Eine aus dem Frühjahr 2011 stammende und im Herbst des Vorjahres vom Nationalrat angenommene Motion Müller (fdp, SG) kam im Mai des Berichtsjahres in den Ständerat. Der Motionär verlangt die Steigerung des Nutzens von Zivildiensteinsätzen. Dafür bedürfe es einer besseren und längeren Ausbildung der Dienstleistenden. Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass sich durch den gesteigerten Nutzen der Zivildiensteinsätze die zusätzlichen Kosten für die Ausbildung lohnen und dass die Ausbildung hohen Anforderungen gerecht wird, herausfordernd ist und gut kontrolliert abläuft. Besonders in der Pflege und Betreuung von Menschen sei eine entsprechende Ausbildung unabdingbar. Diese sei bis anhin zu kurz und eigne sich nicht für einen qualifizierten Dienst im Pflege- und Betreuungsbereich. Die Gefahr sei, dass Zivildienstleistende zu oft für unbedeutende Hilfseinsätze eingespannt werden. Der Bundesrat teilte die Ansicht des Motionärs, empfahl den Vorstoss zur Annahme und schlug insbesondere eine Verlängerung der spezifischen Ausbildung auf 20 Tage vor. Auch im Ständerat wurde die Motion im Berichtjahr diskussionslos überwiesen.

Dossier: Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst