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Chronique générale
Finances publiques
Augmentation du déficit des comptabilités cantonales — Economie accrue dans l'établissement des budgets de la majorité des cantons et communes — Le compte de l'Etat fédéral se solde par un déficit moins élevé que prévu — Après une campagne intense, le paquet financier, et donc la taxe à la valeur ajoutée (TVA), est rejeté lors de la votation populaire du 12 juin — L'interprétation contradictoire de cette décision ouvre une brèche dans le front des partis gouvernementaux: les socialistes s'opposent aux nouvelles diminutions de subventions du parlement et recourent au référendum — Grâce à la compression des dépenses, le déficit budgétaire est ramené à 1,2 milliard — Le paquet d'économies, traité par le parlement au printemps déjà, visant à rétablir l'équilibre financier est attaqué par la gauche, mais passe cependant avec succès la votation référendaire — Afin de remplacer partiellement la TVA rejetée, une nouvelle version, plus réduite, est à l'élude — La base constitutionnelle pour une harmonisation formelle des impôts cantonaux est acceptée par le peuple; par contre, l'initiative socialiste en faveur d'un impôt sur la richesse accompagné d'une harmonisation matérielle est repoussée — Le Conseil des Etats affaiblit la loi contre l'évasion fiscale — Echec d'initiatives fiscales dans certains cantons.
 
Die Bemühungen um eine Sanierung der Bundesfinanzen erlitten 1977 einen empfindlichen Rückschlag. Zwar ist es gelungen, mit verstärkten Sparanstrengungen das Ausgabenwachstum erheblich abzuschwächen. Mit dem Nein des Souveräns zur Mehrwertsteuer (MWSt) ist aber gleichzeitig der Versuch gescheitert, dem Bund neue Einnahmen zu erschliessen. Das im überarbeiteten Finanzplan fixierte Ziel, bis 1979 einen ausgeglichenen Finanzhaushalt herbeizuführen, muss vorläufig zurückgestellt werden.
Finanzielle Lage
Die Rechnungen der Kantone für 1976 schlossen mit einem Gesamtdefizit von 880 Mio Fr. ab. Damit erhöhte sich der Ausgabenüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 265 Mio Fr. oder 43%. Das Ergebnis ist sowohl absolut als auch bezogen auf das Ausgabenvolumen das schlechteste seit 1972. Sechs Kantone (AI, GR, SG, SZ, TG, ZG) konnten Einnahmenüberschüsse erzielen; 80% des Defizits entfielen auf nur fünf Kantone (AG, GE, TI, VD, ZH). Im Vergleich zum Zeitraum 1970-1975 hat sich das Ausgabenwachstum erheblich verlangsamt. Die jährliche Zunahme ist von durchschnittlich 14% auf 8% gesunken. Bei der Ausgabenstruktur fällt auf, dass die als Folge der defizitären Rechnungsabschlüsse gestiegenen Passivzinsen kaum stärker ins Gewicht fallen als in früheren Jahren. Der Anteil der Kapitalkosten an den Gesamtausgaben ist in den letzten sechs Jahren um weniger als ein halbes Prozent gestiegen (1976: 4,4%). Zwei Drittel der Ausgaben werden durch die vier bedeutendsten Aufgabengebiete der Kantone — Unterricht und Forschung, Verkehr und Energie, Gesundheitswesen und Soziale Wohlfahrt — beansprucht. Bei den Einnahmen kommt den Übertragungen des Bundes eine immer ausgeprägtere finanzausgleichende Wirkung zu. Die finanzschwachen Kantone bezogen 46% ihrer Einnahmen vom Bund, wogegen sich der Anteil der finanzstarken Kantone auf lediglich 16% belief [1].
In die Budgets der Kantone sind diesmal besonders viele Unbekannte eingegangen. Einmal war der Einfluss einzelner Sparmassnahmen des Bundes auf die künftigen Bundesbeiträge äusserst schwierig abzuschätzen. Dazu kamen widersprüchliche Wirtschaftsprognosen, die die Budgetierung der zu erwartenden Steuereingänge erschwerten [2]. Auch bei einer vorsichtigen Interpretation der einzelnen Budgetzahlen schien sich in ihrer Gesamtheit aber doch eine Tendenzwende abzuzeichnen. Verglichen mit den Voranschlägen für 1977 rechneten 19 Kantone mit geringeren Ausgabenüberschüssen. Zwölf Kantone veranschlagten weniger Ausgaben als im Vorjahr; der Kanton Freiburg zum erstenmal seit 40 Jahren. Gesamthaft ist eine Reduktion des Budgetdefizits um 200 Mio Fr. auf 1,2 Mia Fr. vorgesehen [3].
Dass die Mehrheit der Kantone offensichtlich bemüht ist, ihren Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, zeigte sich auch in den mittelfristigen Finanzplänen [4]. Eine Sparübung grossen Stils unternimmt dabei der Kanton Zürich. Bis 1981 sollen die chronischen Defizite der letzten Jahre von durchschnittlich etwa 400 Mio Fr. stufenweise abgebaut werden. Das vom Zürcher Stimmvolk mit überwältigendem Mehr gutgeheissene Spargesetz sieht u.a. vor, die Transferzahlungen an finanzkräftige Gemeinden zu kürzen und die Solidaritätsleistungen zugunsten anderer Kantone im Bereich des Spital- und Hochschulwesens einzuschränken [5]. Sämtliche Stände versuchen im übrigen ihr Budgetziel ohne Erhöhung des Steuerfusses zu erreichen. In fiinf Kantonen (AR, SG, SH, TG, ZG) kommt die Bevölkerung sogar in den Genuss einer Steuerreduktion. Als finanzpolitisches Wunder erschien dabei der Voranschlag des Kantons St. Gallen. Der mittelfristige Finanzplan hatte für 1978 einen ausgesprochenen Finanzengpass vorausgesagt und eine Steuerfusserhöhung in Aussicht gestellt. Die Regierung überraschte die Öffentlichkeit aber mit einem ausgeglichenen Budget und einer 7prozentigen Steuerreduktion [6].
Die Voranschläge der Gemeinden rechneten für 1978 mit einem Ausgabenüberschuss von 500 Mio Fr. (Vorjahr: 750 Mio). Fast die Hälfte geht dabei auf das Konto der sechs grössten Städte. Weil die städtischen Behörden diesmal auf Steuererhöhungen verzichteten, stiessen ihre Budgets auf weit geringeren Widerstand als in den vergangenen Jahren [7].
Zusammen veranschlagten Bund, Kantone und Gemeinden ein Defizit von 2,9 Mia Fr. Der Betrag liegt um rund 850 Mio Fr. oder 23% unter dem bisherigen Rekorddefizit für 1977. 7% der budgetierten Ausgaben können nicht durch laufende Einnahmen gedeckt werden. Im Vorjahr betrug die Deckungslücke nahezu 9 % [8].
