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Enseignement, culture et médias
Médias
La nouvelle Constitution garanti le secret de rédaction. – La constitution du nouveau syndicat des médias "Comedia" a divisé les associations de journalistes. – Le processus de concentration de la presse s‘est poursuivi en Suisse occidentale et orientale, ainsi que dans le canton de Berne. Le Conseil fédéral a déterminé les nouvelles lignes directrices pour la SSR ainsi que pour les radios et télévisions privées. Il a prévu de leur laisser plus de liberté face au marché. – 1998 a été l‘année des émetteurs privés: Télé 24 a diffusé ses ondes en tant que première télévision suisse privée. – Le Conseil fédéral a institué un délégué à l’an 2000 afin d’aider à résoudre les problèmes spécifiques du changement de millenaire pour les ordinateurs.
Medienpolitische Grundfragen
Die neue Bundesverfassung wird die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 16) explizit aufführen – als das Recht umschrieben, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten. Die Beschränkung des Informationszuganges auf allgemein zugängliche Quellen bedeutet, dass es die Bundesversammlung ablehnte, amtliche Akten grundsätzlich für öffentlich zu erklären. In der grossen Kammer beantragte Nationalrat Jutzet (sp, FR) die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung. Der Antrag wurde aber als über eine Nachführung der Verfassung hinausgehende Neuerung abgelehnt [1]. Die in der bestehenden Verfassung in Art. 55 verankerte Pressefreiheit wurde zur Medienfreiheit (neu Art. 17) ausgedehnt, die auch Radio und Fernsehen sowie die neuen Medien umfasst. Für die traditionellen elektronischen Medien dürfte dies praktisch wenig ändern, da der heutige Radio- und Fernsehartikel (bisher Art. 55bis BV) fast wörtlich übernommen wurde (neu Art. 93). Eine eigentliche Neuerung stellt die Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses auf Verfassungsebene im neuen Art. 17 dar [2]. Der Ständerat hatte das Redaktionsgeheimnis nicht als unbeschränktes Grundrecht, sondern nur im Rahmen einer auf Gesetzesstufe vorzunehmenden Regelung geltendes Recht formuliert. Der Nationalrat konnte sich mit dieser Einschränkung nicht einverstanden erklären und setzte sich in der Differenzbereinigung schliesslich durch. Bundesrat Koller hatte hierbei darauf verwiesen, dass auch die Grundrechte nicht unbeschränkt seien, sondern gemäss Art. 32 auf gesetzlichem Weg zur Wahrung des öffentlichen Interesses oder der Grundrechte Dritter eingeschränkt werden können [3].
Wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen holte die Bundesanwaltschaft erneut zum Schlag gegen Medienschaffende aus. Ein Strafverfahren lief gegen den “Sonntagszeitung”-Redaktor Martin Stoll aufgrund dessen im April erschienenen Artikels über die Mossad-Affäre in Bern-Liebefeld [4]. Im weiteren sassen der Bundeshauskorrespondent vom "Tages Anzeiger", Bruno Vanoni, sowie Denis Barrelet, Bundeshaus-Korrespondent bei “24 Heures“, Medienrechtsprofessor an der Uni Fribourg und neuer Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), auf der Anklagebank. Die Bundesanwaltschaft untersuchte im Auftrag des EDA, wie vertrauliche Diplomatenpapiere aus Washington im Juni 1997 den Weg auf die Schreibtische der Journalisten und von dort an die Öffentlichkeit gefunden hatten. In den Papieren hatte Botschafter Alfred Defago dem Bundesrat von allzu harschen Reaktionen auf den Bericht von US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg abgeraten [5].
Die Diskussion um die Anwendung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Medien erreichte im Berichtsjahr ihren vorläufigen Höhepunkt mit der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Meinungsfreiheit im “Mikrowellen”-Fall  [6]. Der Ständerat lehnte im Dezember eine 1997 von der grossen Kammer überwiesene Motion ab, die eine Revision des UWG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt hatte. Die kleine Kammer überwies aber ein Postulat seiner Rechtskommission mit gleichem Wortlaut [7]. Hängig war in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE). Sie verlangt in Form einer allgemeinen Anregung eine Änderung des UWG, um die Einschränkung einer kritischen Medienberichterstattung und unabhängigen Konsumenteninformation zu verhindern. In der Begründung seines Vorstosses kritisierte Vollmer das “Kassensturz”-Urteil des Bundesgerichts [8].
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Nachdem die Umstände des Todes von Prinzessin Diana eine Welle der Empörung und heftige Kritik am Sensationsjournalismus ausgelöst hatten, erarbeitete der SVJ-Presserat berufsethische Leitlinien für den Umgang mit Schock- und People-Bildern. Neu wurden das Bild und die “Wahrung der Menschenwürde” als Begriff explizit in den Ehrenkodex der Schweizer Medienschaffenden miteinbezogen [9]. Im weiteren empfahl der Presserat den Medienunternehmen, Regeln für die Behandlung politischer Inserate schriftlich festzulegen. Der Schriftsteller Adolf Muschg war an den Presserat gelangt, weil er in einem Inserat des Zürcher SVP-Nationalrats Christoph Blocher mit dem nazifreundlichen Schweizer Schriftsteller Jakob Schaffner verglichen worden war. Der Presserat kam zum Schluss, dass politische Inserate die Medienschaffenden aus publizistischen Gründen etwas angehen, auch wenn der redaktionelle Teil und der Werbeteil voneinander getrennt sind [10].
Mit der Einrichtung von Ombudsstellen erprobten mehrere Zeitungen Möglichkeiten der Selbstkontrolle. Damit reagierten sie auf die seitens des Parlaments laut gewordene Forderung, eine Ombudsstelle – analog derjenigen für Radio und Fernsehen – sei für die Presse einzurichten. Die selbstauferlegte Kontrolle soll einer Verrechtlichung des Journalismus zuvorkommen sowie dem wachsenden Unbehagen gegenüber den Medien und dem Vorwurf medialer Tyrannei begegnen [11].
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Presse
Ende 1997 hatte der Verband Deutschschweizer Verleger den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf Ende 1998 gekündigt [12]. An seiner Jahrestagung im September des Berichtsjahres verabschiedete seine Mitgliederversammlung einstimmig den Vorschlag für einen neuen Rahmenvertrag. Der Vertragsentwurf erfasste neu sowohl die journalistisch tätigen als auch die im technischen Bereich arbeitenden Personen und sah vor, dass Mindestlöhne direkt in den einzelnen Unternehmen ausgehandelt werden. Im weiteren wollte der Verlegerverband ab dem 1. Januar 1999 einen eigenen Presseausweis für Journalistinnen und Journalisten einführen. Die Journalistenverbände werteten den Vorschlag der Verleger als klare Kampfansage an die Medienschaffenden. Der Vertrag sei für die Gewerkschaften inakzeptabel, führe es doch erfahrungsgemäss zu Lohndumping, wenn die Salärverhandlungen in die Betriebe delegiert würden. Der geplante Presseausweis würde namentlich dem eigenständigen Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) das Leben noch schwerer machen, als es jetzt schon sei [13]. In der Romandie blieb den Verlegern, Journalistinnen und Journalisten der GAV erhalten. Der SVJ und "Presse Romande", der Westschweizer Verband der Zeitungsverleger, verlängerten den Vertrag bis Ende 2001. Eine Revision des bestehenden GAV soll Statusverbesserungen für freie Medienschaffende und Präzisierungen bezüglich des Sozialplans bringen, den ein Verleger oder eine Verlegerin im Falle kollektiver Entlassungen vorlegen muss [14].
