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Chronique générale
Finances publiques
Le parlement a adopté un durcissement de l’imposition forfaitaire. – Le Conseil fédéral a préparé la réforme de l’imposition des entreprises III. – Le Conseil fédéral a soumis au parlement un message portant sur le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014. – Les comptes 2012 ont affiché un excédent de 1,3 milliards de francs, un résultat nettement supérieur aux prévisions. – Le budget 2013 a prévu un déficit de 450 millions de francs.
Allgemeine Fragen
Die Staatsfinanzen des Bundes befanden sich im Berichtsjahr trotz der wirtschaftlichen Wachstumsverlangsamung in solider Verfassung. Im Gegensatz zum defizitgeplagten Ausland schloss die Staatsrechnung erneut mit einem Überschuss. Vor diesem Hintergrund überraschte es kaum, dass die eidgenössischen Räte radikalen Reformvorschlägen nicht wohlwollend gesinnt waren. So gab der Nationalrat drei Standesinitiativen keine Folge, die eine Vereinfachung des Steuersystems verlangten. Damit wurden die im Jahre 2010 durch den Ständerat gefällten Beschlüsse bestätigt. Das erste Geschäft betraf die Standesinitiative „Easy Swiss Tax“, welche der Kanton Zürich bereits im Jahre 2008 eingereicht hatte. Der Vorstoss zielte darauf ab, die eidgenössische Steuergesetzgebung grundlegend zu revidieren, indem Gemeinden und Kantone bei der Einkommensbesteuerung individuelle Einheitssteuertarife und fixe Einheitsabzüge einführen sowie die geltenden Vermögens- und Ertragsbesteuerungen durch eine Soll-Kapitalrendite-Besteuerung ersetzen sollten. In der Frühjahrssession sprach sich eine knappe Mehrheit von 77 zu 74 NationalrätInnen gegen die Standesinitiative aus. Deutlicher fiel das Abstimmungsergebnis zu einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt aus, welche die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge auf das unbedingt Notwendige reduzieren, den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stärken und eine koordinierte Vorgehensweise von Bund und Kantonen bei der Reform ihrer Steuersysteme fördern wollte. Mit 101 zu 47 Stimmen gab auch der Nationalrat diesem Vorstoss keine Folge. Das gleiche Schicksal wurde schliesslich einer Standesinitiative des Kantons Neuenburg zuteil, welche die Bundesversammlung aufgefordert hätte, bei der direkten Besteuerung von natürlichen Personen eine Erhebung an der Quelle zu ermöglichen. In der Frühjahrsession stimmte eine Mehrheit von 107 zu 51 Nationalrätinnen gegen dieses Anliegen. Der Ständerat hatte dieser Standesinitiative bereits im Jahre 2010 keine Folge geben [1].
Der Nationalrat überwies in der Herbstsession ein Postulat Fischer (glp, LU), das sich auf die Berechnungsgrundlage der Schuldenbremse bezog. Aufgrund dieses Entscheids hatte der Bundesrat der Frage nachzugehen, ob an Stelle der Finanzierungsrechnung neu die Erfolgsrechnung herangezogen werden sollte [2].
