Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
Le parlement a approuvé l’article constitutionnel fixant les dispositions générales qui régissent l’éducation. – Le conseil national a débattu de la loi sur les professions médicales. – Le DFI a approuvé six pôles de recherche nationaux dans les sciences humaines et sociales. – Le parlement a approuvé deux accords concernant la révision de la Convention sur le brevet européen. – Le Conseil fédéral a présenté son message concernant la modification de la loi sur les brevets.
Eine komplette Übersicht zu den Revisionen der kantonalen Gesetze im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Bildungspolitik
Im Sommer präsentierte die WBK des Nationalrats ihren Entwurf zu einem
Bildungsrahmenartikel, den sie zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erarbeitet hatte. Die Vorlage geht über die ursprüngliche Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) aus dem Jahr 1997 hinaus und fasst die unmittelbar bildungsbezogenen Artikel der Bundesverfassung (Art. 62-67 BV) neu. Sie zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Bildungswesens zu erhöhen, die interkantonale und internationale Mobilität zu erleichtern und die kantonalen Bildungssysteme in einzelnen Punkten gesamtschweizerisch zu harmonisieren. Die wichtigsten Neuerungen beinhalten: 1. die Verankerung von Qualität und Durchlässigkeit als wegleitende Ziele; 2. die ausdrückliche Pflicht zur Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen; 3. die gesamtschweizerisch einheitliche Regelung von Eckwerten bezüglich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge sowie der Anerkennung von Abschlüssen; 4. die gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulwesen; 5. eine einheitliche Regelung der Studienstufen und deren Übergänge, der akademischen Weiterbildung, der Anerkennung von Institutionen sowie der Finanzierungsgrundsätze für die Hochschulen; 6. eine Rahmengesetzgebung des Bundes für die allgemeine Weiterbildung. – Kommt die angestrebte Regelung der Eckwerte im Schulwesen oder die Erreichung der Ziele auf der Hochschulstufe nicht auf dem Koordinationswege zustande, erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften; zudem kann er die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen
[1].
Die Vorlage stiess im
Nationalrat auf ein mehrheitlich positives Echo. Für die CVP stellte sie einen wichtigen Schritt für die Wissensgesellschaft Schweiz des 21. Jahrhunderts dar, die FDP hielt die Reform für notwendig, damit die Schweiz im Bildungsbereich im europäischen Vergleich weiterhin konkurrenzfähig bleibe. Die Grünen und ein Teil der Ratslinken bedauerten jedoch, dass ein umfassendes Recht auf Bildung, das Mitbestimmungsrecht für Studierende und eine einheitliche Regelung im Stipendienwesen nicht Eingang in die neuen Bestimmungen gefunden hatten. Während die Rechtskonservativen den Bildungsrahmenartikel ablehnten, weil sie ihn als Gefahr für den Föderalismus und die kantonale Autonomie betrachteten, hielt die äusserste Linke die Vorlage für undemokratisch; ein Rückweisungsantrag Zisyadis (pda, VD), der die Einführung eines Volks- oder Kantonsreferendums gegen interkantonale Verträge verlangt hatte, blieb mit 158:4 Stimmen chancenlos. In der Detailberatung nahm der Nationalrat nur minime Änderungen am Vorschlag seiner WBK vor: So hiess er mit 106:62 Stimmen einen Einzelantrag Triponez (fdp, BE) gut, welcher Bund und Kantone verpflichtet, sich für die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung einzusetzen. Abgelehnt wurden sowohl zwei Minderheitsanträge Rutschmann (svp, ZH), welche dem Bund mehr Zurückhaltung auferlegen wollten, wenn die Harmonisierung des Schulwesens nicht auf dem Koordinationsweg zustande kommen sollte resp. im Bereich der Weiterbildung, als auch ein Minderheitsantrag Stump (sp, AG) zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundes; hier hatte die Linke die Bestimmung streichen wollen, wonach der Mitwirkung der Kantone besonderes Gewicht zukommt, falls der Bund Erlasse vorbereitet, die ihre Zuständigkeiten betreffen. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 152:8 Stimmen bei 7 Enthaltungen
[2].
Auch der
Ständerat begrüsste die Bildungsverfassung und beschloss ohne Gegenstimme Eintreten. Namens der für den Hochschulartikel zuständigen Subkommission erklärte Bieri (cvp, ZG), dass die kantonalen Universitäten, die ETH und die Fachhochschulen künftig auf der gleichen Verfassungsgrundlage basierten und unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen und Trägerschaften gleich behandelt würden. Ihre Steuerung erfolge primär über eine partnerschaftliche Kooperation unter den verschiedenen Hochschulträgern und über eine umfassende Koordination von Bund und Kantonen durch ein gemeinsames Lenkungsorgan. In der Detailberatung stimmte die kleine Kammer einer von ihrer WBK vorgeschlagenen Präzisierung der von Nationalrat Triponez (fdp, BE) eingebrachten Ergänzung zur Gleichwertigkeit der verschiedenen Bildungswege zu und billigte die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 32:0 Stimmen. In zweiter Lesung schloss sich die grosse Kammer dieser Umformulierung diskussionslos an. Die Räte verabschiedeten den Bildungsrahmenartikel in der Schlussabstimmung mit 176:3 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Nationalrat) und 44:1 Stimmen (Ständerat)
[3].
Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Bürgi (svp, TG), welche die Schaffung eines
Departements für Bildung, Forschung und Innovation verlangt. Die Konzentration der drei Politikbereiche, welche teils im EDI, teils im EVD angesiedelt sind, erleichtere die Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche fast alle über eine entsprechende Direktion verfügten. Wenig Unterstützung fand hingegen Bürgis Idee, dafür das VBS aufzuheben und seine Ämter dem EJPD (Sicherheitsdepartement) und dem EDA zuzuordnen
[4]. Ende Oktober trat Eric Fumeaux als Direktor des Bundesamtes für Bildung und Technologie (BBT) zurück, behielt jedoch sein Amt als Präsident der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Der Bundesrat und insbesondere EDI-Vorsteher Couchepin beabsichtigten, anlässlich des Führungswechsels im BBT die Umsiedlung des FHS-Bereichs ins EDI neu zu diskutieren
[5]. Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession ein Postulat Bruderer (sp, AG), das vom Bundesrat einen Rechenschaftsbericht zu seinen bisherigen Aktivitäten im Bereich Bildung, Forschung und Technologie verlangte
[6].
Gemäss einer Untersuchung des BFS hält das
schweizerische Bildungssystem einem Vergleich mit der EU Stand. Gut schnitt die Schweiz bei der Ausbildung Jugendlicher (nur 8,1% vorzeitige Ausbildungsabbrüche), in der Erwachsenenbildung und beim lebenslangen Lernen ab. Obschon die Schweiz vergleichsweise sehr viel in ihr Bildungssystem investiert, sei die Lesekompetenz der Bürgerinnen und Bürger mangelhaft, und der Frauenanteil in Naturwissenschaft und Technik gehöre zu den tiefsten Europas
[7]. Bestätigt wurden diese Ergebnisse von der Studie „Adult Literacy and Lifeskills Survey (ALL)“, welche die Grundkompetenzen Erwachsener im Rechnen, Lesen und Problemlösen analysierte. Der Ländervergleich mit Norwegen, Italien, Kanada, den USA, den Bermudas und dem (nur beim Lesetest beteiligten) mexikanischen Gliedstaat Nuevo León stellte der Schweiz beim Rechnen im Alltag ein sehr gutes Zeugnis aus; sie lag in diesem Bereich an der Spitze noch vor Norwegen, das in allen übrigen Testbereichen das beste Ergebnis erzielte. Beim Problemlösen kam die Schweiz auf Platz zwei, beim Lesen und Textverständnis, wo das Verständnis für zusammenhängende Texte und schematische Darstellungen gefragt war, nur auf Platz vier. Im sprachregionalen Vergleich erreichte die Deutschschweiz in drei von vier Disziplinen das bessere Resultat als das Tessin und die Romandie. Letztere kam indes beim Problemlösen auf das beste Ergebnis. Gemäss der Erhebung verfügen Frauen und Ältere über schlechtere Grundkompetenzen als Männer und jüngere Personen
[8].
