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Eléments du système politique
Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale
L'attitude de la Suisse et de ses banques pendant la Deuxième Guerre mondiale est restée un des thèmes politiques les plus discutés. Le Conseil fédéral a annoncé la création d'une Fondation pour la solidarité. - La confiance de la population dans les institutions du pays, et plus particulièrement dans celles politiques, a continué à diminuer. - Avec Jacqueline Fendt et Pipilotti Rist, ce sont deux femmes qui ont été choisies pour être à la tête de l'Expo.01. - Les commissions parlementaires ont traité deux des trois paquets relatifs à la révision totale de la Constitution.
Grundsatzfragen
Die Auseinandersetzung über das Verhalten der schweizerischen Behörden, der Banken und der Industrie vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg blieb weiterhin eines der Hauptthemen der Politik. Der innenpolitische Konflikt wurde, insbesondere in der ersten Jahreshälfte, oft sehr polemisch ausgetragen und orientierte sich weitgehend am üblichen Links/Rechts-Schema. Weniger üblich, und deshalb auch schwerer zu meistern, waren die Herausforderungen auf der internationalen Szene. Die namentlich in den USA durch jüdische Organisationen, aber auch staatliche Behörden vorgebrachten und weltweit durch die Medien prominent verbreiteten Anschuldigungen gegen die Schweiz und das geringe Echo, das die von der Schweiz ergriffenen Massnahmen zur Aufklärung ihrer Geschichte und zur Wiedergutmachung fanden, liessen in weiten Kreisen den Eindruck der Hilflosigkeit entstehen.
Der Umstand, dass lange Zeit sowohl von den Banken als auch von den Bundesbehörden die Tragweite der aufgeworfenen Fragen unterschätzt worden war, führte auch zur Forderung nach Instrumenten zur Früherkennung von Krisen und nach einem effektiveren Krisenmanagement, als es die siebenköpfige Kollegialregierung zu leisten imstande ist. Nachdem die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte die Lage analysiert hatten, beschlossen Bundesrat und Parlament erste diesbezügliche Massnahmen (siehe dazu unten, Teil I, 1c, Regierung) [1].
Zu Jahresbeginn gab vor allem die Ende 1996 vom abtretenden Bundespräsidenten Delamuraz in einem Zeitungsinterview gemachte Aussage, die von den jüdischen Organisationen geforderten Globalzahlungen kämen einer Lösegelderpressung gleich, zu reden. Jüdische Organisationen aus den USA drohten mit Boykottmassnahmen, falls sich der Bundesrat nicht innert Monatsfrist von diesen Worten distanziere, die als an Antisemitismus grenzend und diesen fördernd bezeichnet wurden. Der Bundesrat ging auf diese Begehren nicht ein und rief alle beteiligten Stellen zur Fortsetzung des Dialogs auf. Die SP und die Grünen kritisierten Delamuraz ebenfalls, weil seine Aussagen geeignet seien, antisemitische Stimmungen hervorzurufen, und verlangten vom Gesamtbundesrat, sich von Delamuraz' Worten zu distanzieren. Später verabschiedete der SP-Vorstand gar eine Resolution, worin er Delamuraz zum Rücktritt aufforderte; die SP-Fraktion entschied jedoch, sich dieser Forderung nicht anzuschliessen. Bundesrat Delamuraz selbst nahm seine Worte nicht zurück, sondern äusserte zuerst sein Bedauern darüber, dass seine Äusserungen falsch verstanden worden seien; später ergänzte er noch, dass er seine kritisierte Aussage aufgrund von unpräzisen Informationen gemacht habe [2]. Als Reaktion auf die Äusserungen von Delamuraz lancierten Personen aus der politischen Linken und der Kultur ein Manifest, worin sie den Bundesrat unter anderem aufforderten, aktiv gegen jegliche antisemitische Tendenzen zu kämpfen [3].
Der Konflikt zeitigte zu Jahresbeginn jedoch auch personelle Konsequenzen. Die SonntagsZeitung veröffentlichte einige Passagen aus einem vertraulichen Situationsbericht des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, und warf ihm in einem Kommentar absolutes Unverständnis für die berechtigte Kritik an der Schweiz vor. In seinem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht hatte Jagmetti die zuständigen Bundesstellen aufgefordert, diese Auseinandersetzung ernst zu nehmen, und davor gewarnt, die Gegenspieler, namentlich die jüdischen Organisationen in den USA, zu unterschätzen. In den in der SonntagsZeitung abgedruckten Passagen rief er die Behörden in martialischer Sprache dazu auf, sich auf einen Krieg vorzubereiten, der sowohl im Landesinneren als auch im Ausland (d.h. vor allem in den USA) geführt werden müsse. Von einem Teil der Medien und von der politischen Linken wurde er aufgrund dieser Auszüge als ungeeignet für die Vertretung der schweizerischen Interessen kritisiert. Diese Vorwürfe und das Zögern des Bundesrates, sich eindeutig hinter ihn zu stellen, veranlassten Jagmetti, sein Rücktrittsschreiben einzureichen [4].
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Neben dem Umgang der Banken mit den ihnen von Holocaustopfern anvertrauten Geldern und den Goldgeschäften der Nationalbank gehörte die Flüchtlingspolitik zu den wichtigsten Streitpunkten in der aktuellen Debatte. Der Bundesrat empfahl im Januar der Historikerkommission Bergier, die beiden letztgenannten Bereiche prioritär zu behandeln. Im Rahmen einer breiten Diskussion zur Aufarbeitung der Geschichte im Nationalrat verlangte de Dardel (sp, GE) mit einer Motion, dass Listen mit den Namen aller an der Landesgrenze zurückgewiesenen Personen, welche später dem Holocaust zum Opfer fielen, erstellt und publiziert werden. Nachdem der Bundesrat zugesichert hatte, dass man daran sei, derartige Datenbanken zu erstellen und diese auch frei zugänglich gemacht würden, überwies der Rat den Vorstoss in Postulatsform [5].
Damit die Bergier-Kommission ihre Aufgabe bewältigen kann, beantragte der Bundesrat im Rahmen des Budgets für 1998 eine Aufstockung des Rahmenkredites für die Jahre 1997 bis 2001 von 5 auf 22 Mio Fr. Im Ständerat wurde diesem Antrag nicht opponiert. Obwohl ein Streichungsantrag Blocher (svp, ZH) und ein Vorschlag der LP, den Kredit nur um 15 Mio Fr. zu erhöhen, vorlagen, verabschiedete auch der Nationalrat den Beschluss mit klarer Mehrheit (112:37) [6].
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative, eine Lücke beim dringlichen Bundesbeschluss aus dem Vorjahr, welcher die Grundlage zur Arbeit der Historikerkommission Bergier bildet, zu schliessen. Auslöser für diesen Vorstoss war die Sicherstellung von alten Bankdokumenten aus dem Shredderraum einer Grossbank durch den Wachmann Meili (siehe dazu unten, Teil I, 4b, Banken). Der Zusatzbeschluss sah vor, dass Personen, welche vor dieser Kommission aussagen möchten oder ihr anderweitig Informationen zukommen lassen, keine Nachteile wegen Verletzung der Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber oder des Berufsgeheimnisses erwachsen dürfen. Dabei soll insbesondere auch ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Kündigung in solchen Fällen nicht zulässig wäre. Der Nationalrat stimmte dieser Ergänzung zu. Der Ständerat war hingegen der Ansicht, dass eine solche explizite Formel nicht nötig sei, da Auskunftspersonen, welche in gutem Glauben handeln, durch den Bundesbeschluss vom Dezember 1996 ausreichend geschützt seien. Die Materialen zu diesem Beschluss würden nach Ansicht der Kommissionsmehrheit den Richtern auch in Zivilsachen eindeutig die Anweisung geben, das Interesse der Öffentlichkeit an der Geschichtsforschung den privaten Klägerinteressen vorzuziehen. Diese Ansicht wurde auch vom Bundesamt für Justiz geteilt. Die kleine Kammer beschloss mit 35 zu 7 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Im Nationalrat beantragte die Kommissionsmehrheit, am Beschluss festzuhalten, da in bezug auf das Zivilrecht die Rechtslage nicht eindeutig sei; diese Meinung hatte auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative vertreten. Gegen den Widerstand der SVP - welche sich insbesondere auch über die publizistische Ausschlachtung des Falls Meili empörte - entschied der Nationalrat, an der neuen Bestimmung festzuhalten [7].