Nach zweijährigen Verhandlungen schlossen sich im Dezember die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerische Lithographenbund (SLB), die Schweizerische Journalistenunion (SJU) und der Angestelltenverband des Schweizer Buchhandels (ASB) zur Mediengewerkschaft Comedia zusammen. Zum ersten Präsident wurde der bisherige GDP-Vorsitzende, Christian Tirefort, gewählt. Der neuen Gewerkschaft gehören rund 20 000 Mitglieder an. Mit rund 18 000 Mitgliedern bilden die drucktechnischen Gewerkschaften GDP und SLB die grosse Mehrheit. Die Journalistinnen und Journalisten sind dagegen nur mit den etwa 1200 Mitgliedern der SJU vertreten, die schon bisher im SGB organisiert waren. Der SVJ mit seinen rund 6000 Mitgliedern und das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) mit rund 3000 Mitgliedern lehnten in Urabstimmungen den Beitritt zur Comedia ab, weil sie u.a. einen Gewichtsverlust der Journalistinnen und Journalisten innerhalb einer so grossen Gewerkschaft befürchteten [15]. Der zusätzlich gewonnene Angestelltenverband des Buchhandels mit rund 1100 Mitgliedern konnte die Lücke der Journalisten nicht schliessen [16].
Im Pressebereich schritten die Konzentrationsprozesse voran. Nach Erhebungen des Verbandes “Schweizer Presse” gab es Ende 1998 noch 232 Zeitungstitel (Ende 1997: 238). Davon waren 85 (93) Tageszeitungen und 147 (145) Nichttageszeitungen [17].
Im März gab die “Südostschweiz” (SO) aus dem Churer Verlagshaus Gasser AG ihre Kooperation mit zwei neuen Partnern in St. Gallen und im Fürstentum Liechtenstein bekannt. Neu erschienen die Tageszeitungen “Werdenberger + Obertoggenburger” in Buchs und der “Sarganserländer” in Mels unter dem Titel Südostschweiz”. Diese beiden Blätter stellen den Regionalteil für ihr Gebiet nach wie vor selbständig her, beziehen aber die überregionalen Seiten von der SO-Zentralredaktion. Alle SO-Titel verfügen über einen gemeinsamen Inserateteil. Auch das “Liechtensteiner Vaterland” arbeitete neu auf redaktioneller Ebene sowie im Inseratebereich eng mit der “Südostschweiz” zusammen. Dagegen stellte Gasser die Herausgabe des "Oberländer Tagblatts" ein. Somit wuchs seit dem Start der “Südostschweiz” im Juni 1997 und der daraus hervorgegangenen, zum Teil heftig kritisierten Machtballung der Gasser AG die Zahl der beteiligten Titel auf 13 an. Die "Südostschweiz" deckte den gesamten Kanton Graubünden, den Kanton Glarus und das Fürstentum Liechtenstein sowie weite Teile der Kantone St. Gallen und Schwyz ab. Die tägliche Gesamtauflage der SO wurde auf total 146 000 Exemplare gesteigert [18].
Das "St. Galler Tagblatt" unter Führung der ihrerseits wieder zur NZZ-Gruppe gehörenden Zollikofer AG mochte dem Vormarsch Gassers nicht tatenlos zusehen. Zu Beginn des Berichtsjahres erschien die 1874 gegründete "Ostschweiz" zum letzten Mal; das "St. Galler Tagblatt", seine Regionalausgaben und zwei zuvor via Inseratekombination mit der "Ostschweiz" verbundenen Blätter ("Der Rheintaler", "Wiler Zeitung" / "Volksfreund") präsentierten sich daraufhin in neuem Kleid. Die über- und gesamtregionalen Mantelseiten werden in St. Gallen, die Lokalseiten dezentral produziert. Ende März kam mit der Aufgabe des "Appenzeller Tagblatts" und der Integration der "Appenzeller Zeitung" samt ihrem bisherigen Partnerblatt "Der Toggenburger" in den "Tagblatt"-Verbund eine Umbruchphase im Ostschweizer Pressewesen zum Abschluss, wie es sie in vergleichbarer Weise noch nie gegeben hatte. Die "Appenzeller Zeitung" – nunmehr einzige Tageszeitung für Ausserrhoden – trägt unter dem angestammten Titel und mit weiterhin selbständig gestaltetem Appenzeller Teil künftig den Mantel des "St. Galler Tagblatts". Seit April existierte damit in acht Kantonen (AR, AI, GL, NW, OW, SZ, UR und ZG) keine eigenständige Tageszeitung mehr. Die Auflage aller Zeitungen mit "Tagblatt"-Mantel erreichte total über 120 000 Exemplare [19].
Mit der Fusion der beiden Tageszeitungen "Journal des Genève" (JdG) und "Nouveau Quotidien" (NQ) ging eine Zeitungsepoche und zugleich eine rund siebenjährige Umbruchphase in der Westschweizer Presselandschaft zu Ende. “Le Temps”, die neue Westschweizer Qualitätszeitung, erschien am 18. März zum ersten Mal. Die Redaktionen der beiden Vorgängerzeitungen verschmolzen zu einer Hauptredaktion in Genf. Mit dem Verschwinden des JdG ging die einzige überregionale, nicht vom Lausanner Verlagshaus Edipresse kontrollierte Zeitung der Romandie verloren [20]. Die Entwicklung des Westschweizer Pressewesens blieb aber das ganze Jahr über von zahlreichen Turbulenzen begleitet. In den Chefetagen der Edipresse setzte ein Sesselrücken ein. Angesichts der Entlassung des Chefredaktors der "Tribune de Genève", Guy Mettan, erreichten im Februar Empörung und Verunsicherung bezüglich der Restrukturierungspolitik von Edipresse einen Höhepunkt. Mettan hatte sich kritisch gegen die Fusion geäussert und sich vehement gegen eine Abwertung der "Tribune" zum Lokalblatt zugunsten von "Le Temps" gewehrt [21]. Im weiteren gelangte die Vereinigung "Amis du Jounal de Genève et Gazette de Lausanne" bis an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg, um den Entscheid der Wettbewerbskommission rückgängig zu machen, mit welchem die Fusion im Dezember 1997 bewilligt worden war [22]. Der Zeitungszusammenschluss gab schliesslich Anstoss zu einer neuen Genfer Sonntagszeitung. Knapp zwei Monate nach dem Start von "Le Temps" erschien die erste Ausgabe von "Info Dimanche". Das Blatt mit einer Auflage von 50 000 stellte den ersten Versuch dar, das Monopol der Edipresse-Gruppe zu brechen, deren "Le Matin Dimanche" bis anhin den sonntäglichen Pressemarkt der Romandie beherrscht hatte. Angesichts fehlender Werbeeinnahmen und zu wenig Abonnenten drohte "Info Dimanche" im Dezember der Untergang. Das zu 37% von öffentlichen Geldern gespiesene Startkapital war aufgebraucht, doch konnten wider Erwarten neue Mittel aufgetrieben werden. Unklar blieb bis Ende Jahr, woher die finanzielle Hilfe zur Existenzsicherung des Blattes stammte [23].
Eine weitere Sonntagszeitung erhielt auch das Tessin: "Il Caffè della Domenica" erschien erstmals Mitte November mit einer Auflage von 42 000 Exemplaren. Herausgegeben wird sie von der "2R Media SA", an welcher der Locarneser Verleger Rezzonico und der Ringier-Verlag zu je 45% und die Gastrosuisse zu 10% beteiligt sind. Keine Freude an diesem Gemeinschaftsprodukt zeigten angesichts des befürchteten Verlustes von Werbemarktanteilen die drei Tessiner Tageszeitungen "Corriere del Ticino", "La Regione" und "Giornale del popolo" sowie das Gratisblatt "Mattino della domenica" von Lega-Chef Giuliano Bignasca. Nach einer gehässigen Kampagne zu angeblichen Konflikten zwischen öffentlichen und privaten Interessen, welche in der Tessiner Presse rund um die angekündigte Zusammenarbeit zwischen Ringier und Rezzonico geführt worden war, trat "Caffè"-Verwaltungsratsvorsitzender und Ringier-Direktor Marco Solari von seinem Posten als Präsident des Tessiner Verkehrsvereins zurück [24].