Grundschulen
Die Leistungen der Neuntklässler in Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften und Problemlösen, die 2003 parallel zum internationalen
PISA-Test auch
in zwölf Kantonen (AG, BE, FR, GE, JU, NE, SG, TG, TI, VD, VS, ZH) und in Liechtenstein erhoben wurden, förderten zwar statistisch signifikante Leistungsunterschiede zutage. Gemäss BFS liessen sich aber keine Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit kantonaler Schulmodelle oder den pädagogisch optimalen Zeitpunkt zur Einschulung ableiten, da der Test viele zentrale inner- und ausserschulische Parameter nicht berücksichtigt hatte. Generell bestätigte er, was schon PISA International zutage gefördert hatte: Die soziale und kulturelle Herkunft der Schülerinnen und Schüler hat einen grossen Einfluss auf die Leistung – Jugendliche aus bildungsfernen Schichten erzielten in allen Kantonen tendenziell schlechtere Resultate, wobei die Westschweizer Kantone bei der Förderung von ausländischen Schülern und Jugendlichen markant besser abschnitten als jene der Deutschschweiz; dies sei kein Zufall, da sich die Romandie generell stärker um die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bemühe. Bestätigt wurden auch die fachspezifischen Resultate des internationalen Vergleichs und die Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern: Während sich die Ergebnisse in Mathematik und beim Problemlösen fast überall auf hohem Niveau bewegten und auch bei den Naturwissenschaften beachtlich ausfielen, war die Lesekompetenz mangelhaft. In Mathematik und in den Naturwissenschaften schnitten die Buben überall deutlich besser ab ausser in Liechtenstein, im Lesen hingegen die Mädchen. Insgesamt über dem Durchschnitt aller vier getesteten Bereiche lagen Freiburg, St. Gallen, Thurgau, Wallis und Aargau, im Mittelfeld Jura, Zürich und Liechtenstein, darunter Bern, Neuenburg, Waadt, Tessin und Genf
[9].
Da die nötigen Massnahmen bereits getroffen seien, lehnte der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) ab, das den Besuch von
Sportschulen mit Erleichterungen bei den Schulgeldern hatte fördern wollen
[10].
Seit Januar 2004 führte die EDK eine
Liste von Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis (pädophile, süchtige oder gewalttätige Lehrkräfte) – rechtmässig, wie sie überzeugt war. Nach Einwänden der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten entschlossen sich die Bildungsdirektoren dennoch, im Rahmen der Revision der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen eine explizite Rechtsgrundlage für die schwarze Liste zu schaffen. Das Vorhaben stiess bei allen Kantonen auf Anklang
[11].
2004 hatten die Bildungsdirektoren der Romandie und des Tessins (BE, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ein Konzept zur
Harmonisierung der Lernziele (PECARO) in die Vernehmlassung gegeben.
PECARO definiert nicht nur die Lernschwerpunkte für die drei Altersstufen (1.-2., 3.-6. und 7.-9. Schuljahr), sondern legt auch fest, wie viel Zeit die Lehrkräfte für die Vermittlung des entsprechenden Lernstoffes aufzuwenden haben. In der Konsultation stiess das Konzept auf ein positives Echo, sowohl bei den Lehrkräften als auch bei den Eltern. PECARO soll in einer interkantonalen Vereinbarung verankert werden, die ab 2007 den kantonalen Parlamenten zur Genehmigung unterbreitet wird
[12].
Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich beschlossen die Regierungen der Kantone Aargau, beider Basel und Solothurns, im Rahmen eines „
Mini-HarmoS“-Projekts ihre Volksschulen besser zu koordinieren – „HarmoS“ (Harmonisierung der obligatorischen Schule) bezweckt die inhaltliche Abstimmung der Schule Schweiz
[13].
Gemäss der EDK-Ost sind die Schulversuche mit der so genannten
Basis- oder Grundstufe (dem flexiblen Schuleintritt und der Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe) gut angelaufen. Am Projekt, das im Sommer 2002 gestartet wurde, beteilige sich mittlerweile fast die ganze Deutschschweiz. Die bis 2008 erwarteten Versuchsergebnisse sollen die Grundlagen für die nötigen Gesetzesänderungen liefern, allerdings sei mit einer allfälligen flächendeckenden Einführung der Basisstufe nicht vor 2011 zu rechnen. Gemäss ersten Erhebungen stiess die Grundstufe nach anfänglicher Skepsis auf grosse Akzeptanz: Die meisten Kinder fühlten sich, zumindest nach Einschätzung der Eltern, wohl. Häufig kritisiert wurde indes der Mangel an geeigneten Lehrmitteln
[14].
Die Auseinandersetzung um den
Fremdsprachenunterricht ging 2005 weiter: Ein Komitee aus Lehrpersonen und Politikern aus der Ost- und Zentralschweiz (SG, TG, SH, ZH, ZG, OW, NW, SZ) machte sich gegen die Einführung einer zweiten Fremdsprache auf Primarschulstufe stark und sprach sich damit indirekt gegen das Französische aus, weil in all diesen Kantonen Englisch als erste Fremdsprache gelehrt werden soll. Das Nidwaldner Parlament entschied, Englisch ab dem 3. und Französisch ab dem 7. Schuljahr (und damit erst in der Oberstufe) zu unterrichten. Damit setzte sich der Kanton als zweiter nach Appenzell Innerrhoden über die Empfehlungen der EDK (Beginn des Fremdsprachenunterrichts im 3. und 5. Schuljahr) hinweg. Die Freiburger Erziehungsdirektorin Chassot (cvp) hingegen erklärte, eine allfällige Abschaffung des Französischunterrichts in den Primarschulen Zürichs, wo eine entsprechende Initiative hängig ist, nicht hinnehmen zu wollen, und im Tessin erwog die Vereinigung „Coscienza svizzera“ die Lancierung eines eidgenössischen Volksbegehrens, das als erste Fremdsprache eine Landessprache verlangt
[15].
Im Berichtsjahr verstärkte sich der öffentliche Druck zur Schaffung von
Tagesstrukturen an den Schulen: Nicht nur wurden auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene zahlreiche politische Vorstösse eingereicht, im Sommer forderte auch der Schweizerische Lehrerinnen- und Lehrerverband (LCH) alle Kantone und Gemeinden auf, für Schülerinnen und Schüler Tagesschulen anzubieten. LCH schätzte die Kosten auf 500 Fr. pro Schüler und Monat. Kurz darauf präsentierte Avenir Suisse ein rund 160-seitiges „Einmaleins der Tagesschule“, das den zuständigen Behörden konkrete Hilfe bei der Einrichtung kommunaler Tagesschulen auf freiwilliger Basis geben will und das an die Schulbehörden aller Gemeinden verschickt werden soll. Der Leitfaden zeigt praxisnah und mit den nötigen Hinweisen auf die politischen und finanziellen Fallgruben auf, wie Gemeindeschulen etappenweise in funktionsfähige Tagesschulen umgewandelt werden können. In der Herbstsession reichte eine breite Koalition von Nationalrätinnen aus allen grossen Parteien fünf parlamentarische Initiativen ein, die einen Verfassungsartikel für Tagesschulen verlangen
[16].
Mittelschulen
In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des
neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige
[17].
Ende August nahm das
interkantonale Gymnasium de la Broye in Payerne (VD) den Unterricht auf, nachdem sich die Kantone Freiburg und Waadt unter anderem bei den Löhnen der Lehrkräfte auf eine Sonderregelung geeinigt hatten
[18].
Berufsbildung
Der Bundesrat erliess eine Verordnung über das
Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB). Das EHB, welches das Schweizerische Institut für Berufspädagogik ersetzt, soll seine Tätigkeit im Herbst 2006 in Zollikofen (BE), Lausanne und Lugano aufnehmen und ist als Kompetenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung konzipiert. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Ausbildung von Lehrkräften und anderen Bildungsverantwortlichen wie Prüfungsexperten sowie die Entwicklung der Berufsbildungsforschung. Die EDK hätte es vorgezogen, das EHB in die bestehende Hochschullandschaft zu integrieren, da sie befürchtete, dass ein eigenständiges Hochschulinstitut die Anerkennung des schweizerischen Ausbildungssystems durch das Ausland zusätzlich erschwert
[19].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Vollmer (sp, BE), welches den Bundesrat aufforderte zu klären, ob die Berufsbezeichnungen und Titel gemäss Berufsbildungsgesetz nicht eindeutig und transparent die verschiedenen Berufsbildungsstufen abbilden müssten. Aus der Bezeichnung gehe nicht immer klar hervor, um welchen Abschluss (zwei- oder vierjährige Berufsausbildung, höhere Berufsausbildung oder berufsorientierte Weiterbildung) es sich handle
[20]. Der Ständerat billigte eine vom Nationalrat im Vorjahr angenommene Motion Freysinger (svp, VS), welche den Bundesrat beauftragt, zum Schutz von privaten Anbietern von Ausbildungen, namentlich im Hotelmanagement, ein
branchenspezifisches Akkreditierungssystem einzuführen. Dieses soll die Transparenz zwischen den verschiedenen Bildungsgängen erhöhen und die Studierenden über Konditionen und Seriosität der Anbieter informieren
[21].