Die eidgenössische Staatsrechnung 1977 schloss bei 15 493 Mio Fr. Ausgaben und 14 026 Mio Fr. Einnahmen mit einem Defizit von 1467 Mio Fr. ab. Der Ausgabenüberschuss ist im Vergleich zum Voranschlag um 300 Mio Fr. geringer ausgefallen. Obwohl der Bund für 1977 einmalige, erhebliche Steuernachzahlungen registrieren konnte, lagen die Fiskaleinnahmen um mehr als 400 Mio Fr. unter dem veranschlagten Betrag. Dieser Ausfall wurde durch höhere Eingänge aus anderen Einnahmen wie Vermögensertrag, Gebühren und Darlehensrückzahlungen etwa zur Hälfte kompensiert. Bei den Ausgaben konnten die Subventionen als Folge verstärkter Sparanstrengungen, einer geringeren Teuerung und besseren Rechnungsergebnissen der SBB und der Privatbahnen um über 130 Mio Fr. unter dem budgetierten Betrag gehalten werden. Zudem lösten die geringeren Steuereinnahmen auch kleinere Kantonsanteile aus. Der Reinaufwand der Gesamtrechnung betrug 2301 Mio Fr. [9].
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Finanzpaket
Das Loch in der Bundeskasse sollte mit dem im Dezember 1976 vom Parlament nach langem Seilziehen verabschiedeten Finanzpaket gestopft werden. Dieses sah vor, die 1941 eingeführte Warenumsatzsteuer (Wust) durch eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertprinzip (Mehrwertsteuer) zu ersetzen und gleichzeitig die mittleren und unteren Einkommensschichten bei der direkten Bundessteuer (Wehrsteuer) zu entlasten. Von der Einführung der Mehrwertsteuer (MWSt) wurden jährliche Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 2,5-3 Mia Fr. erwartet [10].
Der Volksabstimmung ging eine ausserordentlich lange und intensive Kampagne voraus [11]. Mit einem noch selten gesehenen Grosseinsatz versuchten Regierungsmitglieder und Verwaltungsexperten die Stimmbürger davon zu überzeugen, dass kein Weg an der MWSt vorbeiführe. Weil dem Bund in den letzten Jahren zahlreiche neue Aufgaben übertragen worden seien und er gleichzeitig durch die Liberalisierung des zwischenstaatlichen Handels hohe Einnahmenausfälle bei den Einfuhrzöllen erlitten habe, könne nur die Erschliessung neuer Einkünfte schmerzliche Einsparungen im Transferbereich und bei der Sozialen Wohlfahrt verhindern. Der gewählte Satz von 10% liege im übrigen weit unter den entsprechenden Sätzen in benachbarten Nationen [12].
Das Finanzpaket fand die Unterstützung der meisten grösseren Parteien und Wirtschaftsverbände. Nur einzelne «Oppositionsparteien» entschieden sich für die Nein-Parole [13]. Hinter dem Ja zur MWSt verbargen sich allerdings recht unterschiedliche Motive. Wirtschaftskreise begrüssten die Aussicht, dass mit der MWSt Anlageinvestitionen und Wettbewerbsnachteile der schweizerischen Wirtschaft im In- und Ausland beseitigt würden. Die Sozialdemokraten sahen durch den Finanzengpass den Ausbau der Sozialwerke gefährdet, die SVP befürchtete Kürzungen beim Militär und bei der Landwirtschaft, und die Regierungen finanzschwacher Kantone bangten um ihre Bundesbeiträge. Vielen Befiirwortern erschienen gesunde Bundesfinanzen zudem als Garant für die politische und soziale Stabilität des Landes. Leere Bundeskassen müssten zu einem Abbau der bisherigen Leistungen des Staates führen, was den sozialen Frieden in schwerwiegender Weise gefährden könnte [14]. Gegnerschaft erwuchs der Vorlage hauptsächlich aus drei Lagern. Rechtsfreisinnige «Dissidente» warnten vor zusätzlichen Steuerbelastungen, die den Leistungswillen und die Risikobereitschaft der Unternehmer lahmlegen würden. Das Kleingewerbe opponierte gegen den zu erwartenden Mehraufwand bei der Berechnung der Steuerabgaben, und die äussere Linke bekämpfte eine Steuer, die die unteren Einkommensklassen in gleichem Masse treffen sollte wie die Reichen [15].
Die helvetische Tradition, wonach Neuordnungen der Bundesfinanzen im ersten Anlauf zu scheitern pflegen, wurde auch diesmal nicht durchbrochen. Am 12. Juni lehnten Volk und Stände das Finanzpaket mit 1 117 044 zu 760 830 Stimmen ab. Der negative Entscheid kam zwar nicht unerwartet, die meisten Kommentatoren zeigten sich aber von der Deutlichkeit des Resultates überrascht. Mit Ausnahme von Graubünden sprachen sich sämtliche Kantone gegen die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen aus; einzelne Stände sogar mit einer Zweidrittelsmehrheit. Am meisten Befürworter fand die Vorlage in alpinen Regionen sowie in den Ballungszentren der übrigen Schweiz [16].
Während bürgerliche Kreise im Nein des Souveräns vor allem einen Auftrag zum verstärkten Sparen erblickten, interpretierte die Linke das Resultat als Missfallensäusserung gegen unsoziale Steuern [17]. Hinter dem negativen Volksentscheid wurden aber auch Beweggründe vermutet, die nur indirekt mit der konkreten Abstimmungsvorlage zusammenhängen. Für den Landesring handelte es sich um eine grundsätzliche Absage an die Politik des Bundesrates und die in der «Grossen Koalition» vereinigten Regierungsparteien [18]. Anhänger des «freien Spiels der Kräfte» interpretierten das Nein als Stoppsignal für den vorrückenden Staat oder gar als Aufforderung, dessen bisherige Tätigkeit zu redimensionieren [19]. Viele Beobachter waren sich zudem darüber einig, dass der Entscheid — gegen die geschlossene Front der wichtigsten politischen Kräfte des Landes — auf eine besorgniserregende Entfremdung zwischen Bürger und Staat deute. Der Einzelne sei nicht mehr in der Lage, die Aufgaben und Leistungen des Staates zu überblikken, und darum auch nicht bereit, zusätzliche Opfer zu bringen [20].
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Budget 1978
So vielfältig wie die Interpretation des Abstimmungsresultates fielen auch die Vorschläge aus, wie das auf Grund gelaufene Finanzschiff wieder flott gemacht werden könnte. Im Vordergrund standen dabei Sparvorschläge in den Ausgabenbereichen Soziale Wohlfahrt, Bildung (Hochschulen), Verwaltung und ganz allgemein im Subventionswesen. Längerfristig sollte der Bund zudem von einzelnen kostspieligen Aufgaben befreit werden [21]. Demgegenüber hielt die Linke Ausschau nach alternativen Einnahmen. Nach Ansicht der SPS wäre ein guter Teil der entschwundenen MWSt-Millionen über einen wirksameren Kampf gegen die Steuerhinterziehung einzubringen, und eine Motion der Fraktion PdA/PSA forderte neben konkreten Massnahmen gegen Steuersünder eine stark progressive Besteuerung der grössten Einkommen und Vermögen [22]. Aktualisiert wurden aber auch Vorschläge wie die Erhebung einer Energieabgabe, die Einführung von Autobahnvignetten und Tunnelgebühren sowie die Aufhebung des Spielbankenverbotes [23].
