof. Maystre kumulierte ; im allgemeinen wurde ihr aber ein rasches Arbeitstempo bescheinigt [2].
Der von der Kommission im Mai veröffentlichte Zwischenbericht beinhaltet in erster Linie Prognosen des zukünftigen Energiebedarfs und Beurteilung der Möglichkeiten der Deckung dieses Bedarfs bis 1985. Daneben wurde ein Katalog von Energiesparmassnahmen mit entsprechenden Empfehlungen an die Behörden erarbeitet. Bei der Prognose des Gesamtenergiekonsums wird mit einer mittleren jährlichen Zuwachsrate von 2,4 % bei ungesteuerter Entwicklung, resp. 1,8 % bei gelenkter Entwicklung gerechnet. Dies bedeutet eine erhebliche Reduktion gegenüber früheren Voraussagen. Immerhin ergibt sich auch bei der von der Kommission bevorzugten gesteuerten Entwicklung eine Vermehrung des Energiebedarfs von 75 % bis zum Jahre 2000. Innerhalb der nächsten zehn Jahre wird eine Nachfrageerhöhung um 35 % prognostiziert. Da bis zum Jahre 1985 die sog. alternativen Energien (vor allem Sonnenenergie) kaum einen erwähnenswerten Beitrag an die Energieversorgung werden leisten können, wird nach Ansicht der Kommission der Zuwachs an elektrischer Energie (+ 51 %) und Gas (+ 280 %) überdurchschnittlich ausfallen müssen. Dies deshalb, weil neben der Bedarfsdeckung eine Reduktion der Erdölabhängigkeit angestrebt werden soll. Das Erreichen des kurzfristigen energiepolitischen Zieles — Deckung des prognostizierten zusätzlichen Bedarfs und Verminderung des Erdölanteils — wird vom Zwischenbericht in erster Linie von der Inbetriebnahme von vier weiteren Atomkraftwerken bis zur Mitte der achtziger Jahre abhängig gemacht [3].
Der Zwischenbericht fand in der Presse ein vorwiegend positives Echo ; nicht zuletzt wurde ihm Ausgewogenheit attestiert. Bei den interessierten Organisationen war die Aufnahme kontroverser : Während sich die Exponenten der herkömmlichen dominierenden Energien (Erdöl, Elektrizität, Gas) zustimmend äusserten, betrachteten sich die Vertreter der Kohlen- und der Sonnenenergie — denen nur ein Anteil von 1,9 %, resp. 0,5 % prognostiziert worden war — bewusst vernachlässigt [4]. Kreise des Umweltschutzes und der Kernkraftwerkgegner vermissten Studien zu einer Variante mit dem Null-Energiewachstum und wurden von der Kommission auf den für Sommer 1977 angekündigten Schlussbericht verwiesen [5]. Breite Kritik fand der Verzicht der Kommission auf Vorbereitung und Empfehlung eines dringlichen Bundesbeschlusses betreffend Sparmassnahmen. Dies umsomehr, als auch die Internationale Energieagentur (IEA) den eidgenössischen Behörden eine ungenügende Energiespartätigkeit vorgeworfen hatte [6]. Die Berechtigung dieser internationalen Kritik wurde vom Bundesrat anerkannt, der in diesem Zusammenhang allerdings auf seine fehlenden Kompetenzen zu energiepolitischer Aktivität hinwies, welche ihm nur die Herausgabe von Empfehlungen ermöglichten. Immerhin bezeugte er seinen guten Willen durch den Erlass eines provisorischen Wärmehaushaltskonzeptes für die eidgenössischen Bauten, welches in der Folge auch von den Behörden einzelner Kantone übernommen wurde [7].
