Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen

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Zur Überwachung des Verkehrs mit Sonderabfällen, einschliesslich der Ein-, Aus- und Durchfuhr, setzte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung (VVS) auf den 1. April 1987 in Kraft. Die VVS ermöglicht die Kontrolle von Sondermüll vom Ort seiner Entstehung bis zur endgültigen Entsorgung, indem sie eine genaue Deklaration der abgegebenen Abfälle vorschreibt und von Betrieben, die Sondermüll zur Behandlung annehmen, eine kantonale Bewilligung verlangt. Damit will die VVS die Entsorgungswege von teilweise hochtoxischen Abfällen transparent machen und Gewähr für eine fachlich qualifizierte Entsorgung bieten. Irrfahrten wie im Fall der Seveso-Dioxinfässer sollten künftig nicht mehr möglich sein.

Dossier: Giftgaskatastrophe Seveso

Am 1. April wurde die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) rechtswirksam. Sie verlangt das lückenlose Erfassen des Weges, den diese Abfälle zu rücklegen, und kontrolliert deren umweltgerechte Entsorgung. Dadurch will sie sicherstellen, dass sich Irrfahrten und illegales Deponieren oder Verschwindenlassen von Sonderabfällen nicht mehr ereignen können. Noch nicht gelöst ist jedoch das Problem der Bewältigung der wachsenden Sondermüllberge. Eine neu gegründete «Schweizerische Gesellschaft der Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle» (Geso) will deshalb in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen für die in der Schweiz jährlich anfallenden 300'000 Tonnen Sondermüll eine langfristig befriedigende, umweltgerechte Lösung erarbeiten. In einem ersten Schritt ist neben einer umfassenden Bestandesaufnahme der Aufbau eines Beratungsdienstes für umweltgerechte Entsorgung vorgesehen. Ein internationales Übereinkommen über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen wird auf Antrag der Schweiz derzeit ausgearbeitet.

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