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Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
Attitude réservée du Conseil fédéral en matière de politique de la formation — La Conférence des directeurs de l'instruction publique renonce au déménagement des services intercantonaux à Berne — Les cantons de Zurich et de Berne prennent l'initiative d'unifier le début de l'année scolaire — Propositions pour une révision de l'ordonnance sur la reconnaissance de certificats de maturité — Succès d'une initiative populaire pour la semaine de cinq jours dans les écoles vaudoises — Débats à propos d'enseignements contestés — Interventions en faveur du soutien étatique d'écoles privées en Suisse et à l'étranger — Discussion au sujet de l'application de la nouvelle loi sur la formation professionnelle — L'accord intercantonal réglant la participation au financement des universités ne rencontre pas d'opposition sérieuse — Les Chambres fédérales octroient pour une nouvelle période des subventions aux hautes écoles; la réduction générale prévue par les mesures d'économie ne s'y applique que partiellement — Le parlement prolonge la réglementation transitoire pour les EPF — Dans les cantons alémaniques, des controverses bloquent les efforts visant à légiférer sur les universités — Le Conseil fédéral propose de nouveaux règlements concernant les examens pour les professions médicales — Remous à propos d'un film sur les troubles des jeunes à l'université de Zurich — Divers efforts sont déployés pour maintenir l'acquis en matière de bourses — Mise en consultation d'un avant-projet de loi sur la recherche — Divergences concernant le Fonds national.
 
Die Bildungspolitik unseres Landes bleibt weiterhin hauptsächlich kantonaler und interkantonaler Initiative überlassen. Unter dem Eindruck der Finanzknappheit und negativer Testentscheide der Bürger halten sich die Bundesbehörden zurück. Deutlich tritt dies in den neuen Richtlinien der Regierungspolitik zutage. Hatte der Bundesrat noch vier Jahre zuvor die Revision der Bildungsartikel unter die Schwerpunkte seines Programms eingereiht, so verlegt er sich nunmehr darauf abzuwarten, was die laufenden Bemühungen um eine Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat und um eine interkantonale Schulkoordination bringen. Sein bildungspolitisches Engagement scheint einzig einem defensiven Ziel gewidmet zu sein: der Sicherung des Ausbildungsangebots für die geburtenstarken Jahrgänge [1].
Es lag in der Linie des antizentralistischen Trends, dass die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) darauf verzichtete, die im Vorjahr beschlossene räumliche Zusammenlegung dreier Bildungsinstitutionen durchzuführen. So wird die Schweizerische Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen weiterhin in Genf bleiben, die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung in Aarau und die Schweizerische Zentralstelle für die Weiterbildung der Mittelschullehrer in Luzern. Dagegen soll das Sekretariat der EDK, das vom Direktor der Dokumentationsstelle geleitet wird, an einen zentraler gelegenen Ort umziehen [2]. Probleme bietet aber auch die sachliche Koordination bildungspolitischer Anstrengungen. Wenn die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung einen Entwicklungsplan für die wissenschaftlichen Arbeiten im Bildungsbereich aufzustellen versucht, so ist dies nicht nur wegen der Vielzahl der beteiligten Institutionen und Personen eine schwierige Aufgabe, sondern auch angesichts der weltanschaulichen Unterschiede und der Spannungen zwischen Theoretikern und Praktikern [3]. Diese Unterschiede und Spannungen wurden durch die Jugendunruhen neu akzentuiert, warfen sie doch die Frage auf, ob die progressive Theorie oder die konservative Praxis der Erziehung am Debakel schuld sei [4].
Primar- und Mittelschulen
Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen standen verstärkte Bemühungen um die interkantonale Koordination im Vordergrund. Wie schon im 1970 vereinbarten Konkordat wird auch jetzt wieder der Hebel bei der sogenannten äusseren Koordination (Schulstrukturen, insbesondere Schuljahrbeginn) angesetzt, die dann die innere (Unterrichtsreform) nach sich ziehen soll. Volksbegehren und eine parlamentarische Initiative, die auf ein Eingreifen des Bundes hinzielen, hatten schon 1978 die kantonalen Erziehungsdirektoren veranlasst, einen neuen Versuch mit der Methode des kooperativen Föderalismus einzuleiten [5]. Aussichtsreicher wurden die interkantonalen Bestrebungen gegen Ende 1979, als die beiden grossen Stände Zürich und Bern, deren Stimmbürger 1972 den ersten Anlauf abgestoppt hatten, gemeinsam die Verlegung des Schuljahranfangs auf den Spätsommer an die Hand nahmen. Veränderte Umstände — reichliches statt mangelndes Angebot an Lehrern, Abnahme statt Anschwellen der Schülerzahl, Anwachsen statt Knappheit der Nachfrage nach Lehrstellen — liessen die Einschaltung eines Langschuljahres leichter erscheinen als vor der Rezession. Während heute erst eine Minderheit der Landesbevölkerung den Herbst- oder Spätsommerbeginn kennt, wären es mit Zürich und Bern zwei Drittel, so dass man mit einem Nachziehen der übrigen Bundesglieder rechnen könnte [6]. In beiden Kantonen gingen entsprechende Regierungsanträge an das Parlament [7]. Bereits meldete sich jedoch — namentlich in Zürich — heftige Opposition. Auch Befürworter der Umstellung räumten ein, dass es wichtigere Schulreformen gäbe als die Vereinheitlichung des Schulanfangs [8]. Einer Meinungsumfrage zufolge scheint aber weder ein allgemeiner Herbst- noch ein allgemeiner Frühjahrsbeginn von der Mehrheit der betroffenen Bevölkerung abgelehnt zu werden [9].
Als weiteres Postulat der äusseren Koordination ist auch die Dauer der Schulpflicht noch umstritten. In beiden Appenzell kamen Regierungsinitiativen für die Einführung des obligatorischen neunten Schuljahrs zum Stehen [10]. Auf dem Gebiet der inneren Koordination bleibt die Empfehlung der EDK zum Fremdsprachenunterricht von 1975 noch weitgehend Programm. Erst drei Kantone führen jener Aufforderung gemäss die zweite Landessprache schon im 5. Schuljahr oder früher ein ; entsprechende Versuche in anderen Kantonen haben mit Widerständen zu kämpfen. In der Methode stellt man nun die natürliche, situationsbezogene Kommunikation in den Vordergrund, nachdem sie in der audiovisuellen Phase zu kurz gekommen war [11]. Solcher Kommunikation dient auch der Schüleraustausch über die Sprachgrenzen, der angesichts der Lehrerarbeitslosigkeit noch durch einen Austausch von jungen Lehrkräften ergänzt wird [12].