Das Überdenken der Kompetenzordnung drängte sich aber nicht nur für den Bereich der Sparmassnahmen, sondern für die gesamte Energiepolitik auf. So gilt es u.a., sich über Mittel und Massnahmen zur Erreichung der allgemein anerkannten Ziele der Erdölsubstitution und der vermehrten Erforschung sog. alternativer Energien zu einigen [8]. Neben der grundlegenden Frage nach dem Ausmass der staatlichen Eingriffe in den Energiesektor wartet auch das Problem der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf eine Lösung [9]. Die Frage, ob zu diesem Zwecke die geltenden Verfassungsbestimmungen genügen oder ob ein spezieller Energieartikel in die Verfassung aufzunehmen ist, dürfte die energiepolitische Diskussion der nächsten Jahre entscheidend prägen. Der ersten Ansicht neigen vor allem der Vorort (gestützt auf ein Gutachten von Prof. Eichenberger), die FDP und die Elektrizitätswirtschaft zu ; für einen eigenständigen Energieartikel sprachen sich bisher die Vertreter der Gaswirtschaft und auch die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) aus, welche gleich einen diesbezüglichen Textvorschlag unterbreitete [10]. Während sich die Kommission für die GEK zur Notwendigkeit eines Verfassungsartikels erst in ihrem Schlussbericht aussprechen wird, lassen die Stellungnahmen von Bundesrat Ritschard, welcher « handfeste Kompetenzen » für den Bund forderte, und der Erdölwirtschaft, welche ihre Opposition gegen jegliche staatliche Beeinflussung der Energieversorgung ankündigte, eine harte Auseinandersetzung erwarten [11].
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Trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Krise scheint der Gesamtenergieverbrauch die Talsohle überschritten zu haben. Nach zwei Jahren mit rückläufiger Tendenz konnte im Berichtsjahr wieder eine Zunahme des Energiekonsums um 1,4 % verzeichnet werden (1975 : — 2 %). Beim Stromverbrauch betrug die Zunahme 1,1 % (— 0,6 %), beim Gas 5,1 % und bei den Erdölprodukten 1,4 % (— 3,1 %). Der Anteil des Erdöls an der Gesamtmenge belief sich demnach noch auf 76,6 % (76,4 %) [12].
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Kernenergie
War die Auseinandersetzung um den Kemkraftwerkbau im Jahre 1975 durch die Ereignisse in Kaiseraugst und der damit von weiten Kreisen befürchteten Gefährdung des Rechtsstaates geprägt gewesen, so bewegte sie sich im Berichtsjahr wieder in streng rechtsstaatlichen Formen, was nun aber keineswegs in dem Sinn zu deuten ist, dass sich die Positionen der beteiligten Gruppierungen in irgendwelcher Form geändert hätten. Eher ist man versucht, von einer Art « drôle de guerre » zu sprechen [13].
Die von den Atomkraftwerkgegnern im Vorjahr lancierte eidgenössische Volksinitiative « zur Wahrung der Volksrechte und der Sicherheit beim Bau und Betrieb von Atomanlagen » wurde im Mai mit über 120 000 Unterschriften eingereicht. Dieser Vorstoss soll nach seinen Initianten eine Demokratisierung der energiepolitischen Entscheidungsprozesse gestatten ; Befürworter des Atomkraftwerkbaus befürchten von dem vorgeschlagenen Abstimmungsprozedere ein de facto-Verbot für die Errichtung weiterer atomarer Anlagen [14]. Auf kantonaler Ebene kam es in Neuenburg und in Schaffhausen zur Einreichung von Volksinitiativen, welche eine Volksabstimmung vor der Errichtung von Kernkraftwerken (NE) resp. ein generelles Verbot derartiger Anlagen (SSI) auf dem Kantonsgebiet fordern [15]. Zwei ähnliche, im Vorjahr im Kanton St. Gallen eingereichte Initiativen wurden vom Bundesgericht wegen Unvereinbarkeit mit dem kantonalen Recht für ungültig erklärt. Gegen die 1974 zustandegekommene Kernkraftwerksverbotinitiative im Kanton Baselstadt wurde kurz vor der Volksabstimmung Rekurs mit aufschiebender Wirkung beim Bundesgericht eingereicht ; die von den Initianten durchgeführte inoffizielle Konsultativabstimmung brachte ein überwältigendes Mehr für die Vorlage [16]. Im Nationalrat reichte B. Meizoz (sp, VD) im Sinne eines Beschlusses des SP-Parteitags von 1976 eine Einzelinitiative ein, welche einen Baustop für Atomanlagen bis 1981 verlangt [17].