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Direkte Steuern
Das Parlament beschloss eine Verschärfung der Bemessungsgrundlagen der Pauschalbesteuerung. Als Erstrat setzte sich der Ständerat in der Frühjahrssession mit der Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand auseinander. Das Hauptziel der Vorlage bestand darin, bei den Bürgerinnen und Bürgern die Akzeptanz der in Verruf geratenen Pauschalbesteuerung zu erhöhen. Von der Besteuerung nach Aufwand konnten vermögende ausländische Personen profitieren, die zwar in der Schweiz ansässig waren, jedoch hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgingen. Die kleine Kammer übernahm die vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagenen Eckwerte. Die Bemessungsgrundlage wurde vom Fünffachen auf das Siebenfache des Eigenmietwertes bzw. des jährlichen Mietzinses erhöht und musste bei den direkten Bundessteuern mindestens 400 000 Franken betragen. Die von der Ratslinken vorgebrachten Minderheitsanträge, die eine Anhebung dieser Schwellenwerte auf das Zehnfache der Wohnkosten und auf mindestens 500 000 Franken verlangten, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage einstimmig zu. Nach Ansicht der Kantonsvertreter stellte die Revision einen gelungenen Kompromiss zwischen Standort- und Steuergerechtigkeitsüberlegungen dar. In der Herbstsession schloss sich der Nationalrat in Bezug auf die beiden zentralen Bemessungskriterien dem Entscheid des Ständerats an. Hingegen schuf die grosse Kammer zwei Differenzen. Der Nationalrat erhöhte die Übergangsbestimmungen von fünf auf zehn Jahre und legte fest, dass für über 65-jährige Pauschalbesteuerte das geltende Recht auf unbestimmte Zeit fortbestehen konnte. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 116 zu 54 Stimmen angenommen. Während die bürgerlichen Parteien der Vorlage zustimmten, wurde sie durch die SP einstimmig und durch die Grünen grossmehrheitlich abgelehnt. Das Geschäft ging zurück in den Ständerat. Nachdem dieser an seiner ursprünglichen Fassung festhielt, verzichtete der Nationalrat sowohl auf die Verlängerung der Übergangsbestimmungen als auch auf die Ausnahmeregelung für über 65-Jährige. Die Schlussabstimmungen zur Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand fanden in der Herbstsession statt. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit 120 zu 41 Stimmen und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen gutgeheissen [3].
Keine Folge gab der Nationalrat in der Herbstsession einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL). Der Vorstoss hätte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung gefordert. Da er lediglich von der Ratslinken unterstützt wurde, fiel das Ergebnis mit 117 zu 57 Stimmen deutlich aus [4].
Im November gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ mit 103 000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der Alternativen Linken lancierte Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung mittels einer Verfassungsänderung [5].
Im Berichtsjahr verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer zur Verbesserung der Oberaufsicht, mit der eine Prüflücke in der Finanzaufsicht geschlossen werden sollte. Bis dato waren die Kantone, welche im Auftrag des Bundes die direkte Bundessteuer erhoben, nicht dazu verpflichtet, die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung und der Ablieferung durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Der Bundesrat schlug vor, dass diese Aufgabe jährlich einem unabhängigen kantonalen Finanzaufsichtsorgan zukommen sollte. Beide Parlamentskammern stimmten dem bundesrätlichen Entwurf zu. In der Schlussabstimmung wurde das Geschäft im Nationalrat mit 188 zu 5 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen [6].
Im Dezember beschloss der Nationalrat eine formelle Bereinigung bei der direkten Besteuerung von natürlichen Personen. Dabei wurde auf Antrag des Bundesrats die einjährige Veranlagung im Rahmen der Gegenwartsbemessung als einziges Besteuerungssystem festgelegt. Im Plenum warf dieses Vorhaben keine hohen Wellen. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen mit 151 zu 7 Stimmen angenommen, wobei die Voten gegen diese Vereinheitlichung aus der SVP-Fraktion stammten. Im Ständerat wurden die Beratungen zu diesem Geschäft auf das Folgejahr traktandiert [7].
In der Frühjahrsession lehnte der Ständerat eine Motion Humbel (cvp, AG) mit 13 zu 23 Stimmen ab, welche das Ziel verfolgte, den Steuerabzug für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien zu erhöhen. Damit folgte die kleine Kammer dem Antrag des Bundesrates. Im Vorjahr hatte dieser Vorstoss im Nationalrat eine Mehrheit gefunden [8].
Zu den steuerlichen Förderungsmitteln im Bereich des Wohnungswesens, den Bausparinitiativen sowie der Eigenmietwertbesteuerung siehe Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
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Im Bereich der Familienbesteuerung präsentierte der Bundesrat im Juli seine Botschaft zur Familieninitiative der SVP. Diese forderte neue Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Das Begehren war eine Reaktion auf die im Jahre 2011 in Kraft getretene Regelung, die für berufstätige Eltern einen Abzug für die Betreuungskosten von jährlich maximal 10 100 Franken pro Kind eingeführt hatte. Die SVP erachtete diese fiskalische Massnahme als Diskriminierung jener Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen liessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung machte geltend, dass Zweiverdienerehepaaren aufgrund der Kosten für die Fremdbetreuung nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung stand wie Einverdienerehepaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mit dem eingeführten Abzug für die Betreuung sei dieser verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen worden. Im Gegensatz dazu war der Bundesrat der Ansicht, dass die SVP-Initiative die steuerliche Besserstellung der Eigenbetreuung zur Folge hatte und somit gegen das Prinzip der Steuerneutralität verstiess [9].
