Economie
Politique économique générale
Le produit intérieur brut de la Suisse a cru d’un pourcent au cours de l’année sous revue. – Dans le cadre du projet Swissness, le Conseil national et le Conseil des Etats étaient en désaccord quant aux critères qui devaient permettre une meilleure protection de la « marque suisse ». – Le peuple a adopté le contre-projet à l’initiative « pour des jeux d’argent au service du bien commun ». – Le Conseil fédéral a soumis un message relatif à une révision de la loi sur les cartels. – Le parlement a élaboré un contre-projet indirect à l’initiative populaire contre les rémunérations abusives.
Konjunkturlage und -politik
Die Weltwirtschaft fand auch im Berichtsjahr nicht auf einen soliden Wachstumskurs zurück. Gemäss dem Internationalen Währungsfonds
verharrte das globale Wirtschaftswachstum auf 3,2%. Die Industriestaaten wiesen ein Wachstum von lediglich 1,3% aus, was gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um 0,3 Prozentpunkte entsprach. Besorgniserregend präsentierte sich die Situation in Westeuropa. Mehrere Volkswirtschaften gerieten an den Rand einer Rezession (Grossbritannien, Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Österreich). Auch der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft liess stark nach. Immerhin nahm dort das Bruttoinlandprodukt im Jahresvergleich um 0,9% zu. Derweil verschärften sich in den stark verschuldeten Ländern Südeuropas die rezessiven Tendenzen. Die Abwärtsspirale setzte sich aufgrund der schwachen Nachfrage nach inländischen Gütern, der einschneidenden staatlichen Sparprogramme und der fragilen Lage des Finanzsystems fort. Im Jahre 2012 schrumpfte das Wachstum der Euro-Zone um 0,4%. Immerhin führte die Verhinderung einer Eskalation der Euro-Schuldenkrise zu einer gewissen Beruhigung an den Finanzmärkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) schuf im Spätsommer die Voraussetzungen, um einen Kollaps der Währungsunion abzuwenden, indem sie sich im Notfall dazu bereit erklärte, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen. Zudem wurden die provisorischen Rettungsschirme EFSF und EFSM durch den permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt, wodurch die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht wurden. Explizit wurde unter der neuen Institution die Rettung von systemrelevanten Banken ermöglicht. Dynamischer zeigte sich die wirtschaftliche Entwicklung in den Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt dank robuster Konsumnachfrage und dem sich erholenden Immobilienmarkt wuchs die US-Wirtschaft um 2,3% (gegenüber 1,8% im Vorjahr). Für Unsicherheit sorgte jedoch Ende Jahr ein Budgetstreit. Erst Anfang Januar 2013 kam im Kongress eine Teileinigung zu Stande, welche das Auslaufen von Steuervergünstigungen und die automatische Inkraftsetzung von Sparmassnahmen verhinderte. Von dieser als « fiscal cliff » bezeichneten Kombination wären negative Wachstumsimpulse ausgegangen. Zu einem spektakulären Aufschwung kam es in Japan, wo im Zuge eines Regierungswechsels eine weitere Lockerung der Geldpolitik vorgenommen wurde. Nach einem Rückgang von 0,6% im Vorjahr registrierte die drittgrösste Volkswirtschaft ein Wachstum von 2,0%. Die aufstrebenden Schwellenländer wuchsen insgesamt um 5,1%, womit ein Rückgang von 0,4 Prozentpunkten resultierte. Die Schwierigkeiten der Industriestaaten wirkten sich negativ auf die Exportvolumen und die Rohstoffpreise aus
[1].
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nahm die
Arbeitslosigkeit im Berichtsjahr zu. 2012 waren weltweit 197 Millionen Personen arbeitslos gemeldet. Vor allem in den Industriestaaten nahm die Zahl der Arbeitslosen deutlich zu. Gemäss Eurostat lag Ende Jahr die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in den Staaten der Europäischen Union bei 10,7%, was einer deutlichen Erhöhung von 0,7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entsprach. Ins Auge stach das grosse Gefälle zwischen den nördlichen und den südlichen Mitgliedsstaaten. Während Österreich (4,3%), Deutschland und Luxemburg (je 5,3%) sowie die Niederlande (5,8%) die niedrigsten Arbeitslosenquoten registrierten, wiesen Griechenland (26,8%) und Spanien (26,1%) mit Abstand die höchsten Raten aus. In den meisten asiatischen Staaten und in den Ländern Lateinamerikas und Afrikas südlich der Sahara stieg die Arbeitslosenquote dagegen nur moderat an oder ging sogar leicht zurück. In Lateinamerika verharrte das Niveau bei 6,6%, in den asiatischen Staaten blieb die Quote mit 3,8 bis 4,5% weiterhin tief. Positiv entwickelten sich die Arbeitsmärkte schliesslich auch in den rohstoffreichen Ländern der ehemaligen Sowjetunion. Anlass zur Sorge gab die anhaltend hohe Jugendarbeitslosigkeit. In den am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Ländern Südeuropas war fast die Hälfte der Stellensuchenden unter 25 Jahren arbeitslos. In den Industriestaaten waren zudem 35% der jugendlichen Arbeitslosen bereits seit sechs Monaten oder länger ohne Stelle
[2].
Trotz der expansiven Geldpolitik blieb die
Inflation auf einem tiefen Niveau. Die Teuerungsraten in den Industriestaaten nahmen gegenüber dem Vorjahr von 2,9% auf 2,3% ab. Die Verbraucherindizes stiegen in den USA um 2,1% und in der Eurozone um 2,3%, während die Preise in Japan konstant blieben. In den Schwellenländern verringerte sich der Inflationsdruck merklich. Wie im Vorjahr war dieser Rückgang auf das leicht schwächere Wirtschaftswachstum, auf die teilweise restriktivere Geldpolitik sowie auf sinkende Rohstoffpreise zurückzuführen. Der Erdölpreis verzeichnete einen Rückgang von rund 10%. Auf dem Weltmarkt sank das Barrel von Januar bis Sommer von etwas über 100 auf unter 80 Dollar, stieg jedoch bis zum Jahresende wieder auf rund 90 Dollar
[3].
