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Politique sociale
Santé, assistance sociale, sport
Après le Conseil des Etats, le Conseil national a également adopté le contre-projet à l'initiative populaire "contre l'application abusive des techniques de reproduction et de manipulation génétique à l'espèce humaine", ce qui a incité les auteurs à retirer leur texte. – Le Conseil fédéral a présenté un catalogue de mesures pour lutter contre la consommation de drogues. – Afin d'opposer un contre-projet indirect aux initiatives jumelées pour la réduction des problèmes liés à l'alcool et au tabac, le Conseil fédéral a mis en consultation son projet pour un renforcement des dispositions légales limitant la publicité pour ces deux produits. – Des études cantonales ont montré qu'en Suisse 15% au moins de la population vivait au-dessous du seuil de pauvreté. – Les deux Chambres ont donné leur aval à la nouvelle loi sur l'aide aux victimes d'infractions.
Gesundheitspolitik
Der Bundesrat beauftragte das Bundesamt für Statistik (BfS), ab 1992 alle vier Jahre eine Gesundheitsbefragung bei der Schweizer Bevölkerung durchzuführen. Im Blickpunkt sollen soziodemographische Merkmale stehen, der physische und psychische Gesundheitszustand, Behinderungen und ihre sozialen Auswirkungen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, gesundheitsbeeinflussende Verhaltensweisen, berufliche und soziale Lebensbedingungen, Versicherungsverhältnisse, Aspekte der Gesundheitsförderung sowie Gesundheitsprobleme von Jugendlichen und Rentnern. Als Rechtsgrundlage für diese Befragung – mit Stichproben bei mindestens 16 000 Freiwilligen – erliess der Bundesrat eine Verordnung, die auch den Datenschutz regelt und festschreibt, dass die Informationen nur für statistische Zwecke verwendet werden dürfen [1].
Der Nationalfonds präsentierte erste Ergebnisse der grössten bisher in der Schweiz durchgeführten Untersuchung über einen allfälligen Zusammenhang zwischen Atemwegserkrankungen und Luftbelastung ("Sapaldia"). Laut den Aussagen von mehr als 10 000 Personen in je vier ländlichen und städtischen Gemeinden leiden bis zu einem Drittel der Befragten unter einer Beeinträchtigung ihrer Atemfunktion bzw. unter einer erhöhten Anfälligkeit für Allergien der Atemwege. Eine differenzierte Auswertung dieser Zahlen nach den für die verschiedenen Orte typischen Schadstoff- und Klimadaten wird in den nächsten zwei Jahren erfolgen [2].
Ständerat Jelmini (cvp, TI) zog seine parlamentarische Initiative für einen Artikel 24octies BV zurück, welcher ermöglichen sollte, dass der Bund zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Unfällen Vorschriften erlassen und den Vollzug regeln kann [3].
Mehr als fünf Jahre nach der Auftragserteilung veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) zwei Informationsbroschüren über Chemie und Radioaktivität. Die Initiative dazu geht auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und das Chemieunglück in Schweizerhalle (BL) zurück. Die beiden Schriften enthalten Informationen über die Gefahren beim Austritt radioaktiver oder giftiger Substanzen in die Atmosphäre und geben Anweisungen, wie man sich bei einem Störfall zu verhalten hat. Ebenfalls fünf Jahre musste der Berner LdU-Nationalrat Günter warten, bis der Bundesrat dem ihm mit seiner Motion erteilten Auftrag nachkam und das EDI anwies, die Rechtsgrundlagen für eine breite Jodabgabe an die Bevölkerung im Fall einer atomaren Katastrophe auszuarbeiten [4].
Zusammen mit Nationalrat Bonny (fdp, BE) reichte Ständerat Jelmini (cvp, TI) eine Motion ein, welche den Bundesrat beauftragt, die Leistungen des Schweizerischen Samariterbundes zugunsten des koordinierten Sanitätswesens, des Zivilschutzes und anderer Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens durch den Bund finanziell abzugelten. Der Nationalrat überwies die Motion in Form eines Postulates [5].
Ein gut funktionierendes Rettungswesen könnte in der Schweiz jedes Jahr rund 1500 Todesfälle vermeiden helfen. Dies schrieb die Vereinigung Schweizer Notärzte (VSN) in einer Pressemitteilung, in der sie die ihrer Ansicht nach gravierenden Mängel im Schweizer Rettungswesen anprangerte. Sie verlangte, die Rettungsdienste seien auf kantonaler und regionaler Ebene zu organisieren und koordinieren und müssten allgemein professioneller arbeiten. Gleichentags wie die Notärzte startete auch der Landesring eine breite Aktion zur Verbesserung des Rettungswesens. Im Parlament forderte Nationalrat Günter (ldu, BE) den Bundesrat in einem Postulat auf, sich bei den Sanitätsdirektoren der Kantone für eine Koordination und Verbesserung der Bodenrettung einzusetzen [6].
Eine Motion Cavadini (fdp, TI) für höhere Bundesbeiträge an die Krebsforschung wurde abgeschrieben, da vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Förderung der Wissenschaft 1992-95 bereits berücksichtigt. Im Ständerat wurde eine analoge Motion Huber (cvp, AG) aus denselben Gründen zurückgezogen. Hingegen überwies die grosse Kammer diskussionslos ein von Baumberger (cvp, ZH) übernommenes Postulat Eisenring (cvp, ZH), welches den Bundesrat einlädt, seine Mittel im Bereich der Erforschung der Multiplen Sklerose (MS) deutlich zu erhöhen [7].
Eine periodisch durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass immer mehr Schweizerinnen und Schweizer der Ansicht sind, ein unheilbar kranker Mensch solle den Zeitpunkt seines Todes wählen können. Zwischen 1974 und 1991 nahm der Anteil der Befürworter einer freiwilligen Euthanasie von 63% auf 70% zu, wobei sich die Männer leicht positiver dazu äusserten; die vehementen Gegner sanken von 22% auf 10%. Allerdings unterschied die Umfrage nicht zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Mit einer breitangelegten Pressekampagne kündigte die Vereinigung "Exit" an, im bernischen Aeschi werde im Herbst das erste Sterbehospiz der Schweiz eröffnet. Wegen der erbitterten Opposition der Anwohner musste sich "Exil" dann allerdings auf die Suche nach einem anderen Standort machen, den sie in Burgdorf (BE) fand [8].
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In ihrem Bericht über die Wirtschaftslage in der Schweiz widmete die OECD ein umfangreiches Sonderkapitel den komplexen Problemen, die sich in der Schweiz bei den Bemühungen um eine Reform des Gesundheitswesens stellen. Die Verfasser der Studie kamen zum Schluss, dass die medizinische Versorgung in der Schweiz ein sehr hohes Qualitätsniveau erreicht hat und dass sich die damit verbundenen Gesamtkosten pro Kopf der Bevölkerung im Rahmen vergleichbarer Industrieländer bewegen. Sie warnten aber vor den Kostenschüben, welche die steigende Überalterung der Bevölkerung auslösen wird, sowie vor den Folgen der praktisch inexistenten Konkurrenz unter den Anbietern von medizinischen Leistungen [9].
Einem der Kritikpunkte des OECD-Berichtes, nämlich der mangelhaften überkantonalen Zusammenarbeit, rückten die Welschschweizer Kantone konkret zu Leibe. Sie schlossen eine Konvention ab, mit welcher kantonale und ausserkantonale Patienten bei den Tarifen der allgemeinen Abteilung der Spitäler gleichstellt werden. Damit kann unter anderem eine rationellere Nutzung kostenintensiver Einrichtungen erreicht werden. Mit ihrem Entschluss, inskünftig enger zusammenarbeiten zu wollen, leisteten auch die Universitätsspitäler von Lausanne und Genf einen Beitrag zur Vermeidung von teuren Doppelspurigkeiten [10].
Mit ein Grund für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die von verschiedenen Untersuchungen belegten überflüssigen Spitalleistungen besonders im Bereich der Chirurgie und Gynäkologie. Gesamthaft ist in der Schweiz die Spitalaufenthaltsdauer für den gleichen Krankheitsfall zwei bis dreimal höher als etwa in den USA. Fachleute aus dem Pflegebereich vertraten deshalb die Ansicht, es liessen sich mit Sicherheit Leistungen abbauen, ohne dass die Patientinnen und Patienten Schaden nähmen. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass, solange die Patienten im Spital weniger bezahlen müssen als bei ambulanter Behandlung und Pflege zuhause (Spitex), es schwierig sein dürfte, sie zum Verzicht auf Spitalleistungen zu bewegen [11]. In einem überwiesenen Postulat regte Nationalrätin Segmüller (cvp, SG) an, die Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass Versicherte bei ambulanten Operationen von Franchise und Selbstbehalt befreit werden, dass also gleiche Bedingungen für stationäre und ambulante Eingriffe geschaffen werden [12].
