Enseignement, culture et médias
Médias
Les délibérations au sujet de la loi sur la radio et la télévision au Conseil national ont débouché sur une majorité favorable au modèle contractuel. — La grande chambre a, d'autre part, admis le principe du sponsoring comme nouvelle forme de publicité. — L'étude de la phase d'essai pour les radios locales a pu conclure dans l'ensemble à une réussite de l'expérience.
Medienpolitische Grundfragen
Im Zeitalter der totalen Vernetzung verschiedenster Kommunikationsmittel auf europäischer und weltweiter Ebene beginnen nicht nur Medienpolitiker sich zu fragen: Wieviel Medien braucht der Mensch? Gerade im TV-Bereich hat eine UNIVOX-Untersuchung gezeigt, dass ein gewisser Sättigungsgrad erreicht ist. Die meisten Zuschauer schalten nämlich die Hälfte ihrer empfangbaren Programme kaum je ein, und nur 16% wünschen sich noch mehr Programme
[1].
Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden. Obwohl mehrheitlich die Meinung vorherrscht, dass in der Schweiz keine "amerikanischen Verhältnisse" Einzug halten sollen, ist die Tendenz trotzdem gegenläufig. Die europäische Fernsehkonvention, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, sieht denn auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung vor
[2].
Weiteren Zündstoff hat die Kontroverse um "
Brutalo"-Filme erhalten, weil das Fernsehen DRS im Rahmen der Sendung "limit" einen solchen Film gezeigt hat. Auf gesetzlicher Ebene ist eine Strafgesetzbuch-Revision abgeschlossen worden, die Gewaltdarstellungen in Bild und Ton, welche die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, verbietet. Ein von einem Genfer "Comité anti-censure" lanciertes Referendum gegen diesen "Zensurartikel" kam nicht zustande, obwohl verschiedene Kulturschaffende, Videohändler und auch die eidgenössische Filmkommission ähnliche Einwände gegen den neuen StGB-Artikel vorbrachten wie das Genfer Komitee. Allen gemeinsam war das Argument, dass das Verbot eine künstlerische Zensur ermögliche und zudem einen blühenden Schwarzhandel mit Videokassetten zur Folge haben werde
[3].
Verschiedene Sendungen am Fernsehen und Radio haben die Sensibilität der Bevölkerung in bezug auf die Rolle der Medien und deren Spielraum in der Demokratie herausgefordert. So ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) als Repräsentantin der Kontrolle über die staatlichen Medien ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Andererseits forderten Journalistenverbände eine Verstärkung ihrer eigenen Position in Form des Rechts zur Zeugnisverweigerung, um eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber staatlichen und privaten Institutionen bewahren zu können. Ein solches Zeugnisverweigerungsrecht ist im Entwurf des neuen Mediengesetzes des Kantons Solothurn erstmals verankert
[4].
Die
Affäre Kopp lieferte im Dezember eine Illustration zum nicht unproblematischen Verhältnis zwischen den bisweilen stark am Unterhaltungswert orientierten Medien und der Politik: Elisabeth Kopp, die sich bis anhin geweigert hatte, in einem Interview öffentlich zu den gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen Stellung zu nehmen, trat in der TV-Unterhaltungssendung "Supertreffer" auf. Empörte Zuschauer warfen den Produzenten hierauf vor, sie hätten mit diesem Auftritt das politische Image der alt-Bundesrätin aufpolieren wollen und damit das Medium Fernsehen missbraucht
[5].
Bei der Tages-Anzeiger AG gab die Entlassung des Korrektors Roland Kreuzer, welcher zugleich Präsident der GDP-Sektion Zürich ist, Anlass zu einer langen Polemik. Gewerkschafter und Medienschaffende kritisierten das Management, sich über gewerkschaftliche Rechte und Arbeitsschutzbestimmungen hinwegzusetzen und unbequeme Mitarbeiter unter dem Vorwand des Verstosses gegen Treu und Glauben zu eliminieren. Eine Solidaritätsaktion von Mitarbeitern und Abonnenten rief zu einem Abonnementsboykott auf
[6].
Umstritten waren auch die Polizeieinsätze an mehreren Demonstrationen in Basel und Zürich, bei denen Ordnungshüter Medienschaffende zum Teil mit Gewalt an der Ausübung ihrer Funktion hinderten
[7].
Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen,, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt 8 Mio Fr. verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden
[8].
Presse
Die UNIVOX-Untersuchung zur Frage "Was halten die Schweizer von ihren Medien?" zeigte, dass sich die Presse gegen die elektronische Konkurrenz zu behaupten weiss: In der täglichen Nutzung rangierte sie mit 83% deutlich vor Radio (66%) und Fernsehen (55%)
[9].
Die allgemeinen Tendenzen in der Printmedienlandschaft sind allerdings schwierig auszumachen: Zwar schritt die Monopolisierung weiter voran, stiess hingegen sowohl im Falle der
Jean Frey-Gruppe, welche zu den Unternehmen Werner K. Reys gehört, als auch in demjenigen Ringiers, an bestimmte Grenzen. Rey hatte sich zuerst die Aktienmehrheit des "Walter"-Verlags einverleibt, diese im November jedoch wieder abgestossen. Im Falle Ringiers führten Aquisitionen im Ausland, Einbussen im Werbeeingang und Experimente im Magazinbereich, wie z.B. die Lancierung des Magazins "Emois" (im Dezember 1988 eingestellt) dazu, dass die Ertragserwartungen auch dieses Jahr nicht erfüllt wurden. Die Curti Medien AG versuchte ihrerseits, das einst renommierte, jetzt aber defizitär gewordene "Schweizer Frauenblatt" abzustossen. Von verschiedener Seite wurde der Wunsch geäussert, die Zeitschrift wieder in den Besitz des Bunds Schweizerischer Frauenorganisationen (BSF) zu übergeben
[10].
