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Politique sociale
Assurances sociales
Le Conseil national a refusé les mesures relatives aux prestations de la 11e révision de l‘AVS. – Le parlement a traité le premier paquet de mesures de la 6e révision de l’AI. – Les chambres ont approuvé les révisions de la LPP concernant le financement des institutions de prévoyance de droit public et la réforme des structures de la prévoyance professionnelle. – Le peuple a rejeté l’adaptation du taux minimal de conversion des rentes LPP. – Le Conseil national a refusé la révision de la LAMal comportant des mesures visant à contenir la croissance des coûts mais il a traité celle relative au Managed Care. – La chambre basse a renvoyé au Conseil fédéral le projet de modification de la loi sur l’assurance accident. – Le parlement et le peuple ont approuvé la 4e révision de la loi sur l’assurance chômage.
Allgemeine Fragen
Eine Motion der SVP, welche die Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit Balkanstaaten und der Türkei forderte, wurde im Nationalrat mit 125 zu 61 Stimmen abgelehnt. Begründet wurden die Forderungen der Motion damit, dass die Missbrauchsbekämpfung in den genannten Ländern hatte eingestellt werden müssen, weil die Sicherheit der Mitarbeiter, welche die Observationen durchführen mussten, nicht mehr gewährleistet war. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, da er die Kündigung von Abkommen als nicht zielführend erachtete, insbesondere da bestehende IV-Renten weiterhin auch ins Ausland ausbezahlt werden müssten [1].
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) forderte, dass die Alters- und Hinterbliebenenrente der AHV steuerlich vollständig befreit werden sollte. Einerseits würde diese, dem Willen der Motion entsprechend, aus der Liste der steuerbaren Einkünfte im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gestrichen. Andererseits sollte es den Gemeinden und Kantonen freigestellt bleiben, diese Steuerbefreiung ebenfalls einzuführen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine solche Steuerfreiheit mit sehr hohen Mindereinnahmen verbunden wäre, die Solidarität unter den Generationen strapaziert würde und die Besteuerungsgrundsätze der Allgemeinheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verletzt würden. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion mit 112 zu 48 Stimmen ab [2].
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Die leistungsseitigen Massnahmen der 11. AHV-Revision gingen im Berichtsjahr in die Differenzbereingung. Der Nationalrat beschäftigte sich insbesondere mit zwei Differenzen, die zum Ständerat entstanden waren. Die erste Differenz bezog sich auf die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Frage, ob die dadurch eingesparten 800 Mio Fr. teilweise oder ganz für eine sozial abgefederte Frühpension eingesetzt werden sollen. Die SVP und Teile der FDP-Liberalen Fraktion vertraten die Meinung, dass die Einsparungen für die langfristige Sicherung der AHV aufzuwenden seien. Der entsprechende Antrag Kleiner (fdp, AR) wurde mit 91 zu 90 Stimmen jedoch knapp zugunsten eines Kompromissvorschlages der CVP abgelehnt. Dieser sah vor, die Hälfte des eingesparten Geldes für die soziale Abfederung einzusetzen. Durch einen taktisch geführten Abstimmungskampf gelang es der SVP und FDP-Liberalen, dass sich der Rat weigerte, die Ausgabenbremse zu lösen und die Mittel für die zuvor angenommene Maximalvariante frei zu geben. Die zweite Differenz bezog sich auf die Bestimmungen zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung. Auch diese Differenz zum Ständerat wurde nicht ausgeräumt. Die grosse Kammer beschloss dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und einen Teuerungsausgleich anzunehmen, der alle zwei Jahre erfolgen soll. Ausserdem stimmte sie einem Einzelantrag Baader (svp, BL) zu, der daran festhielt, dass Leistungen aus patronal finanzierten Personalfürsorgestiftungen nicht als Bestandteil des massgebenden Lohnes zu betrachten und deshalb nicht AHV-pflichtig sind. Die übrigen Differenzen mit dem Ständerat räumte der Nationalrat aus [3].
Der Ständerat hielt in der Differenzbereinigung daran fest, dass die Erhöhung des Rentenalters der Frauen mit einer Subventionierung der vorzeitigen Pensionierung für tiefere Einkommen zu verknüpfen sei. Er stimmte aber einem Kompromissvorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter zu, der den Kreis der Nutzniesser so einschränken wollte, dass eine verbilligte Frührente nur Personen mit einem Einkommen zwischen ca. 41 000 und 61 000 Fr. gewährt würde. Beim zweiten Diskussionspunkt über die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung stimmte der Ständerat mit 25 zu 8 Stimmen der Kommissionsmehrheit zu, welche einen Kompromissvorschlag formuliert hatte. Schliesslich hielt der Rat ohne Gegenantrag daran fest, dass auch Leistungen aus patronal finanzierten Personalfürsorgestiftungen Bestandteil des massgeblichen Lohnes seien [4].
In der weiteren Differenzbereinigung stimmte die grosse Kammer weitgehend den Beschlüssen des Ständerates zu. Bei der Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung folgte der Nationalrat mit 110 zu 63 Stimmen der Variante des Ständerates. Auch bezüglich der Kompensation der Anpassung des Rentenalters folgte der Nationalrat dem Ständerat gegen den Willen von zwei Minderheitsanträgen. In der verbliebenen Differenz bezüglich der patronalen Fürsorgestiftungen folgte hingegen die kleine Kammer dem Nationalrat [5].
In der Schlussabstimmung kam es im Nationalrat zu einer „unheiligen Allianz“ zwischen der Linken und der SVP, welche der Vorlage die Zustimmung verweigerte. Linke und Grüne argumentierten damit, dass die Sparmassnahmen bei der AHV auf Kosten der Frauen zu wenig sozial abgefedert seien. Die SVP hingegen lehnte die Vorlage ab, weil sie sachlich falsch sei und sozialpolitisch unnötige Elemente enthalte. Das Bundesgesetz über die leistungsseitigen Massnahmen wurde im Nationalrat schliesslich mit 118 zu 72 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat hingegen nahm das Gesetz mit 31 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen an [6].
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Invalidenversicherung
Die Zahl der Neurenten in der IV hatte 2009 nochmals um rund 10% abgenommen. Damit gewährte die IV insgesamt 44% weniger neue Renten als im Jahr 2003, dem Jahr mit der höchsten Anzahl an Neurenten, bevor die Trendwende eingesetzt hatte. Als Konsequenz dieser Entwicklung nahm auch der Rentenbestand weiter ab. Trotz dieser Entwicklung resultierte 2009 ein Defizit von 1,1 Mia Fr. Die Gesamtschuld der IV bei der AHV betrug unterdessen 14 Mia Fr. Mit der beschlossenen Zusatzfinanzierung soll das Defizit von 2011 bis 2017 durch erhöhte Einnahmen ausgeglichen werden. Während mit der 4. und 5. IV-Revision erfolgreich auf die Entwicklung der Neurenten eingewirkt wurde, nahm die Zahl der laufenden Renten nur langsam ab. Dem wollte der Bundesrat mit gezielten zusätzlichen Massnahmen und einer eingliederungsorientierten Rentenrevision entgegenwirken (siehe weiter unten, 6. IV-Revision) [7].
Eine im Vorjahr vom Ständerat überwiesene parlamentarische Initiative seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche forderte, das Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung an den Bundesbeschluss über die Änderung der befristeten Zusatzfinanzierung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze zeitlich anzupassen, wurde im Berichtsjahr von der grossen Kammer behandelt. Hier gab es Widerstand von Seiten der SVP-Fraktion. Diese wollte anstelle der 5 Mia Fr., die aus dem AHV-Fonds an den neu geschaffenen IV-Fonds übertragen werden, dem IV-Fonds ein zinsloses, rückzahlbares Bundesdarlehen in gleicher Höhe gewähren. Der Minderheitsantrag wurde jedoch mit 117 zu 53 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung passierte die Gesetzesvorlage den Nationalrat mit 118 zu 54 Stimmen [8].
In der Schlussabstimmung nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat das Bundesgesetz einstimmig an [9].
