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Die UREK-NR reichte im Oktober 2024 zwei Postulate zur Pyrolyse, dem chemischen Recycling von Kunststoffen, ein (Po. 24.4262 und Po. 24.4264). Die Kommission forderte den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht auf die Vorteile der Pyrolyse von fossilen, biologischen und gemischten Abfällen einzugehen. Dabei soll er insbesondere auf den Nutzen für die Energiespeicherung und für Negativemissionstechnologien (NET), auf die Energieeffizienz sowie auf die durch die Pyrolyse entstehenden Treibstoffe, wie etwa Wasserstoff, fokussieren (Po. 24.4262). Ausserdem soll er über die Konsequenzen einer Steuererleichterung auf durch die Pyrolyse gewonnene Treibstoffe berichten (Po. 24.4264). Der Bundesrat sprach sich für die Annahme der beiden Postulate aus und teilte mit, die aufgeworfenen Fragen in einem einzigen Bericht behandeln zu wollen. Die beiden Postulate wurden in der Wintersession 2024 diskussionslos und stillschweigend von der grossen Kammer angenommen.

Zwei Postulate zu Pyrolyse (Po. 24.4262 und Po. 24.4264)

Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Wintersession 2024 mit der Motion Humbel (mitte, AG) «Medikamentenverschwendung stoppen», mit der einerseits die Art und der Umfang dieser Verschwendung aufgezeigt und andererseits Massnahmen dagegen unterbreitet werden sollten. Erich Ettlin (mitte, OW) erklärte im Namen der SGK-SR, dass diese deutlichen Handlungsbedarf erkannt habe. Um dem Problem wirkungsvoll zu begegnen, seien insbesondere Massnahmen zur Reduktion der Überversorgung und eine Förderung der Therapietreue notwendig. Gesundheitsministerin Baume-Schneider sprach sich wie zuvor im Nationalrat gegen die Motion aus. Dennoch nahm der Ständerat die Motion einstimmig an.

Medikamentenverschwendung stoppen (Mo. 22.4245)

Eine Motion der UREK-NR betreffend die Blockade beim Recycling von Zink konnte in der Wintersession 2024 aufgrund der Annahme durch den Ständerat an den Bundesrat überwiesen werden. Die kleine Kammer stimmte dem Vorstoss auf Anraten der vorberatenden UREK-SR sowie nach den unterstützenden Voten von Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) und Umweltminister Albert Rösti stillschweigend zu. Wie der Kommissionssprecher ausführte, solle mit einer Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Rechtssicherheit hergestellt werden, damit das Recycling von Zink aus den Verbrennungsprodukten von Siedlungsabfällen vorangetrieben werden könne.

Regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben (Mo. 24.3475)

Jakob Stark (svp, TG) forderte den Bundesrat mit einer im Oktober 2024 eingereichten Motion dazu auf, für genügend Deponieraum für alle Arten von Holzaschen zu sorgen, bis dafür «sinnvolle Verwertungspfade» gefunden seien. Dafür solle der Bundesrat die Abfallverordnung anpassen. Zudem sollen die Kantone für genügend entsprechenden Deponieraum sorgen. In der Begründung seines Vorstosses legte Stark dar, dass die bei der Verbrennung von Holz anfallenden Aschen je nach Art des Holzes unterschiedlich entsorgt werden müssen: Die Aschen von grossen Altholzfeuerungen und -kraftwerken, welche nicht naturbelassenes Holz verwenden, dürfen noch bis Ende 2025 ohne Vorbehandlung auf den Deponietypen D und E abgelagert werden. Ab dann dürften diese Aschen entweder vor der Ablagerung durch eine spezielle Behandlung von Schadstoffen befreit werden oder sie müssten – beispielsweise in Zementwerken – stofflich verwertet werden. Sowohl die Behandlung wie auch die stoffliche Verwertung seien aber noch nicht etabliert. Etwas weniger schwierig sei die Situation bei den Aschen von naturbelassenem Wald- und Restholz. Diese könnten zwar weiterhin auf den Deponietypen D und E gelagert werden, allerdings gebe es generell immer weniger Deponiestandorte, welche Holzaschen annähmen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass das Parlament gemäss dem Parlamentsgesetz den Kantonen keinen Auftrag erteilen kann.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2024 nach einem kurzen Diskurs zwischen Motionär Stark, Präsident von WaldSchweiz Daniel Fässler (mitte, AI) sowie Umweltminister Albert Rösti stillschweigend angenommen.