In die Debatte schaltete sich auch der nach dem Krieg gegründete und heute noch rund 6500 Mitglieder zählende Verein Schweizer Armeeveteranen ein. In einem Manifest protestierten sie dagegen, dass die Leistungen der damaligen Bevölkerung als irrelevant für die Wahrung der Unabhängigkeit bezeichnet und der älteren Generation eine Kollektivschuld für angebliche Fehler von Behörden und Wirtschaft angelastet werden. Ihre Exponenten räumten ein, dass gegen historische Forschung, wie sie die Bergier-Kommission betreibt, nichts einzuwenden sei. Es gehe aber nicht an, dass junge Journalisten und Historiker bei der Beurteilung einzelner Handlungen von heutigen Moralvorstellungen ausgehen und die damaligen Zeitumstände nicht berücksichtigten [8].
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Auf die zum Teil sehr aggressiv vorgebrachten Beschuldigungen und Forderungen von Repräsentanten internationaler jüdischer Organisationen reagierten einige Personen mit anonymen Schmähbriefen und Drohungen an schweizerische jüdische Organisationen und Persönlichkeiten sowie mit verbal oder in Leserbriefen geäusserten antisemitischen Stereotypen. Von der SP-Fraktion und von Nationalrat Suter (fdp, BE) mit Interpellationen zu einer Stellungnahme aufgefordert, verurteilte der Bundesrat derartige Aktivitäten und Pauschalurteile und betonte, dass er sich dafür einsetze, Rassismus, Antisemitismus und andere diskriminierende Haltungen gegen Minderheiten an der Wurzel zu bekämpfen [9]. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus lancierte im Sommer eine breite Inserat- und Plakataktion gegen rassistische und antisemitische Vorurteile und Diskriminierungen [10].
Unter dem Eindruck der teilweise gehässigen Diskussion über den Zweiten Weltkrieg standen auch drei vom Nationalrat als Postulate überwiesene Vorstösse. Bühlmann (gp, LU) verlangte mit zwei Motionen die Einrichtung eines Lehrstuhls für die Erforschung von Antisemitismus und Rassismus an der ETH resp. mehr Bundesgelder für die an der ETH angesiedelte Stiftung Jüdische Zeitgeschichte. Hochreutener (cvp, BE) lud den Bundesrat ein, ein Museum oder eine Gedenkstätte gegen das Vergessen des Holocaust und anderer schrecklicher Menschenrechtsverletzungen zu errichten. In seiner Antwort auf eine Interpellation Ruffy (sp, VD) führte der Bundesrat aus, dass der Bund bereits jetzt verschiedene Projekte unterstütze, welche schriftliche und audiovisuelle Dokumente über den Holocaust und die Politik der Schweiz während dieser Zeit zusammenstellen und einer breiten Öffentlichkeit bekanntmachen; ob aber eine spezielle Gedenkstätte errichtet werden soll, müsse später abgeklärt werden [11].
In der letzten Augustwoche fanden in Basel Feierlichkeiten zum Gedenken des Zionistenkongresses statt, der vor 100 Jahren in dieser Stadt stattgefunden hatte, und der als Geburtsstunde für die 1948 erfolgte Gründung des Staates Israel gilt. Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Repräsentanten Israels trafen sich mehr als tausend Teilnehmer aus aller Welt zu Kongressen, Gedenkfeiern und anderen Anlässen. Die Schweiz war durch Bundesrätin Dreifuss und Nationalratspräsidentin Stamm (cvp, LU) vertreten; offizieller Vertreter Israels war der Präsident der Knesset, Dan Tichon. Zu den im Vorfeld befürchteten Demonstrationen von palästinenserfreundlichen Kreisen gegen den israelischen Staat kam es nicht [12].
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Am 5. März gab Bundespräsident Koller im Namen des Bundesrats vor der Vereinigten Bundesversammlung eine Erklärung zu den in den letzten Jahren aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der schweizerischen Politik während des Zweiten Weltkriegs ab. Er bekannte sich darin zu einer vorurteilslosen und kritischen Erforschung der damaligen Geschehnisse und Umstände. Dies sei zwar bereits früher geschehen, aber die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien nicht immer genügend zur Kenntnis genommen worden. Mit der 1996 erfolgten Einsetzung der internationalen Historikerkommission werde dieser notwendige Prozess nun intensiviert. Koller räumte auch ein, dass das Ziel der Wahrung der Unabhängigkeit des Landes nicht alle damals getroffenen Entscheidungen rechtfertigen könne. Als Schlusspunkt seiner halbstündigen Rede kündigte Koller die Schaffung einer Solidaritätsstiftung an. Diese solle ein Zeichen sein für die "Bekräftigung der humanitären Tradition der Schweiz und der Dankbarkeit für das Verschontwerden von zwei Weltkriegen". Als Zweck dieser Stiftung nannte er die Unterstützung von Opfern "von schwerer Armut, Katastrophen, Genozid, Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen". Die Mittel sollen je zur Hälfte im Inland und im Ausland eingesetzt werden. Finanzielle Beiträge an bedürftige Holocaustopfer schloss Koller nicht aus; er verwies aber darauf, dass diese vor allem auf die rasche Hilfe durch den von den Banken ins Leben gerufenen und auch von der Nationalbank mitgetragenen Spezialfonds angewiesen seien.
Als Finanzierungsinstrument schlug Koller eine teilweise Anpassung der Bewertung der 2600 Tonnen Goldreserven der Nationalbank an die rund viermal höheren Marktpreise vor. Eine Aufwertung auf 60% des Marktpreises würde den Buchwert dieses Goldbestandes von 12 Mia Fr. auf 26 Mia Fr. erhöhen. Gold im Wert der Hälfte dieses Aufwertungsgewinns (7 Mia Fr.), d.h. gut 400 Tonnen, würde dann schrittweise in Wertpapiere umgewandelt und in den Fonds eingelegt, welcher mit dem jährlichen Zinsertrag von rund 350 Mio Fr. humanitäre Aufgaben finanzieren könnte [13].
Angesichts der emotionalen Bindung vieler Bürger an die Golddeckung des Frankens und den Risiken, die deshalb in einer Volksabstimmung drohen, beantragte Nationalrat Stucky (fdp, ZG) später ein anderes Finanzierungsmodell. Er schlug im Rahmen der Revision einiger Anlagebestimmungen im Nationalbankgesetz vor, den davon erwarten Zusatzertrag der Nationalbank von rund 400 Mio Fr. pro Jahr für die vom Fonds vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Angesichts der ablehnenden Haltung sowohl von Bundesrat Villiger als auch seiner eigenen Fraktion zog er seinen Antrag zurück [14].