Gegen den Willen der Regierung nahm der Nationalrat eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit 163 zu 13 Stimmen an. Die Motion verlangte, dass gewährleistet werden könne, dass die finanzielle Deckung und der Zugang zur Behandlung und den Leistungen für an Geburtsgebrechen erkrankte Personen auch nach der Vollendung des 20. Lebensjahres, wenn der Anspruch auf IV-Leistungen erlischt, sichergestellt wird. Der Bundesrat hatte die Motion mit der Begründung abgelehnt, dass für eine Sonderbehandlung der Geburtsgebrechen gegenüber anderen Krankheiten die sachliche Rechtfertigung fehle. Die Kommission des Nationalrates hingegen hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Eine parlamentarische Initiative Rossini (sp, VS), welche über die genannte Motion hinausging und forderte, dass bei Versicherten, die Anspruch auf die zur Behandlung von Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen haben, die Altersgrenze (20. Altersjahr) erhöht oder aufgehoben wird, lehnte der Nationalrat jedoch mit 118 zu 62 Stimmen ab [10].
Eine parlamentarische Initiative der SVP forderte, dass Rentenauszahlungen an Personen im Ausland künftig kaufkraftbereinigt erfolgen sollten. Die Kommission des Nationalrates hatte die Initiative mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen, weil das vermutete Einsparpotenzial in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten stehe. Der Nationalrat folgte seiner Kommission nicht und nahm die parlamentarische Initiative knapp mit 83 zu 81 Stimmen an [11].
Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher im Vorjahr einer parlamentarischen Initiative Wehrli (svp, SZ) Folge gegeben hatte, lehnte der Ständerat ebendiese ab. Die Initiative hatte gefordert, dass die Hörgeräteversorgung von der IV in die Krankenversicherung übertragen wird. Die Kommission des Ständerates hatte die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfohlen, da sie darin keinen tauglichen Weg zur Lösung des Problems der zu hohen Preise für Hörgeräte sah [12].
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Der Bundesrat legte im Frühjahr eine Botschaft bezüglich eines ersten Massnahmenpaketes zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vor. Eine weitere Revision des IV-Gesetzes erachtete die Regierung als unumgänglich, da die vom Volk 2009 angenommene Zusatzfinanzierung im Jahr 2018 auslaufen wird und danach das jährliche Defizit wieder auf 1,1 Mia Fr. ansteigen wird. Eine Sanierung der IV soll in zwei Schritten erfolgen: die rasch zu behandelnden ersten Massnahmen verfolgen eher kurzfristig zu realisierende Ziele. Weitere längerfristige Massnahmen sollen in einem zweiten Schritt angegangen werden. Die Botschaft betont vier Hauptbereiche: Mit einer eingliederungsorientierten Rentenrevision soll die Wiedereingliederung aktiv gefördert und damit die Zahl der Renten reduziert werden; durch eine Neuregelung des Finanzierungsmechanismus will der Bundesrat den Anteil des Bundes von den laufenden Ausgaben der IV entkoppeln und diesen nur noch nach der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung richten; da die Kosten gegenwärtig zu hoch sind, sollen im Hilfsmittelbereich Preissenkungen erfolgen und schliesslich muss gleichzeitig zur finanziellen Konsolidierung ein kostenneutraler Umbau des Leistungssystem im Bereich der Hilflosenentschädigung (Assistenzbeitrag) erfolgen. Durch die vorgeschlagenen Massnahmen könnten die Kosten nach Ansicht der Regierung beinahe halbiert werden [13].
Der Ständerat behandelte die Vorlage als Erstrat. Das Eintreten war zwar unbestritten, es gab aber auch Stimmen von linker Seite, welche die 6. IV-Revision für übereilt hielten, weil in ihren Augen erst die Auswirkungen der 5. Revision hätten evaluiert werden müssen. Die kleine Kammer nahm an der Vorlage des Bundesrates nur wenige Änderungen vor. So stimmte sie beispielsweise der veränderten Berechnungsweise des Bundesbeitrages an die IV zu, nahm jedoch eine Präzisierung vor. Nach einer intensiven Diskussion folgte der Ständerat dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit und stimmte gegen den Willen einer sozialdemokratischen Minderheit einer Überprüfung derjenigen Renten zu, die vor 2008 „gestützt auf eine Diagnose von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen“ ausgesprochen worden waren. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den ersten Teil der 6. IV-Revision mit 24 zu 3 Stimmen an [14].
Wesentlich umstrittener war die Vorlage im Nationalrat. Hier kam es zu den für sozialpolitische Vorlagen typischen Konfrontationen zwischen dem linken und dem rechten Lager. Während die Bürgerlichen am Sparkurs festhalten wollten, bezeichnete das linke Lager die Revision als Programm des wirtschaftlichen und sozialen Ausschlusses und prangerte die aus seiner Sicht diskriminierenden Massnahmen an. Gegen den Willen dieser links-grünen Minderheit beschloss der Nationalrat schliesslich mit 121 zu 46 Stimmen das Eintreten auf die Vorlage. Eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu verpflichten und die Streichung von Renten einzuschränken, wurde mit 120 zu 57 Stimmen abgelehnt. Obwohl die grosse Kammer im Vergleich zum Ständerat nur geringfügige Differenzen schuf, kam es doch zu intensiven Diskussionen. Gegen den Willen des Bundesrates und einer Kommissionsminderheit nahm der Nationalrat eine Bestimmung an, welche vorsah, dass zum Zweck der Früherfassung auch die Krankenkassen der IV „verdächtige“ Fälle melden können. Eine links-grüne Minderheit hatte sich aus Datenschutzgründen gegen diese Regelung ausgesprochen. Bei Sanktionen gegen Personen, die sich Wiedereingliederungsmassnahmen verweigern, folgte der Nationalrat mit grosser Mehrheit der Fassung von Bundes- und Ständerat. Heftige Diskussionen löste Artikel 8b aus, welcher vorsah, dass Unternehmen mit über 250 Beschäftigten einen bestimmten Anteil an Personen einstellen müssen, deren Renten im Rahmen der 6. IV-Revision herabgesetzt oder aufgehoben wurden oder die Wiedereingliederungsmassnahmen durchlaufen haben. Die Quotenbefürworter betonten, dass ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Anstrengungen, die von den Versicherten verlangt werden und jenen, die von den Arbeitgebern erwartet werden dürfen, hergestellt werden müsse. Die Gegner hingegen hielten Quoten für ineffizient, schwierig durchzusetzen und nachteilig für die kleinen und mittleren Unternehmen. Für die Quotenvariante stimmten die SP, die Grünen und die Hälfte der CVP, was für eine Mehrheit nicht ausreichte. Auch das Thema der Rentenüberprüfung führte wie zuvor im Ständerat zu Diskussionen. Der Nationalrat nahm diese schliesslich mit 116 zu 63 Stimmen an. Nach mehr als sechs Stunden Beratung nahm die grosse Kammer dieses erste Massnahmenpaket der IV-Revision in der Gesamtabstimmung mit 115 zu 63 Stimmen an [15].
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Berufliche Vorsorge
Das Parlament behandelte die vom Bundesrat 2008 vorgelegte Botschaft über eine Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bezüglich der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. Erstrat war der Ständerat, welcher ohne Gegenstimme beschloss, auf die Vorlage einzutreten. Unbestritten war, dass die zweite Säule gestärkt und die finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtungen gewährleistet werden muss. Im Zentrum der Diskussionen in der kleinen Kammer standen das Finanzierungssystem der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sowie die Massnahmen, welche bei einem unzureichenden Deckungsgrad zu ergreifen sind. In diesen Punkten folgte der Ständerat seiner Kommission und wich von der Vorlage des Bundesrates ab. Er entschied sich für ein Teilkapitalisierungssystem, das allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft würde. Gemäss Ständerat sollte der notwendige Finanzierungsplan der Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr die Vollkapitalisierung zum Ziel haben, sondern die langfristige Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts. Gegen den Willen einer linken Minderheit beschloss die kleine Kammer, dass der Deckungsgrad aller Verpflichtungen gegenüber Rentnerinnen und Rentnern sowie aktiven Versicherten mindestens 80% betragen muss und künftige Leistungsverbesserungen entsprechend dem Kapitaldeckungsverfahren zu 100% auszufinanzieren sind. Ausserdem beschloss der Ständerat zwei Massnahmen im Falle eines unzureichenden Deckungsgrades: Einerseits müssen die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Aufsichtsbehörde jährlich einen Plan unterbreiten, der zeigt, wie sie den Mindestdeckungsgrad erreichen wollen, und andererseits müssen sie den Fehlbetrag verzinsen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 1 Stimme bei 8 Enthaltungen an [16].