Auf dem Berner Medienmarkt lastete der Konkurrenzdruck besonders schwer. Zu Jahresbeginn erwarb die Berner Tagblatt Medien AG (BTM), Herausgeberin der "Berner Zeitung" (BZ), eine Zweidrittelmehrheit an der Schaer Thun AG, die das "Thuner Tagblatt" herausgibt. Infolge einer Intervention der eidgenössischen Wettbewerbskommission, die eine Wettbewerbsverfälschung in der Berner Oberländer Presselandschaft befürchtete, sah die BTM von einer Übernahme der Aktienmehrheit am “Thuner Tagblatt” ab. Stattdessen übernahm sie 49% an der Schaer Thun AG. Das "Thuner Tagblatt", das mit einer Auflage von knapp 19 000 eine traditionsreiche Lokalzeitung im Berner Oberland darstellt, soll weiterhin als eigenständige Zeitung erscheinen – in Konkurrenz zur Oberländer Regionalausgabe der BZ, die knapp 17 000 Exemplare absetzt [25]. Die Intervention der Wettbewerbskommission gab Anlass zu kritischen Diskussionen; auf Verlegerseite herrschte die Ansicht, die Kommission nehme keine blosse Fusionskontrolle nach wirtschaftlichen Kriterien, sondern eine eigentliche Struktursteuerung vor [26]. Die BTM bot zudem – nach einem gescheiterten Versuch, in Biel mit einer BZ-Regionalausgabe Fuss zu fassen – dem Bieler Verlag Gassmann eine Kooperation an und liefert seither redaktionelle Texte an das "Bieler Tagblatt". Unter Zugzwang eröffnete im September die Berner Tageszeitung "Bund" eine eigene Lokalredaktion in Biel [27]. Zwei Monate später übernahm die NZZ-Gruppe die bisherige 45%-Beteiligung der Ringier Gruppe an der “Bund Verlag AG”. Die NZZ hatte bereits auf Anfang 1995 einen gleich grossen Anteil von Ringier übernommen und hält nun eine Beteiligung von 90% [28].
Wenig Erfolg war den linksalternativen Blättern in der Deutschschweiz beschieden. Die zu Jahresbeginn als Nachfolgeprojekt der bereits im November 1997 eingegangenen Tageszeitung "Berner Tagwacht" lancierten Wochenzeitung “Hauptstadt" fiel bei SP-Mitgliedern ebenso durch wie bei der übrigen Leserschaft. Die Abonnementszahl von 4500 Exemplaren blieb weit unter den Erwartungen. Die "Hauptstadt" wurde Ende Juli eingestellt [29]. Die linke Zürcher Zeitung "P.S.", die dreimal wöchentlich erscheinende Nachfolgezeitung von "Volksrecht" resp. "DAZ", wurde nach nur zweimonatigem Bestehen eingestellt. Statt der angestrebten 2000 Abonnemente waren seit ihrer Lancierung im September nur deren 1700 erreicht worden [30]. Die ehemaligen Arbeiterzeitungen "Schaffhauser AZ" und das Winterthurer "Stadtblatt" erschienen aufgrund eines anhaltenden Inseratenschwundes ab Februar nicht mehr dreimal, sondern nunmehr einmal in der Woche. Zu dieser Umstellung wurden die Partnerblätter nicht zuletzt durch den Absprung des Grossverteilers und Hauptinserenten Coop gezwungen [31].
Das Bundesgericht entschied im Streit zwischen der Post und den Schweizer Verlegern um die Zeitungstaxen einstimmig für die Post. Die Beschwerde von vier Zeitungsverlagen ("Neue Zürcher Zeitung", "TA-Media AG", "Bote der Urschweiz", "Schaffhauser AZ"), die sich gegen die neue Umschreibung der Vorzugstaxen für die Zustellung abonnierter Zeitungen durch die Post gerichtet hatte, wurde abgelehnt. Hauptstreitpunkt war die Ausgestaltung der sogenannten Treueprämie, mit welcher Verleger "belohnt" werden, wenn sie den Vertrieb ihrer Zeitungsauflage ganz oder zumindest zur Hälfte der Post übergeben. Das Bundesgericht bestätigte zwar die Praxis der Post, brachte allerdings auch Kritik am Taxsystem an [32]. Der Ständerat lehnte eine Motion von Nationalrat Chiffelle (sp, VD) ab, die eine Änderung des Postverkehrsgesetzes verlangt hatte, um die Ausführungsverordnung so anzupassen, dass Zeitschriften mit einer Auflage unter 1000 in den Genuss günstigerer Taxen kommen als die seit dem 1. Januar 1996 geltenden Taxen für die B-Post [33].
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Radio und Fernsehen
Im Berichtsjahr sassen die Deutschschweizer während 132 Minuten täglich vor dem Fernseher. Dies bedeutete gegenüber 1997 eine Steigerung von fünf Minuten. Auch in den anderen Landesteilen nahm die Fernsehnutzung zu; in der Westschweiz stieg sie von 143 auf 154 Minuten, im Tessin von 157 auf 164 Minuten pro Tag. Das Fernsehen DRS konnte mit einem Marktanteil von 42,5% in der Hauptsendezeit und einem solchen von 33,8 % im Tagesdurchschnitt seine Position als Marktführer halten. SF 2, von dem erstmals eine Jahresbewertung vorlag, steigerte sich auf rund 7,5% – vorab dank dem Sport und den vom Publikum zunehmend besser honorierten Angeboten des Verlegerfernsehens Presse-TV. Der Ergänzungskanal steht somit seit 1998 neu an zweiter Stelle in der Publikumsgunst, direkt vor dem grössten Konkurrenten RTL, der einen leichten Rückgang hinnehmen musste. Auch SF 1 büsste 0,9% Marktanteil ein und lag zur Hauptsendezeit bei 34,9%. Noch einmal gesteigen war auch die Radionutzung, die in der Deutschschweiz bei 198 Minuten pro Tag lag (1997: 194). In der Romandie wurde täglich 138 (1997: 140), in der italienischen Schweiz 146 Minuten gehört. Hörer büssten die SRG-Radios ein, deren Marktanteil 1998 erstmals unter die 50%-Marke fiel, und bei 48% lag (1997: 51%). DRS 1 fiel von 38 auf 36%zurück, DRS 2 blieb bei 2% stabil, ebenso DRS 3 mit einem Anteil von 9% [34]. Vom Hörerschwund profitierten die Lokalradios. Ihr Marktanteil stieg um 2% auf 38%, derjenige der ausländischen Radiosender blieb bei rund 14% stabil [35]. Der Marktanteil der vier RSR-Programme ging von 42,4% auf 39% zurück, wohingegen die Westschweizer Privatradios den ihrigen von 32,3% auf 36,1% steigern konnten. Der Marktanteil der ausländischen Radiostationen blieb bei 21,7% stabil. Die Abnahme des Publikumsanteils war bei Couleur 3 prozentual am höchsten, nämlich von 6,8% auf 4,3% [36].
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Die Zukunft der SRG gab im Berichtsjahr Anlass zu zahlreichen Diskussionen. Das Gebührenmonopol der staatlichen Rundfunkanstalt, die ihr auferlegte staatstragende Rolle und der Service Public standen im Kreuzfeuer der Kritik. Die wachsende Konkurrenz seitens Privater setzte die SRG unter Gewinnmaximierungs- und Regionalisierungs-Druck.