Ständerat Kuprecht (svp, SZ) bedauerte die vermehrte Streichung von Lektionen für obligatorisches
Berufsschulturnen zugunsten der Fachausbildung, zog sein Postulat, das vom Bundesrat einen entsprechenden Bericht verlangt hatte, aber mangels Unterstützung zurück
[22].
Angesichts der angespannten Situation auf dem Lehrstellenmarkt wurde ein Komitee von Jugendlichen bei Volkswirtschaftsminister Deiss vorstellig. Es forderte vom Bund mehr Engagement gegen die
Jugendarbeitslosigkeit: Das Angebot an Lehrwerkstätten, Handels- und Fachmittelschulen sei um 10% auszubauen, ausgelernte Lehrlinge seien während mindestens eines Jahres im selben Betrieb weiterzubeschäftigen und Betriebe, die selber keine Lehrlinge ausbildeten, sollten Lehrabgänger zu einem Teilzeitpensum von 3-4 Tagen übernehmen. Bundesrat Deiss versprach, vor allem bei den Übergangsangeboten aktiv zu werden und den Anteil der Betriebe mit Lehrlingsausbildung von zur Zeit 30% auf 40% zu erhöhen. Konkret setze der Bundesrat auf Lehrstellenverbünde, Motivationssemester und Kurz-Lehrstellen. Die Bundesratsparteien beschlossen die Einberufung einer Lehrstellenkonferenz
[23].
Im November trafen sich auf Einladung von Wirtschaftsminister Deiss 21 Spitzenvertreter aus Bund, Kantonen, Wirtschaft und Gewerkschaften zu dieser
ersten nationalen Lehrstellenkonferenz. Gewerkschaften und Linke zeigten sich vom Ergebnis enttäuscht, da sie keine ihrer Forderungen hatten durchsetzen können. Auf Ablehnung gestossen war sowohl der Vorschlag eines nationalen Delegierten (Mister Lehrstelle) als auch das Ansinnen, den Betrieben für jede neue Lehrstelle einen Bonus von 10 000 Fr. auszuzahlen. Beschlossen wurde hingegen eine Werbekampagne, wonach ausbildende Unternehmen sich mit der offiziellen Vignette „Lehrbetrieb“ schmücken dürfen. Wenige Tage nach der Konferenz lehnte der Bundesrat einen von Deiss in Aussicht gestellten Kredit von 20 Mio Fr. aus dem Innovationsfonds gemäss Berufsbildungsgesetz ab; mit diesem Betrag hätte der Bund die Projekte der Kantone zur Verbesserung der Lehrstellensituation vollständig und nicht nur zu 60% übernehmen sollen
[24].
In der Sommersession nahm sich auch das Parlament des Themas an: Gemäss Lehrstellenbarometer waren 27 000 Jugendliche auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, und auch wenn alle offenen
Lehrstellen besetzt würden, fehlten immer noch 2000. Die grosse Kammer billigte eine Motion Vollmer (sp, BE), die ein Konzept mit den notwendigen rechtlichen Anpassungen für eine Ausweitung und Aufwertung der Lehrstellen und Praktikumsplätze in der Bundesverwaltung verlangte; der Ständerat lehnte das Begehren ab. Der Nationalrat überwies auch zwei Vorstösse der Zürcherin Galladé (sp): ein Postulat, das einen Massnahmenplan zur Verbesserung der Lehrstellensituation forderte, und, gegen den Willen von Bundesrat und Gewerbevertretern, eine Motion, welche die Lehrlingsausbildung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Vergabekriterium verankert; bereits im Frühjahr hatte der Rat einer in die gleiche Richtung zielenden parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) Folge gegeben. Chancenlos blieben hingegen drei weitere Motionen Galladé (sp, ZH): Die erste hatte vom Bundesrat verlangt, eine Informationskampagne durchzuführen, welche internationale Firmen über das duale schweizerische Bildungssystem aufklärt und sie motiviert, Lehrstellen anzubieten; da die Kantone bereits entsprechende Marketingmassnahmen unternehmen, sei ein Engagement des Bundes laut Bundesrat nicht nötig. Der zweite Vorstoss forderte Projekte, welche arbeitslosen Jugendlichen den Einstieg ins Erwerbsleben oder in eine Ausbildung erleichtern; dem hielt die Regierung entgegen, dass das Berufsbildungsgesetz keine gesetzliche Grundlage für Beiträge an Arbeitslosenprojekte biete, das Arbeitslosenversicherungsgesetz sehe jedoch entsprechende Massnahmen vor. In Bezug auf die dritte Motion erklärte der Bundesrat, es seien bereits genügend Zwischenlösungen und Brückenangebote für Jugendliche ohne Lehrstelle vorhanden, die von der Motionärin angeregten Basislehrjahre fügten sich nicht in den bewährten Berufsbildungsmechanismus ein, da die Jugendlichen ein Bildungsangebot besuchen würden, ohne über eine vorgängige Zusage zu einer späteren Lehrstelle zu verfügen. Abgelehnt wurde ferner ein Postulat Hofmann (sp, AG) für eine bessere Gestaltung des Übergangs von der Volksschule in die Berufsbildung, insbesondere für benachteiligte Jugendliche; hier existierten laut Bundesrat ebenfalls bereits Angebote. Mit 21:20 Stimmen hiess der Ständerat hingegen eine Motion Berset (sp, FR) gut, welche eine rasche Umsetzung der individuellen Begleitung von Lehrlingen und Lehrtöchtern mit schulischen Schwierigkeiten forderte; Bundesrat Deiss hatte vergeblich vor einem Eingriff in die Kompetenzen der Kantone gewarnt
[25].
Im Berichtsjahr behandelte der
Nationalrat das
Medizinalberufegesetz (MedBG); ihm unterstellt sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte und neu auch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Das MedBG ist so flexibel gestaltet, dass der Bundesrat später weitere Medizinalberufe hinzufügen kann. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer weitgehend dem Entwurf des Bundesrates. Auf Antrag ihrer SGK beschloss sie mit 73:70 Stimmen, dass die Kantone keine weiteren als die im Gesetz als universitäre Medizinalberufe definierten Berufe bezeichnen können. Eine Minderheit, unterstützt von Bundesrat Couchepin, hatte den Kantonen diese Kompetenz einräumen wollen. Einstimmig nahm der Rat einen Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) an, wonach auch die Palliativmedizin, d.h. die Behandlung und Pflege von unheilbar Kranken, Teil der Weiterbildung von Medizinalpersonen bildet. Einigkeit bestand auch darin, dass Ärzte und andere Medizinalpersonen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen sollen. Mit 100:60 Stimmen sprach sich der Nationalrat auf Antrag von Humbel Näf (cvp, AG) jedoch dafür aus, diese Versicherung nicht als Voraussetzung für die Berufsausübungsbewilligung zu definieren, sondern als Berufspflicht. Bei den Berufspflichten betonte der Rat, dass das Medizinalpersonal die Rechte der Patientinnen und Patienten zu wahren habe. Mit 88:82 Stimmen folgte er ferner einem Minderheitsantrag Triponez (fdp, BE) und strich eine Bestimmung, welche Medizinalpersonen nur objektive und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechende Werbung erlaubt, die weder irreführend noch aufdringlich ist. Der Passus sei überflüssig und führe zu Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag, bei der Zusammensetzung der Medizinalberufekommission neben Vertretungen des Bundes, der Kantone, der universitären Hochschulen und der betroffenen Berufskreise auch Patientenorganisationen zu berücksichtigen. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 160:1 Stimmen
[26].