Im Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage ebenfalls unbestritten. Was den Kern der Revision anbelangt, folgte er weitgehend dem Ständerat, auch wenn einige kleinere Differenzen geschaffen wurden. Intensiv diskutierte die grosse Kammer den Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen. Hier plädierte eine links-grüne Minderheit für einen tieferen Deckungsgrad, während eine rechts-bürgerliche Minderheit den Deckungsgrad sogar auf 90% erhöhen wollte. Schliesslich entschied man sich mit 119 zu 53 Stimmen bei 6 Enthalten für einen Deckungsgrad von 80%, der auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Bei den Massnahmen, die bei einem unzureichenden Deckungsgrad zu ergreifen sind folgte der Nationalrat seiner Kommission und beschloss, dass der Aufsichtsbehörde nur alle fünf Jahre ein Bericht zu unterbreiten sei. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 125 zu 39 Stimmen an [17].
Nach der Behandlung durch den Nationalrat waren fünf Differenzen zum Ständerat übriggeblieben, die allerdings gemäss dem Kommissionssprecher Kuprecht (svp, SZ) nicht sehr gewichtig waren. Der Ständerat stimmte bei vier dieser Differenzen dem Nationalrat zu. Ein Pièce de Résistance blieb übrig. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte in einem Bericht Koordinationsbedarf zwischen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge (siehe unten) und der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen gesehen und dabei auf eine kleine Anpassung hingewiesen, die im Rahmen der Behandlung der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen von den beiden Räten vorgenommen werden sollte. Diese Änderung nahm der Ständerat nun im Rahmen der Differenzbereingung vor und schickte das Geschäft anschliessend zurück in den Nationalrat, wo die Anpassung ebenfalls angenommen wurde [18].
In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen an. Der Nationalrat folgte der kleinen Kammer und nahm das Geschäft ebenfalls, mit 141 zu 49 Stimmen, an [19].
Die Strukturreform der beruflichen Vorsorge war im Vorjahr in der Bereinigung der Differenzen steckengeblieben. Nach der Differenzbereinigung im Ständerat hatte sich der Nationalrat mit 12 verbliebenen Differenzen zu befassen. Die grosse Kammer folgte auf der ganzen Linie der Mehrheit seiner Kommission und deren Empfehlungen. Das bedeutete, dass sie in neun dieser Differenzen dem Ständerat zustimmte. Hingegen beharrte sie in drei Punkten auf ihrer Meinung. Der Nationalrat hielt daran fest, dass Experten, Anlageberater und Anlagemanager, die von Vorsorgeeinrichtungen beigezogen werden, auch im Jahresbericht mit Namen und Funktion genannt werden. Ausserdem beharrte er auf der Bestimmung, dass eine Revisionsstelle ebenfalls für Schäden in die Pflicht genommen werden kann, die absichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. Schliesslich hielt er an der Bestimmung fest, wonach kantonale Aufsichtsbehörden in rechtlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht unabhängig sein müssen [20].
In seiner zweiten Runde der Differenzbereinigung hielt der Ständerat nur noch an einer der drei verbliebenen Differenzen fest. Dabei ging es um die Frage der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden. Hier wollte die kleine Kammer an ihrer Formulierung festhalten. Dank einem Einzelantrag Kuprecht (svp, SZ) löste sich das Patt zwischen den beiden Räten. Dem Antrag entsprechend stimmte der Rat einer Formulierung zu, wonach die Aufsichtsbehörden als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit definiert werden, die in ihrer Aufsichtstätigkeit keinen Weisungen unterliegen. Dieser Formulierung folgte anschliessend auch der Nationalrat [21].
In der Schlussabstimmung stimmten beide Räte der Vorlage einstimmig zu (42:0 bzw. 192:0 Stimmen) [22].
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Am 7. März stimmte das Volk über das fakultative Referendum gegen die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes bei der zweiten Säule ab. Diese hatte das Parlament im Jahr 2008 beschlossen. Das Volk lehnte die Anpassung des Umwandlungssatzes wuchtig mit einer Mehrheit von 72,7% ab. Das fakultative Referendum unterstützten die Links-Parteien, die Grünen und die CVP sowie die wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen. Die Gegner der Anpassung lehnten die Rentenkürzungen im Allgemeinen ab und hielten diese für verfassungswidrig. Sie waren den Pensionskassen und Versicherungen gegenüber sehr skeptisch eingestellt und vertraten die Ansicht, dass diese in erster Linie eine Gewinnmaximierung anstrebten. Befürworter einer Änderung des Mindestumwandlungssatzes waren unter anderem die SVP und die FDP. Sie machten geltend, dass eine Anpassung des Umwandlungssatzes wegen der gesteigerten Lebenserwartung nötig sei und dass die Beiträge ohne die Senkung des Mindestumwandlungssatzes heraufgesetzt werden müssten [23].
Die Änderung des BVG fand in keinem einzigen Kanton Zustimmung. Am deutlichsten war die Ablehnung in den Westschweizer Kantonen Jura, Wallis und Neuenburg, wo es einen Nein-Stimmenanteil von über 80% gab. Abgesehen von Appenzell-Innerrhoden kam kein Stand auf einen Ja-Stimmen-Anteil von über 40%. Entsprechend der Vox-Analyse waren für den Stimmentscheid die sozio-demografischen und die politischen Faktoren von zentraler Bedeutung. Bei Letzteren spielte einerseits die Einordnung in das links-rechts Schema eine wichtige Rolle, aber auch die Verbundenheit mit einer Partei. Die sozio-demografischen Merkmale wirkten dahingehend, dass insbesondere die Ältesten einer Gesetzesänderung zustimmten, da sie von einer solchen Änderung nichts mehr zu befürchten hatten. Auch der Bildungsstand wirkte sich auf den Stimmentscheid aus; der Gesetzesvorlage stimmten vor allem Personen mit einer höheren Bildung zu. Die Stimmmotive der Befürworter waren überwiegend darin begründet, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Rentenfinanzierung stabilisiere und für die nächsten Generationen sichere. Die Begründungen der Gegner und Gegnerinnen der Vorlage waren vielfältiger. Einerseits sahen sie die Vorlage nicht als die richtige Lösung zur Stabilisierung der zweiten Säule an. Andererseits wollten die Befragten keine Rentenkürzungen und lehnten die Pensionskassen, die sich auf dem Rücken der Arbeitnehmer bereichern würden, ab. Auch allgemeinere soziale und ethische Überlegungen wurden angeführt [24].
Anpassung des Mindestumwandlungssatzes
Abstimmung vom 7. März 2010

Beteiligung: 44,9%
Ja: 617 209 (27,3%) / Stände: 0
Nein: 1 646 369 (72,7%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
Ja: FDP (1*), CVP (5*), SVP (6*), EVP (4*), EDU (2*), GLP (3*), BDP (1*); ZSA, eco, SGV, SBV.
Nein: SP, CSP, PdA, GP, SD (1*), Lega; SGB, TravS.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der Nationalrat lehnte eine Motion Rechsteiner (sp, BS) mit 119 zu 62 Stimmen ab, welche die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend ändern wollte, dass Versicherte, die bei einer Teil- oder Gesamtliquidation hohe Rentenverluste hinnehmen müssen einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds der Vorsorgeeinrichtung erhalten. Der Bundesrat erachtete eine Ausweitung der Leistungspflicht des Sicherheitsfonds im Sinne der Motion aus verschiedenen Gründen für nicht angezeigt und hatte daher die Ablehnung der Motion beantragt [25].
Ein Postulat Parmelin (svp, VD) forderte, dass dem Parlament jeweils alle fünf Jahre (nicht wie bisher alle zehn Jahre) ein Bericht über die Festlegung des Umwandlungssatzes vorgelegt wird, damit jeweils die bestmögliche Sicht auf den aktuellen Stand der Dinge gegeben sei. Nach Ansicht des Bundesrates sprach nichts dagegen, dass dieser Bericht alle fünf Jahre vorgelegt wird. Er beantragte daher die Annahme des Postulates. Dem folgte auch der Nationalrat [26].