Bundesrat Chevallaz, der vereinzelte Rücktrittsforderungen mit dem Hinweis auf die Gesamtverantwortung des Bundesrates ablehnte, unterstrich, dass neue Lösungen ein breit angelegtes Einvernehmen der politischen Parteien voraussetzten [24]. Schon wenige Tage nach dem Nein zur MWSt begannen denn auch erste Verhandlungen zwischen der Regierung und den vier Bundesratsparteien [25]. Ein alle Seiten befriedigender Kompromiss . konnte allerdings nicht gefunden werden. Die Ende August veröffentlichten «Finanzmassnahmen 77» brachten die finanzpolitische Einheitsfront ganz im Gegenteil arg ins Wanken. In seiner Botschaft «über erste Überbrückungsmassnahmen zur Vermeidung untragbarer Defizite im Bundeshaushalt» schlug der Bundesrat einen Abbau der Brot- und Buttersubventionen, eine Reduktion der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen um 15% Sowie eine Erhöhung der Stempelabgaben und der Tabaksteuer vor. Der Subventionsabbau bei lebenswichtigen Konsumgütern stiess auf den heftigen Widerstand der Sozialdemokraten. Trotz Schützenhilfe durch den Landesring und aus Konsumentenkreisen gelang es diesen jedoch nicht, die klare Annahme der Vorlage in den beiden Räten zu verhindern [26]. Von bürgerlicher Seite wurde das Ausscheren der SP kritisiert. Dem Koalitionspartner wurde vorgehalten, dass wichtige Schritte in der eidgenössischen Finanzpolitik der Zustimmung aller Regierungsparteien bedürften und sich eine oppositionelle Rolle im klassischen Sinn einer parlamentarischen Demokratie nicht mit der Beteiligung in der Mehrparteienregierung nach schweizerischem Zuschnitt vertrage [27]. Die Sozialdemokraten ihrerseits fühlten sich durch die Vorlage vom bürgerlichen Lager provoziert und lancierten das Referendum gegen die Brotpreiserhöhung. Am Vorabend des Stichtags für die Erhöhung der Unterschriftenzahlen wurden die nötigen 30 000 Unterschriften eingereicht [28].
Mit den «Finanzmassnahmen 77» konnte das nach der Ablehnung der MWSt auf über 2 Mia Fr. angewachsene. Defizit im Budget des Bundes für 1978 um 477 Mio Fr. reduziert werden. Überdies strich der Bundesrat in eigener Kompetenz weitere 471 Mio Fr., so dass schliesslich ein Fehlbetrag von 1132 Mio übrigblieb. In der ungewöhnlich kurzen und lustlos geführten Budgetberatung im Nationalrat wurde der Ausgabenüberschuss dann allerdings wieder um 80 Mio Fr. erhöht, insbesondere weil der vom Bundesrat ausgewiesene Betrag für die Exportrisikogarantie angesichts des stetig steigenden Frankenkurses als zu gering empfunden wurde. Zusammen mit dem Defizit im Voranschlag der Vermögensänderung ergab sich damit ein endgültiger Reinaufwand von 1576 Mio Fr. Mit einer Ausgabenerhöhung von nur 177 Mio Fr. gegenüber dem Budget des Vorjahres ist das Ausgabenwachstum praktisch gestoppt worden. Erstmals seit 1970 sind die Zuwendungen an die Landwirtschaft rückläufig. Die Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt haben zudem jene für die Landesverteidigung überflügelt. 137 Mio Fr. sind für die Arbeitsbeschaffung reserviert [29].
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Finanzplanung
Mit dem Nein zum Finanzpaket wurde der Einnahmenschätzung der mittelfristigen Finanzplanung, die im Frühjahr vom Parlament verabschiedet worden war, im nachhinein die Grundlage entzogen.
In dem im Februar vom Bundesrat vorgelegten Finanzplan für die Jahre 1978-1980 war vorgesehen, mit Mehreinnahmen über die MWSt und einer Begrenzung des Ausgabenwachstums auf das Mass der wirtschaftlichen Entwicklung bis 1979 das Gleichgewicht im Bundeshaushalt wiederherzustellen. Damit ging die Regierung sogar über die Ziele der im Dezember 1976 von den eidgenössischen Räten überwiesenen Sparmotion hinaus, welche einen ausgeglichenen Finanzhaushalt bis 1980 gefordert hatte [30].
Um das Planziel auf der Ausgabenseite einhalten zu können, schlug der Bundesrat in einer gleichzeitig mit dem Finanzplan veröffentlichten Botschaft über «Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushaltes» vor, mit der Revision von 36 Einzelerlassen auf Gesetzesstufe sowie von zwei Bundesbeschlüssen die jährlichen Ausgaben um etwa 500 Mio Fr. zu kürzen. Dazu sollten die schon seit 1975/1976 in Kraft stehenden sowie die im Zusammen mit den Beratungen des Budgets 1977 beschlossenen Kürzungen im Transferbereich ( berweisungen an andere Haushalte) in ordentliches Dauerrecht übergeführt und mit verschiedenen Massnahmen — u.a. in den Bereichen Verkehr, Krankenversicherung und Konsumsubventionen — ergänzt werden. Im eigenen Kompetenzbereich wollte der Bund zudem durch eine Beschneidung der Investitionstätigkeit sowie durch die Weiterführung des Personalstopps mit dem guten Beispiel vorangehen [31].
Finanzplan und Botschaft wurden im grossen und ganzen gut aufgenommen. Zwar wandten sich einzelne Gruppierungen gegen den geplanten Leistungsabbau in ihrem Interessenbereich, die Mehrheit der sich äussernden Parteien und Verbände zeigte sich aber bereit, für die Sanierung der Bundesfinanzen Opfer zu erbringen [32]. Anderer Meinung als die meisten Politiker waren die Nationalökonomen. In ihrer Mehrheit hielten sie die rasche Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes für konjunkturwidrig. In einer rezessiven Wirtschaftsphase solle der Staat mit zukunftsgerechten Investitionsprogrammen die binnenwirtschaftliche Nachfrage anregen. Gerade in diesen Bereichen (Verkehr) schlage der Bundesrat aber prioritäre Kürzungen vor. Eine zusätzliche Verschuldung sei durchaus zu verantworten: Die Defizite liessen sich über den ergiebigen Kapitalmarkt befriedigen, ohne die private Nachfrage zu benachteiligen, und der Anteil der öffentlichen Verschuldung am Volkseinkommen weise noch keine besorgniserregende Relation auf [33]. Der «pressure group der Objektivität» wurde entgegengehalten, dass es darum gehe, politische Prioritäten gegen den Imperativ des ökonomisch Richtigen abzuwägen. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben müsse längerfristig aus der Welt geschafft werden. Steuererhöhungen hätten aber nur dann eine Chance, vom Volk angenommen zu werden, wenn man sie mit einer Ausgabendrosselung kombiniere. Eine antizyklische Konjunkturpolitik sei zudem auch wissenschaftlich nicht über jeden Zweifel erhaben [34].
