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Eléments du système politique
Droits, ordre public et juridique
La demande du Conseil fédéral de reconnaître la compétence du Comité des Nations Unies pour l’élimination de la discrimination raciale a été accueillie avec grand scepticisme par le Conseil des Etats. – Le préposé fédéral à la protection des données, ainsi que ses homologues cantonaux, ont mis en garde contre les dangers découlant de la mise sur pied d’un registre national de numéros d’identification personnelle. – Le Conseil National a approuvé le projet gouvernemental d’assouplissement de la loi sur la nationalité. – Le canton de Vaud a introduit le doit de vote et d’éligibilité des étrangers au niveau communal. – Le Conseil fédéral a renoncé, notamment pour des raisons budgétaires, à la mise sur pied d’une police fédérale spéciale chargée de missions de sécurisation et de protection. – Bien que la réunion du Forum économique mondial (WEF) se soit déroulée à New-York et non à Davos, une manifestation de protestation a dégénéré à Zurich, occasionnant d’importants dégâts matériels. – Le Conseil des Etats a rejeté les propositions gouvernementales de normes pénales spéciales pour la lutte contre le terrorisme. – Le Conseil national a adopté la loi fédérale sur l’utilisation de profils d’ADN dans le cadre d’une procédure pénale. – Un groupe de travail du DFJP a proposé un renforcement des dispositions légales relatives au commerce d’armes entre particuliers, ainsi que la fixation d’un âge minimal requis pour l’acquisition de « soft air guns ».
Grundrechte
Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse [1]. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden [2].
Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD), welche der Nationalrat im Vorjahr beschlossen hatte, geriet im Ständerat unter Beschuss. Zwar lehnte der Rat einen Antrag seiner Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 23:15 Stimmen ab. Auf Antrag Pfisterer (fdp, AG) wies er das Geschäft aber an seine Aussenpolitische Kommission zurück mit der Auflage, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei soll insbesondere festgestellt werden, wie sich eine Ratifizierung aussenpolitisch auswirken würde und wie die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen konkret vollzogen werden sollen. Die Kommissionsmehrheit hatte damit argumentiert, dass für die Schweiz mit ihrer Anti-Rassismus-Strafnorm, den leistungsfähigen Gerichten und den ausgebauten Rechtsmitteln kein Handlungsbedarf bestehe, neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg noch eine zusätzliche UNO-Beschwerdeinstanz anzuerkennen [3].
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Datenschutz und Statistik
Im Rahmen der im Vorjahr gestarteten Vernehmlassung über einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes regten Spezialisten die Schaffung neuer Konzepte und Elemente an. So sprach sich z.B. der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür für ein Datenschutzaudit aus. Mit diesem Instrument würden sich Besitzer von Datenbanken auf freiwilliger Basis verpflichten, nicht bloss die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern den Datenschutz kontinuierlich zu verbessern und den neuesten technologischen Möglichkeiten anzupassen. Als Anreiz für das Mitmachen bei diesen Datenschutzaudits würde ein Qualitätssiegel verliehen, welches z.B. für Firmen im Internet-Versandhandel kommerzielle Wettbewerbsvorteile bringen würde [4].
Für einiges Aufsehen sorgte der Auftrag des Bundesrates an das Bundesamt für Statistik, ein Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer auszuarbeiten. Diese Kennzeichnung würde es erlauben, die in den verschiedenen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Registern enthaltenen Daten zu vergleichen, zu ergänzen und gegebenenfalls auch zu verknüpfen. Diese einheitliche Identifikationsnummer könnte wesentliche Effizienzgewinne für die Verwaltung bringen. Wegen der möglichen Verknüpfung von Daten und dem erleichterten Zugang von Nichtberechtigten zu den in den verschiedenen Datenbanken enthaltenen Informationen birgt sie aber auch eine erhebliche Missbrauchsgefahr, vor welcher unter anderem sowohl der eidgenössische als auch die kantonalen Datenschutzbeauftragten nachdrücklich warnten [5].
Die vom Ständerat aufgrund einer parlamentarischen Initiative Frick (cvp, SZ) vorgenommene Aufhebung der Bestimmung des Fernmeldegesetzes, wonach kommerzielle Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen, ging dem Nationalrat zu weit. Die Bedingung, dass die Gesprächsteilnehmer hinreichend über die Aufzeichnung ihres laufenden Gesprächs informiert sind, reichte ihm für eine Aufhebung des Verbots nicht. Er verlangte, dass dazu eine explizite Information vor dem Gespräch stattfinden müsse. Den Beschluss des Ständerats, dass im Geschäftsverkehr eine Information über die Aufzeichnung zu Beweiszwecken (z.B. bei Hotelreservationen) nicht erforderlich sei, strich er. Der Ständerat entschied sich in der Folge für eine Kompromisslösung. Die Information über eine Aufzeichnung sollte vor dem Gespräch zwar nicht explizit deklariert werden müssen, aber doch „klar erkennbar“ sein. Im Geschäftsverkehr (z.B. bei einem Börsenauftrag eines Kontoinhabers an seine Bank) könnte dazu auch eine entsprechende Erklärung in den „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ausreichen [6].