Anfangs Jahr erklärte sich der Bundesrat im Rahmen einer medienpolitischen Aussprache grundsätzlich bereit, privaten Radio- und Fernsehveranstaltern sowie der SRG mehr Spielraum im Markt zuzugestehen. Die Grundversorgung bleibe in der Schweizer Medienpolitik auch künftig die Leitlinie und die SRG das Rückgrat. Auf dem sprachregionalen Markt bestehe aber ebenfalls für private Veranstalter die Möglichkeit, mit ihrem eigenen Angebot einen Beitrag zur publizistischen Vielfalt der schweizerischen Medienlandschaft zu leisten. Die Praxis bei der Konzessionierung von ausländischen Programmfenstern solle überprüft werden, da die defensive Strategie zum Schutz der Schweizer Medien nicht habe verhindern können, dass jährlich mehrere Millionen Franken an Werbegeldern ins Ausland abfliessen. Schliesslich stellte der Bundesrat langfristig eine Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) in Aussicht. Damit zeigte er sich bereit, seine restriktive Konzessionierungspolitik, die im Zusammenhang mit der Ablehnung der Gesuche von RTL und Car TV auf das Unverständnis privater Fernsehveranstalter gestossen war, zu überdenken wie auch die Kritik am SRG-Monopol aufzunehmen [37]. Wenige Tage zuvor hatte der Ständerat eine Motion der SVP-Fraktion als Postulat überwiesen, die eine dringliche Revision des RTVG verlangt. Ziel soll dabei ein Systemwechsel in Richtung Liberalisierung, eine Neudefinition der Stellung der SRG ebenso wie des Service Public und eine gebührende Berücksichtigung der Bedürfnisse sprachlicher und kultureller Minderheiten sein [38]. Hingegen wiesen die Räte eine Petition der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung für eine Totalrevision des RTVG und eine dringliche Liberalisierung des Radio- und Fernsehmarktes ab, da das aufgeworfene Problem bereits in Prüfung sei [39].
Der im Zusammenhang mit einer Neudefinition der Stellung der SRG stehende umstrittene SRG-Kulturbericht des Bundesrates fand nach jahrelangen Debatten die Gnade des Ständerates, vorwiegend weil dieser die endlosen Diskussionen leid war. Beunruhigt durch den Abbau der Kulturberichterstattung der SRG, hatte das Parlament 1994 vom Bundesrat einen Bericht darüber verlangt, wie das Unternehmen den Kulturauftrag wahrnimmt. In der vorberatenden Kommission des Ständerats waren die Meinungen über die Qualität des Berichts einerseits und über die kulturellen Leistungen der SRG andererseits geteilt. Unbestritten blieb, dass dem Leistungsauftrag der SRG im Kulturbereich weiterhin Beachtung geschenkt werden soll. Lob erhielt das SRG-Projekt “Idée Suisse” [40]. In der Ständeratsdebatte vom 18. März wurde die Stellungnahme des Bundesrates jedoch als ungenügend bezeichnet. Dieser habe sich mit der Analyse eines SRG-internen Berichtes begnügt, der zudem voll von Banalitäten und Platitüden sei. Ständerat Gentil (sp, JU) wollte deswegen den Bericht zur Überarbeitung zurückweisen, zog seinen Antrag aber angesichts der Tatsache zurück, dass auch Bundesrat Leuenberger den Bericht als schlecht bezeichnete [41].
Der Ständerat beauftragte den Bundesrat mit einer Motion Simmen (cvp, SO), gesetzliche Grundlagen für ein Bildungsfernsehen in Verbindung mit den neuen Kommunikationstechnologien zu schaffen. Dieses soll ein Ausbildungsangebot auf der Stufe des Schulfernsehens, ein Weiterbildungsangebot für Erwachsene und ein Bildungsangebot für ein breiteres Publikum umfassen. Die anstehende Revision des RTVG sei der geeignete Ort, um ein solches Projekt zu prüfen und die optimale Lösung vorzuschlagen [42]. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Simmen (cvp, SO) bezüglich der von SF DRS angekündigten Sparmassnahmen im Bildungsbereich hatte der Bundesrat bereits festgehalten, ein Abbau der heutigen Leistungen der SRG im Bereich Bildung wäre für ihn nicht akzeptabel [43].
Die SRG setzte im Berichtsjahr den Akzent auf regionale Information. In der Westschweiz wurde ab Mitte Jahr ein regionales TV-Programm von einem dezentralisierten Studio in Lausanne geführt und von Büros in Sion, Fribourg, Moutier, Neuenburg, Lausanne und Genf gespiesen. Das Alltagsleben in den Westschweizer Kantonen rückte dabei ins Zentrum des Programms. Damit sollte der Genfer-Filter durchbrochen und regionale Legitimität geschaffen werden [44]. Im Radiobereich verabschiedete sich die SRG von ihrer eher defensiven Haltung und nahm eine aktive Zusammenarbeit mit den Lokalradios auf. Mit der Partnerschaft zwischen RSR und dem Genfer Radio Lac startete der Versuch, sich gemeinsam gegen die ausländische Konkurrenz zu stellen [45]. Gleichzeitig bemühte sich die SRG, ihrer Integrationsaufgabe nachzukommen, zu welcher sie der Bundesrat im Zusammenhang mit der sprachregionalen Aufsplitterung der vierten Fernsehkette ausdrücklich verpflichtet hatte [46]. Die im Zuge der von der SRG lancierten Aktion "Idée Suisse" zur audiovisuellen Überbrückung des Röstigrabens angelegte DRS-Fernsehreihe "Voilà" startete im März mit einer dritten Staffel [47].
Eine für den Schweizerischen Nationalfonds erarbeitete Studie kam zum Schluss, die SRG sei seit Mitte der achtziger Jahre nicht mehr in der Lage, in der Schweiz als Integrator zu wirken – weder in sozialer noch in sprachlicher Hinsicht. Der Konzessionsauftrag an die SRG sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen [48].
Die Veränderungen in der Medienlandschaft führten auch in der italienischen Schweiz zur Diskussion der Stellung der RTSI gegenüber den privaten Sendern. Forderungen nach einer Beteiligung der Privaten sowie nach einer Redimensionierung der öffentlichen Medienanstalt wurden laut. Die Gegenüberstellung zwischen dem relativ kleinen Stammpublikum in der italienischen Schweiz und dem grossen potentiellen Publikum in der restlichen Schweiz und in Norditalien sowie Strukturänderungen im Zuge der Wahl einer Nachfolge für Regionaldirektor Marco Blaser, der im Jahr 2000 sein Amt abgeben wird, setzten dabei besondere Akzente [49].
Im November wurde der Chef der Sendung "Arena", Filippo Leutenegger, zum Chefredaktor von SF DRS ernannt. Erwartungsgemäss folgte der DRS-Regionalratsausschuss dem Antrag von Fernsehdirektor Peter Schellenberg und wählte Leutenegger zum Nachfolger von Peter Studer, der sein Amt als Chefredaktor und Abteilungsleiter "Information und Kultur" Mitte November 1999 altershalber abgeben wird [50]. Einen Monat später ernannte der DRS-Regionalrat Walter Rüegg, Direktionspräsident des Solothurner Druck- und Medienunternehmens Vogt-Schild/Habegger Medien AG und Verwaltungsratspräsident des Privatkanals Radio 32, zum künftigen Radiodirektor. Der 51jährige Ökonom wird die Nachfolge von Andreas Blum am 1. Oktober 1999 antreten [51].
Das Direktorium der Westschweizer SRG-Regionalgesellschaft RTSR traf bezüglich der Nachfolge von Regionaldirektor Guillaume Chenevière einen Null-Entscheid. Keiner der beiden zur Wahl stehenden Kandidaten schien dem Direktorium die Realisierung der anstehenden Restrukturierungsmassnahmen bei TSR sicherzustellen, so dass Chenevière für weitere drei Jahre zur Übernahme dieses Amts verpflichtet wurde. Die TSR-Redaktion reagierte mit Unverständnis und Empörung und blieb das ganze Berichtsjahr von personellen Unruhen geschüttelt. Die Wahl von Gérard Tschopp zum neuen Direktor beim Westschweizer Radio hingegen verlief reibungslos [52].
Die SRG schrieb zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen. Nach dem 97er Defizit von 21,7 Mio Fr. belief sich der Fehlbetrag 1998 auf 3,4 Mio Fr. Die Erträge hielten bei einem Mehraufwand von einem Fünftel knapp nicht mit. Das Wachstum des Aufwands war durch den Systemwechsel bei Verbreitung und Gebühreninkasso bedingt. Die kommerziellen Erträge aus Werbung und Sponsoring stiegen um 0,8% auf 267,5 Mio Fr. [53].