Auf dem Weg zu einer Mittelschulreform wurde eine neue Etappe erreicht, als die zuständige Kommission der EDK ihre Vorschläge zur Revision der Eidgenössischen Maturitätsanerkennungsverordnung veröffentlichte. Diese bestehen in drei unterschiedlichen Modellen, deren erstes (A) die seit 1972 verankerten fünf Maturitätstypen auf drei reduziert (sprachlich-geisteswissenschaftlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher und wirtschaftlich-sozialwissenschaftlicher Typ), während die beiden anderen (B und C) die Gymnasialbildung allein durch Wahlfächer differenzieren. Die Modelle A und B halten an der Elfzahl der zu absolvierenden Fächer fest, wobei deren neun für alle Kombinationen obligatorisch sind; Modell B unterscheidet jedoch zwischen Normal- und Intensivkursen. Das Modell C, das sich dem deutschen Reformabitur annähert, begnügt sich mit vier obligatorischen Maturfächern [13]. Die Vernehmlassung ergab freilich ein kontroverses und eher negatives Echo ; vor allem wurde ein Abbau des Unterrichtsstoffs, zugleich aber auch die Wahrung des Zugangs zu allen Hochschulfakultäten gewünscht [14]. Weithin war eine grössere Skepsis gegenüber der Fruchtbarkeit struktureller Änderungen festzustellen; um so mehr Gewicht wurde auf den Einsatz der Lehrer für kleine Schritte im Rahmen des bestehenden Systems gelegt [15].
Trotz der erwähnten Skepsis sind auf kantonaler wie überkantonaler Ebene grössere Reformvorhaben im Gange. So liess die Innerschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz Schulpflegen, Eltern und Lehrer auffordern, ihre Wünsche und Vorstellungen für eine Neugestaltung der Primarschule mitzuteilen ; eine vor allem aus Betroffenen zusammengesetzte Kommission erhielt den Auftrag, aus der Fülle der widersprüchlichen Ausserungen Leitideen zu entwickeln [16]. In Basel-Stadt hatte eine vom Erziehungsdepartement eingesetzte Arbeitsgruppe Modelle für eine allgemeine Orientierungsstufe nach dem vierten Primarschuljahr vorgelegt, woraufein hauptsächlich aus Linkskreisen gebildetes Komitee eines dieser Modelle zum Gegenstand eines Volksbegehrens machte, um es in die öffentliche Diskussion zu bringen [17]. Auch in Bern laufen die Reformbemühungen auf verschiedenen Ebenen. Die Regierung liess sich vom Grossen Rat beauftragen, bis 1983 Grundsätze für eine Gesamtüberprüfung aller Bildungsgesetze vorzulegen. Aber ähnlich wie in Basel wurde hier ebenfalls der Initiativweg beschritten: ein Begehren der äussersten Linken zielt auf die Einführung einer gemeinsamen Beobachtungsstufe im 5. und 6. Schuljahr und längerfristig auch auf die Zusammenfassung der verschiedenen Schultypen in den obersten obligatorischen Schuljahren [18].
Stärker liess sich die Öffentlichkeit durch organisatorische Anliegen und Massnahmen erregen, die weniger den Bildungsprozess an sich als gewisse Zusammenhänge zwischen Schule und Gesellschaft betreffen. So ergriff die Bewegung für die Fünftagewoche weitere welsche Kantone. Obwohl sich die Regierung und die Mittelschullehrer dagegen aussprachen, drang in der Waadt die von einer Elternorganisation lancierte Initiative für den schulfreien Samstag durch [19]. Im Wallis versuchte man, parlamentarischen Vorstössen folgend, die öffentliche Meinung durch eine breite Umfrage zu ermitteln; deren Echo war eindeutig positiv. Im Kanton Genf dagegen, wo bereits der Donnerstag schulfrei ist, fiel eine Befragung sämtlicher Schüler der Mittelstufe mehrheitlich ablehnend aus [20]. Durch den Rückgang der Geburtenzahl ergaben sich für kleine Landgemeinden Schwierigkeiten, eine eigene Schule aufrechtzuerhalten. Während in Graubünden ein eigentliches «Schulsterben» im Gange ist, schützte im Kanton Jura das Verfassungsgericht eine Gemeinde, die sich der Schliessung ihrer Zwergschule widersetzte [21]. Vielerorts führt die fortschreitende Abnahme der Schülerzahlen zu einer faktischen Reduktion der Klassengrössen [22].
Die fortbestehende Lehrerarbeitslosigkeit, die freilich nicht in allen Kantonen festzustellen ist [23], lässt neben einer Verkleinerung der Klassen die Schaffung von halben Stellen wünschbar erscheinen. Im Tessin, wo die Anwärter infolge der sprachlichen Isolierung und des starken weiblichen Andrangs zum Lehrerberuf besonders zahlreich sind, wurde die Stellenteilung versuchsweise institutionalisierte [24]. Eine Entlastung kann auch die Lehrerfortbildung bieten, für welche Bern als erster Kanton sechsmonatige Kurse einrichtete [25]. In der Waadt suchte man die Lösung dagegen in erschwerten Bedingungen für die Zulassung zum Lehrerseminare [26]. Sanktionen gegen umstrittene Lehrkräfte machten insbesondere im Kanton Bern von sich reden. Auf den Einsatz des kantonalen Lehrervereins für separatistische Verbandsmitglieder im Südjura haben wir schon hingewiesen [27]. Am französischen Gymnasium von Biel führte die Nichtbestätigung des Rektors L. Perret wegen seiner Amtsführung zu einem Schülerstreik. Obwohl sich auch Kreise ausserhalb der Schule für den wenig autoritären Pädagogen einsetzten, blieb der Entscheid der Schulkommission in Geltung [28]. In Freiburg traten Spannungen zwischen der religiösen Tradition des Bildungswesens und den liberalen Grundsätzen der Bundesverfassung zutage. Als der Rektor des kantonalen Gymnasiums einem atheistischen Lehrer den Philosophieunterricht entzog und dies damit begründete, dass der Kanton kein laizistischer Staat sei, wurde er vom Erziehungsdirektor unterstützt [29].
