Année politique Suisse 2007 : Chronique générale
Finances publiques
Le Tribunal fédéral a jugé que le modèle fiscal dégressif du canton d’Obwald était anticonstitutionnel. – Le parlement a débuté l’examen de la loi fédérale sur la simplification du rappel d'impôt en cas de succession et sur l'introduction de la dénonciation spontanée non punissable. – Les chambres ont adopté la deuxième réforme de l’imposition des entreprises. – Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à la modification de la loi fédérale sur l’imposition du tabac. – Les comptes de la Confédération pour l’année 2007 ont bouclé sur un excédent de 4,1 milliards de francs. – Le budget 2008 adopté par le parlement prévoit un surplus de recettes de 1122 millions de francs. – Dans le cadre de réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT), le parlement a examiné le message concernant la dotation de la péréquation des ressources, de la compensation des charges et de la compensation des cas de rigueur.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der Ständerat, nicht auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einzutreten, welche
Einkommen, die das Existenzminimum nicht überschreiten, von der Steuer befreien wollte. Die vorberatende Kommission sah in der Steuerbefreiung des Existenzminimums ein zentrales Element der Strategie gegen Armut. Da die Kantone das Existenzminimum selber hätten bestimmen können, wäre auch nicht in deren Tarifautonomie eingegriffen worden. Der Ständerat lehnte die Initiative ab, obwohl der Nationalrat in der Differenzbereinigung an seiner Entscheidung festgehalten hatte
[1].
Um reiche Steuerzahler anzulocken, hatte der Kanton
Obwalden im Jahr 2005 ein
degressives Steuermodell für hohe Einkommen eingeführt, was insbesondere die Linke heftig kritisiert hatte. Der Waadtländer Nationalrat Zisyadis (pda) verlegte daraufhin seinen Wohnsitz von Lausanne (VD) nach Sarnen (OW), um die neue Regelung anfechten zu können. Das Bundesgericht entschied im Sinne des Anklägers und verbot dem Kanton Obwalden, reiche Steuerzahler zu bevorteilen. Dies, weil gemäss Bundesgericht mit einer degressiven Steuer der Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt wird. Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil stellte Obwalden die Flat-Rate-Tax als neues Modell vor, welches ab einem bestimmten Einkommen für alle den gleichen Steuersatz vorsieht
[2].
Der Kanton
Schaffhausen folgte dem Beispiel Obwaldens und verzichtete auf degressive Steuertarife zugunsten einer
Flate-Rate-Tax. Auch der Kanton Uri will auf das Jahr 2009 einen Einheitssteuersatz nach dem Beispiel von Obwalden einführen. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) reichte zudem eine parlamentarische Initiative ein, welche die Besteuerung hoher Einkommen nach dem Grundsatz harmonisieren wollte, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über 300 000 Fr. von den Kantonen und Gemeinden nach dem gleichen landesweiten Steuersatz mit der gleichen Progression besteuert werden. Eine Studie der Universität St. Gallen, die im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zeigte, dass Steuerreformen mit dem Ziel der Wachstumsförderung nicht ohne schmerzhafte soziale Auswirkungen bleiben. Die Studie befasste sich mit einer Reihe von möglichen Szenarien einer Steuerreform, darunter auch die Flate-Rate-Tax, von welcher die oberste Einkommensschicht am meisten profitieren würde. Die unteren und mittleren Einkommen müssten hingegen tiefer in die Tasche greifen
[3].
Das Bundesgerichtsurteil über den degressiven Steuersatz
des Kantons Obwalden führte im Nationalrat zur Einreichung von zahlreichen Interpellationen und Motionen zur Thematik des Steuerwettbewerbes. Während die FDP-Fraktion den Steuerföderalismus und den
Steuerwettbewerb fördern wollte und vom Bundesrat verlangte, diesen auch in der Aussenpolitik offensiv zu vertreten, setzte sich die sozialdemokratische Fraktion dafür ein, dass der aus ihrer Sicht zunehmend aggressive und schädliche Steuerwettbewerb auf ein sozial verträgliches Ausmass eingedämmt wird.Dabei waren die Anliegen der ersteren erfolgreicher und wurden im Gegensatz zu der Motion der SP angenommen. Auch die Kantone hatten sich zu diesem Thema beraten und wollen mit einer Kontrollkommission für einen fairen Steuerwettbewerb sorgen. Für zusätzliche Aufregung in diesem Bereich sorgte die EU-Kommission, welche ihre Drohung wahrmachte und von der Schweiz die Abschaffung bestimmter kantonaler Steuerpraktiken verlangte. Dies, weil aus Sicht der EU eine Vielzahl von Schweizer Kantonen über Steuergesetze verfügen, die nicht mit der ordnungsgemässen Anwendung des 1972 zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommens vereinbar sind
[4].
Wie bereits 2006 bei den Abstimmungen bezüglich des Bundesgesetzes über die
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, blieb die sozialdemokratische Fraktion auch mit einer Motion zur Aufhebung der von ihr als ungerecht bezeichneten Praxis bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen erfolglos. Diese wollte den Bundesrat beauftragen, Massnahmen einzuleiten, welche sicherstellen, dass bei der Besteuerung von Aktien und Optionen für Mitarbeiter die steuerrechtlichen Grundsätze der Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Reinvermögenszuwachses und der Gleichmässigkeit der Besteuerung eingehalten werden. Sicherzustellen sei insbesondere, dass alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen gleichermassen besteuert werden.Der Nationalrat lehnte die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates ab
[5].
Das Thema der
Pauschalbesteuerung sorgte im Berichtsjahr für viel Aufregung in der Öffentlichkeit. Diese Art der Besteuerung ersetzt die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer und steht natürlichen Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens 10 Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Es wurden zwei Motionen und eine parlamentarische Initiative beim Parlament eingereicht, welche sich mit dem Thema der Pauschalbesteuerung beschäftigen. Eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) verlangte, dass die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) aufgehoben wird. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Besteuerung nach Aufwand nicht als Privileg gedacht sei, sondern eine zweckmässige Methode darstelle, um den anvisierten Personenkreis, nämlich Personen mit Einkünften und Vermögen vorwiegend im Ausland, sachgerecht zu veranlagen. Die Motion wurde entsprechend der Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Eine parlamentarische Initiative von Leutenegger Oberholzer, wollte die Steuergesetze so abändern, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandbesteuerung verringert wird. Die untere Grenze für die Aufwandbesteuerung sollte im Gesetz festgehalten werden. Neu würde die Steuer mindestens das 20-Fache der Mietkosten betragen. Eine Motion Zisyadis (pda, VD) forderte den Bundesrat auf, schnellstmöglich Schritte zu unternehmen, damit die Kantone für Steuerpflichtige, die den Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen verlegen und an ihrem alten Wohnsitz ordentlich besteuert wurden, nicht zur Pauschalbesteuerung übergehen können. Der Nationalrat sprach sich gegen alle drei Vorstösse aus. Auch die kantonalen Finanzdirektoren diskutierten über die Pauschalbesteuerung und erwägten Anpassungen. Diskutiert wurde vor allem der Vorschlag, dass Kantone Richtlinien zur Pauschalbesteuerung ausarbeiten sollen, die zwar nicht verbindlich, aber doch in der Art eines Ehrenkodexes sein sollten. Konkret ging es darum, die Steuern so anzuheben, dass ein durchschnittlicher Steuerertrag von 150 000 Fr. pro Person und Jahr anfällt und nicht wie bisher nur 75 000 Fr.
[6].