Die Reaktion auf Kollers Rede fiel in den in- und ausländischen Medien weitgehend positiv aus; allerdings fehlte es nicht an Bedenken in bezug auf die politische Realisierbarkeit dieser angekündigten Stiftung. Auch die jüdischen Organisationen in den USA und Vertreter der amerikanischen Regierung begrüssten das Projekt. Die Reaktion der jüdischen Organisationen ist freilich vor dem Hintergrund zu sehen, dass wichtige amerikanische Medien reichlich verzerrt über Funktionsweise und Zweck der Stiftung berichtet hatten, indem sie meldeten, dass die Schweiz beabsichtige, Gold im Wert von 7 Mia Fr. an Holocaustopfer zu verteilen. Ein Teil der europäischen Medien kommentierte zudem die Stiftung als Wiedergutmachungsaktion für schweizerisches Fehlverhalten im Zweiten Weltkrieg; eine Interpretation, gegen welche sich Koller in seiner Rede explizit ausgesprochen hatte. In ersten Stellungnahmen signalisierten die FDP, die CVP und die SP gedämpfte Zustimmung zum Vorschlag des Bundesrates, wobei die beiden ersteren allerdings bloss von einer überprüfenswerten Idee sprachen und die SP Vorbehalte in bezug auf den Finanzierungsmodus anmeldete. Für die SVP stellte die Solidaritätsstiftung hingegen ein überstürzter und schlecht vorbereiteter Schritt dar, der zudem falsche Signale an das Ausland aussende und zu neuen Geldforderungen führen werde [16].
Rund zwei Wochen nach der Ankündigung durch Bundespräsident Koller hielt der Vorsteher des Finanzdepartementes, Bundesrat Villiger, im Nationalrat fest, dass zwar die Idee der Solidaritätsstiftung im Zusammenhang mit den Kritiken an der Schweiz wegen ihres Verhaltens während des Zweiten Weltkriegs entstanden ist. Diese Stiftung werde aber, im Gegensatz zu dem von den Banken initiierten humanitären Fonds, nicht damaligen Opfern helfen, sondern einen Beitrag zur Linderung von Not und zur Verhinderung von gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Gegenwart und in der Zukunft leisten. In ähnlicher Weise äusserte sich der Bundesrat auch in seiner Antwort auf eine am 3. März - also noch vor Kollers Rede - eingereichte und noch nicht abschliessend behandelte Motion Grendelmeier (ldu, ZH), welche eine spezielle Bundesstiftung für Holocaustopfer fordert [17].
Noch im Frühjahr setzte der Bundesrat zwei von den alt Nationalräten Bremi (fdp, ZH) und Fehr (sp, BE) präsidierte Arbeitsgruppen ein, welche Ende Oktober dem Bundesrat ein konkretes Konzept für die geplante Solidaritätsstiftung vorlegten. Dieses sieht vor, dass das Hauptziel dieser "Stiftung solidarische Schweiz" genannten Institution in der Verbesserung der Zukunftschancen für von Armut oder Gewalt bedrohte Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, bestehen soll. Unterstützt werden sollen aber nicht Individuen mit Einzelbeiträgen, sondern zu rund 90% Projekte mit Langzeitwirkung und zu 10% Institutionen bei Sofortaktionen. Die jährlich zur Verfügung stehenden rund 300 Mio Fr. sollen je hälftig für Projekte im In- und Ausland verwendet werden [18]. Die den Bundesrat in Wirtschaftsfragen beratende Kommission für Konjunkturfragen hielt in einer Stellungnahme fest, dass von einer Höherbewertung der Goldreserven und ihrem teilweisen Verkauf keine negativen Auswirkungen auf die schweizerische Geld- und Währungspolitik zu erwarten seien [19]. Im September wurde ein Komitee zur Unterstützung der Idee der Solidaritätsstiftung gegründet, dem unter anderem Politiker und Politikerinnen aller vier Bundesratsparteien angehören. Im Anschluss an die Präsentation des Stiftungskonzepts Ende Oktober signalisierten SP, FDP, CVP und Grüne ihre Zustimmung, während die SVP skeptisch blieb. Massive Kritik an dem vorgestellten Konzept äusserten hingegen Vertreter diverser internationaler jüdischer Organisationen, da dieses nicht explizit finanzielle Leistungen für Überlebende des Holocaust vorsehe [20].
Als engagiertester Gegner dieser Solidaritätsstiftung profilierte sich der Zürcher Nationalrat Blocher (svp). Bereits eine Woche vor deren Ankündigung hatte er in einer Ansprache vor mehr als 1000 Personen seine Sicht der Dinge vorgetragen. Seiner Meinung nach habe die Schweiz als Staat in der damaligen Zeit keine Fehler begangen. Auch die Behörden hätten ihre Hauptaufgabe, die Wahrung der Unabhängigkeit und das Vermeiden der Verwicklung in Kriegshandlungen, erfüllt. Fehler seien zwar gemacht worden, aber nicht vom Staat und seinen Behörden, und schon gar nicht vom Volk als Ganzem, sondern von einzelnen Personen, von Banken und Unternehmen. Dieser historische Teil seiner Rede wurde auch von ihm kritisch gesinnten Medien als einigermassen akzeptabel gewürdigt. Unter heftigen Beschuss geriet er jedoch wegen Äusserungen, in denen er Parallelen zog zwischen der damaligen Bedrohung und der aktuellen Situation der Schweiz als von der Europäischen Union umschlossenes Land [21]. Anlässlich der Mitte März von einer dringlichen Interpellation ausgelösten Debatte im Nationalrat kritisierte Blocher, dass die Solidaritätsstiftung als Wiedergutmachung für angebliche Fehler, welche die Schweiz während des 2. Weltkriegs begangen habe, konzipiert sei und auf jeden Fall im Ausland so interpretiert werde. Da der Staat und das Volk aber keine derartigen Fehler begangen haben, gebe es auch keinen Grund für Entschuldigungen und staatliche Wiedergutmachungszahlungen [22].
Mitte April lancierte die von Blocher präsidierte Zürcher SVP eine Inserat- und Plakataktion, in welcher die Solidaritätsstiftung als Erpressung bekämpft wurde [23]. Der Präsident der nationalen SVP, Nationalrat Maurer (ZH), hatte sich zuerst grundsätzlich mit der Stiftung einverstanden erklärt. Im Juni kündigte er dann aber an, dass seine Partei diese in der geplanten Form bekämpfen werde. Als Alternative für die Finanzierung über eine Bewirtschaftung eines Teils der Goldreserven schlug die SVP eine Sammlung in der Bevölkerung vor [24]. Ende Juni kündigte Blocher - eingerahmt von heftigen Verbalattacken gegen andere Politiker, Medien- und Kulturschaffende - die Schaffung einer eigenen humanitären Stiftung an, welche vor allem aus grossen Beiträgen von vermögenden Personen gespiesen werden soll. Er erklärte sich bereit, dort eine Million einzubezahlen, wenn sich 200 bis 500 weitere Personen mit ähnlichen Beiträgen daran beteiligen würden. Nachdem das Echo beim angesprochenen Personenkreis unbefriedigend ausgefallen war, eröffnete er die Stiftung mit der von ihm versprochenen Million und rief in Inseraten zu weiteren Spenden auf [25].
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In einigen englischen und amerikanischen Medien wurden regelrechte Diffamierungskampagnen gegen die Schweiz geführt. In Texten sowie in Film- und Fotomontagen wurde die damalige Schweiz als antisemitischer und geldgieriger Staat qualifiziert, der eng mit den deutschen Nazis verbündet gewesen sei. So etwa in der grössten englischen Sonntagszeitung, der "Sunday Times". Auch in der renommierten "New York Times" wurden mehrmals Unterstellungen und Gerüchte als Tatsachen kolportiert und Fakten zumindest polemisch verzerrt dargestellt. In einem Leitartikel schlug dieses Blatt vor, dass die US-Regierung einen Teil der schweizerischen Guthaben in den USA einfrieren solle, falls die Schweiz nicht bereit sei, substantielle Wiedergutmachungszahlungen zu leisten [26].