Ende August schickte der Bundesrat eine Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung. Das Ziel der anvisierten Revision bestand darin, im Rahmen der direkten Bundessteuer eine im Einklang mit der Verfassung stehende Besteuerung zu verankern, die sich gegenüber den verschiedenen Partnerschafts- und Familienmodellen möglichst neutral verhielt. Um die relativ höhere Steuerbelastung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu eliminieren, wurde ein Modell ins Auge gefasst, das einen Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung vorsah. Um eine ausgewogenere Belastungsdifferenz zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren zu erzielen, wurde für Einverdienerehepaare ein Abzug vorgeschlagen. Unverheiratete mit Kindern sollten zudem zum Grundtarif besteuert werden. Damit Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen nicht stärker als bisher belastet wurden, sollte ihnen ein neuer Sozialabzug gewährt werden [10].
Im Dezember kamen die beiden eidgenössischen Volksinitiativen der CVP zu Stande, welche die Partei im Vorjahr lanciert hatte. Das eine Begehren forderte die Streichung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen, während das andere die sogenannte „Heiratsstrafe“ beseitigen wollte [11].
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Im Zusammenhang mit den unerwartet hohen Steuerausfällen aufgrund der grosszügigen Ausgestaltung des Kapitaleinlageprinzips im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II stimmte der Ständerat einer Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) zu. Diese wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Der Motionstext liess der Landesregierung insofern freie Hand, als er die Art und Weise der Kompensation nicht festlegte. Zudem sollten die geschätzten Steuermehreinnahmen der umstrittenen Massnahme berücksichtigt werden. Bürgerliche Abgeordnete machten darauf aufmerksam, dass mehrere Grosskonzerne aufgrund des Kapitaleinlageprinzips in die Schweiz gezogen waren. Bis Ende Juli des Berichtsjahrs hatten rund 3900 Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) 840 Milliarden Franken als Reserven aus Kapitaleinlagen angemeldet. Davon wurden bis Mitte Dezember 670 Milliarden Franken bewilligt. Der Bundesrat rechnete mit jährlichen Einnahmeausfällen für die Verrechnungs- und die Einkommenssteuer von insgesamt 600 Millionen Franken [12].
Als Folge eines Steuerstreits mit der Europäischen Union (EU) bereitete der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III vor. Die EU hatte die Schweiz seit Jahren aufgefordert, die Spezialregime für Statusgesellschaften (u.a. Holdinggesellschaften) abzuschaffen. Im Zentrum der Kontroverse stand das sogenannte „ring-fencing“, d.h. die tiefere Besteuerung von ausländischen gegenüber inländischen Gewinnen. Bei einem sich abzeichnenden Wegfall dieser Steuerprivilegien drohten die Abwanderung solcher Statusgesellschaften und erhebliche Steuerausfälle für die Kantone. Davon betroffen waren vor allem die Zentrumskantone, deren Steuersubstrat am stärksten von diesen Spezialgesellschaften abhing. Um ein solches Szenario abzuwenden, setzte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im September eine Projektorganisation für die Unternehmenssteuer III ein. Diese setzte sich paritätisch aus je vier Bundes- und KantonsvertreterInnen zusammen und stand unter der Leitung der Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Im Vordergrund standen eine Ausarbeitung von EU-kompatiblen Steuermodellen, die Untersuchung der Auswirkungen auf die Haushalte der Kantone und eine allfällige Anpassung des interkantonalen Ressourcenausgleichs [13].
Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III überwies der Nationalrat in der Wintersession ein Postulat Fässler-Osterwalder (sp, SG). Der Bundesrat wurde beauftragt, über eine Verbesserung der Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung Bericht zu erstatten [14].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Bislang wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde nicht automatisch akzeptiert, da im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze zur Anwendung kamen. In der Frühjahrssession sprach sich eine Mehrheit von 100 zu 85 VolksverterInnen für die parlamentarische Initiative aus. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Geschäft war im Berichtsjahr noch hängig [15].