In der
Vernehmlassung über die vier Modelle für die definitive Lösung der
Ehepaarbesteuerung waren sich die Parteien, Kantone und Verbände zumindest darin einig, dass Ehepaare steuerlich entlastet werden müssen. Zur Diskussion standen einerseits das Modell der Individualbesteuerung, bei welchem jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen versteuert, dasjenige des Vollsplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert wird, das Modell der freien Wahl, bei dem die Ehepaare zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung auswählen können und als letztes Modell dasjenige des Status quo, wo es bei der heutigen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete bleibt, aber der Tarifverlauf neu festgelegt wird. Während die Linke die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, schwankten die Bürgerlichen zwischen der Variante des Vollsplitting und derjenigen der freien Wahl. Der Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Pro Familia, die SP und die Grünen hätten allerdings am liebsten ein fünftes Modell, bei dem nicht Ehepaare, sondern Eltern tiefer besteuert würden. Dass diese Forderung mehrheitsfähig sein könnte, zeigten auch die Vernehmlassungsantworten der anderen Parteien: SVP, CVP und EVP forderten ebenfalls Erleichterungen für Familien mit Kindern. In die gleiche Richtung zielte auch ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG), welches den Bundesrat aufforderte, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung vorschlägt, bei denen das Kind als Ausgangspunkt genommen wird. Dieses wurde vom Nationalrat knapp mit 94 zu 84 Stimmen angenommen
[7].
Eine Motion Hutter (svp, SG), welche Mütter beziehungsweise Väter, die ihre Kinder im Familienkreis betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich entlasten wollte, lehnte der Nationalrat mit 77 zu 95 Stimmen ab
[8]. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG), welche den Bundesrat aufforderte, den Umfang und die Voraussetzungen für die
Verwandtenunterstützung neu festzulegen und die Grenzwerte erheblich zu erhöhen. Der Bundesrat erachtete ein weiteres Zurückdrängen der Verwandtenunterstützung als nicht angezeigt und würde es als stossend empfinden, wenn sich vermögende nahe Verwandte zulasten der Sozialhilfe aus ihrer Verantwortung für in Not geratene Familienmitglieder stehlen könnten
[9].
Im Gegensatz dazu wurde eine Motion Parmelin (svp, VD) vom Ständerat angenommen, welche den Bundesrat beauftragte, die
steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben. Der Nationalrat hatte die Motion bereits im Jahr 2005 gutgeheissen
[10].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die
Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt
[11].
Im Frühling nahmen die beiden Räte die Beratungen zur
Unternehmenssteuerreform II wieder auf. Während das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung bereits im Vorjahr verabschiedet worden war, mussten nun auch die Verhandlungen zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) zu Ende geführt werden. Bei dieser Vorlage ging es im Wesentlichen darum, eine steuerliche Entlastung von Risikokapital zu erreichen, die primär den Investoren, welche sich unternehmerisch beteiligen, zugute kommen soll. Andererseits zielte die Reform auch auf die steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Diese wird erreicht durch eine tiefere Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne. Bei der direkten Bundessteuer sollte eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt werden
[12].
Bei der
Differenzbereinigung im Ständerat beschloss dieser, die Bestimmungen zum Quasi-Wertschriftenhandel aufgrund der zahlreichen offenen Fragen herauszulösen und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage war mittels zweier Rechtsgutachten geprüft worden, welche jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Bei der Frage der Teilbesteuerung beschloss der Ständerat die Quote beim Privatvermögen gegenüber seinem ersten Beschluss von 60 auf 70% zu erhöhen
[13].
Der
Nationalrat billigte den Entscheid der kleinen Kammer, die Fragen zum Quasi-Wertschriftenhandel von der jetzigen Vorlage abzukoppeln und separat zu beraten. Bei der Teilbesteuerung arbeitete er einen Kompromissvorschlag aus, der den Steuersatz von Dividenden im Privatvermögen von 50 auf 60% erhöhen wollte. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit und wollte es den Kantonen überlassen, mit welchen Verfahren sie die Entlastung bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung vornehmen. Im Gegensatz dazu scheiterten verschiedene Minderheitsanträge aus dem links-grünen Lager, die den Spielraum der Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz einschränken wollten
[14].
Der Ständerat willigte schliesslich in die vom Nationalrat beschlossene Teilbesteuerung von Dividenden im Privatvermögen auf 60% ein und stimmte auch in Bezug darauf, den Kantonen beim anzuwendenden Verfahren keine Vorschriften zu machen, mit dem Nationalrat überein. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Reform mit 120:72 Stimmen und der Ständerat mit 35:8 gut. Die Gegenstimmen kamen von der SP und der GP, welche die Vorlage geschlossen ablehnten. Das
verabschiedete Bundesgesetz enthält nun folgende
Kernpunkte: Inhaber von Beteiligungen werden von einer Steuererleichterung profitieren, wenn sie eine Mindestbeteiligung von 10% am Unternehmenskapital halten. Der Teilsteuersatz beträgt für das Geschäftsvermögen 50% und für das Privatvermögen 60%. Nur die Mindestbeteiligung von 10% wird im Gesetz verankert, die Sätze können die Kantone selbst bestimmen und daher variieren. Die Möglichkeit des Schuldenzinsenabzuges bis zum Betrag des um 50 000 Fr. erhöhten steuerbaren Vermögens wird beibehalten. Ausserdem besteht die Möglichkeit für die Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Die Mindereinnahmen für den Bund werden sich mit den geplanten Massnahmen auf 56 Mio Fr. belaufen
[15].
Gegen das oben beschriebene Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen ergriff eine Linksallianz wie bereits im Jahr 2006 angekündigt das
Referendum und reichte dieses mit mehr als 57 000 gültigen Unterschriften ein. Die bürgerlichen Parteien starteten eine Gegenkampagne. Der Linksallianz gehören unter anderen die SP, der Gewerkschaftsbund (SGB) und die Grünen an. Das Volk wird anfangs 2008 über die Vorlage abstimmen können
[16].
Eine Motion der FDP wollte mit einer zusätzlichen Unternehmenssteuerreform die
Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz stärken. Dazu sollte der Gewinnsteuersatz für Unternehmen gesenkt werden und eine Flexibilisierung der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten erreicht werden. Begründet wurde dieses Anliegen damit, dass die Schweiz im Bereich der steuerlichen Attraktivität als Folge der OECD-weiten Steuersenkungen der letzten Jahre zunehmend unter Druck gerate. Auch der Bundesrat erachtete steuerliche Massnahmen auf der Stufe des Unternehmens als zielführend und empfahl daher die Annahme der Motion. Dem leistete der Nationalrat Folge
[17].
Die SVP wollte mit einer Motion den
Gewinnsteuersatz für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer von 8.5% auf 5% senken, da dies einem internationalen Trend entspreche. In der Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen sah die SVP eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes der Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates, welcher darauf hinwies, dass die Senkung der Gewinnsteuer Mindereinnahmen von 3,7 Mia Fr. bringen würde, nahm der Nationalrat die Motion an
[18].
Ebenfalls angenommen wurde im Ständerat ein Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welches den Bundesrat ersucht, dem Parlament einen Bericht über neue
Unternehmenssteuermodelle im Ausland vorzulegen, insbesondere bezüglich wichtiger Handelspartner und der dortigen Unternehmensbeihilfen
[19].
Eine weitere 2006 vom Nationalrat überwiesene Motion der FDP wollte die steuerliche Behandlung der
Firmennachfolge freundlicher ausgestalten. Die WAK des Ständerates beantragte die Ablehnung der Motion, da ein Teil davon (indirekte Teilliquidation) bereits vorgezogen worden war. Entsprechend lehnte der Ständerat die Motion ab
[20].