Die englische Fernsehgesellschaft BBC produzierte einen sogenannten Dokumentarfilm, der in einer Vielzahl von Ländern ausgestrahlt wurde. Er erregte nicht nur durch eine sehr tendenziöse Interpretation der schweizerischen Geschichte Aufsehen, sondern liess mit Filmschnitten, welche beispielsweise unkommentiert Naziaufmärsche in als solchen nicht erkennbaren deutschen Städten mit typischen Schweizer Landschaftsbildern mischten, den Eindruck entstehen, die Schweiz habe nicht nur eng mit Deutschland kooperiert, sondern sei auch ein von Hitler begeistertes Land gewesen [27]. Als besonders perfid wurde die Behauptung empfunden, dass in den Transitzügen durch die Schweiz nicht nur Kriegsverletzte und italienische Arbeitsverpflichtete (Zwangsarbeiter) nach Deutschland transportiert worden seien, sondern auch Juden auf ihrem Weg in die Konzentrationslager. Diese Behauptung stützte sich bloss auf eine anonyme Zeugenaussage und wurde in der Folge sowohl von schweizerischen als auch von ausländischen Forschern als nachweislich falsch bezeichnet. Der schweizerische Botschafter in London protestierte bei der BBC vergeblich gegen diese Produktion; der Fernsehsender verteidigte sie als gut begründet und fair [28].
Grosse Verkaufszahlen im In- und Ausland konnte ein vom Genfer Nationalrat Ziegler (sp) unter dem Titel "Die Schweiz, das Gold und die Toten" veröffentlichtes Buch erzielen. Die Hauptthese in seiner von Historikern und auch linken Journalisten unisono als fehlerhaft und wissenschaftlich wertlos bezeichneten Kampfschrift ("essai d'intervention" gemäss Ziegler) lautete, dass Hitler seinen Angriffskrieg ohne die finanzielle Unterstützung der Schweizer Banken gar nicht hätte führen können [29].
Wesentlich gemässigter und ausgewogener, aber in der Tendenz trotzdem ähnlich lautete das Urteil von US-Unterstaatssekretär Eizenstat in seinem Vorwort zu einem von Historikern der US-Verwaltung erstellten Bericht über die Finanzpolitik der neutralen Staaten während des 2. Weltkriegs. Die Schweiz habe sich durch ihr Verhalten nicht nur der Hehlerei schuldig gemacht und bereichert, sondern auch dazu beigetragen, diesen Krieg zu verlängern. Eizenstat lobte allerdings auch die Schweiz der Gegenwart für ihre Anstrengungen zur Aufklärung ihrer Geschichte und zur Entschädigung von Opfern. Diesem Lob schloss sich einige Tage nach der Publikation des Berichts auch US-Präsident Clinton an. Der wissenschaftliche Teil des Berichtes wurde in der Schweiz als weitgehend korrekt und fair beurteilt, auch wenn er einige nicht belegte Behauptungen enthielt (so etwa die Aussage, die Deutschen hätten schliesslich ("eventually"), d.h. nach den Bombardierungen, einige Waffenfabriken in die Schweiz verlegt). Er bestätigte namentlich die bereits bekannten Tatsachen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit und insbesondere über den Goldhandel der Nationalbank. Auch in bezug auf den Umfang dieser Finanzgeschäfte stimmten die aus amerikanischen Akten gewonnenen Erkenntnisse mit den früher gemachten Angaben der Nationalbank überein. Neu war hingegen die Feststellung, dass sich unter dem von der Nationalbank von Deutschland gekauften Gold nicht nur sogenanntes Raubgold aus den Nationalbanken von besetzten Ländern befunden hatte, sondern auch in Barren umgeschmolzenes Gold, das den Opfern des Holocaust geraubt worden war. Obwohl es sich um relativ geringe Mengen gehandelt hatte und derartiges Gold auch in andere neutrale Länder und nach dem Krieg auch in einen Goldfonds der Alliierten gelangt war, wurde diese Erkenntnis als schockierend empfunden [30]. In einer Erklärung zu diesem Bericht anerkannte der Bundesrat dessen Qualität, er wies aber die Anschuldigung, die Schweiz habe den Nazis als Bankier gedient, als "einseitiges Pauschalurteil" zurück. Die amerikanische Botschafterin in der Schweiz, Madeleine Kunin, stellte sich hingegen im Namen ihrer Regierung ohne Vorbehalte hinter den Bericht und sein Vorwort [31].
Angesichts der oft sehr polemischen und verallgemeinernden Kritiken sah sich die offizielle Schweiz veranlasst, im Ausland die von staatlicher Seite und von den Banken unternommenen Anstrengungen zur Aufklärung der historischen Ereignisse, zur Auffindung von Berechtigten für namenlose Konten und zur Unterstützung von Holocaustopfern darzustellen. Besonders aktiv war in dieser Beziehung neben den Bundesräten (siehe dazu unten, Teil I, 2, Relations bilatérales) natürlich Task-Force-Leiter Thomas Borer. Der seit Mitte Mai neu amtierende Botschafter der Schweiz in den USA, Alfred Defago, unternahm im Herbst eine Vortragstournee durch die Hauptstädte einer Vielzahl von Bundesstaaten. Zusätzlich zu diesen diplomatischen Aktivitäten nahm das EDA auch die Dienste von zwei amerikanischen PR-Firmen in Anspruch. Erwartet wird von diesen neben der allgemeinen Imagepflege vor allem, dass sie Auftritte von Schweizer Repräsentanten in den USA vorbereiten und diese mit den dort herrschenden Kommunikationsgepflogenheiten vertraut machen [32].
Für eine ausführliche Darstellung der den Finanzplatz betreffenden Aspekte siehe unten, Teil I, 4b (Banken) [33].
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Gemäss den Interpretationen der Verfasser einer repräsentativen Befragung haben sich die Diskussionen um die Politik der Schweiz im 2. Weltkrieg auch auf das Geschichtsbild der Schweizer und Schweizerinnen ausgewirkt. Die von der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik und Konfliktanalyse der ETH Zürich erstellte Studie ergab, dass 43% der Ansicht sind, dass die Schweiz primär wegen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Deutschland und seinen Verbündeten vom Krieg verschont geblieben ist; 24% glauben, dass dies vor allem eine Folge der militärischen Abwehrbereitschaft war und 18% betrachten beide Faktoren als gleichwertig. Dabei zeigten sich einige Unterschiede unter den Generationen. Während bei der sogenannten Aktivdienstgeneration (d.h. den mindestens 60jährigen) die Meinung dominierte, dass beide Faktoren zusammen verantwortlich waren (36%), war es bei den jüngeren Befragten die Ansicht, dass es primär die Wirtschaftspolitik war (47% bei den 30-59jährigen resp. 50% bei den 20-30jährigen). Die Landesverteidigung wurde von der Aktivdienstgeneration hingegen nicht wesentlich häufiger als primäre Ursache angegeben als von den jüngeren Altersgruppen (22% gegenüber 18% resp 14%). Im Vergleich zu 1983, als diese Frage zum ersten Mal gestellt wurde, nahm der Anteil derjenigen, welche in der Landesverteidigung den primären oder zumindest mit der Wirtschaftspolitik gleichwertigen Faktor für die Kriegsverschonung sehen, von 61% auf 42% ab. Dass allerdings bereits 1983 lediglich 24% der Befragten vorbehaltlos der Aussage zustimmten, dass die Schweiz vor allem wegen der Landesverteidigung vom Krieg verschont blieb, stellt auch gewisse Vorstellungen über die Bedeutung von schweizerischen Mythen in Frage. Ob und wie sich die Diskussion der schweizerischen Geschichte auf die Einstellung zur heutigen Aussenpolitik auswirkt, kann die Studie nicht eindeutig beantworten. Mit einer Zustimmung von rund 80% geniesst die Maxime der Neutralität jedenfalls immer noch sehr hohes Ansehen; ein Beitritt zur NATO würde von weniger als einem Viertel der Befragten akzeptiert. Während der Anteil der Befürworter eines Beitritts zur UNO gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozentpunkte auf 57% gestiegen ist, sank derjenige der Befürworter eines EU-Beitritts um zehn auf 42%. Der Anteil derjenigen, die sich in irgendeiner Form eine Annäherung an die EU wünschen, blieb mit 67% konstant [34].
Eine der jährlich durchgeführten Univox-Umfragen ergab, dass die Kritik der Bürgerinnen an den Behörden und ihrer Politik zugenommen hat. Der Anteil derjenigen, welche mit der Politik von Bundesrat und Parlament nicht zufrieden sind, stieg 1997 im Vergleich zum Vorjahr von 35% auf 44%, während der Anteil der Zufriedenen von 44% auf 40% sank. Die Umfrage zeigte, dass die Kritik massgeblich mit der politischen Einstellung der Befragten zusammenhängt. Sowohl bei den Sympathisanten rechtsbürgerlicher Parteien (SVP, SD und FP) als auch bei den Anhängern linker und grüner Parteien lag der Anteil der Unzufriedenen mit rund 50% deutlich über dem Mittel [35].
Etwas besser schnitt die Landesregierung in einer weiteren Univox-Umfrage zur aussenpolitischen Orientierung der Bürgerinnen und Bürger ab. Fast 80% erklärten sich mit der schweizerischen Aussenpolitik grundsätzlich einverstanden. Am wenigsten Zustimmung erhielt der Bundesrat für seine Europapolitik (31%); nicht ganz die Hälfte der Befragten (45%) würden sich ein stärkeres Engagement wünschen. Die Umfrage zeigte ferner auf, dass die von kritischen Beobachtern oft beklagten Mythen über die Schweiz in der Bevölkerung gar nicht mehr besonders stark verbreitet sind. Wohl waren 60% der Befragten stolz auf die demokratischen Institutionen und das Zusammenleben mehrerer Kulturen, aber drei von vier Personen waren der Ansicht, dass die Schweiz ein gewöhnlicher Staat und "kein Sonderfall" sei [36].
Eine weitere, von Politologen der Universität Genf im Jahr 1996 durchgeführte Befragung stellte fest, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu 1989 sowohl gegenüber den politischen Institutionen, als auch gegenüber Verbänden, Medien und internationalen Organisationen massiv abgenommen hat. Am geringsten war der Vertrauensverlust in bezug auf die Polizei, welche mit einem Anteil von 69% positiver Antworten den Spitzenrang einnahm (1989: 80%). Am heftigsten fiel der Vertrauensverlust beim Parlament und beim Bundesrat aus (von 76% auf 44% resp. von 81% auf 52%). Diese Institutionen klassierten sich aber immer noch deutlich vor internationalen Organisationen wie UNO (43%; -17%) und EU (43%; -15%), Grossunternehmen (40%; -12%), Gewerkschaften (38%; -15%) oder Presse (22%; -23%) [37].
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Am 3. März wählte der "Strategische Ausschuss" der Expo.01 Jacqueline Fendt zur Direktionspräsidentin. Die 44jährige Baslerin hatte als Spitzenmanagerin in der Wirtschaft Karriere gemacht, steht aber auch im Ruf, eine ausgezeichnete Kommunikatorin zu sein. Zur künstlerischen Leiterin wurde im August die international renommierte Multimedia-Künstlerin Pipilotti Rist ernannt [38].
Gegen die Stimmen der Grünen hiess der bernische Grosse Rat als letzter (nach Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt) und zugleich grösster kantonaler Beitragszahler einen Kredit von 14,7 Mio Fr. für die Expo.01 gut [39]. Die Realisierung des vorgesehenen Konzepts stiess bei den Umweltschutzverbänden auf erste Widerstände. Diese kritisierten, dass in den vorgelegten Richtplänen zu sehr auf die Bedürfnisse des Autoverkehrs Rücksicht genommen werde. Einwände brachten sie auch gegen die für die Verbindung zwischen den einzelnen Ausstellungsorten vorgesehenen Schnellboote vor. Im offiziellen Verkehrskonzept der Expo.01 ist vorgesehen, dass rund 40% der pro Tag durchschnittlich auf 100 000 geschätzten Besucher mit dem privaten Motorfahrzeug anreisen werden. Für diese sollen in Biel, Neuenburg, Yverdon (VD) und Murten (FR) insgesamt 14 000 neue Parkplätze bereitgestellt werden. WWF und VCS verlangten, dass der Anteil der privaten Motorfahrzeuge mit Massnahmen wie einem knapperen Parkraumangebot und attraktiver Preisgestaltung beim öffentlichen Transport auf 25% gesenkt wird [40].
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Totalrevision der Bundesverfassung
Das Parlament wird sich erst 1998 mit der Totalrevision der Bundesverfassung auseinandersetzen. Bereits im Berichtsjahr regelte es aber eine Verfahrensfrage für die Durchführung der Volksabstimmungen zu dieser Reform. Die Verfassungskommission des Nationalrats hatte dazu mit einer parlamentarischen Initiative zwei nur für diese Totalrevision gültige Neuerungen beantragt. Die erste sieht vor, dass dem Volk nicht nur ein einziger Entwurf, sondern gleichzeitig auch Varianten zu einzelnen Bestimmungen vorgelegt werden können. Damit soll einerseits der Gestaltungsspielraum der Bürger ausgedehnt werden, vor allem aber soll vermieden werden, dass die ganze Revision der Opposition zu einer einzelnen Bestimmung zum Opfer fällt. Innerhalb eines Revisionspaketes sollen aber höchstens zu drei Bestimmungen Varianten vorgelegt werden dürfen. Die zweite Neuerung soll dem Parlament erlauben, zu wichtigen Grundsatzfragen bereits vor dem definitiven parlamentarischen Entscheid eine Volksabstimmung (auch mit eventuellen Varianten) durchzuführen, deren Ergebnis dann für das Parlament verbindlich ist [41].
Die SVP, die FDP und die FP bekämpften im Nationalrat diese Vorschläge mit dem Argument, dass sich damit das Parlament aus der Verantwortung schleiche. Zudem werde damit für den Bürger der Entscheid nicht erleichtert. Da er bei gleichzeitiger Abstimmung über die Varianten und die Gesamtvorlage nicht wisse, wie letztere dann definitiv aussieht, könne er diese gar nicht beurteilen. Auch Bundesrat Koller äusserte sich eher skeptisch zu Variantenabstimmungen. Seiner Meinung nach sollen sich solche auf jeden Fall auf politisch wenig umstrittene Fragen im Bereich der Verfassungsnachführung beschränken. Bei wichtigen inhaltlichen Entscheiden im Bereich der materiellen Verfassungsreform (z.B. der Erhöhung der Unterschriftenzahlen) bestünde laut Koller die Gefahr, dass eine Mehrheit das ganze Paket ablehnen würde, um auf jeden Fall nicht zu riskieren, dass eine missliebige Neuerung in Kraft tritt. Der Nationalrat beschloss mit 95 zu 45 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Bei der Detailberatung dieser neuen Regelung im Geschäftsverkehrsgesetz konnte sich der von der Ratslinken bekämpfte Kommissionsantrag durchsetzen, dass bei Variantenfragen zu Themen, die in der bestehenden Verfassung bereits geregelt sind, immer dieser alte Verfassungstext einer neuen Regelung gegenüberzustellen sei. Nicht zulässig soll es in diesen Fällen sein, zwei unterschiedlich weit gehende Neuerungen einander gegenüber zu stellen. Die Befürworter dieser Lösung begründeten ihren Entscheid damit, dass sonst die Befürworter des Status quo ihre Meinung nur durch eine Ablehnung der ganzen Vorlage ausdrücken könnten.