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Bürgerrecht und Stimmrecht
Die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrats für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung setzte sich im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion durch. Kommissionssprecherin Vallender (fdp, AR) betonte dabei, dass es nicht darum gehe, einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu schaffen. Aber in Fällen, bei denen die formalen Anforderungen erfüllt seien und ein vorberatendes Gremium die Einbürgerung empfehle, müsse es den Betroffenen erlaubt sein, gegen eine offensichtlich nur wegen dem Herkunftsland oder der Rassenzugehörigkeit erfolgte Ablehnung Beschwerde einzulegen [7]. Im Anschluss an diesen Beschluss wurden die im Jahr 2000 als Reaktion auf eine Reihe negativer Einbürgerungsentscheide in Emmen (LU) von den Fraktionen der SP und der GP sowie einzelner ihrer Mitglieder eingereichten Motionen zurückgezogen [8]. Die SPK des Ständerates beurteilte dieses Geschäft als weniger dringlich als der Nationalrat. Sie beschloss, sich noch nicht mit dem Entscheid des Nationalrats zu befassen, sondern erst im Rahmen der Behandlung der Revision der Bürgerrechtsgesetzes über die Einführung eines Beschwerderechts zu entscheiden [9].
Der Nationalrat nahm in der Sommersession die Beratungen über die Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagene Revision der Einbürgerungsbestimmungen auf und setzte sie in der Herbstsession fort. Nichteintretensanträge von Maspoli (lega, TI) und Hess (sd, BE) wurden mit 125:32 Stimmen abgelehnt. Eine von der SVP unterstützte Kommissionsminderheit bekämpfte die vom Bundesrat im Hinblick auf eventuelle Referenden und Volksabstimmungen vorgenommene Unterteilung der Reform in einzelne Teilvorlagen. Sie beantragte die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, anstelle der vorliegenden drei Gesetzesrevisionen (automatische Einbürgerung, erleichterte und ordentliche Einbürgerung, Beschwerderecht) und zwei Verfassungsrevisionen (erleichterte resp. automatische Einbürgerung) nur je eine Vorlage auf Gesetzes- und Verfassungsebene vorzulegen. Auch dieser Rückweisungsantrag wurde mit 122:36 Stimmen deutlich verworfen.
In der Detailberatung geriet die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der CVP und den Liberalen unterstützte Verkürzung der minimalen Wohnsitzdauer für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre von zwei Seiten unter Beschuss, konnte sich aber durchsetzen: SP und Grüne verlangten eine Reduktion auf sechs Jahre, die SVP und eine klare Mehrheit der FDP wollten die bisherigen zwölf Jahre beibehalten. Bei den Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern lehnte der Rat die von der SVP beantragte Verschärfung ab, dass diese nur für Personen gelten soll, die in der Schweiz geboren sind, und nicht auch für diejenigen, welche mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. In der Gesamtabstimmung unterstützten die SP, die FDP, die CVP, die GP und die LP die neuen Bestimmungen über die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung ohne Gegenstimme, die SVP lehnte sie mit 38:5 Stimmen ab.
Bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerung, dass Kinder der so genannt dritten Generation automatisch eingebürgert werden sollen, war der Widerstand stärker. Gemäss der Definition des Bundesrates handelt es sich dabei um Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil während fünf Jahren die obligatorischen Schulen in der Schweiz besucht hat und bei der Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt. Die SVP lehnte diese Neuerung rundweg ab. Bei der CVP und der FDP gab es Bedenken, dass damit die Rechte der Eltern beeinträchtigt würden. Beispielsweise würden damit bei Familien aus Staaten, welche die Doppelbürgerschaft verbieten, die Kinder automatisch eine andere Staatsangehörigkeit erhalten als ihre Eltern. Die FDP sprach sich deshalb für ein Recht auf Einbürgerung aus, das aber nicht automatisch erteilt würde, sondern nur auf Gesuch der Eltern. Durchgesetzt hat sich schliesslich die von der CVP vorgeschlagene Variante, dass die Eltern bei der Geburt auf die Bürgerrechtserteilung verzichten können, und das Kind diese Erklärung bei Erreichen der Volljährigkeit widerrufen kann. Schliesslich stimmte der Nationalrat dem Beschwerderecht gegen als willkürlich oder diskriminierend empfundene kommunale Einbürgerungsentscheide gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP-Fraktion zu. Nach Abschluss der Beratungen erklärte die SVP-Fraktion, dass sie gegen alle drei Gesetzesrevisionen das Referendum ergreifen werde [10].
Im Kanton Aargau lehnten die Stimmberechtigten mit einem Neinstimmen-Anteil von 61% eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für obligatorische kommunale Volksabstimmungen an der Urne über Einbürgerungen ab. Demnach werden diese Entscheide weiterhin von der Gemeindeversammlung oder – in den Städten – vom Parlament gefällt [11]. In Zürich bestätigte die Kantonsregierung einen Beschluss der Exekutive der Stadt Zürich, eine Volksinitiative der SVP für einen Urnenentscheid über Einbürgerungen als ungültig zu erklären. Sie bestätigte dabei die Begründung der Stadtregierung, dass die Initiative zu unlösbaren Widersprüchen zwischen dem Informationsanspruch der Stimmenden und dem Recht der Gesuchsteller auf den Schutz ihrer Privatsphäre führen würde. Die SVP rekurrierte gegen die Ungültigkeitserklärung beim Bundesgericht [12]. Im Kanton Luzern reichten die Grünen eine Volksinitiative für ein Verbot von Volksentscheiden (sei es an der Gemeindeversammlung oder an der Urne) bei kommunalen Einbürgerungsbeschlüssen ein. Zuständig sollen in Zukunft die Exekutive oder eine spezielle Kommission sein [13].
Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 38 833 deutlich über dem Vorjahreswert (+29%). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (7013), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (5790) und aus der Türkei (4132) [14].