Eine Motion der FDP und eine Motion Pfisterer (fdp, AG) sowie eine Standesinitiative aus dem Kanton Solothurn und eine aus dem Kanton Aargau verlangten eine
Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen. Während die FDP sich lediglich für eine Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen einsetzte, schlug der Ständerat Pfisterer eine Flat-Rate-Tax oder eine Reduktion auf wenige Tarifstufen vor, liess aber die Wahl des definitiven Modells zur Vereinfachung offen. Auch der Kanton Solothurn schlug eine Flat-Rate-Tax vor, während der Kanton Aargau in seiner Standesinitiative das zu wählende Modell zur Vereinfachung der Besteuerung von natürlichen Personen ebenfalls offenliess. Abgesehen von der Motion Pfisterer lehnte das Parlament alle Vorstösse ab. Die beiden Standesinitiativen waren zwar zunächst vom Nationalrat angenommen worden, der Ständerat lehnte diese aber anschliessend wieder ab
[21].
Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, Artikel 71 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden umgehend umzusetzen. Dieser besagt, dass für die Steuererklärung und die dazugehörigen Beilagen für die ganze Schweiz einheitliche Formulare zu verwenden sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass in diesem Bereich bereits wesentliche Fortschritte erzielt werden konnten. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 67 zu 108 Stimmen ab.
Nachdem der Bundesrat im Herbst 2006 seine
Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vorgelegt hatte, behandelte diese nun das Parlament. Mit dem Gesetzesentwurf sollte die Nachbesteuerung der Erbinnen und Erben vereinfacht werden. Die Selbstanzeige wäre so ausgestaltet gewesen, dass bei der erstmaligen Anzeige der Steuerhinterziehung Straffreiheit gewährt wird. Die Erben sollten also einen Anreiz erhalten, das vom Erblasser hinterzogene Vermögen und die daraus fliessenden Erträge der Legalität zuzuführen. Mit dem Gesetzesentwurf wäre zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen eingeführt worden
[23].
Im
Ständerat blieb das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Vergeblich versuchte eine linke Kommissionsminderheit bezüglich der Nachsteuer der Erben zu erwirken, dass bei einer deklarierten Steuerhinterziehung Nachsteuern und Verzugszinsen nicht nur für die letzten drei, sondern für die letzten fünf Jahre vor dem Todesjahr des Erblassers zu bezahlen sind. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung schliesslich bei fünf Enthaltungen mit nur einer Gegenstimme
[24].
Im
Nationalrat beantragte die grüne Fraktion das Nichteintreten auf die Vorlage, weil diese der Steuergerechtigkeit widerspreche. Die sozialdemokratische Fraktion kritisierte die Zugeständnisse als zu weitgehend, während sich das bürgerliche Lager hinter die Vorlage stellte. Der Nichteintretensantrag wurde klar abgelehnt. Ein Minderheitsantrag der Linken, welcher einen Verzicht auf die vereinfachte Nachbesteuerung von Erben verlangte, lehnte der Nationalrat ebenso ab wie jener auf eine Verlängerung der Nachsteuerperiode auf fünf Jahre. Im Kontext der straflosen Selbstanzeige bekämpften linke und grüne Vertreter die Fortführung der Regelung bezüglich wiederholter Steuerhinterziehung, wonach die Busse von in der Regel 100% auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuern reduziert wird. Linke und Grüne wehrten sich zudem dagegen, dass der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige auch für juristische Personen gilt. In diesem Punkt beschloss der Nationalrat abweichend vom Bundesrat und der kleinen Kammer, die Straffreiheit und den Wegfall der Solidarhaftung nicht nur für das anzeigende ausgeschiedene Organ bzw. den anzeigenden ausgeschiedenen Vertreter, sondern auch für die aktiven Mitglieder der Organe. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers klar angenommen
[25].
Eine Motion Studer (evp, AG) wollte das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die
Steuerhinterziehung zum Vergehen erklärt wird. Dadurch würde eine internationale Rechtshilfe und damit die Aufhebung des Bankgeheimnisses auch für das Delikt der Steuerhinterziehung zum Einsatz kommen. Nach geltendem Recht ist diese Rechtshilfe nur beim Vorliegen eines Abgabebetruges möglich. Die Motion wurde von der grossen Kammer mit 68 zu 106 Stimmen abgelehnt
[26].
Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) und eine Motion Sommaruga (sp, BE) wollten eine
Meldepflicht bei unerklärlichem Einkommens- und Vermögenszuwachs beziehungsweise eine Meldepflicht bei
Steuerhinterziehung und Steuerbetrug einführen. Während erstere den Bundesrat aufforderte, die Steuerbehörden zur Meldung an die Justizbehörden bei unerklärlichem Einkommens- oder Vermögenszuwachs von natürlichen oder juristischen Personen zu verpflichten, verlangte die zweite Motion, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die sicherstellen, dass bei Nachsteuerverfahren die nichtentrichteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig eingefordert und zu Unrecht bezogene öffentliche Leistungen zurückgefordert werden können. Die Motion Kiener Nellen lehnte der Nationalrat deutlich mit 64 zu 115 Stimmen ab. Die Motion Sommaruga hingegen verfehlte nur knapp die Annahme im Ständerat mit 16 zu 17 Stimmen
[27].
Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion als auch eine parlamentarische Initiative des Nationalrates Robbiani (cvp, TI) bezüglich der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen ab. Die Initiative hatte zum Ziel, dass im Ausland wohnhafte und in der Schweiz erwerbstätige Personen im Kanton, in dem sie arbeiten, zum Zeitpunkt besteuert werden, wenn sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ausbezahlt bekommen. Heute liegt die Befugnis für die Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Ein ähnliches Ziel verfolgte auch die Motion, welche ein vereinfachtes Verfahren bei der Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, ausarbeiten wollte. Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme das Nichteintreten, weil er der Meinung war, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine Vereinfachung bringe, sondern komplizierter sei als die heutige Regelung und die geltende Rechtsordnung auch aus steuersystematischen Gründen vorzuziehen sei
[28].
Betreffend die
Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals behandelten die beiden Räte eine Motion Lombardi (cvp, TI) und ein Postulat Kaufmann (svp, ZH). Das Postulat wollte, dass Wege aufgezeigt werden, wie die Benachteiligungen des in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland arbeitenden Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes ab 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden können. Die Motion verlangte vom Bundesrat, eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu verhandeln und abzuschliessen, welche eine gerechte Besteuerung für Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen sicherstellt. Das Postulat wurde im Nationalrat und die Motion von beiden Räten angenommen
[29]. Ausserdem nahm der Nationalrat ein Postulat der sozialdemokratischen Fraktion an, welches den Bundesrat aufforderte, zu prüfen, wie der internationale Flugverkehr angemessen besteuert werden kann
[30].
Zwei parlamentarische Initiativen setzten sich mit der Thematik der
Transparenz in Sachen Steuerbefreiung auseinander. Einerseits die parlamentarische Initiative Savary (sp, VD), welche die Steuergesetzgebung so abändern wollte, dass die internationalen Sportorganisationen ihre Bilanz, die Löhne ihrer Direktionsmitglieder und die Lohnskala offenlegen müssen. Andererseits die parlamentarische Initiative Müller (gp, AG), welche den Bundesrat beauftragte, dem Parlament ein Gesetz vorzulegen, das die volle finanzielle und organisatorische Transparenz aller steuerbefreiten Organisationen sicherstellt. Beide Initiativen wurden vom Nationalrat abgelehnt
[31].