In Beantwortung einer Interpellation Piller (sp, FR) zur Kostenexplosion im Gesundheitswesen versprach Bundespräsident Cotti, dem Parlament noch vor Ablauf des Jahres Überbrückungsmassnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitssektor vorzulegen. Der schliesslich angenommene dringliche Bundesbeschluss wird, da er primär die Krankenversicherung betrifft, im entsprechenden Kapitel (unten, Teil I 7c / Krankenversicherung) behandelt [13].
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Mit dem Inkrafttreten des neuen Preisüberwachungsgesetzes erhielt der Preisüberwacher im Bereich der Medikamente mehr Kompetenzen. Neu kann er auch die kassenpflichtigen Medikamente der sogenannten Spezialitätenliste unter die Lupe nehmen. Dies störte die beiden Basler Ständeräte Miville (sp, BS) und Rhinow (fdp, BL), welche in einer gemeinsam unterzeichneten Interpellation den Bundesrat baten, den Forschungsstandort Schweiz nicht durch übertriebene staatliche Kontrollmechanismen zu gefährden. In seiner Antwort anerkannte Bundespräsident Cotti durchaus die Verdienste der Basler Pharma-Industrie, wies aber darauf hin, dass bei der Bekämpfung der Kostenexpansion im Gesundheitswesen alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten hätten [14].
Ein neues Gesetz soll die Ein- und Ausfuhr von Heilmitteln regeln. Der Bundesrat beauftragte das EDI, bis Mitte 1992 einen EG-konformen Gesetzesentwurf über die Grenzkontrolle für Medikamente auszuarbeiten. Arzneimittel sind bezüglich Registrierung und Handel der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) unterstellt; vom Ausland eingeführte, Medikamente werden dabei mangels Überprüfung an der Grenze nur unvolllständig erfasst. Eine Ausfuhrkontrolle soll verhindern, dass Heilmittel, die hier verboten oder zurückgezogen worden sind, in die Dritte Welt ausgeführt werden [15].
Fünf Monate nach dem erstmaligen Auftreten des Rinderwahnsinns (BSE) in der Schweiz erliess die IKS vorbeugende Massnahmen gegen die nicht völlig auszuschliessende Ansteckung des Menschen über Medikamente mit Rinderbestandteilen. Produktion und Handel von fünf Arzneimitteln, die Extrakte von Rinderinnereien enthalten, wurden bis auf weiteres verboten [16].
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1991 sind in der Schweiz 615 neue Fälle von Aids-Erkrankungen registriert worden, ein Drittel mehr als im Vorjahr. Immer häufiger sind auch Heterosexuelle von der Immunschwächekrankheit betroffen. Seit 1983, dem Beginn der Erfassung von Aids-Erkrankungen, starben 1378 Menschen an den Folgen der HIV-Infektion, davon allein 429 im Berichtsjahr. Aufgrund der gemeldeten positiven Bluttests und der angenommenen Dunkelziffer schätzte das BAG den Anteil der HIV-Positiven an der Gesamtbevölkerung auf zwei bis vier Promille, womit die Schweiz nach wie vor Spitzenreiter in Europa ist [17].
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Die Gesundheit des Menschen in seiner heutigen Umwelt" (NFP 26) widmeten sich verschiedene interdisziplinäre Untersuchungen dem Ausmass, den Mechanismen und den Auswirkungen der gesellschaftlichen Ausgrenzung von HIV-Infizierten und Aids-Kranken. Fazit der Studien war, dass dieses Thema nur zusammen mit der wachsenden Intoleranz gegenüber den Randgruppen ganz allgemein angegangen werden kann [18]. Im November lief eine vom BAG und der Stiftung zur Förderung der Aidsforschung unterstützte Studie zur Frage an, ob bei HIV-Positiven. Ausbruch und Verlauf der Krankheit von virusunabhängigen Faktoren beeinflusst wird. Im Zentrum des Interesses stehen zusätzliche Faktoren, welche die Funktionsweise des Immunsystems beeinträchtigen können, wie etwa Stress, Konsum von Drogen oder Alkohol, mangelhafte Ernährung und Rauchen [19].
In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Steffen (sd, ZH) bekräftigte der BR seine Auffassung, wonach restriktive Massnahmen gegen bestimmte Kategorien von einreisenden Ausländern (HIV-Screening, Einreisesperren) als ineffizient und diskriminierend einzustufen wären und deshalb für die Schweiz nicht in Frage kommen [20].
Zur Diskussion steht auch immer wieder die Stellung der HIV-Positiven und Aids-Kranken in den Sozialversicherungen. In seiner Stellungnahme zu einer Motion von Feiten (sp, BS) verwies der Bundesrat auf das im Vorjahr vom Eidgenössischen Versicherungsgericht gefällte Urteil, wonach eine HIV-Infektion als Krankheit im Rechtssinne zu bezeichnen sei. HIV-Positive würden demzufolge bei Vorbehalten oder der Verweigerung von Zusatzversicherungen nicht speziell diskriminiert, sondern lediglich wie andere Kranke behandelt. Er bekräftigte erneut seinen Wunsch nach einem Obligatorium in der Krankenversicherung, womit die Vorbehalte bei der Grundversicherung dahinfallen würden, und erinnerte daran, dass im BVG Mindestleistungen ohne Vorbehalt garantiert sind. Im überobligatorischen Bereich und bei den Zusatzversicherungen lehnte er spezifische Ausnahmen für HIV-Positive und Aids-Kranke hingegen ab, da dies nach seiner Auffassung eher noch zu einer weiteren Ausgrenzung der von Aids Betroffenen führen könnte. Auf seinen Antrag hin wurde die Motion nur als Postulat angenommen [21].
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und sein Blutspendedienst übernahmen die Mitverantwortung für die rund 200 bis 300 Bluter und Transfusionsempfänger, die durch HIV-verseuchte Blutkonserven mit dem Virus angesteckt worden sind. Zusätzlich zum bestehenden Notfall-Fonds wurden Rückstellungen von 1 Mio Fr. für Aids-Betroffene getätigt. Das SRK betonte, dass sich in der Schweiz im Vergleich zum Ausland bedeutend weniger HIV-Infektionen auf diesem Weg ereignet hätten. Ein Grossteil der Infizierungen sei vor Mitte 1985 erfolgt, zu einem Zeitpunkt also, da noch keine Möglichkeit bestand, sämtliche Blutspenden auf eine eventuelle HIV-Positivität hin zu kontrollieren [22].
Die Stop-Aids-Kampagnen des BAG zeigen Wirkung: Der Gebrauch von Präservativen ist seit 1987 sprunghaft angestiegen; zudem verzichten offenbar immer mehr Jugendliche auf häufigen Partnerwechsel. Zu diesem Schluss kam der dritte Evaluationsbericht über die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen. Mit Genugtuung vermerkte der Bericht zudem, dass die wichtigsten Übertragungswege des HI-Virus (Sexualkontakte und Spritzentausch) in der ganzen Bevölkerung gut bekannt sind. Was die Drogenabhängigen betrifft, so scheinen sie von der gefährlichen Mehrfachverwendung gebrauchter Spritzen abzusehen, sofern entsprechendes sauberes Material zugänglich ist. Die Gesundheitsbehörden erachteten deshalb die freie Spritzenabgabe an Drogensüchtige für nötiger denn je [23].
Zur besseren Aufklärung der bei uns lebenden Ausländer legten die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen (EKA) und das BAG gemeinsam eine neue Aids-Informationsbroschüre in 14 Sprachen auf, um möglichst vielen fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen die grundlegenden Kenntnisse zur Aids-Prävention in ihrer Muttersprache näherzubringen. Zudem lancierte das BAG zusammen mit der Aids-Hilfe Schweiz (AHS) drei auf die jeweiligen kulturellen und religiösen Bedürfnisse abgestimmte Kampagnen zur gezielten Information der türkischen, spanischen und portugiesischen Bevölkerungsgruppen in unserem Land [24].