Die mit den Vorarbeiten zur Revision des Atomgesetzes beauftragte Juristenkommission präsentierte im August ihren Entwurf für eine Teilrevision, der als wichtigste Merkmale die Konzessionspflicht (anstelle der heutigen Bewilligung) und den Bedarfsnachweis für die Erstellung von Atomanlagen beinhaltet. Im Gegensatz zur bestehenden Regelung, welche die Bewilligung allein an die Einhaltung technischer Bestimmungen knüpft, will der Entwurf also auch volkswirtschaftliche und politische Kriterien in das Genehmigungsverfahren einbeziehen. Zur Frage, ob die Konzession von der Exekutive oder von der Bundesversammlung erteilt werden soll, will der Bundesrat erst nach dem Vernehmlassungsprozedere Stellung nehmen. Während bereits in der Sommersession die SP und der LdU noch weitergehende Veränderungen vorgeschlagen hatten, indem sie zusätzlich ein Mitspracherecht der betroffenen Regionen postulierten, meldete die Elektrizitätswirtschaft grundsätzliche Bedenken gegen eine Atomgesetzrevision an [18]. Da sich die Revisionsarbeiten über mehrere Jahre hinziehen dürften, hat der Bundesrat gegen Jahresende den Entwurf zu einem befristeten Bundesbeschluss in die Vernehmlassung gegeben, welcher im wesentlichen die Einführung des Bedarfsnachweises zum Gegenstand hat [19]. Die Verschärfung der Bestimmungen des Atomgesetzes bezweckt im weiteren eine von beiden Räten überwiesene Motion von Doris Morf (sp, ZH), welche die massive Erhöhung der derzeit geltenden Haftpflichtsumme von 40 Mio Fr. fordert [20].
Ungeachtet der politischen Auseinandersetzungen waren doch Fortschritte bei der Erstellung von Kernkraftwerken zu verzeichnen. Am weitesten entwickelt ist die Anlage in Gösgen-Däniken (SO) : im Berichtsjahr konnte der Rohbau vollendet werden, die Betriebsaufnahme ist für den Mai 1978 vorgesehen. Nachdem das EVED Ende 1975 die erste Teilbaubewilligung für das Kernkraftwerk Leibstadt (AG) ausgesprochen hatte, wurde unverzüglich auch hier mit den Bauarbeiten begonnen ; diversen Beschwerden anerkannte der Bundesrat keine aufschiebende Wirkung zu [21]. Weiterhin verzögert wurde der Baubeginn bei Kaiseraugst (AG). Das Eidg. Amt für Energiewirtschaft bestätigte sein anlässlich der Expertengespräche abgegebenes Versprechen, die erste Teilbaubewilligung nicht vor dem Erscheinen der Untersuchung über die klimatischen Auswirkungen des Kernkraftwerkbaus in der Region Basel zu erteilen. Dass die Bauherrschaft allerdings nicht mit einer Verweigerung der Bewilligung rechnet, wird durch die Fortführung der vorbereitenden Bauarbeiten bezeugt [22]. Bei der Anlage in Graben hält die bernische Regierung nach wie vor an einer Betriebsaufnahme zwischen 1983 und 1985 fest. In Anbetracht der Revision des Atomgesetzes und der darin vorgesehenen Bedarfsklausel könnte sich diese Prognose als zu optimistisch erweisen. Da bereits bis zum Sommer 1976 in dieses Projekt 47 Mio Fr. investiert wurden, erhob sich in der Öffentlichkeit mit Nachdruck die Frage nach den finanziellen Auswirkungen einer Bauverzögerung [23]. Im Kanton Genf opponierten die Regierung und die Bevölkerung erfolglos gegen die 1974 erteilte Standortbewilligung für ein Atomkraftwerk in Verbois (GE) ; diesbezügliche Einsprachen wies der Bundesrat ab. Beunruhigt zeigten sich die Genfer ebenfalls über das Projekt eines sogenannten « Schnellen Brüters » in der französischen Grenzregion (Malville). Hier zeigte sich erneut, wie zuvor schon in Kaiseraugst und Rüthi (SG), dass die Angst vor Atomanlagen auch vor den Landesgrenzen nicht Halt macht [24].