Deponieraum für Holzaschen sicherstellen (Mo. 24.4064)

Dans son message du 6 novembre 2024, le Conseil fédéral propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux Constitutions de sept cantons après que celles-ci ont été révisées.
Dans le canton de Zurich, la modification constitutionnelle porte sur les conditions d'éligibilité aux tribunaux suprêmes du canton. Adopté en votation populaire le 3 mars 2024, l'article 40 (cst. ZH) prévoit de nouvelles conditions d'éligibilité, des exceptions à l'obligation de domicile, ainsi que des dispositions relatives à la durée de fonction, qui permettent notamment de fixer un limite d'âge. Dans le canton de Berne, les dispositions constitutionnelles réglant l'usage d'une éventuelle procédure législative urgente ont été modifiées (art. 61, cst. BE) et un nouvel article traitant de cette question a été ajouté (art. 74a, cst. BE). Ces modifications permettent l'entrée en vigueur immédiate d'une loi si deux tiers du Grand Conseil la jugent urgente. La loi doit toutefois être soumise au vote populaire au plus tard six mois après l'entrée en vigueur du texte. En cas de rejet, la loi est abrogée. La Constitution du canton de Fribourg a été enrichie d'un article (art. 68 al. 1a, cst. FR), relatif aux soins urgents. Cette disposition veille à ce que chacune et chacun ait accès à des soins médicaux de base suffisants et de qualité, accessibles en permanence dans toutes les régions du canton. A Bâle-Campagne, la modification constitutionnelle porte sur l'instauration d'une taxe sur le stockage définitif des déchets dans les décharges (art. 131 al.1, cst. BL). Dans le canton d'Appenzell Rhodes-Extérieures, le corps électoral a approuvé la modification du nombre et du territoire des communes (art. 2 et art. 101, cst. AR). L'article 2 a été modifié pour ne plus mentionner les différentes communes du canton et l'article 101 prévoit que les modifications territoriales soient soumises à l'approbation du corps électoral de chaque commune concernée, ainsi qu'un soutien administratif et financier du canton en cas de fusions. La Constitution du canton d'Argovie a été dotée d'un article (art. 42a, cst. AG) concernant la protection du climat. Le nouvel article prévoit que le canton et les communes prennent en compte les objectifs de la Confédération afin d'atténuer le changement climatique. Enfin, plusieurs modifications ont eu lieu dans le canton de Genève. Premièrement, l'hymne officiel a été fixé par l'ajout d'un article (art. 7A, cst. GE). Les autres changements concernent la diminution du nombre de signatures requis pour les initiatives populaires et les référendums (art. 56, al. 1, art. 57 al. 1, art. 67 al. 1, art. 71 al. 1, art. 77 al. 1, cst. GE), ainsi que la suspension des délais référendaires (art. 68 al. 2, cst. GE).
Après vérification par les instances fédérales, ces modifications sont conformes au droit fédéral. Le Conseil fédéral recommande ainsi leur adoption.

Gewährleistung der Kantonsverfassungen (ZH, BE, FR, BL, AR, AG, GE) (BRG 24.085)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Ende Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat den Bericht «Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen» in Erfüllung des gleichnamigen Postulats von Gabriela Suter (sp, AG). Der Bericht ging auf die Luftschadstoffe ein, welche bei der Verbrennung von Abfällen in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen, und erläuterte, inwiefern diese die Luft und den Boden belasten. Es wurde aber auch dargelegt, wie der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt durch verschiedene Filtertechnologien verringert werden kann. Ein besonderes Augenmerk legte der Bericht auf die Gruppe der Dioxine und Furane, welche in Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der weiträumigen Bodenbelastungen rund um die KVA im waadtländischen Vallon im Jahr 2021 erwähnt wurden. Der Bundesrat hielt fest, dass die KVA in Vallon ein Einzelfall sei. Dennoch gebe es aufgrund der in der Vergangenheit nicht oder nur spärlich vorhandenen Vorgaben in der Umgebung einiger KVA weiterhin Belastungen mit Dioxinen und Furanen, die über den erlaubten Werten lägen. Seit 1986 die LRV in Kraft getreten war, gelten gemäss Bericht sehr viel strengere Emissionsvorschriften, zudem würden die in Betrieb stehenden KVA regelmässig von den zuständigen Luftreinhaltefachstellen der Kantone kontrolliert.

Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen (Po. 21.4225)
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Die UREK-NR forderte den Bundesrat in einer Motion auf, die regulatorische Blockade beim Zink-Recycling zu beenden, indem die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) entsprechend angepasst wird. Die Kommission erklärte, dass die Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen planen, für die Rückgewinnung von Zink eine entsprechende Metallrückgewinnungsanlage zu erbauen. Dies sei jedoch ein finanziell schwieriges Unterfangen und die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen bräuchten dafür vor allem mehr Rechtssicherheit. Diese könne geschaffen werden, indem die VVEA dahingehend geändert werde, dass auch Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen künftig als Siedlungsabfälle gelten und damit unter ein Monopol fallen würden. Dies habe zur Folge, dass die Verbrennungsprodukte nicht mehr dem Wettbewerbsrecht unterstehen würden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat stillschweigend gutgeheissen.

