Der Ständerat überwies eine Motion der FK-NR (Mo. 01.3678), die das Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005 von nominell 4,1% auf 3,3% senken will, um die Ausgaben zu stabilisieren, nur als Postulat. Das Anliegen sei zwar berechtigt, aber realpolitisch nicht umsetzbar; die Schuldenbremse gehe vor. Gegen den Antrag des Bundesrats überwies der Rat auch eine Motion Merz (fdp, AR), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt. Zudem soll der Bundesrat weitergehende ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen aufzeigen. Bundesrat Villiger erklärte, dass bei der Erarbeitung von Voranschlag und Finanzplan nicht nur die Schuldenbremsenkonformität im Vordergrund stehe. Der Bundesrat wolle auch den finanzpolitischen Spielraum sicherstellen. Die Kosten, die im AHV- und IV-Bereich unweigerlich anstehen, seien jedoch derart hoch, dass sie nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können. Deshalb seien die Forderungen der Motion nicht realistisch.