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Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
Le peuple et les cantons ont approuvé la révision des articles constitutionnels sur l’éducation. – La CDIP a mis en consultation le nouveau concordat sur l’harmonisation de la scolarité obligatoire en Suisse HarmoS. – Le parlement a approuvé la loi sur les professions médicales. – Les chambres fédérales ont adopté la participation de la Suisse au 7ème programme-cadre de recherche de l’UE pour un montant de 2,545 milliards de francs. – Le Conseil national a débattu de la révision de la loi sur les brevets.
 
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich in Teil II, 6a-d.
Am 21. Mai 2006 kam der Bildungsartikel zur Abstimmung. Die Verfassungsänderung regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich neu, indem sie die Koordination und Kooperation verstärkt. Ziel ist: 1.) eine Harmonisierung der Schulsysteme durch die Angleichung des Schuleintrittsalters, der Dauer der Schulpflicht, der Bildungsziele und -standards sowie der Anerkennung der Abschlüsse; 2.) eine intensivere Koordination zwischen den Kantonen und dem Bund auch im Hochschulbereich; 3.) die Förderung der Berufs- und Weiterbildung. Die Vorlage war unbestritten, einzig die politisch unbedeutenden Parteien PdA, Lega und KVP, vier Kantonalsektionen der SVP und je eine der SP und der Grünen sowie einige Studierendenverbände aus der lateinischen Schweiz gaben die Nein-Parole heraus [1].
Nach einem lauen Abstimmungskampf nahmen Volk und alle Stände bei einer Beteiligung von 27,8% die Verfassungsänderung zur Bildung mit 85,6% Ja-Stimmen an. Am meisten Zuspruch erhielt die Vorlage in Bern (92,9%); über 90% Ja-Stimmen resultierten auch in Neuenburg, Basel-Stadt, der Waadt, Solothurn und Basel-Land. Am skeptischsten zeigten sich das Tessin (59,7%) und Appenzell Innerrhoden (59,2%). Die hohe Zustimmung von 85,6% hat Seltenheitswert; einen ähnlichen Wert erreichten nur weniger als zehn von den über 500 Urnengängen seit der Gründung des Bundesstaates. Ebenfalls bemerkenswert ist die sehr tiefe Stimmbeteiligung von 27,8% (Durchschnitt 1992-2002: 44%): Seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 fiel die Beteiligung nur bei drei Urnengängen (von rund 280) unter die 30%-Marke [2].
Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung
Abstimmung vom 21. Mai 2006

Beteiligung: 27,8%
Ja: 1 137 450 (85,6%) / 20 6/2 Stände
Nein: 191 666 (14,4%) / 0 Stände

Parolen:
Ja: CVP, FDP, SP (1*), SVP (4*), GP (1*), LP, CSP, EVP, EDU, FP; economiesuisse, SGB, Travail Suisse, SGV, SBV, ZSA, Erziehungsdirektorenkonferenz, Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Schweizerische Universitätskonferenz, Verband Schweizer Hochschulstudierender.
Nein: PdA, Lega, KVP; Centre patronal.
Stimmfreigabe: SD.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die niedrige Stimmbeteiligung erklärt die Autorin der Vox-Analyse mit der ausgebliebenen Kampagne, fehlender Betroffenheit und entsprechend geringer Mobilisierung. Gemäss der Nachbefragung votierten alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von Sprachregion, Alter, Geschlecht, sozialer Schicht und politischer Einstellung für ein Ja. Einzig bei der SVP-Anhängerschaft fiel die Zustimmung mit 68% etwas verhaltener aus als bei den übrigen Regierungsparteien mit über 90% [3].
Diskussionslos stimmte die grosse Kammer einer Motion der FDP-Fraktion zu, welche Massnahmen zur Gewährleistung der Qualität des Schweizer Bildungssystems verlangt [4]. Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Schmid (cvp, AI) für einen Bildungsbericht, der die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines einheitlichen Bildungsraumes Schweiz und dessen finanzielle Konsequenzen aufzeigt. Zu prüfen sei zudem, wie weit auch die Universitätsspitäler angesichts ihrer Funktion in der medizinischen Ausbildung und Forschung der Bundeshoheit zu unterstellen sind. Der Bundesrat erklärte, die neuen Artikel der Bundesverfassung böten keine Grundlage für einen einheitlichen Bildungsraum unter voller Verantwortung des Bundes [5].
Der Nationalrat überwies eine vom Ständerat im Vorjahr gebilligte Motion Bürgi (svp, TG) sowie die Motionen Pfister (svp, SG), Widmer (sp, LU), Randegger (fdp, BS) und Riklin (cvp, ZH) betreffend ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation. Im Ständerat zog Schmid (cvp, AI) seine in eine ähnliche Richtung zielende Motion, welche zusätzlich Bundesverwaltungsstellen für die Volksschulbildung forderte, zurück. Im Mai beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Evaluation der Vor- und Nachteile einer Konzentration der Aufgaben und mit der Präsentation eines Vorschlages für die Reorganisation. Bundesrat Couchepin betrachtete als geeigneten Zeitpunkt für eine Departementsreform das Jahr 2010, wenn die Hochschullandschaft Schweiz neu geordnet wird [6].
Am 1. Juli übernahm die Freiburger Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot (cvp) das Präsidium der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) von Hans-Ulrich Stöckling (SG, fdp) [7].
Grundschulen
Die Schweiz übernahm die Korrekturen der umstrittenen Rechtschreibereform von 1996, welche der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschlagen hatte. Die Änderungen betreffen vor allem die Klärung von widersprüchlichen Regeln. Für die Volksschule sind die Neuerungen ab August 2009 verbindlich [8].
Der Kanton Basel-Stadt startete im Herbst einen Pilotversuch mit zwei Klassen von 15-jährigen Schülerinnen und Schülern, welche in Uniformen den Unterricht besuchen. Damit wollen die Schulen dem sozialen Druck zu teuren Markenkleidern und dem zum Teil freizügigen Kleidungsstil der Jugendlichen begegnen [9].