Die
Westschweizer Verlegergruppe Lamunière SA, die als Holding 87% der Edipresse (Tageszeitungen "24 Heures", "Le Matin", verschiedene Druckereien, Kiosk- und Buchhandelsketten in der Romandie) kontrolliert, setzte ihren Schwerpunkt im Berichtsjahr weiterhin auf die Printmedien. Laut dem Generaldirektor von Edipresse, Pierre Lamunière, will das Unternehmen noch vermehrt im europäischen Rahmen aktiv werden; der erste Schritt war bereits 1988 unternommen worden, als die Edipresse einen Anteil von 6% an der Mailänder Rizzoli Corriere della Sera (RCS) Editori erwarb. Die Genfer CI-com-Holding, welche gemessen am Umsatz nach Ringier die zweitgrösste Verlagsgruppe der Schweiz ist, will ebenfalls den Pressesektor verstärken. Im Berichtsjahr konnte sie das Radio/Fernseh-Magazin "Radio TV8" durch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft "Le Radio" integrieren
[11].
Aber ein auch mittelgrosses Unternehmen wie die "Berner Zeitung" (BZ) versuchte, durch Zusammenarbeit mit der Tages-Anzeiger AG Terrain zu gewinnen. Eine andere Strategie besteht in der Regionalisierung einer grösseren Tageszeitung: Ein solcher Versuch ist im Berichtsjahr Ringier mit dem "Basler Blick" allerdings misslungen. Das "Vaterland" expandierte mit Kopfblättern nach Schwyz und Zug. Marktnischen im Bereich von Wirtschaft, Tourismus und Jugend wurden auf ihre Rentabilität erprobt: Ringier lancierte im September die Wirtschaftswochenzeitung "Cash" und das Reisemagazin "Globo"; die ebenfalls neu auf den Markt gebrachten Jugendmonatsmagazine "Yeah" und "Frappant" sollen den Bereich Jugend vollständiger abdecken als das bestehende Angebot vor allem ausländischer Produkte. Die gleichzeitige Lancierung einer Volksinitiative "Freie Fahrt für Jugendliche mit SBB und PTT" durch den Herausgeber des Magazins "Yeah ", Chefredaktor Christoph Heer, wurde freilich als billiger Werbetrick kritisiert
[12].
Auf technischem Gebiet hat der Telefax als Mittel zur elektronischen, ausgedruckten Text- und Bildübermittlung enorm an Bedeutung gewonnen und wird das Telex-System langsam verdrängen
[13]. Auf personeller Ebene ist zu verzeichnen, dass der Chefredaktor der Sonntags-Zeitung, Fridolin Luchsinger, ab Juni die Chefredaktion des Blick übernahm. Ausserdem ging der langjährige Welschlandkorrespondent der NZZ, Otto Frei, im April in Pension
[14].
In der Agenturlandschaft hat sich die
Konkurrenzsituation zwischen SDA und SPK verschärft. Die SDA hatte seit 1987 unter mehreren Kündigungen durch potente Deutschschweizer Abonnenten zu leiden, denen die Leistungen der SDA im Vergleich zur SPK nicht mehr preiswert erschienen. Die SDA machte geltend, dass sie als einzige Agentur in allen drei Landessprachen einen umfassenden Nachrichtendienst unterhält. Da diese drei Dienste bisher zu praktisch identischen Preisen angeboten wurden, finanzierten die Abnehmer des auflagenstärkeren deutschsprachigen Dienstes de facto ihre Verlegerkollegen in der welschen und italienischen Schweiz. Die SDA ergriff einerseits Rationalisierungsmassnahmen, betonte aber auch, dass sie, wenn die Solidarität der Verleger untereinander nicht mehr spiele, auf einen Ausbau der staatlichen Unterstützung angewiesen sei. Der Bundesrat erklärte in seiner Antwort auf eine Interpellation Matthey (sp, NE), dass er sich vorstellen könnte, die staatspolitischen Leistungen der SDA speziell abzugelten
[15].
Radio und Fernsehen
Das Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz (TVG) vom 14. Oktober 1922 bildet bis heute die gesetzliche Grundlage im Medienbereich. Zwei Verordnungen und drei Bundesbeschlüsse sowie die Konzessionen beruhen auf diesem Gesetz. Das TVG seinerseits basiert auf Artikel 36 BV, welcher das Post- und Telegrafenwesen zur Bundessache erklärt. Der Verfassungsartikel 55 bis Absatz 1 BV vom 2. Dezember 1984 verpflichtet den Bund, im Bereich Radio und Fernsehen Recht zu setzen. Dies ist im Falle des Beschlusses über den Satellitenrundfunk vom 18. Dezember 1987 bereits geschehen.
Am 4. und 5. Oktober behandelte der
Nationalrat den vom Bundesrat 1987 vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
[16]. Der 'Schicksalsartikel' 31 (
Andere Veranstalter) wurde gemäss Kommissionsantrag inhaltlich und formal abgeändert, womit das Vertragsmodell Zustimmung erhielt. Das Gesetz soll demnach nicht bestimmen, wer neben der SRG künftig auf nationaler oder sprachregionaler Ebene Fernsehen machen kann. Private Fernsehanbieter werden aber die Möglichkeit haben, in Zusammenarbeit mit der SRG ein Ergänzungsprogramm zu gestalten. In der Frage der Konzessionserteilung wurde die Passage zur "publizistischen Vormachtstellung" im Versorgungsgebiet auf Antrag des Freisinnigen Loeb (fdp, BE) entschärft; danach kann die Konzession erteilt werden, "wenn der Bewerber die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet". Ausserdem strich die Volkskammer die Bestimmung, dass die vom Bundesrat erteilte Konzessionen für andere Veranstalter von der Bundesversammlung genehmigt werden müssen.