Die SRG kündigte eine Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren um 9,8% an (TV: 13,2%, Radio 4,6%). Ihren Antrag an den Bundesrat auf einen Gebührenanstieg um jährlich 40 Fr. pro Haushalt ab dem Jahr 2000 begründete die SRG mit dem politischen Auftrag für den Service Public, der medienspezifischen Teuerung mit explodierenden Sport- und Filmrechten sowie technischen Innovationen wie etwa die Digitalisierung. Mit Befremden nahm die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV) von dieser Ankündigung Kenntnis und verlangte als Alternative zu einer Gebührenerhöhung die sofortige Einstellung des zweiten DRS-Kanals SF 2, da dieser keinen Service Public leiste [54].
Gleich zu Jahresbeginn ging mit der definitiven Einstellung des Telefonrundspruchs (TR) ein Stück Schweizer Radiogeschichte zu Ende. Der TR war das erste Kabelradio der Schweiz gewesen und hatte seinen Höhepunkt Ende der sechziger Jahre mit einer halben Million Abonnenten erlebt. Die bereits 1995 beschlossene Abschaltung erfolgte angesichts der Konkurrenz der Kabelnetze, mit welcher die sechs Monokanäle des TR nicht mehr mithalten konnten [55].
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1998 war das Jahr der nationalen Privatsender. Insgesamt sechs Privatsender drängelten auf den Deutschweizer TV-Markt. Die Sat 1 Schweiz AG, mit der das Schweizer Verlagshaus Ringier zusammenarbeitet, erschien nach Erhalt einer Konzession Mitte Jahr mit der sonntäglichen Sportsendung "ran" im Rahmen ihres Schweizer Programmfensters auf dem Markt [56]. RTL und PRO 7 bewarben sich um eine Konzession für ein gemeinsames Schweizer Programmfenster. Der Sender Prime TV, Projekt des Verbunds der lokalen TV-Stationen Tele M1, Tele Bärn, Tele Tell, Winti TV, Hasli TV und Tele Basel, sowie TV 3 aus dem Hause TA Media AG planten angesichts ihrer noch hängigen Gesuche den Sendestart auf Mitte 1999 [57]. Der Start von Prime TV schien ernsthaft gefährdet, als sich die Koalition der lokalen TV-Stationen im Herbst als brüchig erwies. Nachdem Hasli TV in Konkurs gegangen war, stieg Tele Basel aus dem Projekt aus. Damit verlor Prime TV seine beiden Standbeine in Zürich und Basel. Das Kräfteverhältnis konzentrierte sich fortan auf die beiden Medienhäuser AZ Medien und die BTM Gruppe [58]. Als erster privater Schweizer TV-Anbieter ging im Oktober Tele 24 nach erfolgter Konzessionserteilung sprachregional auf Sendung. Der Bundesrat hatte Tele 24-Betreiber Roger Schawinski verpflichtet, sich vom ursprünglich geplanten Sendernamen “Tele Swiss” zu trennen, da dieser den Anschein eines gesamtschweizerischen Programms erwecke. Im weiteren schrieb der Bundesrat vor, Tele 24 habe sein Programm auf die ganze Deutschschweiz auszurichten, die Interessen der ganzen Sprachregion abzudecken und das Programm nicht nur auf wirtschaftlich interessante Agglomerationen oder gar nur auf Zürich zu konzentrieren. Eine Zürich-Lastigkeit sei auch aus staatspolitischen Gründen zu vermeiden [59].
Die Veröffentlichung einer Prognos-Studie, die das BAKOM im Hinblick auf die Konzessionierung des Programmfensters von RTL/PRO 7 und TV 3 in Auftrag gegeben hatte, dämpfte gegen Ende Jahr die Aufbruchstimmung für Fernsehanbieter. Die Untersuchung, welche von einem verhältnismässig grossen Angebot an Werbeträgern in der Schweiz ausging, lieferte eine ernüchternde Bilanz bezüglich des erwarteten Booms an frei werdenden TV-Werbegeldern. Weil RTL und PRO 7 bereits über Vermarktungsorganisationen und Kundenbindungen verfügen, verhiess die Studie lediglich den ausländischen Programmfenstern gute Überlebenschancen, nicht jedoch den Sparten-Konzepten mit hohen Einnahmeerwartungen und tiefen Budgets [60].
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Auch im Bereich des Regionalfernsehens buhlten private Fernsehbetreiber um das Fernsehpublikum. Insbesondere das noch hängige Gesuch von Schawinskis Tele 24 für eigene Regionalfenster in Bern, Basel, der Inner- und der Ostschweiz stiess bei den betroffenen Kantonen sowie lokalen Radio- und Fernsehstationen auf heftige Opposition [61]. Der Ostschweizer TV-Markt war gegen Ende Jahr von insgesamt drei Projekten heiss umkämpft. Nebst dem Gesuch von Schawinskis Tele 24 für Ostschweizer Regionalfenster und dem Verbundsprojekt Tele Ostschweiz, das sich aus der Verlegergesellschaft Kafera ("St. Galler Tagblatt", Publicitas, Ostschweiz Druck + Verlag AG), dem Verein für Regionalfernsehen St. Gallen (rfs), der Cablecom und der Trägerschaft des ehemaligen Wiler Tele-Ostschweiz zusammensetzt, war ein Gesuch von Winti TV für den Sender Tele Top hängig, der den Raum zwischen Zürich und St. Gallen abdecken soll [62].
Im September sendete Hasli TV als ältestes Lokalfernsehen der Schweiz zum letzten Mal. Über den Zürcher Sender wurde nach einem langen Kampf ums Überleben der Konkurs eröffnet [63].
Dem Sendestart etwas näher kam das zweisprachige Bieler Regionalfernsehen TeleBielingue, nachdem der Bundesrat die Beschwerden des Lysser Lokalsenders Loly und von TeleBärn abgewiesen hatte. Diese fürchteten eine Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen und publizistischen Möglichkeiten im eigenen Einzugsgebiet. Die definitive Bewilligung für das Bieler Fernsehen war mit der Auflage verbunden, bis spätestens am 1. März 1999 auf Sendung zu gehen [64]. Das UVEK gab grünes Licht für das Projekt Interjura TV. Der von der TV Interjura AG lancierte Regionalsender für das Gebiet Jura und Berner Jura sollte ein Gegengewicht zu TeleBielingue bilden. Gegen die Erteilung der Konzession reichten allerdings die benachbarten Stationen Canal Alpha Plus (NE) und TeleBilingue Beschwerde ein; diese waren Ende des Berichtsjahres noch vor dem Bundesrat hängig [65].
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Das Verlegerfernsehen Presse-TV (PTV) und die SRG stellten ein Gesuch für die Konzessionierung eines Schweizer Nachrichtenkanals in Aussicht. Die Kanalgemeinschaft zwischen SRG und PTV, an dem die Basler Mediengruppe, die Neue Zürcher Zeitung, Ringier sowie die deutsch-japanische TV-Produktionsfirma DCPT beteiligt sind, hatte sich positiv entwickelt [66]. Die sich in Gründung befindende VHF Fernsehgesellschaft mbH ersuchte ihrerseits beim BAKOM um eine Konzession für ein Schweizer Musikfernsehen. Nach wie vor hängig waren die Gesuche für SwissHits resp. Schweizer Musik-Canal, den Denner-Chef Karl Schweri nach seinem Rückzug von ersterem lanciert hatte [67].
Ende März ging der Spartensender der Wigra-Gruppe TopTV auf Sendung. Als Hauptthemen des Wetterkanals waren nebst der Meteo auch Verkehr und Reisen geplant. Das Projekt scheiterte jedoch nach rund zwei Monaten infolge Konkurses der Zürcher Firma. Das UVEK entzog dem Sender Ende Jahr die bereits 1993 erteilte Konzession [68].
Eine neue Konzession erhielt Star TV, da sich die frühere Konzession als zu einschränkend erwiesen hatte und eine marktgerechte Weiterentwicklung des Programms verunmöglichte. Im Vordergrund der Programmleistungen von Star TV werden der Film – insbesondere der Kinofilm – bleiben; hingegen soll die Konzessionärin neu auch nichtkommerzielle Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Kurzfilme ins Programm aufnehmen können [69].