Regulatorische Blockade beim Zink-Recycling beheben (Mo. 24.3475)

Die beiden Räte stimmten in der Sommersession 2024 der Abschreibung von sechs Postulaten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Baumaterialien zu. Darunter befand sich auch das Postulat 21.4332 «Anreiz für sparsamen Umgang mit Deponieraum und für Recycling von Baustoffen» der UREK-NR. Der Bundesrat erachtete diese Postulate mit der Publikation des Berichts «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als erfüllt.

Anreiz für sparsamen Umgang mit Deponieraum und für Recycling von Baustoffen (Po. 21.4332)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Der Bundesrat beantragte im Rahmen des Berichts über die Motionen und Postulate 2023 die Abschreibung der Motion Munz (sp, SH) zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung. In Umsetzung der Motion hatte der Bundesrat im Dezember 2023 die LGV sowie die HyV geändert, um die Umverteilung von Lebensmitteln zu erleichtern. Die beiden Räte stimmten der Abschreibung in der Sommersession 2024 zu.

Lutter contre le gaspillage alimentaire (Mo. 19.3112)
Dossier: Verschwendung von Lebensmitteln

Im Bericht über die Motionen und Postulate 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats Chevalley (glp, VD) mit dem Titel «Weniger Kehrichtverbrennung, mehr Recycling». Der Bundesrat verwies dabei auf den Bericht in Erfüllung des Postulats, welcher im März 2023 publiziert worden war. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung in der Sommersession 2024 zu.

Weniger Kehrichtverbrennung, mehr Recycling (Po. 19.4183)
Dossier: Plastikbelastung
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Die beiden Räte stimmten in der Sommersession 2024 der Abschreibung von sechs Postulaten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Baumaterialien zu. Es handelte sich dabei unter anderem um das Postulat 20.3062 «Vermeidung und Verwertung von Abfällen fördern» von Jacques Bourgeois (fdp, FR). Der Bundesrat erachtete diese Postulate mit der Publikation des Berichts «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als erfüllt.

Vermeidung und Verwertung von Abfällen fördern (Po. 20.3062)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Die beiden Räte stimmten in der Sommersession 2024 der Abschreibung von sechs Postulaten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Baumaterialien zu. Es handelte sich dabei unter anderem um das Postulat 20.3090 «Mehr Recycling statt Deponien von Baumaterialien» von Martina Munz (sp, SH). Der Bundesrat erachtete diese Postulate mit der Publikation des Berichts «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als erfüllt.

Mehr Recycling statt Deponien von Baumaterialien (Po. 20.3090)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Die beiden Räte stimmten in der Sommersession 2024 der Abschreibung von sechs Postulaten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Baumaterialien zu. Es handelte sich dabei unter anderem um das Postulat 20.3110 «Keine neuen Produkte wegwerfen. Stopp der Verschwendung!» von Isabelle Chevalley (glp, VD). Der Bundesrat erachtete diese Postulate mit der Publikation des Berichts «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als erfüllt.

Keine neuen Produkte wegwerfen. Stopp der Verschwendung! (Po. 20.3110)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Die beiden Räte stimmten in der Sommersession 2024 der Abschreibung von sechs Postulaten zu den Themen Kreislaufwirtschaft, Recycling und Baumaterialien zu. Darunter befand sich auch das Postulat 20.4411 «Weiterentwicklung des Abfall-Recyclings. Vereinbarkeit mit dem Raumplanungs- und Umweltrecht» von Johanna Gapany (fdp, FR). Der Bundesrat erachtete diese Postulate mit der Publikation des Berichts «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als erfüllt.

Weiterentwicklung des Abfallrecyclings. Vereinbarkeit mit dem Raumplanungs- und Umweltrecht (Po. 20.4411)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Ende Mai 2024 beugte sich der Nationalrat über die Motion Humbel (mitte, AG) mit dem Titel «Medikamentenverschwendung stoppen». Diese wollte den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts über die «Art und das Ausmass der Medikamentenverschwendung» betrauen, wobei auch Massnahmen dagegen vorgelegt werden sollen. Da Ruth Humbel zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr Parlamentsmitglied war, präsentierte Thomas Rechsteiner (mitte, AI), welcher den Vorstoss übernommen hatte, der grossen Kammer das Anliegen. Er gab zu bedenken, dass in der Schweiz alleine im Jahr 2022 4'800 Tonnen Altmedikamente im Wert von fast CHF 4 Mrd. Franken entsorgt worden seien. Da allerdings keine umfassenden Angaben bezüglich Menge, Art, Ablaufdatum, Haltbarkeit, Restinhalt, Verschreibungspflicht und Krankenversicherungsleistungen dieses Abfalls existierten, soll der geforderte Bericht Auskunft über die konkreten Daten liefen, so dass in einem zweiten Schritt Reduktionsmassnahmen wie etwa Packungsgrössenanpassungen entwickelt werden könnten. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, dass sich der Bundesrat zwar der Ernsthaftigkeit des Problems bewusst sei, dass sie die Motion jedoch zur Ablehnung empfehle. Dies, weil zur Vorbeugung der Medikamentenverschwendung bereits Massnahmen existierten und Projekte – darunter die Strategie Gesundheit 2030 – gegenwärtig liefen. Nichtsdestotrotz nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 170 zu 12 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an.