Die Tendenz, gewisse öffentliche Aufgaben privater Initiative zu überlassen, wirkt sich auch im Bildungssektor aus. Da freilich Schulen meist keine besonders einträglichen Unternehmungen sind, erstrebt man im privaten Bildungswesen, das in der ganzen Schweiz rund 10% der Schüler aller Stufen erfasst, vermehrte staatliche Zuwendungen, um gegenüber der öffentlichen Konkurrenz besser bestehen zu können. Solche Unterstützungen werden bisher als direkte Schulsubventionen oder als normale Stipendien gewährt; in mehreren Kantonen zielt man nun aber auf besondere Abzüge bei der Steuerveranlagung oder gar aufdie Rückerstattung der Kosten, die ein Privatschüler dem Staat erspart, wie sie eine im Kanton Bern lancierte Initiative verlangt [30]. Besonders gelagert sind die Verhältnisse der schweizerischen Privatschulen im Ausland. Das 1974 erlassene Subventionsgesetz hat für die Beitragsberechtigung Bedingungen aufgestellt (z.B. Minimalanteil der schweizerischen Schüler von 30%), die oft nicht mehr erfüllt werden ; zudem zieht die Sparpolitik des Bundes einen Abbau der bisherigen Zuschüsse nach sich. Der Bundesrat hat sich aufgrund der bewegten Hilferufe immerhin bereit erklärt, eine Milderung der gesetzlichen Bestimmungen ins Auge zu fassen, leisten die Schweizerschulen im Ausland doch auch einen Beitrag an die Präsenz unseres Landes in der Welt [31].
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Berufsbildung
Im Bereich der Berufsbildung gab das Inkrafttreten des 1978 in der Volksabstimmung angenommenen neuen Bundesgesetzes Anlass zu weiteren Auseinandersetzungen. Der Vollzug des Gesetzes durch Kantone und Berufsverbände wurde vielfach, insbesondere in der Westschweiz, nur zögernd an die Hand genommen. Das BIGA bemühte sich vor allem um die baldige Einführung der Lehrmeisterkurse [32]. Widersprüchlich lauteten die Urteile über Qualität und Verbreitung der nunmehr gesetzlich verankerten Anlehre. In der von links vorgebrachten Kritik kreuzte sich das Interesse an einem qualitativen Mindestniveau mit der Sorge, die neu anerkannte Ausbildungsform könnte viele Jugendliche von einer eigentlichen Berufslehre abhalten. Während die kantonalen Berufsbildungsämter der deutschen Schweiz nach einheitlichen Regelungen strebten und bei der Genehmigung von Anlehrverträgen Zurückhaltung zeigten, erteilten noch zahlreiche Betriebe Ausweise für sogenannte Anlehren, ohne dass die Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen entsprach [33]. Von gewerkschaftlicher Seite wurde versucht, mehr Einfluss auf die Lehrverhältnisse zu gewinnen. So lancierten verschiedene Jugendgruppen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine Petition für die Einbeziehung der Lehrlinge in die Gesamtarbeitsverträge [34]. Initiativen für die vermehrte Einrichtung öffentlicher Lehrwerkstätten stiessen bei den Stimmbürgern überwiegend auf Ablehnung [35].
Das Lehrstellenangebot entsprach der Nachfrage in den verschiedenen Landesgegenden und Berufen weiterhin sehr ungleich [36]. Über die Beschäftigungsmöglichkeiten nach Abschluss der Lehre gab eine Untersuchung Aufschluss: 10% der 1978 und 1979 Befragten hatten in den ersten anderthalb Berufsjahren kürzere oder längere Perioden der Arbeitslosigkeit erlebt [37].
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Hochschulen
Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg. Die im Vorjahr getroffene Vereinbarung über Hochschulbeiträge fand bis Ende 1980 die Zustimmung von 23 Kantonen und Halbkantonen, was in 13 Fällen einen Volksentscheid erforderte. Die Regelung, die den Hochschulkantonen mindestens einen guten Fünftel ihrer Nettoaufwendungen für ausserkantonale Studenten vergüten soll, konnte auf Anfang 1981 in Kraft treten [38]. Das überraschend gute Gelingen der Operation wurde einerseits als Zeichen interkantonalen Solidaritäts- und Verantwortungsbewusstseins gefeiert, anderseits aber auch der Furcht vor Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) zugeschrieben; als Warnsignal mag gewirkt haben, dass der Kanton Zürich eine Rechtsgrundlage für die zusätzliche Belastung ausserkantonaler Universitätsbesucher einführte [39]. Ausserdem zeigte eine Untersuchung, dass die Besorgnis der Nichthochschulkantone, vermehrte akademische Ausbildung brächte ihnen auch vermehrte Abwanderung, nur bedingt begründet ist [40].
Der Bund sah sich dagegen im Zuge seiner Sparpolitik veranlasst, die Unterstützung der kantonalen Hochschulen einzuschränken. Zwar enthält der Kredit für eine vierte Beitragsperiode gemäss Hochschulförderungsgesetz (1981–1983) praktisch keinen Abbau der Zuwendungen. Unter leichter Reduktion der von der Schweizerischen Hochschulkonferenz beantragten Summe gewährt er den bezugsberechtigten Institutionen 655 Mio Fr. für Betriebsaufwendungen (Grundbeiträge; 1978–1980: 576 Mio Fr.) sowie 260 Mio Fr. (350 Mio Fr.) für Sachinvestitionen. Es handelt sich also im wesentlichen um eine neue Verlagerung von der zweiten Ausgabenkategorie auf die erste, dies mit der Begründung, dass der Betrieb der Hochschulen die Trägerkantone stärker belaste als die Investitionstätigkeit. Als besondere Vorkehrung gegen den Numerus clausus sind von der Investitionsquote 60 Mio Fr. für ausserordentliche betriebliche Massnahmen reserviert. Mit den erwähnten Grundbeiträgen würde der Anteil des Bundes an den ordentlichen Betriebsaufwendungen aufder Höhe von 17–18% gehalten [41]. Diesen Kreditbeschluss genehmigten die eidgenössischen Räte in der zweiten Jahreshälfte ohne ernsthafte Einwände [42]. Wie die übrigen Bundessubventionen unterliegen aber auch die Hochschulbeiträge der im Sommer vom Parlament beschlossenen allgemeinen Kürzung [43]. Von verschiedener Seite wurde auf die Fragwürdigkeit solcher Sparmassnahmen in der Hochschulpolitik hingewiesen [44]. Der Bundesrat kam dieser Kritik etwas entgegen, indem er aufgrund der ihm für Härtefälle gewährten Befugnis die Kürzung beim Grossteil der Hochschulbeiträge auf 5–8% beschränkte [45].
Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten [46]. So musste die 1970 eingeführte Übergangsregelung nun bereits zum zweiten Mal um fünf Jahre verlängert werden. Dies hatte an der ETH Zürich schon im Vorjahr dazu geführt, dass sich der Studenten- und der Assistentenverband wie auch die aus Vertretern aller «Hochschulstände» zusammengesetzte Reformkommission beim Parlament über die Verzögerung der vorgesehenen Reformen beschwerte. Die eidgenössischen Räte bewilligten zwar die Verlängerung, doch untersuchte die Kommission des Nationalrats für Wissenschaft und Forschung die vorgebrachten Klagen. Die Volkskammer überwies darauf im Dezember ein Postulat, in welchem die Weiterführung der Gesetzesvorbereitungen gewünscht und dem Bundesrat gewisse Strukturänderungen nahegelegt wurden. In den Beschwerden war vor allem eine zu starke Stellung der beiden Hochschulpräsidenten sowie ein ungenügendes Mitspracherecht der Studenten und Assistenten beanstandet worden [47]. Die Zürcher ETH feierte im Spätherbst ihr 125jähriges Bestehen; sie benützte diesen Anlass dazu, mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land um vermehrtes Verständnis zu werben [48].
Auch die kantonalen Hochschulen der deutschen Schweiz besitzen — im Unterschied zu denjenigen des welschen Landesteils [49]noch keine umfassenden Rechtsgrundlagen, die der Entwicklung seit den 60er Jahren Rechnung tragen. Zwei Anliegen stehen bei den laufenden Bemühungen im Vordergrund: auf seiten der Behörden eine Straffung und Rationalisierung der Organisation, auf seiten der Studenten- und Assistentenorganisationen dagegen ein Ausbau der Mitbestimmung. In Basel-Stadt führten langjährige Vorbereitungen zu einem Scherbenhaufen. Der von der Regierung 1971 eingebrachte Gesetzesentwurf war von einer Parlamentskommission umgearbeitet worden; das Ergebnis, das eine leichte Verstärkung der Universitätsleitung mit beschränkten Mitbestimmungsrechten der Studenten und des Mittelbaus verband, stiess im Grossen Rat sowohl aufeine Links- wie eine Rechtsopposition. Es kam zu einem Patt, in welchem die Mehrzahl der Ratsmitglieder überhaupt keine Stellung bezog, was die Präsidentin zu einem negativen Stichentscheid veranlasste [50]. Eine von den Progressiven Studenten 1972 eingereichte Initiative, die insbesondere ein Universitätsparlament mit paritätischer Vertretung der Dozenten, der Studenten und der Offentlichkeit verlangte, wurde an den Urnen mit nahezu vier Fünfteln der Stimmen verworfen [51]. In Zürich legte die Regierung zur 1978 eingereichten CVP-Initiative einen Gegenentwurf vor, der sich auf eine Verstärkung des Rektorats und eine Regelung der Vertretungsrechte im Senat (Anerkennung der provisorisch eingeführten Mitwirkungskompetenzen) konzentriert und damit den studentischen Anliegen weniger weit entgegenkommt [52]. Auch in Bern nahm die Exekutive einen neuen Anlauf, um vor allem die Leitungsorganisation der Universität zu straffen. Die Vernehmlassung ergab aber noch starke Meinungsverschiedenheiten; der Studentenrat beschloss, seine Forderungen in einem Volksbegehren zu formulieren [53].
Für die medizinische Ausbildung, die der Bund durch seine Befugnis zur Vereinheitlichung der Prüfungsanforderungen beeinflussen kann, soll die Experimentierphase 1981 abgeschlossen werden. Das 1979 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren für die Ärzteprüfungen hatte grosse Differenzen zwischen den Vertretern der Dozenten und der Studenten und den kantonalen Sanitätsdirektoren gezeitigt, so dass das Bundesamt für Gesundheitswesen zu besonderen Einigungsverhandlungen schritt. Im erzielten Kompromiss ist namentlich die Formulierung eines Ausbildungsziels neu; diese verbindet Fachkenntnisse mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortlichem und sozialem Handeln. Da die bundesgesetzliche Grundlage der Prüfungsverordnungen eine parlamentarische Genehmigung vorsieht, wurden die neuen Erlasse den eidgenössischen Räten zugeleitet, zugleich mit dem Antrag, die Zuständigkeit für die Prüfungsregelung künftig dem Bundesrat zu überlassen [54]. Der quantitativen wie der qualitativen Bewältigung der Ausbildung von Arzten hätte eine Hochschule für klinische Medizin in St. Gallen zu dienen, für die — nach Jahren des Zögerns — nun eine Vorlage ausgearbeitet werden soll [55].