Für die Versorgung der Kernkraftwerke mit Brennstoff dürfte mit der Unterzeichnung des Atomsperrvertrags ein drohendes Hindernis aus dem Weg geräumt worden sein [25]. Bedeutend grössere Probleme sowohl politischer als auch technischer Art zeichnen sich bei der Lagerung der radioaktiven Abfälle ab. Die Reaktionen in den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) für Sondierbohrungen vorgesehenen Regionen deuten auf ebenso grosse Widerstände wie beim Kernkraftwerkbau selbst hin. Die Stellungnahmen der betroffenen Kantone, welche sich im Herbst zu Koordinationsgesprächen trafen, sollen zwar bei der Bewilligungserteilung berücksichtigt werden, die Entscheidungskompetenz liegt aber beim Eidg. Amt für Energiewirtschaft [26].
Im Verlauf des Jahres traten zwei neue Gruppierungen mit dem Anspruch der objektiven Meinungsbildung über Energiefragen in die Öffentlichkeit : das vorwiegend aus eidgenössischen Parlamentariern gebildete Energieforum Schweiz, welches sich mit Vorbehalten für die Verwendung von Kernenergie einsetzt, und die von Nationalrat F. Jaeger (ldu, SG) präsidierte Schweizerische Energiestiftung (SES), welche ein Gegengewicht zur Energiewirtschaft bilden will [27].
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Wasserkraft
Wenig Auswirkungen auf die Ertragslage der Wasserkraftwerke dürfte die von beiden Räten genehmigte Erhöhung des Wasserrechtsgesetzes haben. Die bewilligten Aufschläge auf die Wasserzinsen stellen einen allerseits akzeptierten Kompromiss zwischen den Forderungen der Bergkantone (GR, TI, UR, VS) und den Interessen der Elektrizitätswerke dar [28]. Für die Erstellung von Pumpspeicherwerken in der Innerschweiz bemühte sich die Urner Regierung um ein interkantonales Konzept. Widerstand aus Umweltschutzkreisen machte sich gegen Pläne für ein solches Werk in Gletsch (VS) bemerkbar. Im Wallis wurde, nach neunjähriger Bauzeit, mit dem französisch-schweizerischen Gemeinschaftswerk Emosson das voraussichtlich letzte grosse Wasserkraftwerk der Schweizer Alpen eingeweiht [29].
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Erdöl und Gas
Trotz entgegengesetzten Beteuerungen der Erdölgesellschaften beurteilte die IEA die kurz- und mittelfristige Versorgung mit Erdöl pessimistisch. Um mögliche Verknappungen aufzufangen, beantragte der Bundesrat die Erstellung eines Tanklagers in Rothenburg (LU) zur Versorgung der eidgenössischen Gebäude. Gleichfalls zum Zweck der Verbesserung der Landesversorgung beabsichtigte das Konsortium für Untertagespeicher, im Calanda (GR) Sondierbohrungen für das nicht unumstrittene Projekt der unterirdischen Lagerung flüssiger Brennstoffe zu unternehmen [30]. Recht bewegt verlief die Entwicklung der Benzinpreise : einer schrittweisen Erhöhung um insgesamt 5 Rp. je Liter erfolgte in der zweiten Jahreshälfte eine allmähliche Senkung um 4 Rp. [31].