Von den rund 3500 Frauen und Männern, die durchschnittlich die Schweizer Strafanstalten belegen, sind zwischen 10% und 15% HIV-positiv. Wie aus einer Studie des BAG hervorging, sind die Strafgefangenen aber über Aids nur ungenügend informiert. Das BAG rügte, dem Ansteckungsrisiko über gebrauchte Spritzen, die in Haftanstalten erwiesenermassen zirkulierten, werde zu wenig Rechnung getragen und die Häftlinge würden kaum zum Thema "safer sex" aufgeklärt [25].
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Gleich wie im Ständerat war auch im Nationalrat die Notwendigkeit der Schaffung von Leitplanken im Bereich der Gentechnologie unbestritten. Ebenso klar war auch, dass der Rat die Beobachterinitiative "gegen Missbräuche der Fortpflanzungsund Gentechnologie beim Menschen" nicht unterstützen und sich für den vom Ständerat modifizierten bundesrätlichen Gegenvorschlag aussprechen würde. Die Vorarbeiten der nationalrätlichen Kommission hatten aber eine weitere Verschärfung der Vorlage bereits angedeutet. Ein Minderheitsantrag I – vorwiegend, aber keinesfalls ausschliesslich aus dem rot-grünen Lager – welcher für ein gänzliches Verbot der Befruchtung ausserhalb des Mutterleibes (IvF) eintrat, wurde zwar abgelehnt, dafür passierte aber ein Minderheitsantrag II, mit dem die IvF insofern eingeschränkt wird, als nur so viele Eizellen im Reagenzglas befruchtet werden dürfen, wie sofort eingepflanzt werden können, um so die Missbrauchsmöglichkeiten mit Embryonen einzuschränken und das ethische Problem der bewussten Zerstörung keimenden Lebens zu vermeiden. In der Debatte zeigten sich vor allem die CVP und die SP in der Frage der IvF zutiefst gespalten.
Die Minderheit I wollte zudem den ausser-humanen Bereich in einem separaten Verfassungsartikel regeln – und zwar bedeutend restriktiver als dies die Kompetenznorm des ständerätlichen Gegenvorschlags, welche die Nationalratskommission noch etwas ausgeweitet hatte, vorsah. Insbesondere sollten Eingriffe in das Keimplasma von Tieren und Pflanzen untersagt, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, abgesehen von begründeten Ausnahmen, verboten werden sowie für Lebewesen keine Erfinderpatente gelten. Obgleich das hier nahezu geschlossene rot-grüne Lager über weite Strecken von den Bauernvertretern unterstützt wurde, unterlag dieser Antrag schliesslich doch deutlich [26].
Im Anschluss an die Beratungen überwies der Rat eine Motion der vorberatenden Kommission, die den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Anwendung von Genomanalysen regelt und insbesondere die Anwendungsbereiche definiert sowie den Schutz der erhobenen Daten gewährleistet. Nationalrätin Ulrich (sp, SO) zog daraufhin ihre analoge parlamentarische Initiative zurück. Eine parlamentarische Initiative der inzwischen aus dem Rat ausgeschiedenen Abgeordneten Fetz (poch, BS) für ein Moratorium im Bereich der Gentechnologie wurde dagegen klar abgelehnt. Zwei Kommissionspostulate zur Forschung über die Auswirkungen der Gentechnologie und zur Bildung einer Kommission für gentechnische Forschung wurden diskussionslos überwiesen. Gleich wie der Ständerat beschloss auch der Nationalrat, einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen Folge zu geben, welche verlangt, dass der Bund unverzüglich Vorschriften über die DNS-Rekombinationstechniken in Medizin, Landwirtschaft und Industrie erlassen soll. Zwei dringliche Interpellationen (Grüne Fraktion und Baerlocher, poch, BS) zur Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln in der eidgenössischen Forschungsanstalt von Changins (VD) wurden nach dieser reichbefrachteten Debatte nicht mehr diskutiert [27].
Der Ständerat bereinigte – nicht ganz oppositionslos – die Differenzen im Sinn des Nationalrates und überwies anschliessend einstimmig die Motion der Nationalratskommission für ein Genomanalysengesetz. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage in der kleinen Kammer klar angenommen, im Nationalrat etwas weniger deutlich, da ihr die Liberalen, welchen die einschränkenden Regelungen zu weit gingen, die Zustimmung verweigerten [28].
Obgleich das Initiativkomitee es lieber gesehen hätte, wenn die Bestimmungen über Tiere und Pflanzen dem Volk in einer separaten Vorlage unterbreitet worden wären, zog es sein Begehren nach einigen Wochen Bedenkzeit zurück. Es begründete seinen Entscheid damit, dass die wesentlichen Anliegen im Gegenvorschlag berücksichtigt seien und die komplexe Diskussion vereinfacht werde, wenn nur eine Vorlage zur Abstimmung gelange [29].
Ein Postulat Nussbaumer (cvp, SO), welches den Bundesrat ersuchte, möglichst bald einen Überbrückungsbeschluss bis zur Inkraftsetzung der Folgegesetzgebung im Bereich der Gentechnologie vorzulegen, wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt [30].
In Baselstadt konnte sich erstmals der Souverän in einer Abstimmung direkt zur Fortpflanzungstechnologie äussern. In der Annahme, das Bundesgericht werde sich nach Vorliegen eines positiven Volksentscheides mit der Unterstützung eines Rekurses schwerer tun als 1989 im Fall des Kantons St. Gallen, hatte der Grosse Rat im Vorjahr beschlossen, das neue, sehr restriktive Gesetz über die Reproduktionsmedizin dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Das neue Gesetz, welches nur noch die künstliche Befruchtung im Mutterleib mit den Samenzellen des künftigen sozialen Vaters erlaubt, wurde mit 62,5% Ja-Stimmen überraschend deutlich angenommen [31]. Nachdem das Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerden gegen die restriktive Regelung im Kanton St. Gallen gutgeheissen hatte, will die Regierung sowohl die IvF wie auch die Befruchtung mit dem Samen eines Fremdspenders wieder zulassen. Die neue Gesetzesvorlage ist nur noch in einem Punkt restriktiv, es sollen nämlich nur Ehepaare von der künstlichen Befruchtung Gebrauch machen können. Im weiteren geniessen Samenspender keine Anonymität mehr, das Kind hat das Recht, über seine Abstammung Auskunft zu erhalten [32].
Durch die Gentechnologie, wie sie heute in der Schweiz angewendet wird, fühlen sich laut einer Umfrage 43% der Frauen bedroht; bei den Männern ist dies nur bei 34% der Fall. Eine weitere Umfrage zeigte, dass ein Unterschied zwischen Deutschschweiz und Romandie besteht: 43% der befragten Deutschschweizer und Deutschschweizerinnen sind sehr skeptisch gegenüber den Anwendungen der Gentechnologie. Demgegenüber antworteten 51°/o der befragten Personen in der Westschweiz, sie trauten den Wissenschaftern in Genfragen genügend Eigenverantwortung zu [33].
Das umstrittene Biotechnikum wird nun doch nicht in Basel gebaut. Trotz vorliegender Baubewilligung gab Ciba-Geigy bekannt, sie habe sich angesichts der anhaltenden Opposition von WWF und "Basler Appell gegen die Gentechnologie" für einen alternativen Standort im benachbarten Elsass entschieden. Die Umweltorganisationen und ein Teil der SP kritisierten diesen Entscheid heftig, da damit in allernächster Nähe der Basler Bevölkerung eine nicht ungefährliche Anlage entstehe, deren Sicherheitsüberprüfung nun den Schweizer Behörden entzogen sei. Die bürgerlichen Parteien ihrerseits beschuldigten die Linke und die Grünen, durch ihre beharrliche Verweigerungsstrategie genau dies provoziert und ausserdem dem Werkplatz Schweiz enorm geschadet zu haben [34].
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Suchtmittel
Die Jugendlichen in der Schweiz sind laut einer repräsentativen Umfrage zurückhaltender geworden beim Konsum legaler und illegaler Drogen. Der Anteil der Minderjährigen mit Rauschgifterfahrung hat seit 1986 nicht zugenommen; der Prozentsatz der jungen Zigarettenraucher und Alkoholkonsumenten ist sogar rückläufig [35].