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Im März überwies der Nationalrat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission als Postulat und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, wie SRI in seinen Bemühungen zur Erreichung einer ganz Nordamerika abdeckenden Satellitenübertragung unterstützt werden könne. Im weiteren sei die Einführung von Sendungen in russischer Sprache sowie eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu prüfen, welche die SRI-Aktivitäten auch auf dem Gebiet des Fernsehens möglich machen würde [70]. Auf positive Kritik stiess die Neuausrichtung von SRI beim Publikumsrat. SRI strebte im Berichtsjahr eine Entwicklung weg vom traditionellen Kurzwellen-Radio hin zum "Swiss Media International" sowie eine stärkere Ausrichtung auf Europa, Nordamerika und Asien an [71]. Zugunsten dieser Neuausrichtung wurde die regelmässige Berichterstattung in portugiesischer Sprache geopfert, welche von 160 brasilianischen Stationen aufgenommen worden war [72].
Die Direktorin von SRI, Carla Ferrari, stellte gegen Ende Jahr ihr Amt zur Verfügung. Ferrari sah sich zu diesem Schritt veranlasst, weil die finanziellen Rahmenbedingungen von SRI die Realisierung der von ihr entwickelten Strategie nicht zuliessen. Dies gelte insbesondere für die geplanten Aktivitäten im Fernsehbereich [73].
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Zahlreich waren die Kooperationen, welche in der Lokalradioszene redaktionell oder werbemässig eingegangen wurden. Aufgrund ihrer finanziellen Schwierigkeiten strebten kleine Lokalradiostationen mit der Einrichtung diverser Programmfenster eine Steigerung der Werbeeinahmen an. In der Deutschschweiz beantragten 18 Privatradios (darunter Argovia, Eulach, Zürisee, Radio Top und extraBern) beim Bundesrat eine Konzessionsänderung, um bis zu sechs sprachregionale Radioprogramme, die via Kabel und DAB (Digital Audio Broadcasting) verbreitet werden, aufschalten zu können. Hinter dem Vorhaben stand mehr als der blosse Wunsch nach einer Gebietsausweitung. In erster Linie reagierten die Privaten auf das im April eingereichte SRG-Gesuch zur etappenweisen Entwicklung der DAB-Technologie und zur Lancierung eines Sparten-Jugendprogramms [74]. Im Bündnerland setzte Hanspeter Lebrument, Verleger der Gasser AG, seine Expansion in Richtung Innerschweiz fort. Dem Zeitungskonglomerat "Südostschweiz" folgte ein gleichnamiges Konstrukt von Lokalradios. Neu traten das Bündner Radio Grischa, dessen Verwaltungsratspräsidium Lebrument übernahm, und das Innerschweizer Radio Central unter der Bezeichnung Südostschweiz am Werbemarkt auf. Eine Tagesreichweite von zusammen 80 000 Hörerinnen und Hörern sollte die beiden Lokalsender auch für nationale Kampagnen attraktiv machen [75]. Ende Jahr reichte der Mehrheitsaktionär des Genfer Lokalsenders One FM ein Gesuch für eine Übernahme von 65% des Kapitals des Lausanner Senders Radio 108.2 – vormals Radio Nostalgie und zuvor Radio Acidule – ein. Radio 108.2 soll nun unter dem neuen Namen Lausanne FM für ein Publikum ab 30 Jahren lanciert und im Verbund mit One FM und dem französischen Sender Europe 2 vermarktet werden. Dieser Werbepool wurde als Reaktion auf das werbemässige Zusammenspannen der den Privatradio-Markt zwischen Genf und Lausanne beherrschenden Konkurrenten NRJ, Nostalgie, Framboise und Lac gebildet [76].
In der Privatradioszene traten zwei nationale Anbieter auf den Markt: Als erster Deutschschweizer Jugendsender ging “Radio 105 Network” unter der Leitung einer Gruppe junger Medienschaffender im Februar auf Sendung. Mit Musik und Unterhaltung richtet sich die Station mit Sitz in Basel ausschliesslich an die Bedürfnisse der 15- bis 29jährigen [77]. Im weiteren erhielt Radio Eviva eine neue Konzession zur Verbreitung des Programms via Satellit und Kabel. Der erstmals 1992 zugelassene private Volksmusiksender Radio Eviva hatte trotz hoher Publikumsakzeptanz auf Ende Juni 1997 den Sendebetrieb einstellen müssen. Die Betriebseinstellung steigerte jedoch den Enthusiasmus der Höherschaft und damit die Bereitschaft diverser Unternehmen, den Kanal über drei Jahre hinweg finanziell mitzutragen. An der neu gegründeten Radio Eviva AG für Volkskultur beteiligten sich mit gleichwertigen Anteilen die Medien Z Holding, die Radio Z AG, die Beat Curti Medien Holding sowie der neue Programmleiter Martin Sebastian [78]. Der Bundesrat erneuerte gleichzeitig die Konzession des Evangeliumsrundfunks Schweiz zur Weiterführung seines religiösen Programmfensters auf Radio Eviva [79].
Die Bevölkerung der Agglomeration Basel erhielt ein drittes Lokalradio. Das UVEK erteilte der Stiftung Radio X eine Konzession bis 2004. Das neue, beschränkt kommerzielle Radio versteht sich als Jugend- und Kultursender; im April ging es als Kontrastprogramm zu den bestehenden Sendern Basilisk und Edelweiss auf Sendung. Erstmals gab das UVEK mit dieser Konzessionierung einem Lokalradio eine obere Grenze für kommerzielle Einnahmen. Radio X darf pro Jahr höchstens 900 000 Fr. (brutto) aus Werbung und Sponsoring einnehmen [80]. Auch das Alternativradio RaSa erhielt eine Konzession und sendete ab September in einem auf die Stadt Schaffhausen beschränkten Sendegebiet [81]. Das neue Stadtzürcher Radio Tropic konnte nach langem Warten seinen Sendestart auf Spätsommer 1999 in Aussicht stellen. Der Bundesrat wies von konkurrierenden Sendern geführte Beschwerden gegen die Konzessionserteilung ab [82]. Schliesslich nahm im Oktober das Luzerner Radio 3fach seinen Betrieb auf. Es wird werbefrei ausgestrahlt und von den benachbarten, kommerziell orientierten Radios Pilatus, Sunshine und Central gemäss vertraglicher Verpflichtung substantiell unterstützt [83].
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Die Zahl der Beanstandungen ging 1998 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Insgesamt trafen 106 Beanstandungen beim DRS-Ombudsmann ein (1997: 142). Auf 81 der Fälle konnte er materiell eintreten. Wie in den Vorjahren betraf die Mehrzahl (70) der beanstandeten Sendungen das Fernsehen. Die meisten Reklamationen entfielen auf das Magazin "10 vor 10" (12), gefolgt von der Tagesschau (10) [84].
Die UBI hiess im Berichtsjahr vier Beschwerden gut. In drei Fällen ging es um Sendungen des Fernsehen DRS, in einem Fall um eine Sendung des Westschweizer Fernsehen (TSR). Insgesamt gingen bei der UBI mit 18 Beschwerden ein, sieben weniger als im Vorjahr; elf richteten sich gegen Sendungen von SF 1 und SF 2, wo die Berichterstattung der "Tagesschau" über die Wahlen in der Stadt Zürich, mehrere "10 vor 10"-Beiträge zu religiösen Auseinandersetzungen unter Exil-Tibetern sowie ein "MTW"-Beitrag über transgegen Raps vor der Abstimmung über die "Genschutz"-Initiative beanstandet wurden. Drei Beschwerden gingen gegen die öffentlichen Kanäle in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz, eine einzige gegen einen Privatfernsehveranstalter ein. Im Bereich Radio wurden zwei Beschwerden eingereicht, beide gegen Radio DRS [85].