Die Schweizer Volkswirtschaft wurde durch die Konjunkturabkühlung im internationalen Umfeld gebremst. Gemäss der Ende Februar 2013 durch das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) veröffentlichten Schätzung
wuchs das Bruttoinlandprodukt 2012 um 1,0%. Somit halbierte sich die Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr. Dennoch vermochte sich die Schweiz ausgesprochen gut gegenüber den Turbulenzen im Ausland zu behaupten. In Anbetracht der hartnäckigen Euro-Krise und der rezessiven Tendenzen in Westeuropa stand die hiesige Wirtschaft auf einem gesunden Fundament. Der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gelang es, die im September 2011 eingeführte Wechselkursuntergrenze von CHF 1.20 gegenüber dem Euro zu verteidigen. Allerdings waren während der Sommermonate gezielte Devisenmarktinterventionen nötig (siehe unten, Teil I, 4b, Währung). Die robuste konjunkturelle Entwicklung war hauptsächlich dem dynamischen Binnenmarkt zu verdanken. Die Konsumausgaben der Privathaushalte stiegen um 2,5%. Ursächlich für die starke Binnenkonjunktur war mitunter die dynamische Einwanderung. Wachstumsbeiträge lieferten auch der Staatskonsum und die Investitionen, wobei im Gegensatz zu den Vorjahren die Bauinvestitionen rückläufig waren. Die Exportwirtschaft erwies sich insgesamt als krisenresistent. Dank dem hohen Anteil der stabilen Pharmaindustrie an den schweizerischen Exporten und der boomenden Uhrenbranche blieb der befürchtete Exporteinbruch aus. Hingegen setzten das schwierige internationale Wirtschaftsumfeld und der starke Schweizer Franken der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie dem Tourismus zu. Beide Wirtschaftszweige verzeichneten schmerzhafte Umsatzeinbussen
[4].
Der schweizerische
Arbeitsmarkt zeichnete sich durch eine ausgeprägte Widerstandsfähigkeit aus. Trotz dem gedrosselten Wirtschaftswachstum nahm die Beschäftigung leicht zu. Ende Jahr zählte die Schweizer Volkswirtschaft 4,116 Mio. Beschäftigte. Dies entsprach einem Anstieg innert Jahresfrist um 1,8 Prozent. Im Jahresdurchschnitt waren 125 594 Personen arbeitslos gemeldet, 2 704 mehr als 2011. Entsprechend erhöhte sich die durchschnittliche Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 2,9%. Gemäss dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) lag damit das dritttiefste Ergebnis der vergangenen zehn Jahren vor
[5].
Was die
Preisentwicklung betraf, verzeichnete der Landesindex der Konsumentenpreise einen Rückgang von 0.7%. Der Hauptgrund für die negative Jahresteuerung war in der Frankenstärke zu suchen, die für eine Verbilligung der Importgüter sorgte. Letztmals war in der Schweiz im Krisenjahr 2009 eine negative Inflationsrate registriert worden
[6].
Aufgrund der intakten Wirtschaftslage wurden im Berichtsjahr auf Bundesebene keine bedeutenden konjunkturpolitischen Geschäfte behandelt.
Strukturpolitik
Im Berichtsjahr setzte sich das eidgenössische Parlament auf intensive Art und Weise mit der
Swissness-Vorlage auseinander. Die entsprechende Botschaft hatte der Bundesrat bereits im Jahr 2009 verabschiedet. Die Landesregierung hatte sich mit diesem Geschäft zum Ziel gesetzt, die « Marke Schweiz », deren Mehrwert gemäss Schätzungen rund 5,8 Milliarden Franken pro Jahr betrug, langfristig zu erhalten und ihre Stellung zu sichern. Dazu sollte das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz) geändert und das Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) totalrevidiert werden. Im Rahmen des Markenschutzgesetzes schlug der Bundesrat vor, neue Kriterien zur präziseren Bestimmung der geographischen Herkunft eines Produkts zu verankern. Was deren Bestimmung betraf, beantragte er eine Unterteilung in drei Kategorien: Naturprodukte, verarbeitete Naturprodukte und andere Produkte, wobei in der letztgenannten Kategorie Industrieprodukte im Vordergrund standen. Um die missbräuchliche Verwendung von « Swiss made » durch ausländische Unternehmen zu bekämpfen, sah die Vorlage ausserdem ein Register für geographische Markenangaben sowie die Schaffung eines Schweizer Schutztitels vor. Mit der Revision des Wappenschutzgesetzes bezweckte der Bundesrat die Unterscheidung zwischen dem Schutz des Wappens der Eidgenossenschaft (Schweizerkreuz in einem Wappenschild) einerseits und der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes andererseits. Während das Wappen der ausschliesslichen Verwendung durch die Eidgenossenschaft vorbehalten blieb, sollten die Schweizer Fahne und das Schweizerkreuz auch auf Produkten von jenen Unternehmen angebracht werden dürfen, welche die zu bestimmenden Herkunftskriterien der « Marke Schweiz » erfüllten In der Frühlingsession befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit der Swissness-Vorlage. Während mit dem Schutz der « Marke Schweiz » die Hauptzielsetzung unbestritten war, entbrannte eine heftige Debatte über die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit ein bestimmtes Produkt in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kam. Der bundesrätliche Entwurf erfuhr eine gewichtige Differenzierung. In Abweichung zum Bundesrat, der bei den verarbeitenden Naturprodukten einen einheimischen Anteil von mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts vorschlug, beschloss der Nationalrat, zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln zu unterscheiden. Bei stark verarbeiteten Lebensmitteln sollten 60 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen und 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Bei wenig verarbeiteten Lebensmitteln sollte dagegen eine entsprechende 80-Prozent-Regel gelten. Von diesen Anforderungen ausgeschlossen wurden Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Ausserdem folgte die grosse Kammer dem Bundesrat in Bezug auf die Restkategorie. Demnach mussten bei industriellen und anderen