Beim
Gebührensplitting wurde der Vorschlag der Kommissionsmehrheit gutgeheissen: ein gewisser Finanzausgleich zugunsten wirtschaftlich schwächerer Regionen wird demnach nur in Ausnahmefällen gewährt (Art. 16, Absatz 2). Ein von den Fraktionen der FDP und der SVP unterstützter Antrag, die Unterbrechung von Sendungen mit Werbung nicht zu verbieten, wurde mit 104:69 Stimmen abgelehnt; das explizite Werbeverbot für Alkohol, Tabak, Heilmittel sowie für politische und religiöse Anliegen wurde gemäss bundesrätlicher Vorlage angenommen. Zustimmung fand auch der Vorschlag des Bundesrats, mit dem Sponsoring ("Zuwendungen Dritter") eine neue Form von Werbung zuzulassen (Art. 18). In der Gesamtabstimmungpassierte das RTVG mit 134:0 Stimmen
[17]. Innerhalb der grossen Parteien waren keine eindeutigen Präferenzen in bezug auf die umstrittenen Punkte auszumachen: Die parteipolitische Couleur spielte nur eine untergeordnete Rolle und die traditionellen ideologischen Grenzen traten kaum in Erscheinung
[18].
Der Verband der Schweizer Journalisten (VSJ) und das Syndikat Schweizerischer Medienschaffender (SSM) zeigten sich enttäuscht, insbesondere weil die innere Medienfreiheit nicht gesetzlich verankert und auf die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts verzichtet worden war. Zusammen mit der UBI als gestärkter "Medienpolizei" könnte damit gemäss VSJ ein durch Bussenandrohung verängstigter und reglementierter Journalismus entstehen. Als allgemeine Kritik wurde auch angeführt, dass die Privatmedien nicht in den Leistungsauftrag eingebunden wurden. Damit drohe die Gefahr, dass die SRG als öffentlicher Dienst gegen reine Unterhaltungs- und Kommerzsender ohne Leistungsauftrag nicht konkurrenzfähig sein werde
[19].
Zu den bestehenden staatlichen Satellitenfernsehen hat sich der erste europäische private Satellit namens Astra, der von verschiedenen Fernsehproduzenten getragen wird, etabliert. Astra ist in der Lage, 16 Fernsehkanäle zu übertragen. Durch die moderneren Anlagen kann er technisch und preislich ein ernsthafter Konkurrent zu der von 26 europäischen Postverwaltungen getragenen Eutelsat, der auch die Schweiz angehört, werden
[20].
Die Schweiz hat am 5. Mai die
europäische Konvention für das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet und kann nach der Ratifizierung unter anderem auch von Astra profitieren. Diese Europaratskonvention ist stark an die kommerzorientierte EG-Richtlinie angepasst worden, wobei der grösste gemeinsame Nenner relativ niedrig ausfiel und z.B. auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung erlaubt ist
[21].
Der
European Business Channel (EBC) befand sich nach wie vor in enormen finanziellen Schwierigkeiten: Der Präsident der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), Felix Matthys, wurde im Juni Hauptaktionär mit 25% Aktienkapital und konnte damit die EBC vor dem Bankrott retten; allerdings werden sich die Schulden bis im Frühjahr 1990 voraussichtlich auf ungefähr 30 Millionen Franken anhäufen. Matthys trat noch im Juni vom Amt des Präsidenten der SFRV zurück. Der Bundesrat hat im September eine Konzessionsänderung gutgeheissen und dabei aber die Forderung nach 30% freier Sendezeit abgelehnt. Trotzdem könnte das EBC-Projekt nach Matthys Aussagen zum Testfall für die Chancen eines weiteren TV-Vollprogramms in der Schweiz werden
[22].
Der Bundesrat hat ebenso das Gesuch zur Konzessionsverlängerung der Teleclub gutgeheissen, obwohl verschiedene Medienverbände auf Konzessionsverletzungen aufmerksam machten. Das Pay-TV darf nun auch unverschlüsselte Sendungen kulturellen Charakters ausstrahlen. Auch diese Massnahme, vor Beendigung der Beratungen über das Radio- und Fernsehgesetz und der damit verbundenen Hauptfrage einer vierten Senderkette in Kraft gesetzt, könnte die zukünftige Medienordnung in bezug auf ein Privatfernsehen präjudizieren
[23]. So bestehen schon Pläne für ein internationales Schweizer Fernsehen über Satellit, erarbeitet von der Interessengemeinschaft Schweizer Fernsehen International (SFI), welche von der Industrie und vom SFRV getragen ist
[24].
In verschiedenen Agglomerationen der Schweiz wurden weitere Erfahrungen im Bereich des Regionalfernsehens gesammelt. In der Region
Winterthur ist die Trägergesellschaft Winti-TV AG aus Radio Eulach (bestehend seit 1984) zusammen mit Vertretern der Winterthurer Wirtschaft und Lokalpolitikern entstanden. Die schon seit zwei Jahren laufenden Regionalfernsehversuche werden über das städtische Kabelnetz verbreitet und sollen unter anderem die Realisierung einer privaten Fernsehanstalt erleichtern. Gemäss den Ausführungen des Verwaltungsratspräsidénten der Winti-TV bestehen Pläne zur Aufnahme eines regelmässigen Sendebetriebs ab 1991 oder 1992 und zum späteren Ausbau in ein reguläres nordostschweizerisches Regionalfernsehen
[25].