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Im März nahm das bundesrätliche Sparpaket die erste parlamentarische Hürde (Nationalrat). Ein Antrag des Wirtschaftswissenschafters Schmid (sp, SG), die Vorlage sei aus konjunkturpolitischen Gründen zurückzuweisen, wurde eindeutig verworfen. In der Detailberatung gab vor allem die vorgeschlagene Kürzung der Bundessubventionen für die Krankenkassen zu Diskussionen Anlass. Ein Kompromissvorschlag der sozialdemokratischen Fraktion, anstelle einer Plafonierung das Subventionswachstum auf 4% im Jahr zu beschränken, scheiterte jedoch ebenso klar wie Vorstösse, die den Subventionsabbau in den Bereichen Unterricht, Turnen und Sport, Wohnbauförderung, Viehzucht, Naturschutz und Verkehr mildern oder verhindern wollten. Nur in einem einzigen Punkt folgte der Rat nicht dem Antrag der Regierung: er strich die neu vorgesehenen Beiträge der Kantone zur Deckung des Reisepostdefizits. Gesamthaft konnten die im ursprünglichen Finanzplan vorgesehenen Ausgaben für die Jahre 1978 und 1979 um 500 bzw. 600 Mio Fr. reduziert werden [35]. Vom Finanzplan nahm der Rat gegen die Opposition der Fraktion der PdA Kenntnis. Gleichzeitig lehnte er eine Motion Carobbio (psa, TI) ab, die die Ausgaben für die Landesverteidigung in den Jahren 1978-1980 auf jährlich höchstens 3 Mia Fr. beschränken wollte) [36].
Nachdem auch der Ständerat in einer Sondersession im Mai dem Sparpaket nahezu oppositionslos zugestimmt hatte, schien ein wichtiges Ziel der Sparübungen, ein günstiges Klima für die Abstimmung vom 12. Juni zu schaffen, erreicht [37]. Das politisch einflussreiche «Aktionskomitee für einen sparsamen Bundeshaushalt», das im Frühjahr sein Ja zur MWSt von massiven Einsparungen in der Grössenordnung von 800 Mio Fr. abhängig gemacht hatte, erklärte sich denn auch von der Sparübung befriedigt. Einige seiner Mitglieder wollten aber mehr. Unter Führung ihres Präsidenten Nationalrat Letsch (fdp, AG), starteten sie eine intensive Kampagne gegen das Finanzpaket [38]. Noch bevor das Volk sich am 12. Juni gegen erhöhte Bundeseinnahmen aussprach, wurde zudem bekannt, dass auch zu den vom Parlament beschlossenen Einsparungen noch nicht das letzte Wort gesprochen war. PdA, PSA und POCH hatten gemeinsam das Referendum gegen das Sparpaket ergriffen; innerhalb von weniger als drei Monaten konnte die nötige Anzahl Unterschriften beigebracht werden [39].
Das Sparpaket kam am 4. Dezember zur Abstimmung. Überraschend entschieden sich auch der Gewerkschaftsbund und die SPS für die Nein-Parole. Die Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktion hatte im Frühjahr der «volkswirtschaftlich fragwürdigen, politisch bitteren, psychologisch unvermeidlichen» Vorlage aus abstimmungstaktischen Gründen zugestimmt. Im Sommer beschloss der Parteivorstand zudem auf die Unterstützung des Referendums zu verzichten. Nachdem das Finanzpaket aber abgelehnt worden war und sich die bürgerlichen Koalitionspartner bei den «Finanzmassnahmen 77» wenig konzessionsfreudig gezeigt hatten, machten die Sozialdemokraten linksumkehrt. Zusammen mit den Parteien der äussersten Linken kritisierten sie vor allem die geplanten Einsparungen bei den Bundesbeiträgen an die Krankenkassen. Demgegenüber appellierten die Befürworter der Vorlage an den Willen zum Sparen und betonten, dass nur ein haushälterischer Staat vor Steuererhöhungen schütze [40]. Die Argumente der Einheitsfront der bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände hatten mehr Erfolg. Bei einer Stimmbeteiligung von 38% wurde das Sparpaket mit 869 266 zu 523 125 Stimmen angenommen [41].
Damit wurde zumindest eines der beiden im Finanzplan festgelegten Ziele, die Bremsung des Ausgabenwachstums, erreicht. Die angestrebte Sanierung der Bundesfinanzen hingegen ist durch das Nein zur MWSt vereitelt worden. Als Überbrückungsmassnahme stellte der Bundesrat schon wenige Wochen nach dem negativen Volksentscheid eine Erhöhung der Wust in Aussicht. Im September liess der Chef des EFZD, Bundesrat Chevallaz, jedoch durchblicken, dass die Regierung wahrscheinlich bereits 1978 eine neue Finanzvorlage mit einer reduzierten MWSt präsentieren werde. Verschiedene Organisationen hatten sich in der Zwischenzeit gegen den ursprünglichen Plan ausgesprochen [42].
Längerfristig werden Bund und Kantone allerdings kaum an einer grundlegenden Neukonzeption der Aufgabenverteilung vorbeikommen. Der Vollzugsföderalismus — Verantwortung beim Bund/Vollzugsapparat bei den Kantonen — hat zu einem monumentalen Subventionsgebäude geführt; in der Staatsrechnung machen die Transferzahlungen des Bundes bereits das Doppelte seiner Eigenausgaben aus [43].
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Direkte Steuern
Mit dem Nein zum Finanzpaket ist zugleich der Versuch zu einer gewissen materiellen Steuerharmonisierung gescheitert. Eine Ergänzung zu Art. 42ter BV hätte den Bundesrat ermächtigt, seine Beiträge an die Kantone davon abhängig zu machen, dass diese ihre Steuerkraft und ihre Steuerquellen genügend ausschöpfen. Ob es damit allerdings zu einer indirekten Angleichung der Steuerlasten in den einzelnen Kantonen gekommen wäre, wie es der Antragssteller des Verfassungsartikels, Nationalrat Biel (ldu, ZU), intendiert hatte, muss bezweifelt werden. Eine entsprechende Einfache Anfrage von Nationalrat Letsch (fdp, AG) wurde vom Bundesrat mit der Feststellung beantwortet, dass die zur Diskussion stehende Verfassungsbestimmung keinen Auftrag und keine Kompetenz zu einer sog. materiellen Steuerharmonisierung beinhalte [44].