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Neue Kommunikationstechnologien
Rund eine Million Schweizerinnen und Schweizer tummelte sich gemäss einer Erhebung der Wemf AG für Werbemedienforschung im Sommer/Herbst 1998 regelmässig auf dem Internet. Dies waren knapp ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung. Ein Jahr zuvor waren es noch 10,8% gewesen [86].
Der Bundesrat legte zu Beginn des Berichtsjahres seine Strategie zur Förderung “Informationsgesellschaft Schweiz” fest. Darin hielt er betreffend der Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT) folgende Grundsätze fest: Chancengleicher Zugang für alle zu den neuen Informations- und Kommunikationstechniken, ständige Aus- und Weiterbildung sowie Vertrauen in die neuen Techniken und in deren Verträglichkeit mit Gesetz, Grund- und Menschenrechten. Der Bundesrat legte insbesondere seinen eigenen Aktionsradius dar: Die Informationsgesellschaft entwickle sich durch die Initiative aller und durch den freien Wettbewerb, wobei der Privatwirtschaft eine Schlüsselfunktion zukomme. Der Staat habe aber auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Informationsgesellschaft zu achten [87]. Zur Kriminalität im Internet siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Nachdem eine Umfrage der Universität Bern bei 303 Unternehmen aufgezeigt hatte, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen viel zu wenig mit den EDV- und Betriebsproblemen im Jahr 2000 beschäftigten und auch die Behörden das Problem noch zuwenig ernst nahmen, wurde der Ruf nach einem "Mister 2000" laut. Anfangs Juni wählte der Bundesrat den UBS-Manager Ulrich Grete auf den 1. Juli 1998 zum Informationsdelegierten mit der Aufgabe, die schweizerische Öffentlichkeit für das Jahr-2000-Problem im Bereich der Informatik zu sensibilisieren [88]. Das Problem blieb das ganze Berichtsjahr über in technischer, politischer und insbesondere in juristischer Hinsicht vieldiskutiertes Thema. Mit einer Motion lud Ständerat Carlo Schmid (cvp, AI) den Bundesrat ein, angesichts des nicht auszuschliessenden Zusammenbruchs der Grundversorgung des Landes, insbesondere in den Bereichen Elektrizität, Gas, Wasser, Telefon, Transport etc., unter Einsatz der Zivilschutzorganisationen und aller übrigen hierzu geeigneten Organisationen alles Notwendige vorzukehren, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die kleine Kammer überwies den Vorstoss als Postulat, nachdem Bundesrat Villiger das Problembewusstsein ausserhalb der Verwaltung als ungenügend gerügt hatte [89]. Der Bundesrat wollte aber Panikmache und Informationswirren verhindern. Er erarbeitete deshalb eine Kommunikationsstrategie, die wirksam werden sollte, wenn sich landesweite Störungen in der Stromversorgung und Telekommunikation abzeichneten. Bundesrat Ogi erteilte dem Zivilschutz den Auftrag, in diesem Zusammenhang seine Dienste zu offerieren [90].
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Weiterführende Literatur
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[1] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 850 ff.1
[2] Mit dem vom BR per 1.4.98 in Kraft gesetzten Medienstrafrecht wurde ein auf das Strafverfahren beschränkter Quellenschutz für Medienschaffende eingeführt. Die Gewährleistung des Redaktionsgeheimnisses auf Verfassungsebene hingegen bewirkt, dass zukünftig der Quellenschutz unabhängig von der Art des Verfahrens berücksichtigt werden muss (Presse vom 19.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 333 f.).2
[3] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 41 und 693.3
[4] SoZ, 30.8.98; TA, 31.8.98; BZ, 1.9.98. Zum Bundesgesetz über die Archivierung sowie zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).4
[5] TA, 11.2. und 14.2.98; Lib., 3.11.98; Presse vom 7.11. und 8.11.98.5
[6] Das Bundesgericht hatte einem Umweltbiologen verboten, seine umstrittenen Forschungsergebnisse über die angeblich wissenschaftlich erwiesene gesundheitsschädigende Wirkung von Mikrowellen zu publizieren. Die Strassburger Richter erkannten am 25.8.98 die Meinungsfreiheit für verletzt (Presse vom 26.8.98; LT, 16.10.98; BaZ, 9.12.98). Siehe auch Riklin, Franz, “UWG und Medien: Gesetz untauglich”, in Plädoyer, 1998, Nr. 6, S. 20-22. Riklin fordert als Konsequenz des Strassburger-Urteils eine Gesetzesänderung: Für die Anwendung des UWG auf Dritte soll eine Wettbewerbsabsicht erforderlich sein.6
[7] Amtl. Bull. SR, 1998, S. 1260 ff. Vgl. auch SPJ 1997, S. 334.7
[8] Verh. B.vers., 1998, VI, Teil I, S. 50. Am 8.1.98 hatte das Bundesgericht einen Entscheid des bernischen Handelsgerichts gegen die SRG bestätigt. Der Entscheid verbot der Sendung "Kassensturz" eine isolierte Berichterstattung über das Schmerzmittel "Contra-Schmerz", weil die Nebenwirkungen nicht nur bei diesem Medikament, sondern bei einer ganzen Medikamentenkategorie auftreten. Die SRG musste dem Basler Pharmaunternehmen Dr. Wild + Co. 480 000 Fr. Schadenersatz zahlen. Kritik am Entscheid wurde in Medienrechtskreisen insbesondere dahingehend laut, durch das Urteil werde eine exemplifizierende Berichterstattung, wie sie in den Medien täglich vorkomme, beinahe unterbunden (Presse vom 6.3.98; TA, 7.3.98; NZZ, 16.4.98 und 12.2.99).8
[9] Presse vom 21.3.98. Vgl. Lit. SVJ, S. 29-48.9
[10] Presse vom 11.7.98. Vgl. Lit. SVJ, S. 94-101.10
[11] SGT, 1.10.98 und 5.1.99; NZZ, 2.10. und 4.12.98; LT, 2.11.98. 1997 hatte der StR ein Postulat überwiesen, das die Prüfung einer Ombudsstelle für Printmedien fordert (siehe SPJ 1997, S. 337 f.).11
[12] Vgl. SPJ 1997, S. 335.12
[13] Presse vom 19.9.98. Zu reden gab an der Jahrestagung insbesondere der Auftritt von SP-Präsidentin Ursula Koch. Koch hielt an einem Podiumsgespräch fest, sie sei besser informiert, wenn sie keine Zeitung lese. Medienschaffende seien narrenfrei, hätten sie doch keinerlei Sanktionen zu befürchten. Wenn es heute jemand wage, gegen das “tyrannische Mediensystem” anzukämpfen, werde dies kurzerhand als Medienschelte abgetan (NZZ, 19.9.98; Presse vom 23.9.98).13
[14] Presse vom 17.12.98. Das Inkrafttreten des revidierten GAV wurde auf den 1.3.1999 festgesetzt.14
[15] Ww, 30.4.98; Presse vom 19.5.98; WoZ, 11.6. und 2.7.98; TA, 26.6.98.15
[16] Presse vom 4.12.98; NZZ, 11.12.99. Vgl. SPJ 1997, S. 335.16
[17] Bund, 4.1.99.17
[18] Presse vom 7.1.98; BüZ, 2.3.98. Vgl. SPJ 1997, S. 335 f.18
[19] NZZ, 5.1. und 30.3.98; SGT, 6.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 336.1
[20] JdG, 31.1.98; Presse vom 7.1., 25.2., 28.2., 18.3. und 19.3.98; NZZ, 8.1.99. Vgl. SPJ 1997, S. 337; Lit. Flaux resp. Maurice.20