Im Sommer gab der Bundesrat das
Bundesgesetz über die Psychologieberufe in die Vernehmlassung. Schwerpunkt des Gesetzesentwurfes bilden der Gesundheitsschutz und der Schutz gegen Täuschung und Irreführung bei der Ausübung von Psychologieberufen
[27].
Hochschulen
Zur Behandlung der Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels siehe oben.
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU). In seiner Erläuterung zum Vorstoss hielt der Bundesrat fest, um das
Gleichgewicht zwischen Lehre und Forschung zu fördern, beabsichtige er, in der Botschaft zum neuen Hochschulgesetz entsprechende Steuerungsmechanismen vorzuschlagen
[28].
In der Frühlingssession überwies der Ständerat ein Postulat Ory (sp, NE) betreffend einen Aktionsplan zur Uno-Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005-2014“. Der Bundesrat beabsichtigt, mit der BBT-Botschaft für die Jahre 2008-2011 wissenschaftliche Schwerpunkte zu setzen, die auch das Thema
nachhaltige Entwicklung beinhalten können
[29].
Gemäss Beschluss der Konferenzen der Universitätsrektoren (CRUS) und der Fachhochschulen (KFH) verschieben sich ab Herbst 2007 die
Semestertermine an allen Hochschulen: Vorlesungen und Übungen beginnen jeweils schon Mitte September und dauern bis Weihnachten bzw. an den FHS bis in den Januar; das zweite Semester dauert von Mitte Februar bis Ende Mai resp. Mitte Juni. Die Angleichung an die Semesterfristen in der EU soll die Mobilität erleichtern und zwar nicht nur für vermehrte Wechsel nach einem Studienabschnitt, sondern auch bei gleichzeitiger Tätigkeit an zwei oder mehr Hochschulen. Noch nicht geklärt ist die Anpassung des Beginns der Rekrutenschulen; gemäss VBS müsse ein Kompromiss gefunden werden
[30].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Favre (fdp, VD) bezüglich Investitionen von Bundesmitteln in Hochschulbauten erläuterte der Bundesrat im Frühjahr, gemäss Universitätsförderungsgesetz betrage der vom Bund finanzierte Anteil je nach Finanzkraft der Universitätskantone 30% bis 55% der Aufwendungen. Nach Annahme der NFA soll künftig für alle Kantone der gleiche Höchstbeitragsatz gelten. Mit der
Übertragung der Immobilien vom Bund an die ETH im Rahmen des Entlastungsprogramms 2004 (EP 04) beabsichtigte die Regierung, die Verantwortung über die Mittelverteilung zwischen Lehre und Forschung einerseits und Investitionen andererseits dem ETH-Rat zu übergeben. Anlässlich der Beratungen zum EP 04 im Sommer verweigerte das Parlament jedoch die Übertragung der Immobilien mit dem Argument, eine derart weitreichende Gesetzesänderung gehöre nicht in ein Sparprogramm, sondern erfordere eine separate Botschaft. Im Herbst lehnte der Ständerat eine Motion seiner Spezialkommission, welche vom Bundesrat eine separate Vorlage verlangte, mit der Begründung ab, die Regierung plane für 2006 eine entsprechende Botschaft
[31].
2004 hatte der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, für die beiden ETH das Recht gefordert, ihre Studierenden aktiv auswählen und eine auf Interviews gestützte Selektion vornehmen zu können. Im Frühling wollte der Nationalrat Hans Widmer (sp, LU) wissen, wie die
Zulassung zum Studium geregelt sei. Gemäss Bundesrat bestünden sowohl für den Bachelor als auch für den Master klare Vorgaben. Ein Masterstudium setze grundsätzlich das Bachelordiplom einer Hochschule oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität würden zu den universitären Masterstudiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Für die Zulassung von spezialisierten Masterstudiengängen könnten die Universitäten jedoch zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen
[32].
Der Wirtschaftsdachverband
Economiesuisse hatte die fünf Spitzenuniversitäten University of California, University of Oxford, Universität Utrecht, University of Tokyo und die Tsinghua University in China evaluieren lassen, um zu erfahren, weshalb diese so erfolgreich sind. Gemäss Economiesuisse seien die Ergebnisse der Studie nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragbar. Doch um international mitzuhalten, sollten die Schweizer Universitäten über mehr Autonomie verfügen (u.a. Freiheit in den Anstellungs- und Besoldungsregeln), ihre Studierenden selbst auswählen und die Studiengebühren erhöhen können. Letztere sollten nicht mit staatlichen Mitteln verrechnet, sondern zur Qualitätssteigerung der Lehre eingesetzt werden. Ein Darlehenssystem solle zudem allen Fähigen den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen
[33].
Diskussionslos stimmte der Ständerat einem Postulat Fetz (sp, BS) zu, das Massnahmen zur
Erhöhung des Frauenanteils in den Studienbereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik verlangt. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat David (cvp, SG), das vom Bundesrat Auskunft verlangt über die getroffenen Vorkehrungen zur Qualitätssicherung der Universitäten
[34].
Im Frühling unterzeichneten der Genfer Regierungsrat und Bundesrat Couchepin eine Erklärung, in der sie ihre Absicht bekundeten, die Attraktivität der
internationalen Studien an der Universität Genf zu erhöhen. Geplant ist der Aufbau einer akademischen Institution mit Weltruf, die von der lokalen Konzentration internationaler Organisationen und einschlägiger Universitätsinstitute profitiert. Konkret soll bis 2008 aus dem Institut für internationale Beziehungen (HEI) und dem Institut für Entwicklungspolitik (IUED) ein Kompetenzzentrum geschaffen werden, das vertraglich eng an die Universität Genf gebunden ist. Für die Periode 2008-2011 will der Bund einen besonderen Betrag vorsehen
[35].
Die Universität
Bern gründete auf den Beginn des Studienjahres 2005/06 eine neue,
philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät. Sie umfasst die Bereiche Psychologie, Pädagogik und Schulpädagogik sowie Sportwissenschaften
[36].
Trotz heftigen Protesten, insbesondere auch aus dem Tessin, unterstützten Regierung und Parlament des Kantons Neuenburg das Vorhaben des Rektorats der Universität Neuenburg, den
Lehrstuhl für Italienisch
nicht mehr zu
besetzen. Geplant ist auch die Aufhebung der Fächer Altgriechisch und Mikrobiologie
[37].
Die naturwissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Bern und Freiburg prüfen eine engere Zusammenarbeit, wobei eine Fusion nicht ausgeschlossen wird. In der Medizin spannt Bern mit Basel, in der Veterinärmedizin mit Zürich zusammen. Die
Vetsuisse-Fakultät wird vorerst
standortübergreifend die drei Departemente Präklinik, Klinik und Paraklinik umfassen. Nachdem die Leitung der Universität Bern auf Antrag der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät beschlossen hat, das Nebenfach Medienwissenschaften zu streichen, steuert das Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft einerseits ein entsprechendes Modul zum sozialwissenschaftlichen Bachelor in Bern bei, andererseits beteiligt es sich mit einem Modul Politische Kommunikation am Medienmaster, den Freiburg ab 2007 anbietet; damit kann das Berner Institut als Lehr- und Forschungseinheit erhalten bleiben
[38].
Die fünf Universitäten mit medizinischen Fakultäten, Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, sowie die Tessiner Universität in Lugano gründeten gemeinsam die „
Swiss School of Public Health“. Diese soll die Weiterbildung in Gesundheitsökonomie und öffentlicher Gesundheit koordinieren und weiterentwickeln. Schwerpunkte bilden wirtschaftliche Aspekte der medizinischen Versorgung und gesellschaftliche, ökologische und andere Bedingungen für ein gesundes Leben im Sinne der Volksgesundheit. Die sechs Universitäten bieten einzeln oder in Verbünden Absolventen verschiedener Fachrichtungen bereits mehrere Nachdiplom-Programme an. Die im Rahmen der „Schule“ verstärkte Kooperation wird vom Bund in den Jahren 2005-2007 mit 6 Mio Fr. unterstützt
[39].
Im Rahmen ihres Sparprogramms schlug die Luzerner Regierung vor, nur noch eine
einzige Hochschule in der Zentralschweiz zu führen und so jährlich rund 3 Mio Fr. einzusparen. Sie beabsichtigt, die Universität Luzern, die Fachhochschule Zentralschweiz und die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz unter einer gemeinsamen Führung und einheitlichen Trägerschaft zusammenzulegen und sie zu stärken. Der Vorschlag stiess im Gegensatz zu den übrigen Sparmassnahmen auf allgemeine Akzeptanz
[40].