Dennoch wurde am 12. Juni ein Schritt in Richtung Steuerharmonisierung getan. Mit 1 133 652 zu 715 072 Stimmem hiessen Volk und Stände einen Verfassungsartikel 42quinquies gut, der die Steuergesetzgebung von Bund, Kantonen und Gemeinden formell harmonisiert. Zu diesem Zweck erlässt der Bund Grundsätze über Steuerpflicht, Steuergegenstand und zeitliche Bemessung sowie über das Verfahrens- und Steuerstrafrecht. Die Steuertarife und die Freigrenzen bleiben hingegen weiterhin Sache der Kantone. Der Bundesbeschluss betrifft zudem nur die direkten Steuern. Die ganz im Schatten des Finanzpaketes stehende Vorlage war kaum bekämpft worden. Von den grösseren Parteien hatten lediglich die Liberalen, die PdA und die Republikaner die Nein-Parole beschlossen. Den Stimmbürgern des Kantons Wallis und verschiedener Kantone der Innerschweiz ging aber schon dieser Minieingriff in ihre Kantonssouveränität zu weit [45].
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Eine formelle Steuerharmonisierung war auch in der sozialdemokratischen Reichtumsteuerinitiative vorgesehen. Der Bund wurde beauftragt, verbindliche Vorschriften für die Steuerbemessungsgrundlage und das Veranlagungsverfahren zu erlassen. Das Kernstück der 1974 eingereichten Vorlage lag aber bei der materiellen Angleichung der Steuerbelastung. Bei den Staatssteuern sollten für Einkommen ab 100 000 Fr. und für Vermögen ab 1 Mio Fr. Mindestsätze fixiert und Einkommen auf dem Existenzminimum von der Besteuerung befreit werden. Gleichzeitig wurde für die direkte Bundessteuer eine Progressivskala mit einem Höchstsatz von 14% und einer vollumfänglichen Entlastung für Einkommen unter 40 000 Fr. vorgeschlagen. Mit einer Verschiebung der Kompetenzen von den Kantonen zum Bund bei der Besteuerung der juristischen Personen wollte man zusätzlich die interkommunale und interkantonale Steuerflucht erschweren. Die Zeit zwischen der Annahme der Vorlage und dem Inkrafttreten der Dauerordnung sollte mit einer Übergangsordnung überbrückt werden [46].
Die meisten bürgerlichen Parteien sowie die Arbeitgeberverbände entschieden sich gegen die Initiative; der Landesring, die EVP und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund beschlossen Stimmfreigabe. Die Initianten wurden vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, den Christlichen Metallarbeitern, den Parteien der extremen Linken sowie einzelnen Kantonalsektionen der Jungen CVP, des Landesrings und der NA unterstützt [47]. Bürgerliche Kreise bekämpften in der Reichtumsteuer eine «Klassensteuer». Die Initiative schaffe auf der einen Seite «Gratisbürger» und mute auf der anderen Seite der Wirtschaft und dem für die Kapitalbildung bzw. die Investitionstätigkeit massgeblichen privaten Eigentum untragbare Fiskalbelastungen zu. Durch die Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft, den Ruin ertragsschwacher Unternehmungen und die Steuerflucht ins Ausland würden letztlich auch Arbeitsplätze gefährdet. Zudem nehme die Vorlage auf die Verschiedenartigkeit der Finanz- und Steuerkraft der einzelnen Stände keine Rücksicht und benachteilige finanzschwache und mittelstarke Kantone [48]. Die von verschiedenen Finanzdirektoren veröffentlichten Zahlen über die für den eigenen Kanton zu erwartenden Ertragseinbussen wurden von SP-Seite aber ebenso zurückgewiesen wie die Behauptung des eidgenössischen Finanzministers, die Reichtumsteuer bringe praktisch keine Mehreinnahmen. Ob und allenfalls mit wie vielen Millionen die neue Fiskalordnung zusätzlich zu ihren primären Zielen (stärkere Besteuerung des Reichtums, Entlastung der unteren Einkommen und Steuerharmonisierung) auch zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen würde, blieb bis zuletzt umstritten. In einem öffentlichen Brief an Bundesrat Chevallaz verwies die SP auf eine von der Wirtschaftsförderung herausgegebene Studie, die Mehreinnahmen in der Grössenordnung von über 500 Mio Fr. vorausgesagt hatte. Steuerexperten der Initianten kamen auf ein ähnliches Ergebnis [49].
Mit 637 994 Ja zu 800 138 Nein erzielte die Reichtumsteuerinitiative einen Achtungserfolg. Die Westschweiz (mit Ausnahme des Wallis), das Tessin und die Nordwestschweiz wiesen bedeutende Ja-Kontingente auf; in drei Kantonen (BE, BS und NE) wurde die Vorlage sogar angenommen. Die Gegnerschaft war am stärksten in der Innerschweiz und der Ostschweiz [50]. Das Volksbegehren hatte nicht zuletzt von einzelnen «Steuerskandalen» profitiert, die im Laufe des Jahres an die Öffentlichkeit gedrungen waren. Berichte über steuerfreie Millionäre im Kanton Zürich, über angebliche Steuerdelikte bekannter Politiker in den Kantonen Freiburg und Tessin sowie über entgangene Fiskaleinnahmen beim Handwechsel der Bally und im Fall des Chiasso-Skandals der Schweizerischen Kreditanstalt verstärkten den Ruf nach grösserer Steuergerechtigkeit [51]. In verschiedenen Vorstössen erkundigten sich Parlamentarier denn auch nach Lücken in der Steuergesetzgebung von Bund und Kantonen [52].
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Mehr Möglichkeiten, gegen Steuersünder vorzugehen, erhielt der Bund mit dem im Juni vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung. Der ursprüngliche, vom Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissene Entwurf des Bundesrates ist von der Kleinen Kammer allerdings stark verwässert worden. Geblieben ist die verschärfte Auskunftspflicht und die Kriminalisierung des Steuerbetrugs. Die einfache Steuerhinterziehung wird hingegen weiterhin nur mit Busse und nicht mit Gefängnis bestraft werden. Entgegen dem Antrag des Bundesrates können die für schwere Fälle des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung vorgesehenen Untersuchungsorgane zudem nur auf Verlangen der betroffenen Kantone eingesetzt werden; die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt also mit der Bereitschaft der Stände, die neuen Bestimmungen tatsächlich auszuschöpfen [53].
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Verschiedene Steuerinitiativen auf kantonaler Ebene vermochten sich nicht durchzusetzen. Im Kanton Basel-Stadt hatten die Stimmbürger am gleichen Wochenende über nicht weniger als drei Vorlagen zu befinden, die alle eine Mehrbelastung der höheren Einkommen sowie Vergünstigungen für untere Einkommenskategorien vorsahen. Die Volksbegehren der SP, der PdA und der POCH wurden deutlich abgelehnt. Ausgesprochen Pech hatte eine ähnliche Vorlage im Kanton Genf Der von den Sozialdemokraten lancierten Initiative «für eine soziale Besteuerung» fehlten nur 500 Stimmen für den Abstimmungssieg. Im Kanton Bern schliesslich scheiterte eine Steuervorlage schon bei deren Verfassern. Der Regierungsrat empfahl sein Ausführungsgesetz, das er auf der Basis einer vom Berner Volk 1975 überraschend angenommenen Initiative des Landesrings entworfen hatte, dem Kantonsparlament zu Ablehnungs [54].