Eine parlamentarische Initiative Imfeld (cvp, OW) wollte das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) um einen neuen Artikel mit einer
gesetzlichen Bescheinigungspflicht ergänzen, welcher die Versicherer verpflichten würde, den versicherten Personen jeweils nach Ablauf eines Jahres zuhanden der Steuerbehörden die bezahlten Krankenkassenprämien, die bezahlten Franchisen und die bezahlten Selbstbehalte zu bescheinigen. Der Nationalrat lehnte die Initiative entsprechend der Empfehlung der Kommission ab, welche den Aufwand für eine Regelung auf Gesetzesstufe als unverhältnismässig hoch einschätzte
[32].
Eine Motion Dupraz (fdp, GE) wollte der
effektiven Prämienbelastung, welche den Versicherten durch die obligatorische Krankenversicherung erwächst, Rechnung tragen und die Obergrenze des von den Einkünften abziehbaren Gesamtbetrages in Zukunft jährlich anpassen, wobei sich die Anpassung nach dem durchschnittlichen Anstieg der Prämien richten sollte. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil das Herausbrechen eines einzelnen Abzuges aus dem grundsätzlichen Rhythmus des Teuerungsausgleiches zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts führen würde. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion ab
[33].
Nationalrätin Kiener Nellen (sp, BE) verlangte mit einer Motion, dass die
Leistungen aus Kapitalversicherungen der Einkommenssteuer unterstellt werden. Dies betrifft den Ertragsteil aus dem Vermögensanfall aus rückkauffähigen Kapitalversicherungen und zwar weil diese gegenüber Leistungen aus der Risikoversicherung privilegiert sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass eine rechtsgleiche Besteuerung tatsächlich gleichwertiger Vorsorgeanstrengungen nur im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und unter Miteinbeziehen der Stempelabgabe auf Lebensversicherungen möglich sei, nicht aber alleine mit der in der Motion vorgeschlagenen punktuellen Massnahme. Entsprechend wurde die Motion im Nationalrat abgelehnt
[34].
Ein Postulat der SVP wie auch eines der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beauftragten den Bundesrat je einen Bericht zu erstellen. Während das erste Postulat einen Überblick über zusätzliche Belastungen durch Steuern, Abgaben und Gebühren verlangte, forderte das andere einen Bericht über die
Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge. Der Nationalrat nahm beide Postulate an
[35].
Indirekte Steuern
Sowohl eine Motion Studer (evp, AG) als auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) forderten den Bundesrat auf, dem Parlament einen Strategiebericht beziehungsweise eine Vorlage für die Einführung einer
ökologischen Steuerreform zu unterbreiten. Während das Postulat einen Bericht mit grundlegenden Analysen zu den Möglichkeiten der Ressourcensteuerung mit fiskalischen Mitteln forderte, welcher auch die Regelungen in vergleichbaren Nachbarländern, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und die Verteilungswirkungen prüfen soll, hatte die Motion etwas konkretere Ziele. Sie verlangte, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und den Reinertrag zur Senkung der Steuerbelastung der Arbeit verwendet. Beide Vorstösse wurden im Nationalrat gutgeheissen
[36].
Der Nationalrat nahm drei Motionen an, welche
Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen schaffen wollen. Einerseits eine Motion der CVP, welche die Möglichkeit schaffen will, Spareinlagen steuerlich zu befreien oder zu begünstigen, welche zweckgebunden in Investitionen für energieeffiziente Sanierungen getätigt werden. Andererseits eine Motion Leutenegger (fdp, ZH), welche werterhaltende sowie der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienende Investitionen gemäss der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegeschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer neu verteilt über mehrere Jahre und nicht nur im Jahr der Investition ermöglichen will. Schliesslich eine Motion Müller (fdp, AG), welche die energetische Sanierung von älteren Bauten durch fiskalische Anreize fördern will
[37].
Ende Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur
Änderung des Tabaksteuergesetzes vor. Die Steuerstruktur für Zigaretten war mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung bereits im Jahr 1996 EU-kompatibel geworden. Dies sollte nun mit der Revision auch für alle anderen Tabakwaren (z.B. Stumpen, Zigarren und Schnitttabak) geschehen. Gleichzeitig sollte die Steuerbelastung leicht heraufgesetzt und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, diese bei Bedarf weiter zu erhöhen. Bei der leichten Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos und der markanten Steuererhöhung auf Feinschnitttabak standen gesundheitspolitische Ziele im Vordergrund. Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten wurde vorerst verzichtet, allerdings soll sich die Steuerbelastung in moderaten Schritten und über mehrere Jahre hinaus der EU-Mindestbelastung annähern. Die Botschaft war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen
[38].
Zahlreiche Motionen hatten zum Ziel, mit steuerlichen Begünstigungen im Bereich der Motorfahrzeugsteuer umweltfreundlichere Fahrzeuge zu bevorzugen. Eine Motion Donzé (evp, BE) forderte den Bundesrat auf, die Kantone zu
verbrauchsabhängigen Motorfahrzeugsteuern zu motivieren. Obwohl der Bundesrat dies aus formellen Gründen ablehnte, wurde die Motion im Nationalrat angenommen. Eine Motion Recordon (gp, VD) forderte eine neue Steuerbemessungsgrundlage und einen differenzierten jährlichen Steuertarif für Automobile und andere Motorfahrzeuge, wobei die umweltfreundlichen und sicheren Fahrzeuge bevorzugt und die Umsetzung den Kantonen überlassen werden sollte. Auch diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen. Eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) hingegen, welche die Automobilsteuer auf Bundesebene so ausgestalten wollte, dass diese zur Förderung von energieeffizienten und umweltfreundlichen Fahrzeugen beiträgt, lehnte der Nationalrat ab. Die Initiative hätte ein Bonus-Malus-System vorgesehen, welches den Schadstoffausstoss inklusive Feinstaub und Lärm berücksichtigt hätte
[39]. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sprach sich dafür aus, bei der Ausgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern in Zukunft ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Ziel sei die Senkung des Treibstoffverbrauches über Rabatte oder ein Bonus-Malus-System. Bis der Bund seine Arbeiten an einer Umweltetikette abgeschlossen hat, soll vorerst die Energieetikette der Fahrzeuge als Bemessungsgrundlage dienen
[40].
Zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes siehe unten, Teil I, 6d (Luftreinhaltung).
Eine Motion Freysinger (svp, VS) forderte den Bundesrat dazu auf, der Société internationale de sauvetage du Léman die gleiche
Ermässigung bei den Treibstoffsteuern zu gewähren wie den Bauern. Der Bundesrat lehnte dieses Begehren ab, da das Subventionsgesetz bestimmt, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten ist. Die Annahme einer solchen Motion hätte zudem jede Menge Anschlussbegehren zur Folge. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 59 zu 111 Stimmen ab
[41].
Eine weitere Motion Freysinger (svp, VS) wollte den Bundesrat beauftragen, eine Änderung von Artikel 86 Absatz 3 der Bundesverfassung vorzunehmen. Diese Bestimmung soll neu vorsehen, dass der gesamte
Reinertrag der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen für den Unterhalt, den Bau und den Betrieb der Nationalstrassen verwendet wird. Entsprechend der Meinung des Bundesrates lehnte der Nationalrat die Motion mit 75 zu 98 Stimmen ab
[42].