Produkten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten (inklusive Forschung und Entwicklung) in der Schweiz anfallen. Diese Lösung setzte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegenüber einem Anteil von 50 Prozent durch, welcher namentlich von den Vertretern der exportierenden Industrie bevorzugt wurde. Aufgrund von zahlreichen Einzelanträgen wurde die Swissness-Vorlage im Ständerat nicht wie geplant in der Herbst-, sondern erst in der Wintersession beraten. Nach dem Nationalrat sprach sich auch die kleine Kammer für einen besseren Schutz der « Marke Schweiz » aus. Der Ständerat wich jedoch in zwei wichtigen Punkten vom Nationalrat ab. Was die industriellen Produkte betraf, setzte sich mit 24 zu 18 Stimmen die tiefere 50-Prozent-Hürde durch. Bei den verarbeiteten Naturprodukten verwarf der Ständerat die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln. Eine Mehrheit von 29 zu 13 Stimmen erachtete die Anwendung der vom Nationalrat beschlossenen Differenzierung als zu kompliziert. In Übereinstimmung mit dem bundesrätlichen Vorschlag sollten bei allen verarbeiteten Produkten mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Zur Differenzbereinigung ging die Swissness-Vorlage zurück an den Erstrat. Das Geschäft wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2013 traktandiert
[7].
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Swissness-Vorlage stimmte der Ständerat in der Wintersession einer Motion seiner Kommission für Rechtsfragen zu, welche sich mit der
geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen beschäftigte. Der Vorstoss forderte, dass der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln hatte. Das Geschäft wurde im Nationalrat erst im Folgejahr behandelt
[8].
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führte zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen ein
Bürokratiemonitor ein. Im November wurden 1 340 repräsentativ ausgewählte UnternehmerInnen befragt. Während 49,5 % der befragten Personen die subjektive Belastung als gering oder eher gering empfanden, beklagten sich 50,5 % über eine hohe oder eher hohe administrative Belastung. Auf Ebene der gesetzlichen Vorschriften gab mehr als die Hälfte der Befragten eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) sowie Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) an. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) bestand ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wurde die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA und Handelsregister empfunden. Im Allgemeinen wurde die wahrgenommene Belastung als zunehmend beurteilt. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) war eine Mehrheit der Befragten der Ansicht, dass die Belastung in den vergangenen drei Jahren zugenommen hatte. Um Trendaussagen zu erlauben, wurde eine Wiederholung des Bürokratiemonitors ins Auge gefasst
[9].
Im Juli gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die von der FDP lancierte eidgenössische
Volksinitiative „Bürokratie-Stopp“ nicht zustande gekommen war, da das Begehren die erforderlichen 100 000 gültigen Unterschriften nicht auf sich vereinigen konnte. Von den fristgerecht eingereichten Unterschriften waren auch unter Einschluss aller Zweifelsfälle nur deren 97 537 gültig
[10].
Gegen den Antrag des Bundesrats überwies das Parlament eine Motion Amstutz (svp, BE), welche die Beseitigung von administrativen Vorschriften im Gastgewerbe forderte. Die Intervention wurde aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2008 eingereicht, wonach die Errichtung von
saisonal betriebenen Strassencafés neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung neu auch einer Baubewilligung bedurfte. Mit der Annahme der Motion wurde die Landesregierung beauftragt, im Raumplanungsbereich eine Regelung vorzulegen, welche festhielt, dass solche Strassencafés ohne Baubewilligung betrieben werden konnten
[11].
Gemäss der Weltbank dauerten die Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz im Durchschnitt 18 Tage. Der Ständerat überwies in der Wintersession ohne Gegenstimmen ein Postulat Schmid (fdp, GR), das den Bundesrat damit beauftragte, die
Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen zu prüfen. Ein sogenanntes «One-Stop-Shop-Verfahren» sollte Unternehmensgründungen innerhalb von fünf Arbeitstagen ermöglichen
[12].
Im Bereich der
Regionalpolitik hiess der Ständerat in der Wintersession ein Postulat Lombardi (cvp, TI) in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gut. Der Bundesrat wurde ersucht, die Neue Regionalpolitik des Bundes (Mehrjahresprogramm von 2008 bis 2015) zu evaluieren und basierend auf diesen Ergebnissen die Modalitäten einer allfälligen Beteiligung der Schweiz am fünften Interreg-Programm der Europäischen Union (Förderperiode 2014 bis 2020) zu prüfen
[13].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Fiala (fdp, ZH)
zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zulieferindustrie. Der Bundesrat sollte prüfen, wie diese Betriebe bei der angewandten Forschung und Entwicklung grenzüberschreitend vernetzt und eingebunden werden konnten
[14].
Mit der Annahme eines Postulats Schneider-Schneiter (cvp, BS) beauftragte der Nationalrat die Landesregierung in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Schweiz langfristig die von der Industrie benötigten Ressourcen an
Metallen der Seltenen Erden sichern wollte
[15].
Im Bereich der
Ladenöffnungszeiten lehnte der Ständerat in der Herbstsession eine Motion Hutter (fdp, ZH) ab, welche forderte, dass die Kantone die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festlegen konnten. Eine Mehrheit der kleinen Kammer vertrat die Ansicht, dass das Arbeitsrecht den Kantonen bis dato genügend Freiraum gewährte. Der Nationalrat hatte diesem Vorstoss bereits im Jahre 2011 zugestimmt
[16].