[21] Presse vom 9.-11.2.98; NZZ, 14.2.98.21
[22] JdG, 6.2.98; LT, 3.10.98; Lib. 8.10.98; TG, 23.10.98.22
[23] Presse vom 23.2., 11.5., 3.12. und 9.12.98; 24 Heures, 7.12., 14.12. und 19.12.98; LT, 12.12. und 15.12.98.23
[24] Presse vom 30.9., 28.10. und 30.10. sowie 11.-16.11.98; CdT, 27.10., 29.10., 2.11., 12.11., 17.11. und 19.11.98. Die Kritik schoss auf den Verleger Rezzonico sowie auf Ringier-Chef Solari. Rezzonico finanziere seinen Anteil am "Caffè" mit staatlichen Geldern. Gemeint waren die 250 000 Fr., die Rezzonico für seine neue Tourismus-Datenbank "TicinoInfo" vom kantonalen Fonds für Wirtschaftsförderung erhalten hatte.24
[25] Bund, 14.1.98; BaZ, 22.7.98; Presse vom 5.8.98; WoZ, 6.8.98. Am 21.4.98 hatte die Wettbewerbskommission ein Prüfungsverfahren betreffend das Zusammenschlussvorhaben eröffnet (BBl, 1998, S. 2043).25
[26] NZZ, 12.2.99.26
[27] Bund, 1.9.98; Presse vom 2.9.98.27
[28] Presse vom 1.12.98. Vgl. SPJ 1995, S. 303.28
[29] Presse vom 22.1., 19.6., 30.6., 18.7. und 15.8.98; Bund, 29.1.98; BaZ, 2.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 337.29
[30] TA, 12.2., 13.11. und 27.11.98; Presse vom 4.9. und 5.12.98.30
[31] NZZ, 12.1. und 14.1.98; SN, 6.2.98; TA, 17.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 337.31
[32] Presse vom 13.6.98. Vgl. SPJ 1997, S. 337.32
[33] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 447 ff.33
[34] Presse vom 27.1. und 9.4.99.34
[35] Bund, 17.3.99.35
[36] Bund, 18.3.99. Zu den sinkenden Hörerzahlen bei Couleur 3 siehe LT, 28.11.98.36
[37] Presse vom 26.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 339 und 341.37
[38] Amtl. Bull. StR,1998, S. 422 ff.; NZZ, 19.2.98. Vgl. SPJ 1997, S. 339. Die SVP-Fraktion hatte im Herbst 1997 den umstrittenen BBC/SRG-Film zum Anlass genommen, um mit einer Motion die SRG-Privilegien anzugreifen. In der Frühjahrssession thematisierte StR Reimann (svp, AG) ein weiteres Mal die Schäden, die der Film seiner Meinung nach verursacht habe. Er attestierte aber den SRG-Verantwortlichen, sie hätten ihren Beitrag zur Schadensbegrenzung geleistet (Amtl. Bull. StR, 1998, S. 426; Presse vom 9.3.98; NZZ, 19.3.98).38
[39] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 831; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2160. Vgl. SPJ 1997, S. 339.39
[40] Vgl. SPJ 1997, S. 339.40
[41] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 417 ff.; Presse vom 19.3.98; Ww, 26.3.98. Vgl. SPJ 1997, S. 339.41
[42] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1369 ff.; NZZ, 18.12.98.42
[43] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 541; NZZ, 8.7.98.43
[44] Lib., 23.6.98; QJ, 26.6.98; Presse vom 13.8.98.44
[45] TG, 17.4. und 31.8.98.45
[46] Vgl. SPJ 1997, S. 339.46
[47] JdG, 18.2.98; NZZ, 23.2.98.47
[48] Vgl. Lit. Wuerth; LT, 26.9.98; NZZ, 2.10.98.48
[49] NZZ, 18.8.98; CdT, 21.10. und 26.10.98.49
[50] Presse vom 17.-20.11.98.50
[51] Presse vom 19.12.98.51
[52] Presse vom 20.6.98; LT, 9.9.98; TG, 17.11.98.52
[53] Bund, 26.2.99.53
[54] Presse vom 8.7. und 27.11.98; NZZ, 28.11.98. Vgl. auch Stellungnahme des BR zum Bericht der GPK-StR betr. die Bundesaufsicht über Radio und Fernsehen am Beispiel der SRG (BBl, 1998, S. 1934 ff. und 4101 ff.).54
[55] Presse vom 5.1.98.55
[56] BBl, 1998, S. 3916 ff.; Presse vom 23.6.98; TA, 29.7.98.56
[57] Presse vom 4.7. und 8.7.98.57
[58] SHZ, 7.10.98; AZ, 6.10. und 15.10.98.58
[59] BBl, 1998, S. 2529 ff.; Presse vom 26.3., 2.4., 1.10. und 2.10.98; TA, 10.9.98. Vgl. auch SPJ 1997, S. 340. Die Konzessionserteilung für Tele 24 nannte das BAKOM den ersten konkreten Entscheid des BR im Sinne der neuen medienpolitischen Leitlinien. Die Erwägungen des BR zugunsten der Konzessionserteilung wurden von NR Vollmer (sp, BE) in einer Interpellation als aktive Schwächung der Printmedien auf dem Werbemarkt kritisiert. So sei insbesondere die in einer Medienmitteilung des UVEK-Pressedienstes vom 1.4.98 gemachte Äusserung fragwürdig, wonach der Anteil der elektronischen Medien am schweizerischen Werbevolumen zu fördern sei. Der BR hielt in seiner Antwort fest, es sei nie die Absicht gewesen, den Radio- und Fernsehbereich zulasten der Printmedien zu fördern. Mit der neuen Konzessionierungspraxis wolle der BR verhindern, dass weiterhin Werbegelder ins Ausland abgezogen würden, ohne dass in der Schweiz eine redaktionelle Gegenleistung erbracht werde (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2241).59
[60] TA, 25.11.98.60
[61] Presse vom 21.8.98; BZ, 3.10.98.61
[62] NZZ, 17.6. und 7.10.98; SGT, 19.6., 17.7. und 6.10.98.62
[63] NZZ, 6.3.98; TA, 21.9.98.63
[64] Presse vom 22.8.98.64
[65] Presse vom 24.11.98.65
[66] BaZ, 2.4.98; Presse vom 29.7.98.66
[67] NZZ, 4.12.98.67
[68] Bund, 27.3.98.68
[69] BBl, 1998, S. 3920 ff.69
[70] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 741 f.70
[71] NZZ, 27.7.98.71
[72] Lib., 16.6.98. Vgl. dazu auch die Stellungnahme des BR zu kritischen Interventionen im Parlament (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2944 und 2983).72
[73] NZZ, 6.11.98. Vgl. SPJ 1997, S. 341.73
[74] Presse vom 6.5.98.; BaZ, 22.12.98.74
[75] BüZ, 10.6. und 31.12.98; Presse vom 8.9.98.75
[76] 24 Heures, 23.3., 25.9. und 10.12.98; TG, 12.12.98. Vgl. SPJ 1997, S. 342. Vgl. auch die Antwort des BR auf die Einfache Anfrage von NR Jaquet (sp, VD) betreffend den Aktionärswechsel bei Radio Acidul (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2990).76
[77] SGT, 23.2.98; TA, 25.7.98. Vgl. SPJ 1997, S. 341.77
[78] BBl, 1998, S. 2523 ff.; Presse vom 26.3.98; TA, 17.4.98. Zur Betriebsschliessung siehe SPJ 1997, S. 341.78
[79] BBl, 1998, S. 2526 ff.; NZZ, 26.3.98.79
[80] BaZ, 14.1., 8.4. und 20.4.98.80
[81] SN, 29.5. und 8.7.98.81
[82] NZZ, 14.7.98. Vgl. SPJ 1997, S. 341.82
[83] AZ, 19.10.98; BaZ, 20.10.98.83
[84] Bund, 12.2.99; NLZ, 13.2.99.84
[85] NZZ, 4.3.99; Bund, 5.3.99.85
[86] Bund, 12.3.99.86
[87] BBl 1998, S. 2387 ff.; Presse vom 19.2.98; NLZ, 27.11. und 28.11.98. Betreffend Informatik-Ausbildungsprogramme in der obligatorischen Schulzeit sowie Schule und Internet siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen).87
[88] Presse vom 30.4., 3.6. und 4.6.98; TG, 14.12.98; TA, 31.12.98. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1304; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2521 f.88
[89] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 927 ff.; BaZ, 25.9.98.89
[90] TA, 25.9.98.90
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