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Über die internationale Amtshilfe bei Steuerdelikten berichten wir im Teil I, 4b (Geld, Währung und Kredit) sowie im Teil I, 2 (Politique étrangère suisse).
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Indirekte Steuern
Im September veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung“, welche der Wirteverband GastroSuisse im Vorjahr eingereicht hatte. Das Begehren verlangte die steuerliche Gleichbehandlung von Restaurantleistungen und Nahrungsmitteln (inkl. Take-away-Transkationen), wobei der reduzierte Satz zur Anwendung gelangen sollte. Der Bundesrat empfahl dem Parlament, die Volksinitiative abzulehnen. Die Landesregierung führte ins Feld, dass es sich bei den Produkten des Gastgewerbes nicht um lebensnotwendige Leistungen handelte, womit die Forderung nach Ansicht des Bundesrates zu weit ging. Die jährlichen Mindereinnahmen wurden auf 700 bis 750 Millionen Franken geschätzt. Um diese Ausfälle zu kompensieren, schlug der Bundesrat im Falle einer Annahme der Volksinitiative vor, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5% auf 3,8% zu erhöhen [16].
Über die gescheiterten Versuche, die Beherbergungsdienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien, berichten wir im Teil I, 4a (Tourismus).
Die Einreichung der Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» behandeln wir im Teil I, 6a (Politique énergétique).
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Im November gab der Bundesrat eine Erhöhung der Tabaksteuer auf den 1. April 2013 bekannt. Der Preisaufschlag pro Schachtel Zigarette betrug 10 Rappen. Beim Feinschnitttabak zum Selberdrehen wurde die Steuer für einen 50-Gramm-Beutel um 60 Rappen erhöht. Der Bund rechnete mit Mehreinnahmen von jährlich rund 50 Millionen Franken [17].
Zur CO2-Steuer siehe unten, Teil I, 6d Erhaltung der Umwelt (Allgemeine Umweltpolitik).
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Sanierungsmassnahmen
Mit 107 zu 51 Stimmen überwies der Nationalrat in der Frühjahrssession eine durch den Ständerat im Vorjahr modifizierte Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, welche die Landesregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen. Dieses Reformprojekt sollte zu einer dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts beitragen. Im Vordergrund stand die Stabilisierung der Ausgabenquote sowie eine wohlstands- und wachstumsorientiertere Ausrichtung der Bundesaufgaben. Dem Auftrag des Parlaments kam der Bundesrat bereits im Dezember mit der Verabschiedung der Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014) nach. Mit den darin enthaltenen Massnahmen sollte der Bundeshaushalt von 2014 bis 2016 um jährlich rund 700 Millionen Franken entlastet werden. Die grösste Ersparnis im Umfang von 142 Millionen Franken beantragte die Landesregierung durch die Senkung der Verzinsung der Schulden der Invalidenversicherung (IV) beim AHV-Fonds. Im Bereich der Nationalstrassen schlug der Bundesrat Priorisierungen vor, die eine Entlastung von 95 Millionen Franken ermöglichen sollten. Rund 76 Millionen Franken sollten durch Optimierungen und Einsparungen im Eigenbereich der Bundesverwaltung realisiert werden. Weitere Kürzungsvorschläge betrafen die Landwirtschaft (57 Millionen), die Bildung und die Forschung (rund 31 Millionen), die Entwicklungszusammenarbeit (27,5 Millionen), die Eisenbahnen (20 Millionen für 2014 und 40 Millionen ab 2015) sowie den Verteidigungsbereich (74 Millionen für 2014 und danach 13 Millionen jährlich). Zudem sollten ab 2015 mit dem Verzicht auf die indirekte Presseförderung in Form von verbilligter Postzustellung 50 Millionen Franken eingespart werden [18].
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Staatsrechnung 2012
Die Rechnung des Bundes wies im Berichtsjahr einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Erneut fiel das Finanzergebnis bedeutend besser als erwartet aus. Das Budget hatte einen ausgeglichenen Haushalt vorgesehen. Unter Berücksichtigung der ausserordentlichen Einnahmen aus der Neuvergabe von Mobilfunkfrequenzen im Umfang von 700 Millionen resultierte gar ein positives Finanzierungsergebnis von 2 Milliarden Franken. Die Nettoschulden des Bundes reduzierten sich um 1,3 auf 81,2 Milliarden Franken [19].