Eine Studie der Credit Suisse war im Jahre 2009 zum Ergebnis gekommen, das bis 2014 rund 77 000 Unternehmen vor einer
Nachfolgeregelung stehen würden, was einem beträchtlichen Anteil von 26% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen entsprach. Von dieser Herausforderung waren hochgerechnet 975 000 Arbeitsplätze betroffen – die meisten davon in den kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU). Um deren Fortbestand zu erleichtern, nahm der Nationalrat in der Berichtsperiode eine Motion Rime (svp, FR) an. Diese bezweckte eine Lockerung in Bezug auf die Bestimmungen betreffend Firmennamen (Artikel 944ff. des Obligationenrechts). Der Motionär erachtete die geltenden Bestimmungen als zu strikt, da im Firmennamen von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften bisher einzig der Name der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften aufgeführt werden durfte. Der Vorstoss forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft stand noch aus. In der Wintersession nahm der Ständerat eine Motion Bischof (cvp, SO) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Hier wiederum war der Beschluss des Nationalrats im Berichtsjahr noch hängig
[17].
Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr lehnte der Ständerat in der Frühjahrssession des Berichtsjahrs eine Motion Graber (svp, BE) ab, die mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses die
Befreiung von Beherbergungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuerpflicht für das Jahr 2012 forderte. Mit 26 zu 15 Stimmen folgte die kleine Kammer der Empfehlung des Bundesrats. Ebenfalls in der Frühjahrssession stellte sich das Parlament im Rahmen der Vereinfachungs-Vorlage der Mehrwertsteuer gegen eine
einjährige
Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer. Mit 92 zu 88 Stimmen lehnte es der Nationalrat im Februar ab, auf entsprechende Beratungen einzutreten. In der grossen Kammer setzten sich die Fraktionen der SVP, der BDP, eine Mehrheit der CVP sowie eine Minderheit der FDP vergeblich für diese Massnahme ein, die Steuerausfälle in der Höhe von mindestens 160 Millionen Franken zur Folge gehabt hätte. Die Befürworter argumentierten, dass aufgrund des starken Schweizer Frankens die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Hotellerie auf dem Spiel stand. Die Gegner waren ihrerseits der Ansicht, dass die Befreiung rechtlich problematisch war, da die Verfassung für Beherbergungsleistungen eine intermediäre Besteuerung vorsah, die zwischen dem reduzierten Satz von 2,5% und dem Normalsatz von 8% zu liegen hatte. Zudem wandten sie sich gegen eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Im März folgte die kleine Kammer dem Beschluss des Nationalrats. Der Nichteintretensentscheid fiel im Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen weit deutlicher aus. Der Verband Hotelleriesuisse zeigte sich über das Scheitern der befristeten Mehrwertsteuerbefreiung enttäuscht und forderte die Politik auf, andere Massnahmen zu ergreifen, um den Tourismus zu unterstützen
[18].
Für zahlreiche Touristen – insbesondere für jene aus den aufstrebenden Schwellenländern und dem arabischen Raum – zählte das Einkaufen zu den wichtigsten Motiven für eine Reise in die Schweiz. Das Arbeitsgesetz sah Sonderbestimmungen für Betriebe vor, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienten. Um den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs Rechnung zu tragen und den Schweizer Tourismus zu stärken, verlangte eine Motion Abate (fdp, TI) eine
Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Der Motionär hielt insbesondere die Begriffe „Fremdenverkehrsgebiete“, „spezifische Bedürfnisse der Touristen“ und „Saison“ für überholt. Als Erstrat stimmte der Ständerat der Motion mit 24 zu 11 Stimmen zu
[19].
Das Parlament überwies zudem zwei Motionen der Finanzkommissionen beider Räte, welche den Bundesrat dazu aufforderte, gleichzeitig mit dem von Schweiz Tourismus für Sommer 2013 angekündigten Bericht über die Evaluation der drei ersten Unterstützungsprogramme (Impulsprogramme 2009/10, 2011/12 und 2012/13) einen
Bericht über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates vorzulegen
[20].
Mit der Annahme eines Postulates Baumann (cvp, UR) im Ständerat wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2012 einen Bericht über den Aufbau einer
Tourismusbank nach österreichischem Vorbild vorzulegen. Der Vorstoss erhielt in der Herbstsession eine deutliche Mehrheit von 24 zu 4 Stimmen. Dieser Entscheid wurde mit der schwierigen Finanzierungssituation der Schweizerischen Tourismusbranche begründet
[21].
Am 11. März gelangte der
Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «
für Geldspiele im Dienste des Allgemeinwohls» zur Abstimmung. Dieser schrieb das Lotteriemonopol der Kantone in der Bundesverfassung fest und sah die ausschliessliche Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke vor. Der Bundesbeschluss war innerhalb der politischen Elite weitgehend unbestritten. Mit Ausnahme der EVP, der Jungfreisinnigen und der abweichenden SVP-Sektionen Thurgau und Zug stellten sich alle Parteien hinter den Gegenentwurf. Während die Befürworter ein Abstimmungskomitee bildeten, welches von der Loterie Romande koordiniert wurde, manifestierte sich auf Seiten der Gegner keine organisierte Opposition. Die Abstimmungskampagne zeichnete sich durch eine äusserst geringe Intensität aus. Die Stimmberechtigten winkten den Verfassungsartikel mit einem hohen Ja-Anteil von 87.0% durch. Alle Stände nahmen die Vorlage an, wobei mit Ausnahme von Schwyz (78,3%) die Zustimmungsraten in allen Kantonen mehr als 80% betrug. Der höchste Ja-Anteil wurde mit 94,2% im Kanton Waadt registriert. Die Vox-Analyse ergab, dass die Vorlage den StimmbürgerInnen wenig vertraut war. Empirisch liess sich ein signifikant negativer Zusammenhang zwischen Informationsstand und Zustimmungswahrscheinlichkeit nachweisen. Jene Befragten, die den Inhalt der Vorlage nicht kannten, stimmten also häufiger Nein als die gut Informierten. Der geringe Kenntnisstand liess sich auch daran erkennen, dass mehr als ein Drittel der Stimmenden (37%) keinen konkreten Grund für die Annahme zum Gegenentwurf angeben konnte. Auch die Nein-Stimmenden bezogen sich kaum auf substantielle Aspekte. Das am häufigsten genannte Motiv (18%) für eine Annahme betraf die Förderung von sozialen Institutionen
[22].
Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
Abstimmung vom 11. März 2012
Beteiligung: 44,8%
Ja: 1 916 182 (87,1%) / 20 6/2 Stände
Nein: 284 108 (12,9%) / 0 Stände
Parolen:
– Ja:, SVP (2)*, SPS, FDP, CVP, GPS, GLP, BDP, CSP, SGB.
– Nein: EVP.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Was die
Besteuerung von Lotteriegewinnen betraf, bestätigte der Nationalrat in der Sommersession den im Vorjahr durch die kleine Kammer gefällten Entscheid, die Freigrenze von 50 auf 1000 Franken anzuheben. In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Vereinfachung von Lotteriegewinnen von beiden Räten jeweils ohne Gegenstimmen angenommen
[23].
Im Verlauf des Berichtsjahres stimmten beide Parlamentskammern einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates (RK-NR) zu, welche
Pokerturniere unter bestimmten Regeln zulassen wollte. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglichen sollte, in öffentlich zugänglichen Lokalen Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere, die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden durften, sollte eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den für Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trug
[24].
Wettbewerb
Im Februar des Berichtsjahres unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur
Revision des Kartellgesetzes. Das Ziel bestand darin, im Interesse einer liberalen Marktordnung den Wettbewerb in der Schweiz zu intensivieren. Die beantragte Revision setzte sich aus sechs Hauptpunkten zusammen. Erstens wurde eine institutionelle Reform ins Auge gefasst, die auf die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde sowie eines unabhängigen erstinstanzlichen Wettbewerbsgerichts abzielte. Zweitens beantragte der Bundesrat ein grundsätzliches Verbot von horizontalen Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen. Im Rahmen dieses Paradigmenwechsels sollten jedoch abweichende Rechtfertigungsmöglichkeiten zugelassen werden. Der dritte Revisionspunkt betraf die Ausweitung der Klagelegitimation auf die Endkunden. Bis dato waren nur jene Wirtschaftsteilnehmer zur Klage berechtigt, die in der Aufnahme und Ausübung des Wettbewerbs behindert wurden. Viertens bezweckte die Revision eine Stärkung und Vereinfachung der Zusammenschlusskontrolle, wobei eine Orientierung an den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen im Vordergrund stand. Fünftens schlug der Bundesrat als Antwort auf einer im Jahre 2010 überwiesenen Motion Schweiger (fdp, ZG) vor, dass wirksame und adäquate Massnahmen zur Einhaltung von kartellrechtlichen Bestimmungen (sogenannte Compliance-Programme) als sanktionsmildender Faktor für Unternehmen berücksichtigt werden konnten. Sechstens beinhaltete die Botschaft eine Verbesserung des Widerspruchsverfahrens, das den betroffenen Unternehmen bei drohenden Sanktionen frühzeitig Rechtssicherheit verschaffen sollte
[25].
Für Aufsehen sorgte im Mai die Bekanntgabe der Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) eine rekordhohe
Busse von 156 Millionen Franken gegen den deutschen Automobilhersteller BMW auszusprechen. Die Untersuchung der WEKO wies nach, dass die Vertriebsverträge von BMW mit den zugelassenen Händlern im EWR-Raum eine Exportverbotsklausel enthielten, welche den Verkauf von Fahrzeugen und Originalteilen an Abnehmer in der Schweiz untersagten. Diese Beschränkung von Direkt- und Parallelimporten wurde als unzulässige vertikale Abrede im Sinne des Kartellgesetzes beurteilt
[26].
Im September veröffentlichte der Preisüberwacher einen
Bericht „
Frankenstärke und Preise“, in dem untersucht wurde, ob und in welchem Umfang die Händler die Wechselkursvorteile im Vorjahr an die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben hatten. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Preise der importierten Güter mit einer gewissen Verzögerung im einstelligen Prozentbereich gefallen waren. Dabei wurden allerdings grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Produktkategorien festgestellt. Zudem betonte der Bericht, dass die Problematik der chronisch hohen Preisen in der Schweiz bestehen geblieben war
[27].
Die Frankenstärke zementierte die sogenannte „
Hochpreisinsel Schweiz“ und führte zu einem beträchtlichen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland. Gemäss einer durch die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IGDHS) in Auftrag gegebene Studie kauften Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten jährlich Waren im Wert von rund 8,9 Milliarden Franken im Ausland ein. Darunter fielen insbesondere Kleider, Schuhe, Lebensmittel, Körperpflege- und Hygieneartikel. Dies bewog den Schweizerischen Gewerbeverband im April eine Inserate- und Plakat-Kampagne gegen den Einkaufstourismus ins Leben zu rufen. Unter dem Motto „Ja zur Schweiz – hier kaufe ich ein“ wurde darauf hingewiesen, dass dem Schweizer Gewerbe, das gut bezahlte Arbeitsplätze und ein erfolgreiches Berufsbildungssystem zur Verfügung stelle, Sorge zu tragen sei. Die vier wichtigsten Konsumentenschutzorganisationen (Stiftung für Konsumentenschutz, Konsumentenforum, Fédération Romande des Consommateurs und Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) lancierten ihrerseits Ende Oktober den Internetdienst „preisbarometer.ch“. Auf diesem Portal liessen sich die Preise von über 700 Produkten in der Schweiz mit jenen im benachbarten Ausland vergleichen. Der Schweizerische Gewerbeverband störte sich daran, dass der Internetdienst mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) erstellt wurde. Im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke hatte der Bund für den Aufbau der Website 500 000 Franken ausgegeben
[28].