Medikamentenverschwendung stoppen (Mo. 22.4245)

Im Juni 2023 reichte Philippe Bauer (fdp, NE) eine Motion mit dem Titel «Endlich wissen, wie viele (zugelassene oder nicht zugelassene) Motorfahrzeuge sich in der Schweiz befinden!» ein. Bauer bemängelte darin, dass Fahrzeuge zu oft vorzeitig verschrottet, entsorgt oder exportiert würden und somit Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft abfliessen würden. Dies stelle sowohl für die Umweltpolitik als auch für die Wirtschaftlichkeit von Autowerkstätten ein Problem dar. Der Motionär forderte darum, dass die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung so angepasst wird, dass ausser Verkehr gesetzte Fahrzeuge ebenfalls vom Informationssystem erfasst werden.

In der Herbstsession 2023 überwies der Ständerat die Motion mittels Ordnungsantrag Maret (mitte, VS) der KVF-SR zur Vorberatung. Die Mehrheit der KVF-SR unterstütze nach der Vorprüfung das Anliegen der Motion, allerdings denkbar knapp: Bei 5 zu 5 Stimmen fällte die Kommissionspräsidentin den Stichentscheid. Der Bundesrat lehnte die Motion hingegen ab. Albert Rösti gab in der Ratsdebatte in der Frühjahrsession 2024 an, dass mit der Änderung der Verordnung bei grossem administrativen Aufwand keine zusätzlichen Informationen erfasst würden. Verschrottete und exportierte Fahrzeuge, die nicht mehr funktionstüchtig sind, würden der Verwaltung bereits gemeldet. Einzig bei funktionstüchtigen Fahrzeugen, die ins Ausland exportiert werden, bestehe eine Informationslücke, die aber mit der Forderung der Motion nicht geschlossen würde. Die Abstimmung fiel schlussendlich sehr knapp aus: Der Ständerat lehnte die Motion mit 21 zu 20 Stimmen ohne Enthaltung ab, wobei sich sowohl zustimmende als auch ablehnende Stimmen über alle Fraktionen verteilten.

Endlich wissen, wie viele (zugelassene oder nicht zugelassene) Motorfahrzeuge sich in der Schweiz befinden! (Mo. 23.3677)

Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» in Form der Anpassung des USG befand sich in der Frühjahrssession 2024 auf der Zielgeraden.
Der Nationalrat beugte sich am ersten Tag der Session über die zwei grösseren verbliebenen Differenzen der Vorlage. Die erste Differenz betraf die Berichterstattung des Bundes zum laufenden Verbrauch der natürlichen Ressourcen und zur Ressourceneffizienz. Hierbei beantragte die Mehrheit der Kommission, den vom Ständerat eingefügten Passus noch etwas zu ergänzen, während eine Minderheit Egger (svp, SG) die diesbezüglichen Bestimmungen gänzlich streichen wollte. In der Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 100 zu 91 Stimmen für den Antrag der Mehrheit aus. Die geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie fast alle Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion hatten sich hinter die Minderheit von Mike Egger gestellt. Bei der zweiten grossen Differenz ging es um die Entpackungspflicht bei biogenen Abfällen. Der Nationalrat sprach sich hier mit 165 zu 26 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für die Minderheit Paganini (mitte, SG) aus, die sich dem Ständerat anschliessen wollte. Dadurch erhält der Bundesrat keine explizite Kompetenz, den Detailhändlern Vorgaben zur Verwertung biogener Abfälle (bspw. Lebensmittel) zu machen. Die restlichen beiden kleineren Differenzen wurden auf Antrag der Kommission hin stillschweigend ausgeräumt, indem der Nationalrat den Formulierungsvorschlägen des Ständerats zustimmte.

Der Ständerat wiederum eliminierte die letzte Differenz in seiner drei Tage später stattfindenden Sitzung. Die kleine Kammer nahm den vom Nationalrat eingefügten Passus zur Messbarkeit von quantitativen Ressourcenzielen stillschweigend an.

In den Schlussabstimmungen sprach sich die grosse Kammer mit 126 zu 65 Stimmen für den Entwurf aus. Die Gegenstimmen stammten allesamt aus den Reihen der SVP-Fraktion. Der Ständerat hingegen votierte einstimmig für die Annahme der Vorlage.

Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken (Pa. Iv. 20.433)
Dossier: Plastikbelastung
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz

Die Klimapolitik bildete 2023 einmal mehr den Schwerpunkt im Themenbereich «Umweltschutz», so wurde im Berichtsjahr in über 60 Prozent der Presseartikel, die der Thematik «Umweltschutz» gewidmet waren, über die Klimapolitik berichtet.
Im März reichten die Jungen Grünen genügend Unterschriften für das Zustandekommen der Umweltverantwortungsinitiative ein. Diese Initiative fordert, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht gefährdet werden dürfen. In einem viel weiter fortgeschrittenen Stadium befand sich hingegen die Gletscherinitiative: Im Juni nahm die Schweizer Stimmbevölkerung in einem fakultativen Referendum den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative an. Das damit neu geschaffene Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit wurde von zwei Bundesbeschlüssen über die Förderung neuer Technologien und über ein Programm zum Heizungsersatz ergänzt. Die Berichterstattung zu Klimafragen verzeichnete im Zusammenhang mit dieser Abstimmung einen veritablen Peak: Im Mai befassten sich fast 7 Prozent aller Zeitungsartikel mit dem Klimaschutz (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Das Parlament begann sodann im Berichtsjahr auch mit der Beratung der Revision des CO2-Gesetzes für die Periode 2025–2030, bei welcher es um die Konkretisierung und Umsetzung der im Klima- und Innovationsgesetz gesteckten Reduktionsziele geht.
Deutlich weniger stark war die Zeitungsberichterstattung über diesen Themenbereich 2023 verglichen mit der Zeit vor den eidgenössischen Wahlen 2019, sowohl absolut als auch relativ (vgl. APS-Inserateanalyse zu den eidgenössischen Wahlen 2023). Kurz vor den eidgenössischen Wahlen 2023 organisierten Umweltschutzorganisationen eine grosse Klimademonstration in Bern. Bei den Wahlen erzielten die Parteien, die sich prominent für den Klima- und Umweltschutz einsetzten, jedoch unterschiedliche Resultate (vgl. Jahresrückblick zu den Parteien): Während die Grünen und die Grünliberalen herbe Verluste einstecken mussten, vermochte die SP einige Sitze hinzuzugewinnen. Die Medien machten unter anderem die so genannten Klimakleber für das schlechte Abschneiden der Grünen mitverantwortlich.

Neben der Klimapolitik fanden auch der Schutz und die Stärkung der Biodiversität 2023 einige Beachtung. National- und Ständerat wurden sich dabei jedoch über den richtigen Weg nicht einig: Während die grosse Kammer einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative ausarbeiten wollte, trat der Ständerat in der Wintersession endgültig nicht auf diesen ein. Die kleine Kammer präferierte stattdessen den Weg über ein Postulat, mit dem der Vollzug im Bereich des Biodiversitätsschutzes mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen verbessert werden soll. Hingegen hiess das Parlament eine Motion sowie ein Postulat gegen langlebige Chemikalien (PFAS) gut. Auch im Bereich des Naturschutzes kann die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» angesiedelt werden. Diese will Verkauf und Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk generell verbieten und kam im Dezember offiziell zustande.

Schliesslich beschäftigte auch die Kreislaufwirtschaft die Schweizer Politik im Jahr 2023. Anfang März erschien ein umfangreicher Bericht zum Abfallmanagement und Recycling in der Schweiz in Erfüllung von sechs Postulaten. Dieser wollte nicht nur das Rezyklieren verbessern, sondern auch die Vermeidung, Teilung, Wiederverwendung oder Reparation von Abfällen fördern. Im Bericht wurde jedoch darauf verzichtet, konkrete Massnahmen zu fordern, da beide Parlamentskammern im Berichtsjahr auch die umfassende Revision des Umweltschutzgesetzes erstmals berieten: Der Entwurf der UREK-NR wollte die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft als Grundsätze im USG verankern. Gleichzeitig wurden eine gewisse Liberalisierung bei der Sammlung von Kunststoffabfällen, mögliche Anforderungen an das Design von Produkten und Verpackungen sowie die Förderung des ressourcenschonenden Bauens diskutiert.

Jahresrückblick 2023: Umweltschutz
Dossier: Jahresrückblick 2023

Die von alt Nationalrat Jean-Pierre Grin (svp, VD) mittels Motion geforderte nationale Sensibilisierungs- und Präventionskampagne gegen Littering wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat diskutiert. Die Kommission beantragte mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, die Motion anzunehmen. Kommissionssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) stellte die Motion kurz vor und erläuterte, dass die beiden Räte mit der Änderung des USG in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.433 bereits ein Littering-Verbot beschlossen hätten. Allerdings sei die Umsetzung dieses Verbots sehr schwierig, weshalb nichts dagegen spreche, auch noch eine Sensibilisierungs- und Präventionskampagne durchzuführen. Bundesrat Rösti rief hingegen zur Ablehnung der Motion auf. Zum einen liege die Zuständigkeit für solche Massnahmen bei den Kantonen, zum anderen führten bereits Organisationen wie etwa der SBV solche Kampagnen durch. Schliesslich wies Bundesrat Rösti auch auf die hohen Kosten einer solchen Aktion hin.
In der anschliessenden Abstimmung lehnte der Ständerat die Motion mit 20 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.