Eine parlamentarische Initiative Hutter (fdp, ZH) verlangte, dass sich Selbstständigerwerbende nach der definitiven Erwerbsaufgabe in eine freiwillige Versicherung der beruflichen Vorsorge einkaufen können, sofern die Einkaufsbeiträge aus einem realisierten Liquiditätsgewinn erfolgen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragte mit 13 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung, der Initiative keine Folge zu leisten. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass die Möglichkeit, sich nach Erwerbsaufgabe in die berufliche Vorsorge einzukaufen, einem grundlegenden Systemwechsel in der beruflichen Vorsorge gleichkomme. Eine rechts-bürgerliche Minderheit wollte der Initiative Folge geben, um die Problematik näher zu prüfen und begrüsste grundsätzlich die Möglichkeit, den Liquiditätsgewinn für die Altersvorsorge verwenden zu können. Der Nationalrat folgte mit 104 zu 79 Stimmen der Minderheit seiner Kommission und leistete der Initiative Folge [27].
Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Amacker-Amann (cvp, BL) wollte die Regierung beauftragen, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass die Auszahlung von Altersleistungen bei Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten in jedem Fall nur unter der Voraussetzung der schriftlichen Einwilligung des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners gewährt wird. In Anlehnung an die Empfehlung ihrer vorberatenden Kommission nahm auch die kleine Kammer die Motion an [28].
Eine Motion Humbel Näf (cvp, AG), welche im Vorjahr vom Nationalrat angenommen worden war, wollte den Bundesrat beauftragen, in der beruflichen Vorsorge und im Freizügigkeitsgesetz die Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Scheidungsfall obligatorische und überobligatorische Altersguthaben je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm die Motion an [29].
Die FDP forderte in einer Motion, dass die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a gegenüber heute substantiell erhöht werden, da nach ihrer Ansicht die Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu stärken sei. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da nur gerade 10% aller Steuerpflichtigen in der Lage seien, den bereits möglichen vollen Abzug zu machen. Die vorgeschlagene Massnahme sei folglich nicht geeignet, die Vorsorge effektiv zu stärken. Das sah der Nationalrat anders. Er nahm die Motion mit 110 zu 55 Stimmen an [30].
Die kleine Kammer nahm eine Motion Graber (cvp, LU) an, welche eine administrative Entschlackung des BVG forderte. Damit soll erreicht werden, dass die Miliztauglichkeit der zweiten Säule gewährleistet wird und Versicherte von einer möglichst hohen Transparenz profitieren können. Mit mehr Wettbewerb und anderen geeigneten Massnahmen sollen ausserdem die Verwaltungskosten gesenkt werden [31].
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Krankenversicherung
Eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates forderte, dass die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Umsetzung der Ziele des Berichtes „Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen“ rasch erfolgen sollen. Insbesondere soll darin die Frage der Finanzierung von einer nationalen Organisation zur Umsetzung der Qualitätsstrategie geregelt werden. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass er zunächst eine Abklärung und Prüfung in diesem Rahmen abwarten wolle. Der Nationalrat folgte hingegen der Empfehlung seiner Kommission, welche die Motion mit 18 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen hatte [32].
Die grosse Kammer gab einer Standesinitiative des Kantons Genf mit 85 zu 66 Stimmen Folge. Die Initiative verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, damit künftig die Reserven für jeden Kanton, in welchem die Versicherer die obligatorische Krankenversicherung betreiben, separat gebildet werden. Die Kommission des Nationalrates hatte mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit betonte jedoch, dass die Ablehnung der Standesinitiative nicht bedeute, dass die Kommissionsmehrheit im Bereich der Reservebildung keinen Handlungsbedarf sehe. Eine Motion der Kommission des Nationalrates zielte in eine ähnliche Richtung wie die oben erwähnte Standesinitiative und wurde von der grossen Kammer ebenfalls angenommen. Sie beauftragte den Bundesrat bezüglich der Reservepolitik der Krankenversicherer zeitgerecht eine Gesetzesrevision vorzulegen, mit der Zielsetzung, dass überhöhte Reserven in einem Kanton abgebaut werden, dass ein Modus und Zeitplan für die Anpassung der kalkulatorischen kantonalen Reservequoten geschaffen wird, und dass verhindert wird, dass die Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen und die Transparenz erhöht wird [33].
Auch die kleine Kammer nahm eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) an, welche in die gleiche Richtung zielte wie die oben erwähnten Vorstösse und die Verringerung übermässiger Reserven in der obligatorischen Krankenversicherung forderte. Dies soll erreicht werden, indem das Krankenversicherungsgesetz so zu ergänzen sei, dass das BAG Mindest- und Höchstreservesätze festsetzen kann und zwar entsprechend den verschiedenen Arten von Risiken.
Hingegen lehnte der Ständerat mit 24 zu 10 Stimmen eine Motion Fetz (sp, BS) ab, welche eine automatisierte Äufnung von kantonalen, kalkulatorischen Krankenkassenreserven forderte, sofern diese in einem Kanton fehlen. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, da damit die Mindestreserven kantonalisiert würden, was zur Folge hätte, dass die Versicherer in kleinen Kantonen über höhere Reserven verfügen müssten als diejenigen in grossen Kantonen [35].
Mehr Erfolg hatte eine vom Ständerat im Vorjahr angenommene Motion Fetz (sp, BS), welche den Bundesrat beauftragen wollte, die kalkulatorischen kantonalen Krankenkassenreserven bis 2012 angleichen zu lassen. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, was auch die vorberatende Kommission mit einer sehr knappen Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen tat. Eine rechtsbürgerliche Minderheit fürchtete, dass die Motion kontraproduktiv sei, weil sie zusätzlich eine kantonale Ebene in die eigentlich landesweit zu gestaltende Reservepolitik einzubringen drohe. Ebenso knapp wie in der Kommission wurde die Motion im Nationalrat durch den Stichentscheid der Präsidentin angenommen [36].
Eine parlamentarische Initiative Bänziger (gp, ZH), welche die gesetzlichen Grundlagen schaffen wollte, um Krankenversicherer mit Kapitalanlagen an der Börse zusätzlich der Aufsicht der Finma zu unterstellen, lehnte die grosse Kammer mit 152 zu 24 Stimmen deutlich ab [37]. Hingegen nahm der Nationalrat ein Postulat Humbel (cvp, AG) an, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Aufsicht über die Sozialversicherungen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, verbessert werden kann. Dabei soll aufgezeigt werden, wie hoch die Reservebildung sein muss und welche Institution die Aufsicht am besten gewährleisten kann. Der Bundesrat hatte die Annahme empfohlen, da er bereits in seiner Stellungnahme zu einem Postulat der Kommission des Nationalrates bezüglich einer besseren Aufsicht und schärferen Kontrolle über die Krankenversicherer seine Bereitschaft für einen solchen Bericht erklärt hatte [38]. Ebenfalls angenommen wurde ein Postulat der Kommission des Nationalrates, welches einen Katalog von Massnahmen forderte, die zum Ziel hatten, die Aufsicht über die Krankenkassen zu stärken und die Transparenz zu erhöhen [39].
Diskussionslos nahm der Nationalrat eine Motion Giezendanner (svp, AG) an, welche forderte, dass die Krankenkassen jährlich in ihrem Geschäftsbericht die Entschädigungssumme für den gesamten Verwaltungsrat, den Vorstandspräsidenten und den CEO einzeln offenlegen müssen. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt, da eine Umsetzung im Rahmen des neuen Aufsichtsgesetzes, dessen Vorentwurf Ende 2010 in die Vernehmlassung gesendet wurde, erfolgen soll [40].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) mit 105 zu 45 Stimmen ab. Die Initiative forderte, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung dahingehend geändert werde, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, eine kantonale Einheitskasse für die Grundversicherung zu schaffen. Die Kommission des Nationalrates hatte die parlamentarische Initiative mit 15 zu 4 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen, weil diese eine Kantonalisierung des Gesundheitswesens verstärken würde, Einheitskassen nicht als Rezept gegen die steigenden Gesundheitskosten angesehen werden und es den Kantonen bereits heute freigestellt sei, öffentliche Krankenkassen zu gründen [41].