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Die Zahl der Drogentoten in der Schweiz stieg im Berichtsjahr um mehr als 40%. Insgesamt starben 405 Menschen, 125 mehr als 1990, an den direkten Folgen ihrer Abhängigkeit. 355 der Verstorbenen waren männlich, 70 weiblich; das Durchschnittsalter der Opfer betrug 27 Jahre. Die Zahl der von den Strafverfolgungsbehörden erfassten Erstkonsumenten erhöhte sich von 6150 auf 7713. Grössere Zunahmen waren vor allem in den Kantonen Aargau, Baselstadt, Bern, Freiburg, Solothurn und Zürich feststellbar [36].
Im Februar verabschiedete der Bundesrat das längst erwartete Massnahmenpaket zur Drogenpolitik, mit dem er ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme in der Schweiz signalisieren wollte. Dabei hielt sich die Landesregierung aber weiterhin an die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gemäss geltendem Betäubungsmittelgesetz (BetMG), wonach die Kantone für Aufklärung, Beratung und Betreuung zuständig sind und dem Bund nur Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben zukommen. Um diese Funktionen inskünftig besser wahrnehmen zu können, erhöhte der Bundesrat die finanziellen Mittel in diesem Bereich von 200 000 Fr. auf 8,5 Mio Fr. für 1992 und 8,7 Mio Fr. für 1993; der für Drogenfragen zuständige Personaletat des BAG wurde von 1,6 auf 10 Stellen angehoben. Mit seinem Massnahmenpaket setzte sich der Bundesrat zum Ziel, bis 1993 eine Stabilisierung der Anzahl Drogenabhängiger und bis 1996 eine Reduktion um 20% zu erreichen.
Prävention, Ausbildung, Therapie und Forschung bilden die Hauptpunkte der bundesrätlichen Strategie. So beschloss die Landesregierung, ab Herbst eine gesamtschweizerische Medienkampagne durchzuführen, um einerseits das allgemeine Verständnis für die Ursachen und Probleme der Drogensucht, für die Prävention, die Therapie und die Betreuung zu fördern, andererseits zielgruppenspezifisch die potentiell Gefährdeten, insbesondere die Jugendlichen direkt anzusprechen. Als zweiter Schwerpunkt will der Bundesrat Ausbildungsprogramme der Kantone für Fachpersonal im präventiven Bereich oder zur Betreuung und Behandlung von Drogenabhängigen unterstützen. Bei den Forschungsaktivitäten wurde das Hauptgewicht auf Begleitforschung gelegt. So soll zum Beispiel abgeklärt werden, ob Präventionsmassnahmen die in sie gesteckten Erwartungen erfüllen. Auch wurde vorgesehen, die medizinisch verordnete Abgabe von Betäubungsmitteln an Abhängige sowie die sogenannten Fixerräume im Rahmen von wissenschaftlich abgestützten Pilotprojekten auf ihre Zweckmässigkeit hin zu untersuchen.
Entgegen den Empfehlungen, welche die Subkommission "Drogenfragen" der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission 1989 abgegeben hatte, und denen sich in der Folge 15 Kantone, vier Parteien (FDP, GPS, LdU, SPS) sowie die Landeskirchen anschlossen, konnte sich der Bundesrat zu keiner Entkriminalisierung des Drogenkonsums durchringen. Bundespräsident Cotti betonte, es sei nicht primär die von der Romandie und dem Tessin verfochtene harte Haltung, die den Bundesrat zu einem Verzicht auf eine Revision des BetMG bewogen habe, sondern der Umstand, dass auch die Nachbarländer ausnahmslos den Konsum und Kleinhandel bestraften und die Empfehlungen der internationalen Organisationen in die gleiche Richtung zielten [37].
Auch der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass Drogensüchtige in erster Linie als Kranke und nicht als Kriminelle zu gelten haben. Eine Arbeitsgruppe sollte deshalb prüfen, ob bei Erstvergehen nicht Therapie vor Strafe gesetzt werden könnte, was faktisch eine partielle Entkriminalisierung des Konsums bedeuten würde. Auch das Parlament scheint eine mildere Bestrafung der Drogenkonsumenten anzustreben. Beide Kammern stimmten einer Anderung des Strafgesetzbuches zu, wonach bei behandlungswilligen Drogenabhängigen inskünftig eine bereits ausgesprochene Strafe zugunsten der Behandlung aufgehoben werden kann. Gleichzeitig wurde das Militärstrafgesetz in dem Sinn revidiert, dass der Konsum geringer Drogenmengen im Militärdienst nur noch disziplinarisch bestraft und nicht mehr zivilrechtlich geahndet wird [38].
Das Massnahmenpaket des Bundesrates vermochte weder die Verfechter einer harten noch die Vertreter einer liberalen Drogenpolitik zu überzeugen. Hauptpunkt der Kritik war, dass sich der Bundesrat nicht imstande gezeigt habe, eine klare Linie einzunehmen. Einerseits, so wurde bedauert, erteile die Regierung mit ihrer Weigerung, das BetMG im Sinn einer Entkriminalisierung zu revidieren, all jenen eine Absage, die neue Wege bei der Bewältigung des Drogenelends suchten; andererseits sei er aber offenbar auch nicht gewillt, das bestehende Gesetz voll anzuwenden und entziehe so jenen Behörden den Boden unter den Füssen, welche sich von der harten Repression eine Lösung des Drogenproblems erhofften; anstatt zur längst notwendigen Klärung trage der Bundesrat so zur Verfestigung der Orientierungslosigkeit bei und zementiere eine Drogenpolitik des ständigen Zögerns, deren vorprogrammiertes Scheitern eigentlich allen klar sein müsste [39].
Der einzig neue Ansatzpunkt schien die Bereitschaft des Bundesrates zu sein, die Auswirkungen einer diversifizierten Drogenabgabe an Abhängige zu prüfen. Allgemein wurde dies als Zustimmung des Bundes zu den vor allem in den Städten Basel, Bern und Zürich seit längerem geforderten gezielten Versuchen mit der medizinisch kontrollierten Abgabe von Heroin verstanden, welche ein Gutachten des EJPD vom Vorjahr als rechtlich nicht ganz unbedenklich, aber doch zulässig eingestuft hatte. Im Kanton Bern und in der Stadt Zürich gaben die Legislativen bereits grünes Licht für derartige Versuche [40].
Politisch Verantwortliche der vom Drogenelend besonders betroffenen Städte sowie Drogenfachleute reagierten deshalb mit Unverständnis und Enttäuschung auf die in der Fragestunde der Wintersession erfolgte Ankündigung Cottis, bei den geplanten Versuchen Heroin nicht zulassen zu wollen. Als Alternative nannte der Vorsteher des EDI Morphin, welches als anerkanntes Medikament problemlos und in guter Qualität erhältlich sei. Er begründete seinen Entscheid mit den Bedenken, durch eine ärztlich verordnete Heroinabgabe könnte das BetMG ausgehöhlt werden. Seine Kritiker hielten ihm entgegen, die Versuche seien ja gerade geplant worden, um Erfahrungen im Hinblick auf eine Änderung der Betäubungsmittelgesetzgebung zu sammeln; Heroin von diesem Versuch auszuschliessen, bedeute, dass wirkliche Erkenntnisse nun gar nicht mehr möglich seien. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Kantone für Versuche mit Morphin nicht der Zustimmung des Bundes bedurft hätten; da Morphin im Rahmen der kantonalen Gesundheitsgesetze mit Einwilligung der Kantonsärzte verschrieben werden kann, sei dies ein Schritt in die falsche Richtung, nämlich hin zu einem noch grösseren Föderalismus, wodurch die gravierenden regionalen Unterschiede noch verschärft würden [41].
Auch das Parlament vermochte hier keine anderen Zeichen zu setzen. Im Juni 1989 hatte der Berner LdU-Nationalrat Günter bereits einmal eine Motion für eine ärztlich kontrollierte Abgabe von Heroin eingereicht, die in der Herbstsession desselben Jahres im Rat bekämpft und nun, da seit zwei Jahren hängig, abgeschrieben wurde. Günter reichte daraufhin seine Motion im gleichen Wortlaut noch einmal ein. Aber nicht nur die Form, auch das Schicksal der beiden Vorstösse war identisch: Obgleich sich der Bundesrat erneut einer Entgegennahme in Form eines Postulates nicht widersetzte, musste die Diskussion wegen Opposition der Nationalräte Steffen (sd, ZH) und Scherrer (ap, BE) ausgesetzt werden [42].
Zum Massnahmenpaket des Bundesrates gehörte auch die Ankündigung, die Ratifikation von drei internationalen Betäubangsmittelabkommen vorantreiben zu wollen. Es handelt sich dabei um das Psychotropenabkommen von 1971, das speziell synthetische Drogen wie Halluzinogene und Tranquillizer umfasst; dann um das Zusatzprotokoll von 1972 zum sogenannten Einheitsübereinkommen von 1961, dem ersten UNOBetäubungsmittelabkommen; und schliesslich um die Wiener Konvention von 1988 gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen. Ende Jahr wurde bekannt, die bereits ausgearbeitete Ratifizierungsvorlage müsse wegen starkem Widerstand in der Bundesverwaltung noch einmal in eine interne Vernehmlassung gehen, die Verabschiedung der Botschaft werde sich deshalb um mindestens ein halbes Jahr verzögern. Auf Opposition stiess vor allem die Absicht Cottis, die Wiener Konvention von 1988, die ganz auf der Linie der repressiven amerikanischen Politik des "Drogenkriegs" liegt, vorbehaltlos unterzeichnen zu wollen. Damit würde jede weitere Diskussion über eine Liberalisierung in der schweizerischen Drogenpolitik verhindert [43].
Unabhängig von einem eventuellen Vorbehalt bei der Wiener Konvention wird die Ratifizierung dieser Abkommen Teilrevisionen des BetMG notwendig machen. Der Ständerat überwies deshalb oppositionslos eine sehr vage gehaltene Motion des Nationalrates, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament möglichst rasch eine Revision des BetMG und allenfalls weitere gesetzliche Massnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung vorzulegen. Die kleine Kammer nahm dieses Geschäft allerdings zum Anlass, der Landesregierung Hinweise für eine künftige gesamtschweizerische Drogenpolitik zu geben. Der allgemeine Tenor lautete, der Bund solle in der Drogenpolitik endlich eine klare Linie vorgeben, da nur eine einheitliche nationale Strategie zu einer Problemlösung führen könne. Ansätze für eine koordinierte Drogenpolitik hatte der Ständerat bereits im Vorjahr mit der Überweisung einer entsprechenden Motion Bühler (fdp, LU) verlangt, welche nun ebenfalls vom Nationalrat angenommen wurde. Bei beiden Vorstössen hatte die Regierung im Erstrat Umwandlung in ein Postulat beantragt, widersetzte sich nun aber nicht mehr der verbindlichen Form [44].
Eine von 70 Abgeordneten aus allen Parteien mitunterzeichnete Motion Neukomm (sp, BE) verlangte von der Regierung, unabhängig von den anstehenden Teilrevisionen unverzüglich eine Totalrevision des BetMG einzuleiten und dem Parlament baldmöglichst den Entwurf zu einem Gesetz zu unterbreiten, das schwergewichtig eine gesamtschweizerische einheitliche Suchtprävention anstrebt und den Süchtigen vermehrt als Kranken und nicht primär als Kriminellen behandelt. Da Bundespräsident Cotti unter Hinweis auf das Massnahmenpaket glaubhaft machen konnte, dass die Politik des Bundes bereits in diese Richtung gehe – wobei er noch einmal betonte, dass sich nach Ansicht der Regierung im jetzigen Zeitpunkt eine Gesamtrevision des BetMG nicht aufdränge –, wurde die Motion diskussionslos nur in der Postulatsform überwiesen [45].
Die von Politikern, Medien und Fachleuten immer lauter geforderte Koordinationsaufgabe des Bundes bei der Definition einer gesamtschweizerischen Drogenpolitik versuchte die Regierung durch die Einberufung einer nationalen Drogenkonferenz am 1. Oktober wahrzunehmen, an welcher unter dem Vorsitz von Bundespräsident Cotti Mitglieder der Kantonsregierungen, Vertreter interkantonaler Gremien und des Städteverbandes sowie Beamte des EDI, des EJPD und des EDA das Massnahmenpaket des Bundes diskutierten. Die Arbeitstagung vermochte die bekannten Meinungsverschiedenheiten – so etwa zwischen einer mehr dem Liberalismus verpflichteten Deutschschweiz und einer der Repression zuneigenden Romandie – nicht auszuräumen und brachte ausser einem recht vagen Bekenntnis zu verstärkter Zusammenarbeit nichts grundsätzlich Neues [46].
Keine zehn Tage nach der Drogenkonferenz zeigte sich ziemlich überraschend, dass zumindest in der Einschätzung der offenen Szenen bereits ein gewisser gesamtschweizerischer Konsens eingetreten war: Die im Städteverband zusammengeschlossenen Städte kündigten an, in den kommenden Monaten in einer koordinierten Aktion die offenen Drogenszenen zum Verschwinden bringen und die auswärtigen Fixer und Fixerinnen von der Polizei zwangsweise in ihre Wohn- oder Heimatgemeinden zurückschaffen zu wollen,, um diese vermehrt in die Verantwortung für die Drogenkranken miteinzubeziehen. Obgleich namhafte Strafrechtler bezweifelten, dass diese Abschiebungen rechtlich überhaupt zulässig seien und Drogenfachleute warnten, ohne Schaffung der entsprechenden Infrastrukturen (Unterkünfte, Sicherstellung der Aids-Prävention) sei bei einer Auflösung der offenen Szenen mit vermehrten Drogentoten zu rechnen, liessen sich die Stadtbehörden von Bern und Zürich, die wegen der repressiven Haltung des Kantons Aargau und der Romandie besonders vom Drogentourismus betroffen sind, nicht von ihrem Vorhaben abhalten: Anfangs Dezember wurde der Berner Kocherpark, wo die Fixer nach mehrfacher Vertreibung aus politisch nicht genehmen Standorten – unter anderem die Bundeshausterrasse – eine gewisse Betreuung und Geborgenheit erfahren hatten, nachts geschlossen; kurz nach Jahresende erfolgte auch die nächtliche Räumung der Zürcher Szene beim Platzspitz [47].
Die Unterscheidung in sogenannte "harte" und "weiche" Drogen, von der weder die Betäubungsmittelkommission in ihren Empfehlungen von 1989 noch der Bundesrat in seinem Massnahmenpaket etwas wissen wollte, fand hingegen im Bundesgericht Gehör. Entgegen seinen Ausführungen von 1983, wo es die Grenze zum schweren Fall von Widerhandlung gegen das BetMG bei 4 kg Haschisch festgelegt hatte, entschied es nun, dass mengenmässig beim Handel mit Cannabis kein schwerer Fall mehr möglich sei. Es bestätigte Haschisch damit, im Gegensatz etwa zu Heroin, nicht dazu geeignet zu sein, die Gesundheit vieler Menschen ernsthaft zu gefährden. Die Lausanner Richter kamen aufgrund neuester Untersuchungen auch zu der in Drogenfachkreisen schon lange vertretenen Ansicht, dass Cannabis keine Einstiegsdroge und kaum gefährlicher als Alkohol sei. Dies bedeutet aber nicht, dass das Bundesgericht eine Entkriminalisierung des Handels mit Cannabis (und somit auch des Besitzes und Konsums) vorgenommen hätte; der Entscheid des Bundesgerichts bezieht sich nur auf das Strafmass [48].
Weil das staatliche Verbot bestimmter Drogen total versagt habe und letzlich nur der Drogenmafia nütze, traf der neugegründete "Verein gegen gesellschaftliche Gleichgültigkeit" (VGGG) Anstalten, eine Volksinitiative zur Freigabe aller Drogen zu starten. In seinen Vorstellungen ging er von einem Betäubungsmittelmonopol des Staates aus: Ausser bei Cannabis, das völlig freigegeben werden sollte, wären Organisation, Koordination und Kontrolle der Drogenbeschaffung Sache eines Bundesamtes für Drogen. Vorgesehen wäre ein Werbeverbot und die Erhebung einer Genuss-Steuer, deren Ertrag für die Prävention und – ähnlich wie beim Alkohol – für die Deckung der sozialen Kosten der Suchtmittelabhängigkeit zur Verfügung gestellt würde [49].
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Der Bundesrat will den "Zwillingsinitativen" zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene entgegentreten und gab seinen Entwurf für eine Verschärfung der Werbeeinschränkungen für Tabakwaren und alkoholische Getränke im künftigen Lebensmittelgesetz und im Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. Wegen der erwiesenermassen gesundheitsschädlichen Wirkung von Raucherwaren schlug er ein totales Werbeverbot für dieses Produkt in den inländischen Printmedien, auf Plakatwänden und in den Kinos vor. Aus Gründen der Machbarkeit – und weil ohnehin schon viele EG-Staaten ein generelles Verbot der Tabakwerbung kennen oder vorbereiten – verzichtete er auf eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf ausländische Medien. Die sachbezogene Information über Raucherwaren und alkoholische Getränke in den Verkaufsstellen soll weiterhin erlaubt sein. Da Alkohol nur im Abusus gesundheitsschädigend ist, kann nach Auffassung des Bundesrates die rein beschreibende Alkoholwerbung in den Printmedien beibehalten werden, nicht aber die allein zum Konsum animierende Reklame in den Kinos oder auf Plakaten [50].
In der Vernehmlassung stiessen die bundesrätlichen Vorschläge auf viel Kritik. Die bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberorganisationen, der Gewerbeverband, die betroffene Tabak- und Alkoholindustrie, die von der Werbung profitierenden Medien, Agenturen und Kinos, aber auch Sportverbände und kulturelle Organisationen, welche weitgehend vom Sponsoring leben, lehnten die bundesrätlichen Vorschläge zum Teil ganz vehement ab. Unterstützung fand der Bundesrat hingegen bei der SP, den Grünen, den Gewerkschaften sowie den Organisationen für Gesundheit und Konsumentenschutz. Dem Initiativkomitee ging der Gegenvorschlag hingegen zu wenig weit, weshalb es beschloss, sein Begehren nicht zurückzuziehen [51].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Zwygart (evp, BE) mit dem Ziel eines vermehrten Schutzes der Jugend vor Tabakmissbrauch. Der Postulant regte insbesondere ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren und der Verteilung von Gratismustern an Jugendliche sowie Massnahmen gegen die unkontrollierte Abgabe von Tabakwaren an Automaten an [52].
Bund, Kantone und private Organisationen schlossen sich zu einer Pressekampagne zusammen, mit welcher Jugendliche über die Gefahren von Alkohol und Nikotin aufgeklärt werden sollten. Als erste Aktion wurde landesweit ein Jugendmagazin verteilt, welches zur Lektüre und Diskussion über Tabak und Alkohol anregen und den gesunden Lebensstil des Nicht-Rauchens propagieren will [53].
Aufgrund der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss reichte Ständerätin Weber (ldu, ZH) eine Motion ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Blutalkoholgrenze für die Beurteilung des Fahrens in angetrunkenem Zustand von 0,8 auf 0,5 Promille zu senken [54].
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Fürsorge
Durchschnittlich leben in der Schweiz rund 15% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Eine neue kantonale Studie aus dem Wallis bestätigte die bereits aus anderen Untersuchungen bekannten Zahlen. Auffallend war dabei, dass besonders junge Erwachsene unter 30 Jahren vom Problem der Armut betroffen sind: Unter Ausschluss der Minderjährigen und der Studenten machten sie 28% jener aus, die aufgrund der angewendeten Kriterien als arm zu gelten haben. Armutsgefährdet sind aber auch Rentner (16,4%) und insbesondere die Frauen, die zweieinhalbmal zahlreicher in Armut leben als die Männer. Zwei Drittel der Armen sind ledig, geschieden oder verwitwet [55].
Zu eher noch krasseren Ergebnissen kam eine Studie im Kanton Baselstadt. Gemäss den Autoren ist dort jede vierte Person mehr oder weniger stark von Armut betroffen: 15% der Bevölkerung leben bereits unterhalb der Armutsschwelle, 10% sind Grenzfälle. Die meisten der befragten sozialen Institutionen gingen zudem davon aus, dass sich das Phänomen in den nächsten zehn Jahren noch verschärfen wird. Der Basler Regierungsrat beauftragte das Wirtschafts- und Sozialdepartement, Vorschläge zur Schliessung der Lücken im Sozialnetz auszuarbeiten [56].
Angesichts dieser Zahlen ertönt immer lauter der Ruf nach einem staatlich garantierten Mindesteinkommen. Linke, Grüne, Hilfswerke und allgemein sozial Engagierte drängen aber auch darauf, dass endlich Massnahmen ergriffen werden, damit diese gesellschaftlich benachteiligten Gruppen auch ohne Sozialhilfe finanziell bessergestellt werden; im Vordergrund stehen hier die Durchsetzung des Grundsatzes vom gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und materielle Anerkennung von Erziehungs- und Pflegeaufgaben [57].
Da heute Bedürftigkeit sehr oft in engem Zusammenhang mit den hohen Wohnkosten steht, wurden viele Vorstösse zu diesem Problemkreis behandelt oder eingereicht. Auf sie wird an anderer Stelle eingegangen (siehe oben, Teil I, 6c, Mietwesen und Wohnungsbau).
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Zum Abschluss der Jubiläumssitzung im Januar behandelte die grosse Kammer als Erstrat das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz OHG). Bei dessen Präsentation sprach die Präsidentin der vorberatenden Kommission, die Luzerner CVP-Abgeordnete Stamm, von einem "historischen Moment für das schweizerische Strafrecht". Erstmals werde bei einer Strafverfahrensordnung nicht nur dem Täter, sondern auch dem Opfer Beachtung geschenkt. Sie erinnerte daran, dass das nun vorliegende Gesetz auf einen Volksauftrag aus dem Jahre 1984 zurückgeht. Damals unterstützten alle Stände und eine überwältigende Mehrheit von 84% der Stimmenden die Schaffung eines neuen Artikels 64ter der Bundesverfassung, welcher den Bund und die Kantone beauftragt, dafür zu sorgen, dass Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten.
Entgegen dem Antrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hielt der Rat daran fest, die Rechte des Opfers im Strafverfahren gesamtschweizerisch zu regeln, in diesem speziellen Fall also vom Grundsatz der strafprozessrechtlichen Kompetenzen der Kantone abzuweichen. Der Anspruch des Opfers auf Begleitung durch eine Vertrauensperson sowie die Möglichkeit, die Aussagen über Fragen der Intimsphäre zu verweigern, blieben ebenfalls im Gesetz. Opfer von sexuellen Straftaten sollen zudem das Recht haben zu verlangen, dass wenigstens eine Person ihres Geschlechts dem urteilenden Gericht angehört. Der entsprechende Artikel fand mit 71:70 Stimmen allerdings nur ganz knapp Zustimmung.
Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat in den wesentlichen Punkten. Im Sinn von mehr Kantonshoheit beschloss sie aber, statt einer eidgenössischen Rekurskommission kantonale Beschwerdeinstanzen einzusetzen und den Kantonen die ganzen Betriebskosten für die Beratungsstellen zu überbürden. Der Nationalrat bereinigte die Differenzen im Sinn des Ständerates, so dass das Gesetz in der Herbstsession definitiv verabschiedet werden konnte [58].
Da der Nationalrat im OHG die Bestimmung eingeführt hatte, dass auf Antrag des Opfers ein gleichgeschlechtlicher Richter zu amten hat, wurde eine Motion Bär, welche dies in jedem Fall zwingend festschreiben wollte, nur als Postulat angenommen [59].
Diskussionslos stimmten beide Räte dem Europäischen Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zu, welches eine Harmonisierung der diesbezüglichen Rechtsgrundlagen in ganz Europa zum Ziel hat [60].
In der Stadt Zürich erhalten Opfer von Sexualdelikten bereits vor Inkrafttreten des OHG juristische, medizinische und psychotherapeutische Hilfe. Für das in der Schweiz einzigartige, vorläufig auf zwei Jahre befristete Pilotprojekt mit Kosten von vier Mio Fr. wurde Mitte Oktober beim Zürcher Sozialamt eine "Kontaktstelle Opferhilfe" in Betrieb genommen. Die Hilfeleistungen, die ohne grosse Bürokratie angeboten werden, sollen ausdrücklieh auch bei Vergewaltigung in der Ehe gewährt werden [61].
Für weitere Hilfsmassnahmen zugunsten der Opfer sexueller Gewalt siehe unten, Teil I, 7d (Frauen, Kinder).