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Mit der Zustimmung zur neuen totalrevidierten Kantonsverfassung hiess der Waadtländer Souverän auch die Einführung des Stimm- sowie des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene gut. Davon profitieren können Personen, welche mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz und davon mindestens die letzten drei Jahre im Kanton wohnen [15].
Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg beschloss die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. In Kanton Graubünden stimmte das Parlament anlässlich der Beratung der neuen Kantonsverfassung dem Regierungsantrag auf Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zu [16].
Eine breite Beachtung in den Medien fand der Entscheid der Berner Gemeinde Madliswil, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen. Derartige Vorschriften über das minimale und das maximale Alter für den Einsitz in Exekutivgremien sind nicht neu, sondern bestehen in verschiedenen Gemeinden und Kantonen seit langer Zeit. So kennen bezüglich der Wählbarkeit in die Kantonsregierung Glarus und Appenzell a.Rh. Höchstaltersgrenzen von 65 Jahren, und in Schwyz, Freiburg (je 25) und Genf (27) bestehen Mindesaltervorschriften. Interessenorganisationen von Rentnern protestierten heftig gegen den Beschluss von Madliswil und kritisierten ihn als nicht vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot der neuen Bundesverfassung [17].
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Staatsschutz
Im Sommer veröffentlichte der Bundesrat seine umfassende Lage- und Gefährdungsbeurteilung der Schweiz in Bezug auf Terroranschläge, wie dies im Anschluss an den 11. September 2001 mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefordert worden war. Er hielt darin fest, dass zur Zeit die Wahrscheinlichkeit gering sei, dass die Schweiz zum primären Ziel terroristischer Attacken werde. Wichtig sei aber, dass die Schweiz zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft verhindere, dass terroristische Gruppen (und die organisierte Kriminalität) die weltweit vernetzten Dienstleistungen und Infrastrukturen der Schweiz nutzen können. Wo das bestehende Abwehrdispositiv noch ausgebaut werden müsse, seien die entsprechenden Vorarbeiten im Gange (vgl. dazu auch unten, Strafrecht) [18].
Nachdem auch noch die Parteien (mit Ausnahme der CVP) ihre Opposition angemeldet hatten, rückte Bundesrätin Metzler Schritt um Schritt von der Idee ab, eine spezielle Bundespolizei für Sicherungs- und Bewachungsaufgaben zu schaffen. Im Spätherbst teilte der Bundesrat mit, dass er aus finanzpolitischen Gründen auf die Schaffung einer eigenen Polizeitruppe verzichten wolle. Die dauerhaften Überwachungs- und Kontrollaufgaben (Grenze, Bundesgebäude, diplomatische Vertretungen) sollen in Zukunft noch stärker als bisher von Angehörigen des Grenzwachtkorps, sowie des Festungswachtkorps und der Armee übernommen werden. Nicht mit diesen Plänen einverstanden waren die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Sie sprachen sich gegen einen Ausbau des Einsatzes der Armee für polizeiliche Aufgaben aus und unterstützten weiterhin die Variante „Kantone“ des Projekts Usis („Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit“), welche Bundesmittel für einen Ausbau der kantonalen Polizeitruppen vorschlägt. Der ursprünglich für 2002 vorgesehene Schlussbericht zu Usis wurde für das Frühjahr 2003 angekündigt [19].
Die für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zuständige Delegation der GPK war 1999 zum Schluss gekommen, dass keine illegalen Kontakte und Handlungen der schweizerischen Nachrichtendienste mit den Behörden Südafrikas während des Apartheidregimes stattgefunden hätten. Dies wurde grundsätzlich auch in einem Bericht eines aussenstehenden Experten zuhanden des VBS bestätigt. Allerdings habe der Nachrichtendienst und dabei vor allem sein früherer Chef Peter Regli bei den Kontakten keine politische Sensibilität gezeigt und sich um die aussenpolitische Haltung der Schweiz foutiert. Die Delegation der GPK hatte im Herbst 2001 zusätzliche Abklärungen eingeleitet und dabei ebenfalls aussenstehende Experten beigezogen. Für die Linke war dies aber noch zu wenig. Sie forderte mittels einer parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE) die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), scheiterte aber mit ihrem Anliegen [20].
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Politische Manifestationen
Die Zahl der Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten war mit 26 fast gleich hoch wie im Vorjahr (25). Am häufigsten kam es in der Bundesstadt Bern zu Grossdemonstrationen (8), gefolgt von Genf und Zürich mit je 4. Die grösste Kundgebung des Jahres fand ebenfalls in Bern statt: rund 20 000 Angestellte des Kantons Bern protestierten gegen die von der Regierung angekündigten Sparmassnahmen. Im Zusammenhang mit der Aushandlung eines neuen Gesamtarbeitsvertrags im Baugewerbe, welche auch von einem Streik begleitet war, fanden fünf Grossdemonstrationen statt. Die Landwirte führten ihre grossen Kundgebungen für einmal nicht zentral in Bern, sondern gleichzeitig in verschiedenen ländlichen Regionen durch. Aber nicht soziale Fragen, sondern die Konflikte im Nahen Osten (Israel und Irak) bildeten den häufigsten Anlass für die Durchführung von grossen Manifestationen. Im Gegensatz zu den 90er Jahren waren es im Berichtsjahr allerdings nicht die in der Schweiz wohnhaften Ausländer, welche bei den Grossdemonstrationen dominierten: nur gerade eine davon wurde von ihnen durchgeführt (Protest von Palästinensern gegen die israelische Politik) [21].