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Im Sinne einer weiteren Diversifikation der Energieträger nahm der Ausbau der Infrastrukturanlagen für die Versorgung mit Gas seinen Fortgang. Da aber infolge der relativ hohen Infrastrukturausgaben ein Kostennachteil des Erdgases gegenüber dem Erdöl weiterhin bestand, sah sich die Gaswirtschaft verschiedentlich zu Vorstössen zugunsten vermehrter staatlicher Intervention auf dem Energiemarkt veranlasst [32]. Beim Versuch, einen Erdgasliefervertrag mit Algerien abzuschliessen, scheiterten die Bemühungen des interessierten europäischen Konsortiums ; die Weiterführung der Verhandlungen erfolgte auf bilateraler Ebene. Gespräche um den Bezug von Erdgas wurden auch mit der UdSSR und dem Iran gepflegt [33]. In Basel blieb der Gaspreis ein Politikum. Das Vorhaben, die Kompetenz zu seiner Festsetzung der Exekutive zuzusprechen, scheiterte (nach einem Referendum der PdA und der POCH) in der Volksabstimmung äusserst knapp [34].
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[1] Zum Verfassungsartikel vgl. unten, Gesamtenergiekonzeption. Für die Zusammenhänge zwischen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Energiepolitik vgl. H. C. Binswanger, « Grundlagen einer schweizerischen Energiepolitik — wirtschaftliche Aspekte », in Von der Energiekonzeption zur Energiepolitik, Rüschlikon 1976, S. 28 ff. (in der Folge zitiert : Zur Energiepolitik).
[2] Zu Zusammensetzung und Auftrag der Kommission vgl. SPJ, 1974, S. 86. Kritik an Zusammensetzung : TW, 129, 4.6.76 ; TA, 147, 28.6.76. Gründe für den Rücktritt von Prof. Maystre : 24 heures, 134, 11.6.76 ; Ldb, 133, 12.6.76. Replik der Kommission : BüZ, 155, 5.7.76 ; 159, 9.7.76. Zum energiepolitischen Konzept von Prof. Maystre vgl. auch Y. Maystre, «Une conception globale de l'énergie », in Revue économique et sociale, 34/1976, S. 169 ff.
[3] Eidg. Kommission für die Gesamtenergiekonzeption, Zwischenbericht, Bern 1976. Bei den vier bereitzustellenden Kernkraftwerken handelt es sich um Gösgen-Däniken, Leibstadt, Kaiseraugst und Graben. (Zwischenbericht, S. 93 f.) Zum Problem der Prognostizierung des Energiebedarfs vgl. auch H. Lienhard, Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft, Eine Analyse gegenwärtiger und zukünftiger Probleme, Bern und Stuttgart 1976, S. 159 ff. Frühere Prognosen rechneten mit einer Verdreifachung des Energiebedarfs bis zur Jahrhundertwende ; vgl. SPJ, 1972, S. 83.
[4] Vgl. Presse vom 4.6.76. — Erdöl, Elektrizität, Gas : NZZ (sda), 145, 24.6.76. Kohlenenergie : LNN, 272, 20.11.76 ; ebenfalls Inseratenkampagne der Aktion Pro Kohle in der Presse vom November und Dezember 1976. Sonnenenergie : TA, 147, 28.6.76 ; FA, 67, 20.7.76. Umweltschutz : Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz, Bulletin, 1976, Nr. 2 ; Ldb, 135, 15.6.76.
[5] A-Werk-Gegner: TW, 131, 8.6.76 ; NZ, 211, 9.7.76. Null-Wachstumsstudie : NZ, 100, 29.3.76 ; Ldb, 74, 30.3.76 ; NZZ, 85, 10.4.76.
[6] Kritik am Verzicht auf dringlichen Bundesbeschluss : NZ, 101, 30.3.76 ; 24 heures, 129, 4.6.76 ; LNN, 150, 29.6.76. Zur Kritik der IEA : Interpellation Monique Bauer (lib., GE), Amtl. Bull. NR, 1976, S. 232 ff.; NZZ, 224, 24.9.76 ; SZ, 223, 24.9.76. Zu den Beziehungen der Schweiz zur IEA vgl. auch SPJ, 1974, S. 34 f. und S. 69 f.