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Sport
Die Schweiz soll der am 1. März 1990 in Kraft getretenen Europäischen Konvention gegen Doping beitreten, weil ein fairer, dopingfreier Sport im Interesse der gesamten Gesellschaft liegt. So begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ratifizierung des Abkommens, den er im Lauf des Sommers in die Vernehmlassung schickte. Nach klar positivem Echo beauftragte der Bundesrat das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Als erster einschlägiger Vertrag mit Gesetzeskraft will die Konvention die Dopingbekämpfung vereinheitlichen, ohne die innere Rechtsordnung der Unterzeichnerstaaten in Frage zu stellen [62].
An einem nationalen Sportsymposium in Magglingen legte Bundespräsident Cotti die Haltung der Landesregierung zum Sport dar. Er liess erkennen, dass der Bundesrat hinter dem Sport als Ganzes steht und gewillt ist, die Anliegen der Sporttreibenden wirksam zu unterstützen. Allerdings schloss er eine Unterstützung des Hochleistungssports mit Geldern der öffentlichen Hand – wie dies etwa in den Nachbarländern der Fall ist – kategorisch aus. Er relativierte auch die Möglichkeiten des Bundes in der Sportförderung: Bau, Betrieb und Modernisierung der Sportstätten werden auch in Zukunft primär Aufgaben der kommunalen und kantonalen Institutionen bleiben. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über einen Verpflichtungskredit von 30 Mio. Fr. für Finanzhilfen an Anlagen für sportliche Ausbildung zugeleitet habe [63].
Diese Botschaft, in welcher der Bundesrat vorschlägt, in den Jahren zwischen 1992 und 1996 den Bau von vorerst sechs Anlagen für sportliche Ausbildung von nationaler Bedeutung zu unterstützen und damit seine Politik der Jahre 1973 bis 1977 wiederaufzunehmen, stiess in der vorberatenden Nationalratskommission allerdings auf Widerstand. Die Kommission, welche in der Vorlage sportpolitische Perspektiven vermisste, will dem Plenum beantragen, die Botschaft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit er seine Vorschläge konkretisiere und mit dem Legislatur- und Finanzplan koordiniere. Hingegen gewährte nun auch der Nationalrat einstimmig einen Objektkredit von 9 Mio Fr. für den Ausbau der Sportschule Magglingen [64].
Gleich wie vor ihr der Nationalrat regte die kleine Kammer an, die untere Alterslimite von "Jugend und Sport" auf zwölf, allenfalls auf zehn Jahre zu senken. Da Bundespräsident Cotti bereits laufende Arbeiten ins Feld führen konnte, wurde eine entsprechende Motion Rüesch (fdp, SG) nur in Form eines Postulates überwiesen [65].
Ein Postulat Bircher (sp, AG), welches anregte, der Bund solle weitere Massnahmen zur Realisierung des obligatorischen Sportunterrichts in den Berufsschulen ergreifen, wurde diskussionslos überwiesen [66].
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Weiterführende Literatur
Comptes de la santé, dépenses et cotisations des caisses maladie dans le canton de Vaud en 1989, Lausanne 1991.
P. Gilliand e.a., Démographie médicale en Suisse 1900 – 1990 – 2020, Lausanne 1991.
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[1] AS, 1991, S. 2285 ff.; NZZ, 17.10.91.
[2] NZZ und 24 Heures, 23.1.92; Bund, 24.1.92; SPJ 1990, S. 205. Zu den Massnahmen gegen den Sommersmog siehe oben, Teil I, 6d (Qualité de l'air).
[3] Verhandl. B. vers., 1991, V, S. 39. Im SPJ 1990, S. 206 wurde die parl. Initiative fälschlicherweise StR Jagmetti (fdp, ZH) zugeschrieben.
[4] Bulletin des BAG, S. 252; Bund, 25.4. und 14.12.91. Siehe auch oben, Teil I, 6a (Energie nucléaire).
[5] Amtl. Bull, NR, 1991, S. 1968 f. Im StR wurde die Motion abgeschrieben, da der Urheber aus dem Rat ausschied (Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 126).
[6] Das Postulat wurde nach dem Ausscheiden Günters aus dem Rat abgeschrieben: Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 79; SGT, 16.8.91.
[7] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 753 f. und 2499; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 378.
[8] BZ, 23.1. und 1.3.91; SZ, 17.2.91; SGT, 25.3.91; JdG, 27.3.91; LNN, 30.3. und 25.7.91; Bund, 4.7. und 4.10.91; TA, 28.8.91; siehe dazu auch die Berichte über ein Symposium zur Sterbehilfe, welches "Exit" anfangs Jahr durchführte (Bund und TA, 21.1.91).
[9] NZZ, 13.9.91; SHZ, 3.10.91; Gesundheitspolitische Informationen (GPI), 1991, Nr. 4, S. 29 f. Für eine weitere internationale Vergleichsstudie, welche die Schweiz miteinbezieht und neben den Sachleistungen auch Einkommensleistungen wie Lohnfortzahlung bei Erkrankungen sowie die Selbstzahlungsquote berücksichtigt, siehe Lit. Schneider.
[10] Presse vom 9.10. und 19.11.91.
[11] Bund, 23.8.91; BaZ, 24.8.91; BZ, 10.9.91. Für Versuche mit ambulanter Chirurgie siehe TA, 28.11.91.
[12] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2504.
[13] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 784 ff.
[14] Amtl. Bull StR, 1991, S. 17 ff.; BZ, 24.8.91; LNN, 12.9.91. Zum Preisüberwachungsgesetz siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[15] BZ, 12.3.91. Siehe auch Gesundheitspolitische Informationen (GPI), 1991, Nr. 4, S. 40 und SPJ 1990, S. 208.
[16] BaZ, 27.3. und 8.4.91; JdG, 15.4.91; SGT, 24.4.91. Siehe dazu auch oben, Teil I, 4c (Production animale).
[17] Bulletin des BAG, 1992, S. 18 ff.; Presse vom 29.1.92. Eine Motion Günter (]du, BE) zur systematischen Erfassung von Aids bei Rekruten wurde in der Wintersession abgeschrieben, da der Urheber aus dem Rat ausgeschieden war (Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 78).
[18] NZZ, 10.10.91; Suisse, 1.12.91.
[19] Bund, 19.6.92.
[20] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1422 f.
[21] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2478 ff. (die Motion war ursprünglich von Longet (sp, GE) eingereicht worden); Presse vom 24.5.91; LNN, 15.6.91. Vgl. SPJ 1990, S. 208.
[22] Presse vom 25.11.91. Für das Restrisiko, das bei Bluttransfusionen immer noch besteht, siehe Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2186 und 2282.
[23] Dritter Evaluationsbericht der Aids-Präventionsstrategie in der Schweiz 1989/90, Bern 1991; Bulletin des BAG, S. 261 ff.; Presse vom 7.5.91. Das BAG unterstützte ein dreimonatiges Pilotprojekt im Kanton St. Gallen, wo in den ländlichen Gebieten versuchsweise sauberes Spritzenmaterial in Apotheken und Drogerien, bei Amten sowie in einzelnen Kiosken und Zigarettenautomaten abgegeben wurde (LNN, 8.8.91).
[24] NZZ, 5.4. und 30.10.91.
[25] Lit. Harding e.a.; Bulletin des BAG, 1991, S. 10 ff.; BüZ und Suisse, 23.1.91 ; Aids lnfolhek, 1991, Nr. 3, S. 1 ff. und 20 ff.
[26] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 556 ff. und 588 ff.; siehe auch SPJ 1990, S. 209 ff. Aus Gründen der inneren Logik beschlossen die Räte, die Arbeiten am zu revidierenden Patentgesetz zu sistieren (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1288 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 890 f.).
[27] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 636 ff. Für die Freisetzung von genmanipulierten Kartoffeln in Changins siehe auch Amtl. Bull. NR, 1991, S. 536 und 2046 f. sowie oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires). Angesichts der politischen Diskussionen gaben sich auch die am meisten von der Gentechnologie und der Fortpflanzungsmedizin betroffenen medizinischen und chemisch-industriellen Standesorganisationen neue Richtlinien: siehe dazu NZZ, 10.1. und 22.2.91; Presse vom 2.3.91. Die drei im Vorjahr eingereichten Motionen Baerlocher für ein Verbot gentechnisch manipulierter Organismen bezw. für eine erweiterte Umweltverträglichkeitsprüfung wurden in der Wintersession abgeschrieben, da ihr Urheber aus dem Rat ausgeschieden war (Verhandl. B. vers., 1991, VI, S. 56 f.).