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Im Februar gab die EDK den Entwurf für die neue interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) in die Vernehmlassung. Ziel von HarmoS ist die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen Mobilitätshindernissen. Neu sollen alle Kinder statt erst ab dem sechsten schon ab dem erfüllten vierten Altersjahr (Stichdatum für alle Kantone: 30. Juni) obligatorisch den Kindergarten resp. eine Grund- oder Basisstufe besuchen. Die gesamte Primarschulstufe inklusive Kindergarten dauert damit neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei. HarmoS verpflichtet die beteiligten Kantone, die Unterrichtszeit vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren und für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen (bspw. Mittagstische oder Aufgabenhilfen) zu sorgen. Erstmals festgelegt werden auch die Fächer für die Grundbildung: neben der lokalen eine zweite Landessprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes-, Sozialwissenschaften, Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Gesundheit. Was die Schüler in diesen Fächern zu Ende des 2., 6. und 9. Schuljahrs beherrschen müssen, bestimmen landesweit verbindliche Standards. Diese sollen zu einer Anpassung der Lehrpläne führen, sie ersetzen sie aber nicht. Zentrales Kontrollinstrument zur Qualitätssicherung stellt das von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführte Bildungsmonitoring dar. Gleichzeitig mit dem HarmoS-Konkordat der EDK lancierte die Westschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz die Konsultation zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung, welche einen „Espace romand de la formation“ schaffen soll. Ziel dieser Vereinbarung ist u.a. die Umsetzung derjenigen Aufgaben in der Romandie, welche das HarmoS-Konkordat an die EDK-Regionalkonferenzen delegiert (Harmonisierung der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, Entwicklung und Anwendung von Referenztests basierend auf nationalen Bildungsstandards) [10].
HarmoS stiess weitgehend auf Zustimmung. So zeigte sich der Verband Kindergärtnerinnen Schweiz erfreut, dass das Konkordat viele Themen aufgreife, für die sich der Verband schon früher eingesetzt habe. Der Verband schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer sowie die Gewerkschaft VPOD beanstandeten jedoch, dass die EDK den Kantonen die Wahl der ersten Fremdsprache überlassen will. Ebenfalls zu Kritik Anlass gab die Bevorzugung der „harten“ Fächer Mathematik, Naturwissenschaften und Sprachen gegenüber musischen, handwerklichen und bewegungsorientierten Fächern. Bezüglich des Bildungsmonitoring forderte der VPOD klare Leitplanken; Bildungsstandards und Rankings sollten nicht der Selektion dienen. Die „Städteinitiative Bildung Volksschule“, der 23 Städte mit 1,4 Mio Einwohnern angehören, verlangte eine schweizweit einheitliche Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer und die gleiche Bezeichnung der Schulstufen [11].
In vier Kantonen fanden Urnengänge zum Thema Fremdsprachenunterricht statt: Schaffhausen, Thurgau und Zürich lehnten je eine Volksinitiative ab, welche in der Primarschule nur eine Fremdsprache vorsah, Zug sprach sich gegen ein Begehren aus, das statt Französisch Englisch als erste Fremdsprache einführen wollte [12].
Die Bildungsdirektoren der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Bern, Freiburg und Wallis unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, welche den Start des interkantonalen Projekts zur Einführung des Französisch-Unterrichts ab der 3. Klasse und des Englischen ab dem 5. Schuljahr ermöglicht. Die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Land hiess die Freigabe des Projektauftrags zwar gut, schob die Unterzeichnung wegen eines Vorentscheids des Bildungsrats zugunsten des Frühenglisch noch auf [13].
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Mittelschulen
Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden [14].
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Berufsbildung
Der Nationalrat überwies ein Postulat Rechsteiner (sp, SG), das eine Übersicht über die anerkannten Bildungsgänge der höheren Berufsbildung inklusive der höheren Fachschulen fordert. Aufzuzeigen sei auch, welche Anbieter welche Bildungsgänge mit welchen Abschlüssen führen [15]. Abgelehnt wurden die Motionen Menétrey-Savary (gp, VD) und Pfister (svp, SG), welche Massnahmen zur Qualitätssicherung von privaten Berufsfachschulen resp. eine obligatorische Akkreditierung verlangten. Der Bundesrat wies in seiner Antwort auf die Möglichkeit zur freiwilligen Akkreditierung hin [16].
Diskussionslos billigte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG), welche den Bundesrat auffordert, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für Berufsschulsport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen zu ergreifen [17].
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Auch in diesem Berichtsjahr befasste sich das Parlament mit der Lehrstellenknappheit: Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von der grossen Kammer gebilligte Motion Galladé (sp, ZH) in geänderter Form, wonach der Bundesrat Betriebe, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vermehrt berücksichtigen muss; die WAK wollte die Lehrlingsausbildung jedoch nicht wie die Motionärin als zwingendes Kriterium für das Beschaffungswesen festlegen [18]. Der Nationalrat hiess diskussionslos Postulate seiner WBK und von Robbiani (cvp, TI) gut. Ersteres verlangte einen Bericht zu den Defiziten im Lehrstellenbereich (Berufsfelder, Regionen, Massnahmen, Basislehrjahr), letzteres eine Darstellung der Massnahmen, welche die Bundesverwaltung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen habe. In seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage der SP-Fraktion erklärte der Bundesrat, der Bund habe in den letzten sieben Jahren die Anzahl Lehrstellen um 41% erhöht. Bis Ende 2011 strebe er einen Lernendenanteil von 4% an. Für stellenlose junge Arbeitnehmende habe er in Zusammenarbeit mit der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit geschaffen, in der Administration oder in bundesnahen Unternehmungen ein sechsmonatiges Berufspraktikum zu absolvieren [19].
Im Sommer lancierte FDP-Nationalrat Otto Ineichen (LU) das schweizweite, auf drei Jahre angelegte Projekt „Speranza 2000“, welches von Unternehmen, Kantonen und dem Bund getragen wird. Ziel war es, bis im Herbst 2000 Praktikumsstellen für schulisch schwache Jugendliche zu schaffen, welche keine Lehrstelle finden. Die Praktikumsplätze für ein oder ein halbes Jahr sollen mittelfristig in zweijährige Grundausbildungen mit eidgenössischem Berufsattest überführt werden; die Berufsverbände reagierten mit Skepsis. Eine erste Zwischenbilanz ergab 1800 neue Lehrstellen auf Ende Oktober, die jedoch nicht alle besetzt werden konnten. Die Initianten erklärten, nicht überall habe die Zusammenarbeit gleich reibungslos funktioniert, erfolgreich sei sie in den Kantonen Luzern, Aargau und Thurgau verlaufen. Eine Weiterführung des Projekts sei geplant [20].
An der zweiten nationalen Lehrstellenkonferenz in Genf stellte Bundesrätin Leuthard ein vom Bund finanziertes Stützprogramm für schulisch und sozial benachteiligte Jugendliche vor. Das von Bund und Kantonen gemeinsam getragene „Case-Management“ will Jugendliche bereits ab dem 7. Schuljahr erfassen und gezielter als bisher fördern; Lehrer, Berufsberater und Eltern werden miteinbezogen. Ab dem 9. Schuljahr erhalten die Betroffenen einen persönlichen Coach zur Seite gestellt, der ihnen bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche hilft. Er steht solange zur Verfügung, bis eine definitive Lösung für den Berufseinstieg gefunden ist. Die Kosten dieses Engagements übernimmt der Bund, er unterstützt Pilotprojekte und leistet die Anschubfinanzierung. Die Kantone klären den konkreten Bedarf ab, damit das Konzept im kommenden Frühjahr umgesetzt werden kann. Ausgebaut wird auch das Beratungsangebot für Lehrbetriebe: Bund, Kantone und Arbeitsorganisationen erarbeiten ein Hilfsprogramm für jene Betriebe, die Jugendliche mit erschwerten Anforderungen ausbilden. Sie erhalten Unterstützung in rechtlichen, organisatorischen und sozialen Fragen sowie bei Konflikten und Krisen. Um die Zahl jener Schulabgänger zu erhöhen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II erreichen (Ziel ist eine Erhöhung von 90% auf 95% bis 2015), plant die EDK das Projekt „Nahtstelle“, das den Übergang von der Schule zur nachobligatorischen Ausbildung optimiert, damit Jugendliche künftig weniger Zeit verlieren durch unnötige Wechsel, Lehrabbrüche oder Wartejahre. Gewerbe und Gewerkschaften reagierten positiv auf die beiden Projekte [21].
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Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament das Medizinalberufegesetz (MedBG); ihm unterstellt sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Das MedBG ist so flexibel gestaltet, dass der Bundesrat später weitere Medizinalberufe hinzufügen kann. Im Gegensatz zur grossen Kammer folgte der Ständerat im Zweckartikel dem Bundesrat und hielt an der Dreiteilung Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung fest. Er strich den vom Nationalrat hinzugefügten Passus, wonach die Kantone keine weiteren als die im Gesetz definierten universitären Medizinalberufe bezeichnen können. Beim Miteinbezug der Palliativmedizin und bei den Ausbildungszielen erklärte sich der Rat mit der Ergänzung der grossen Kammer einverstanden. Das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten sei zu wahren, ein Einbezug der Angehörigen gehe jedoch zu weit. Gegen den Antrag des Bundesrates bestätigte der Ständerat mit 22:10 Stimmen die Bestimmung des Nationalrates, die bei den Berufspflichten eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt, sie aber nicht für die Berufsbewilligung voraussetzt. Mit 19:13 Stimmen folgte die kleine Kammer einer Kommissionsminderheit Brunner (sp, GE) und verweigerte dem Bundesrat die Kompetenz, Personen mit einem Diplom oder Weiterbildungstitel aus einem Staat, mit dem die Schweiz keinen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung abgeschlossen hat, zu erlauben, ihren Beruf in einem Gebiet mit nachgewiesener medizinischer Unterversorgung selbständig auszuüben. Gemäss Ständerat handle es sich dabei um eine Diskriminierung sowohl der Randregionen als auch der Mediziner. Schliesslich nahm die kleine Kammer die vom Nationalrat gestrichene Bestimmung wieder auf, wonach Medizinalpersonen nur objektive Werbung machen dürfen, die dem öffentlichen Bedürfnis entspricht und die weder irreführend noch aufdringlich sein darf. Chancenlos blieb ein linker Antrag, der sich für eine Vertretung der Patientenorganisationen in der Medizinalberufekommission einsetzte. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 30:1 Stimmen [22].
Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die Räte darauf, dass die Kantone wie vom Ständerat gewünscht nebst den im Bundesgesetz vorgesehenen Berufen noch weitere akademische Gesundheitsberufe anerkennen dürfen. In der Frage der Weiterbildung setzte sich der Nationalrat durch, der diese Aufgabe grundsätzlich dem jeweiligen gesamtschweizerischen Berufsverband übertragen wollte, um eine Zersplitterung der Weiterbildung zu vermeiden; dabei ging es jedoch nicht darum, den Berufsverband (sprich die FMH) als Monopolisten zu etablieren. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, die Versorgung von Randregionen mit Medizinalpersonen nach Bedarf auszugestalten. Schliesslich darf das Medizinalpersonal über die Nennung der Spezialisierung hinaus für sich Werbung machen, diese muss aber objektiv sein und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen. Das MedBG passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 189:0 und im Ständerat mit 44:0 Stimmen [23].
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Hochschulen
Die Schweizerische Universitätskonferenz publizierte erstmals Kostenberechnungen für die einzelnen Studienrichtungen und -orte. Gesamtschweizerisch betrugen die durchschnittlichen Kosten pro Studierende/Jahr in den Naturwissenschaften 68 000 Fr., den exakten Wissenschaften 65 000 Fr., der Theologie 37 000 Fr., den Sprach- und Literaturwissenschaften 20 000 Fr., den Geschichts- und Kulturwissenschaften 16 000 Fr., den Wirtschaftswissenschaften 15 000 Fr., den Sozialwissenschaften 14 000 Fr. und den Rechtswissenschaften 13 000 Fr. Am besten war das Betreuungsverhältnis bei den Theologen (13 Studierende pro Professor), gefolgt von den exakten Wissenschaften (15), den Naturwissenschaften (18), den Sprach- und Literaturwissenschaften (40), den Geschichts- und Kulturwissenschaften (49), den Wirtschaftswissenschaften (52), den Rechtswissenschaften (59) und den Sozialwissenschaften (82). Nicht aufgeführt wurde die Medizin, da die in den Universitätsspitälern anfallenden Kosten nur mit grossem Aufwand auf Ausbildung und klinische Dienstleistungen aufteilbar sind. 2004 kosteten die Fachhochschulen 1,357 Mia Fr., d.h. zwischen 17 651 und 45 595 Fr. pro Studierende [24].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH), welche verhindern will, dass mit der Erhöhung des Kredits für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ineffiziente Strukturen weiterfinanziert werden. Die Vergabe der Gelder sei an folgende Prinzipien zu knüpfen: Bereinigung des Angebots innerhalb eines Hochschultyps und zwischen den einzelnen Hochschultypen, Zusammenlegung wenig nachgefragter Studiengänge, differenzierte Vorgaben z.B. für Betreuungsverhältnisse, Konzentration auf weniger Standorte bei der Berufsbildung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten zwischen internationaler und nationaler Forschung. Gegen den Antrag des Bundesrates gutgeheissen wurde eine Motion Pfister (svp, SG) für eine Überprüfung der nationalen und internationalen Forschungsvorhaben, um eine effizientere Allokation der Bundesmittel sicherzustellen. Der Ständerat lehnte das Begehren ab, da das Anliegen grösstenteils erfüllt sei [25].
Die grosse Kammer billigte ein Postulat Markwalder (fdp, BE), welches das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren fördern will [26].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) erklärte der Bundesrat, eine Vereinbarung betreffend die Zulassung zu Bachelor- und insbesondere zu Master-Studiengängen aufgrund von Bachelor-Diplomen anderer Hochschultypen („Passerellen-Vereinbarung“) sei in Vorbereitung. Attraktive Passerellen sollen einen direkten Zugang zu Master-Studiengängen, wenn auch mit begründeten fachlichen Auflagen auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor-Diploms eines anderen Hochschultyps, ermöglichen und damit die hohe Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewährleisten [27].
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Im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Kompetenzzentrums für internationale Studien in Genf wiesen die EDK und die Schweizerische Universitätskonferenz darauf hin, dass der Bund und die Kantone ihre Hochschulpolitik gemäss der neuen Bildungsverfassung zu koordinieren haben. Indem der Bund mit dem Kanton Genf bilateral eine neue Hochschulinstitution aufbaue und deren Subventionierung stark erhöhe, unterlaufe er diese Koordinationspflicht. Er schaffe einen zweiten Kreis von Hochschulen ausserhalb des ersten Kreises (ETH, kantonale Hochschulen und Fachhochschulen). In seiner Antwort auf eine Interpellation Bürgi (svp, TG) rechtfertigte der Bundesrat das Vorgehen mit der hohen Dichte internationaler Organisationen in Genf, deren Know-how sowie dem grossen vorhandenen Potenzial im Studienbereich „Internationale Beziehungen“. Dies hätte die Behörden des Kantons Genf und des Bundes veranlasst, die drei bestehenden Einrichtungen Institut universitaire de hautes études internationales (HEI), Institut universitaire d’études du développement (IUED) und Réseau universitaire international de Genève (RUIG) zu einem einzigen Institut zusammenzulegen. Dieses werde in die Form einer privatrechtlichen Stiftung gekleidet und auf dem heute geltenden kantonalen und Bundesrecht basieren. Es gehe nicht darum, einen neuen Hochschultypus zu schaffen [28].
Im Herbst scheiterte der neue ETH-Präsident Ernst Hafen mit seiner Führungsreform am Widerstand der Professoren und musste zurücktreten; die interimistische Leitung übernahm Rektor Osterwalder. Anstelle der bisherigen 15 Departementschefs hatte Hafen 6-8 vollamtliche Abteilungsleiter einsetzen wollen. Die Stelle des Rektors, der von der Professorenschaft gewählt wird, wollte er abschaffen [29].
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Die Universitäten Bern, Genf und Neuenburg, die Universität der italienischen Schweiz sowie das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung in Lausanne (IDHEAP) bieten neuerdings gemeinsam eine Ausbildung im Bereich öffentliche Verwaltung an. Ziel des interdisziplinären Studiums ist ein Master-Abschluss in Politik und öffentlicher Verwaltung (nach zwei Jahren) oder ein Doktorat  NZZ, 31.3.06; LT, 24.4.06..
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Anstelle des bisherigen Titels können Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms einer Universität den Mastertitel führen. Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen dürften als Zusatz nur den Titel Bachelor führen, was zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führe, monierten Randegger (fdp, BS), Bezzola (fdp, GR) und Pfister (svp, SG). In seiner Antwort auf ihre diesbezüglichen Fragen erklärte der Bundesrat, die bisherigen FH-Abschlüsse korrespondierten nicht mit den Anforderungen eines Master. Das BBT kläre ab, ob zusätzliche Studien oder Berufspraxis allenfalls im Rahmen eines Master anerkannt werden könnten [31].
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Im Wintersemester 2005/06 waren an den Schweizer Hochschulen über 166 000 Studierende immatrikuliert, darunter 48% Frauen und 20% ausländische Staatsangehörige. Die Zahl der Studierenden an den 13 universitären Hochschulen nahm auf 112 309 zu (+1,1%). Den grössten Zuwachs verzeichnete die Universität Luzern (+18%), deren 2001 gegründete Rechtsfakultät noch im Aufbau begriffen ist. An den übrigen Universitäten schwankte die Studierendenzahl zwischen Zunahmen in Neuenburg, an der Universität der italienischen Schweiz (je +9%) und in Basel (+8%) und einer Abnahme um 8% an der Universität Bern, welche auf die Überführung der Lehrkräfteausbildung an die neue Pädagogische Hochschule (PH) Bern zurückzuführen ist. Gemäss BFS besuchten drei Viertel der Studienanfänger/innen einen Bachelorstudiengang; ein Jahr zuvor betrug dieser Anteil erst einen Viertel. Zurzeit streben an den Universitäten rund 36 000 Personen einen Bachelor, rund 6700 einen Master und 46 400 ein herkömmliches Lizenziat oder ein Diplom an.
Die Fachhochschulen (FH) zählten im Wintersemester insgesamt 54 100 Studierende, was einer Zunahme um 10% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Allerdings entfällt ein Grossteil dieser zusätzlichen 5000 Personen auf die Lehrkräfteausbildung, wo der Transfer von der Sekundarstufe II an die PH weiter anhält. Der Anstieg der Studierendenzahlen von 18% im Bereich Soziale Arbeit ist hauptsächlich der kürzlichen Einführung dieser Studienangebote an der HES-SO zuzuschreiben. Sieht man von diesem Sonderfall und der Lehrkräfteausbildung ab, hat sich die Zahl der Studierenden an den FH gegenüber dem Vorjahr um 3,7% erhöht. Die Fachhochschulen sind ebenfalls ins Bologna-Zeitalter eingetreten: Zwei Drittel der 15 400 Studienanfänger/innen schrieben sich in einem Bachelorstudiengang ein. Die Mehrzahl der acht FH hat die Reform auf das Wintersemester 2005/06 hin in praktisch allen angebotenen Studiengängen umgesetzt [32].
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Im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) verabschiedete das Parlament ein total revidiertes Stipendiengesetz; Stipendien und Studiendarlehen wurden dabei als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen ausgestaltet. Neu basieren die Bundeskredite zugunsten der Kantone nicht mehr auf dem Durchschnittswert der Aufwendungen der letzten Jahre, sondern auf der Bevölkerungszahl der Kantone. Eine materielle Harmonisierung der Stipendien und Darlehen lehnten die Räte im Rahmen der NFA ab [33].
Der Nationalrat überwies eine Motion seiner WBK und ein Postulat Randegger (fdp, BS), welche eine Harmonisierung der Ausbildungsbeihilfen im Hochschulbereich verlangen, die weiter geht als die NFA-Regelung. Der Ständerat billigte ein in die gleiche Richtung zielendes Postulat Leumann (fdp, LU). Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Postulat von Jacqueline Fehr (sp, ZH) für einen Bericht zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie resp. Familiengründung und Ausbildung/Studium [34].
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Forschung
Das Berichtsjahr war geprägt von Diskussionen über den Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Erhöhung von 4,5% vorgesehen. EDK, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Nationalfonds verlangten jedoch einen substantielleren Ausbau, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz zu halten. Nach ausgiebiger Debatte einigten sich die Räte schliesslich gemäss einer Motion der FDP-Fraktion, die BFI-Ausgaben um bis 8% aufzustocken. SVP und CVP hatten mindestens 6%, SP und Grüne gar bis zu 10% verlangt; der Ständerat hatte zuvor einer Motion Langenberger (fdp, VD) folgend bereits für eine Erhöhung um 6% optiert. Bundesrat Couchepin wies vergeblich auf die nötige Unterstützung der Kantone hin, er hätte einen bescheideneren, dafür nachhaltigen und konstanten Ausbau vorgezogen. Abgelehnt wurde ein Postulat der FDP-Fraktion, das die Schaffung eines Innovationsfonds verlangte, der aus dem Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes zu speisen sei [35].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der FDP-Fraktion, welches den Bundesrat beauftragt, die Machbarkeit einer „Stiftung Forschung Schweiz“ zur Festigung und zum Ausbau der Konkurrenzfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz zu prüfen. Zu klären sei die Bereitstellung von Land und Infrastruktur für Bildungs- und Forschungszwecke (z.B. nicht mehr benötigte Militärplätze und -gebäude), die Allokation von Erlösen aus dem Landverkauf an die Forschung sowie die Bildung einer strategischen Landreserve für die Bewältigung von Ansiedlungen von Grossprojekten im Hightech-Industriebereich [36].
Die sechs französischsprachigen Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura sowie die Universität Basel und die französischen Regionen Rhône-Alpes, Franche-Comté und Elsass gründeten eine Stiftung für Forschung und Technologie, die Forschende über die Grenzen zusammenführen will [37].
Auf Zustimmung stiess ein Postulat von Nationalrat Widmer (sp, LU) für eine Vereinheitlichung der Richtlinien für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten in der universitären Forschung. Auf individueller Ebene besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, wenn ein Forscher in einem Forschungsbeirat, im Verwaltungsrat oder einem anderen Gremium einer Firma einsitzt und von dieser Privataufträge entgegennimmt, Aktien besitzt oder Geschenke annimmt, sofern diese Firma im gleichen Gebiet tätig ist, in dem auch der Forscher forscht. Auf institutioneller Ebene kann privates Sponsoring zu Interessenkonflikten führen [38].
Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion Dunant (svp, BS) gut, welche eine gesamtschweizerische Koordination resp. eine Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene verlangt [39].
Die Eidg. Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) forderten mehr Zurückhaltung bei der Bewilligung von Versuchen mit Primaten sowie ein Verbot belastender Versuche an Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans). Auslöser war die Arbeit einer Forschergruppe der ETH Zürich, welche bei Krallenäffchen die Langzeiteffekte von sozialer Deprivation – Jungtiere wurden in einer Lebensphase der Abhängigkeit immer wieder von den Eltern getrennt und sozial isoliert – untersuchte. Dadurch hofften die Forscher, ein Primatenmodell für die Depressionsforschung zu entwickeln, um so zu einem besseren Verständnis von depressiven Erkrankungen zu gelangen. Die zuständige kantonale Tierversuchskommission, die das Gesuch unter Auflagen bewilligt hatte, war über mögliche weitere Entwicklungen besorgt, welche dieses Primatenmodell auslösen könnte und gelangte für eine weitere Beurteilung an die EKTV und die EKAH. Im Fall des ETH-Versuchs erachteten die Kommissionsmitglieder die Durchführung der Versuche an den Krallenäffchen mehrheitlich als unzumutbar. Zwar sei das Ziel, die menschliche Depression zu heilen, gewichtig, doch die Belastung für die involvierten Tiere, die zu akuten Stressreaktionen mit lebenslangen Folgen führe, sei zu gross, als dass der Erkenntnisgewinn dadurch gerechtfertigt werden könne [40].
Diskussionslos überwies der Nationalrat Teile einer Motion der grünen Fraktion betreffend gesetzliche Regelungen für die Nanotechnologie. Auf Zustimmung stiess dabei die Forderung von Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor künstlich erzeugten Nanopartikeln und nanotechnologischen Anwendungen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik und Medizin. Die Definition des Begriffs und der Anwendungsbereiche der Nanotechnologie sowie die verlangte Festlegung von spezifischen Bewilligungsverfahren, Toxizitäts- und Emissionsgrenzwerten, Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie Haftungsregeln gingen dem Bundesrat und dem Nationalrat zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, da diesbezügliche Abklärungen im Gange seien [41].
In ihrem Bericht zur Steuerung der Ressortforschung (d.h. von der Bundesverwaltung in Auftrag gegebener Forschung) kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass die Ressortforschung (Umfang jährlich rund 250 Mio Fr.) ungenügend verankert sei. Die GPK vermisste insbesondere eine klare Definition und empfahl dem Bundesrat, die Ressortforschung anlässlich einer künftigen Revision des Forschungsgesetzes zu spezifizieren und sachgerecht in die Rechtsetzung einzubinden. Anzustreben sei eine konsequente Ausrichtung auf departements- und ämterübergreifende Politikbereiche. Forschungslücken in zentralen Bereichen, wie sie in der Periode 2004-2007 in der Sozialversicherung und der Berufsbildung vorkamen, müssten unbedingt vermieden werden. In seiner Stellungnahme stimmte der Bundesrat der Analyse im Grundsatz zu, lehnte aber eine ämter- und departementsübergreifende Steuerung der Ressourcen der Ressortforschung aus sachlich-inhaltlichen und strukturellen Gründen ab [42].
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Seit mehr als dreissig Jahren betreibt die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin das Weltstrahlungszentrum am Physikalisch-Meteorologischen Observatorium in Davos (GR). Der Bund finanziert die Stiftung im Rahmen von mehrjährigen Programmen. Bei der Erneuerung eines solchen mehrjährigen Finanzierungsprogramms stellte der Bundesrat fest, dass dazu die gesetzliche Grundlage fehlt. Ähnlich verhält es sich mit dem globalen Atmosphärenbeobachtungsprogramm, welches der Bund seit 1994 über das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie finanziert. Diskussionslos stimmten die Räte dem Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie zu, das die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der bisherigen finanziellen Leistungen schafft [43].
Das Parlament genehmigte einen Verpflichtungskredit von 2,545 Mia Fr. für die integrale Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU für die Jahre 2007-2013. Es ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung der heutigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. In der Eintretensdebatte bedauerten die Räte, dass die Botschaft zum BFI-Kredit 2008-2011 noch nicht vorliege. Bundesrat Couchepin wies darauf hin, dass sich dieser Kredit nicht über denselben Zeitraum erstrecke wie das EU-Programm; die Regierung werde die Botschaft deshalb erst im kommenden Jahr verabschieden. Im Nationalrat beantragte die SVP vergeblich Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat, um die Beratung bis zum Vorliegen der BFI-Botschaft auszusetzen. Das Anliegen der Grünen, den Kredit um den Betrag für die Euratom zu kürzen, blieb chancenlos, ebenso wie ein Antrag Müller (fdp, SG), der die Bedürfnisse der KMU bei den nationalen Begleitmassnahmen besonders berücksichtigen wollte. Bezüglich des Controlling beschloss das Parlament, ein System mit Indikatoren einzuführen, um die Kostenwirksamkeit und die konkreten positiven Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an den verschiedenen Programmen und Projekten zu ermitteln [44].
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) veranschlagte seinen Mittelbedarf für die Jahre 2008-2011 auf 631-797 Mio Fr. pro Jahr (Total +47%). Priorität habe die Förderung der freien Grundlagenforschung; die Kredite für Nationale Forschungsschwerpunkte und für problemorientierte Forschungsprogramme sollen stagnieren und anteilsmässig abnehmen. Unter dem Titel „Sinergia“ plant der SNF die Finanzierung von Verbundprojekten im Umfang von 0,5-1,5 Mio Fr. „Eccellenza“ sei für international anerkannte Spitzenforschende bestimmt, die mit der Zusprache überdurchschnittlicher Mittel für fünf statt drei Jahre mehr Sicherheit und Freiraum für Neues erhalten sollen. „Ambizione“ schliesslich gebe dem wissenschaftlichen Nachwuchs zwischen Postdoktorat und Assistenzprofessur die Möglichkeit, eigenständig Projektgelder zu beantragen. Eine Vermehrung der heute 180 Förderprofessuren sei nicht vorgesehen, obwohl sich diese Form der Unterstützung gut zu bewähren scheine [45].
Der Ständerat lehnte ein Postulat Langenberger (fdp, VD) ab, das den Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine grössere Verbindlichkeit verleihen wollte; für die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten sei mehr finanzielle Stabilität nötig. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass der Verlust des finanzpolitischen Spielraumes, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehe, stärker zu gewichten sei als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses für den SNF und die KTI [46].
Die Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften plant ab 2008 zwei neue Einrichtungen: Das Internet-Portal „infoclio“ soll den Zugang zu historischen Arbeiten und Materialien verbessern. Ein Zentrum für Sozialforschung soll Datensammlungen und universitäre Wissenschaft zusammenführen, die im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Zukunft Schweiz“ entwickelten wissenschaftlichen Instrumente sichern und fortführen und dabei insbesondere den bisher in Neuenburg ansässigen Informations- und Datenarchivdienst für die Sozialwissenschaften „Sidos“ aufnehmen. Die neue Institution wird bei einer Universität angesiedelt werden, die kontinuierlich Mittel für eine auf das Datenzentrum abgestützte Forschung zur Verfügung stellt (im Gespräch sind die Universitäten Lausanne und Zürich). Vorgesehen sind auch Doktorandenprogramme und Aufenthalte von Gastwissenschaftern [47].
Der Ständerat überwies ein Postulat Frick (cvp, SZ), das einen Bericht zur Zukunft des Historischen Lexikons der Schweiz und zur Verbreitung von schweizergeschichtlichem Wissen in der Bevölkerung verlangt [48].
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Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Das Parlament überwies mehrere Vorstösse zur Gentechnologie-Forschung in der Landwirtschaft: Diskussionslos billigte der Nationalrat drei Motionen der SP-Fraktion. Beim Nationalen Forschungsprogramm „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ verlangte sie geeignete Foren für die Diskussion der Resultate für interessierte Bevölkerungskreise. Bei der Analyse möglicher gesundheitlicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel sei die Entwicklung geeigneter molekularbiologischer Methoden und Forschungsansätze zu fördern. Schliesslich sollte sich der Bundesrat baldmöglichst für breit angelegte und umfassende Untersuchungen über innovative Lösungen ohne Gentechnologie in der Landwirtschaft einsetzen. Der Ständerat unterstützte die beiden ersten Begehren diskussionslos, das dritte lehnte er ab, weil es den Eindruck erwecke, die traditionelle Forschung entwickle sich in die falsche Richtung [49]. Auf Zustimmung stiess hingegen eine Motion Leumann (fdp, LU), welche eine Intensivierung der Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen durch praktische Feldversuche verlangt [50].
In der Wintersession nahm der Nationalrat die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrags sowie zur Änderung des Patentgesetzes in Angriff. Im Zentrum steht die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage; Grüne, SP und EVP unterlagen jedoch mit ihren Anträgen. Sie wehrten sich vergeblich dagegen, Körperteile zur Patentierung zuzulassen, die technisch bereitgestellt werden, weil dies gegen die Würde des Menschen verstosse. Patentierbar sind auch von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz abgeleitete Gensequenzen, wenn sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret angegeben wird; die Grünen wollten Entdeckungen von Genen der Allgemeinheit und nicht Privaten zugute kommen lassen. Keine Chancen hatten auch Anliegen, die bereits in der Beratung des Stammzellengesetzes erfolglos blieben: Von der Patentierbarkeit ausnehmen wollten SP und Grüne Tiere mit menschlichen Genen (sie gelten nicht als Mischwesen), ebenso wie nebst unveränderten auch veränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien, ferner die Verwendung menschlicher Embryonen generell und nicht nur für nichtmedizinische Zwecke sowie alle Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren sowie die so erzeugten Tiere. Auf Ablehnung stiess ferner ein erweiterter Schutz genetischer Ressourcen indigener Völker und von traditionellem Wissen analog der Biodiversitätskonvention, welche die Benennung des Ursprungslandes und nicht der Quelle verlangt. Gemäss Nationalrat erstreckt sich die Wirkung eines Patents auch auf Erzeugnisse, die durch die Vermehrung von biologischem Material gewonnen werden und dieselben Eigenschaften aufweisen, also bspw. auf Saatgut aus Folgegenerationen. Nutzt ein Züchter die Vorteile eines patentierten Produkts kommerziell, soll er Lizenzgebühren bezahlen müssen. Bei den Parallelimporten überwies die grosse Kammer eine Motion der Kommissionsmehrheit und beauftragte die Regierung, bis Ende 2007 eine separate Vorlage zu dieser Frage auszuarbeiten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 110:51 Stimmen bei 25 Enthaltungen, der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsverordnung mit 183 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit der SP hatte die Revision verworfen, weil sich ihrer Ansicht nach einseitig die Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie durchgesetzt hätten, die Grünen bezeugten mit dem Nein ihren Widerstand gegen Patente auf Leben [51].
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Weiterführende Literatur
Dubs, Rolf, An appraisal of the Swiss vocational education and training system, Bern 2006.
Dubs, Rolf et al. (Hg.), Bildungswesen im Umbruch: Forderungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft: Festschrift zum 75. Geburtstag von Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger, Emeritus der Universität Zürich, Zürich 2006.
Gasser, Ernst, ...Und plötzlich führen alle Wege nach Pisa!: Bildungsstandards: curriculare Odyssee oder Leuchttürme im Meer der Bildung?, Bern 2006.
Grob, Ueli / Wolter, Stefan C., „Demografie und Bildungsausgaben“, in Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 4, S. 43-46.
Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (Hg.), Bildungsbericht Schweiz 2006, Aarau 2006.
Wannack, Evelyne / Sörensen Criblez, Barbara / Gilliéron Giroud, Patricia, Frühere Einschulung in der Schweiz: Ausgangslage und Konsequenzen, Bern (EDK) 2006.
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Schweri, Jürg, „Hat die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe abgenommen?“, in Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 12, S. 35-39.
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Bundesamt für Statistik (Hg.), Das Schweizer Hochschulsystem im internationalen Kontext: ein Ländervergleich anhand statistischer Indikatoren, Neuenburg 2006.
Eberle, Meinrad K. / Schwyzer, Nicole (Hg.), Heute für morgen das Gestern feiern: das Buch zum Jubiläum 150 Jahre ETH Zürich, Zürich 2006.
Fell, Romain et al. (Hg.), Politique fédérale d’encouragement de la relève académique et stratégies institutionnelles des universités: évaluation du programme „Relève“ de la Confédération (2000/2004), Ecublens (Observatoire science, politique et société) 2006.
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Farago, Peter / Brunner, Beat, Ressortforschung des Bundes: Evaluation des Behördenarrangements sowie der Forschungskonzepte und deren Umsetzung, Bern (Parlamentarische Verwaltungskontrolle) 2006.
Good, Barbara, Technologie zwischen Markt und Staat: Die Kommission für Technologie und Innovation und die Wirksamkeit ihrer Förderung, Zürich (Diss. phil. I) 2006.
Kleiber, Charles, Créer: pour une société de la connaissance, Lausanne 2006.
Schweizerischer Wissenschafts- und Technologierat (Hg.), Empfehlungen für die schweizerische Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik 2008-2011, Bern 2006.
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Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 7/8, S. 3-41 (Monatsthema: Wozu Patente?).
Oegerli, Thomas, Expertendiskurs und öffentliche Auseinandersetzung über Gentechnologie in der Schweiz, Zürich (Diss. phil. I) 2006.
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[1] BBl, 2006, S. 1885 ff.; Presse vom 24.2. und 20.4.-18.5.06; vgl. SPJ 2005, S. 218 f.
[2] BBl, 2006, S. 6725 f.; Presse vom 22.5.06; vgl. SPJ 2005, S. 218 f.
[3] Engeli, Isabelle, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 21. Mai 2006, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Genf 2006.
[4] AB NR, 2006, S. 2026 und Beilagen V, S. 189 f.; siehe auch die Petition der Jugendsession 2005 und der Schweizerischen Jugendverbände SAJV betreffend Mitspracherecht für Jugendliche bei Erlassen im Zusammenhang mit der Koordination des Bildungswesens in AB SR, 2006, S. 920 und Beilagen IV, S. 98; AB NR, 2006, S. 2024 und Beilagen V, S. 143.
[5] AB SR, 2006, S. 682 f.
[6] AB NR, 2006, S. 211 ff.; AB SR, 2006, S. 679 ff.; Presse vom 15.3., 26.5. und 21.9.06; vgl. SPJ 2005, S. 219 f. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[7] Presse vom 11.3.06.
[8] BZ, 3.3. und 23.6.06; vgl. auch SPJ 2004, S. 221.
[9] Presse vom 18.10.06.
[10] Presse vom 17.2.06; vgl. SPJ 2004, S. 222 (HarmoS) und 2005, S. 221 (Westschweizer Vereinbarung PECARO). Im Dezember erschien der erste nationale Bildungsbericht, der die Basis für ein umfassendes Monitoring darstellen soll (Presse vom 13.12.06; Lit. Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung).
[11] NZZ, 1. und 23.12.06.
[12] SN, 27.2.06; NLZ und SGT, 22.5.06; NZZ, 27.11.06; vgl. SPJ 2004, S. 287 sowie 2005, S. 221 f. und 277.
[13] Presse vom 5.5.06. Zum Sprachenartikel siehe unten, Teil I, 8b (Sprachen).
[14] LT und NZZ, 6.12.06; vgl. SPJ 2005, S. 222. Zur besseren Integration von Naturwissenschaften und Technikverständnis in die Allgemeinbildung siehe auch die vom BR unterstützte Initiative „Na-Tech-Education“ (Presse vom 29.8.06).
[15] AB NR, 2006, S. 2029 und Beilagen V, S. 306 f.
[16] AB NR, 2006, S. 699 f. und 1114 sowie Beilagen III, S. 724; siehe auch Presse vom 22.12.06; SPJ 2005, S. 223 (Motion Freysinger).
[17] AB NR, 2006, S. 2028 und Beilagen V, S. 229 f.; vgl. auch SPJ 2005, S. 223.
[18] AB SR, 2006, S. 11 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 224.
[19] AB NR, 2006, S. 1117 und 1576 sowie Beilagen III, S. 584 f., Beilagen IV, S. 282 ff. (SP) und 348; siehe auch die Antworten des BR auf zwei Anfragen Rey (sp, VS) in AB NR, 2006, Beilagen IV, S. 311 und Beilagen V, S. 68.
[20] Presse vom 7.6. und 25.11.06; NZZ und TA, 2.11.06; BaZ, 13.11.06.
[21] Presse vom 14.11.06. Der NR lehnte eine vom SR im Vorjahr gutgeheissene Motion Berset (sp, FR) ab, welche eine rasche Umsetzung der individuellen Begleitung von Lehrlingen und Lehrtöchtern mit schulischen Schwierigkeiten gefordert hatte, da die notwendigen Massnahmen bereits ergriffen seien (AB NR, 2006, S. 267 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 224).
[22] AB SR, 2006, S. 77 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 224 f.
[23] AB NR, 2006, S. 716 ff., 984 und 1145; AB SR, 2006, S. 406 ff. und 617; BBl, 2006, S. 5753 ff.
[24] Presse vom 19.4. (FH) und 21.4.06.
[25] AB NR, 2006, S. 774 f. (Pfister) und 2026 sowie Beilagen V, S. 321 f.; AB SR, 2006, S. 1118 f. Zum BFI-Kredit siehe unten (Forschung).
[26] AB NR, 2006, S. 2030 und Beilagen V, S. 343; zur Qualitätssicherung siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) in AB NR, 2006, Beilagen V, S. 295 f.
[27] AB NR, 2006, Beilagen V, S. 269 ff.
[28] AB SR, 2006, S. 696 f.; TG, 11.3. und 19.4.06; LT, 13.3. und 19.5.06; Presse vom 3.6.06; vgl. SPJ 2005, S. 226.
[29] TA, 26.10., 31.10.-4.11. und 6.12.06; Presse vom 2.11.06.
[31] AB NR, 2006, S. 307 f. und Beilagen I, S. 676; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Burkhalter (fdp, NE) in AB NR, 2006, Beilagen IV, S. 398 f.
[32] Medienmitteilung des BFS vom 5.5.06; Statistisches Lexikon 2006.
[33] AB SR, 2006, S. 125 ff., 137 ff., 206 ff., 732 ff., 852 f., 885 und 923; AB NR, 2006, S. 1196 ff., 1224 ff., 1393 ff., 1537 und 1602 f.; BBl, 2006, S. 8341 ff.; Presse vom 16.3. und 20.-21.9.06; vgl. SPJ 2005, S. 132 und 229. Zur NFA siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).
[34] AB NR, 2006, S. 1571 (Mo) und 1575 sowie Beilagen IV, S. 350, 465 f. und 486 f.; AB SR, 2006, S. 695 f.
[35] AB NR, 2006, S. 1521 ff.; AB SR, 2006, S. 684 ff. und 1119; Presse vom 6.7., 18.8., 26.8., 1.9., 21.9., 6.10., 21. und 26.10.06. Auf Zustimmung stiess ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) für die Berücksichtigung des Bereichs „Mikrotechnik und Nanotechnologie“ in der BFI-Botschaft (AB NR, 2006, S. 1574 und Beilagen IV, S. 419 f.).
[36] AB NR, 2006, S. 1115 und Beilagen III, S. 623.
[37] Presse vom 23.9.06.
[38] AB NR, 2006, S. 1116 und Beilagen III, S. 637 f.; siehe auch NZZ und TA, 10.1.06.
[39] AB NR, 2005, S. 1594 ff.; AB SR, 2006, S. 102 ff.
[40] Presse vom 23.5.06; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Marty Kälin (sp, ZH) in AB NR, 2006, Beilagen III, S. 698 ff.
[41] AB NR, 2006, S. 1572 und Beilagen IV, S. 379 f. Zur Kommunikation von Risiken in der Nanotechnologie siehe NZZ, 30.1.06; zur Eröffnung des Swiss Nanoscience Institute siehe AZ und BaZ, 18.11.06.
[42] BBl, 2007, S. 771 ff. und 847 ff. (BR); Lit. Farago/Brunner.
[43] AB NR, 2006, S. 205 und 516; AB SR, 2006, S. 303; BBl, 2006, S. 3537 f.; vgl. SPJ 2005, S. 230.
[44] BBl, 2006, S. 8107 ff.; AB NR, 2006, S. 1791 ff. und 1868; AB SR, 2006, S. 1108 ff.; Presse vom 13.-14.12.06; vgl. SPJ 2005, S. 231. Zum BFI-Kredit siehe oben.
[45] Presse vom 28.3.06.
[46] AB SR, 2006, S. 694 f.; vgl. SPJ 2005, S. 229.
[47] NZZ, 22.9.06.
[48] AB SR, 2006, S. 967 f.
[49] AB NR, 2006, S. 486 und 489 sowie Beilagen I, S. 490, 492 f. und 534; AB SR, 2006, S. 701 f. und 730 f.; zur Risikoforschung im Gentech-Bereich siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Kunz (svp, LU) in AB NR, 2006, Beilagen III, S. 705 f.; vgl. SPJ 2005, S. 231.
[50] AB SR, 2006, S. 104; siehe auch die gleich lautende, im NR bekämpfte Motion Randegger (fdp, BS) in AB NR, 2006, S. 486 und Beilagen I, S. 539 f.
[51] AB NR, 2006, S. 1838 ff., 1928 ff., 1985 ff., 1994 (Mo) und 1995 ff.; Presse vom 13. und 20.-21.12.06; vgl. SPJ 2005, S. 232. Zu den Parallelimporten siehe auch oben, Teil I, 4a (Wettbewerb). Zum Stammzellengesetz siehe SPJ 2004, S. 176. Abgelehnt wurde eine Motion Savary (sp, VD) zur Aufhebung von Patenten auf pharmazeutischen Produkten im Fall eines Gesundheitsnotstands (AB NR, 2006, S. 2026 und Beilagen V, S. 55).
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