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[1] Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 528 ff., 581 ff.
[2] Bundesbeiträge: BaZ, 125, 9.6.77; 222, 14.9.77; LNN, 143, 23.6.77; Ostschw., 273, 22.11.77. Steuereingänge: NZZ, 234, 6.10.77; JdG, 272, 16.11.77; VO, 259, 19.11.77; Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 20; vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage).
[3] Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 18 ff. Freiburg: Lib., 26, 3.11.77; 27, 4.11.77; 32, 9.11.77.
[4] Z.B. Aargau: FA, 173, 27.7.77; 256, 2.11.77; 274, 23.11.77; NZZ; 262, 8.11.77. Wallis: NZZ, 247, 21.10.77; TLM, 350,16.12.77. Solothurn: SZ, 163, 16.7.77; Vat., 250, 26.10.77. Basel-Stadt: BaZ, 258, 21.10.77; NZZ, 247, 21.10.77.
[5] NZZ, 156, 6.7.77; 177, 30.7.77; 277, 25.11.77; 280, 29.11.77; 285, 5.12.77; Vr, 144, 23.6.77; Lib., 200, 30.8.77; TA, 284, 5.12.77.
[6] Appenzell-Ausserrhoden: Ostschw., 271, 19.11.77. St. Gallen: Ostschw., 228, 29.9.77; 252, 27.10.77; 274, 23.11.77. Schaffhausen: NZZ, 293, 14.12.77; Thurgau: Ldb, 255, 2.11.77; 296, 20.12.77. Zug: NZZ, 301, 23.12.77.
[7] Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 18 ff.
[8] Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 19; SPJ, 1976, S. 76. Auf die Vereinbarung gemeinsamer Budgetrichtlinien ist diesmal verzichtet worden. Vgl. Einfache Anfrage Ziegler (cvp, SO) (NZZ, 301, 23.12.77; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1755) und SPJ, 1976, S. 76.
[9] Bund, 53, 4.3.78; NZZ, 55, 7.3.78; Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1977.
[10] Vgl. SPJ, 1976, S. 78 ff. ; BBI, 1976, III, S. 1531 ff.; H. Gerber, Die neue schweizerische Umsatzsteuer nach dem «Mehrwertsystem», 1977 (Bankverein-Heft, 13); TAM, 11, 19.3.77; NZZ, 105, 6.5.77; 111, 13.5.77.
[11] Argus zählte 3987 Inserate, wovon sich 57% für und 43% gegen die Vorlage aussprachen (Vat., 142, 22.6.77).
[12] Vat., 4, 6.1.77; 6, 8.1.77; NZZ, 70, 24.3.77; 132, 8.6.77; BaZ, 68, 9.4.77; 76, 18.4.77; Bund, 92, 2/.4.77; LNN, 113, 16.5.77. Weil BR Hürlimann erklärte, dass die Renten der AHV und IV bei einem negativen Volksentscheid nicht mehr gesichert wären, wurde er wegen «Nötigung des Schweizervolkes» beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg eingeklagt (NZZ, sda, 126, 1.6.77; Tat, 126, 1.6.77; BaZ, 118, 2.6.77).
[13] TA, 133, 10.6.77; NZZ, 134, 10.6.77. Nein-Parole: LdU, NA, Republikaner, PdA, POCH. Negative Kantonalparolen: FDP von AG, BE, NW, SZ, TG, ZG; SVP von AG und VD; SP Genf; EVP St. Gallen. Der SGV gab die Stimme frei (Presse vom 16.4.77; Ww, 16, 20.4.77).
[14] Wirtschaft: wf, Artikeldienst, 14, 4.4.77; NZZ, 93, 22.4.77; wf, Dok., 23, 6.5.77. Sozialdemokraten: TW, 67, 21.3.77; 88, 8.4.77; 99, 29.4.77; Vr, 122, 27.5.77; Profil, 1977, S. 113 ff., 187 ff.; BaZ, 75, 17.4.77; Presse vom 18.4.77. SVP: Presse vom 9.5.77. Kantonsregierungen: Vat., 70, 24.3.77; LNN, 98, 26.4.77; 116, 20.5.77; BüZ, 112, 12.5.77; 117, 18.5.77; TLM, 156, 5.6.77. Politische Stabilität: NZZ, 100, 30.4.77; 102, 3.5.77; 106, 7.5.77; Ldb, 121, 27.5.77.
[15] Rechtsfreisinn: NZZ, 25, 31.1.77; 109, 11.5.77; TW, 85, 13.4.77; Vat., 114, 17.5.77; BaZ, 79, 21.4.77; 116, 31.5.77; LNN, 92, 21.4.77; 113, 16.5.77; Tat, 118, 21.5.77; Inserate des «Komitee gegen Steuererhöhungen». Kleingewerbe: TA, 32, 8.2.77; NZZ, 106, 7.5.77; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 23, 9.6.77. Linke: Vorwärts, 9, 3.3.77; 16, 28.4.77; 22, 2.6.77; 23, 9.6.77; TA, 84, 12.4.77; 24 Heures, 103, 4.5.77; Bresche, 93, 21.5.77; Parti suisse du Travail, La taxe sur la valeur ajoutée, 1977. Der Landesring opponierte vor allem aus konjunkturpolitischen Gründen sowie aus einer gewissen Verdrossenheit über die Finanzpolitik der Regierungsparteien (NZZ, 107, 9.5.77).
[16] BBI, 1977, Il, S. 1504; Presse vom 13.6.77; P. Gilg, «Wer brachte das Steuerpaket zu Fall», in BaZ, 169, 23.7.77.
[17] Bürgerliche Kreise: wf, Dok., 24, 13.6.77; Ldb, 134, 13.6.77; SAZ, 24, 16.6.77. Linke: FA, 135, 13.6.77; . Vorwärts, 24, 16.6.77; TW, 140, 18.6.77. Meinungsumfragen ergaben, dass sich die beiden Entscheidmotive etwa die Waage hielten (TA, 139, 18.6.77; Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 12.6.77).
[18] Tat, 136, 13.6.77; BaZ, 130, 14.6.77. Ähnlich reagierten die PdA (Vorwärts, 24, 16.6.77) und die Republikaner (NZZ, 143, 21.6.77).
[19] Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 24, 16.6.77; Tat, 151, 30.6.77; Feuille d'Avis de Neuchâtel, 134, 13.6.77. Zum Einfluss des Staates vgl. auch Schweiz. Vereinigung für Zukunftsforschung, Immer mehr Staat? Zürich 1977; NZZ, 108, 10.5.77; 232, 4.10.77.
