Ende Dezember verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04), mit dem er die strukturellen Defizite des Bundes bis 2007 beseitigen will. Das EP 04 setzt hauptsächlich auf der Ausgabenseite an und besteht im Vergleich zum EP 03 aus deutlich weniger, aber wesentlich ergiebigeren Massnahmen mit Schwergewicht auf den sechs grossen Ausgabengebieten (soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland) und aus Massnahmen, die sich relativ einfach und rasch umsetzen lassen. Auf der Einnahmenseite sollen mittels verstärkter Kontrolltätigkeit Mehreinnahmen im Umfang von 100 Mio Fr. bei der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer erzielt werden. Zusammen mit den im Rahmen einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung vorgesehenen Kürzungen der Personal-, Sach- und Investitionsausgaben in allen Aufgabenbereichen (400 Mio) resultiert die angestrebte finanzielle Entlastung von gegen 2 Mia Fr. im Jahr 2008.

Im Frühjahr nahmen die Räte die Beratungen zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) in Angriff. Dieses konzentriert sich hauptsächlich auf die sechs grossen Ausgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland und umfasst ein Bundesgesetz mit sämtlichen für die Umsetzung notwendigen Bestimmungen sowie zwei Verordnungen betreffend Kredite für ETH-Grundstücke und -Bauten resp. Gebühren und Entschädigungen bei eidgenössischen Medizinalprüfungen. In der Parlamentsdiskussion am umstrittensten waren die Übertragung der ETH-Immobilien vom Bund an die ETH, Einsparungen bei den Hochschulbeiträgen, beim Nationalstrassenunterhalt, beim Bundespersonal, bei den Sachausgaben sowie die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen 2006-2008 belaufen sich auf insgesamt 4,904 Mia Fr.: 204 Mio beim EDA (Entwicklungshilfe: 192 Mio, Osthilfe: 7 Mio, weitere Massnahmen: 5 Mio), 1164 Mio beim EDI (Prämienverbilligung KVG: 310 Mio, Beitragskürzungen ETH/kant. Hochschulen: 290 Mio, Reserveabbau Nationalfonds: 180 Mio, Leistungsanpassung Militärversicherung: 26 Mio, Kostensenkungen 5. IV-Revision: 97 Mio, Senkung Bundesbeitrag an IV: 261 Mio), 222 Mio beim EJPD (Institut für geistiges Eigentum: 9 Mio, Asylbereich: 213 Mio), 489 Mio beim VBS (Verteidigungsbereich: 447 Mio, weitere Massnahmen: 42 Mio), 303 Mio beim EFD (Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Rohstoffe: 30 Mio, Aufhebung Rückerstattung Mineralölsteuer: 273 Mio), 558 Mio beim EVD (Landwirtschaft: 185 Mio, Standort- und Technologieförderung: 60 Mio, Osthilfe: 55 Mio, Entwicklungshilfe: 42 Mio, Senkung Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung: 216 Mio), 935 Mio beim UVEK (neuer Finanzierungsmodus Eisenbahn-Grossprojekte: 245 Mio, Leistungsvereinbarung SBB (höhere Trassenpreise): 75 Mio, Nationalstrassenbau: 188 Mio, Nationalstrassenunterhalt: 60 Mio, allgemeine Strassenbeiträge: 174 Mio, regionaler Personenverkehr: 70 Mio, Verzicht auf Rückerstattung FinöV: 150 Mio, Kantonsanteil Mineralölsteuer: -27 Mio), 779 Mio für Querschnittsmassnahmen (Aufgabenverzichtsplanung 2006-08: 372 Mio, Besoldung/Personalvorsorge: 146 Mio, Kommissionen Tresorerie/Schuldendienst: 311 Mio, Anteile Dritter: -50 Mio) sowie 250 Mio für einseitige Massnahmen (Intensivierung Kontrolltätigkeit direkte Bundessteuer/MWSt: 250 Mio)