Obwohl ursprünglich nur sieben Schulregionen vorgesehen waren, anerkannte der Bundesrat im April mit der Kalaidos Fachhochschule Schweiz, bestehend aus der AKAD-Hochschule für Berufstätige und der Privaten Hochschule für Wirtschaft, die
erste private FHS. Gemäss Fachhochschulgesetz sind Privatanbieter zugelassen, wenn sie punkto Lehrangebot, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen und Weiterbildung dieselben Auflagen erfüllen wie die staatlich getragenen FHS. An der Kalaidos FHS werden zurzeit 540 Diplomstudierende in Betriebsökonomie und Wirtschaftsinformatik ausgebildet
[41].
Nur zwei Monate nach Abschluss eines Staatsvertrages zur Gründung einer gemeinsamen
Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) präsentierten die vier Bildungsdirektoren der Kantone Aargau, beider Basel und Solothurns im Januar das FHNW-Portfolio: Der Aargau bietet als einziger Standort Studiengänge in Technik und Informationstechnologie an mit Ausnahme des trinationalen Teils, der in Muttenz (BL) verbleibt; hinzu kommen Pädagogik und komplementär Wirtschaft und Dienstleistungen (Brugg/Windisch). Basel-Land konzentriert sich auf Architektur, Bau- und Planungswesen sowie Chemie und Life Sciences (Muttenz); ein komplementäres Angebot in Pädagogik findet sich in Liestal. In Basel-Stadt gelehrt werden Design und Kunst sowie Musik und, ergänzend, Soziale Arbeit, Wirtschaft und Dienstleistungen. Solothurn ist der einzige Unterrichtsort für Angewandte Psychologie; weitere Schwerpunkte bilden die Fachbereiche Soziale Arbeit sowie Wirtschaft und Dienstleistungen (alle Olten); komplementär angeboten wird Pädagogik (Solothurn). – Im Juni verabschiedeten die Regierungen der beteiligten Kantone den ersten Leistungsauftrag der FHNW für die Jahre 2006-2008, und bis Ende Jahr stimmten ihm alle kantonalen Parlamente zu
[42].
Im Sommer einigten sich St. Gallen, Zürich und Bern auf eine Verteilung der
Studiengänge in den Gesundheitsberufen: Ernährungsberatung wird ab 2007 nur noch an der Berner FHS gelehrt (bisher Zürich und Bern), Physiotherapie ab 2006 sowohl in Bern als auch in Zürich und Pflege an allen drei Standorten. Die Ergotherapie-Ausbildung findet allein in Zürich statt (bisher Biel und Zürich). Der Entscheid betreffend den Studiengang für Hebammen ist noch offen, er soll unter Einbezug von Graubünden gefällt werden, das wie St. Gallen eine Hebammenschule führt
[43].
Ende Jahr kündigte der St. Galler Bildungsdirektor Stöckling (fdp) in seiner Funktion als Präsident des Fachhochschulrats Ostschweiz an, die drei Teilschulen der
FHS-Ostschweiz (FHO) auf St. Galler Kantonsgebiet (die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen, die Hochschule für Technik in Rapperswil und die Interstaatliche Hochschule für Technik in Buchs) unter eine gemeinsame operative und strategische Führung stellen und die Konkordate der drei Hochschulen durch ein Einheitskonkordat ersetzen zu wollen. Die vierte FHO-Teilschule des Verbundes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, sei in diesem Konkordat willkommen. Der Bündner Regierungsrat Lardi (sp), Vizepräsident der FHO, erklärte, aus Bündner Sicht sei es unvorstellbar, dass die HTW, bei der der Kanton Graubünden der alleinige Träger sei, von St. Gallen aus gesteuert werde. Stöckling zeigte Verständnis für diese Reaktion und schlug vor, die weitere Zusammenarbeit mit Graubünden über eine Leistungsvereinbarung zu regeln
[44].
Im Wintersemester 2004/05 waren an den Schweizer Hochschulen 160 000 Studierende eingeschrieben – rund 7000 mehr als im Vorjahr (+4,7%). Die Zahl der Studierenden an den 13 universitären Hochschulen veränderte sich kaum; sie betrug 111 100. Die Universität Luzern verzeichnete wegen des Ausbaus des Studienangebots in den Sozialwissenschaften und der Eröffnung einer Rechtsfakultät einen Zuwachs um 31%. An den übrigen Universitäten schwankte die Entwicklung zwischen einer Zunahme von 6% in Basel, Bern und im Tessin sowie einer Abnahme von 6% in St. Gallen. Laut BFS nimmt die Bologna-Reform langsam Gestalt an. Die Zahl der Studierenden in den neu geschaffenen Bachelor- und den darauf aufbauenden Master-Studiengängen verdoppelte sich gegenüber dem Vorjahr nahezu. Zurzeit streben an den Universitäten rund 22 000 Personen einen Bachelor, rund 4000 einen Master und 63 000 ein herkömmliches Lizenziat oder ein Diplom an. Die Zahl der Studierenden an den Fachhochschulen nahm im vergangenen Wintersemester im Vergleich zum Vorjahr um 13% auf rund 49 000 zu, was hauptsächlich dem Transfer der Ausbildung der künftigen Vorschul- und Primarlehrkräfte an die Pädagogischen Hochschulen zuzuschreiben ist
[45].
Das Parlament überwies eine von der ehemaligen liberalen Nationalrätin Christine Wirz-von Planta (BS) eingereichte parlamentarische Initiative als Motion. Die nationalrätliche WBK betrachtete die Anwesenheit ausländischer Studierender an Schweizer Hochschulen als wichtig, bereichernd und unterstützungswürdig. Die Kommissionsmehrheit befürwortete deshalb die Zielsetzung des Vorstosses, mittels Bundesbeiträgen die
Finanzierung ausländischer Studierender einheitlich und gerecht zu gestalten. Denn gemäss interkantonaler Universitätsvereinbarung erhalten die Hochschulen Kantonsbeiträge nur für jene ausländische Studierende, die in der Schweiz niedergelassen sind (Bildungsinländer), nicht aber für Studierende, welche sich einzig zu Studienzwecken in der Schweiz aufhalten (Bildungsausländer); der Beitrag des Bundes hängt auch vom Anteil der Bildungsausländer am Gesamttotal ausländischer Studierender ab. Auf Ablehnung stiess hingegen die im Vorstoss verlangte Finanzierung bereits für die Periode 2004-2007; die Kommissionsmehrheit reichte aber eine Motion ein, die diese Finanzierung im Rahmen des neuen Hochschulgesetzes auf die Finanzierungsperiode 2008-2011 neu regeln will – die Kommissionsminderheit wollte sich hingegen darauf verlassen, dass die Regierung das Anliegen im Hinblick auf das künftige Hochschulgesetz prüft und lehnte die Motion ab. Bundesrat Couchepin äusserte ebenfalls Vorbehalte, unterstützte jedoch am Schluss die klare Mehrheit im Rat. Er rechne damit, dass die absehbaren Mehrkosten an einem anderen Ort wieder eingespart würden
[46].
Der Verband der Schweizer Studierendenschaften forderte eine Verbesserung des Stipendienwesens auf Hochschulstufe. Insbesondere kritisierte er die Vorlage des Bundesrates, die im Rahmen der
Ausführungsgesetzgebung zur NFA auch die Subventionierung von Darlehen, aber kaum Mindeststandards vorsieht
[47].
Forschung
Der 42-jährige
Daniel Höchli wurde zum
neuen Direktor des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) gewählt. Er löste Anfang August Interimsdirektorin Annalise Eggimann ab, die seit dem Rücktritt von Hans Peter Hertig 2004 die Geschäfte geführt hatte. Höchli studierte in St. Gallen Staatswissenschaften; ab 1996 arbeitete er in der Bundesverwaltung
[48]. Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2004 billigte das Parlament auch eine Motion der Spezialkommission des Nationalrats, welche es dem SNF wieder ermöglichen will, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen
[49].