Auch in diesem Jahr stimmten die Räte zahlreichen
Motionen zur
Vereinfachung der Mehrwertsteuer und zur Vereinheitlichung der Steuersätze zu. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP, welche eine Verkürzung der Verjährungsdauer im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer verankern wollte. Mit einer solchen könne das Risiko für den Unternehmer, aufgrund ihm nicht bekannter Regelungen nicht überwälzbare Steuern nachzahlen zu müssen, verkleinert werden und damit werde seine Rechtssicherheit vergrössert. Die absolute Verjährungsfrist soll bei fünfzehn Jahren bleiben. Auch eine Motion der FDP, welche bei der anstehenden Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Steuererhebung in den Bereichen Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit verbessern möchte, nahm der Nationalrat an. Die FDP kritisiert mit dieser Motion, dass der Steuerpflichtige an die abgegebene Quartalsabrechnung gebunden sei und bei einem Fehler den objektiven Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht habe. Die Verwaltung könne jederzeit auf die Abrechnungen zurückkommen und der Steuerpflichtige geniesse erst Rechtssicherheit, wenn die Verjährungsfrist von fünf Jahren abgelaufen sei. Diese Frist könne allerdings durch die Verwaltung mit einfachsten Mitteln unterbrochen werden. Eine Motion Leutenegger (fdp, ZH) setzte sich für eine grundsätzliche Vereinfachung der Verwaltung der Mehrwertsteuer ein und wurde ebenfalls überwiesen. Eine Motion Müller (fdp, AG) wollte, dass die Mehrwertsteuerverwaltung keine Nachbelastungen allein gestützt auf formelle Mängel vornimmt, wenn sie erkennen kann, dass durch den formellen Mangel beim Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Eine letzte Motion in diesem Bereich von Nationalrat Darbellay (cvp, VS) verlangte, dass bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes die Steuerausnahme in Artikel 18 für Sportvereine und sportliche Anlässe beibehalten bleibt. Auch diese beiden Vorstösse fanden im Nationalrat eine Mehrheit
[43].
Gleichzeitig schickte das EFD die Reform zur
Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer in die
Vernehmlassung. Da die Mehrwertsteuer als zu komplex und für die Steuerzahler und die Verwaltung administrativ als zu aufwändig und risikoreich kritisiert wurde, schlug der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge von eher technischer Natur bis hin zu radikalen und innovativen Reformschritten, wie die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen, vor. Als Modelle standen zur Diskussion: 1. Ein Einheitssteuersatz von 6%, der auch für das Gesundheitswesen gilt, 2. Zwei Sätze von 3.4 und 7.6% sowie der Verzicht auf viele Ausnahmen und 3. Die Beibehaltung der drei heutigen Sätze, aber mit administrativen Vereinfachungen. Umstritten waren dabei nicht die Vereinfachungen im Gesetz, wohl aber die Änderungen bei den Steuersätzen, die allenfalls eine Verfassungsänderung erfordern würden sowie der Abbau von Ausnahmen bei der Steuerpflicht. Gegen den Einheitssteuersatz wehrten sich SP, SVP und CVP, welche diesen als unsozial und als versteckte Steuererhöhung ansahen
[44].
In Bezug auf den
Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer reichte der Nationalrat Imfeld (cvp, OW) zwei Motionen ein. Während die eine verlangt, dass Start-up-Unternehmungen, die sich durch staatliche Zuschüsse oder private Schenkungen finanzieren, zum vollumfänglichen Vorsteuerabzug berechtigt werden, will die zweite Motion, dass ein Unternehmer auch dann als vorsteuerabzugsberechtigt angesehen wird, wenn sachlich und zeitlich kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den steuerbaren Eingangs- und Ausgangsumsätzen besteht. Der Nationalrat nahm beide Motionen an
[45].
Sowohl eine Motion der SVP als auch eine Motion Jenny (svp, GL) wollten die Mehrwertsteuer per 1. Januar 2010 um ein Prozent senken unter der Bedingung, dass bis dahin die Schulden des Bundes jährlich um 3 Mia Fr. gesenkt werden. Der Bundesrat lehnte beide Motionen entscheiden ab, da einerseits der hohe Überschuss im Jahr 2006 sowie die vorgesehenen Überschüsse 2008-2011 nicht für die Finanzierung neuer Vorhaben zur Verfügung stehen und andererseits die Forderung nach einer
Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer nicht der Steuerstrategie des Bundesrates entspricht, welche darauf abzielt, dort steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, wo der positive Einfluss auf Wachstum und Arbeitsplätze am grössten ist. Die Motion Jenny wurde im Ständerat und die Motion der SVP Fraktion im Nationalrat deutlich abgelehnt
[46].
Eine Motion der SP setzte sich dafür ein, dass die
Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich ausgestaltet wird. Die Entlastung von Unternehmen und Verwaltung solle nicht von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen finanziert werden. Dieser Meinung waren auch der Bundesrat und der Nationalrat, welche die Motion annahmen
[47].
Ausgabenordnung
In der Wintersession 2006 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (
Kreditsperre) präsentiert. Ziel dieser Revision war es, die Kreditsperre, welche einen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Bundeshaushaltes leistet, dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz zu verankern
[48].
Der
Ständerat trat in der Frühjahrssession diskussionslos auf die Vorlage ein. Er präzisierte die Regeln zur Freigabe der Kreditsperre, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben dem Parlament in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 35 zu 1 Stimmen an
[49].
Im
Nationalrat beantragte eine links-grüne Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kreditsperre komme einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleich und sei mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument der Ausgabenbremse. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers, welche sich schliesslich durchsetzten, sahen in der Kreditsperre ein probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Bei der Detailberatung wurden zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers abgelehnt. Der erste Antrag verlangte, dass die Bundesversammlung im Beschluss über den Voranschlag Ausgaben teilweise sperren könne, wenn die Schuldenbremse dies erfordere und der zweite Minderheitsantrag wollte bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge von der Sperrung ausnehmen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 68 Stimmen an
[50].
Sanierungsmassnahmen
Der Nationalrat Markus Hutter (fdp, ZH) reichte zwei Motionen zum Thema
Schuldenbremsenkonformität ein. Die erste der beiden wollte, dass im Falle von im Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Budgets der Bundesrat die budgetierten Zusagen so weit reduziert, bis die Schuldenbremse wieder eingehalten werden kann. Der Bundesrat lehnte dies mit der Begründung ab, dass es nicht angehe, im Falle eines durch das Parlament nicht schuldenbremsenkonform verabschiedeten Voranschlags die Budgethoheit an den Bundesrat zu delegieren. Der Nationalrat sprach sich gegen die Motion aus. Die zweite Motion verlangte vom Bundesrat, keine Frühpensionierungen beim Bundespersonal auf Staatskosten mehr vorzunehmen, sofern die Haushaltsführung des Bundes nicht schuldenbremsenkonform ausgestaltet ist. Auch diese Motion wurde knapp mit 80 zu 91 Stimmen abgelehnt
[51].
Obwohl eine parlamentarische Initiative der Fraktion der SVP, welche eine
Verschärfung der Schuldenbremse bewirken wollte, indem sämtliche Ausgaben obligatorisch unter die Schuldenbremse unterstellt worden wären, vom Nationalrat abgelehnt wurde, arbeitete das Finanzdepartement an einem Vorentwurf für eine Gesetzesvorlage, die in eben diese Richtung zielt. Die Schuldenbremse soll darin ausgeweitet werden und auch die ausserordentlichen Ausgaben erfassen. Prinzipiell dürfe nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird
[52].