[20] 24 Heures, 135, 13.6.77; TA, 135, 13.6.77; Ww, 24, 15.6.77; Val., 139, 18.6.77. Vgl. auch E. Gruner / H. P. Hertig, Die Finanz- und Steuergesinnung des Schweizervolkes, Bern 1977 sowie E. Gruner, «Kenntnis, Illusion und Verzerrungen in Finanz- und Steuerfragen», in NZZ, 59, 11.3.77.
[21] Ldb, 137, 16.6.77; TA, 137, 15.6.77; Vat.,138, 17.6.77; NZZ, 143, 21.6.77; 151, 30.6.77; 154, 4.7.77; 224, 24.9.77. Zur Entlastung des Bundes vgl. auch W. Wittmann, «Zukunftsgerechte Finanzreform», in BaZ, 134, 18.6.77 sowie unten, Finanzplanung.
[22] SPS: LNN, 134, 16.6.77; NZZ (sda), 139, 16.6.77; TW, 140, 18.6.77. Motion: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1166 fl.; Vorwärts, 24, 16.6.77.
[23] Energieabgabe: TA, 154, 5.7.77; 172, 26.7.77; 282, 2.12.77; NZZ, 139, 16.6.77; 155, 5.7.77. Vgl. auch unten, Teil I, 6a (Conception globale de l'énergie). Verkehr: BüZ, 142, 18.6.77; 145, 22.6.77; NZZ, 146, 24.6.77. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Conception globale suisse des transports). Massnahmenbündel (mit Spielbanken): Postulat Oehen (na, BE) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1166 ff.).
[24] Rücktrittsforderungen kamen vor allem von seiten des Landesrings (Tat, 136, 13.6.77; 137, 14.6.77; LNN, 134, 13.6.77; BaZ, 129, 13.6.77). Stellungnahme von BR Chevallaz: Presse vom 13.6.77; NZZ, 137, 14.6.77.
[25] Lib., 214, 17.6.77; TA, 142, 21.6.77; 146, 25.6.77; 152, 2.7.77; 157, 8.7.77; TG, 157, 8.7.77.
[26] Botschaft: BBI, 1977, II, S. 1453 ff; Presse vom 27.8.77; Ww, 38, 21.9.77. Reaktion SP: BaZ, 210, 2.9.77; TW, 300, 3.9.77; NZZ (sda), 219, 19.9.77; Konsumenten: Tat, 200, 27.8.77; TA, 201, 30.8.77; NZZ (sda), 204, 1.9.77. Ratsverhandlungen: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1166 ff.; NZZ, 228, 29.9.77; 229, 30.9.77; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 487 ff ; NZZ, 222, 22.9.77; Tat, 222, 22.9.77. Die Brotpreissubvention wurde durch eine den Konsumenten belastende Zollerhöhung auf eingeführtem Brotgetreide reduziert, die der BR aufgrund einer Bestimmung des Zolltarifgesetzes schon vor der parlamentarischen Behandlung vorsorglich in Kraft setzte (AS, 1977, S. 1484 ff). Die «Finanzmassnahmen 77» wurden auch als «Sparpaket II» bezeichnet; die im Frühjahr vom Rat verabschiedeten Ausgabenkürzungen im Rahmen des Finanzplanes erhielten die Bezeichnung «Sparpaket I»; vgl. unten, Finanzplanung.
[27] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1176 f. (NR Auer, fdp, BL); NZZ, 217, 16.9.77; 236, 8.10.77; Ldb. 235, 10.10.77. Zur Frage der Konkordanzdemokratie nach dem 12. Juni vgl. auch NZZ (sda), 139, 16.6.77; 141, 18.6.77; TA, 204, 2.9.77; Tal, 213, 12.9.77; Vorwärts, 37, 15.9.77; sowie unten, Teil III a (Regierungsparteien).
[28] Provokation: TW, 235, 7.10.77; 236, 8.10.77; Ww, 50, 14.12.77. Referendum: NZZ (sda), 243, 17.10.77; Vorwärts, 42, 20.10.77; TW, 301, 23.12.77. Anzahl Unterschriften: vgl. oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[29] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1978: Amtl. Bull. StR, 1977, S. 643 ff.; NZZ, 282, 1.12.77; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1520 ff.; NZZ, 287, 7.12.77; 288, 8.12.77; BaZ, 307, 9.12.77; Vorwärts, 50, 15.12.77. Exportrisikogarantie vgl. oben, Teil I, 2 (Exportförderung).
[30] Finanzplan des Bundes für die Jahre 1978. bis 1980, mit Perspektiven des Bundeshaushaltes für das Jahr 1981, Bern 1977; Presse vom 15.2.77; TA, 42, 19.2.77; Aktionskomitee für einen sparsamen Bundeshaushalt, Der revidierte Finanzplan des Bundes, Zürich 1977. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 82 f. sowie F. Ebner, Die Finanzpolitik am Scheideweg, Zürich 1977 (Schriftenreihe des Vororts, 9).
[31] BBI, 1977, I, S. 789 ff.; Presse vom 15.2.77.
[32] Presseübersicht in TW, 39, 16.2.77; Ww, 7, 16.2.77; Vat., 39, 16.2.77; Bund, 40, 17.2.77; wf, Dok., 11, 14.3.77; gk, 1977, S. 72 f. Kritik: NZZ (sda), 39, 16.2.77; 42, 19.2.77; 43, 21.2.77; 55, 7.3.77; Vorwärts, 9, 3.3.77.
[33] BaZ, 19,-17.2.77; 26, 25.2.77; 27, 26.2.77; 58, 29.3.77; 81, 23.4.77; 94, 7.5.77; NZZ, 22, 22.1.77; 58, 10.3.77; 127, 2.6.77; Ww, 8, 23.2.77; JdG (ats), 46, 24.3.77; CdT, 70, 26.3.77. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
[34] NZZ, 54-56, 5.3.-8.3.77; 151, 30.6.77; Vat., 54, 5.3.77; Bund, 56, 8.3.77.
[35] Amtl. Bull NR, 1977, S. 177 f.; NZZ, 64, 17.3.77; 65, 18.3.77. Krankenkassen: vgl. unten, Teil 1, 7c (Assurance-maladie et accidents).
[36] Finanzplan: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 177 ff.; Motion: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 261 ff.; Bund, 68, 22.3.77; TLM, 81, 22.3.77; Vorwärts, 12,24.3.77. Vgl. oben, Teil I, 3 (Voraussetzungen).
[37] Amtl. Bull. StR, 1977, S. 157 ff.; JdG, 101, 3.5.77; 102, 4.5.77; Vat., 106, 7.5.77.
[38] 24 Heures, 27, 2.2.77; TA, 33, 9.2.77; 85, 13.4.77; NZZ (sda), 61, 14.3.77.
[39] NZZ (sda), 115, 18.5.77; 187, 12.8.77; BaZ, 109, 23.5.77; Vorwärts, 26, 30.6.77; 33, 18.8.77.