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Die Jugendunruhen von 1980 standen nicht in direktem Zusammenhang mit einer studentischen Opposition. Immerhin boten sie an der Universität Zürich Anlass zu einem Konflikt, der die fortdauernden Spannungen neu verschärfte. Erziehungsdirektor A. Gilgen untersagte die öffentliche Vorführung eines am Ethnologischen Seminar entstandenen Films über den Zürcher Opernhauskrawall, da dieser in seiner Einseitigkeit politisch missbraucht worden sei. Das Verbot führte zu studentischen Grossdemonstrationen, an denen auch Klagen über eine Verschulung des Studiums und eine härtere Selektionspraxis laut wurden. Der Leiter des Seminars, Prof. L. Löffler, rechtfertigte die auf Aktionsforschung ausgerichtete Tätigkeit seiner Studenten und verweigerte die Herausgabe des Dokumentationsmaterials, was ihm eine administrative Untersuchung und eine Verwarnung eintrug. Ein Lehrbeauftragter wurde entgegen einer Empfehlung der Fakultät entlassen. Die Auseinandersetzung übertrug sich auf das Kantonsparlament, wo es zu einer Debatte über die Wertbedingtheit der Wissenschaft kam [56]. An der Berner Universität wirkte die Unruhe um das neue wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Prüfungsreglement noch nach [57]. Dazu belebte das Auftreten einer rechtsgerichteten und betont militärfreundlichen Gruppe die Studentenratswahlen; diese bestätigten allerdings die Mehrheit der Linken [58]. In Genf dagegen, wo der Mittelbau und die Studenten seit 1973 weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzen, waren es der Rektor und Professorenkreise, die an der geltenden Ordnung öffentliche Kritik übten. Sie machten dem Universitätsrat, in welchem die Professoren in der Minderheit sind, eine Blockierung der Geschäfte zum Vorwurf und verlangten eine grundlegende Revision des Universitätsgesetzes [59].
Die Zahl der Studenten an den schweizerischen Hochschulen nimmt unvermindert zu. Dasselbe gilt freilich kaum für die Studienanfänger; diese sind seit 1974 praktisch stationär geblieben. Somit hat sich die Studiendauer — mindestens in einigen Bereichen — verlängert, was mit Anderungen in der Studiengestaltung und vermehrten Schwièrigkeiten der Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt erklärt wird. Auch werden häufiger Doktorate oder Zweitstudien angestrebt. Eine Zunahme ist dagegen bei den Maturitätsprüfungen zu verzeichnen. Doch ein wachsender Teil der Maturanden begibt sich nach der Gymnasialzeit nicht mehr oder nicht mehr unmittelbar an eine Hochschule [60].
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Von der allgemeinen Finanzknappheit wird auch das Stipendienwesen betroffen ; insbesondere gefährdet die Absicht, diesen Bereich bei der Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat den Kantonen zu überlassen, den heutigen Stand. Um einen «sozialen Numerus clausus» zu verhindern, gedenkt der Verband der schweizerischen Studentenschaften hier aktiv zu werden [61]. Für Stipendien an Ausländer liess sich der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit bewilligen, nicht ohne den aussenpolitischen Nutzen der bisherigen Zuwendungen hervorzuheben [62].
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Forschung
Zu seiner seit 1973 in der Verfassung verankerten Aufgabe, die Forschung zu fördern und zu koordinieren, fehlt dem Bund immer noch ein Ausführungserlass. Der Bundesrat leitete im Herbst einen Vorentwurf der Vernehmlassung zu. Dieser übernimmt im wesentlichen die Bestimmungen des 1978 verworfenen Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes, verschärft aber die Kontrolle über Verwendung und Ertrag der eingesetzten Mittel. Er sieht vor, dass die Institutionen der Forschungsförderung — Nationalfonds (SNF), wissenschaftliche Dachorganisationen — wie auch die bundeseigenen Forschungsträger Mehrjahresprogramme und Finanzpläne aufstellen; ausserdem soll die Forschungsstatistik verbessert werden [63]. Die Forschung erhielt — im Gegensatz zu den Hochschulen — in bezug auf die allgemeine 10prozentige Kürzung der Bundesbeiträge keine Ausnahmebehandlung, obwohl sich interessierte Kreise dafür einsetzten [64].
Durch die Beschränkung seiner Mittel sieht sich der SNF, der gegen 1800 jüngere Wissenschafter finanziert, zu Umstellungen veranlasst. Nach Erklärungen des Mediziners A. Pletscher, der auf Jahresende den Philologen O. Reverdin in der Leitung des Fonds ablöste, soll dieser künftig noch ausgeprägter Nachwuchskräfte fördern und sich ausserdem um die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse kümmern [65]. Welsche Sozialwissenschafter kritisierten den SNF wegen der Abweisung gesellschaftskritischer Projekte und verlangten, von Linkskreisen unterstützt, eine demokratische Kontrolle der Fondstätigkeit. Die Nationalratskommission für Wissenschaft und Forschung, die sich schon durch die 1979 im Rat vorgebrachte Kritik aus dem Busch geklopft sah, formulierte darauf eine Reihe von Begehren zur Forschungspolitik: u.a. Ausarbeitung eines allgemeinen Konzepts und Festlegung von Prioritäten, breitere Berücksichtigung der wissenschaftlichen Richtungen und der verschiedenen Forscherkreise bei der Gewährung von Beiträgen und schliesslich Schaffung einer unabhängigen Rekursinstanz [66]. Von parlamentarischer Seite erfolgte auch ein neuer Vorstoss für ein nationales Konfliktforschungsinstitut [67]; inzwischen wurde in Genf ein solches auf privater Basis gegründet [68].
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[1] BBl, 1980, I, S. 605 f. u. 679. Vgl. dazu SPJ, 1976, S. 136; 1978, S. 133 sowie oben. Teil I, 1c (Regierung), ferner LNN, 13, 17.1.80.
[2] Bund, 253, 28.10.80. Vgl. SPJ, 1979, S. 29 u. 152 f.. ferner LNN, 270, 21.11.79; 24 Heures, 287, 10.12.79; 288, 11.12.79. BR Hürlimann hatte die Zusammenlegung missbilligt (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1490 f.).
[3] Das Projekt wird vom Schweiz. Wissenschaftsrat und vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft subventioniert (Vat., 21. 26.1.80; NZZ, 25, 31.1.80).
[4] Vgl. TA, 285, 6.12.80; 292, 15.12.80. Zu den Jugendunruhen vgl. oben, Teil I, 7d (Jeunesse).
[5] Vgl. SPJ, 1970, S. 148 f.; 1978, S. 135; 1979, S. 151.
[6] Bund, 19, 24.1.80; TA, 19, 24.1.80. Vgl. SPJ, 1972, S. 130 f. Die Erziehungsdirektoren der Ostschweiz wollen sich beim Schuljahrbeginn an Zürich, derjenige von Basel-Stadt eher an Bern anschliessen (Ldb, spk, 116, 22.5.80; BaZ, 285, 4.12.80).
[7] Bern: Bund, 244, 17.10.80. Zürich: NZZ, 5, 8.1.81; TA, 30, 6.2.81.
[8] Opposition: Ldb, 67, 21.3.80; TA, 69, 22.3.80. Vorbehalte: TA, 19, 24.1.80; SGT, 20, 25.1.80; Vat., 20, 25.1.80. Übersicht über verschiedene Stellungnahmen in Mitteilungen der Schweiz. Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen... (abgekürzt: Mitteilungen), 19/1980, Nr. 73, S. 52 ff.
[9] NZZ (sda), 165, 18.7.80; vgl. SPJ, 1979, S. 151.
[10] In AR opponierten die meisten Gemeinden, in Al der Grosse Rat (SGT, 203, 30.8.80; 242, 15.10.80; 277, 25.11.80). Das gesetzliche Obligatorium fehlt auch noch in AG, GR, NW, OW, SZ, TG und UR; in AG hat ihm der Grosse Rat zugestimmt (Vat., 37, 14.2.80; NZZ, 46, 25.2.81). In allen erwähnten Kantonen wird jedoch das 9. Schuljahr mit Erfolg zum fakultativen Besuch angeboten.
[11] JdG, 181, 5.8.80; TA, 209, 9.9.80; vgl. SPJ, 1976, S. 139 f. Der EDK-Empfehlung entsprechen FR, BS und VS (Information der Pädagogischen Arbeitsstelle des Kantons St. Gallen ; zur Empfehlung vgl. SPJ, 1975, S. 139). Zum Widerstand vgl. LNN, 145, 25.6.80 (Grosser Rat von LU).
[12] NZZ, 2, 4.1.80; 23, 29.1.80; 159, 11.7.80; TA, 111, 14.5.80; Bund, 167, 19.7.80; Lib., 2, 2.10.80.
[13] Schweiz. Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Kommission für Mittelschulfragen, Die Reduktion der Maturitätstypen und Maturitätsfächer, Genève 1980. Vgl. dazu BaZ (sda), 18, 22.1.80 ; ferner SPJ, 1972, S. 131; 1976, S. 138 f.
[14] Vgl. Presse vom 16.5.80 (Gymnasialrektoren); Bund, 191, 16.8.80 (BE); NZZ, 228, 1.10.80 (ZH); BaZ, 237, 9.10.80 (EDK der Nordwestschweiz); ferner NZZ, 80, 5.4.80.
[15] Skepsis: NZZ, 28, 4.2.80; 67, 20.3.80. Kleine Schritte: TA, 238, 13.10.80.
[16] Vat., 9, 12.1.80; LNN, 32, 8.2.80; 166, 19.7.80; 257, 5.11.80.
[17] Modelle: BaZ, 192, 18.8.79; 262, 7.11.80. Initiative: BaZ, 12, 15.1.80; 297, 18.12.80; vgl. unten, Teil Il, 6a.
[18] Regierung: Bund, 97, 26.4.80; 107. 8.5.80; 109, 10.5.80. Die 1979 vom Grossen Rat genehmigte Teilrevision des Primar- und Mittelschulgesetzes wurde von den Stimmbürgern angenommen (vgl. SPJ, 1979, S. 152 u. 191 sowie unten, Teil II, 6a). Initiative: vgl. unten, Teil II, 6a.
[19] TLM, 229, 16.8.80; 327, 23.11.80; JdG, 192, 18.8.80 ; 216, 16.9.80; 24 Heures, 213, 12.9.80; Presse vom 1.12.80. Auch die meisten ländlichen Bezirke stimmten zu. Vgl. SPJ, 1979, S. 152.
[20] Wallis: 24 Heures, 68, 21.3.80; Suisse, 338, 3.12.80. Genf: JdG, 99, 29.4.80; vgl. auch JdG, 193, 19.8.80 sowie SPJ, 1979, S. 152. Schulfrei ist der Samstag bereits in JU und TI, teilweise auch in FR und NE (VO, 46. 21.11.80).
[21] Graubünden: Bund, 161, 12.7.80. Jura: Lib., 160, 12.4.80; Suisse, 152, 31.5.80; 225, 12.8.80; TLM (ats), 352, 18.12.80. Erfolgreich war der Rekurs der Gemeinde Montfavergier.
[22] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik. Schuljahr 1978/79. Schweiz, Bern 1980, S. 18 ff. Der Hinweis auf diese Entwicklung diente als Argument gegen die erfolglose Initiative für kleinere Schulklassen in UR (LNN, 221, 23.9.80; Vat., 226, 29.9.80; vgl. SPJ, 1979, S. 152).
[23] Ausnahmen bilden z. B. AG (Vat., 66. 19.3.80 ; sda. 279. 1.12.80). SZ (LNN, 30, 6.2.80) und der romanische Teil von GR (NZZ, sda, 284, 5.12.80).
[24] Mitteilungen, 19/1980, Nr. 75. S. 55; CdT, 108, 9.5.80; 281, 4.12.80. Der Zürcher Erziehungsrat erliess eine befürwortende Empfehlung (TA, 38, 15.2.80).
[25] Bund, 45, 23.2.80; 297, 18.12.80; TA, 45, 23.2.80. Vgl. auch Bund, 292, 12.12.80.
[26] Durch Einführung der Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung (24 Heures, 106, 7.5.80).
[27] Vgl. oben Teil I, 1d (Question jurassienne), insbes. Anm. 17. Der Lehrerverein hatte sich auch mit einer grösseren Anzahl von Fällen im deutschsprachigen Kantonsteil zu befassen (TA, 140, 19.6.80).
[28] BaZ, 21, 25.1.80; TLM, 175—177, 23-25.6.80; 323, 19.11.80. Eine Beschwerde Perrets wurde vom Regierungsrat abgewiesen (Bund, 141, 19.6.80).
[29] Lib., 132, 8.3.80 ; 148, 27.3.80 ; JdG, 66, 19.3.80. Vgl. auch .Amtl. Bull. NR, 1980, S. 843 (Einfache Anfrage Dafflon, pda, GE).
[30] NZZ, 219, 20.9.80; Bund, 251, 25.10.80; TLM, 300, 26.10.80. Initiative: Bund, 79, 3.4.80; TW, 79, 3.4.80. Weitere Vorstösse: Suisse, 169, 17.6.80 (GE); BaZ, 288, 8.12.80 (BS). Vgl. auch NZZ, 144, 24.6.80.
[31] NZZ, 193, 21.8.80; 196, 25.8.80; 248, 24.10.80; JdG, 196, 22.8.80. Erklärung des BR: Amtl. Bull NR, 1980, S. 1695 f. (Postulat Bacciarini, fdp, TI). Vgl. dazu SPJ, 1974, S. 45.
[32] Vollzug: LNN, 200, 29.8.80. Lehrmeisterkurse: AS, 1980, S. 1518 ff. Vgl. SPJ, 1979, S. 153.
[33] Kritik: TW, 175, 29.7.80; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 818 f. (Einfache Anfrage Bircher, sp. AG). Praxis: Mitteilungen, 19/1980, Nr. 73, S. 59; BaZ, 199, 26.8.80; Aktiv, 24, 22.12.80. Vgl. auch E. Wettstein / E. Broch, Berufsbildung für «Schwächere». Hinweise und Modelle zur Gestaltung von Vorlehre, Anlehre und Stützkurs, Aarau 1979.
[34] TW, 23, 29.1.80; SGB, 9, 6.3.80. Petition: TA, 178, 4.8.80; TW, 206, 3.9.80; vgl. auch LNN, 86, 14.4.80.
[35] So in BS eine POCH-Initiative für die Einreichung einer Standesinitiative mit 32 561: 14 831 Stimmen (BaZ, 274, 21.11.80; 282, 1.12.80) und in UR eine Initiative der SP und des «Kritischen Uri» mit 5495:3792 Stimmen (LNN, 123. 29.5.80; 226, 29.9.80; vgl. SPJ, 1979, S. 154).
[36] NZZ, 17, 22.I.80; BaZ, 29, 4.2.80. Vgl. SPJ, 1979, S. 154.
[37] Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz / Institut für Bildungsforschung und Berufspädagogik im Amt für Berufsbildung des Kantons Zürich. Der Start ins Berufsleben. Der Übergang von der Berufslehre ins Erwerbsleben, Schlussbericht, Zürich 1980.
[38] NZZ (sda), 304, 31.12.80 ; Mitteilungen, 19/1980, Nr. 74, S. 50 ; Nr. 75, S. 66 ; Nr. 76, S. 60. In AG, GR, JU, SH, SO, TG, UR, VS und ZH fiel der Entscheid an der Urne. in Al, GL, NW und OW an der Landsgemeinde ; einzig UR wies mehr als 40% Neinstimmen auf (Vat.. 279, 1.12.80). BL, BS und AR folgten 1981, das letzte mit Landsgemeindebeschluss (BaZ, 19, 23.1.81 ; 43, 20.2.81 ; Bund, 96, 27.4.81). Vgl. auch NZZ, 48, 27.2.80 und SPJ, 1979, S. 155 sowie oben, Teil I, 1d (Collaboration intercantonale).
[39] Allgemeine Gründe: NZZ, 108, 10.5.80; TA, 179, 5.8.80; 281, 2.12.80; 24 Heures, 181, 6.8.80. Zürich: NZZ, 86, 14.4.80; 98, 28.4.80; TA, 88, 16.4.80; vgl. SPJ, 1979, S. 154 sowie unten, Teil ll, 6c. Die Möglichkeit . einer zusätzlichen Belastung der Studenten aus Nichtunterzeichnerkantonen sieht auch die interkantonale Vereinbarung vor (Bund, 103, 3.5.80).
[40] NZZ, 116, 21.5.80; cf. 24 Heures, 181, 6.8.80.
[41] BBl, 1980, II, S. 789 ff. Vgl. dazu SPJ, 1978, S. 140. Die jährlichen Grundbeiträge steigen von 210 Mio Fr. (1981) auf 230 Mio Fr. (1983). Die Hochschulkonferenz hatte 700 Mio Fr. für Grundbeiträge und 250 Mio Fr. für Sachinvestitionen beantragt. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 145.
[42] Amtl. Bull. StR, 1980, S. 435 f.; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1452 ff.
[43] Vgl. oben, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[44] NZZ (sda), 48, 27.2.80 (Verband der Schweiz. Studentenschaften); (sda), 120, 27.5.80 (Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz); TA, 48, 27.2.80 (Wissenschaftsrat).
[45] AS, 1980, S. 1494 ff. Statt der allgemeinen 10% beträgt die Kürzung für finanzschwache Kantone nur 5, für die übrigen (bei den Grundbeiträgen) 8%.
[46] Die Richtlinien der Regierungspolitik für 1979—1983 geben im Gegensatz zu denjenigen für 1975—1979 dem ETH-Gesetz nicht mehr erste Priorität (vgl. BBl, 1976, I, S. 514 und 1980, I, S. 680, 694).
[47] Übergangsregelung: BBl, 1979, II, S. 1176 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1632 ff. ; AmtL Bull. StR, 1980, S. 48 ff.; vgl. dazu SPJ, 1970, S. 152 f ; 1974, S. 141; 1975, S. 142, Anm. 33. Beschwerden: NZZ, 277, 28.11.79 ; TA, 279, 30.1 1.79 ; vgl. SPJ, 1977, S. 147. NR-Kommission und Postulat : Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1465 ff. Vgl. dazu NZZ, 83, 10.4.80. Der Präsident des Schweiz. Schulrats, M. Cosandey, stellte das Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf 1985 in Aussicht (NZZ, 264, 12.11.80).
[48] NZZ, 279, 29.11.80; vgl. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich. 1955-l980. Festschrift zum 125jährigen Bestehen, Zürich 1980.
[49] Neue Universitätsgesetze erhielten in den 70er Jahren FR (SPJ, 1970, S. 153, 182), NE (SPJ, 1971, S. 146, 173), GE (SPJ, 1973, S. 158) und VD (SPJ, 1977, S. 145. 170).