Wie in den Hochrechnungen erwartet, sanken gegenüber dem Vorjahr die Einnahmen. Diese nahmen um 1,1 auf 64,3 Milliarden Franken ab, was einem Rückgang von 1,9% entsprach. Zu dieser Entwicklung trug die Abkühlung des Wirtschaftswachstums bei. Zudem fielen Sonderfaktoren wie die tiefere Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und eine Reihe von Steuersenkungen (u.a. Familiensteuerreform, Ausgleich der kalten Progression und Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital) ins Gewicht. Gegenüber dem Voranschlag 2012 wurden die grössten Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer (-0,5 Mrd.), der direkten Bundessteuer (-0,4 Mrd.) und den Stempelabgaben (-0,3 Mrd.) verzeichnet. Was die direkten Bundessteuern betraf, nahm der Bund bedeutend weniger Gewinnsteuern ein als budgetiert (-0,6 Mrd.). Hingegen stiegen die Einkommenssteuern stärker an als erwartet (+0,2 Mrd.) [20].
Die Ausgaben des Bundes gingen gegenüber dem Vorjahr um 1,0% auf 61,7 Milliarden Franken zurück. Das niedrige Zinsniveau führte zu einer spürbaren Reduktion der Finanzierungskosten, was sich bei der Aufstockung von laufenden Anleihen in Form eines tieferen Schuldendienstes bemerkbar machte. Grössere Minderausgaben resultierten auch bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (IV, AHV und Prämienverbilligung) sowie im Bereich der Landesverteidigung, wo bei der Ausrüstung und beim Personal Budgetunterschreitungen realisiert wurden [21].
Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als zufriedenstellend. Gemäss aktualisiertem Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2016 wurden strukturelle Überschüsse in Höhe von 570 bis 660 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Dennoch stellten die zahlreichen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die sich abzeichnenden Mehrbelastungen (Steuerreformen für Ehepaare und Unternehmen sowie die Umsetzung der Energiestrategie 2050) eine finanzpolitische Herausforderung dar. Voraussetzung war zudem, dass das vom Bundesrat vorgelegte Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket 2014 (KAP 2014), das den Haushalt ab 2014 um jährlich 700 Millionen Franken entlasten sollte, vom Parlament auch tatsächlich angenommen wurde (vgl. Tabelle_Staatsrechnung [22].
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Voranschlag 2013
Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2013 sah bei Einnahmen von 64,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 64,9 Milliarden Franken ein Defizit von 360 Millionen Franken vor. Damit wurden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten, die aufgrund des moderaten Wirtschaftswachstums einen Fehlbetrag von 500 Millionen Franken erlaubten. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurden die ordentlichen Einnahmen um 0,6% höher veranschlagt. Dieses Wachstum von rund 400 Millionen Franken wurde getragen von der Verrechnungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Im Gegensatz dazu wurden bei den Stempelabgaben rückläufige Einnahmen budgetiert. Die veranschlagten Ausgaben lagen um 1,1% höher als im Budget 2012. Dieses erwartete Wachstum von rund 700 Millionen Franken wurde mit der tiefen Inflation begründet, die insbesondere bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen das Ausgabenwachstum bremste und in anderen Bereichen eine reale Ausweitung der Leistungen ermöglichte, ohne dass die nominalen Beträge erhöht werden mussten. Zudem konnten in den Aufgabengebieten Bildung und Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und Verkehr die vom Parlament beschlossenen Mehrausgaben realisiert werden. Überdies erntete der Bund die Früchte des Schuldenabbaus der vergangenen Jahre und profitierte vom historisch tiefen Zinsniveau [23].