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) veröffentlichte für das Jahr 2011 Zahlen zur geographischen Verteilung von Bundesaufträgen. Dabei kamen erhebliche sprachregionale Unterschiede ans Licht. Demnach wurden 80% der Zuschläge in die Deutschschweiz, je 9% in die Romandie und ins Tessin und 2% ins Ausland vergeben. Vor diesem Hintergrund sprach sich der Nationalrat in der Wintersession für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur
Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft erfolgte nicht mehr im Berichtsjahr
[29].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Darbellay (cvp, VS), das den Bundesrat damit beauftragte, die
Vergabekriterien für öffentliche Aufträge des Bundes im Rahmen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu überprüfen und dem Parlament gegebenenfalls eine Teilrevision zu unterbreiten
[30].
Der Ständerat lehnte in der Herbstsession eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) ab, welche gleich lange Spiesse
für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU) im öffentlichen Beschaffungswesen forderte. Dieser Vorstoss hatte im Jahre 2011 eine Mehrheit im Nationalrat gefunden
[31].
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit der Differenzebereinigung zu einer Gesetzesrevision, welche die
minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht auf zwei Jahre verdoppeln wollte. Die gewichtigste Differenz betraf die Frage, ob die Gewährleistung auch weiterhin wegbedungen werden konnte (bspw. bei Occasionsfahrzeugen). Ein Antrag Stamm (svp, AG), der sich für diese Möglichkeit aussprach, setzte sich knapp mit 87 zu 86 Stimmen durch. Neben der SVP unterstützten die FDP und die BDP diesen Antrag, welcher inhaltlich der ursprünglichen Version des Nationalrats entsprach. Diese erlaubte, im Gegensatz zur Lösung, die vom Ständerat bevorzugt worden war, die Gewährleistungspflicht gegenüber den Konsumentinnen und Komsumenten einzuschränken. Eine Mehrheit des Ständerates wollte ursprünglich auch beruflich und gewerblich handelnde Personen von den verlängerten Gewährleistungsfristen profitieren lassen. Im März schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an. Mit 27 zu 13 Stimmen wurde auf eine Ausdehnung auf das Gewerbe verzichtet. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesrevision, die auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) aus dem Jahre 2006 zurückging, vom Nationalrat mit 130 zu 60 und vom Ständerat mit 28 zu 5 Stimmen angenommen
[32].
Im März gab der Nationalrat mit 87 zu 61 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Maire (sp, NE) Folge, die strengere Vorschriften zur
Bekämpfung der Kreditkarten-Verschuldung von jungen Erwachsenen forderte. Der Vorstoss, der in der nationalrätlichen Kommission keine Mehrheit auf sich vereinigen konnte, sah drei Veränderungen im Rahmen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) vor. Erstens sollten die Kreditkartenkonti von Personen unter 25 Jahren direkt nach einer Zahlung belastet werden. Zweitens sollten Käufe verunmöglicht werden, sofern der Kontostand im Minus lag oder Null betrug. Schliesslich verlangte die parlamentarische Initiative die Anzeige des Kontostands in Echtzeit. Der Entscheid der kleinen Kammer stand im Berichtjahr noch aus
[33].
Der Ständerat überwies ein Postulat Comte (fdp, NE), das auf die Rahmenbedingungen der
Praktiken von Inkassounternehmen abzielte. Der Bundesrat sollte untersuchen, ob in Bezug auf die Methoden, mit denen die Inkassounternehmen die Rückzahlung von Schulden anforderten, Regulierungsbedarf bestehe. Ausserdem wurde die Regierung damit beauftragt, ein Verbot der Weiterbelastung von Verwaltungsgebühren an die SchuldnerInnen zu prüfen
[34].
Gesellschaftsrecht
Wie in den vergangenen Jahren stand auch 2012 die Abzocker-Initiative im Zentrum des öffentlichen Interesses. Die eidgenössischen Räte einigten sich darauf, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen. Dieser beinhaltete eine Revision des Aktienrechts, welche die Forderungen der Volksinitiative teilweise aufnahm. Mit der Bereinigung der Differenzen aus dem Vorjahr setzte sich im Berichtsjahr zuerst der Ständerat auseinander. Bei der zentralen Frage der Abstimmungen über die Vergütungen der Geschäftsleitung schloss sich die kleine Kammer der Version des Nationalrats an. Demnach sollte die Generalversammlung jährlich über die Vergütung der Geschäftsleitung abstimmen. Allerdings sollten die Statuten festlegen, ob dieser Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung zukam. Auch in Bezug auf das Vergütungsreglement kam der Ständerat dem Nationalrat entgegen. Die Kantonsvertreter verzichteten darauf, ein Maximalverhältnis zwischen Grundentschädigung und Boni festzulegen. Hingegen hielt der Ständerat bezüglich der Ausnahmeregelung für Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen an seiner Fassung fest. Nach dem Willen des Ständerates sollte hierzu eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung erforderlich sein. In der Frühjahrssession stimmte der Nationalrat in sämtlichen Punkten der ständerätlichen Version zu. Die einzige Ausnahme betraf die Zulassungskriterien von Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Die Ratslinke setzte sich vergebens für die strengere Lösung des Ständerates ein. Das nationalrätliche Ratsplenum bestand jedoch darauf, dass solche Transaktionen entweder im Vergütungsreglement oder durch einen einfachen Entscheid der Generalversammlung beschlossen werden konnten. Aufgrund dieser Divergenz musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Diese sprach sich für die Version des Ständerates aus. In der Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag vom Nationalrat einstimmig und vom Ständerat mit 42 zu einer Stimme angenommen. Die einzige Nein-Stimme stammte von Thomas Minder, dem parteilosen Vater der Abzocker-Initiative. Im Falle einer Ablehnung der Volksinitiative wären die Gesetzesbestimmungen des Gegenvorschlags in Kraft getreten.