Nachdem es 2001 zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten gegen den Kongress des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF) in Davos (GR) und der Polizei gekommen war, fand die diesjährige Tagung in New York statt. Bei einer in Zürich ohne Bewilligung durchgeführten Protestkundgebung gegen den WEF-Kongress in den USA kam es zu heftigen Ausschreitungen und Sachschäden von mehreren hunderttausend Franken [22]. Um für das Jahr 2003 eine Rückkehr dieses von prominenten Politikern und Wirtschaftsführern aus aller Welt besuchten privaten Kongresses nach Davos zu ermöglichen, nahmen die Organisatoren sowie die lokalen und kantonalen Behörden Gespräche mit den an den Demonstrationen beteiligten Gruppen auf [23].
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Strafrecht
Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Gesetz über die verdeckte Ermittlung. Er nahm dabei gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats aus dem Vorjahr wesentliche Lockerungen zugunsten der Ermittler vor. So beschloss er, auf den abschliessenden Deliktkatalog, bei dem diese Fahndungsart zulässig sein soll, zu verzichten. An dessen Stelle wurde die Formulierung „besonders schwere Straftaten“ gesetzt, wobei spezifiziert wurde, dass Straftaten insbesondere dann als schwer zu gelten haben, wenn sie gewerbs-, bandenmässig oder wiederholt begangen werden. Im weiteren soll nicht nur der Ermittler, sondern auch dessen Führungsperson seine Identität geheim halten können (so genannte Legendierung). Damit soll dessen und auch des Ermittlers Schutz vor Aufdeckung und Racheakten verbessert werden. Das vom Nationalrat beschlossene Verbot, die gewonnenen Erkenntnisse zu anderen Zwecken als zur Aufklärung des konkreten Strafdelikts zu verwerten, ging ihm ebenso zu weit wie die vom Nationalrat in den bundesrätlichen Vorschlag zusätzlich eingeführten Sicherungen gegen das Auftreten von verdeckten Ermittlern als Agents provocateurs [24].
In der im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossenen Differenzbereinigung legte der Nationalrat wiederum mehr Gewicht auf den Schutz des Individuums vor der Verletzung von Grundrechten durch diese unkonventionelle Fahndungsmethode. Er hielt daran fest, dass die Identität der für den Einsatz eines verdeckten Ermittlers verantwortlichen Führungsperson bekannt sein müsse. Nicht abrücken wollte er auch von seinen Beschlüssen, dass mehr als ein dringender Tatverdacht vorliegen muss, und dass die auf diese Weise zu untersuchenden Delikte in einem abschliessenden Katalog aufgelistet sein müssen. Bei der Bestimmung, dass ein verdeckter Ermittler nicht als Agent provocateur auftreten darf, suchte der Nationalrat einen Kompromiss, indem eine gewisse Einflussnahme auf den Verdächtigen zur Ausführung der Tat, nicht aber auf die Tatbereitschaft an sich zulässig ist. Der Ständerat zeigte sich ebenso wenig nachgiebig wie die grosse Kammer: Er hielt sowohl am Verzicht auf einen Deliktkatalog, als auch am besonderen Schutz der Führungsperson eines Ermittlers fest [25].
Im Sommer beantragte der Bundesrat dem Parlament die Genehmigung von zwei internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus resp. von terroristischen Bombenanschlägen sowie eine Reihe von dazu gehörenden Gesetzesanpassungen. Die beiden Übereinkommen sind Teil von insgesamt zwölf Übereinkommen und Zusatzprotokollen zur Terrorbekämpfung, welche die UNO nach den Terrorattacken in den USA vom 11. September 2001 verabschiedet hat [26]. Die anderen zehn hatte die Schweiz bereits ratifiziert; sie erforderten keine Anpassung schweizerischer Gesetze. Die beiden letzten Übereinkommen verlangten hingegen die Aufnahme eines spezifischen Tatbestandes des Terrorismus in das Strafrecht. Damit würde es möglich, Terroranschläge strenger zu bestrafen als anders motivierte Taten mit ähnlicher Schadenswirkung (Sachbeschädigung, Körperverletzung). Definiert wird Terrorismus in der Botschaft des Bundesrates als Tat, bei welcher es darum geht, Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern oder Staaten und internationale Organisationen zu nötigen. Explizit mit einer eigenen Strafnorm soll auch die finanzielle Unterstützung (d.h. vorsätzliches Sammeln oder Zurverfügungstellen von Vermögenswerten) solcher Aktivitäten bestraft werden. Beide Delikte sollen in der Schweiz von den Bundesbehörden verfolgt und beurteilt werden. Strafrechtsexperten kritisierten die Vorlage als überflüssig, da die bestehenden Rechtsgrundlagen für die Terrorismusbekämpfung ausreichen würden, und bezeichneten sie in Bezug auf die verwendete Terrorismusdefinition als problematisch [27].