Ende Februar war ein Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, welcher auf eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion aus dem Jahr 2004 zurückgeht, welche das
Finanzreferendum auf Bundesebene einführen wollte. Verpflichtungskredite, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 200 Mio Fr. oder neue wiederkehrende Ausgaben ab 20 Mio Fr. vorsehen, sollten damit dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Initianten hatten sich davon ein grösseres Interesse des Volkes an Abstimmungen und eine bremsende Wirkung auf die Ausgaben und die Schulden erhofft. Während sich die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien positiv zu der Initiative äusserten, gab es insbesondere von linker Seite und Teilen der CVP Widerstand. Auch die Konferenz der Finanzdirektoren (FDK) wies auf kritische Punkte hin, obwohl sich der Vorstand insgesamt für ein Finanzreferendum auf Bundesebene ausgesprochen hatte. Als entscheidend erachtete diese, dass der Bund für die Kantone ein verlässlicher Partner bleibe und dass Kredite, die für den Vollzug der Programmvereinbarungen nötig sind, als gebunden qualifiziert und nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden. Einige Kantone befürchteten zudem rechtliche Unsicherheiten, da sich auch in der kantonalen Praxis bisweilen Abgrenzungsprobleme in der Frage ergeben, bei welchen Beschlüssen das Finanzreferendum zur Anwendung kommen kann. Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach der Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten der Initiative beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten und die Initiative dem Rat zur Abschreibung zu beantragen
[53].
Eine Motion Kiener Nellen (sp, BE) forderte den Bundesrat auf, zu Beginn jeder Session eine
Übersicht über behandelte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund und Kantonen zu publizieren. Nur mit einer solchen Übersicht könne genügend Transparenz in Bezug auf die zahlreichen Steuervorhaben hergestellt werden. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat nahmen die Motion gemäss Empfehlung des Bundesrates an
[54].
Staatsrechnung 2007
Die Staatsrechnung 2007 schloss mit einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von 4,1 Mia Fr. ab, womit sich die Rechnung des Bundes sowohl gegenüber dem Voranschlag (0,9 Mia) als auch gegenüber der Rechnung des Vorjahres (2,5 Mia) deutlich verbesserte. Die Einnahmen fielen um 2,1 Mia Fr. höher aus als erwartet und nahmen im Vergleich zum Vorjahr wiederum zu, und zwar um 3,2 Mia Fr. oder 5,8%. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich wie bereits im letzten Jahr bei der direkten Bundessteuer (+8,1% oder +1158 Mio) und der Mehrwertsteuer (+3,5% oder +666 Mio). Die Ausgaben stiegen verglichen mit dem Vorjahr um 1588 Mio Fr. oder 3,0%. Damit lagen sie 1142 Mio Fr. unter dem budgetierten Wert. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten die soziale Wohlfahrt (+4,3% oder +699 Mio), die Finanzen und Steuern (+5,3% oder +491 Mio) und die Bildung und Forschung (+5,6% oder 263 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für den Verkehr (-0,8% oder -60 Mio) und die Landwirtschaft und Ernährung (-1,2% oder -44 Mio).
Die
Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 3,7 Mia Fr. ab. Die Abweichung zum Voranschlag von rund 3 Mia Fr. resultierte aus einem Mehrertrag von rund 2,1 Mia und einem Mehraufwand von 0,9 Mia. Mit
121 Mia Fr. lagen die
Bruttoschulden des Bundes Ende 2007 knapp 10 Mio Fr. unter dem im Voranschlag 2007 eingestellten Wert. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Budgetierung im Sommer 2006 der Finanzierungsüberschuss in der Rechnung 2006 (2,5 Mia) noch nicht in vollem Ausmass vorhersehbar war, im Jahr 2006 ausserordentliche Einnahmen aus dem Verkauf von Swisscom Aktien (2,3 Mia) resultierten sowie am erfreulichen Ergebnis im Rechnungsjahr 2007 (4,1 Mia)
[55].
Im Januar erfolgte ein Systemwechsel bei der Budgetierung und Rechnungsauslegung durch die Einführung des
Neuen Rechnungsmodells (NRM). Aufgrund dieses Strukturbruches ist der Vorjahresvergleich in den Fällen nicht möglich, wo die Rechnungsposition ausschliesslich oder teilweise nicht finanzierungswirksame Anteile beinhaltet oder die Zuordnung der bisherigen Kreditposition in die neue Struktur nicht eins zu eins erfolgt ist
[56]. Mit dem NRM wurde der Finanzierungsrechnung eine Erfolgsrechnung nach privatwirtschaftlichem Vorbild an die Seite gestellt. Mit dieser dualen Sichtweise gewährleistet das NRM weiterhin die finanzpolitische Gesamtsteuerung im Hinblick auf die Vorgaben der Schuldenbremse und parallel dazu eine verbesserte betriebliche Steuerung auf der Ebene der einzelnen Verwaltungseinheiten
[57].
Voranschlag 2008
Das vom Parlament verabschiedete
Budget 2008 sah bei veranschlagten Ausgaben von 56 854 Mio Fr. und Einnahmen von 57 976 Mio Fr. einen Einnahmenüberschuss von 1122 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 1747 Mio Fr. oder 3,2% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten wie bereits im Vorjahr die Finanzen und Steuern (+789 Mio oder +8,1%), die Bildung und Forschung (+343 Mio oder 6,6%) und die soziale Wohlfahrt (+278 Mio oder 1,6%). Der Bundesrat rechnete mit um 3,5% (+1,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Mit höheren Erträgen rechnete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,2 Mia oder 7,8%) und bei der Mehrwertsteuer (+4,2% oder 820 Mio Fr.). Bei den Stempelabgaben (-275 Mio oder -8,6%) und den Mineralölsteuern (-50 Mio oder -1,0%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen
[58].
Bei der Debatte im
Nationalrat um den Voranschlag der Eidgenossenschaft 2008 wurde ein Antrag Schwander (svp, SZ), welcher den Voranschlag an den Bundesrat zurückweisen wollte, um diesen um 700 Mio Fr. zu kürzen, abgewiesen. Bei den Voranschlägen zu den einzelnen Verwaltungseinheiten gab es meist einen Minderheitsantrag von linker Seite, welcher mehr Geld sprechen wollte und einen von rechter Seite, welcher für eine Kürzung der veranschlagten Ausgaben eintrat. In den meisten Fällen konnte sich keiner der Minderheitsanträge durchsetzen. Sehr knapp fiel die Entscheidung bei einem Minderheitsantrag im Bereich des Bundesamtes für Sport aus, wo eine linke Minderheit die Aufstockung der Mittel für die nationale Antidoping-Agentur forderte. Mit einem Stichentscheid des Präsidenten wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Angenommen wurde lediglich ein Minderheitsantrag aus dem rechten Lager, welcher sich gegen eine Aufstockung der jährlichen Einlage des Infrastrukturfonds beim Bundesamt für Strassen ausgesprochen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat alle Bundesbeschlüsse an
[59].
Im
Ständerat gab es ebenfalls einige Minderheitsanträge die scheiterten. Einerseits ein Antrag Maissen (cvp, GR), welcher beim Bundesamt für Kultur mehr Geld für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer sprechen wollte und gleichzeitig im Generalsekretariat des Departements des Inneren Einsparungen machen wollte. Andererseits ein Antrag Büttiker (fdp, SO), welcher dem Bundesamt für Sport mehr Geld für die Schaffung einer nationalen Agentur gegen Doping sprechen wollte und ein Antrag Fetz (sp, BS) und Berset (sp, FR), welcher die Position wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit aufstocken wollte. Erfolgreich war lediglich ein Antrag Marty (fdp, TI), welcher Schweiz Tourismus mehr Geld sprechen wollte. Die sieben Bundesbeschlüsse wurden einstimmig angenommen
[60].
Differenzen zwischen den beiden Räten gab es in Bezug auf das Departement des Inneren und das Bundesamt für Kultur. Der Nationalrat wollte den Kredit für die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer um 4,6 Mio Fr. erhöhen. Der Ständerat stimmte dem Nationalrat diesbezüglich zu. Auch beim Bundesamt für Sport beschloss der Nationalrat eine Erhöhung des Kredits und zwar um 2 Mio Fr., welche sowohl für den Funktionsaufwand im Globalbudget als auch für Entschädigungen der Ausbildungsaktivitäten der Kantone verwendet werden. Auch hier stimmte der Ständerat zu. Beim Eidgenössischen Personalamt beantragte der Nationalrat eine Erhöhung des Kredites für die Lehrlingsausbildung und die Beschäftigung von Praktikanten um 700 000 Fr. Auch diese Änderung nahm der Ständerat an. Beim Bundesamt für Verkehr hatte der Nationalrat mit ziemlich eindeutiger Mehrheit (93 zu 56 Stimmen) den Beratungsaufwand um 800 000 Fr. gekürzt. Dieser Kürzung stimmte der Ständerat ebenfalls zu
[61].
Die
öffentlichen Haushalte der Schweiz budgetierten für das Jahr 2008 ein
Finanzierungsdefizit in der Höhe von
5,6 Mia Fr. Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 2,2 Mia Fr., wobei dieser Betrag durch eine Anzahl von Sonderfaktoren bedingt ist, welche in der Finanzierungsrechnung zu ausserordentlichen Ausgaben in der Höhe von 2,6 Mia Fr. führten. Alleine der Übergang zum NFA hatte einmalige Zahlungen von 1,6 Mia Fr. zur Folge. Aber auch Zahlungen an die Pensionskasse des Bundes (Publica) trugen zu diesem Ergebnis der Finanzierungsrechnung bei. Der Fehlbetrag entspricht einer Defizitquote von 1,1% und liegt somit unter dem für das Jahr 2008 erwarteten nominellen Wachstum des BIP (3,8%). Die Kantone erwarteten für das Jahr 2008 ein Finanzierungsdefizit von 1,8 Mia Fr. Die öffentlichen Haushalte der Schweiz präsentierten sich gemäss dem Leiter der Finanzstatistik in einer guten Verfassung. Die Defizitquote lag seit 2004 deutlich unter dem Wachstum des BIP. Dadurch konnte die Schuldenquote kontinuierlich verringert werden. Gemäss den Schätzungen der Finanzstatistik, wird das Finanzierungsdefizit im Jahre 2008 einen Höhepunkt erreicht haben und bis im Jahr 2011 wieder deutlich sinken
[62].
Finanzausgleich
Ende 2006 hatte der Bundesrat seine
Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs vorgestellt. Das dritte Paket zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hatte im Wesentlichen den Finanzausgleich im engeren Sinne zum Gegenstand. Dabei ging es um die Dotierung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Die Botschaft war unterteilt in drei Vorlagen von denen die erste den Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und Lastenausgleichs beinhaltete. Hierbei ging es um die Festlegung des Beitrages der ressourcenstarken Kantone und jene des Bundes an den Ressourcenausgleich zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone. Andererseits bestimmt dieser Bundesbeschluss die Grundbeiträge des Bundes an Kantone mit Sonderlasten, dies im Rahmen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleiches. Der zweite Bundesbeschluss behandelte die Festlegung des Härteausgleichs, welcher jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute kommt, die durch den Übergang zur NFA nicht ein bestimmtes Mindestmass an finanzieller Entlastung erfahren. Bei der dritten Vorlage ging es um eine Übergangsbestimmung zum IV-Gesetz, zur Regelung der beim Übergang zur NFA noch ausstehenden nachschüssigen Beiträge der IV an die Behinderteninstitutionen
[63].
Der
Ständerat behandelte die drei Vorlagen zuerst. Dabei versuchten Vertreter der ressourcenstarken Kantone ohne Erfolg ihre Belastung zu reduzieren. Den Ressourcenausgleich dotierte der Ständerat mit 3,06 Mia Fr., wobei der Bund mit 1,8 Mia und die ressourcenstarken Kantone mit 1,26 Mia pro Jahr zur Kasse gebeten werden. Die Mehrheit des Ständerates war der Ansicht, dass Kürzungen das anvisierte Ziel gefährden würden, dass alle Kantone bei einem Landesmittel von 100% ein Ressourcenpotential von 85 Punkten erreichen. Den Härteausgleich, der zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen bezahlt wird, dotierte der Ständerat schliesslich mit 430 Mio Fr.
[64].
Die Debatte im
Nationalrat verlief ähnlich wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte dem Bundesrat und verwarf sämtliche Änderungsanträge. Beim Ressourcenausgleich scheiterten Begehren, die den auf 70% des vertikalen Ausgleichs festgesetzten horizontalen Ausgleich der Kantone reduzieren oder erhöhen wollten. Beim Härteausgleich scheiterte eine bürgerliche Minderheit mit dem Anliegen, den innert 28 Jahren abzubauenden Härteausgleich bereits zu Beginn um einen Viertel zu kürzen. Bundesrat Merz warnte erfolgreich davor, an diesem Gefäss etwas zu ändern, da es als „politisches Schmiermittel“ wichtig für die Akzeptanz des NFA sei
[65].
Für
Differenzen sorgten die Bestimmungen im IV-Gesetz zur Regelung der beim Übergang zur NFA noch ausstehenden nachschüssigen Beiträge der IV an die Behinderteninstitutionen. Von diesen nach altem Recht noch fälligen Zahlungen von 1,96 Mia Fr. hatte der Bund 736 Mio und die Kantone 245 Mio zu übernehmen. Die restlichen 981 Mio sollten gemäss Beschluss des Ständerates der IV belastet werden. Anstelle dieser Lösung beschloss der Nationalrat nun aber mit 113 zu 70 Stimmen, die 981 Mio nicht der IV, sondern je zur Hälfte Bund und Kantonen zu überbürden. Die Kommissionsmehrheit, bei der Vertreter des links-grünen Lagers und der SVP-Fraktion zusammenspannten, argumentierte, dass die Kantone finanziell mittragen sollten, was sie mit verantwortet hätten. Der Ständerat widersetzte sich dem Vorschlag des Nationalrates und schlug einen Kompromiss vor, als der Nationalrat an seinem Modell festhielt. Bei dieser Lösung sollten die 981 Mio hälftig auf die IV und die öffentliche Hand verteilt werden. Diesem Kompromiss schloss sich der Nationalrat in der Folge an
[66].
Eine Motion der WAK des Nationalrates, welche den Bundesrat beauftragte, in Zusammenarbeit mit den Kantonen
Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der
direkten Bundessteuer zu prüfen, mit dem Ziel, die Ordnungsmässigkeit zu gewährleisten, wurde vom Nationalrat angenommen. Der Ständerat nahm die Motion ebenfalls an, allerdings in leicht geänderter und präziserer Fassung. Dem stimmte anschliessend auch der Nationalrat zu
[67].
Besonders zu Reden gab der
NFA im Kanton Tessin, welcher sich mit der Tatsache konfrontiert sah, neu zu den Nettozahlern des Systems zu gehören. Bei den früheren Berechnungen war er noch unter den Nettoempfängern gewesen. Diese Verschiebung sorgte in der Südschweiz für Verwunderung und Empörung. Man fragte sich, wie es sein könne, dass der Kanton mit den tiefsten Löhnen und der zweithöchsten Arbeitslosenquote zu den Reichen zählen kann. Der Grund für die Veränderung war allerdings nicht in Bern, sondern im Tessin selbst zu suchen, das eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung durchgemacht hatte
[68].
Finanzhaushalt der Kantone
Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die 26
Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten
Gesamtausgaben
von 71,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 3,9 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 5,2 Mia Fr. 23 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Drei Kantone (AR, TI, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Selbstfinanzierungsgrad zwischen 0 und 100%)
[69].