[28] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 450 ff. und 815; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1288 und 1408 f.
[29] Der Schweizerische Beobachter, Nr. 17, 16.6.91.; Presse vom 16.8.91.
[30] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1986 f.
[31] BaZ, 7.2., 9.2., 25.2. und 4.3.91.
[32] SGT, 30.8.91. Siehe SPJ 1989, S. 196.
[33] 24 Heures, 6.4.91; Presse vom 8.7.91.
[34] LNN,4.2.und 3.7.91; Ww, 7.2.91; BZ, 12.2.91; BaZ, 10.7., 24.8. und 14.9.91; NZZ, 23.7. und 12.9.91; WoZ, 6.9.91; Presse vom 17.12.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 210.
[35] Presse vom 20.9.91.
[36] Presse vom 8.1. und 15.4.92.
[37] Presse vom 21.2.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 211 f. Beginn Pressekampagne: Presse vom 23.10.91; NQ, 29.10.91; BZ, 5.11.91. Zur Frage eines Alleingangs der Schweiz in Europa siehe auch Amtl. Bull. NR, 1991, S. 998 und 1382; Bund, 23.2.91. ,
[38] Revision StGB und MStGB: Amtl. Bull. NR, 1991, S. 854 ff. und 1408; Amtl. Bull. StR, S. 450 und 614. Zum Problem des Drogenkonsums in der Armee siehe auch BR Villiger in der Fragestunde der Sommersession (Amtl. Bull NR, 1991, S. 1100). Anlässlich der nationalen Drogenkonferenz (siehe unten) bezeichnete Cotti den in Aussicht gestellten Straferlass Für Ersttäter bereits wieder als unverhältnismässig (Presse vom 2.10.91).
[39] Presse vom 21.2.91.
[40] NZZ, 16.1.91;Bund und BZ, 12.4.91; JdG, 13.4.91. Kanton Bern: Bund, 23.8. und 4.9.91. Stadt Zürich: Vr., 12.12.91; TA, 18.12.91. Auch die FDP signalisierte in diesem Punkt Umdenken und nahm die medizinische Abgabe von Drogen in ihr Legislaturprogramm auf, allerdings ohne die Drogen namentlich aufzuführen (SoZ, 28.4.91). Der LdU hingegen verlangte klar die Abgabe von Heroin (Presse vom 12.7.91). Für die Haltung der Parteien siehe auch SPJ 1989, S. 197.
[41] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2280 f.; WoZ, 15.3. und 29.11.91; NZZ, 28.9.91; BZ, 10.12. und 11.12.91; Bund, 11.12.91; Ww, 19.12.91. Zur liberalen Haltung von 30 Städten und Regionen aus zehn europäischen Ländern, die im November in Zürich die im Vorjahr verabschiedete "Frankfurter Resolution" bekräftigten, siehe Presse vom 23.1 1.91. Zur Drogenplattform des Schweizerischen Städteverbandes, welcher noch anfangs Dezember vom BR eine raschere Gangart bei der Heroinabgabe verlangte vgl. LZ und NZZ, 4.12.91).
[42] Verhandl. B.vers., 1991, III/IV, S..94 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1976 f.; SPJ 1989, S. 198. Da offenbar kein Mitglied der LdU/EVP das Anliegen übernehmen wollte, wurde die Motion nach dem Ausscheiden des Urhebers aus dem Rat abgeschrieben. Ebenso abgeschrieben wurden aus denselben Gründen eine Motion Neukomm (sp, BE) für die Schaffung eines Schweizerisches Instituts für Alkohol- und Drogenprävention sowie eine Motion Zwingli (fdp, SG) für eine koordinierte Drogenpolitik (Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 79, 97 f. und 121 f.).
[43] TA, 30.11.91; LNN, 7.1.92. Gewissermassen als Vorleistung für das Psychotropenabkommen wurde auf den 1. Juni der Handel mit 46 Vorläufersubstanzen zur Herstellung synthetischer Drogen oder Amphetamine einer Kontrolle unterstellt (Presse vom 29.5.91).
[44] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 795 ff.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1799 ff. Siehe SPJ 1990, S. 212.
[45] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1328.
[46] NZZ, 30.8.91; Presse vom 2.10.91. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1800.
[47] Presse vom 10.10.91, 31.10. und 1.11.91; Bund, 3.12., 11.12. und 17.12.91; Presse vom 10.1.92. Zur Bedeutung der gassennahen Hilfe siehe LNN, 12.3.91 und Bulletin des BAG, 1991, S. 272 ff. Für die Gegensätze zwischen Zürich und dem Aargau resp. Bern und der Romandie vgl. LNN, 20.2. und 12.3.91; Presse vom 12.4.91; Bund, 10.7.91; TA, 9.10.91 und Presse vom 31.10.91. Aufgrund der Komplexität der Materie und des Umstandes, dass wir hier primär eidgenössische Politik dokumentieren, können wir auf die Drogenpolitik der Kantone und Städte nicht vertiefter eingehen. Siehe dazu aber: Lit. Bericht; WoZ, 1.3., 19.4., 24.5., 12.7., 20.9. und 29.11.91; SGT, 18.5.91; LZ, 7.12.91; BZ, 16.12.91 und 11.2.92. Basel: Bund, 4.3.91; TA, 25.4.91; BaZ, 11.10.91. Luzern: LNN, 18.10., 30.10.91 und 11.1.92; WoZ, 13.12.91. St. Gallen: TA, 12.12.91.
[48] Presse vom 8.11.91; Bund, 23.12.91; Plädoyer, 9/1991, Nr. 6, S. 65 ff.
[49] BaZ und BZ, 20.11.91; Ww, 28.11.91.
[50] Bulletin des BAG, 1991, S. 376 und 394; Presse vom 18.6.91. Zu den "Zwillingsinitiativen" siehe SPJ 1990, S. 212 f.
[51] SHZ, 31.7.und 8.8.91; 24 Heures, 10.9.91; Presse vom 12.9.91;NQ, 1.10. und 15.11.91; NZZ, 3.10., 11.10. und 19.12.91; AT, 23.11.91; BZ, 5.12.91; Presse vom 23.1.92.
[52] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 766 f.
[53] Bulletin des BAG, S. 287; Presse vom 8.5.91. Siehe dazu auch die Ausführungen Cottis (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 988 f.).
[54] Verhandl. B.vers., 1991, S. 151.
[55] Lit. Perruchoud-Massy; Presse vom 26.6.91; Grundlage für die Berechnung der Armutsschwelle bildete auch hier die OECD- und EG-Definition, wonach eine Person als arm zu gelten hat, wenn ihr Einkommen weniger als 50% des durchschnittlichen Einkommens in der untersuchten Region beträgt; siehe dazu auch SPJ 1990, S. 213 f. Im Oktober wurde im Rahmen des NFP 29 die erste gesamtschweizerische Armutsstudie gestartet (NFP 29, Bulletin, Nr. 3, Februar 1992).
[56] Lit. Mäder; Presse vom 16.5.91; WoZ, 17.5.91. Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Basler Wirtschaft (AFW) bezweifelte die angeführten Zahlen und liess ein Gegengutachten erstellen (BaZ, 13.9.91).
[57] Siehe z.B. Würde durch Selbstbestimmung. Das SP-Programm zur Frauenarmut, Bern 1991; Presse vom 2.2. und 4.2.91; BüZ, 27.4.91; Vr., 7.5.91; SGT, 16.5.91; SZ, 13.7.91; CdT, 13.8.91; BazMagazin, 33, 17.8.91.
[58] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 8 ff., 1278 und 2036 f.; Amtl. Bull. StR, S. 582 f. und 921; BBl, 1991, III, S. 1462 ff. Siehe auch SPJ 1990, S. 214 f.
[59] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1330 f.
[60] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 25 und 2036; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 589 f. und 912.
[61] Presse vom 15.11.91.
[62] Presse vom 5.7.91; NZZ, 3.12.91.
[63] Bund, 4.9.91.
[64] BBl, 1991, III, S. 1085 ff.; Presse vom 6.7.91; NZZ, 1.11.91. Magglingen: Amtl. Bull. NR, 1991, S. 521 f.
[65] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 14 f. Siehe auch SPJ 1990, S. 215.
[66] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1988.
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