In der Wintersession nahm der Nationalrat als Erstrat die parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2013 auf. Die grosse Kammer erhöhte das budgetierte Defizit auf rund 497 Millionen Franken. Eine Aufstockung beschloss der Nationalrat im Rahmen der Bildungs- und Forschungskredite (BFI). Den Universitäten (17 Millionen), der ETH (32 Millionen) und der Berufsbildung (6,9 Millionen) sollten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Landwirtschaft wollten die Volksvertreter die Bundessubventionen um 60 Millionen Franken erhöhen. Während die Hälfte dieses Betrages für eine Aufstockung der allgemeinen Direktzahlungen geplant war, wurden je 15 Millionen an die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (sogenanntes „Schoggigesetz“) und an Beihilfen für die Weinbauern gesprochen. Zudem sprach sich der Nationalrat für Mehrausgaben im Bereich des Tourismus aus. Mit einer Erhöhung des Budgets der Marketingorganisation Schweiz Tourismus um 12 Millionen Franken sollte die Erschliessung neuer Märkte gefördert werden. Des Weiteren bewilligte der Nationalrat Zusatzkredite für die Grenzwache, die Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Untersuchung des Skandals um das IT-Projekt Insieme. In der Gesamtabstimmung wurde das Budget mit 157 zu 20 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat als Zweitrat verabschiedete ohne Gegenstimmen einen Voranschlag, der ein Defizit von 425 Millionen Franken aufwies. Gegenüber der Fassung des Nationalrats beantragte die kleine Kammer ein um 72 Millionen Franken tieferes Ausgabenniveau. Diese Differenz kam dadurch zu Stande, dass der Ständerat die Kredite zu Gunsten der Landwirtschaft (60 Millionen) und des Tourismus (12 Millionen) nicht mittragen wollte. Da die beiden Räte in der Folge an ihren jeweiligen Positionen festhielten, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden. Dabei wurden die Ausgaben für die Landwirtschaft um 25 Millionen Franken erhöht, wobei die Direktzahlungen um 15 Millionen Franken aufgestockt wurden und die Weinwirtschaft einen Zuschuss von 10 Millionen Franken erhielt. Somit resultierte ein budgetiertes Defizit von 450 Millionen Franken. Die Zustimmung zum Antrag der Einigungskonferenz fiel in den beiden Räten knapp aus. Im Nationalrat wurde die Kompromisslösung mit 96 zu 87 Stimmen und im Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen angenommen [24].
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Finanzausgleich
Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig [25].
Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge) [26].
Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Nationalrat in der Wintersession eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR). Aufgrund der Verschiebung der Lasten zwischen den Kantonen, die durch die Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige verursacht wurde, erhielt die Landesregierung den Auftrag, im Rahmen der NFA einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Der Entscheid im Ständerat war noch ausstehend [27].
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Finanzhaushalt der Kantone
Wie aufgrund der im Vorjahr verabschiedeten Budgets zu erwarten war, schlossen die Kantone ihre Rechnungen 2012 insgesamt mit einem Ausgabenüberschuss ab. Somit rutschten sie zum ersten Mal seit neun Jahren in die roten Zahlen. Das kumulierte Defizit betrug 789 Millionen Franken. 13 Kantone wiesen negative Rechnungsergebnisse aus, ebenso viele legten Überschüsse vor. Negativ auf die Finanzhaushalte wirkte sich der Umstand aus, dass die Kantone mit der Neuordnung der Spital- und Pflegefinanzierung und der neuen Strafprozessordnung zwei gewichtige Lastenüberwälzungen durch den Bund zu tragen hatten. Darüber hinaus mussten in einigen Kantonen die öffentlichen Pensionskassen saniert werden. Die angespannte finanzielle Situation schlug sich auch auf die staatlichen Investitionen nieder. Erstmals seit fünf Jahren entwickelten sich diese wieder rückläufig, und zwar gleich um 15 Prozent. Was die Voranschläge für 2013 betraf, budgetierten 17 Kantone ein Minus. Erfreulich präsentierte sich hingegen die Verschuldungssituation. Ende 2012 lag die Nettoverschuldung der Gesamtheit der Kantone bei 40 Milliarden Franken, was gemessen am Bruttosozialprodukt einem niedrigen Anteil von 6,6 Prozent entsprach [28].
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Weiterführende Literatur
Chatagny, Florian / Soguel, Nils, “The effect of tax revenue budgeting errors on fiscal balance: evidence from the Swiss cantons”, in: International Tax and Public Finance, 19/2012, S. 319-337.
Die Volkswirtschaft, 2012, Nr. 3, S. 4-33 (Monatsthema: „Langfristige Haushaltsperspektiven“).