[7] Reaktion des BR : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 233 ; TA (sda/ddp), 224, 25.9.76 ; vgl. dazu auch die diversen Reden von BR Ritschard in Documenta, 1976, Nr. 2, S. 2 ff. ; Nr. 3, S. 13 ff. ; SZ, 126, 1.6.76 ; TW, 126, 1.6.76. Wärmehaushaltkonzepte : NZZ (sda), 15, 20.1.76 (Schweiz) ; JdG, 236, 9.10.76 u. SZ, 240, 14.10.76 (Kt. Bern).
[8] Für den aktuellen Stand der energiepolitischen Kompetenzordnung vgl. H. U. Müller-Stahel, « Grundlagen einer schweizerischen Energiepolitik — rechtliche Aspekte », in Zur Energiepolitik, S. 6 ff. ; ebenfalls M. Piguet, « Les compétences fédérales en matière énergétique », in Wirtschaft und Recht, 28/1976, S. 414 ff. Zum Problemkreis Substitution über Markt- oder Interventionsmechanismen vgl. H. Lienhard, « Substitution — Wunsch oder Wirklichkeit », in Elektrizitätswirtschaft, 51/1976, S. 273 ff. Erforschung alternativer Energien : vgl. Postulat Pedrazzini (cvp, TI) betreffend Errichtung eines eidg. Instituts für Sonnenenergie bei Locarno (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1257 f.), ferner NZ (Panorama), 331, 23.10.76.
[9] Vgl. H. Peter, «Instrumente einer schweizerischen Energiepolitik — der Vollzug auf kantonaler Ebene », in Zur Energiepolitik, S. 140 ff. Im Sinne einer Anregung der GEK-Kommission begannen einige Kantone vermehrt energiepolitisch aktiv zu werden. Zu einem Konzept des Kantons AG, welches sich in erster Linie mit der Erdölsubstituierung und -einsparung befasst, vgl. TA, 11, 15.1.76 ; NZ, 16, 16.1.76 ; FA, 70, 24.3.76.
[10] Vorort: B. Wehrli, « Der Energieartikel der Bundesverfassung », in Zur Energiepolitik, S. 123 ff. ; wf, Dok., 8, 23.2.76. Gutachten Prof. Eichenberger : SAZ, 71/1976, S. 683 ; Vat., 223, 24.9.76. FDP : LNN, 273, 22.11.76; FDP-Information, 1976, Nr. 4, S. 21. Elektrizitätswirtschaft : Verband Schweiz. Elektrizitätswerke (VSE), Bulletin, 67/1976, S. 118 ff. ; 24 heures, 239, 13.10.76. Gaswirtschaft : TA, 164, 17.7.76; Bund, 226, 27.9.76. SGU : B. Wehrli, « Der Energieartikel der Bundesverfassung », in Zur Energiepolitik, S.131 ff.
[11] BR Ritschard : vgl. Documenta, 1976, Nr. 2, S. 2 ff. (insbes. S. 7). Erdölvereinigung : Tat, 154, 2.7.76 ; NZZ, 153, 2.7.76 ; 188, 6.8.76.
[12] SPJ, 1975, S. 100 ; Basler Zeitung, 60, 31.3.77 (Gas) ; 87, 29.4.77.
[13] Zum Vorjahr vgl. SPJ, 1975, S. 100 ff: und 14 f. Zum Organisationsstand und den Positionen der Kernkraftgegner vgl. « Bewegung gegen Atomkraftwerke, Kaiseraugst in der ganzen Schweiz », in Focus, 1976, Nr. 71, S. 15 ff. Die GAGAK drohte am 19.12. die Besetzung in Kaiseraugst wieder aufzunehmen (vgl. Presse vom 20.12.76). Für die unveränderte Haltung der Befürworter von Atomanlagen vgl. u.a. den Zwischenbericht der GEK-Kommission.
