Zur Überwachung des Verkehrs mit Sonderabfällen, einschliesslich der Ein-, Aus- und Durchfuhr, setzte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung (VVS) auf den 1. April 1987 in Kraft. Die VVS ermöglicht die Kontrolle von Sondermüll vom Ort seiner Entstehung bis zur endgültigen Entsorgung, indem sie eine genaue Deklaration der abgegebenen Abfälle vorschreibt und von Betrieben, die Sondermüll zur Behandlung annehmen, eine kantonale Bewilligung verlangt. Damit will die VVS die Entsorgungswege von teilweise hochtoxischen Abfällen transparent machen und Gewähr für eine fachlich qualifizierte Entsorgung bieten. Irrfahrten wie im Fall der Seveso-Dioxinfässer sollten künftig nicht mehr möglich sein.
Dossier: Giftgaskatastrophe Seveso- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1986
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- AS, 1987, S. 104
- AS, 1987, S. 55 ff.
- Presse vom 13.11.86 ; Anm. 20. Irrfahrten wie im Fall der Seveso-Dioxinfässer sollten künftig nicht mehr möglich sein. Zur internationalen Koordination bezüglich des Verkehrs mit Sonderabfällen siehe Gesch.ber., 1986, S. 104.
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 26.02.2021
Aktualisiert am 26.02.2021