[40] Parolen: NZZ, 282, 1.12.77. Gegner: TW, 60, 13.3.77; 272, 19.11.77; 284, 3.12.77; NZZ (sda), 116, 20.5.77; 263, 9.11.77; LNN, 267, 15.11.77; Vr, 272, 21.11.77; Vorwärts, 47, 24.11.77; VO, 270, 3.12.77. Befürworter: NZZ, 271, 18.11.77; 277, 25.11.77; 282, 1.12.77; BaZ, 290, 22.11.77; 300, 2.12.77; TA, 279, 29.11.77.
[41] BBl, 1978,1, S. 324; Presse vom 5.12.77.
[42] Erhöhung der Wust: TA, 157, 8.7.77; BaZ, 199, 22.7.77. Kritik: Komitee gegen Steuererhöhungen (TA, 205, 3.9.77); Vereinigung für eine vernünftige Finanzpolitik (NZZ, sda, 221, 21.9.77); Vereinigung schweiz. Angestelltenverbände (NZZ, sda, 209, 7.9.77); Finanzausschuss der FDP (NZZ, 224, 24.9.77); SGB (NZZ, sda, 159, 9.7.77); Landesring (NZZ, sda, 159, 9.7.77). Neue Finanzvorlage: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1197 f. (BR Chevallaz); BaZ, 236, 29.9.77; 312, 14.12.77; 16, 17.1.78; NZZ, 307, 31.12.77; 16, 17.1.78.
[43] NZZ, 206, 3.9.77; BaZ, 225, 17.9.77; 327, 31.12.77; Ww, 48, 30.11.77. Vgl. auch oben, Teil I, 1d (La Confedération et les cantons). Eine Motion Muheim (cvp, UR) forderte ein neues Rahmengesetz für die Subventionen (Amtl. Bull. StR, 1977, S. 321 f.). Vgl. auch W. Wittmann, Reform des schweizerischen Subventionswesens, Zürich 1978 (SBG-Schriften, 55). Zur mittel- und langfristigen Finanzpolitik des Bundes vgl.: S. Borner u.a., Schweizerische Stabilisierungs- und Finanzpolitik, Diessenhofen 1978; Gutachten der Expertengruppe «Wirtschaftslage», Lage und Probleme der Schweizerischen Wirtschaft, Bern 1977 (Teil 3, Kap. 7); W. Wittmann, «Zum Postulat der Ausgabendrosselung im Bunde», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 60 ff
[44] Vorlage: BBI, 1976, III, S. 1531 f.; SPJ, 1976, S. 80; Tat, 77, 31.3.77; BaZ, 119, 3.6.77. Einfache Anfrage: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1549; Presse vom 31.3.77.
[45] Vorlage: BBI, 1976, III, S. 1538 ff.; NZZ, 68, 22.3.77; SPJ, 1976, S. 78; H.O. Masshardt, Die Steuerharmonisierung, Bern 1977. Parolen: TA, 133, 10.6.77. Abstimmung: Presse vom 13.6.77; BBI, 1977, II, S. 1504.
[46] SPS, Erläuterungen zur Reichtumsteuer-Initiative, Bern 1977; Gewerkschaftliche Rundschau, 69/1977, S. 305 ff.; R. Rohr, Zur Reichtumsteuer-Initiative der SPS, Zürich 1977 (Stimmen zur Staats- und Wirtschaftspolitik, 63); A. Margairaz, L'impôt sur la richesse: une erreur, Bern 1977. Vgl. SPJ, 1977, II, S. 1504.
[47] NZZ, 268, 15.11.77; 282, 1.12.77.
[48] Vat., 258, 4.11.77; NZZ, 266, 12.11.77; 278, 28.11.77; 284, 3.12.77. Inserate der «Vereinigung zum Schutze der Steuerzahler», der «Aktion Freiheit und Recht» und der «Aktion für gesunde Staatsfinanzen» (Presse vom 28.11.-3.12.77).
[49] Finanzdirektoren von Bern (Bund, 278, 26.11.77), Graubünden (BüZ, 272, 17.11.77), Luzern (Vat., 275, 24.11.77), Solothurn (SZ, 273, 24.11.77) und St. Gallen (Ostschw., 266, 14.11.77). BR Chevallaz: TA (ddp), 259, 5.11.77; BaZ, 276, 8.11.77; SP-Information, 19, 3.11.77; Bund, 281, 30.11.77. Vgl. auch TA, 265, 12.11.77; BaZ, 280, 12.11.77; Tat, 280, 29.11.77; 281, 30.11.77.
[50] Presse vom 5.12.77; TW, 287, 7.12.77; NZZ, 292, 12.12.77; BBI, 1978, I, S. 320 ff.
[51] Zürich: Blick, 197, 24.8.77; TA, 249, 25.10.77; 250, 26.10.77; 274, 23.11.77; 277, 26.11.77; NZZ. 281, 30.11.77; Vr, 237, 11.10.77; 249, 25.10.77; 273-281, 22.11.-1.12.77 («Galerie der Steuerkünstler»). Freiburg: Tat, 151-153, 30.6.-2.7.77; 159, 9.7.77; 286, 6.12.77; 298, 20.12.77; La Gruyère, 80, 14.7.77; NZZ, 155, 5.7.77; 159, 9.9.77; 298, 20.12.77. Tessin: CdT,18, 24.1.77; 41, 19.2.77; NZZ, 42, 19.2.77; 234, 6.10.77. Bally (Rey): Vr, 219, 20.9.77; 267, 15.11.77; Vorwärts, 38, 22.9.77; TA, 219, 20.9.77; 267, 15.11.77; Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage). Kreditanstalt: TA, 108, 10.5.77; Vorwärts, 19, 12.5.77; vgl. auch oben, Teil I, 4b (Banken).
[52] Einfache Anfragen der Nationalräte Hubacher (sp, BS) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1737 ff.; BaZ, 294, 26.11.77), Grobet (sp, GE) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 952), Meier (cvp, LU) (Amtl. Bull NR, 1977, S. 949 f.) und Ziegler (sp, GE) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 439 f., 960 f.). Interpellation der SP-Fraktion (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 795 6.).
[53] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 11 ff.; Amtl. Bull StR, 1977, S. 152 ff; Tat, 130, 6.6.77; TA, 160, 12.7.77; BaZ, 194, 17.8.77; 294, 26.11.77. Vgl. SPJ, 1976, S. 83 f.
[54] Basel: BaZ, 221, 13.9.77; 224, 16.9.77; 226-230, 19.9.-23.9.77; 233, 26.9.77; Vorwärts, 38, 22.9.77; 39, 23.9.77. Genf: TG, 19, 24.1.77; 54, 5.3.77; 61, 14.3.77; VO, 18, 24.1.77; 46, 25.2.77; 55, 9.3.77; 59, 14.3.77; NZZ, 53, 4.3.77. Bern: TW, 191, 17.8.77; 199, 26.8.77; 283, 2.12.77; Bund, 191, 17.8.77; 199, 26.8.77; 275, 23.11.77; TA, 198, 26.8.77. Vgl. dazu unten, Teil II, 2b.
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