[14] Lancierung : SPJ, 1975, S. 103. Einreichung : BBI, 1976, II, S. 1126 ff. ; Presse 'vom 21. und 22.5.76. Stellungnahme von Kemkraftbefürwortern : wf, Dok., 21, 24.5.76 ; NZ, 119, 15.4.76 ; NZZ, 131, 10.6.76 ; Ch. Babaiantz, Quelques considérations sur la législation suisse relative d l'énergie nucléaire, Lausanne 1976, S. 29 ff. Eine Meinungsumfrage der Isopublic ergab eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Haltung der schweizerischen Bevölkerung : 56 % sprechen sich für, 36 % gegen Atomkraftwerke aus, die Bewohner der Nordwestschweiz manifestierten allerdings eine deutliche Ablehnung (JdG, 181, 5.8.76 ; TA, ddp, 27, 2.2.77).
[15] Volksinitiative NE : 24 heures, 6, 9.1.76 ; TLM, 134, 12.5.76 ; VO, 114, 20.5.76 ; 136, 17.6.76. Volksinitiative SH : NZZ, 152, 2.7.76 ; SZ, 154, 6.7.76.
[16] Volksinitiativen SG : SPJ, 1975, S. 103 ; Presse vom 5.2.76 ; Ostschw., 112, 15.5.76. Volksinitiative BS : SPJ, 1974, S. 89 ; NZ, 264, 25.8.76 ; 274, 3.9.76 ; 288, 13.9.76 ; 301, 27.9.76 ; NZZ (sda), 226, 27.9.76.
[17] Verhandl. B.vers., 1976, IV, S. 9 ; TW, 301, 23.12.76 ; SPS, Parteitag 76, Beschlussprotokoll, Bern 1976, S. 42 f.
[18] Auftrag der Juristenkommission : SPJ, 1975, S. 103. Entwurf und Eröffnung der Vernehmlassung : NZZ, 205, 2.9.76 ; 277, 25.11.76 ; 296, 17.12.76 ; Presse vom 1. und 2.9.76 sowie vom 15.12.76. Motionen der SP und des LdU (beide wurden als Postulate überwiesen) : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 794 ff. Elektrizitätswirtschaft : Ch. Babaiantz, Quelques considérations..., S. 32 ff.
[19] Für die Ankündigung des befristeten Bundesbeschlusses vgl. die Presse vom 15.12.76.
[20] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1081 f. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 578 ff. ; vgl. dazu auch FA, 34, 11.6.76.
[21] Gösgen-Däniken : NZZ, 260, 5.11.76. Leibstadt : BBI, 1975, II, S. 2328 ; NZ, 15, 15.1.76 ; NZ (sda), 30, 28.1.76 ; Ldb (sda), 26, 2.2.76 ; 24 heures (ats), 118, 21.5.76. Zu den allgemeinen rechtlichen Aspekten vgl. auch R. Zäch, « Präventivklage nach Art. 679 ZGB insbesondere gegen Kernkraftwerke », in Wirtschaft und Recht, 28/1976, S. 386 ff.
[22] Stellung des Energieamtes und sog. « Climod-Studie » : NZ, 394, 18.12.76 ; 399, 22.12.76 ; FA, 202, 24.12.76. Bauarbeiten : NZZ (sda), 305, 29.12.76 ; NZ, 405, 29.12.76. Zu den Expertengesprächen vgl. auch SPJ, 1975, S. 101 und Expertengespräche zur Frage der Atomkraftwerke in der Region Basel, Liestal 1975.
[23] Regierung : BN, 207, 4.9.76 ; NZZ (sda), 208, 6.9.76. Finanzielle Auswirkungen : TW, 36, 13.2.76 ; 212, 10.9.76 ; BZ, 43, 21.2.76 ; 52, 3.3.76 ; 140, 18.6.76. Der Präsident des VSE drohte mit einer massiven Mehrbelastung der Stromkonsumenten (Ch. Babaiantz, « Economie électrique et politique énergétique », in Revue économique et sociale, 34/1976, S. 153 ff.).