In der Rechtskommission des Nationalrats fand diese Kritik Berücksichtigung. Sie beschloss, das Geschäft nicht, wie vom EJDP gewünscht, als dringlich zu behandeln und es vom Plenum gleichzeitig mit dem Ständerat in der Herbstsession beraten zu lassen, sondern vorgängig noch Experten anzuhören [28]. Der Ständerat, welcher in der Herbstsession die Vorlage als Erstrat behandelte, unterstützte zwar eine Unterzeichnung der Übereinkommen, lehnte aber die Vorgehensweise seiner vorberatenden Kommission ab. Diese hatte, nicht zuletzt um die Schweiz vor unberechtigten Vorwürfen zu schützen, ihr Finanzplatz sei an der Terrorismusfinanzierung beteiligt, zuerst die Übereinkommen ratifizieren wollen, um erst dann die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen [29]. Auf Antrag Schiesser (fdp, GL) wies der Rat die Vorlage an die Kommission zurück mit der Auflage, die Übereinkommen und die Strafgesetzänderungen gleichzeitig zur Beratung vorzulegen. Der CVP-Vertreter Schmid (AI) wies zudem darauf hin, dass bei der Schaffung einer speziellen Terrorismusstrafnorm grundsätzliche Probleme entstehen können. Wenn man sich an die vom Bundesrat in der Botschaft verwendete Terrorismusdefinition halte, müssten im Prinzip auch Angehörige von Unabhängigkeitsbewegungen und Widerstandsorganisationen in Diktaturen zu Terroristen erklärt werden (in den Worten von Schmid: „Was dem einen sein Freiheitskämpfer, ist dem anderen sein Terrorist“) [30].
Als sich die kleine Kammer in der Wintersession ein zweites Mal mit der Vorlage befasste, war sie sich rasch einig: sie verzichtete auf die spezielle Strafrechtsnorm, da die bestehenden Strafrechtstatbestände (Mord, Freiheitsberaubung, Sprengstoffattentate etc.) für eine Terrorismusbekämpfung ausreichend seien. Die bundesrätlichen Vorschläge zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung fanden hingegen Zustimmung. Die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Geldspenden wurden allerdings gelockert: wer bei der Unterstützung beispielsweise einer wohltätigen Organisation bloss in Kauf nimmt, dass deren Mittel auch Terroristen zu Gute kommen könnten, soll nicht bestraft werden. Zulässig sollen auch Spenden für Organisationen sein, welche in totalitären Staaten „für die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten“ kämpfen. Als zusätzliches Mittel im Kampf gegen Terrorismus (und auch andere Verbrechen) stimmte der Ständerat zudem mit knappem Mehr dem Antrag Marty (fdp, TI) zu, dass die Mobilfunkbetreiber die Identität ihrer Kunden auch dann abklären müssen, wenn diese die bisher anonymen so genannten Prepaid-Karten benutzen. Als Erstrat genehmigte der Ständerat auch die Ratifizierung der beiden Übereinkommen [31].
In der Herbstsession nahm der Nationalrat als Erstrat die Verhandlungen über das neue Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen auf. Grundsätzlich begrüssten alle Fraktionen die Verwendung dieses neuen Instruments. Alle waren sich aber auch einig, dass der Schutz der Privatsphäre des Individuums stärker gewichtet werden müsse als im bundesrätlichen Vorschlag. Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Rat, dass nur DNA-Sequenzen untersucht und gespeichert werden dürfen, welche keine Erbgutinformationen enthalten. Nicht durchsetzen konnte sich der Kommissionsantrag, dass nur Profile von Personen in das Informationssystem aufgenommen werden dürfen, die im Zusammenhang mit einem bestimmten, schweren Delikt verdächtigt werden. Gegner dieser Einschränkung machten insbesondere geltend, dass die Erfahrung im Ausland zeige, dass Verbrechen oft aufgeklärt werden können, weil das Profil des Täters früher im Zusammenhang mit einem relativ unbedeutenden Delikt (z.B. Diebstahl) erfasst und gespeichert worden ist. Der Rechtsschutz wurde gegenüber dem Bundesratsantrag ausgebaut, indem die Polizei die Verdächtigten explizit darüber informieren muss, dass sie eine Probeentnahme verweigern können (worauf sie dann von einem Richter angeordnet werden kann), und dass jede Person das Recht hat, Auskunft darüber zu verlangen, ob ihr Profil in der Datenbank vorhanden ist. Zudem sollen die Profile bei Wegfall des Tatverdachts, bei Einstellung des Verfahrens oder nach Ablauf der Probezeit bei bedingten Freiheitsstrafen nach einer bestimmten Frist nicht bloss auf Gesuch hin, sondern automatisch gelöscht werden. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen ein Antrag der Linken, auf so genannte Massenuntersuchungen zu verzichten. Diese sollen gemäss der Ratsmehrheit bei der Aufklärung schwerer Verbrechen zulässig sein, allerdings nur auf richterliche Anordnung. Da die SP und die Grünen auch mit ihren anderen Versuchen scheiterten, die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse in der Strafuntersuchung restriktiver zu gestalten, lehnten sie das neue Gesetz in der Gesamtabstimmung ab [32].
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In der Vernehmlassung wurde der Vorentwurf für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen mehrheitlich begrüsst. Von den Parteien lehnte ihn einzig die SVP als zu detailliert und zu zentralistisch ab. Sowohl bei den Strafuntersuchungsbehörden als auch bei den Parteien waren die Meinungen zum so genannten Staatsanwaltmodell geteilt, bei dem nicht wie bisher in den meisten Kantonen auch noch ein Untersuchungsrichter tätig ist [33].
Das im Jahre 2000 gutgeheissene neue Anwaltsgesetz wurde vom Parlament in dem Sinne angepasst, dass die darin geregelte Freizügigkeit für Anwälte aus der EU auch auf diejenigen der EFTA-Staaten ausgeweitet wurde [34].