Une campagne nationale de sensibilisation et de prévention contre le littering (Mo. 21.3077)
Dossier: Plastikbelastung

Im November 2023 reichten die beiden Kommissionen für Rechtsfragen je eine gleichlautende Motion zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts ein (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345). Sie forderten, dass die aus dem Jahr 1910 stammenden Rechtsgrundlagen gemäss dem im Postulat 18.3248 aufgezeigten Handlungsbedarf bezüglich der geplanten Obsoleszenz revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen.
Die beiden Räte behandelten die Motionen in der Wintersession 2023. Im Nationalrat wurde die Motion der RK-NR von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft. Fischer befürchtete, dass der Ausbau des Gewährleistungsrechts einen Kostenanstieg für die Hersteller von Produkten mit sich führen würde. Solange die Eckwerte einer möglichen Revision des Gewährleistungsrechts nicht bekannt seien, müsse auf eine solche Revision verzichtet werden. Der Nationalrat schenkte dem Anliegen von Benjamin Fischer jedoch kein Gehör und nahm die Motion mit 120 zu 64 Stimmen, wobei die Gegenstimmen hauptsächlich aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten, an.
Der Ständerat behandelte die Motion ihrer RK-SR zusammen mit der ähnlich gelagerten Motion Streiff (evp, BE) 19.4594. Nachdem Céline Vara (gp, NE) die Vorgeschichte der Motion erläutert hatte und Bundesrätin Baume-Schneider den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bestätigte, nahm der Ständerat die Motion seiner Rechtskommission stillschweigend an.
Mit der Annahme in beiden Räten sind die beiden gleichlautenden Motionen an den Bundesrat überwiesen.

Modernisierung des Gewährleistungsrechts (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345)

Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in Umsetzung der entsprechenden parlamentarischen Initiative der UREK-NR stand in der Wintersession 2023 auf der Agenda des Ständerats. Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU) stellte die entsprechende Überarbeitung des USG vor und berichtete, dass die vorberatende UREK-SR in weiten Teilen dem Nationalrat gefolgt war. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Dem Rat lagen bei der Detailberatung jedoch einige wenige vom Nationalrat abweichende Mehrheitsanträge sowie einige wenige Minderheitsanträge vor, wobei letztere allesamt erfolglos blieben.Eine erste kleine Differenz zum Nationalrat wurde geschaffen, indem die Mehrheit des Ständerats beschloss, die Möglichkeit des Bundes, Plattformen zur Ressourcenschonung und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft zu betreiben oder zu unterstützen, zu streichen. Damian Müller wies darauf hin, dass bereits an anderer Stelle im Gesetz eine solche Möglichkeit aufgeführt werde. Eine weitere Differenz schuf der Ständerat durch die Einführung eines Messsystems für die Kreislauffähigkeit von Produkten. Hier setzte sich die Mehrheit knapp mit 20 zu 18 Stimmen durch. Mit 21 zu 20 Stimmen fiel eine Entscheidung zur Sammlung von Abfällen noch knapper aus: Hier beschloss der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat, auf eine Entpackungspflicht bei biogenen Produkten zu verzichten. Bei Artikel 30d zur Verwertung von Abfällen entschied sich die kleine Kammer dafür, nebst der stofflichen Verwertung auch die Wiederverwendung von Abfällen im Gesetz aufzuführen, wie es ursprünglich auch der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Ausserdem ergänzte die kleine Kammer Artikel 30d noch um einen ausführlichen Absatz zur Verwertung von Phosphor. Die letzte Differenz zur grossen Kammer wurde schliesslich mit einer Anpassung der Formulierung zur Entsorgung von Siedlungsabfällen geschaffen. Kommissionssprecher Müller wies im Übrigen darauf hin, dass die UREK-SR zur Problematik der Retouren im Online-Versandhandel, welche ebenfalls in der vorliegenden Revision des USG behandelt werden, ein Postulat eingereicht habe.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit 37 zu 2 Stimmen an.

Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken (Pa. Iv. 20.433)
Dossier: Plastikbelastung
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz

Autorinnen und Autoren: Bernadette Flückiger, Karel Ziehli und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Die nach der sogenannten Klimawahl angetretene 51. Legislatur war im Bereich des Umweltschutzes stark geprägt von der Klimapolitik, die wiederum einem wechselhaften politischen Klima ausgesetzt war. Das totalrevidierte CO2-Gesetz, das zur Erreichung eines 50-prozentigen Reduktionsziels bis 2030 gegenüber 1990 etwa zentrale Massnahmen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit Ölheizungen, Treibstoffimporteure und Flugreisende eingeführt hätte, wurde von der Stimmbevölkerung im Juni 2021 an der Urne knapp abgelehnt. Um das mit dem Pariser Abkommen vereinbarte Reduktionsziel der Schweiz dennoch zu erreichen, lancierte die UREK-NR unmittelbar nach Ablehnung an der Urne erfolgreich eine Kommissionsinitiative, mit der die wichtigsten Massnahmen des bisherigen CO2-Gesetzes bis 2024 verlängert werden sollten. Die Räte verabschiedeten die so ausgestaltete Teilrevision des CO2-Gesetzes bereits in der Wintersession 2021. Im September 2022 präsentierte der Bundesrat zudem seine neue Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für 2025 bis 2030, worin er im Unterschied zur letzten Revision auf neue und höhere Abgaben verzichtete.

Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat aufgrund aktuellster Erkenntnisse des Weltklimarates eine Verschärfung seines Klimaziels beschlossen; bis 2050 soll die Schweiz klimaneutral werden. Dieses Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie dazugehörige Massnahmen – in erster Linie zur Förderung innovativer Technologien und finanzielle Anreize zur Umstellung auf klimaschonende Heizungen – nahm das Parlament in der 51. Legislatur in den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative auf. Gegen den indirekten Gegenvorschlag in Form des Klima- und Innovationsgesetzes wurde das Referendum ergriffen. Nachdem die Vorlage im Juni 2023 an der Urne angenommen worden war, zogen die Initiantinnen und Initianten die Volksinitiative definitiv zurück.

Auch dem Gewässerschutz wurde in der 51. Legislatur ein hoher Stellenwert beigemessen. Mit der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative kamen in diesem Bereich gleich zwei Volksanliegen zur Abstimmung. Nach einem hitzigen Abstimmungskampf lehnte die Stimmbevölkerung beide Initiativen an der Urne ab. Zu Änderungen im Gewässerschutz kam es in besagter Legislatur dennoch: Neben den im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP22+) beschlossenen Massnahmen verlangte auch eine parlamentarische Initiative eine Verminderung des Risikos beim Einsatz von Pestiziden: Mit entsprechenden Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Landwirtschaftsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes wurden die im «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» festgehaltenen Reduktionsziele gesetzlich verankert. Darüber hinaus forderte die Initiative die Verringerung der Nährstoffverluste. Durch Annahme einer Motion verlangte das Parlament indes, das diesbezüglich vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegte Reduktionsziel nachträglich anzupassen. Zuspruch im Parlament fand ferner eine Motion mit der Forderung, den Schutz der Trinkwasserfassungen zu verstärken. Ebenfalls nahm das Parlament zwei Motionen an, die die Wasserqualität durch einen Ausbau respektive eine Aufrüstung von Abwasserreinigungsanlagen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen respektive zur Verbesserung der Stickstoffeliminierung erhöhen wollen.

Nachdem das Thema Kreislaufwirtschaft nach Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» an der Urne im Jahr 2016 und nach Nichtzustandekommen eines indirekten Gegenvorschlags etwas in den Hintergrund getreten war, erhielt es in der 51. Legislatur neuen Schub. In der Sondersession vom Mai 2023 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine durch eine parlamentarische Initiative initiierte Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, mit der die Umweltbelastung durch Verpackungen und Abfälle massgeblich reduziert werden soll. In ebendieser Legislatur wurden auch einige Motionen überwiesen, die sich zwecks Abfallverminderung Änderungen der gesetzlichen Grundlagen wünschten, so eine Motion zur Wiederverwendung von Baumaterialien, zur Stärkung des Plastikrecyclings, zur Verstärkung von Massnahmen gegen Littering sowie zur Verringerung von Food Waste.

Ausserhalb des Parlaments berichteten die Medien häufig über ungewöhnliche Demonstrationen von Klimaaktivistinnen und -aktivisten, so auch über Klebeaktionen, die Besetzung eines Verkehrsknotens in der Stadt Zürich oder diejenige des Bundesplatzes. Medial stark begleitet wurde nicht zuletzt auch ein im Waadtland geführter Gerichtsprozess gegen Aktivistinnen und Aktivisten, die in einer Lausanner Filiale der Credit Suisse in einer Aktion auf die umweltschädlichen Investitionen der CS in Milliardenhöhe aufmerksam machten. Insbesondere 2022 widmeten die Medien auch dem vermeintlichen oder tatsächlichen Konflikt zwischen Landschaftsschutz und erneuerbaren Energieträgern viel Druckerschwärze, was sich etwa in kontroversen Diskussionen um einen Photovoltaikpark im Walliser Hochgebirge äusserte.

Darüber hinaus war das Verhältnis zwischen Biodiversität und Landwirtschaft Gegenstand der ausführlichen parlamentarischen Debatte zur Biodiversitätsinitiative und zu deren indirektem Gegenvorschlag. Das Volksanliegen wird die Politik wohl auch während der 52. Legislatur noch beschäftigten, hat doch der Ständerat in der Sommersession 2023 im Unterschied zum Nationalrat entschieden, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Umweltschutz
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Suite à une procédure de consultation lors de laquelle une majorité d'acteurs ont rejeté la modification législative proposée par la motion Semadeni (ps, GR), celle-ci a été classée. Le Conseil fédéral a toutefois tenu à préciser que les doléances de l'élue socialiste pouvaient être appliquées sans toucher à la loi sur la protection des eaux (LEaux). Cette décision a été prise dans le cadre de la Politique agricole 22+.