In
Bern wird es laut Hans-Ulrich Büschi, Präsident der "Interessengemeinschaft Bernsehen", bis 1991 keine weiteren Regionalfernsehversuche mehr geben, da sich die SRG 1989 hauptsächlich am Projekt der Tele Regio Basel beteiligen wolle. Tele Regio sendete vom 9.-13. März aus der Basler Mustermesse, eingebettet in ein Rahmenprogramm der SRG, fünfmal ab 19 Uhr ein halbstündiges Programm mit Nachrichten und Berichten aus der Region. Die Zuschauerquote war wie auch bei anderen Versuchen gering, unter anderem deshalb, weil das Programm nur über Kabelanschluss empfangen werden konnte und die Verkabelung in Basel erst in den Anfängen steckt. In Genf gab es zum zweiten Mal einen Regionalfernsehversuch, durchgeführt von Télégenève, welcher über Kabel in Genf und Carouge gesendet wurde. Diesmal wurden dreizehn Eigenproduktionen zum Thema der dritten Welt im Rahmen der "Rencontres médias Nord-Sud" gezeigt
[26].
In der
Innerschweiz haben sich die zwei Körperschaften, TV-Tell Lind die Interessengemeinschaft Regionalfernsehen Innerschweiz (IRI), zu einer einzigen Organisation vereint, welche über eine Stiftung regionale Fernsehprogramme für die Innerschweiz produzieren will. Auch diese regionale Fernsehstation könnte Beiträge oder sogenannte Fenster für ein zweites Schweizer Fernsehen von privaten oder staatlichen Betreibern anbieten. Im Aargau konnte das "Zofinger Tagblatt" mit anderen lokalen Veranstaltern im Oktober zum zweiten Mal einen dreitägigen Versuch starten. Eine Beschwerde von der linksalternativen Lokalpartei "Läbigs Zofige", in der eine publizistische Vormachtstellung des Zofinger Tagblatts bei diesem Regionalfernsehversuch geltend gemacht wurde, ist vom EVED abgelehnt worden
[27].
Mit der Verordnung über lokale Rundfunkversuche (RVO) hatte der Bundesrat 1982 den versuchsweisen Betrieb von Lokalradios erlaubt. Gleichzeitig sollte eine wissenschaftliche Begleitforschung unter Leitung des Zürcher Publizistikprofessors Ulrich Saxer durchgeführt werden. Der Schlussbericht dieser im Mai erschienenen
RVO-Begleitforschung zeigte folgende Ergebnisse: Das Bedürfnis nach Lokalradios war und ist vorhanden; in der Deutschschweiz hat sich eine Stammhörerschaft von zwei Fünfteln, in der Romandie von einem Viertel ergeben. Der Erfolg und das Werbevolumen sind je nach Region sehr unterschiedlich, und die befürchtete Konkurrenzierung besonders der Lokalpresse ist weitgehend ausgeblieben. Im Bereich der lokalen Information bleiben jedoch Lücken bestehen: Einerseits werden ländliche und periphere Gebiete schlecht abgedeckt, andererseits haben die nationale und internationale Berichterstattung immer noch Priorität. Was die Zuhörerschaft betrifft, so würden vor allem eher Jugendliche und Personen aus unteren sozialen Schichten zu den Stammhörern zählen. Ansonsten stellt der Bericht nur wenig formale und inhaltliche Differenzierungsmerkmale zwischen den einzelnen Sendern fest, ausser den verschiedenen, ausgeprägten Dialekten. Im grossen und ganzen hätten die Lokalradios ihren provisorischen Charakter schon verloren, und der Versuch sei wegen seiner insgesamt positiven Entwicklung faktisch zu einem Definitivum geworden
[28].
Der Bundesrat hat im Dezember
neun weitere Lokalradios zu den 37 bestehenden konzessioniert: Radio Argovia, Aargauer Regionalradio, Radio 32 (Solothurn), Studio B (Schwarzbubenland, SO), Radio Sola (Langenthal, BE), Radio Svito (Schwyz), Radio Piz Corvatsch (St. Moritz, GR), Radio Rottu Oberwallis und Radio Alpin (Saas Fee, VS). Die Konzessionsgesuche von Radio Froburg (Olten, SO) und Radio Schwyz wurden aus frequenztechnischen resp. finanziellen und trägerschaftsbedingten Gründen abgewiesen. Auf einen Monat beschränkte Lokalradioversuche sind in Zürich dem "Radio Finanz und Wirtschaft" (FuW) für den November sowie "Opus Radio" für den Dezember erlaubt worden
[29].
Die Politik der
Subventionierung von lokalen
Privatradios hat im Kanton Bern eine erste Institutionalisierung erfahren: Der Grosse Rat schuf im Rahmen des Gesetzes über die Mitwirkungsrechte des Berner Juras die rechtlichen Grundlagen für staatliche Beiträge an das zweisprachige Bieler Radio Canal 3 und an das Lokalradio für den Berner Jura
[30]. Erleichterungen sind auch vom Bund in Form von Lockerungen der Werbezeitregelung zugestanden worden. In anderen Fällen konnten hingegen aus frequenztechnischen Gründen keine Ausnahmen von den RVO-Vorschriften gewährt werden, so z.B. beim Gesuch um Ausdehnung des Sendegebiets des Radios "Fréquence Jura". Hier zeigt sich deutlich das politische Problem der Aufrechterhaltung eines starken öffentlichen Senderangebots gegen Privatinteressen: In Kreisen der PTT wurde die Idee geäussert, DRS 2 in städtischen Agglomerationen nur noch über das Kabelnetz zu senden, um frequenztechnische Freiräume für andere Sender zu schaffen
[31].
Eine seit längerer Zeit hängige Forderung nach einem nationalen
Radio- und Fernseharchiv ist anfangs Jahr von Medienfachleuten in die Öffentlichkeit getragen worden. Diese Institution könnte verhindern, dass wichtige Ton- und Bilddokumente der SRG an verschiedenen Orten zwischengelagert werden und verloren gehen, wie dies im Fall der Dokumentation zur 68er Bewegung bereits geschehen ist. Der Nationalrat überwies in der Herbstsession eine Motion seiner Kommission zur Vorberatung des Radio- und Fernsehgesetzes für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek
[32].
Der
Finanzkrise, in welche die SRG hineingeraten ist, soll durch eine gelockerte Werbeordnung (zusätzliche fünf Minuten pro Tag) und eine baldige Gebührenerhöhung begegnet werden. Für die weitere Zukunft wurde auch die Ausstrahlung von Werbung am Sonntag ins Auge gefasst. Zu den bestehenden Programmen hat das EVED die Aufnahme von vier neuen Sendern ins Kabelnetz bewilligt: drei französische Kanäle (La Cinq, M6, La Sept) und RTL plus. Der Kampf um Zuschauerquoten und teilweise auch um Werbeeingänge wurde damit verschärft. Unter anderem deshalb versuchen sowohl das Fernsehen DRS als auch TSR mit einer Neustrukturierung im "Programm 90" den veränderten Bedingungen gerecht zu werden. Das Radio und Fernsehen der italienischen Schweiz (RTSI) wird zwar ebenfalls bedrängt von den italienischen Privatsendern, versucht jedoch seinerseits mit qualitativ hochstehenden Programmen in italienisches Gebiet einzudringen
[33]. Auch beim Radio DRS kündigten sich neue Perspektiven an. Im Rahmen von "Radio 2000" sind neue Schwerpunkte und dementsprechende Mittelumlagerungen zugunsten von DRS 3 vorgesehen
[34].
Das
Schweizer Radio International (SRI) wird in Zukunft seine Programmtätigkeit diversifizieren und unter anderem seinen Personalbestand bis 1994 erhöhen. Die Frage, ob das SRI in Zukunft auch in russischer Sprache senden kann, blieb noch offen. Auf technischer Ebene braucht dieser Kurzwellensender neue, stärkere Sendeanlagen. Die PTT sehen dafür ein dezentrales Konzept vor, was aber langwierige Bewilligungsverfahren nach sich ziehen wird. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das schweizerische Kurzwellenradio bis 1995, weil das RTVG erst nach 1991 in Kraft treten wird
[35].
Der Bundesbeschluss über die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) von 1983 musste verlängert werden, da die neuen Bestimmungen innerhalb des RTVG erst nach 1991 in Kraft treten können. Die beiden Kammern nahmen den bundesrätlichen Vorschlag am 6. Oktober einstimmig an
[36].
Die
neue Regelung in der nationalrätlichen Fassung des Radio- und Fernsehgesetzes wird jedoch den Charakter der UBI verändern: Angesichts der Tatsache, dass bisher oft Beschwerden eingereicht worden sind, die nicht Konzessionsverletzungen betrafen, soll neu unterschieden werden zwischen Beschwerden und Beanstandungen. Solche Beanstandungen würden von der UBI beurteilt und, wenn ein "öffentliches Interesse am Entscheid" gegeben ist, als eigentliche Beschwerden behandelt (Art. 59, Abs. 2). Die UBI soll zudem neu untersuchungsrichterliche Kompetenzen erhalten: Sie könnte "den Beschwerdeführer, den Veranstalter, seine Mitarbeiter sowie Dritte vorladen, anhören und zur Herausgabe von Akten verpflichten" (Art. 60, Abs. 3)
[37]. Das Bundesgericht hatte allerdings in einer Urteilsbegründung die UBI darauf hingewiesen, dass sie derartige Mittel bereits heute aufgrund der bestehenden Rechtslage anwenden könne
[38].
Die Medienverbände kritisieren diese Beschlüsse als Verschärfung der Rolle der UBI zu einer noch machtvolleren 'Medienpolizei'. Die Tendenzen zu einer journalistischen Selbstzensur würden auf diese Weise noch verstärkt. Auch die SRG-Leitung war über die vorgesehenen Neuerungen nicht sehr erbaut: Seitdem die UBI von Jörg Paul Müller, Staatsrechtsprofessor an der Uni Bern, präsidiert werde, seien eindeutige Tendenzen zur Verrechtlichung des Medienschaffens, die eine problematische interne Fachaufsicht nach sich ziehen würden, feststellbar
[39].
Es kam auch 1989 zu zahlreichen Beschwerden und Klagen an die UBI: Gegen die Sendung "limit", in der im Januar ein "Brutalo" gezeigt worden war, gegen zwei "Rundschau"-Beiträge (Chile, Zürcher Stadtrat), gegen die " Villiger "-Sendungen, gegen die "Freitagsrunde" zum Thema "Diamantfeiern" und gegen die Sendung "A bon entendeur" von TSR. Im Fall der Sendung "grell pastell" zum Thema Sex vom November 1988 bestätigte die UBI eine Beschwerde als Konzessionsverletzung
[40].
Die Durchführung des Videotex-Kommerzialisierungsprojekts in sogenannten
Kommunikationsmodellgemeinden hatte bis jetzt keinen durchschlagenden Erfolg. Datenbanken verschiedenster Art (Telebanking, Teleshopping, Versandhandel, Elektronisches Telefonbuch (ETB), Veranstaltungskalender) und neu das Tele-Giro konnten Fortschritte verzeichnen, wurden jedoch oft mangelhaft aktualisiert. Um zukunftsträchtig zu werden, müsste das System über Glasfaserkabelnetz höhere Übertragungskapazitäten erreichen und auch unabhängig von der Telefonleitung werden; denn wer heute auf Videotex Daten abruft, besetzt gleichzeitig die Telefonleitung. Hinzu kommt noch, dass die PTT das ETB den Datenschutzerfordernissen anpassen mussten. Bis 1994 sollen nach den Vorstellungen der PTT 100 000 bis 200 000 Abonnenten Videotex verwenden. Dafür werden Investitionen von ungefähr 270 Mio Fr. nötig sein, denn bis Mitte September waren erst 24 000 Anschlüsse in Betrieb. Neu hat das welsche Fernsehen einen grossen Informationsdienst für Videotex aufgebaut (TV-Programme, Sportnachrichten, Briefkastendienst, Quizspiele). Um die Attraktivität der angebotenen Dienstleistung zu erhöhen, wurden die Abonnementsgebühren für die Geräte abgeschafft
[41].
Weiterführende Literatur
H. Bonfadelli (Hg.), Comdoc-Bibliographie. Medienliteratur Schweiz (Grundlage ist die computerisierte Datenbank "Medienliteratur Schweiz" des Seminars für Publizistikwissenschaften an der Universität Zürich), Zürich 1988.
L. Bosshart e.a., Frauen und Massenmedien: eine Bestandesaufnahme, Aarau 1988.
R. Grossenbacher, Die Medienmacher: eine empirische Untersuchung zur Beziehung zwischen Public Relations und Medien in der Schweiz, Solothurn 1989.
H. Henckel e.a., Medienanalysen: Beurteilung eines Versuchs, Bern 1989.
H. M. Kepplinger, Medienanalyse: die Berichterstattung über Südafrika in Radio DRS, in der "Neuen Zürcher Zeitung" und im "Tages-Anzeiger": Langzeitbeobachtung der Sendungen vom 19. September bis 19. Dezember 1986 und vom 7. Juni bis 18. Juli 1988, Flaach 1989.
M. Kutter, Vom Mediensalat zur Dialoggesellschaft: Betrachtung der Medienlandschaft, Basel 1989.
D. Morf, "Medienkommunikation zwischen Ost und West", in europa, 1989, Nr. 1/2, S. 13 f.
P. Muzik, Die Medien-Multis, Wien 1989.
F. Poletti, Giovani, mass media, politica, Bellinzona 1988.
Schweizerische Journalistinnen- und Journalisten-Union, Medien- und berufspolitisches Programm: 18 Thesen zu einer demokratischen Medienordnung, Bern 1989.
A. Silbermann, Medienkultur, Medienwirtschaft, Medienmanagement, Frankfurt und Bern 1989.
Frauengruppe der SJU, Auf der Lauer stark und sauer: Frauen im Journalismus, Bern 1989.
R. Stadler, Massenmedien bei Kindern und Jugendlichen auf dem Lande: eine repräsentative Untersuchung bei 12- und 15 jährigen im Kanton Uri, Diss. phil. I Zürich 1989.
E. Barilier, Un monde irréel: chroniques de télévision, Lausanne 1989. R. Duboux, Les dernières générations de l'écrit: les méfaits de la télévision et de l'image, Lausanne 1989.
P. Moritz, Fernsehkonsum und Fernsehideologie: Versuch einer sozialphilosophischen Kritik, Frankfurt und Bern 1989.
U. Saxer (Hg.), Unternehmenskultur und Marketing von Rundfunk-Unternehmen, Stuttgart 1989.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Forschungsdienst), Kinder als Radio- und Fernsehpublikum, Bern 1989.
Arbeitsgemeinschaft Medien und Kornmunikationskultur (ARGE Medien), SRG plus: ein neuer Kurs für das Radio- und Fernsehgesetz, Zürich 1989.
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"Privatfernsehen — ja oder nein?", in CH-Magazin, Nr. 3, 1989, S. 15 ff. (Meinungen von CVP-Politikern).
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Dokumentation zu den lokalen Rundfunkversuchen in der Schweiz 1983-1988: Basisdaten, Chronologie, Lokalfernseh-Versuche, Bibliographie. Schlussbericht derArbeitsgruppe RVO-Begleitforschung am Seminar für Publizistikwissenschaften der Universität Zürich, Bern 1989.
H. Bonfadelli, Das Lokalradio-Publikum: Ergebnisse der Publikumsbefragungen zu den lokalen Rundfunkversuchen in der Schweiz 1983-1988, Bern 1989.
J. Haas, Die Lokalradio-Organisationen: Struktur und Entwicklung der an den lokalen Rundfunkversuchen in der Schweiz 1983-1988 beteiligten Lokalradio-Organisationen, Bern 1989.
U. Saxer, Lokalradios in der Schweiz: Schlussbericht über die Ergebnisse der nationalen Begleitforschung zu den lokalen Rundfunkversuchen 1983-1988, Bern 1989.
M. Schanne, Die Lokalradio-Programme: Befunde aus den Programm- und Sendungsanalysen zu den lokalen Rundfunkversuchen in der Schweiz 1983-1988, Bern 1989.
W. Gyger / P. Koller: "Die Auswirkungen der europäischen Integration auf die Bereiche Kultur und Medien in der Schweiz" in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 469 ff.
P. Meyrat, "Eine Vision wird Wirklichkeit: europäisches Fernsehen mit ASTRA", in Schriftenreihe Nr. 4 der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung, Bern 1989.
Nationales Vorseminar über "Kommunikationsprobleme europäischer Kleinstaaten mit dem Satellitenfernsehen ", abgehalten am 9. Dezember 1988, organisiert von der Nationalen Schweizerischen UNESCO-Kommission, Bern 1989.
O. Baeriswyl, Gewissheitsgrade in Zeitungstexten: eine Analyse gewissheitsreduzierender Elemente informativer Texte der Schweizer Zeitungen "Neue Zürcher Zeitung", "Tages-Anzeiger" und "Blick", Freiburg 1989.
A. Grosser, Was kann, was darf die Presse in der Politik? (Referat gehalten an der Jubiläums-Generalversammlung der Orell Füssli Werbe AG am 25. April 1988 im Kongresshaus Zürich), Zürich 1989.
M. Huber, Geschichte der politischen Presse im Kanton Luzern 1914-1945, Luzern 1989.
Presse und Sponsoring: Auswertung einer Befragung von Deutschschweizer Verlagen und Redaktionen über ihren Umgang mit Sponsoring, durchgeführt vom Seminar für Publizistikwissenschaft der Universität Zürich, Zürich 1989.
Verband schweizerischer Werbegesellschaften (VSW), Verbreitungsdaten der Schweizer Presse: Zeitungen, Amtsblätter, Anzeiger. Kantone, Bezirke, Poststellen, als Ordner seit 1984 bestehend und ständig erweitert.
Abteilung Presse und Funkspruch des EJPD, "Information in Krisenlagen", erschienen als Beilage zur Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift, 134/1989, Nr. 5.
B. Brühlmeier, Spannungsfeld Polizei – Justiz – Medien: Vademecum für die Berichterstattung, Aarau 1989.
[1] TA, 6.7.89. Univoxumfrage zum Mediengebrauch: TA, 11.1.89. Univoxumfrage über Freizeitverhalten, welche den Stellenwert der Medien auch erfasste: SGT, 12.10.89.
[2] Siehe Abschnitt über Satelliten- und Privatfernsehen; vgl. auch Lit. Morf.
[3] Allgemein zum Thema: SPJ 1988, S. 249; SJU news, Juni, 1989; L'Hebdo, 23, 8.6.89. StGB-Revision: siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Genfer Komitee: JdG, 5.7.89; 24 Heures und LM, 6.7.89; Bund, 28.7.89.
[4] Neue Sendungen: TA, 7.4.89. Zu "limit" vgl. Abschnitt über die UBI. Satiresendung "übrigens": TA, 10.3.89. Das Thema Rassismus in der Sendung "Zischtigsclub": TA, 24.8.89. UBI: Babylon, März 1989. Zeugnisverweigerungsrecht: SJU news, August/September und Oktober 1989; SZ, 29.6.89; NZZ, 15.7.89; BaZ, 24.8.89. Zum Solothurner Gesetz siehe unten, Teil II, 6e.
[5] TA, 19.12.89. Allgemein zur Macht der Medien siehe Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 2, S. 22 ff. und SPJ 1988, S. 256.
[6] TA und NZZ, 14.1.89; WoZ, 28.4.89; SJU news, Februar und Mai 1989; TA-Sonderausgabe, 20.2.89. Hintergrund: NZZ, 23.2. und 14.3.89; Klartext, 1989, Nr. 2; Bresche-Magazin vom 3.3. und 6.6.89. Abo-Boykott: TA, BaZ und Vr, 7.6.89.
[7] SJU news, 1989, Juni und August/September; Klartext, 1989, Nr. 4; BaZ, 8.6.89; siehe auch Lit. Brühlmeier.
[8] Villiger: NZZ, 30.3. und 5.4.89; Bund, 1.4.89; TW, 4.4.89; Info extern SRG, 1989, März; Klartext, 1989, Nr. 3; SJU news, 1989, Mai. Shakarchi: Suisse, 21.11.89; NZZ, 22.11.89.
[10] Zu Medienkonzernen allgemein: Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 10, S. 154 ff. "Walter"-Verlag und W. K. Rey: Klartext, 1989, Nr. 2; NZZ, 15.6. und 30.11.89. Ringier: L'Hebdo, 13, 30.3.89; Ww, 31.8.89; Klartext, 1989, Nr. 1; Bilanz, 1989, Mai, S. 70 ff. Curti Medien: 7A, 10.3.89.
[11] Edipresse: BZ, 1.8.89. CI-com: Suisse, 22.7.89; BZ, 28.7.89.
[12] BZ-TA: TW, 19.9.8. Basler Blick: TA, 12.8.89. Kopfblätter: Bund, 1.11.89; Vat., 2.11.89. Verschiedene Marktnischen: SGT, 8.9.89; TA, 12.1., 24.7. und 24.11.89. Volksinitiative: BBl, 1989, III, S. 451 f.; TA, 1 1.9.89 sowie oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[14] Luchsinger: Vat., 22.3.89. Frei: JdG, 20.3.89.
[15] Presse vom 6.-8.12.89; NZZ, 21.12.89 (BR). Vgl. auch Klartext, 1989, Nr. 5 und L'Hebdo, 49, 7.12.89.
[16] Zum Entwurf des BR siehe BBl, 1987, III, S. 692 ff. Vgl. auch SPJ 1987, S. 237 ff. und 1988, S. 250.
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1587 ff. und 1660 ff. Siehe auch den übersichtlichen Vergleich der bundesrätlichen Vorlage mit den Kommissionsanträgen in Babylon, 1989, März und Mai. Vgl. Klartext extra, Sonderheft, 1989, Nr. 1; Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 661 ff.; wf, Dok., 9.10.89.
[18] Vgl. dazu Meinungen der CVP in CH-Magazin, 1989, Nr. 3, S.15 ff.; siehe auch J. Ziegler, "Befreit das Fernsehen", in Bilanz, 1989, Nr. 3, S. 181 ff.
[19] TA, 6.10.89; TW, 7.10.89; SJU news, 1989, Oktober und November/Dezember. Siehe auch Lit. ARGE Medien und Blankart.
[20] TA, 3.2.89. Siehe auch Lit. Meyrat.
[21] AS, 1989, S. 1877 ff.; LM, 15.3.89; TA, 12.5.89; siehe auch Lit. Gyger.
[22] WoZ, 9.6.89; Bund, 19.7.89; BZ, 22.7.89; TA, 7.9.89; L'Hebdo, 32, 10.8.89; BBl, 1989, III, S. 801; Politik und Wirtschaft, 1989, Nr. 9, S. 51 ff.; Bilanz, 1989, Nr. 7, S. 12 ff. ; siehe auch SPJ 1988, S. 252.
[23] BBl, 1989, III, S. 463; LNN, 24.8.89; Klartext, 1989, Nr. 1; Zoom, 1989, Nr. 4.
[24] NZZ, 28.9.89; BaZ, 4.10.89; TA, 14.10.89; Klartext, 1989, Nr. 6; vgl. dazu SPJ 1988, S. 251. Siehe auch Lit. Meyrat und Nationales Vorseminar... .
[26] IG Bernsehen: Bund, 22.3.89. Tele Regio: BaZ, 3.3. und 23.5.89; NZZ, 13.3.89: Télégenève: JdG, 5.4.89.
[27] Innerschweiz: LNN, 14.4.89; Vat., 13.11.89; siehe auch SPJ 1988, S. 253. Zofingen: AT, 10.6.89.
[28] Presse vom 23.5.89; Klartext, 1989, Nr. 3 (Interview mit U. Saxer); Babylon, 1989, März; SJU news, 1989, Dezember. Siehe auch Lit. Bonfadelli, Haas, Saxer und Schanne. Zur RVO vgl. SPJ 1982, S. 160 ff. und 1988, S. 253 ff.
[29] NZZ, 12.12.89. Lokalradios Zürich: TA, 19.8.89; NZZ, 28.11.89.
[30] Bund, 25.1. und 7.9.89. Vgl. unten, Teil Il, 1j.
[31] Änderung der RVO vom 19. Juni 1989: AS 1989, S. 1229 (in Kraft seit 1. Juli 1989). Fréquence Jura: Dém., Suisse und BZ vom 23.2.89. PTT: BZ, 30.3.89.
[32] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1683 f.; WoZ, 20.1.89.
[33] Finanzkrise: Suisse, 25.1.89; SHZ, 16.11.89; Klartext, 1989, Nr. 5. Neue Programme: NZZ, 21.6.89; L'Hebdo, 26, 29.6.89. Programm 90: BaZ, 29.8.89; JdG, 16.11.89. RTSI: NZZ, 29.12.89.
[35] Programm SRI: BaZ, 1.11.89. Verlängerung: BBl, 1989, III, S. 1523 ff.; siehe auch SRG Information, 23.2.89; TA, 14.4.89; NZZ, 9.11.89.
[36] BBl, 1989, I, S. 1361 ff.; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1118 f. und S. 1809; Amtl.Bull. StR, 1989, S. 480 f. und S. 624; der SR wollte zuerst nur eine Verlängerung bis 1993, lenkte dann aber auf den Beschluss des NR (Verlängerung bis 1996) ein; BBl, 1989, III, S. 954 f. Siehe auch NZZ, 25.3., 24.6., 27.9. und 7.10.89.
[37] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1671 ff. Zur Beratung des RTVG siehe oben.
[38] NZZ, 7.2.89 (gutgeheissene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Energie de l'Ouest-Suisse (EOS) gegen die Ablehnung ihrer Beschwerde über die Sendungen zur Initiative "Sauvez la Côte").
[39] Klartext, 1989, Nr. 4 und Klartext extra, Sonderheft, 1989, Nr. 1 ; Babylon, 1989, Nr. 8 und Nr. 10; BaZ, 11.3.89; siehe auch TA und NZZ vom 31.3.89.
[40] "limit": BaZ, 9.1.89; NZZ, 8.2.89; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1191 f. Rundschau: AT, 13.1.89; NZZ, 22.12.89. Villiger: NZZ, 30.3. und 5.4.89; TW, 4.4.89; Info extern SRG, März 1989; 24 Heures, 24.4.89; vgl. auch oben, Offizielle Informationstätigkeit. Diamantfeiern: NZZ und TA, 17.7.89. TSR: JdG, 20.12.89. Zu "grell pastell": Bund, 14.7.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 254.
[41] Vgl. SPJ 1988, S. 255. Zum ETB: BaZ, 1.3.89; "Telerom" bietet jedoch dieselben Informationen des ehemaligen ETB auf Compact Dise wieder an, da sie als Privatunternehmen nicht dem Datenschutzreglement des Bundes untersteht. Zu Videotex: Vat., 19.1.89; 24 Heures, 6.5.89; AT, 12.9.89; NZZ, 29.9.89; BaZ, 6.12.89; L'Hebdo, 43, 26.10.89; Klartext, 1989, Nr. 5. Allgemeines zur Kommunikationsentwicklung: Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 3, S. 8 ff., S. 18 ff. und S. 22 ff.