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Das Parlament führte seine Beratungen über die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches zu Ende. In der Differenzbereinigung war noch umstritten, ob bei in Bussen umgewandelten Freiheitsstrafen ein minimaler Tagessatz festgelegt werden soll, wie dies der Ständerat verlangte, oder ob, wie es der Nationalrat wünschte, darauf aus sozialen Gründen (damit der Richter frei ist bei der Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Verurteilten) verzichtet werden soll. Der Nationalrat hielt ferner an seiner Auffassung fest, dass die Obergrenze für den bedingten Vollzug von Freiheitsstrafen bei 24 und nicht wie vom Ständerat beschlossen bei 36 Monaten liegen soll. Bei der Verwahrung besonders gefährlicher Täter nach dem Verbüssen der Gefängnisstrafe stimmte der Nationalrat der kleinen Kammer zu, dass dies nicht nur für rückfällig gewordene Täter gelten soll. Nachdem der Ständerat die letzten Differenzen im Sinne des Nationalrats bereinigt hatte, wurde die Revision in der Schlussabstimmung mit 136:29 resp. 39:1 Stimmen angenommen. Dagegen gestimmt hatte im Nationalrat eine Mehrheit der SVP-Fraktion [35]. Obwohl diverse Lockerungsanträge abgelehnt worden waren, gingen diese neuen Bestimmungen den Promotorinnen der Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ noch zu wenig weit. Sie beschlossen, ihr Begehren, für welches eine Verwahrung definitiv ist und auf eine periodische Überprüfung der Gefährlichkeit des Verwahrten verzichtet wird, nicht zurückzuziehen [36].
Im Rahmen dieser Strafrechtsreform befasste sich der Nationalrat als Zweitrat auch mit den neuen Bestimmungen des Jugendstrafrechts [37]. Er stimmte der Erhöhung des Strafmündigkeitsalters von sieben auf zehn Jahre und der Einführung eines Mediationsverfahrens zu. Am umstrittensten war die Neuerung, dass für bestimmte schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung etc. über sechzehn Jahre alte Jugendliche auch mit einem Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren bestraft werden können (statt wie bisher mit maximal einem Jahr). Diese Abweichung vom Prinzip, dass bei allen Jugendlichen vor allem erzieherische Massnahmen (z.B. Einweisung in Heime) zum Zuge kommen sollen, wurde von der Linken vergeblich bekämpft. Die Differenzbereinigung der beiden Räte konnte im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden [38].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats über die Überstellung verurteilter Personen für den Strafvollzug. Dieses im Sommer 2001 unterzeichnete Protokoll sieht vor, dass die Strafverbüssung nicht im Tatland, sondern im Herkunftsstaat in bestimmten Fällen auch ohne Einwilligung des Verurteilten möglich sein soll. Konkret soll dies auf Straftäter zutreffen, welche entweder in ihr Herkunftsland geflohen sind (und damit nicht ausgeliefert werden können) oder aber nach Verbüssung der Strafe das Land ohnehin aufgrund fremdenpolizeilicher Bestimmungen oder eines richterlichen Ausweisungsbeschlusses verlassen müssten. Die Schweiz erhofft sich von diesen neuen Bestimmungen eine abschreckende Wirkung auf Personen, welche einzig mit der Absicht, Straftaten zu begehen, in die Schweiz einreisen (so genannte Kriminaltouristen) [39].
Die im Vorjahr vom Ständerat beschlossene Harmonisierung der neuen Verjährungsregeln mit den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über Nebenstrafen und Übertretungen wurde auch vom Nationalrat gutgeheissen [40].
Nachdem der Nationalrat 1997 zwei parlamentarischen Initiativen von Felten (sp, BS) für die Verfolgung von Vergewaltigung und anderen Gewaltakten in der Ehe oder eheähnlichen Verhältnissen als Offizial- und nicht nur als Antragsdelikt Folge gegeben hatte, legte nun seine Rechtskommission eine entsprechende Gesetzesänderung vor. Da sie der Ansicht war, dass ein von Staates wegen einzuleitendes Verfahren in Einzelfällen nicht dem Willen des Opfers entsprechen könnte, sah sie allerdings vor, dass bei weniger schweren Fällen das Verfahren auf Wunsch des Opfers eingestellt werden kann [41].
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Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion für eine Wiederinbetriebnahme der Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material ebenfalls. Von der vom Nationalrat im Vorjahr angenommenen Motion Aeppli (sp, ZH), welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert, überwies er nur den 2. Teil (strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung), nicht aber die Forderung nach einer Zentralisierung der Ermittlungskompetenzen. Gemäss einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-Fraktion soll der Bundesrat abklären, ob es sinnvoll wäre, im Rahmen der UNO eine internationale Konvention zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anzustreben [42]. In einer international koordinierten Grossaktion ermittelten die schweizerischen Behörden gegen insgesamt 1300 Personen, welche möglicherweise via Internet Kinderpornographie angeschaut hatten. Bei rund 800 Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt sowie Computer und Datenträger beschlagnahmt. Die Verdächtigten hatten bei einem amerikanischen Pornographieanbieter, welcher auch Darstellungen von Kinderpornographie im Angebot führte, mit ihrer Kreditkarte für die Zugangsberechtigung bezahlt. Ihre Namen waren von den US-Behörden ermittelt und an die zuständigen nationalen Amtsstellen weitergeleitet worden [43].