Sachgerechte Verwendung von Biomasse (Mo. 16.3710)

Im Juni 2023 publizierte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats Marchand-Balet (cvp, VS) zur Rechtslage in Bezug auf die geplante Obsoleszenz. Die Walliser Nationalrätin hatte fünf Jahre zuvor ein Postulat eingereicht, mit welchem sie einen Rechtsvergleich mit der EU anstrebte und im Endeffekt eine Verbesserung des Konsumentenschutzes in der Schweiz erreichen wollte. Auf Basis einer Regulierungsfolgenabschätzung und eines Vergleichs mit den entsprechenden Vorschriften in der EU kam der Postulatsbericht zum Ergebnis, dass das Gewährleistungsrecht in der Schweiz veraltet sei und es wünschenswert sei, dieses an das modernere Recht in der EU anzugleichen. Die so genannte Gewährleistungspflicht bedeutet, dass der Verkäufer eine Garantiehaftung für die von ihm verkaufte Ware übernimmt. Im Schweizer Recht sei nun vor allem die Gewährleistungspflicht bei «digitale[ n] Produkte[ n] sowie Produkte[ n] mit digitalen Komponenten» nicht explizit geregelt, hielt der Bericht fest. Dies führe zu einer grossen Rechtsunsicherheit bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Mit einer Rechtsangleichung an das EU-Recht – in Form einer Änderung des OR – könne die Position der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden. Es sei jedoch an der Legislative, darüber zu entscheiden, ob ein solches Gesetzgebungsprojekt initiiert werden solle.
Anschliessend äusserte sich der Bundesrat im Bericht zur geplanten Obsoleszenz, dem eigentlichen Anliegen von Géraldine Marchand-Balet. Der Bundesrat erläuterte, dass ein explizites Verbot der geplanten Obsoleszenz nicht nötig sei. Die allgemeinen Bestimmungen des Straf- und Wettbewerbsrechts genügten, um die «betrügerische Verkürzung der Lebensdauer von Produkten» zu ahnden. In der Sommersession 2024 genehmigte der Nationalrat die Abschreibung der Vorstosses.

Obsolescence programmée en Suisse (Po. 18.3248)
Dossier: Geplante Obsoleszenz und Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft

Le sénateur centriste Othmar Reichmuth (SZ) a déposé un postulat pour que le Conseil fédéral publie un rapport qui se pencherait sur l'opportunité d'introduire une taxe carbone sur l'élimination des déchets plastiques. Il s'agirait d'évaluer l'impact d'une telle taxe sur l'incinération du plastique qui représente la plus grande source d'émissions de CO2 des usines d'incinération d'ordures ménagères. Pour Othmar Reichmuth, ces dernières doivent réduire leurs émissions de gaz à effet de serre. L'argent récolté pourrait être utilisé pour trouver des alternatives (plastiques biologiques, recyclage structurellement neutre en émissions de CO2, augmentation du taux de recyclage des plastiques, projet de stockage du carbone). L'élu schwytzois imagine une taxe qui serait prélevée à la source, du côté des producteurs et importateurs, comme cela est le cas pour les produits électroniques. Ceci permettrait, d'une part, d'inciter à réduire l'utilisation du plastique, et d'autre part, de faire supporter les coûts des projets d'extraction de CO2 – le Conseil fédéral ayant annoncé un objectif de zéro émission nette d'ici à 2050 – par les responsables de ces émissions et non l'ensemble de la collectivité. Une proposition similaire avait déjà été déposée au Conseil national par Greta Gysin (vert-e-s, TI) (Mo. 21.3217), comme rappelé par l'élu centriste. Il a toutefois tenu à préciser que son texte visait à éluder un certain nombre de points d'interrogation et n'a pas pour but de directement légiférer comme cela était le cas avec le texte de la tessinoise. Par la voix d'Albert Rösti, le Conseil fédéral s'est dit opposé à ce postulat estimant avoir d'ores et déjà répondu à un certain nombre d'interrogations dans le rapport «Matières plastiques dans l'environnement». La Confédération a, de plus, conclu une convention avec l'Association suisse des exploitants d'installations de traitement des déchets (ASED) qui prévoit la construction d'une installation de captage de CO2 (d'une capacité minimale de 100'000 tonnes de CO2 par année) d'ici à 2030.
Malgré tout, c'est à une voix près (20 voix contre 19, sans abstention) que le Conseil des Etats a soutenu ce postulat, Othmar Reichmuth pouvant compter sur un soutien hétéroclite d'élu.e.s de l'ensemble des groupes représentés à la chambre de cantons. À noter que 5 sénatrices et sénateurs n'ont pas participé au vote.

Une taxe carbone anticipée sur l'élimination des déchets plastiques serait-elle opportune? (Po. 23.3219)
Dossier: Plastikbelastung