Der Ständerat trat auf diese Vorschläge ebenfalls ein. Er lehnte aber den Beschluss des Nationalrats ab, dass bei Varianten immer die alte Verfassungsbestimmung einer Neuerung gegenübergestellt werden muss. Kommissionssprecher Rhinow (fdp, BL) argumentierte damit, dass es sonst unmöglich wäre, dort wo Konsens über eine Innovation besteht, das Volk mit einer Variantenabstimmung über das gewünschte Ausmass dieser Innovation entscheiden zu lassen. Der Nationalrat übernahm diesen Beschluss diskussionslos [42].
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Die Verfassungskommissionen der beiden Parlamentskammern, welche sich im Dezember des Vorjahres konstituiert hatten, nahmen Ende Januar die parallel geführte Beratung der drei Vorlagen zur Verfassungsrevision ("Nachführung", "Volksrechte" und "Justizreform") in Angriff. Beide hiessen grundsätzlich das bundesrätliche Konzept gut. Während das Eintreten auf die Nachführung unbestritten war, zeigten sich beim Paket "Reform der Volksrechte" bereits zu Beginn grundlegende Differenzen, welche ihren Grund vor allem im Vorschlag der Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiative und Referendum hatten. Die nationalrätliche Kommission fällte zwar auch diesen Eintretensbeschluss einstimmig, sieben der 39 Mitglieder enthielten sich aber der Stimme. Angesichts der Umstrittenheit dieses Pakets konzentrierten sich beide Kommissionen während des Berichtsjahres auf die beiden anderen Vorlagen (A "Nachführung" und C "Justizreform"), welche sie am 21. (nationalrätliche Kommission) resp. 27. November (ständerätliche Kommission) verabschieden konnten. Sie hielten damit bei diesen beiden Teilen die terminlichen Vorgaben des Bundesrates ein [43].
Beim Paket "Nachführung" schlossen sich beide Kommissionen dem Bundesratsvorschlag für einen umfassenden Grundrechtskatalog an. Sie waren sich einig, dass in dieser Nachführung auch Platz für bestimmte konsensfähige Neuerungen sein soll. So nahmen sie ein explizites Diskriminierungsverbot auf, in dem die wichtigsten Tatbestände möglicher Diskriminierung (Rasse, Geschlecht, Religion etc.) beispielhaft aufgeführt sind. In einigen Bereichen der Grundrechte schwächte die ständerätliche Kommission die Version des Bundesrates leicht ab; so etwa bei der Garantie des Redaktionsgeheimnisses und des Streikrechts. An der von Wirtschaftsseite bekämpften Aufnahme von Sozialzielen in die Verfassung hielten beide Kommissionen fest, allerdings auch am Zusatz, dass daraus keine direkt anwendbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können [44]. In der Gesamtabstimmung passierte die Nachführung deutlich, wenn sich auch in der nationalrätlichen Kommission fünf der neun SP-Kommissionsmitglieder der Stimme enthielten. Diese Unzufriedenheit der Linken und die über hundert Minderheitsanträge kündigten an, dass die Debatte längst nicht abgeschlossen ist [45].
Beim Paket "Justizreform" konnte in den Kommissionen ebenfalls kein Konsens gefunden werden. Unumstritten war lediglich die Vereinheitlichung des Straf- und Zivilprozessrechts. Die bürgerlichen Kommissionsmehrheiten stimmten zwar dem Grundkonzept des Bundesrates zu, das auf eine Entlastung des Bundesgerichts durch Zugangsbeschränkungen sowie durch die Stärkung der kantonalen und eidgenössischen Vorinstanzen setzt. Dieses wurde aber von der SP bis zuletzt bekämpft. Da die Linke mit ihrem Vorschlag eines personellen Ausbaus des Bundesgerichtes nicht durchdrang und zudem sich auch der von ihr bekämpfte Vorschlag des Bundesrates für die Einführung einer beschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit durchsetzte, lehnten ihre Vertreter in der nationalrätlichen Kommission das Paket in der Schlussabstimmung geschlossen ab [46].
Beim Paket "Volksrechte" waren zu Jahresende wichtige Entscheide, wie z.B. zur Erhöhung der Unterschriftenzahl, noch offen. Die beiden zuständigen Subkommissionen hatten beantragt, auf eine Erhöhung zu verzichten [47].
Die staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Räte hatten in einem Zusatzbericht zur Verfassungsreform gefordert, dass in den Bereichen Parlamentsorganisation und Beziehung des Parlaments zum Bundesrat eine über die von der Regierung vorgeschlagene reine Nachführung hinausgehende Reform anzustreben sei. Sie machten dabei zu beiden Bereichen auch konkrete Vorschläge (siehe dazu unten, Teil I, 1c, Regierung, Parlament). Der Bundesrat anerkannte die Berechtigung dieses nicht neuen Anliegens und beschloss im April, ein Reformpaket "Staatsleitung" auszuarbeiten, das im Rahmen der Verfassungsreform behandelt werden soll. Dieses soll neben den beiden erwähnten Bereichen auch die Regierungsorganisation umfassen. Aufgrund früherer Entscheide sollen dabei namentlich die Zahl der Regierungsmitglieder und die Stärkung der Funktion des Bundespräsidenten im Vordergrund stehen. Bezüglich Vorgehen schlug der Bundesrat vor, sich bis zum Vorliegen dieses Pakets, welches er auf ungefähr Mitte 1999 terminierte, auf eine Nachführung der Verfassung zu beschränken und die darüber hinausgehenden Vorschläge der staatspolitischen Kommissionen zurückzustellen [48]. Die ständerätliche Kommission hielt sich an diesen Ratschlag. Die nationalrätliche Verfassungskommission erachtete hingegen dieses Tempo als ungenügend und nahm einige Vorschläge der SPK bereits in die Verfassungsnachführung auf. So hiess sie eine Kompetenzverschiebung in der Aussenpolitik gut, welche darin besteht, dass das Parlament die grundlegenden Ziele der Aussenpolitik festlegt (Art. 156). Sie stimmte ebenfalls dem neuen Instrument des Auftrags zu, welches dem Bundesrat als Richtlinie dient für die Erfüllung von Aufgaben, die in seinem Kompetenzbereich liegen (Art. 161.1 gquater) [49].
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Kantonale Verfassungsrevisionen
Die Bundesversammlung genehmigte die Verfassungsänderungen in den Kantonen Genf, Graubünden, Obwalden, Schaffhausen, Wallis und Zug [50]. Später hiess sie auch die Revision der Kantonsverfassungen von Nidwalden, Obwalden und St. Gallen gut [51]. Noch nicht verabschiedet waren zu Jahresende die vom Bundesrat im September beantragten Genehmigungen der neuesten Revisionen der Verfassungen der Kantone Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Waadt und Zug [52].
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Weiterführende Literatur
Armingeon, Klaus / Freitag, Markus, Deutschland, Österreich und die Schweiz: die politischen Systeme im Vergleich: ein sozialwissenschaftliches Datenhandbuch, Opladen 1997.
Barranco, José, Au-delà des slogans: la manifestation politique en Suisse, de 1965 à 1994, Genève 1997.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Der Informationsauftrag der Strukturerhebung - Volkszählung 2000. Verabschiedet vom Bundesrat am 3. März 1997, Bern 1997.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Strukturatlas der Schweiz, Zürich 1997.