[24] Verbois : SPJ, 1974, S. 88 f. ; TG, 16, 21.1.76 ; VO, 17, 23.1.76. Eine Motion, welche Vorsprache beim BR zwecks Bemühungen um einen Baustop in Malville forderte, wurde vom Genfer Grossen Rat mit grossem Mehr überwiesen (TG, 143, 22.6.76 ; 282, 2.12.76 ; Bund, 298, 20.12.76). Allgemeines zum Problem der « Schnellen Brüter » : TA, 154, 6.7.76.
[25] Vgl. oben, Teil I, 2 (Traités).
[26] Zu den technischen Problemen der Atommüll-Lagerung vgl. u.a. NZZ, 220, 20.9.76 ; Regional-Zeitung, 1976, Nr. 7. Für die rechtlichen Aspekte vgl. auch LNN, 243, 18.10.76. Konzessionsgesuch der NAGRA : Bund, 145, 24.6.76 ; TG, 147, 26.6.76. Regionale Reaktionen : Airolo/ TI (GdP, 20, 26.1.76 ; Ldb, 125, 2.6.76 ; NZZ, sda, 206, 3.9.76), Bex/VD (24 heures, 1, 3.1.76: GdL, ats, 152, 3.7.76), Wabrig/AG (NZZ, sda, 176, 30.7.76 ; Tat, 208, 3.9.76 ; LNN, sda, 285, 6.12.76), Giswil/OW (LNN, 190, 17.8.76 ; NZ, 328, 21.10.76), Lenk/BE (TW, 247, 21.10.76 ; 294, 15.12.76). Koordinationssitzung der Kantone : LNN, 284, 4.12.76. Kompetenz der Kantone : TA, 263, 10.11.76 ; 24 heures, 273, 22.11.76.
[27] Energieforum : NZZ (sda), 54, 5.3.76 ; NZ, 136, 2.5.76. SES : SGU, Bulletin, 1976, Nr. 4 ; Presse vom 5.11.76.
[28] BBI, 1975, II, S. 2138 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 559 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 387 ff. ; BBl, 1976, III, S. 623 f. ; NZZ, 67, 20.3.76 ; 88, 14.4.76. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 103.
[29] Innerschweiz : SPJ, 1975, S. 103 ; Vat., 67, 20.3.76 ; 140, 19.6.76 ; 148, 29.6.76. Gletsch : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1713 f. ; Ldb, 267, 16.11.76 ; 295, 18.12.76 ; 298, 22.12.76. Emosson : Presse vom 1., 2. und 3.10.76.
[30] Erdölindustrie : BüZ, 201, 27.8.76. IEA : NZ, 352, 11.11.76 ; NZZ, 266, 12.11.76. Tanklager Rothenburg : BBI, 1976, III, S. 340 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1610 f. Untertagspeicher Calanda : BüZ, 228, 28.9.76 ; 238, 9.10.76 ; 251, 25.10.76 ; 297, 17.12.76 ; 307, 30.12.76.
[31] NZZ (sda), 61, 13.3.76 ; 92, 21.4.76 ; 107, 8.5.76 ; 147, 26.6.76 ; 177, 31.7.76 ; 207, 4.9.76 ; TA (sda), 227, 29.9.76. Zu den Preisbestimmungsgründen auf dem schweizerischen Erdölmarkt vgl. auch TA-Magazin, 26, 26.6.76 ; Ww, 27, 7.7.76.
[32] Als wichtigstes Infrastrukturwerk war die Inbetriebnahme der Erdgasverteilerstation Ruswil (LU) zu verzeichnen (TA, 85, 10.4.76). Staatsinterventionen : NZZ, 123, 28.5.76 ; TA, 136, 15.6.76.
[33] Algerien : SPJ, 1975, S. 104 ; JdG, 263, 10.11.76. UdSSR, Iran : TA, 159, 12.7.76.
[34] BN, 129, 5.6.76 ; 256, 2.11.76 ; 261, 8.11.76 ; NZ, 329, 22.10.76 ; 344, 4.11.76 ; 345, 5.11.76.
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