<<>>
Eléments du système politique
Structures fédéralistes
Moyennant quelques modifications, le Conseil des Etats a approuvé les propositions du Conseil fédéral sur l’arrêté fédéral concernant la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. – Les électeurs genevois et vaudois ont clairement refusé les initiatives populaires pour une fusion des deux cantons. – Le gouvernement bernois a présenté son projet pour la concrétisation du statut particulier du Jura bernois.
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Die Kantone messen der Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen, aber auch mit Nachbarregionen im Ausland wachsende Bedeutung zu. Dies zeigt sich daran, dass immer mehr Kantone über spezielle Institutionen (Sekretariate, Koordinationsstellen) für die Pflege dieser Beziehungen verfügen. Nicht zuletzt die Ausmarchungen über den Sitz der beiden neuen Bundesgerichte verstärkte im Berichtsjahr zudem bei den meisten Kantonen den Wunsch, die Nähe zu den Entscheidungszentren der Bundespolitik in Bern zu suchen. In diesem Sinne beschloss die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den Sitz ihres Sekretariats von Solothurn in die Bundesstadt zu verlegen [1].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung des 2. Protokolls zum europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften. Dieses stellt eine Ergänzung des bestehenden Abkommens dar, indem es die entsprechenden Regeln der regionalen Zusammenarbeit auf Gebietskörperschaften (Gemeinden, Kantone) ausweitet, welche nicht an den Staatsgrenzen liegen. Das Parlament hiess den Beschluss diskussionslos und ohne Gegenstimme gut [2].
Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit den Vorschlägen des Bundesrats zur „Neuausgestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen“ (NFA). In der Eintretensdebatte wurde die generelle Stossrichtung der NFA allgemein begrüsst. Einzig der Sozialdemokrat Gentil (JU) äusserte daran grundsätzliche Kritik, indem er bemängelte, das Projekt lege zuviel Gewicht auf die positiven Effekte des Wettbewerbs unter den Kantonen und zuwenig auf die Festlegung von national gültigen Mindeststandards für staatliche Leistungen (z.B. im Sozialbereich). In der Detailberatung fasste der Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Bedingungen enger, unter welchen der Bund vorschreiben kann, dass Kantonsaufgaben zwingend in Zusammenarbeit und mit Lastenausgleich erfüllt werden müssen. Er beschloss erstens, die für solche allgemeinverbindliche Abkommen in Frage kommenden neun Aufgabenbereiche[3] abschliessend in der Verfassung aufzulisten; und zweitens siedelte er die Kompetenz, diese Abkommen allgemeinverbindlich zu erklären (also renitente Kantone zum Beitritt zu verpflichten) bei der Bundesversammlung und nicht beim Bundesrat an. Etwas verschärft wurde auch der Schutz der ressourcenstarken Kantone vor überbordenden Wünschen der vom Finanzausgleich Profitierenden. So wurde die Rücksicht auf die internationale steuerliche Konkurrenzfähigkeit in den Verfassungsrang erhoben und die Obergrenze dieser Leistungen auf höchstens drei Viertel der entsprechenden Aufwendungen des Bundes begrenzt (der Bundesrat hatte diese Limite bei 100% angesetzt). Die Verfassungsbestimmungen zum NFA hiess der Ständerat ohne Gegenstimme gut.
Die kleine Kammer stimmte auch dem zugehörigen Finanzausgleichsgesetz zu. Dabei beschloss sie, dass der mit 430 Mio Fr. dotierte Härteausgleich für Kantone, welche mit der neuen Regelung schlechter fahren, nach vier Jahren automatisch (um jährlich 5%) abgebaut werden soll (der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dem Parlament beim Abbau freie Hand zu lassen). In der Gesamtabstimmung gab es zwar keine Gegenstimmen, aber einige Enthaltungen. Diese wurden zum Teil damit begründet, dass der Rat einen Antrag Spoerry (fdp, ZH) abgelehnt hatte, welcher verlangte, dass der neue Finanzausgleich erst in Kraft tritt, wenn auch der neue Lastenausgleich (welcher die Sonderbelastungen der städtischen Agglomerationen ebenfalls berücksichtigt) eingeführt ist. Enthaltungen gab es zudem wegen der zeitlichen Begrenzung des Fonds für den Härteausgleich [4].
top
 
In seiner Antwort auf ein überwiesenes Postulat Joder (svp, BE) hielt der Bundesrat fest, dass die verlangte gesetzgeberische Umsetzung des Gemeinde-, Städte- und Berggebietsartikels der neuen Bundesverfassung (Art. 50, Abs. 2 und 3) eingeleitet sei [5].
top
Territorialfragen
In den Kantonen Genf und Waadt entschieden die Stimmberechtigten am 2. Juni über die Volksinitiativen für einen Zusammenschluss der beiden Kantone. Zuvor hatten die kantonalen Parlamente auf Antrag ihrer Regierungen mit grosser Mehrheit eine Ablehnung der Volksbegehren empfohlen. Als einzige Partei unterstützten die Genfer Freisinnigen das Fusionsbegehren; die Waadtländer PdA gab die Stimme frei. Nach einer Kampagne, welche keine grossen Wellen zu werfen vermochte, wurden die Initiativen mit 80% (GE) resp. 77% (VD) Neinstimmen deutlich abgelehnt. Die Opposition gegen eine Fusion war zwar in den nach Genf ausgerichteten westlichen Waadtländer Gebieten etwas weniger deutlich, aber weder im Kanton Waadt noch im Kanton Genf stimmte auch nur eine einzige Gemeinde dem Zusammenschluss zu [6].
top
 
Wie im Vorjahr die grosse Kammer lehnte nun auch der Ständerat die Standesinitiative Basellands für eine Aufwertung von Basel-Landschaft und Basel-Stadt von Halb- zu Vollkantonen ab. Damit verfügen sie bei Verfassungsabstimmungen und im Ständerat weiterhin nur über je eine halbe Standesstimme resp. einen Sitz. In Basel-Stadt, wo dieser Vorstoss als eine definitive Absage an eine Wiedervereinigung angesehen worden war, hatte im Jahr 2001 der Grosse Rat die Einreichung einer analogen Standesinitiative abgelehnt [7]. Allerdings zeichnete sich im Berichtsjahr in Basel-Stadt ein Einstellungswandel in dieser Frage ab: Der Verfassungsrat verzichtete darauf, die bisher gültige Verfassungsbestimmung, wonach eine Wiedervereinigung mit Basel-Land anzustreben sei, in den Entwurf für die neue Kantonsverfassung aufzunehmen [8]. Anstelle einer Wiedervereinigung soll aber die Zusammenarbeit der beiden Kantone ausgebaut werden. Sehr weit in diese Richtung gehen zwei identische Volksinitiativen, welche gegen Jahresende in beiden Kantonen eingereicht wurden. Gemäss ihrem Text sollen die Bereiche Bildung, Gesundheit und Sicherheit vereinheitlicht und unter eine gemeinsame Leitung gestellt werden. Genau das Gegenteil fordert eine im Frühjahr in Basel-Land eingereichte Volksinitiative der SVP. Sie will die Beiträge, welche Basel-Land im Rahmen von Partnerschaftsabkommen für von Basel-Stadt erbrachte Leistungen (z.B. Universität, Spitäler) bezahlt, auf 30% des Ertrags der kantonalen Einkommenssteuer für natürliche Personen begrenzen (zur Zeit betragen sie etwa 27%). Die Kantonsregierung empfahl die SVP-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, da die Zusammenarbeit und ihr weiterer Ausbau für die effiziente Erfüllung der Staatsaufgaben unabdingbar sei [9].
top
 
Die bernische Regierung legte im Frühjahr ihre Pläne für die Konkretisierung des Sonderstatuts für den Berner Jura vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines in direkter Wahl nach Proporzsystem gewählten und 24 Mitglieder zählenden „Conseil du jura bernois“. Dessen Entscheidungskompetenzen beschränken sich auf kantonale Finanzbeiträge im Kulturbereich und auf Fragen der Schulkoordination. Zudem soll er zuständig sein für die Wahl der Vertreter des Berner Juras in die verschiedenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsgremien. Als neues Volksrecht schlug die Regierung zudem ein besonderes Initiativrecht für die Region vor: In Fragen, welche mit der kulturellen und sprachlichen Identität zusammenhängen, sollen 2000 Stimmberechtigte eine kantonale Volksinitiative einreichen können. Die als Leitsätze bezeichneten Vorschläge der Berner Regierung wurden vorerst dem Regionalrat des Berner Juras (als Vertretung der drei frankophonen Bezirke), sowie den beiden Gemeinden des zweisprachigen Bezirks Biel zur Stellungnahme vorgelegt und dann in eine breite Vernehmlassung gegeben [10]. Die jurassische Regierung, für welche die Wiedervereinigung aller sechs Bezirke weiterhin oberstes Ziel ist, kritisierte das Projekt als ungenügend; insbesondere seien die Entscheidkompetenzen des neuen Rates zu bescheiden, um als Partner in interkantonalen Projekten auftreten zu können. Die berntreue Force démocratique (FD) unterstützte hingegen die Vorschläge [11]. Das Mouvement autonomiste jurassien lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative, welche die Regierung verpflichten will, dem bernischen Jura ein konkretes Angebot für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura zu machen [12].
top
Weiterführende Literatur
Agglomerationspolitik des Bundes: Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001, Bern (EDMZ) 2002.
Bernhard, Roberto (Hg.), Föderalismus hat Zukunft, Aarau 2002 (Jahrbuch NHG).
Fleiner, Thomas, „Recent developments of Swiss federalism“, in Publius, 2002, Nr. 2, S. 97-123.
Freiburghaus, Dieter (Hg.), Auf den Spuren des Föderalismus: in der Schweiz und in Europa, Bern (Haupt) 2002.
Knoepfel, Peter e.a., Le fédéralisme d’exécution en matière de politiques publiques à incidence spatiale, Chavannes-près-Renens (IDHEAP, working papers) 2002.
Kölz, Alfred / Kuster, Susanne, «Der Städteartikel in der neuen Bundesverfassung», in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 2002, I, S. 137-69.
Ladner, Andreas, Gemeindereformen im Kanton Zürich: Ein Überblick und Vergleich, Bern 2001.
Leresche, Jean-Philippe (Hg.), Gouvernance locale, coopération et légitimité: Le cas suisse dans une perspective comparée, Paris (Pedone) 2001.
Obinger, Herbert, „Föderalismus und wohlfahrtsstaatliche Entwicklung: Österreich und die Schweiz im Vergleich“, in Politische Vierteljahresschrift, 2002, S. 235-71.
Papadopulos, Yannis, „Connecting minorities to the Swiss federal system: A frozen conception of representation and the problem of the ‚requisite variety’“, in Publius, 2002, Nr. 3, S. 47-65 (zu den Institutionen Ständerat und Ständemehr).
Prange, Heiko, „Europäisierung föderaler Staaten: Die Schweiz und Deutschland im Vergleich“, in Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2002, S. 559-83.
Sager, Fritz, Vom Verwalten des urbanen Raums: Institutionelle Bedingungen von Politikkoordination, Bern (Haupt) 2002.
Steiner, Reto, Interkommunale Zusammenarbeit und Gemeindezusammenschlüsse in der Schweiz, Bern (Haupt) 2002.
Wagschal, Uwe / Rentsch, Hans (Hg.), Der Preis des Föderalismus, Zürich 2002.
Wettstein, Gérard, „Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA): Erfolgsfaktoren und Hürden aus der Sicht der Projektleitung“, in LeGes, 2002, Nr. 2, S. 35-54.
Wiederkehr, René, „Funktionale Regionen im Rahmen der Bundesstaatsordnung: Dargestellt anhand neuerer Reformprojekte in der Schweiz“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2002, S. 617-47.
top
 
[1] Vgl. dazu etwa AZ, 1.3.02, NZZ, 8.3. und 30.12.02. KdK: NZZ, 16.3.02. Zum Sitz der neuen Bundesgerichte siehe oben, Teil I, 1c (Gerichte).
[2] BBl, 2002, S. 3135 ff.; AB SR, 2002, S. 423; AB NR, 2002, S. 1681. Vgl. SPJ 1998, S. 56.
[3] Es handelt sich um die Bereiche Straf- und Massnahmenvollzug, kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung, Abfallbewirtschaftung, Abwasserreinigung, öffentlicher Agglomerationsverkehr, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Institutionen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden.
[4] AB SR, 2002, S. 829 ff. und 857 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 38 sowie unten, Teil I, 5 (Finanzausgleich). Zur Allgemeinverbindlicherklärung von kantonalen Zusammenarbeitsverträgen siehe auch René Rhinow und Rainer Schweizer in NZZ, 7.5. resp. 25.6.02. Zur NFA siehe auch Lit. Wettstein.
[5] AB NR, 2002, S. 1128. Siehe dazu auch Lit. Kölz/Kuster.
[6] Parlamente: 24h, 6.2.02 (VD); LT, 23.2.02 (GE). Kampagne: 24h, 22.3. und 22.5.02; LT, 4.2.02 (FDP-GE); 24h, 27.4.02 (PdA-VD). Volksabstimmungen: 24h und LT, 3.6.02. Vgl. SPJ 2000, S. 48.
[7] AB SR, 2002, S. 357 ff. Zum Beschluss des Basler Grossen Rats siehe BaZ, 2.1.02. Vgl. SPJ 2001, S. 39.
[8] BaZ, 25.2.02.
[9] Baz, 21.1., 27.11., 28.11. (Einreichung) und 17.12.02 (Regierung).
[10] Bund, QJ und LT, 9.3.02. Für normale kantonale Volksinitiativen beträgt die Unterschriftenzahl 15 000. Vgl. SPJ 2000, S. 48 f.
[11] QJ, 20.6.02 und Bund, 14.9.02 (Regierung JU); QJ, 24.6.02; Bund, 23.9.02 (FD).
[12] NZZ und QJ, 9.9.02; QJ, 18.11.02.
top