Brunner, Matthias / Sgier, Lea, "Crise de confiance dans les institutions politiques suisses? Quelques résultats d'une enquête d'opinion", in Schweizerische Zeitschrift für politische Wissenschaft, 3/1997, Nr. 1, S. 105-113.
Froideveaux, Didier, "Construction de la nation et pluralisme suisses: idéologies et pratiques", in Schweizerische Zeitschrift für politische Wissenschaft, 3/1997, Nr. 4, S. 29-58.
New, Mitya, Switzerland unwrapped: Exposing the myths, London (I.B. Tauris) 1997.
Riklin, Alois, Gemeinwohl und Volkssouveränität, St. Gallen 1996.
Wehowsky, Stephan / Pieren, Kathrin (Hg.), Nachhaltige Entwicklung oder hoher Lebensstandard?, (Konferenz der schweizerischen wissenschaftlichen Akademien vom 6. und 7. Juni 1996 in Bern), Bern 1996.
Weibel, Ernest e.a., La cohésion nationale menacée?, Neuchâtel 1997.
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(zur finanz- und bankspezifischen Literatur siehe unten, Teil I, 4b).
Angst, Kenneth (Hg.), Der Zweite Weltkrieg und die Schweiz. Reden und Analysen, Zürich 1997.
Auer, Felix, Das Schlachtfeld von Thun, oder Dichtung und Wahrheit bei Jean Ziegler, Stäfa 1997.
Blocher, Christoph, Die Schweiz und der zweite Weltkrieg: eine Klarstellung, Zürich (SVP) 1997.
Blocher, Christoph, Die Schweiz und der Eizenstat-Bericht, Zürich (SVP) 1997.
Bretscher-Spindler, Katharina, Vom heissen zum kalten Krieg. Vorgeschichte und Geschichte der Schweiz im Kalten Krieg 1943 bis 1968, Zürich 1997.
Chevallaz, Georges-André, Die Herausforderung der Neutralität - Diplomatie und Verteidigung der Schweiz 1939-1945, Zürich 1997.
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 14 (1.1.1941 bis 8.9.1943), Bern 1997.
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 16 (9.5.1945 bis 31.5.1947), Bern 1997.
Imhof, Kurt e.a. (Hg.), Konkordanz und kalter Krieg. Analyse von Medienereignissen in der Schweiz der Zwischen- und Nachkriegszeit, Zürich 1996.
Koller, Arnold, Die Schweiz und die jüngere Zeitgeschichte: Erklärung von Bundespräsident Arnold Koller vor der Vereinigten Bundesversammlung vom 5. März 1997, Bern 1997.
Muschg, Adolf, Wenn Auschwitz in der Schweiz liegt: fünf Reden eines Schweizers an seine und keine Nation, Frankfurt 1997.
Schatten des Zweiten Weltkrieges: eine Standortbestimmung, Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik vom 5. April 1997 in Bern, Lenzburg 1997.
Roos, Georges (Hg.), Wozu noch Solidarität? Ein Workshop zur 'Stiftung für Solidarität' für und mit Bundespräsident Arnold Koller", Bern 1997.
Vogler, Robert, Die Wirtschaftsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland 1940 und 1941, Basel (Diss. Zürich) 1997.
Streit um Geschichte, Antisemitismus und Rassismus, Widerspruch, Nr. 32, 1997.
Ziegler, Jean, Die Schweiz, das Gold und die Toten, München 1997.
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Dirksen, Ralf-Gero, "Der Zusammenhang zwischen Verfassungs- und Europafrage: Die Grenzen einer Verfassungsreform in der Schweiz", in Zeitschrift für öffentliches Recht, 50/1996, Nr. 2-3, S. 125-159.
Hangartner, Yvo, "Der Entwurf einer nachgeführten Bundesverfassung", in Aktuelle juristische Praxis, 1997, S. 139-155.
Hottelier, Michel, "La garantie constitutionnelle de la proprieté en droit fédéral suisse: fondements, contenu et fonctions", in Revue internationale de Droit comparé, 49/1997, Nr. 1, S. 135-157.
Konferenz der Kantonsregierungen, Verfassungsreform als Föderalismusreform: der Verfassungsentwurf 1995 aus der Sicht der Kantone, Zürich 1997.
Mader, Luzius, "Grundrechte und Sozialziele - ein Brennpunkt der Verfassungsreform", in Gesetzgebung heute, 7/1996, Nr. 3, S. 11-28.
Magnette, Paul, "La démocratie face à l'intégration européenne: les transformations des doctrines constitutionnelles", in Schweizerische Zeitschrift für politische Wissenschaft, 3/1997, Nr. 1, S. 65-103.
Müller, Georg, "Zur Bedeutung der Nachführung im Rahmen der Reform der Bundesverfassung", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 116/1997, Bd. I, S. 21-43.
Nussbaumer, Markus, "'verständlich und zeitgemäss'? - Anmerkungen zur (deutschen) Sprache des Verfassungsentwurfs 1996", in Gesetzgebung heute, 8/1997, Nr. 1, S. 13-49.
Riklin, Alois, Vom Sinn der Verfassung, St. Gallen 1997.
Schweizer, Rainer, "Zum Entwurf der nachgeführten Bundesverfassung", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 98/1997, S. 481-488.
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Häberle, Peter, "Die Kunst der kantonalen Verfassungsgebung - das Beispiel einer Totalrevision in St. Gallen", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 98/1997, S. 97-120.
Schoch, Jörg, Leitfaden durch die Ausserrhodische Kantonsverfassung: 30. April 1995, Herisau 1996.