Ebenfalls keinen Erfolg hatte eine parlamentarische Initiative der SP, welche die Schaffung einer einzigen nationalen öffentlichen Krankenkasse forderte, die vom Bund mit der Umsetzung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beauftragt würde. Die Kommission des Nationalrates hatte die Initiative mit 16 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass die schon mehrfach diskutierte Idee einer nationalen Einheitskasse nicht als Lösung für die Probleme im Gesundheitswesen angesehen werden könne. Eine links-grüne Minderheit hingegen befürwortete die Initiative, da sich der Wettbewerb unter den Krankenversicherern nicht bewährt habe. Der Nationalrat folgte allerdings der Mehrheit seiner Kommission und lehnte die parlamentarische Initiative mit 104 zu 53 Stimmen ab [42].
Eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH), welche die Zulassung von Versicherungsformen forderte, bei denen die Versicherten sich in stärkerem Ausmass an den Kosten beteiligen können als bisher, hatte auch keinen Erfolg. Durch die Motion sollten die Wahlfranchisen neu mit einer Obergrenze von 3000 Fr. und nicht wie bisher 2500 Fr. angeboten werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er dadurch die Solidarität zwischen jüngeren und älteren sowie zwischen gesunden und kranken Versicherten geschwächt gesehen hätte. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 20 zu 11 Stimmen ab [43].
Eine von der kleinen Kammer angenommene Motion Frick (cvp, SZ), welche forderte, dass Krankenkassen unter einheitlicher Leistung für die obligatorische Grundversicherung in derselben Prämienregion dieselbe Prämie festlegen müssen und so den Aufbau von Billigkassen unterbinden wollte, wurde im Nationalrat mit 98 zu 84 Stimmen abgelehnt, nachdem die vorberatende Kommission des Nationalrates diese mit 13 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen hatte [44].
Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) ab, welche forderte, dass der Deckungszeitraum der Krankentaggeldversicherung und der Krankenpflegeversicherung vereinheitlicht werden. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, da für die Krankentaggeldversicherung kein Obligatorium bestehe [45].
Eine Motion der Fraktionen von CVP, EVP und GLP forderte dringliche Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Nationalrat hatte im Vorjahr bereits die ersten drei Ziffern der Motion angenommen. Dabei ging es erstens um den kontinuierlichen Anstieg der Tarife für ambulante Spitalbehandlungen, zweitens um die hohen Preise von Medikamenten und drittens um die hohen Preise von diagnostischen und therapeutischen Mitteln und Gegenständen. Ziffer 4 der Motion hatte der Nationalrat gemäss Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Diese bezog sich auf eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Ständerat folgte nun dem Nationalrat und den Empfehlungen von Kommission und Bundesrat und nahm ebenfalls Ziffer 1 bis 3 der Motion an und lehnte Ziffer 4 ab [46].
Mit dem Stichentscheid der Präsidentin lehnte der Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) ab, welche die Sans-Papiers von der Grundversicherung in der Krankenpflege ausnehmen und deren Gesundheitsversorgung über andere gesetzliche Wege regeln wollte. Der Motionär begründete sein Anliegen insbesondere mit erheblichen praktischen Problemen bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, da er der Ansicht war, dass die vom Motionär aufgeworfene Problematik nicht durch den Ausschluss einer Bevölkerungsgruppe aus dem Krankenversicherungsgesetz gelöst werden könne. Vom Nationalrat angenommen wurde hingegen ein Postulat Heim (sp, SO), welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Problematik „Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers“ auszuarbeiten. Insbesondere geht es der Postulantin darum zu klären, ob und wie eine einheitliche, rechtliche und gesundheitspolitisch korrekte Handhabung der Versicherung von Sans-Papier geregelt werden kann [47].
Eine Motion Teuscher (gp, BE) forderte, dass die Gehälter der oberen Kader bzw. die Entschädigung der Leitungsorgane der Versicherer im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung nach oben begrenzt werden können. Der Bundesrat war der Ansicht, dass kein Anlass bestehe, die Löhne der leitenden Organe der Krankenversicherer zu begrenzen, solange die Versicherer ihre Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass beschränken und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Diese Meinung teilte auch der Nationalrat, welcher den Vorstoss mit 112 gegen 58 Stimmen ablehnte [48].
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Vor dem Hintergrund der Prämienerhöhungen hatte der Bundesrat im Vorjahr eine Botschaft für eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes mit Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung vorgelegt. Das Geschäft war in der Differenzbereinigung steckengeblieben. Im Berichtsjahr wurde die Vorlage nun zu Ende verhandelt. Bei der weiteren Beratung der Differenzen hielt der Ständerat, abgesehen vom Verbot der Finanzierung von Telefonwerbung, an seinen Beschlüssen fest. Demnach plädierte er nach wie vor dafür, dass in den Rechnungen die Diagnosen in verschlüsselter Form aufgeführt werden müssen. Ausserdem bestätigte er seinen Beschluss, wonach bei gleicher Eignung nur noch Präparate zu zahlen sind, die maximal 10% teurer sind als das jeweils günstigste Medikament. Auch bei der zweiten Vorlage, beim differenzierten Selbstbehalt, hielt er an seiner Linie fest und forderte, diese Frage in der Managed-Care-Vorlage zu lösen [49].
In der weiteren Differenzbereinigung schwenkte der Nationalrat in der Frage der Aufführung der Diagnosen in den Rechnungen auf die Linie der kleinen Kammer um, ergänzte die neue Vorschrift jedoch mit einem Auftrag an den Bundesrat, der dazu nähere Vorschriften erlassen sollte und dabei den Datenschutz und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten habe. In der Frage der Kostenvergütung der Medikamente hielt der Nationalrat an seiner Fassung fest. Bei den übrigen Differenzen schloss er sich dem Ständerat an [50].
Der Ständerat schloss sich in der Folge bei der Frage der verschlüsselten Diagnosen der Formulierung der grossen Kammer an. Als letzte Differenz blieb damit die Abgabe von preisgünstigen Medikamenten. Eine Kommissionsmehrheit hatte beantragt, an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Der Entscheid fiel knapp, mit 20 zu 20 Stimmen und dem Stichentscheid der Präsidentin, zugunsten des Festhaltens an der eigenen Position aus [51].
Die damit notwendig gewordene Einigungskonferenz entschied sich betreffend die Modalitäten bei der Abgabe von preisgünstigen Medikamenten für die Fassung des Nationalrates. Diesem Antrag schlossen sich die beiden Räte diskussionslos an [52].
In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage über die Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung mit 33 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen an. Im Nationalrat hingegen sprach sich die SP-Fraktion gegen die Vorlage aus, da diese einseitig und unsozial sei. Neben der SP stimmte auch die SVP-Fraktion zu einem grossen Teil gegen die Vorlage, während sich die Grünen mehrheitlich der Stimmen enthielten. So wurde das Geschäft in der grossen Kammer mit 97 zu 76 Stimmen bei 19 Enthaltungen abgelehnt [53].
Nachdem die erste Vorlage über die Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung somit gescheitert war, folgte der Ständerat in der Wintersession dem Nationalrat auch bezüglich des zweiten Teils der Vorlage, welcher sich mit dem differenzierten Selbstbehalt beschäftigte. Der Ständerat stimmte damit dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates zu, da die Frage des differenzierten Selbstbehaltes im Rahmen der Managed-Care Vorlage, die im Folgenden beschrieben wird, behandelt werden sollte [54].
Nach dreieinhalb Jahren befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der KVG-Revision zu Managed-Care. Zentrale Elemente der Vorlage sind die Verpflichtung der Krankenversicherer, Managed-Care-Modelle anzubieten, die Budgetverantwortung für die integrierten Versorgungsnetzwerke sowie der differenzierte Selbstbehalt für die Versicherten. Das Eintreten auf die Vorlage war in der grossen Kammer unbestritten, da alle Fraktionen die Bedeutung und den Wert von Managed Care betonten. Uneinig war sich der Rat über die Frage der Kostenbeteiligung der Versicherten. Eine links-grüne Minderheit bekämpfte erfolglos die Erhöhung des Selbstbehaltes. Ebenfalls gegen die Stimmen aus dem links-grünen Lager beschloss der Nationalrat, dass Versicherte in der Regel drei Jahre lang in einem Managed-Care Modell verbleiben, ausser sie bezahlen die Austrittsprämie. Eine Mehrheit von 99 zu 67 Stimmen unterstützte einen Angebotszwang von Managed-Care-Modellen für Krankenversicherer. Der Nationalrat nahm ausserdem einen Einzelantrag Füglistaller (svp, AG) an, welcher den Bundesrat verpflichtet, Anforderungen an die Qualität und den Umfang der Budgetverantwortung der Versorgungsnetzwerke festzulegen. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Rat ausserdem eine Verfeinerung des Risikoausgleichs zwischen den Kassen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 101 zu 43 Stimmen an [55].
Der Ständerat wich in zwei wesentlichen Bereichen von den Vorschlägen des Nationalrates ab: einerseits bei der Angebotspflicht und andererseits beim differenzierten Selbstbehalt. Mit 21 zu 14 Stimmen folgte er der Mehrheit seiner Kommission und strich die Angebotspflicht für die Versicherer. Beim differenzierten Selbstbehalt beantragte die Kommission einen Satz von 5% für Managed-Care-Versicherte und für diejenigen, die weiterhin den Arzt frei wählen wollen, einen Kostenanteil von 15%. Der Ständerat sprach sich auch dafür aus, dass der maximale Selbstbehalt im Gesetz verankert werden soll. Bei der vorzeitigen Auflösung von Versicherungsverträgen strich die kleine Kammer als möglichen Grund die vom Nationalrat vorgesehene überdurchschnittliche Prämienerhöhung [56].
Die 2004 im Ständerat behandelte Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes über die Kostenbeteiligung wurde im Berichtsjahr nun auch vom Nationalrat behandelt. Da das Thema der Kostenbeteiligung und des differenzierten Selbstbehaltes bereits im Rahmen der Vorlage Managed-Care behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst worden waren, beschloss der Nationalrat diskussionslos auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Ständerat schloss sich aus dem gleichen Grund ohne Diskussion dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates an [57].
Die gleiche Argumentation wie bei der Teilrevision zur Kostenbeteiligung traf auch für diejenige zur Vertragsfreiheit zu. Diese Thematik war ebenfalls in der Managed-Care-Vorlage behandelt worden. Der Nationalrat folgte daher dem Entscheid des Ständerates aus dem Jahre 2008 und trat nicht auf diese Vorlage ein [58].
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Die im Vorjahr von National- und Ständerat behandelte parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates über die Nichtbezahlung von fälligen Prämien und Kostenbeteiligungen hatte zwei Punkte übrig gelassen, welche es in der Differenzbereinigung im Nationalrat zu diskutieren gab. Einerseits handelte es sich dabei um die Verteilung der nachträglich eingetriebenen Gelder. Die Mehrheit der Kommission empfahl hier dem Ständerat zu folgen, wonach die Kassen die eingetriebenen Gelder mit den Kantonen zu teilen haben. Während die SP, die Grünen sowie CVP, EVP und GLP dies unterstützten, sprach sich eine rechts-bürgerliche Kommissionsminderheit dafür aus, an der Version des Nationalrates festzuhalten, wonach die Kassen die nachträglich eingetriebenen Prämien für sich behalten können. Die grosse Kammer folgte mit 87 zu 82 Stimmen knapp der Kommissionsminderheit und damit dem Festhalten an der eigenen Position. Andererseits musste der Nationalrat die Frage der Liste von säumigen Zahlern und dem möglichen Leistungsaufschub diskutieren. Eine Kommissionsmehrheit verlangte, auf die generelle Einführung des sogenannten Thurgauer-Modells zu verzichten. Dieses Modell sieht vor, dass Kantone eine Liste von Personen erstellen können, die trotz Mahnung und Betreibung ihre Prämien nicht bezahlen. Eine Kommissionsminderheit schlug vor, der Fassung des Ständerates zu folgen. Gegen den Willen der Ratslinken und des Bundesrates folgte der Nationalrat in dieser Sache dem Ständerat mit 107 zu 68 Stimmen. Damit stimmte auch die grosse Kammer einer allgemeinen Einführung der Thurgauer Praxis zu, allerdings mit der vom Ständerat zuvor festgelegten Einschränkung, dass bei den Listen der säumigen Zahler die Kantone alleine bestimmen können, welche Schuldner sie auf diese Liste nehmen [59].
Bei der weiteren Differenzbereingung im Ständerat gaben nochmals das Mahnverfahren und die Verteilung der nachträglich eingetriebenen Gelder zu reden. Entgegen der Kommissionsmehrheit folgte der Ständerat in der Frage des Mahnverfahrens mit 17 zu 15 Stimmen dem Nationalrat, der zwar einen weiteren Mahnschritt vorsah, aber der aktuellen in einer Verordnung formulierten Praxis entsprach. Ohne Diskussion hielt die kleine Kammer an ihrem Beschluss fest, dass die nachträglich eingetriebenen Gelder zu 50% an die Kantone gehen sollen. Dem schloss sich schliesslich der Nationalrat ohne weitere Diskussion an [60].
In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte die parlamentarische Initiative und damit die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung einstimmig an. Der Nationalrat tat dies mit 193 zu 0 Stimmen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen [61].
Durch einen Ordnungsantrag war im Vorjahr eine Motion Stähelin (cvp, TG) an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zurückgewiesen worden. Die Motion forderte, dass Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation in der Lage sind, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, dies aber trotzdem nicht tun, auf einer Liste erfasst werden, welche nur den Leistungserbringern, Gemeinden und Kantonen zugänglich ist. Die Kommission des Ständerates beantragte einstimmig, die Motion abzulehnen. Auch der Motionär selbst forderte den Ständerat zur Ablehnung auf, denn das Anliegen wurde inzwischen bereits durch die oben genannte parlamentarische Initiative aufgegleist. In diesem Sinne lehnte der Ständerat die Motion ab [62].
Eine im Vorjahr von der kleinen Kammer angenommene Motion Schwaller (cvp, FR), welche den Leistungskatalog der Grundversicherung als Positivkatalog formulieren und eine strenge Überprüfung nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit vornehmen wollte, lehnte der Nationalrat ab [63].
Auch eine parlamentarische Initiative Steiert (sp, FR) lehnte die grosse Kammer mit 120 zu 62 Stimmen ab. Die Initiative hätte verlangt, dass Rechnungen von Versicherten, die ihre Grundversicherung und ihre Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, über den Zusatzversicherer ausgeführt werden sollen. Der Initiant begründete seinen Vorstoss vor allem mit Abgrenzungsschwierigkeiten, welche entstünden, wenn Rechnungen über zwei Versicherer abgewickelt werden müssten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hatte mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Eine links-grüne Minderheit hatte argumentiert, dass mit der Initiative die Abrechnungen für Versicherte und Leistungserbringer vereinfacht würden. Die Mehrheit der Kommission sprach sich jedoch dagegen aus, die Krankenpflegeversicherung mit den Zusatzversicherungen zu vermischen [64].
Der Ständerat nahm ein Postulat Berberat (sp, NE) an, welches eine Festlegung objektiver Kriterien für Behandlungen mit zulassungsüberschreitendem Einsatz von Medikamenten, insbesondere für die Behandlung seltener Krankheiten fordert [65].
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Unfallversicherung
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung an seine Kommission zur Detailberatung zurückgewiesen. Nun behandelte die grosse Kammer das umstrittene Geschäft erneut. Bevor nun aber die Detailberatung aufgenommen werden konnte, musste der Nationalrat über zwei Anträge abstimmen, welche das Geschäft, jeweils aus unterschiedlichen Gründen, an den Bundesrat zurückweisen wollten. Ein Minderheitsantrag Scherer (svp, ZG) erachtete die Rückweisung als gerechtfertigt, weil mit der Vorlage die Koordinationsprobleme mit anderen Sozialversicherungsthematiken nicht gelöst seien. Ein Einzelantrag Messmer (fdp, TG) hingegen verlangte, dass die Regierung eine neue Vorlage ausarbeiten sollte, mit dem Ziel, sich auf die notwendigsten Änderungen zu beschränken. Die grosse Kammer zeigte sich in der Frage der Rückweisung geteilt. Während die Grünen, die SP, die BDP ebenso wie ein Teil der SVP für eine Rückweisung an den Bundesrat plädierten, sprachen sich die CVP und die FDP-Fraktionen für die Beratung der Vorlage aus. Schliesslich stimmte der Nationalrat mit 108 zu 63 Stimmen für den Einzelantrag Messmer und damit für eine Rückweisung an den Bundesrat [66].
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Arbeitslosenversicherung
Im Berichtsjahr behandelte das Parlament die Differenzen bezüglich der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Der Ständerat folgte in seiner Differenzbereinigung weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates. In einigen Punkten hielt er jedoch an seinem bisherigen Standpunkt fest. So wurde die vom Nationalrat beschlossene Verlängerung der besonderen Wartezeiten gestrichen ebenso wie die Kürzung der Taggelder um 5% nach einer Bezugsdauer von 260 bzw. 330 Tagen. Bei der Höchstzahl der Taggelder hielt die kleine Kammer an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abstufung fest, bei der auch Personen unter 30 Jahren anspruchsberechtigt sind. Ausserdem schlug die Kommissionsmehrheit einen Kompromiss für die unter 25-jährigen vor. In Abweichung zum Nationalrat sollten sie anstelle von 130 Taggeldern maximal 200 Taggelder erhalten. Schliesslich verzichtete der Ständerat auf die Einführung eines Strafmasses von bis zu sechs Monaten Gefängnis im Falle eines betrügerischen Bezuges [67].
Der Nationalrat schwenkte in der Differenzbereinigung auf die Linie des Ständerates ein. Er sah von einer Kürzung der Taggelder und einer Verlängerung der besonderen Wartezeiten ab. Auch bei der Kürzung der Taggelder für unter 30-Jährige und bei den unter 25-Jährigen schwenkte er auf die Vorschläge des Ständerates ein. Abweichungen ergaben sich in Bezug auf die Datenbekanntgabe an die Ausländerbehörden sowie bezüglich der Strafbestimmungen. Hier hielt der Nationalrat an seinen Beschlüssen fest [68].
Die beiden verbliebenen Differenzen bereinigte der Ständerat, indem er den Beschlüssen des Nationalrates diskussionslos zustimmte. In der Schlussabstimmung stimmte er dem Entwurf mit 32 zu 12 Stimmen zu. Im Nationalrat äusserten sowohl die SVP als auch die Linke ihren Unmut über die Vorlage. Die SVP enthielt sich in der Schlussabstimmung der Stimme und die Ratslinke stellte in Aussicht, dass sie bei Annahme der Vorlage zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum ergreifen werde. Der Nationalrat stimmte der Vorlage schliesslich mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen zu [69].
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Über das Referendum gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welches die Gewerkschaften zusammen mit den linken Parteien ergriffen hatten, wurde am 26. September abgestimmt. Das Volk nahm die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 53,4% an. Gegen die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hatten nur die Urheber des Referendums Parolen gefasst; alle anderen grossen Parteien empfahlen die Änderung zur Annahme. Auffallend war, dass sich die Parteien auch bei den kantonalen Sektionen einig waren. Einzig bei der EVP wichen zwei Kantonalparteien vom Parolenentscheid ab [70].
Bei den kantonalen Abstimmungsergebnissen zeigten sich Unterschiede in den verschiedenen Sprachregionen der Schweiz. Während die französische und die italienische Schweiz die Änderung des Arbeitslosengesetzes ausnahmslos ablehnten, gab es in der Deutschschweiz mit Basel-Stadt nur einen einzigen Kanton, der die Änderung nicht befürwortete. Für den Abstimmungsentscheid waren im Wesentlichen der Links-Rechts-Gegensatz und das Alter von Bedeutung. Personen, die sich politisch links einstuften, verwarfen die Vorlage mehrheitlich. Die Altersklassen mit den höchsten Beschäftigungsrisiken, die von der Verlängerung der Karenzzeiten am meisten betroffen sind, also vor allem die jungen Stimmberechtigten, lehnten die Revision deutlich ab. Die über 70-jährigen Stimmbürger, welche als Leistungsbezüger nicht mehr in Frage kommen, stimmten den Leistungskürzungen mehrheitlich zu. Während den Ja-Stimmenden die finanzielle Sicherung der Arbeitslosenversicherung besonders wichtig war, stellte für die Nein-Stimmenden die Solidarität mit den Arbeitslosen das wichtigste Motiv dar [71].
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Abstimmung vom 26. September 2010

Beteiligung: 35,5%
Ja: 958 913 (53,4%)
Nein: 836 101 (46,6%)

Parolen:
Ja: FDP, CVP, SVP, EDU, FP, GLP, BDP; ZSA, eco, SGV, SBV.
Nein: SP, EVP (2*), CSP, PdA, GP, SD, KVP; SGB, TravS.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der Nationalrat führte Anfang März eine ausserordentliche Session zum Thema Arbeitslosigkeit durch. Während im Ständerat keine entsprechenden Beratungsgegenstände vorlagen, gab es im Nationalrat eine ganze Reihe davon. Zunächst erhielten die Sprecher der einzelnen Fraktionen Gelegenheit, sich zum Thema zu äussern, ebenso wie die Vertreterin des Bundesrates. Anschliessend wurde über die zahlreichen Motionen und weitere parlamentarische Vorstösse abgestimmt, die im Folgenden zusammengefasst aufgeführt werden [72].
Von Seiten der SP kamen vor allem Vorstösse im Bereich der Aus- und Weiterbildung von arbeitslosen Personen. Drei dieser Motionen stammten von Josiane Aubert (sp, VD) und wurden vom Nationalrat abgelehnt. Erstere wollte für junge Arbeitslose ohne Grundausbildung zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen und dazu den Bundesrat beauftragen, vorübergehende konjunkturelle Massnahmen zu ergreifen. Unternehmen, die arbeitslose Lernende einstellen, sollten mit einer Jahresprämie von 5000 Fr. pro Ausbildungsplatz belohnt werden [73]. Die zweite Motion wollte die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes besser ausnützen und forderte, dass Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit Schritte unternehmen, um ihre Bildungsleistungen validieren zu lassen, von der Verpflichtung der Arbeitssuche befreit werden [74]. Die dritte Motion Aubert (sp, VD) wollte die Ausbildungszuschüsse in der Arbeitslosenversicherung ausbauen, indem das Mindestalter für den Erhalt von Bildungszulagen, welches bei 30 Jahren festgelegt ist, aufgehoben werden sollte [75]. Auch eine Motion Nordmann (sp, VD), welche ein nationales Programm zur Requalifizierung der erwerbstätigen Bevölkerung forderte, hatte im Nationalrat keinen Erfolg [76]. Ebenfalls chancenlos war eine Motion Marra (sp, VD), welche den Bundesrat beauftragen wollte, eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzulegen, mit welcher der Erwerb eines neuen Berufes gefördert werden sollte [77].
Drei weitere Vorstösse zielten auf eine stärkere Einbindung der Unternehmen bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Ein Postulat Hodgers (gp, GE) verlangte vom Bundesrat, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeiten, denjenigen Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit IV-Rente oder Langzeitarbeitslose einstellen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm die grosse Kammer das Postulat mit 119 zu 59 Stimmen an [78]. Hingegen lehnte der Nationalrat eine Motion Robbiani (cvp, TI) mit 111 zu 74 Stimmen ab, welche für die Arbeitgeber einen Anreiz schaffen wollte, Arbeitslose anstelle von neu zugewanderten Arbeitskräften einzustellen. Dazu wäre der Bundesrat beauftragt worden, das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach Anstellungszuschüsse ausgerichtet werden könnten, wenn in einzelnen Branchen oder Kantonen, die Arbeitslosigkeit bei 4% oder höher liegt, in diesen Branchen oder Kantonen der Zustrom an ausländischen Arbeitskräften anhält und der Arbeitgeber eine arbeitslose Person unbefristet anstellt [79]. Den dritten Vorstoss in diesem Bereich, eine Motion Ineichen (fdp, LU), welche forderte, dass der Bundesrat eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen unterbreite, analog zu derjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, lehnte der Nationalrat diskussionslos ab [80].