Die Kantone rechnen im Jahr 2008 in der Erfolgsrechnung mit einem Überschuss von 368 Mio Fr. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichnet mit 7,8% bzw. 9,2% gegenüber dem Voranschlag 2007 relativ hohe Zuwachsraten. Mit
schwarzen Zahlen rechneten alle Kantone ausser Schwyz (-59 Mio), Nidwalden (-0,2 Mio), Tessin (-174 Mio) und Neuenburg (-33 Mio)
[70].
Weiterführende Literatur
Dafflon, Bernard, Réforme de la péréquation intercommunale dans le canton de Fribourg, Fribourg (Uni) 2007.
Economiesuisse (Hg.), Wer finanziert den Staat in der Schweiz?, Zürich 2007.
Fischer, Roland, „Voranschläge 2008 der öffentlichen Haushalte der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2008, Nr. 1/2, S. 49-52.
Hofmänner, Simeon, Die Effizienz der öffentlichen Hand: drei empirische Beiträge über die Verwendung der schweizerischen Staatsausgaben, s.l. 2007.
PAGE PAGE
[1]
AB SR, 2007, S. 543 ff. und 849 f.
; AB NR, 2007, S. 1342 ff
.; vgl.
SPJ 2006, S. 117
.
[2]Presse vom 2.6. und 9.6.07; vgl.
SPJ 2006, S. 117.
[3]Presse vom 8.8.07;
NZZ, 11.10. und 20.12.07;
AB NR, 2007, S. 2050 ff.
[4]
AB NR, 2007, S. 1515 f.; Presse vom 20.1., 10.2. und 14.2.07.
[5]
AB NR, 2007, S. 1520; vgl.
SPJ 2006, S. 118.
[6]
AB NR, 2007, S. 1512 (Motion Leutenegger Oberholzer), 1519 (Motion Zisyadis) und 2029 (pa.Iv. Leutenegger Oberholzer);
NZZ, 15.1.07;
SGT, 16.1.07.
[7]Vernehmlassung:
NZZ, 30.6.06; für die einzelnen Modelle, welche der BR vorgeschlagen hatte, siehe
SPJ 2006, S. 119 f. Postulat:
AB NR, 2007, S. 1517.
[8]
AB NR, 2007, S. 1519.
[9]
AB NR, 2007, S. 2007.
[10]
AB SR, 2007, S. 867; vgl.
SPJ 2005, S. 119.
[11]
AB NR, 2007, S. 1520; vgl.
SPJ 2006, S. 120.
[12]Vgl.
SPJ 2006, S. 120 ff.
[13]
AB SR, 2007, S. 12 ff. und 212 ff.
[14]
AB NR, 2007, S. 309 ff. und 594 ff.
[15]
AB SR, 2007, S. 309.
[16]
BBl, 2007, S. 6073; Presse vom 10.7.07; vgl.
SPJ
2006, S. 123.
[17]
AB NR, 2007, S. 1513.
[18]
AB NR, 2007, S. 1513. Siehe
SPJ 2006, S. 121 (FN 15).
[21]
AB NR, 2007, S. 1515 (Motion FDP);
AB SR, 2007, S. 1125 ff. (Motion Pfisterer);
AB NR, 2007, S. 2027 und
AB SR, 2007, S. 852 ff. (Standesinitiativen).
[23]
BBl, 2006, S. 8795 ff.; vgl.
SPJ 2006, S. 124.
[24]
AB SR, 2007, S. 941 ff.
[25]
AB NR, 2007, S. 2011 ff. und 2018 ff.
[26]
AB NR, 2007, S. 197 f.
[27]
AB NR, 2007, S. 1518 und 1127.
[28]
AB NR, 2007, S. 1512 (Motion);
BBl, 2007, S. 1191 ff.;
AB NR, 2007, S. 618 ff. (pa.Iv.); vgl.
SPJ 2006, S. 124.
[29]
AB NR, 2007, S. 1518 (Postulat);
AB NR, 2007, S. 1375 und
AB SR, 2007, S. 98 ff. (Motion).
[30]
AB NR, 2007, S. 1716.
[31]
AB NR, 2007, S. 2031 ff. (pa.Iv. Savary) und 2031 ff. (pa.Iv. Müller).
[32]
AB NR, 2007, S. 566 und Beilagen I, S. 86 ff.
[33]
AB NR, 2007, S. 1517.
[34]
AB NR, 2007, S. 1523.
[35]
AB NR, 2007, S. 1523 (SVP-Fraktion) und 1512 (WAK-NR).
[36]
AB NR, 2007, S. 500 (Motion Studer) und 497 (Postulat Leutenegger Oberholzer).
[37]
AB NR, 2007, S. 1515 (CVP), 1513 (Leutenegger) und 1516 (Müller).
[38]
BBl, 2007, S. 533 ff.
[39]
AB NR, 2007, S. 500 (Donzé), 495 (Recordon) und 1765 f. (Teuscher).
[40]
Medienmitteilung der KKJPD vom 16.11.07.
[41]
AB NR, 2007, S. 195.
[42]
AB NR, 2007, S. 196.
[43]
AB NR, 2007, S. 203 (CVP), 200 ff. (FDP), 202 f. (Leutenegger), 200 ff. (Müller) und 1516 (Darbellay).
[44]
BBl, 2007, S. 1545; Presse vom 16.2.07.
[45]
AB NR, 2007, S. 1517.
[46]
AB SR, 2007, S. 868 ff.;
AB NR, 2007, S. 1513.
[47]
AB NR, 2007, S. 571.
[48]
BBl, 2007, S. 301 ff.; vgl.
SPJ 2006, S. 127.
[49]
AB SR, 2007, S. 122 ff. und 952.
[50]
AB NR, 2007, S. 1355 ff. und 1734.
[51]
AB NR, 2007, S. 191 f.
[52]
AB NR, 2007, S. 1441 f.;
BZ, 2.7.07;
TA, 6.9.07.
[53]
BBl, 2007, S. 1758 und 8373 ff.;
NZZ, 21.2. und 28.8.07; vgl.
SPJ 2004, S. 111. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte)
[54]
AB NR, 2007, S. 1141;
AB SR, 2007, S. 867 f.
[55]Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 2007, Bern 2008.
[56]Die Rubrik „Vermögenserträge“ wurde zu „Finanzeinnahmen“, die Rubrik „allgemeine Verwaltung“ zu „Institutionelle/finanzielle Voraussetzungen“ und die Rubrik „Justiz/Polizei“ zu „Ordnung/öffentliche Sicherheit“.
[57]Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 2007, Bern 2008;
NZZ, 4.7.2007.
[58]Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2008, Bern 2008.
[59]
AB NR, 2007, S. 1861 ff., 1871 ff., 1876 ff., 1902 ff., 1911 ff. und 1927 ff.
[60]
AB SR, 2007, S. 967 ff. und 971 ff.;
AB NR, 2007, S. 2017.
[61]
AB SR, 2007, S. 1129 ff.
[63]
BBl, 2007, S. 645 ff.; vgl.
SPJ 2006, S. 134.
[64]
AB SR, 2007, S. 124 ff. und 143 ff.
[65]
AB NR, 2007, S. 673 ff. und 693 ff.
[66]
AB SR, 2007, S. 473 ff., 537 ff. und 662 f.;
AB NR, 2007, S. 898 ff., 984 f. und 1164 ff.
[67]
AB NR, 2007, S. 703 f. und 902;
AB SR, 2007, S. 475 f.
[68]
CdT, 16.2.07;
TA, 13.3.07.
[69]Auswertungen der Rechnungen 2007 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.
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