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[1] Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2921.1
[2] Zu Delamuraz' Aussagen siehe SPJ 1996, S. 123; TA und 24 Heures, 3.1.97; Presse vom 6.-8.1. und 16.1.97; Bund, 11.1.97 (SP); TA, 11.1.97; Presse vom 27.1.97 (SP-Vorstand); NZZ, 3.2.97 (SP-Fraktion).2
[3] BaZ, 30.1.97; TA, 31.1.97. Vgl. auch den Aufsatz des Schriftstellers Adolf Muschg in TA, 24.1.97 ("00:00 Wenn Auschwitz in der Schweiz liegt") sowie WoZ, 14.2.97.3
[4] SoZ, 26.1.97; Presse vom 27.-29.1.97. Von einzelnen Vertretern amerikanischer jüdischer Organisationen wurde in Interviews ein ähnlich kriegerisches Vokabular verwendet (NZZ, 29.1.97). Siehe auch Amtl. Bull. StR, 1997, S. 722 ff. Die Bundesanwaltschaft eröffnete wegen dieser Indiskretionen eine Strafuntersuchung, die allerdings im Berichtsjahr zu keinen Ergebnissen führte.4
[5] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 330-365 (Debatte), 335 (Priorität) und 334 f. sowie 365 (Motion). Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Interpellation de Dardel (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 571 f.). Zur Einsetzung und zum Auftrag der Historikerkommission siehe SPJ 1996, S. 121 ff.5
[6] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1085; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2601 ff.; Bund, 12.6.97; SGT, 28.8.97; TA, 29.10.97.6
[7] BBl, 1997, IV, S. 550 ff., 560 ff. (Zusatzbericht) und 566 ff. (BR); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1727 ff. und 2507 ff; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 925 ff. Auch die Kommission Bergier hatte einen speziellen Rechtsschutz befürwortet (NZZ, 29.10.97).7
[8] Presse vom 9.4.97; NZZ, 6.5.97 (Abdruck des Manifests).8
[9] NZZ, 13.1.97 (Analyse von Leserbriefen); Presse vom 15.1.97; Bund, 21.1.97; Sonntagsblick, 12.1.97 (Schmähbriefe); AZ, 15.2.97; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 338 ff. (SP) und 342 (Suter).9
[10] Presse vom 10.7.97. Siehe auch unten, Teil I, 1b (Grundrechte).10
[11] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1477 f. resp. 2005 f. (Bühlmann), 1494 f. (Hochreutener) und 2286 (Ruffy). Zur Diskussion der historischen Antisemitismusforschung in der Schweiz siehe TA, 27.6.97.11
[12] Presse (v.a. BaZ) vom 23.8.-2.9.97.12
[13] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 649 ff. (Zitate S. 652); Presse vom 6.3.97. Zur detaillierten Darstellung der Finanzierung siehe BR Villiger in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 294 f. und 364 sowie K. Villiger, "Zur Stiftung für Solidarität", in Documenta, 1997, Nr. 1, S. 14 f. Zur Reform der Währungsverfassung sowie zum humanitären Spezialfonds der Banken siehe unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik resp. Banken). Massgeblich beteiligt an der Lancierung dieser Idee und an der Ausarbeitung des Finanzierungskonzepts war Nationalbankpräsident Meyer gewesen (TA, 6.3.97; zu Meyer siehe auch Ww, 12.5.97).13
[14] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1153 ff.; BZ, 12.6.97.14
[16] NZZ, 8.3.97.16
[17] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 363 ff. und 2201 ff. (Motion).17
[18] BBl, 1998, S. 1763 f.; NLZ, 18.4.97 (Einsetzung); Presse vom 4.7. und 1.11.97.18
[19] NZZ, 10.7.97.19
[20] SGT, 25.9.97 (Komitee); Presse vom 1.11.97 (Parteien); BaZ, 8.11.97 und NZZ, 14.11.97 (jüdische Organisationen).20
[21] Presse vom 3.3.97 (vgl. insbes. TA). Siehe auch die Interviews mit Blocher in Ww, 6.3.97 und BZ, 20.3.97 sowie Lit. Blocher.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 358.22
[23] Blick, 19.4.97; SGT, 22.4.97.23
[24] Bund, 11.6.97.24
[25] Presse vom 23.6.97; AZ, 31.7.97; NZZ, 30.9.97 (Inserat mit Spendenaufruf).25
[26] BaZ, 13.1.97 (Sunday Times); NZZ, 17.6.97. Vgl. zur Kampagne der New York Times SGT, 22.11.97. Vgl. auch Time Magazine, 24.2.97.26
[27] Vgl. dazu die Kritik von Filmemachern in BaZ, 11.7. (Richard Dindo) und 19.7.97.27
[28] TA, 19.6. und 1.7.97 (Botschafter); Presse vom 3.7. und 4.7.97; NZZ, 20.9.97 (Rechtfertigung der BBC). Die angeblichen Transporte von Juden wurden später von Vertretern jüdischer Organisationen unter Berufung auf den Film der BBC als weiteres Beweisstück für das verwerfliche Handeln der Schweiz ins Feld geführt (so Edgar Bronfman vor einem Ausschuss der israelischen Knesset: NLZ, 26.11.97). Innenpolitisch brisant an diesem Film war zudem, dass es sich um eine Ko-Produktion mit dem Schweizer Fernsehen DRS handelte, von welcher dieses sich allerdings später distanzierte (TA, 2.7.97; NZZ, 7.7.97).28
[29] Lit. Ziegler. Zur Kritik siehe u.a. WoZ, 21.3.97; NZZ, 26.3. (Th. Maissen; Replik Zieglers in NZZ, 9.4.97) und 7.6.97 (W. Hofer); AZ, 4.4.97; SGT, 5.4.97 (G. Kreis); JdG, 6.4.97; Bund, 10.4.97; Presse vom 7.8.97 sowie Lit. Auer.29
[30] Presse vom 9.5. und 10.5.97; TA, 15.5.97 (deutsche Übersetzung des Vorworts); NZZ, 16.5. und 31.5.97 (Clinton). Vgl. auch die wissenschaftliche Kritik von G. Kreis und Th. Maissen in NZZ, 17.5. resp. 31.5.97.30
[31] F. Cotti, "Erklärung des Bundesrates zum Eizenstat-Bericht", in Documenta, 1997, Nr. 2, S. 2 ff.; Presse vom 23.5.97; AZ, 3.7.97 (Kumin).31
[32] Ww, 20.3.97; SZ, 17.5.97; Bund, 10.6.97. Borer: Presse vom 16.5. und 30.5.97; JdG, 29.5.97; NLZ, 26.11.97. Defago: AZ und BüZ, 28.8.97; NZZ, 2.9.97. Vgl. zum Image der Schweiz in den USA auch NZZ, 23.6.97. Siehe ferner den Bericht der Aussenpolitischen Kommission des NR zur "Förderung des Images der Schweiz" in BBl, 1998, S. 2760 ff. sowie F. Cotti, "Ein Kleinstaat im Herzen Europas stellt sich seiner Vergangenheit", in Documenta, 1997, Nr. 1, S. 16 ff. (Rede in New York vom 13.3.97).32
[33] Siehe auch dort für weitere Belege, Quellen und Publikationen.33
[34] Bund und SGT, 13.8.97. Für eine andere Befragung zu diesem Themenkreis siehe BaZ, 28.1.97.34
[35] TA, 24.6.97.35
[36] TA, 20.12.97.36
[37] Lit. Brunner; AZ, 29.10.97.37
[38] Presse vom 5.3. (Fendt), 2.8. (Rist) und 8.8.97. Zum Kunstschaffen von Rist siehe auch NLZ, 7.8.97 und 24 Heures, 8.8.97.38
[39] Bund, 14.3.97.39
[40] BaZ, 3.4.97; JdG, 22.4.97; Presse vom 16.10.97. Zu den Booten siehe auch NZZ, 13.12.97.40
[41] BBl, 1997, III, S. 1321 ff. und IV, 1601 ff. (BR). Die Kantone BL, BE und SO hatten den Stimmbürgern bei der Revision ihrer Verfassungen ebenfalls Varianten vorgelegt.41
[42] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1806 ff., 2626 f. und 2911 f.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1170 ff. und 1374; BBl, 1997, IV, S. 1610 f.42
[43] BBl, 1998, S. 364 ff.; NZZ, 29.1. und 3.2.97 (Arbeitsbeginn). Vgl. SPJ 1996, S. 17 ff.43
[44] Für die vollständige Zusammenstellung sämtlicher Kommissions- und -minderheitsanträge zu den Vorlagen A und C siehe BBl, 1998, S. 364 ff. Vgl. auch NZZ und TA, 23.4.97 (Diskriminierungsverbot und Redaktionsgeheimnis); NZZ, 3.9.97 (Streikrecht); TA, 6.9.97 (Sozialziele).44
[45] TA, 25.11.97; Presse vom 29.11.97.45
[46] NZZ 28.5. und 3.7.97; TA, 28.5.97; Presse vom 29.11.97. Siehe auch unten, Teil I, 1c (Gerichte).46
[47] TA, 17.5. (NR) und 14.10.97 (StR).47
[48] BBl, 1997, III, S. 1484 ff.48
[49] BBl, 1998, S. 417 und 419; NZZ, 11.7.97. Siehe im Detail unten, Teil I, 1c (Regierung, Parlament).49
[50] BBl, 1997, I, S. 1393 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 228 f.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1010 f.; BBl, 1997, III, S. 955 f.50
[51] BBl, 1997, III, S. 1157 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 893 f.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2459; BBl, 1998, S. 103 f.51
[52] BBl, 1998, S. 3 ff.52
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