Über die Spionageaffäre Jeanmaire wurde mit der Vorlage eines ausführlichen Berichts über die zu ziehenden Konsequenzen der Schlussstrich gezogen. Obschon man erkannte, dass es auch in Zukunft unmöglich sein wird, fremden Nachrichtendienst generell zu verhindern, so erachteten die Geschäftsprüfungs- (GPK-NR) und die Militärkommission (MK-NR) des Nationalrates in ihrem Rapport doch in zwei Punkten Reformen für angebracht. Einerseits soll der personell unterdotierte schweizerische Nachrichtendienst (NDB) ausgebaut werden, anderseits aber auch das in der Armee herrschende Beförderungssystem, dessen Mängel gerade in dieser Angelegenheit offen zu Tage getreten sind, neu überprüft werden. Die Dringlichkeit von diesbezüglichen Reformen wurde vor allem auch durch das an Peinlichkeit kaum mehr zu übertreffende Vorgehen Oberst Bachmanns unterstrichen, der es für nötig erachtete, einen Untergebenen zum Auskundschaften der österreichischen Armee, die hohe schweizerische Offiziere zu ihren Manövern eingeladen hatte, abzuordnen. Das EMD, das Bachmann sofort in seinem Dienst einstellte, versuchte die Angelegenheit als Einzelfall darzustellen, es wurde jedoch bekannt, dass der Nachrichtenoffizier bereits früher ähnliche Aufträge erteilt hatte.
Dossier: Affäre Jeanmaire- Schlagworte
- Datum
- 12. Juni 1979
- Prozesstyp
- Bericht
- Geschäftsnr.
- 79.028
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1979, S. 738 ff.
- AB SR, 1979, S. 407 f.
- BBl, 1979, II, S. 231
- TA, 278, 29.11.79: 279, 30.11.79; NZZ, 279, 30.11.79 ; TLM, 334, 30.11.79; Ww, 49, 5.12.79; Reaktion Österreichs: NZZ, 210, 1.12.79; BaZ, 284, 4.12.79.
von Jörg Kistler
Aktualisiert am 03.09.2024
Aktualisiert am 03.09.2024