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Eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe veröffentlichte die Hauptlinien ihrer Vorschläge für eine Revision des Waffenrechts. Sie beantragte namentlich eine Verschärfung der Bestimmungen über den Waffenhandel unter Privatpersonen und ein Minimalalter für den Erwerb von so genannten „soft air guns“ [44]. Der vom EJPD im Herbst in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf sah vor, dass bei jedem Waffenerwerb, also nicht nur beim Kauf in einem Waffengeschäft, ein Erwerbsschein vorhanden sein muss. Um die Arbeit der Polizei bei der Verbrechensaufklärung zu erleichtern, sollen zudem sämtliche Waffen markiert werden. Für die vom geltenden Gesetz nicht erfassten soft air guns und Waffenimitationen sind Erwerbs- und Tragverbote für Jugendliche geplant. Der den Kantonen obliegende Vollzug soll mittels eines Anweisungsrechts des Bundesamtes für Polizei vereinheitlicht werden. Die Interessenorganisation der Waffenträger, Pro Tell, meldete Widerstand gegen die neuen Vorschriften und dabei insbesondere gegen die Erwerbsscheinpflicht für den Handel unter Privaten an. Diese Kritik wurde in der Vernehmlassung auch von den bürgerlichen Parteien weitgehend geteilt; einzig die Neuerung, dass auch Waffenimitationen rechtlich erfasst werden sollen, war unbestritten. Unterstützung fand die angestrebte Verschärfung des Waffenrechts bei der Linken und der EVP, wobei die SP sogar noch weiter gehen wollte und sich dafür aussprach, dass in Zukunft die Ordonanzwaffe der Armeeangehörigen nicht mehr in der eigenen Wohnung aufbewahrt werden darf. Die Kantone kritisierten in der Vernehmlassung vor allem die zusätzlichen Bundeskompetenzen beim Vollzug [45].
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Weiterführende Literatur
Baeriswyl, Bruno / Rudin, Beat (Hg.), Perspektive Datenschutz: Praxis und Entwicklungen in Recht und Technik, Zürich 2002.
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Estermann, Josef, Organisierte Kriminalität in der Schweiz, Luzern 2002.
Pieth, Mark e.a., Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität: Die Ergebnisse eines nationalen Forschungsprogramms, Bern (Haupt) 2002.
Wyss, Martin, „Appell und Abschreckung: Verfassungsrechtliche Beobachtungen zur Versammlungsfreiheit“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2002, S. 393-410.
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[1] AB NR, 2002, S. 1124. Zur Botschaft des BR zur Förderung von Menschenrechten und Friedensförderung resp. zum UNO-Beitritt siehe unten, Teil I, 2 (Principes directeurs resp. Organisations internationales).
[2] AB SR, 2002, S. 923 ff. Eugen David (cvp, SG) zog daraufhin seine parlamentarische Initiative für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück (a.a.O., S. 923 ff.).
[3] AB SR, 2002, S. 413 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 18.
[4] NZZ, 6.5.02. Vgl. auch Lit. Baeriswyl / Rudin. Zum Beginn der Vernehmlassung siehe SPJ 2001, S. 19.
[5] Presse vom 2.7.02; NZZ, 10.8. und 27.11.02.
[6] AB NR, 2002, S. 171 ff.; AB SR, 2002, S. 708 f. Vgl. SPJ 2001, S. 19.
[7] BBl, 2002, S. 1166 ff. und 1179 f.; AB NR, 2002, S. 369 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 19 f. Diesem Beschwerderecht stimmte der NR später auch im Rahmen der Revision des Bürgerrechtsgesetzes zu (siehe unten). Vgl. dazu auch Walter Haller, „Grundwerte der Bundesverfassung im Konflikt“, in NZZ, 13.2.02.
[8] AB NR, 2002, S. 392, 393 und 394. Siehe dazu auch die Einbürgerungsstatistik für fünf Gemeinden mit Urnenentscheiden, welche zeigt, dass Gesuche von Bewerbern aus dem Balkan weit überdurchschnittlich oft abgelehnt werden (TA, 30.7.02). Vgl. auch SPJ 2000, S. 23.
[9] LT, 10.4.02. Der SR ist dabei Zweitrat; die Revision wurde im Berichtsjahr im NR beraten (vgl. dazu unten).
[10] AB NR, 2002, S. 981 ff. und 1155 ff. Presse vom 17.9.02. Vgl. SPJ 2001, S. 20.
[11] AZ, 23.9.02.
[12] NZZ, 22.11.02; TA, 22.11. und 29.11.02. Vgl. SPJ 2000, S. 23.
[13] NLZ, 16.2.02.
[14] TA, 21.2.03. Vgl SPJ 2001, S. 20.
[15] 24h, 28.8. und 23.9.02; Lib., 28.11.02. Die neue Verfassung soll auf den 14.4.03 in Kraft gesetzt werden; unklar war noch, ob die Bestimmungen über das Ausländerstimmrecht auf Gesetzesstufe präzisiert werden müssen (Lib., 2.12.02; 24h, 6.12.02).
[16] FR: Lib., 25.4.02. GR: TA, 19.6.02. Dieses fakultative Recht existiert sonst nur in Appenzell-Ausserrhoden; in Neuenburg, dem Jura und ab 2003 auch in der Waadt gilt das Ausländerstimmrecht obligatorisch für alle Gemeinden.
[17] BaZ, 17.7.02; LT, 20.7., 31.7. und 7.8.02; NZZ, 7.8. und 19.8.02.
[18] BBl, 2003, S. 1832 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 20 f.
[19] BaZ, 16.2.02; SGT, 2.3.02; Bund, 9.10.02 und NZZ, 25.10.02 (Usis); Presse vom 7.11.02; NZZ und TA, 16.11.02 (Polizeidirektoren). Vgl. SPJ 2001, S. 21. Die SVP-Fraktion verlangte im NR mit einer Motion den Wechsel des Grenzwachtkorps vom EFD ins VBS. Da die Linke diesen Vorstoss bekämpfte, wurde seine Behandlung verschoben (AB NR, 2002, S. 1125).