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Die Schuldenbremse: eine Erfolgsgeschichte, Bern 2012.
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerbelastung in der Schweiz: natürliche Personen nach Gemeinden 2012 / La charge fiscale en Suisse: personnes physiques par commune 2012, Neuchâtel 2013.
Europa Forum Luzern, Wege aus der Schuldenkrise: Herausforderungen und Perspektiven für Europa und die Schweiz, Luzern 2012.
Good, Marin / Hurst, Simon / Willener, Rahel / Sager, Fritz, “Die Ausgaben der Schweizer Kantone – Eine Fuzzy Set QCA”, in: Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 18/2012, S. 452-476.
Hinny, Pascal, Steuerrecht 2012, Zürich 2012.
Hürlimann, Gisela / Tanner, Jakob, Steuern und umverteilen: Effizienz versus Gerechtigkeit?, Zürich 2012.
Schwarz, Gerhard / Salvi, Marco, Steuerpolitische Baustellen: fiskalische Irrwege und Herausforderungen, Zürich 2012.
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Unternehmen müssen Steuern zahlen: Steuergeschenke für Firmen sind volkswirtschaftlich falsch, Bern 2012.
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[1] Kt.Iv. 08.324: AB NR, 2012, S. 521ff.; Kt.Iv. 10.309: AB NR, 2012, S. 521ff.; Kt.Iv. 08.325: AB NR, 2012, S. 519ff.
[2] Po. 12.3552: AB NR, 2012, S. 1795.
[3] BRG 11.043: AB SR, 2012, S. 85ff.; AB NR, 2012, S.1344ff.; NZZ, 25.7., 13.9. und 20.9.12; SPJ 2011, S. 219.
[4] Pa.Iv. 11.452: AB NR, 2012, S.1369ff.; NZZ, 13.9.12.
[5] BBl, 2012, S. 6021ff.; NZZ, 1.7.12; SPJ 2011, S. 219.
[6] BRG 12.049: AB SR, 2012, S. 793ff.; AB NR, 2012, S. 1837ff.
[7] BRG 11.026: AB SR, 2012, S. 258f.
[8] Mo. 10.3326: AB SR, 2012, S. 93ff.; vgl. SPJ 2011, S. 219f.
[9] BRG 12.068: BBl, 2012, S. 7215ff.; NZZ, 5.7.12.
[10] BBl, 2012, S. 7999; NZZ, 30.8.12.
[11] BBl, 2013, S. 243ff.; vgl. auch Teil IIIa (CVP)
[12] Mo. 12.3972: AB SR, 2012, S. 1038ff.; NZZ, 31.8., 17.10. und 5.12.12; vgl. SPJ 2011, S. 220f.
[13] Medienmitteilung EFD, 21.9.12; NZZ, 1.9. und 22.9.12.
[14] Po. 12.3821: AB NR, 2012, S. 2255.
[15] Pa.Iv. 10.533: AB NR, 2012, S. 243f.
[16] BRG: 12.074: BBl, 2012, S. 8319ff.
[17] Medienmitteilung EFD, 14.11.12; NZZ, 15.11.12.
[18] Mo. 11.3317: AB NR, 2012, S. 362ff.; vgl. SPJ 2011, S. 222; BRG 12.101: BBl, 2012, S. 823ff.; Medienmitteilung EFD vom 19.12.12.; NZZ, 22.9. und 20.12.12.
[19] Medienmitteilung EFD, 13.2.13.
[20] Medienmitteilung EFD, 13.2.13.
[21] Medienmitteilung EFD, 13.2.13.
[22] Medienmitteilung EFD, 13.2.13.
[23] Medienmitteilung EFD, 27.6.12.
[24] BRG 12.041: AB NR, 2012, S. 1893ff. und S. 2214f.; AB SR, 2012, S. 1062ff. und S. 1252f. NZZ, 14.11., 28.11., 30.11. und 6.12.12.
[25] Kt.Iv. 11.320: AB SR, 2012, S. 727ff.; NLZ, 14.9.12.; NZZ, 20.10.12.
[26] Po. 12.3412: AB SR, 2012, S. 727.
[27] Mo. 12.3970: AB NR, 2012, S. 1977.
[28] NZZ, 6.6.13.
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