In der Eintretensdebatte zum EP 04 kritisierte der Ständerat, die Vorlage sei zwar notwendig, stelle aber frühere Sachentscheide unter dem Diktat der knappen Mittel in Frage. Mit 30:7 Stimmen lehnte er einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der neue Einnahmen prüfen, das Sparvolumen reduzieren und auf Vorschläge in jenen Bereichen verzichten wollte, welche das Parlament in vorangehenden Budgetdebatten als prioritär beschlossen hatte, d.h. bei der Forschung, dem öffentlichen Verkehr und bei den Nationalstrassen. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer weitgehend den Vorgaben der Regierung und den Anträgen ihrer vorberatenden Spezialkommission. In folgenden Bereichen zeigte sie sich grosszügiger als der Bundesrat: Damit die Kantone ihre Investitionen weiterhin tätigen können und um die durch das EP 04 stärker belasteten Rand- und Bergregionen im Vergleich zu den Zentren zu entlasten, verzichtete der Rat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen auf die Kürzung der Kantonsbeiträge (-174 Mio) und schonte den regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Abgelehnt wurde auch die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer, und zwar nicht nur wie von der Kommission gewünscht beim öffentlichen Regionalverkehr, sondern auch bei der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei (insgesamt -273 Mio). Zu Diskussionen Anlass gab die als Kompensation für Beitragskürzungen gedachte Übertragung von ETH-Grundstücken im Wert von 5-7,5 Mia vom Bund an die ETH: Lombardi (cvp, TI) hielt es für nicht verantwortbar, eine solch massive „Enteignung“ des Bundes im Rahmen eines Sparprogramms vorzunehmen und forderte vom Bundesrat eine separate Botschaft. Mit 18:17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag des Tessiners ab, hoffte aber, dass der Nationalrat als Zweitrat eine vertiefte Überprüfung vornehmen werde. Mit geringeren Einbussen konnten auch die universitären Hochschulen rechnen (-30 Mio). Um die entstandenen Ausfälle zumindest teilweise zu kompensieren, kürzte die kleine Kammer im Gegenzug die Beiträge für den Nationalstrassenunterhalt (+80 Mio) und beschloss zusätzliche Sparmassnahmen beim Bundespersonal (+150 Mio) und bei der Verwaltungsreform (+70 Mio). Durch die Abweichungen verfehlte der Ständerat das Sparziel des Bundesrates um rund 190 Mio (Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio)). In der Gesamtabstimmung wurde das EP 04 mit 19:14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen; die ETH-Vorlage mit 22 Stimmen und jene zu den Medizinalprüfungen mit 27 Stimmen.

Zur Differenzbereinigung musste das Entlastungsprogramm 2004 in der Sommersession noch zweimal in jeden Rat. Bei der Übertragung der Immobilien an die ETH schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und trat nicht mehr auf die Vorlage ein. Erfolgreich war der Nationalrat bei den Kürzungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (+45 Mio), dafür setzte sich der Ständerat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, die von Einsparungen verschont blieben, zugunsten der Kantone durch (-174 Mio). In den übrigen Bereichen einigten sich die beiden Kammern auf Kompromissvorschläge: Weniger Einbussen als vom Bundesrat vorgesehen mussten die universitären Hochschulen hinnehmen (-80 Mio), Mehreinsparungen beschloss das Parlament hingegen beim Nationalstrassenunterhalt (+120 Mio), bei den Sachausgaben (+75 Mio) und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (+15 Mio). Aufgrund dieser Entscheide unterschritten die Räte das ursprüngliche Sparziel der Regierung von rund 4,9 Mia nur knapp um 65 Mio Fr. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers im Nationalrat mit 114:67 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 36:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Im Vorfeld der Beratungen zum EP 04 lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission (Mo. 05.3005) ab, die forderte, mittels Korrekturen bei den Ausgaben bereits im Jahr 2006 ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren und bekräftigte damit die vom Parlament beschlossene Strategie, den Haushaltsausgleich erst 2007 zu realisieren. Beim EP 04 verlangten Grüne und SP vergeblich Nichteintreten resp. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, auch neue Einnahmen zu prüfen und das Sparvolumen auf einen Betrag zu kürzen, der das Wirtschaftswachstum nicht gefährde. In der Detailberatung scheiterte sowohl die Linke als auch die SVP mit ihren Anträgen, bei der Entwicklungs- und Osthilfe, der Armee, der Kultur- und der Wohnbauförderung sowie im Asylwesen auf Kürzungen zu verzichten bzw. weitere Einsparungen vorzunehmen. Der Nationalrat folgte mit wenigen Ausnahmen dem Bundesrat und den Vorgaben des Ständerates. Wie die kleine Kammer hielt er an der Rückerstattung der Mineralölsteuer fest (-273 Mio) und billigte die Mindereinsparungen beim regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Gutgeheissen wurden auch die zusätzlichen Kürzungen bei der Verwaltungsreform (+70 Mio) und den Personalausgaben (+150 Mio); eine links-grüne Mehrheit hatte das Personal mit Hinweis auf bisher erbrachte Opfer und die Gefährdung der Sozialpartnerschaft verschonen wollen, während die SVP Einsparungen von 225 Mio beantragt hatte. Differenzen zum Erstrat schuf die grosse Kammer in folgenden Bereichen: Mit deutlicher Mehrheit wehrte sie sich gegen die Übertragung von Immobilien vom Bund an die ETH mit dem Argument, eine derart weitreichende Gesetzesänderung gehöre nicht in ein Entlastungsprogramm; Bundesrat Merz hatte vergeblich dargelegt, das Geschäft sei im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes bereits angedacht worden und stelle für die ETH-Leitung einen Anreiz dar, sparsamer, kostenbewusster und gezielter mit diesen Bauten umzugehen, als dies von der Bundesverwaltung in Bern aus geschehe. Gegen den Willen des Bundesrates folgte die grosse Kammer einem Einzelantrag Noser (fdp, ZH) und schonte die universitären Hochschulen noch mehr als der Ständerat (-90 Mio), um einen Ausgleich zur nicht erfolgten Übertragung der Immobilien an die ETH zu schaffen. Hingegen lehnte es der Rat ab, die Kürzung der nicht werkgebundenen Strassenbeiträge aufzuheben (-174 Mio) und beim Nationalstrassenunterhalt zusätzliche Einsparungen (+80 Mio) vorzusehen. Zusätzliche Sparmöglichkeiten ortete die grosse Kammer zudem bei den Sachausgaben (+175 Mio) sowie den Bundesämtern für Bauten und Logistik (+45 Mio) resp. Bevölkerungsschutz (+30 Mio). Die Kommissionsanträge zu Einsparungen bei der Informatik und der Wohnbauhilfe wurden abgelehnt. Chancenlos blieben ferner zwei Anträge der Linken, eine Untersuchung der Wirksamkeit des EP 04 und seiner Folgen auf Kantone, Gemeinden, Bundeshaushalt und Volkswirtschaft resp. eine Überprüfung der geschlechterspezifischen Auswirkungen des EP 04, des EP 03 und der Aufgabenverzichtsplanung vorzunehmen. Der Nationalrat übertraf die Zielvorgabe des Bundesrates um knapp 80 Mio Fr. (Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio)). Das Entlastungsprogramm 2004 passierte die Gesamtabstimmung mit 95:62 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verordnung zu den Medizinalprüfungen mit 140:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Le Conseil des Etats a maintenu sa décision de rogner CHF 140 millions dans l’entretien des autoroutes. Le Conseil national a pour sa part décidé de couper d’avantage que les Etats et que le Conseil fédéral (CHF 60 millions) en supprimant CHF 180 millions. Après aplanissement des divergences, le Conseil des Etats s’est ravisé et a suivi le Conseil national.