Der indirekte Gegenvorschlag kam der Volksinitiative weit entgegen. Von den 24 Forderungen der Abzocker-Initiative übernahm er deren sechs vollständig (jährliche Aktionärsabstimmung über die Vergütung vom Verwaltungsrat, jährliche Aktionärsabstimmung über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Beirats, jährliche Wahl der unabhängigen Stimmrechtsvertretung, Verbot der Organstimmrechtsvertretung, Verbot des Depotstimmrechts und Stimmrechtsoffenlegung durch Pensionskassen). Ausserdem ging der indirekte Gegenvorschlag in zwei Bereichen sogar über die Forderungen der Volksinitiative hinaus. So beinhaltete er eine griffigere Ausgestaltung der Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen. Zudem wurden die Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Festlegung der Vergütungen konkretisiert. Das Parlament übernahm vierzehn Forderungen teilweise, wobei im Gegensatz zu den zwingenden Vorschriften der Initiative meist dispositive Regelungen vorgesehen wurden. Vier Forderungen blieben unberücksichtigt (jährliche Wahl des Verwaltungsratspräsidenten durch die Generalversammlung, jährliche Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses, Verbot der Delegierung der Gesellschaft an eine juristische Person und strafrechtliche Bestimmungen).
Nachdem das Parlament im Vorjahr im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags auf eine Bonussteuer verzichtet hatte, kam dieses Anliegen im Berichtjahr erneut auf das Tapet. Zahlreiche Parlamentarier erachteten es als notwendig, der populären Volksinitiative eine solche Steuer in Form eines direkten Gegenvorschlags auf Verfassungsebene gegenüberzustellen. In der Frühjahrssession nahm der Nationalrat die Bonussteuer mit 100 zu 87 Stimmen an. Demnach hatten Unternehmungen Boni von über drei Millionen Franken zu versteuern. Im Gegensatz zum Vorjahr schlugen sich die Grünliberalen zunächst auf die Seite der befürwortenden Fraktionen der SP, der Grünen und der CVP. Die Vertreter der SVP, der FDP und einer Mehrheit der BDP sprachen sich vehement gegen die Einführung einer neuen Unternehmenssteuer aus. In der Sommersession hiess auch der Ständerat die Bonussteuer gut. Mit 23 zu 15 Stimmen folgte er dem Entscheid des Nationalrats. Nachdem der Ständerat den direkten Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung mit 26 zu 14 Stimmen annahm, scheiterte das Vorhaben aber schliesslich im Nationalrat mit 87 zu 104 Stimmen. Den Ausschlag gaben wiederum die Abgeordneten der Grünliberalen Partei, die sich letztlich geschlossen gegen die Bonussteuer aussprachen. Der Bundesrat setzte die mit Spannung erwartete Abstimmung über die Abzocker-Initiative auf den 3. März 2013 an
[35].
Im Januar unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur
Volksinitiative „1:12 - Für gerechte Löhne“. Dieses Begehren, das im Vorjahr von den JungsozialistInnen Schweiz (Juso) eingereicht worden war, wollte in der Verfassung den Grundsatz verankern, wonach der höchste Lohn in einem Unternehmen nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten Lohnes. Der Bundesrat empfahl die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung war der Ansicht, dass das Begehren kein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit darstellte. In der Herbstsession folgte der Nationalrat dieser Empfehlung. Mit 110 zu 59 Stimmen lehnte die grosse Kammer die 1:12-Initiative ab. Lediglich das rot-grüne Lager stellte sich hinter das Begehren. Zudem verzichtete der Nationalrat darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten
[36].
In der Herbstsession überwies der Ständerat eine Motion Barthassat (cvp, GE), welche eine Anpassung im Auftragsrecht verlangte. Der Artikel 404 des Obligationenrechts sollte dahingehend geändert werden, dass die involvierten Parteien ohne gegenteilige Vereinbarung ein
dauerhaftes Auftragsverhältnis eingehen konnten. Gemäss den bisher geltenden Bestimmungen konnte ein Auftrag durch eine Partei jederzeit bedingungslos aufgelöst werden
[37].
Betreibungsauskünfte waren bis dato auf den Betreibungskreis beschränkt. Bei einem Domizilwechsel eines Schuldners ausserhalb eines bestimmten Betreibungskreises wurden bestehende Betreibungen nicht in das Register des neu zuständigen Betreibungskreises übernommen. Der Nationalrat überwies in der Wintersession ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches den Bundesrat damit beauftragte, über mögliche Massnahmen gegen diesen „
Schuldnertourismus“ Bericht zu erstatten
[38].
Entgegen dem Entscheid des Nationalrats vom Vorjahr trat der Ständerat in der Sommersession auf die Vorlage zur
Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ein. Dieser Entscheid fiel mit 28 zu 5 Stimmen deutlich aus. Die Vorlage bezweckte eine Erleichterung von Unternehmenssanierungen. Dazu sollte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Aufkäufer nicht mehr alle bisherigen Arbeitsverträge übernehmen müssen. Als Ausgleich für diese Lockerung, die auf Kosten der Arbeitnehmerrechte ging, wurde gegen den Widerstand der SVP und der FDP eine Sozialplanpflicht gutgeheissen. Diese Massnahme sah vor, dass Unternehmen, die über 250 Mitarbeitende zählten, einen Sozialplan aushandeln mussten, wenn sie mindestens 30 Angestellte entliessen
[39].
Beide Räte überwiesen zwei gleichlautende Motionen ihrer jeweiligen Kommissionen für Rechtsfragen in Bezug auf das
Sanierungsverfahren im Rahmen des Obligationenrechts. Der Bundesrat wurde beauftragt, in Ergänzung zu seiner Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs einen Bericht und einen Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglichte. Das Verfahren sollte Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen, um einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane zu erhalten und andererseits das Missbrauchspotenzial zu minimieren
[40].
Der Nationalrat überwies oppositionslos eine Motion Hess (fdp, OW), welche
Missbräuche des Konkursverfahrens verhindern wollte. Mit einer Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes sollte der Bundesrat sicherstellen, dass Personen den Konkurs einer Gesellschaft nicht mehr dazu verwenden konnten, um sich ihrer Verpflichtungen (z.B. Lohnzahlungen oder Schulden) zu entledigen
[41].
Weiterführende Literatur
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Bächler, Franziska, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Zürich 2012.
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Maizar, Karim, Die Willensbildung und Beschlussfassung der Aktionäre in schweizerischen Publikumsgesellschaften: Grundlagen, Analysen, Ansätze einer Reform, Zürich 2012.
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[2] ILO:
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[3] OECD:
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[4] Medienmitteilung SECO, 28.2.13.
[5] Medienmitteilung BFS, 26.2.13; Medienmitteilung SECO, 28.2.13.
[6] Medienmitteilung BFS, 11.1.13.
[7] BRG 09.086:
AB NR, 2013, S. 479ff
; AB SR, 2013, S. 1134ff.;
NZZ, 13.3., 16.3., 24.10., 11.12. und 12.12.12; vgl.
SPJ 2009, S. 99f.
[8] Mo. 12.3642:
AB SR, 2012, S. 1151f.
[9] Medienmitteilung SECO, 11.1.13;
Lit. GfK;
NZZ, 12.1.13; vgl.
SPJ 2011, S. 181f.
[10]
BBl, 2012,
S. 7757ff.; vgl. Teil IIIa (FDP)
[11] Mo. 08.3512:
AB SR, 2012, S. 252f.;
AB NR, 2012, S. 1609f.
[12] Mo. 12.3842:
AB SR, 2012, S. 1057f.;
NZZ, 5.12.12.
[13] Po. 12.3964:
AB SR, 2012, S. 1056f.
[14] Po. 11.3907:
AB NR, 2012, S. 1779.
[15] Po. 12.3475:
AB NR, 2012, S. 1796.
[16] Mo. 09.3938:
AB SR, 2012, S. 748; vgl.
SPJ 2011, S. 183.
[17] Mo. 12.3727 (Rime):
AB NR, 2012, S. 2249; Mo. 12.3769 (Bischof):
AB SR, 2012,
S. 969f.;
NZZ, 28.11.12;
Lit. Credit Suisse.
[18] Mo. 11.3950;
SPJ 2012, S. 189; BRG: 08.053:
AB NR, 2012, S. 7ff.;
AB
SR, 2012, S. 181ff.
[19]
Mo. 12.3791:
AB SR, 2012, S. 1052ff.
[20]
Mo. 12.3985 und 12.3989:
AB NR, 2012, S. 2041;
AB SR, 2012, S. 1054f.
[21]
Po. 12.3495:
AB SR, 2012, S. 753f.
[22]
Lit. Greuter et al.;
NZZ, 12.3.12; vgl.
SPJ 2011, S. 184.
[23] Pa.Iv. 09.456:
AB NR, 2012, S. 735;
vgl.
SPJ 2011, S. 184.
[24] Mo. 12.3001:
AB NR, 2012, S. 47ff.;
AB SR, 2012, S. 535ff.
[25]
BRG 12.028:
BBl, 2012,
S. 3905ff.;
NZZ, 23.2.12.
[27]
Lit. Preisüberwachung
; NZZ, 21.9.12.
[28] Medienmitteilung GfK, 5.4.13;
NZZ, 14.4.12;
TA, 10.11.12.
[29] Mo. 12.3739:
AB NR, 2012, S. 2250.
[30] Po. 10.3382:
AB NR, 2012, S. 2253.
[31] Mo. 10.3382:
AB SR, 2012, S. 723f.; vgl.
SPJ 2011, S. 187.
[32] Pa.Iv. 06.490:
AB NR, 2012, S. 40ff.;
AB SR 2012,
S. 66ff.;
NZZ, 29.2. und 6.3.12;
AZ, 22.12.12.
[33] Pa.Iv. 11.459:
AB NR, 2012,
S. 523ff.
[34] Po. 12.3641:
AB SR, 2012,
S. 925.
[35] Pa.Iv. 10.443:
AB SR, 2012,
S. 61ff.;
AB NR, 2012, S. 226ff.; vgl.
SPJ 2011, S. 188f.; BRG 08.080:
AB NR, 2012,
S. 229ff.;
AB SR, 2012, S. 343ff.; vgl.
SPJ 2011, S. 188f.;
NZZ, 3.12.12.
[36] BRG 12.017:
BBl, 2012,
S. 637ff.;
AB NR, 2012,
S. 1730ff.;
NZZ, 28.9.12.
[37] Mo. 11.3909:
AB SR, 2012,
S. 921.
[38] Po. 12.3957:
AB NR, 2012,
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[39] BRG 10.077:
AB SR, 2012, S. 351ff.; vgl.
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[40] Mo. 12.3654 und 12.3403:
AB NR, 2012, S. 1873f.;
AB SR, 2012,
S. 923f. ;
NZZ, 28.9.12.
[41] Mo. 11.3925:
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