Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung

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Le Conseil fédéral a ouvert la procédure de consultation concernant la loi sur les installations de transport à câbles. Elle comble une base juridique qui manquait dans ce domaine et harmonise les normes suisses à celles de l’UE. Jusqu’alors, les requérants devaient traverser une procédure à plusieurs échelons afin d’obtenir l’approbation d’un projet. Avec la nouvelle loi, la concession et l’approbation du projet sont octroyées en une seule procédure.

Le Conseil fédéral a adopté la nouvelle loi sur les installations à câbles, ainsi qu’un message ad hoc à l’attention des chambres fédérales. Tel que présenté lors de la consultation, l’Office fédéral des transports sera la seule autorité compétente de première instance. Les cantons restent compétents pour les téléskis et les petits téléphériques. La loi définit en outre la façon dont la Confédération veillera à la sécurité. Vu la vitesse de l’évolution technologique, la loi ne contiendra que des conditions-cadres.

Der Bundesrat möchte das Verfahren für die Bewilligung von Luftseilbahnen vereinheitlichen und vereinfachen. Diese Absicht wurde in der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung begrüsst. Die Kantone wandten sich allerdings dagegen, dass damit der Bund auch die Zuständigkeit für Skilifte erhielte. In der kurz vor Jahresende zuhanden des Parlaments vorgelegten Botschaft blieben die Skilifte explizit im Kompetenzbereich der Kantone.

Le Conseil des Etats a accepté le projet de loi sur les installations à câbles transportant des personnes. Il a toutefois apporté quelques petites modifications. Le Conseil fédéral a adapté l’ordonnance sur les installations de transport à câble afin de permettre aux entreprises d’utiliser les pièces de sécurité et les sous-systèmes déjà contrôlés dans un Etat-membre de l’UE. Il s’agit de câbles, de chariots, de cabines ou de sièges. Les nouvelles dispositions sont entrées en vigueur le 1er décembre 2005.

Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens für die Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung. Das Vorhaben wurde insbesondere auch von den Tourismusvertretern im Rat begrüsst. Die Vorlage war unbestritten und wurde mit einigen kleinen, von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen verabschiedet.

Das Parlament verabschiedete das neue Seilbahngesetz. Dieses konzentriert die Konzessionserteilung, Plangenehmigung, Baubewilligung und umweltrechtliche Spezialbewilligungen in einem einzigen Verfahren. Zuständige Behörde ist neu erstinstanzlich alleine das Bundesamt für Verkehr, für Skilifte und Kleinluftseilbahnen sind es weiterhin die Kantone. Die Räte nahmen nur geringfügige Änderungen an der Vorlage des Bundesrates vor: Der Seilbahnbauer und -betreiber ist für die angemessene Ausbildung des sicherheitsrelevanten Personals verantwortlich. Die Bedürfnisse von Behinderten sind generell und nicht nur bei neuen Seilbahnen zu berücksichtigen. Anders als Schifffahrtsgesellschaften und Eisenbahnen müssen Seilbahnunternehmen bei der Verlängerung der Konzession nicht jedes Mal die Gewährleistung der Sicherheit nachweisen, ihre Betriebsbewilligung wird unter Vorbehalt der Erfüllung der Sorgfaltspflicht verlängert.

Als Zweitrat hiess der Nationalrat die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens für die Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung gut. Ein Antrag, den Bund mit dem Gesetz auch auf die Förderung der Seilbahnen zu verpflichten, scheiterte deutlich. Obwohl die Grünen mit mehreren Anträgen unterlagen, welche umweltschutzpolitische Aspekte stärker betonen wollten, hiessen schliesslich in der Gesamtabstimmung alle Fraktionen das revidierte Gesetz gut. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Kammern waren rasch bereinigt.