Ein weiteres thematisches Bündel an Vorstössen beschäftigte sich mit der Arbeitslosenversicherung und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Schweiz. Der Nationalrat nahm ein Postulat Fässler-Osterwalder (sp, SG) an, welches den Bundesrat beauftragte, in einem Bericht darzulegen, wie hoch die Kostenverlagerungen aufgrund des in der aktuellen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgesehenen Leistungsabbaus für Kantone und Gemeinden ausfallen werden [81]. Weniger Erfolg hatten eine Motion Robbiani (cvp, TI) und eine Motion Berberat (sp, NE). Erstere wollte die Höchstzahl der Taggelder auf 520 erhöhen, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote während mindestens sechs Monaten 3,5% übersteigt [82]. Zweitere forderte, dass mittels einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Unterstützungsmassnahmen für Regionen, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wieder eingeführt werden [83].
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Weiterführende Literatur
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CHSS, 2010, S. 188-218 (Schwerpunktthema „Finanzmarktkrise und die Konsequenzen für die Sozialversicherungen“).
CHSS, 2010, S. 256-269 (Schwerpunktthema „Entwicklung der einzelnen Sozialversicherungen“).
Häusermann, Silja, The politics of welfare state reform in continental Europe : Modernization in hard times, New York 2010.
Schumacher, Beatrice, Freiwillig verpflichtet. Gemeinnütziges Denken und Handeln in der Schweiz seit 1800, Zürich 2010.
Widmer, Dieter, Die Sozialversicherung in der Schweiz, Zürich 2010.
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Berger, Cyrill, Die Herabsetzung und der Erlass von AHV-Beiträgen, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 251-270.
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Hürzeler, Marc M., Berufliche Vorsorge und Haftpflichtrecht, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 1-17.
Meyer, Ulrich / Uttinger, Laurence, Die Rechtssprechung des Bundesgerichtes zum BVG, 2005-2009 (Teil 1), in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 81-141.
Meyer, Ulrich / Uttinger, Laurence, Die Rechtssprechung des Bundesgerichtes zum BVG, 2005-2009 (Teil 2), in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 230-250.
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CHSS, 2010, S. 4-25 (Schwerpunktthema „50 Jahre Invalidenversicherung“).
Duc, Jean-Louis, Bref avis concernant la compensation d’arrérages de rente AI versés rétroactivement avec un salaire payé par l’employeur, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 35-38.
Mosimann, Hans-Jakob, Teilerwerbstätige in der Invalidenversicherung, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 271-274.
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Maillard, Pierre-Yves, Soigner l'assurance maladie!: d'une concurrence illusoire à des coopérations efficaces, Lausanne 2010.
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Holzer, André Pierre, Der versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 54/2010, S. 201-229.
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[1] AB NR, 2010, S. 90.
[2] AB NR, 2010, S. 925 f.
[3] AB NR, 2010, S. 28 ff. Siehe SPJ 2009, S. 213.
[4] AB SR, 2010, S. 492 ff.
[5] AB NR, 2010, S. 1275 ff.; AB SR, 2010, S. 829 f.
[6] AB NR, 2010, S. 1670 f.; AB SR, 2010, S. 1007.
[7] BSV, Sichtbarer Erfolg der 4. und 5. IV-Revision: Erneut deutlich weniger Renten im Jahr 2009, Februar 2010.
[8] AB NR, 2010, S. 50 ff. Siehe SPJ 2009, S. 214.
[9] AB SR, 2010, S. 364; AB NR, 2010, S. 579.
[10] Motion: AB NR, 2010, S. 1534 ff.; Parlamentarische Initiative: AB NR, 2010, S. 1534 ff.
[11] AB NR, 2010, S. 1812 ff.
[12] AB SR, 2010, S. 74 f. Siehe SPJ 2009, S. 215.
[13] BBl, 2010, S. 1817 ff.
[14] AB SR, 2010, S. 642 ff.
[15] AB NR, 2010, S. 2010 ff. und 2085 ff.
[16] AB SR, 2010, S. 51 ff.
[17] AB NR, 2010, S. 1285 ff.
[18] AB SR, 2010, S. 1087 f.; AB NR, 2010, S. 1834 f.
[19] AB SR, 2010, S. 1354; AB NR, 2010, S. 2181.
[20] AB NR, 2010, S. 43 f. Siehe SPJ 2009, S. 217.
[21] AB SR, 2010, S. 165 ff.; AB NR, 2010, S. 382.
[22] AB SR, 2010, S. 361; AB NR, 2010, S. 575.
[23] Presse vom 8.3.10. Siehe SPJ 2008, S. 218 f.
[24] BBl, 2010, S. 2625 ff.; Presse vom 8.2-8.3.10; Lloren, Anouk / Nai, Alessandro / Gavilans, Amanda, Vox-Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. März 2010, Bern und Genf 2010.
[25] AB NR, 2010, S. 278.
[26] AB NR, 2010, S. 1131.
[27] AB NR, 2010, S. 665 ff.
[28] AB SR, 2010, S. 79. Siehe SPJ 2009, S. 218.
[29] AB SR, 2010, S. 1088 f. Siehe SPJ 2009, S. 218.
[30] AB NR, 2010, S. 1328.
[31] AB SR, 2010, S. 1089 ff.
[32] AB NR, 2010, S. 1536 ff.
[33] Standesinitiative: AB NR, 2010, S. 1330 ff.; Motion: AB NR, 2010, S. 2127 ff.
[35] AB SR, 2010, S. 76 ff.
[36] AB NR, 2010, S. 58 f. Siehe SPJ 2009, S. 220.
[37] AB NR, 2010, S. 1543 f.
[38] AB NR, 2010, S. 555.
[39] AB NR, 2010, S. 966.
[40] AB NR, 2010, S. 2159.
[41] AB NR, 2010, S. 1298 ff.
[42] AB NR, 2010, S. 1957 ff.
[43] AB SR, 2010, S. 75 f.
[44] AB NR, 2010, S. 55 ff.
[45] AB NR, 2010, S. 1649.
[46] AB SR, 2010, S. 833 f. Siehe SPJ 2009, S. 220.
[47] Motion: AB SR, 2010, S. 837 ff.; Postulat: AB NR, 2010, S. 86. Siehe unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[48] AB NR, 2010, S. 968 f.
[49] AB SR, 2010, S. 66 ff. Siehe SPJ 2009, S. 220 f.
[50] AB NR, 2010, S. 1052 ff.
[51] AB SR, 2010, S. 830 ff.
[52] AB NR, 2010, S. 1498; AB SR, 2010, 967 f.
[53] AB SR, 2010, S. 1008; AB NR, 2010, S. 1673.
[54] AB SR, 2010, S. 1291.
[55] AB NR, 2010, S. 1003 ff., 1028 ff. und 1038 ff.
[56] AB SR, 2010, S. 1271 ff.
[57] AB NR, 2010, S. 1057; AB SR, 2010, S. 1291. Siehe SPJ 2004, S. 195 f.
[58] AB NR, 2010, S. 1056. Siehe SPJ 2008, S. 224.
[59] AB NR, 2010, S. 44 ff. Siehe SPJ 2009, S. 222 f.
[60] AB SR, 2010, S. 169 f.; AB NR, 2010, S. 382.
[61] AB NR, 2010, S. 579; AB SR, 2010, S. 363.
[62] AB SR, 2010, S. 75. Siehe SPJ 2009, S. 222.
[63] AB NR, 2010, S. 53 ff.
[64] AB NR, 2010, S. 668 ff.
[65] AB SR, 2010, S. 842.
[66] AB NR, 2010, S. 1422 ff. Siehe SPJ 2009, S. 224.
[67] AB SR, 2010, S. 21 ff. Siehe SPJ 2009, S. 224 f.
[68] AB NR, 2010, S. 284 ff.
[69] AB SR, 2010, S. 212 und 361; AB NR, 2010, S. 575 ff.
[70] BBl, 2010, S. 5057 und 8345; Presse vom 26.8.-27.9.10.
[71] Milic, Thomas / Widmer, Thomas, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 26. September 2010, Bern / Zürich 2010.
[72] AB NR, 2010, S. 269 ff.; AB SR, 2010, S. 21.
[73] AB NR, 2010, S. 280.
[74] AB NR, 2010, S. 282.
[75] AB NR, 2010, S. 282.
[76] AB NR, 2010, S. 280.
[77] AB NR, 2010, S. 280 f.
[78] AB NR, 2010, S. 283.
[79] AB NR, 2010, S. 97.
[80] AB NR, 2010, S. 2158.
[81] AB NR, 2010, S. 282.
[82] AB NR, 2010, S. 281.
[83] AB SR, 2010, S. 1070 ff.
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