Der
SNF und die
Kommission für Technologie und Innovation (KTI) bilden die beiden Forschungsförderorganisationen des Bundes. Der SNF fördert Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung und geniesst als Stiftung hohe Autonomie. Die KTI ist auf die anwendungsorientierte Forschung und den Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft spezialisiert, ist aber als Leistungsbereich in die Verwaltung eingegliedert. Das Parlament überwies nun eine Motion Noser (fdp, ZH), welche der KTI mehr Autonomie und Flexibilität zur Erfüllung ihrer Aufgaben gewähren und einen dem SNF vergleichbaren Status verschaffen will. Neu soll die KTI als Agentur für Innovationsförderung positioniert werden
[50].
Um die Zusammenarbeit der Wirtschaft mit den Hochschulen weiter zu stärken, schloss der Bund mit vier Konsortien von Hochschulen und Unternehmen Leistungsvereinbarungen ab, die er bis Ende 2007 mit insgesamt 10 Mio Fr. unterstützen will. Die aus einer Ausschreibung hervorgegangenen
Konsortien für den Wissens- und Technologietransfer sollen Innovationsprozesse fördern. Das erste Konsortium ist in der Region Zürich sowie in Bern und Freiburg tätig, das zweite deckt die Nordwest- und die Zentralschweiz ab, das dritte die Westschweiz und das Tessin; das vierte Konsortium befasst sich in der ganzen Schweiz mit Umwelt- und Energiefragen
[51].
In der Wintersession stimmte der Ständerat diskussionslos einem Postulat Fetz (sp, BS) zu, welches eine Gesamtschau der notwendigen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsmittel für 2007-2011 forderte unter Berücksichtigung der steigenden Studierendenzahlen, der gesetzlichen Vorgaben in Berufsbildung, im Fachhochschulbereich, bei der Forschungsförderung, den kantonalen und eidgenössischen Universitäten sowie bei der Innovationsförderung. Abgelehnt wurde eine Motion Heberlein (fdp, ZH), welche die Regierung beauftragen wollte, in der kommenden Legislaturplanung die Aufgabenstellung „Wohlstand durch Innovation“ zu priorisieren und eine
Innovationsstrategie mit verbindlichen Zielsetzungen vorzulegen. Als strategisches Steuerungsorgan wollte Heberlein einen Innovationsrat bestehend aus Mitgliedern des Bundesrates, Vertretern von Wirtschaft und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft einsetzen. Der Bundesrat erklärte, er beabsichtige, im Rahmen der laufenden Reformarbeiten zur Hochschullandschaft die Institutionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu vereinfachen. Der Vorschlag für einen Innovationsrat sei in diesem Kontext zu behandeln und die Schaffung eines Präjudizes deshalb zu vermeiden
[52].
Im Berichtsjahr feierte die Eidg. Material- und Prüfungsanstalt (
EMPA) ihr 125-Jahr-Jubiläum. Im Sommer beschloss der ETH-Rat, dass die ETH Lausanne künftig als Schaltstelle für Materialwissenschaften fungieren und für die Verteilung von Forschungsgeldern zuständig sein soll. Ein Steuerungskomitee, dem Vertreter aller beteiligten Institute und Hochschulen angehören, soll die Entscheide über die Verteilung der finanziellen Mittel fällen. Auf eine Verlegung der EMPA-Standorte Dübendorf (ZH) und St. Gallen nach Lausanne wurde verzichtet; diesbezügliche Gerüchte hatten bei den rund 500-700 Mitarbeitenden der betroffenen Standorte grosse Unsicherheit ausgelöst
[53].
Diskussionslos überwies das Parlament eine Motion Hubmann (sp, ZH), welche verlangt, dass sämtliche
klinische Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden. Die Registrierung soll zur Bedingung für eine Publikation gemacht werden
[54].
Seit mehr als dreissig Jahren betreibt die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin das Weltstrahlungszentrum am Physikalisch-Meteorologischen Observatorium in Davos (GR). Der Bund finanziert die Stiftung im Rahmen von mehrjährigen Programmen. Bei der Erneuerung eines solchen mehrjährigen Finanzierungsprogramms stellte der Bundesrat fest, dass dazu die gesetzliche Grundlage fehlt. Ähnlich verhält es sich mit dem globalen Atmosphärenbeobachtungsprogramm, welches der Bund seit 1994 über das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie finanziert. Diskussionslos stimmte der Ständerat einer Vorlage des Bundesrates für ein
Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie zu, das die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der bisherigen finanziellen Leistungen schafft
[55].
Im Frühling bewilligte das EDI
sechs weitere Nationale Forschungsschwerpunkte, die der Bund vorerst bis 2009 jährlich mit 10 Mio Fr. finanzieren will. Die langfristigen Programme gingen aus einem für die Sozial- und Geisteswissenschaften reservierten mehrstufigen Auswahlverfahren hervor und werden in interdisziplinären Netzen durchgeführt: 1. Herausforderung für die Demokratie im 21. Jahrhundert (Leitung: Hanspeter Kriesi, ZH; Kredit: 7,1, Mio); 2. Medienwandel, Medienwechsel, Medienwissen – Historische Perspektiven (Christian Kiening, ZH; 5,7 Mio); 3. Schweizerische ätiologische Studie zur psychischen Gesundheit (Jürgen Margraf, BS; 10,2 Mio); 4. Iconic Criticism – Bildkritik. Macht und Bedeutung der Bilder (Gottfried Boehm, BS; 7,1 Mio); 5. Rahmenbedingungen des internationalen Handels: Von einem fragmentierten zu einem kohärenten Regelwerk (Thomas Cottier, BE; 10,4 Mio); 6. Affektive Wissenschaften: Emotionen im individuellen Verhalten und in sozialen Prozessen (Klaus Scherer, GE; 10 Mio). – Das dritte, unter dem Kürzel „Sesam“ laufende Programm, das die Grundlagen seelischer Gesundheit untersucht, umfasst eine Begleitung von 3000 Kindern und ihrer Familien bis ins Erwachsenenalter; vorgesehen sind auch genetische Analysen. An der Anlage der Studie wurde Kritik laut, weil die betroffenen Kinder nicht selber entscheiden können, ob sie sich als Versuchspersonen zur Verfügung stellen wollen oder nicht. Ständerätin Simonetta Sommaruga (sp, BE) hielt es für problematisch, ein Projekt wie Sesam zu starten, ohne dass eine gesetzliche Grundlage für die Forschung am Menschen bestehe
[56].
Im Dezember lancierte der Bundesrat
zwei neue Nationale Forschungsprogramme (NFP): Das mit 10 Mio Fr. dotierte NFP 58 widmet sich den Wechselwirkungen zwischen Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft und soll Lösungsansätze bieten zur Klärung der Frage, ob und wie der Staat auf die durch die Migration neu entstandene multireligiöse und multikulturelle Situation reagieren soll. Das mit 12 Mio Fr. dotierte NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ soll das Anwendungspotential der pflanzlichen Biotechnologie in der Schweiz prüfen
[57].
Anfang Jahr diskutierte Staatssekretär Kleiber mit Mitgliedern der EU-Kommission die künftige Zusammenarbeit innerhalb des entstehenden europäischen Bildungs- und Forschungsraums. Zur Sprache kam die Assoziierung der Schweiz an das
7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013 sowie die volle Teilnahme der Schweiz an den EU-Bildungsprogrammen ab 2007. Offen ist die Höhe des von der Schweiz zu leistenden finanziellen Beitrags. Die EU-Kommission möchte das Forschungsbudget im EU-Haushalt verdoppeln, was zur Folge hätte, dass sich auch der Schweizer Beitrag von jährlich 220 Mio auf 440 Mio Fr. erhöhte. Mit dem neuen Rahmenprogramm richtete die Kommission auch einen unabhängigen Europäischen Forschungsrat (ERC) ein. Dieser übernimmt in der europäischen Forschung eine vergleichbare Rolle wie in der Schweiz der Nationalfonds. Im Juli wurde der Schweizer Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel in den 22-köpfigen ECR gewählt
[58]. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) hielt der Bundesrat fest, dass eine finanzpolitische Beurteilung der Konsequenzen der Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm erst nach Vorliegen der Budgetentscheide der EU möglich sei. Er betonte aber, dass die EU-Rahmenprogramme die nationale Forschungsförderung und damit namentlich den SNF und die KTI grundsätzlich nicht ersetzen könnten, da die Schweiz neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch spezifische Anliegen an die Forschung habe
[59].
Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Im Frühjahr überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat der FDP-Fraktion bezüglich
Entwicklungsperspektiven im Biotechnologiebereich. Der verlangte Bericht soll einerseits aufzeigen, welche Verbote und Unschärfen in der Gesetzgebung die Forschung behindern, andererseits jene Bereiche (Nanotechnologie, genetische Untersuchungen, Transplantationsmedizin, Pflanzenforschung etc.) auflisten, in denen Reformen vorangetrieben werden könnten, wobei das Prinzip „Kontrollen statt Verbote“ gelten soll
[60].
Im Mai unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei
Abkommen zum europäischen Patentsystem und die damit erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte und Verfahrensfragen. Materiell wurde der Schutz weiterer medizinischer Indikationen verankert und dabei die Rechtsprechung des Europäischen Patentamts kodifiziert. Neu kann der Patentinhaber sein Patent in einem einzigen Verfahren mit Wirkung für sämtliche Schutzstaaten ganz oder teilweise beschränken oder widerrufen. Gemäss Revision des Sprachenübereinkommens ist es nicht mehr nötig, ein englischsprachiges Patent in eine schweizerische Amtssprache zu übersetzen, damit es in der Schweiz Wirkung entfaltet. Die Räte genehmigten die Abkommen in der Wintersession: das Patentübereinkommen mit 44 Stimmen bei einer Enthaltung (Ständerat) resp. 131:17 Stimmen bei 35 Enthaltungen (Nationalrat), das Sprachenübereinkommen mit 45:0 Stimmen (SR) resp. 167:16 Stimmen (NR). Die Grünen lehnten die Vorlage ab, während die Mehrheit der SP sich der Stimme enthielt; beide Parteien hatten Vorbehalte gegenüber der Ausweitung medizinischer Indikationen geäussert
[61].
Ende November präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft zur Revision des Patentrechts. Diese soll in Anlehnung an die entsprechende EU-Richtlinie einen ausgewogenen Schutz für biotechnologische Erfindungen sicherstellen. Die Vorlage entspricht im wesentlichen dem in Konsultation gegebenen Vorentwurf. Aufgrund der gegensätzlichen Reaktionen in der Vernehmlassung nahm die Regierung jedoch eine Präzisierung beim Patentschutz für Gensequenzen vor: Dieser erstreckt sich neu nur auf jene Sequenzabschnitte (Nukleotide), welche für die in der Anmeldung konkret beschriebenen Eigenschaften und Verwendungszwecke (Funktionen) wesentlich sind. Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, patentiertes biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar vermehrt wurde, von den Wirkungen des Patents auszunehmen, um Landwirte vor einer übermässigen Inanspruchnahme zu schützen. Zu den weiteren Reformen gehören Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an Geistigem Eigentum sowie eine Regelung zur Vermeidung von Konflikten bei Parallelimporten von sowohl marken- oder urheberrechtlich als auch patentrechtlich geschützten Produkten. Erlaubt werden zudem Zwangslizenzen für den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Entwicklungsländer, deren Bevölkerung unter schweren Gesundheitsproblemen leidet, und die selbst über keine ausreichenden Produktionskapazitäten verfügen
[62].
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik (Hg.), Grundkompetenzen von Erwachsenen. Erste Ergebnisse der All-Erhebung – Adult Literacy and Lifeskills, Neuenburg 2005.
Caballero Liardet, Wayra / von Erlach, Emanuel, Das schweizerische Bildungssystem im europäischen Vergleich: ausgewählte Indikatoren, Neuenburg (BFS) 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Bildungsabschlüsse 2004: Sekundarstufe II und Tertiärstufe, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Bildungsperspektiven. Schülerinnen, Schüler und Abschlüsse der Sekundarstufe II: Szenarien 2005-2014, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), PISA 2003. Einflussfaktoren auf die kantonalen Ergebnisse. Zweiter nationaler Bericht, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik / Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (Hg.), Bildungsmonitoring Schweiz. PISA 2003: Kompetenzen für die Zukunft, Neuenburg 2005.
Gomolla, Mechtild e.a., Schulentwicklung in der Einwanderungsgesellschaft: Strategien gegen institutionelle Diskriminierung in England, Deutschland und in der Schweiz, Münster 2005.
Merzyn, Wolfram / Ursprung, Heinrich, „Voter support for privatizing education (in Switzerland): evidence on self-interest and ideology“, in European Journal of Political Economy, 2005, S. 33-58.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Eidgenössische Volkszählung 2000. Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Die Bedeutung von Qualifikation, Generation und Geschlecht, Neuenburg 2005.
Dubs, Rolf, Gutachten zu Fragen der schweizerischen Berufsbildung (erstellt im Auftrag des BBT), Bern 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Bildungsperspektiven. Studierende und Hochschulabsolventen: Szenarien 2005-2014, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Finanzen der universitären Hochschulen 2004, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Soziale Lage der Studierenden in der Schweiz 2005. Erste Ergebnisse der Studierendenbefragung an den Hochschulen, Neuenburg 2005.
Bundesamt für Statistik (Hg.), Studentische Mobilität an den Schweizer Hochschulen. Ergebnisse der Absolventenbefragungen 1991 bis 2003, Neuenburg 2005.
Burri, Monika / Westermann, Andrea, ETHistory 1855-2005. Sightseeing durch 150 Jahre ETH Zürich, Baden 2005.
Dual, Jürg / Schwyzer, Nicole, Essays 2030: Visionen für die Zukunft der ETH Zürich, Zürich 2005.
Dubach, Philipp, Internationalität der Schweizer Hochschulen: Studierende und Personal: eine Bestandesaufnahme, Neuenburg (BFS) 2005.
Gugerli, David / Kupper, Patrick / Speich, Daniel, Die Zukunftsmaschine. Konjunkturen der ETH Zürich 1855-2005, Zürich 2005.
Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (Hg.), Lehre und Forschung an der ETH Zürich, Basel 2005.
Arvanitis, Spyros e.a. „Forschungs- und Technologiestandort Schweiz im internationalen Vergleich“, in Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 12, S. 9-13.
[1]
BBl, 2005, S. 5479 ff. (WBK-NR) und 5547 ff. (BR); siehe dazu auch die Beiträge von Lucien Criblez und Anna Bütikofer, „Wie Bund und Kantone die Bildung regeln. Die historische Dimension der ‚Volksschule Schweiz’“ von Hans Ambühl, Generalsekretär der EDK, sowie von Kathy Riklin (cvp, ZH) und Peter Bieri (cvp, ZG) in
NZZ, 22.3., 21.6. und 28.7.05 und das Interview mit EDK-Präsident Hans-Ulrich Stöckling (SG, fdp) in
SGT, 19.8.05. Vgl.
SPJ 2004, S. 220 und 225 f.
[2]
AB NR, 2005, S. 1387 ff. und 1408 f. (Abschreibung der Standesinitiativen BE, BL und SO zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme sowie der parlamentarischen Initiative Gutzwiller (fdp, ZH) zum Schuleintrittsalter); Presse vom 6.10.05.
[3]
AB SR, 2005, S. 1023 ff., 1037 f. (Abschreibung der parlamentarischen Initiative Plattner (sp, BS) zur Hochschulreform und der Standesinitiativen BE, BL und SO zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme) und 1217;
AB NR, 2005, S. 1827 ff. und 1994;
BBl, 2005, S. 7273 ff.; Presse vom 7.12.05; siehe auch das Interview mit dem „Vater“ des Bildungsrahmenartikels, Hans Zbinden (sp, AG), in
AZ, 5.12.05. Zum Hochschulartikel vgl.
SPJ 2004, S. 225 f.
[4]
AB SR, 2005, S. 726 ff.; Presse vom 7.6.05. Zur Zuteilung der Berufsbildung und der FHS auf unterschiedliche Departemente resp. Ämter siehe auch die Antworten des BR auf die Fragen Lustenberger (cvp, LU) und Müller-Hemmi (sp, ZH) sowie eine Interpellation Galladé (sp, ZH) in
AB NR, 2005, S. 758 f. und Beilagen III, S. 268 f.; siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[6]
AB NR, 2005, S. 1509 und Beilagen III, S. 412 f.
[7] Presse vom 11.8.05;
Lit. Caballero Liardet / von Erlach.
[8] Presse vom 12.5.05;
Lit. BFS (Grundkompetenzen Erwachsener).
[9] Presse vom 3.5.05;
Lit. BFS (PISA 2003, kantonale Ergebnisse).
[10]
AB NR, 2005, S. 952 und Beilagen II, S. 573 f.
[11] Presse vom 26.2.05; vgl.
SPJ 2004, S. 221.
[12] Presse vom 16.4.05; vgl.
SPJ 2004, S. 222.
[13] Presse vom 1.6.05; vgl.
SPJ 2004, S. 222. Zur Kooperation bei den FHS siehe unten (Fachhochschulen).
[14]
BaZ und
SGT, 17.5.05;
SN, 6.7.05;
NZZ, 7.11.05; vgl.
SPJ 2004, S. 222.
[15]
NF, 14.2.05;
LT, 7.3.05;
BaZ, 13.4.05;
BZ und
LT, 22.4.05 (FR);
TG, 20.6.05 (TI);
NLZ, 24.11.05 (NW); zur Bedeutung des Englischen siehe Presse vom 13.4.05. Der NR verlängerte die Frist zur Behandlung einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE), welche von den Kantonen als erste Fremdsprache den Unterricht in einer Amtssprache des Bundes verlangt, bis zum Abschluss der Beratungen des Sprachengesetzes (
AB NR, 2005, S. 1965 und Beilagen IV, S. 33 ff.); siehe auch unten, Teil I, 8b (Sprachen).
[16] Pa. Iv. 05.429 Egerszegi (fdp, AG), 05.430 Genner (gp, ZH), 05.431 Fehr (sp, ZH), 05.432 Riklin (cvp, ZH) und 05.440 Haller (svp, BE); Presse vom 13.6., 6.7. und 20.9.05. Siehe auch die kantonale Gesetzgebung zur Einführung von Tagesstrukturen, unten, Teil II (Bildung und Kultur).
[17]
AB SR, 2005, S. 612 ff. und Beilagen II, S. 142 ff.; Presse vom 13.1.05; siehe auch das in den Räten noch nicht behandelte Postulat Pfister (svp, SG), das eine stärkere Gewichtung der naturwissenschaftlichen Fächer verlangt (
AB NR, 2005, S. 1975 und Beilagen IV, S. 441).
[18]
Lib., 29.8.05;
LT, 30.8.05;
BaZ, 31.8.05;
Bund, 2.9.05; vgl.
SPJ 2003, S. 263.
[19]
NZZ, 1.7. und 15.9.05;
LT und
SGT, 15.7.05. Siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Häberli (cvp, TG) und Weyeneth (svp, BE) in
AB NR, 2005, Beilagen II, S. 551 f. und 591 f.
[20]
AB NR, 2005, S. 454 und Beilagen I, S. 506.
[21]
AB SR, 2005, S. 496 f.;
NF, 8.6.05;
24h, 22.6.05;
TA, 28.7.05; vgl.
SPJ 2004, S. 223.
[22]
AB SR, 2005, S. 499 f.; siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Vollmer (sp, BE) und Vaudroz (fdp, VD) in
AB NR, 2005, Beilagen II, S. 544 und Beilagen IV, S. 419 f.
[23] Presse vom 4.2., 8.2. und 11.-12.2.05; siehe auch den Beitrag von Chantal Galladé (sp, ZH) in
NZZ, 22.2.05 und die Sonderbeilage „Bildung und Erziehung“ der
NZZ, 26.4.05.
[24] Presse vom 11.-12.11. und 24.11.05.
[25]
AB NR, 2005, S. 51 ff. (pa. Iv.), 862 ff., 897 ff., 907 f., 936 ff. und 1990 sowie Beilagen IV, S. 66 f. (Verlängerung eines Po. Galladé (sp, ZH) betreffend ein umfassendes Ausbildungsfinanzierungskonzept);
AB SR, 2005, S. 497 ff. (Berset) und 1076 ff. (Vollmer); siehe auch die Antworten des BR auf die Fragen Wyss (sp, BE) und Amherd (cvp, VS), eine Interpellation Wyss (sp, BE) und eine Anfrage Galladé (sp, ZH) in
AB NR, 2005, S. 160 (Integration Jugendlicher mit Schwierigkeiten) und 758 (Lehrstellenangebot im ländlichen Raum) sowie Beilagen I, S. 448 ff. (niederschwellige Lehrstellenangebote) und Beilagen III, S. 104 (Lehrstellenmarkt bei den öffentlichen Verwaltungen).
[26]
AB NR, 2005, S. 924 ff. und 1356 ff.; vgl.
SPJ 2004, S. 225. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Rossini (sp, VS) in
AB NR, 2005, Beilagen II, S. 158 ff.
[28]
AB NR, 2005, S. 453 und Beilagen I, S. 366 f.
[29]
AB SR, 2005, S. 284.
[30]
BaZ und
NZZ, 18.3.05;
24h, 7.4.05.
[31]
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 437 f. (Ip.);
AB SR, 2005, S. 508 und 698 ff. (Mo.); siehe auch die noch nicht behandelte Mo. 05.3259 der FDP-Fraktion. Zum 150-Jahr-Jubiläum der ETHZ siehe Sonderbeilage
NZZ, 19.4.05; Presse vom 22.4.05. Zum EP 04 siehe oben, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen).
[32]
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 372 f.
[33] Presse vom 9.2.05. Zu Visionen zur Zukunft der Hochschule siehe auch das Streitgespräch zwischen Georg Kohler und Bruno S. Frey in
AZ, 27.6.05.
[34]
AB SR, 2005, S. 1039 und Beilagen IV, S. 97 und 109.
[35] Presse vom 15.4.05;
Lib., 7.9.05.
[37]
24h, 12.1., 19.1. und 16.3.05;
CdT, 13.1.05; Presse vom 21.1. und 4.2.05.
[38]
Bund und
BZ, 8.12.05; Presse vom 9.12.05.
[39]
BaZ und
NZZ, 12.7.05.
[40]
NLZ, 21.1. und 28.10.05.
[42] Presse vom 25.-26.1. und 9.3.05;
NZZ, 22.4. und 24.6.05;
LT, 6.5.05;
BaZ, 14.12.05.
[44]
BüZ, 25.-26.11.05; vgl.
SPJ 2004, S. 229.
[45] Medienmitteilung des BFS vom 3.5.05;
Bund und
NZZ, 4.5.05.
[46]
AB NR, 2005, S. 922 ff.;
AB SR, 2005, S. 1038; siehe auch die Antworten des BR auf eine Interpellation Reymond (svp, GE) in
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 355 f. und eine Interpellation Fetz (sp, BS) in
AB SR, 2005, S. 612 und Beilagen II, S. 157.
[47]
NZZ, 21.10.05; zur NFA siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).
[48]
NZZ, 12.2.05;
QJ, 14.2.05.
[49]
AB NR, 2005, S. 602 und Beilagen II, S. 618;
AB SR, 2005, S. 1038; zum Entlastungsprogramm siehe oben, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen).
[50]
AB NR, 2005, S. 451 und Beilagen I, S. 395 f.;
AB SR, 2005, S. 771 f.
[52]
AB SR, 2005, S. 1039 f. und 1053 ff. sowie Beilagen IV, S. 110 (Po.).
[53]
NZZ, 12.2., 22.-23.2. (Verlegung) und 24.-25.6.05 (Jubiläum); Presse vom 1.7.05 (Beschluss ETH-Rat).
[54]
AB NR, 2005, S. 949 und Beilagen II, S. 538;
AB SR, 2005, S. 1097 und Beilagen IV, S. 65 f.; siehe auch oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[55]
BBl, 2005, S. 5413 ff.;
AB SR, 2005, S. 1132 f.
[56] Presse vom 23.3.05; vgl.
SPJ 2003, S. 274 (andere NSP); zur Kritik an Sesam siehe
BZ, 4.8., 17.8. und 10.10.05 sowie die Interpellation Graf (gp, BL) in
AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 444 ff. Zur Forschung am Menschen siehe auch oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[58]
NZZ und
QJ, 19.1.05; Presse vom 19.7.05.
[59]
AB NR, 2005, Beilagen I, S. 392 ff.
[60]
AB NR, 2005, S. 453 und Beilagen I, S. 335 ff.
[61]
BBl, 2005, S. 3773 ff.;
AB SR, 2005, S. 833 ff. und 1223;
AB NR, 2005, S. 1918 ff. und 2002;
BBl, 2005, S. 7489 ff. und 7495 f.
[62]
BBl, 2006, S. 1 ff. und 841; Presse vom 24.11.05; siehe auch unten, Teil I, 4a (Strukturpolitik).