[20] Bericht VBS: Presse vom 21.12.02. PUK: AB NR, 2002, S. 310 ff.
[21] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten: Bern: Bund, 23.2. (2500/Christen für Israel); Bund, 18.3. (10 000/Bauarbeiter für GAV); Bund, 18.3. (1600/gegen Faschismus); Bund, 20.3. (4500/Staatspersonal gegen Sparmassnahmen); Bund, 8.4. (9000/gegen Israels Politik); Bund, 2.9. (12 000/gegen Kürzungen bei den Pensionskassen); Bund, 1.11. (20 000/Staatspersonal gegen Sparmassnahmen); TA, 4.11. (2500/gegen Irakpolitik der USA). Genf: LT, 15.4. (1000/für Frieden im Nahen Osten); TG, 10.6. (2000/gegen Israel); NZZ, 7.10. (1000/gegen Irakpolitik der USA); Blick, 5.11. (3000/streikende Bauarbeiter). Zürich: TA, 22.4. (1000/Palästinenser gegen Israel); TA, 28.9. (1500/Bauarbeiter für GAV-Vollzug); NZZ, 28.10. (1200/gegen Rassismus); TA, 13.12. (2500/Studierende gegen Uni-Reform). Bellinzona: Blick, 5.11. (3000/streikende Bauarbeiter); CdT, 28.11. (1500/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen). Baden: Blick, 5.11. (2000/streikende Bauarbeiter). Beromünster (LU): NLZ, 26.8. (4000/Bauern). Fehraltorf (ZH): TA, 2.9. (1000/Bauern). Glattbrugg (ZH): NZZ, 18.11. (1000/gegen Fluglärm). Grenchen (SO): SZ, 4.11. (1500/gegen Spitalschliessung). Ittigen/Grauholz (BE): Bund, 2.9. (5000/Bauern). Kloten (ZH): TA, 3.6. (4000/gegen Fluglärm). Morges (VD): QJ, 24.8. (1000/Bauern).Vgl. auch SPJ 2001, S. 21 f.
[22] NZZ und TA, 4.2.02. Vgl. SPJ 2001, S. 22.
[23] BüZ, 7.9. und 2.11.02; WoZ, 5.12.02; TA, 20.12.02.
[24] AB SR, 2002, S. 534 ff. Siehe SPJ 2001, S. 22 f.
[25] AB NR, 2002, S. 1259 ff.; AB SR, 2002, S. 1073 ff.
[26] Vgl. SPJ 2001, S. 20 f.
[27] BBl, 2002, S. 5390 ff.; Presse vom 28.6.02; NZZ, 2.8.02 (Experten).
[28] BZ, 5.9.02.
[29] Die meisten derartigen Delikte können unter den Titeln Geldwäscherei und organisiertes Verbrechen bereits heute strafrechtlich verfolgt werden.
[30] AB SR, 2002, S. 696 ff.
[31] AB SR, 2002, S. 1078 ff.; TA, 3.12.02.
[32] AB NR, 2002, S. 1224 ff.; Presse vom 19.9.02. Vgl. SPJ 2000, S. 27 f.
[33] NZZ, 23.2.02. Vgl. SPJ 2001, S. 23 f.
[34] BBl, 2002, S. 2637 ff.; AB SR, 2002, S. 191 f. und 267; AB NR, 2002, S. 344 und 473; BBl, 2002, S. 2762 f. Vgl. SPJ 2000, S. 28.
[35] AB NR, 2002, S. 1178 ff. und 2171; AB SR, 2002, S. 1060 f. und 1306; BBl, 2002, S. 8240 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 24.
[36] TA, 18.9.02. Vgl. SPJ 2001, S. 24.
[37] Zur Behandlung im SR siehe SPJ 2000, S. 28.
[38] AB NR, 2002, S. 123 ff.; AB SR, 2002, S. 302 ff. und 315.
[39] BBl, 2002, S. 4340 ff. Schritte in diese Richtung hatte auch eine vom NR als Postulat überwiesene Motion Brunner (svp, SG) gefordert (AB NR, 2002, S. 396).
[40] AB NR, 2002, S. 118 ff. und 473; AB SR, 2002, S. 266; BBl, 2002, S. 2673 ff. (Bericht der RK-SR) und 2750 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 24.
[41] BBl, 2002, S. 1909 ff. und 1937 ff. (positive Stellungnahme des BR). Vgl. SPJ 1997, S. 33.
[42] AB SR, 2002, S. 304 ff. und 2161 (CVP). Vgl. SPJ 2001, S. 25 f. (Aeppli). Einer Standesinitiative des Kantons Genf zu diesem Thema aus dem Jahr 2000 wurde keine Folge gegeben, da deren Forderungen in der Zwischenzeit weitgehend erfüllt worden seien (AB SR, 2002, S. 304 ff.). Vgl. dazu auch BR Metzler in AB SR, 2002, S. 1084 f.
[43] Presse vom 25.9. und 11.10.02. Der Besitz von Kinderpornografie ist in der Schweiz seit dem 1.4.02 strafbar (TA, 30.9.02; SPJ 2001, S. 24 f.).
[44] Bund, 1.5.02. Vgl. SPJ 2001, S. 25.
[45] NLZ und TA, 24.9.02 (Pro Tell); NZZ, 23.11.02 und TA, 23.12.02 (Vernehmlassung).
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