[50] Gesetzesentwurf: BaZ, 281, 30.11.79; NZZ, 282, 4.12.79 ; vgl. SPJ, 1971, S. 146 f. Grosser Rat: BaZ, 91, 18.4.80 ; 103, 3.5.80.
[51] BaZ, 273, 20.11.80; 282, 1.12.80. Vgl. SPJ, 1972, S. 160 f. sowie unten, Teil II, 6c.
[52] Gegenentwurf: NZZ, 62, 14.3.80. Initiative: NZZ, 158, 8.7.77; vgl. SPJ, 1977, S. 145 f.; 1978, S.169.
[53] Vernehmlassung: Bund, 283, 3.12.79; NZZ, 140, 19.6.80; vgl. SPJ, 1977, S. 146. Volksbegehren: Bund, 121, 27.5.80; TW, 123, 29.5.80.
[54] BBl, 1981, I, S. 119 ff. Vgl. NZZ, 269, 18.11.80 ; LNN, 270, 20.11.80 ; TA, 271, 20.11.80 ; ferner SPJ, 1979. S. 156. Zur Frage der Ausbildung im Gesundheitswesen vgl. auch Gesundheitshedürfnisse und Ausbildungsziele, Seminar Schweiz/OECD, Thun, 21. bis 23. Februar 1980, Beiheft 24 zu Wissenschaftspolitik, 1980.
[55] SGT, 249, 23.10.80; Wissenschaftspolitik, 9/1980, S. 147 ff. Vgl. SPJ, 1968, S. 125; 1976. S. 143. Der Grosse Rat von SG wünschte die Errichtung einer interkantonalen Trägerschaft; gleichzeitig genehmigte er einen Projektierungskredit für die bauliche Erweiterung der Hochschule.
[56] Verbot und Demonstrationen: TA, 132, 10.6.80; 133, 11.6.80; 135, 13.6.80; 150, 1.7.80; NZZ, 139. 18.6.80. Löffler: NZZ, 137, 16.6.80; 177, 2.8.80; 299, 23.12.80. Lehrbeauftragter: TA, 195, 23.8.80. Parlament: TA, 269, 18.11.80. Zur Entwicklung der Ethnologie vgl. NZZ, 273, 22.11.80; BaZ, 285, 4.12.80. Zu den Jugendunruhen vgl. oben. Teil I, 7d (Jeunesse).
[57] Die Verurteilung von zehn Studenten, die 1979 eine Fakultätssitzung gestört hatten, führte zu einem neuen Streik (TA, 134, 12.6.80; Bund, 142, 20.6.80; 299, 20.12.80; vgl. SPJ, 1979, S. 157).
[58] TW, 12, 16.1.80; Bund, 23, 29. I.80 ; 34, 11.2.80. Die Beteiligung stieg von 30 auf 41%. Die «Wehrhaften Berner Studenten» gewannen 4 von 40 Sitzen und gründeten darauf eine eigene Zeitung (TW, 145, 24.6.80).
[59] Anlass zur Kritik bot die knappe Wiederwahl des Rektors durch den Universitätsrat (JdG, 44, 22.2.80; 45, 23.2.80; 66, 19.3.80; 130, 6.6.80). Eine Revision des Gesetzes ist im Gang. Vgl. SPJ, 1973, S. 158.
[60] Studierende total 1979: 58 953 (1974: 50 663); Studienanfänger (auch Ausländer): 11 700 (11 554); Maturitätsprüfungen (nur eidgenössisch anerkannte): 8947 (7199). Vgl. Bundesamt für Statistik (BFS), Statistik des Hochschulwesens in der Schweiz 1978/79, Bern 1980, S. 10 ff., 28 f. ; ferner BFS, Statistik des Hochschulwesens in der Schweiz 1977/78, Bern 1979, S. 7 ; Statistisches Jahrbuch der Schweiz. 88/1980, S. 467.480 ; NZZ (sda ), 231, 4.10.80. Zum Verhalten der Maturanden vgl. NZZ, 66, 19.3.80; Bund, 80, 5.4.80.
[61] Bund, 92, 21.4.80; NZZ, 93, 22.4.80. Vgl. SPJ, 1972, S. 134; 1974, S. 142. Vgl. dazu oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[62] BBl, 1980, II, S. 1447 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 462 f. ; Amtl. Bull NR, 1980, S. 1461 ff. Vgl. NZZ, 226, 29.9.80 sowie SPJ, 1975, S. 145. Die Neuregelung wurde auf drei Jahre beschränkt.
[63] LNN, 233, 7.10.80; NZZ, 233, 7.10.80. Vgl. SPJ, 1973, S. 135; 1976, S. 145 f.; 1978, S. 139 f.; 1979, S. 158.
[64] AS, 1980, S. 1494 ff. Interessierte Kreise: NZZ, 128, 5.6.80 (Gesellschaft für Hochschule und Forschung); 151, 2.7.80 (NR Hofmann, svp, BE); ferner NZZ (sda), 133, 11.6.80 (Wissenschaftsrat).
[65] 24 Heures, 165, 17.7.80; JdG, 229, 1.10.80; 230, 2.10.80. Vgl. auch NZZ, 89, 17.4.80.
[66] Kritik: JdG, 122, 28.5.80; vgl. TA, 126, 3.6.80; Ww, 28, 9.7.80. NR-Kommission: Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1541 ff. (Bericht und Überweisung eines Postulats). Vgl. SPJ, 1979, S. 157 f., ferner G. Latzel, Prioritäten der schweizerischen Forschungspolitik im internationalen Vergleich: die nationalen Forschungsprogramme, Bern 1979.
[67] Parlamentarische Initiative Ott (sp, BL) ( Verhandl. B.vers., 1980, I, S. 17). Vgl. SPJ, 1975, S. 146 sowie EMD verhindert Friedensforschung, hrsg. vom Schweiz. Friedensrat, Zürich 1980.
[68] Geneva International Peace Research Institute (GIPRI); vgl. Presse vom 12.6.80; TA, 255, 1.11.80; 24 Heures, 262, 10.11.80; JdG, 269, 17.11.80.
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