Ausarbeitung zusätzlicher Anhänge zur Stoffverodrnung (StoV)

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Zur 1986 in Kraft getretenen Stoffverordnung (StoV), die den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen regelt, wurden zusätzliche Anhänge mit Vorschriften betreffend Asbest, bewuchsabweisende Schiffsanstriche (Antifoulings) und schadstoffreiche Batterien ausgearbeitet. Die Bestrebungen, den Verbrauch weiterer umweltgefährdender Substanzen einzuschränken oder zu verbieten, gingen weiter. So forderten die Umweltorganisationen u.a. strengere Vorschriften für den Umgang mit dem Lösungsmittel und Umweltgift Perchlorethylen (PER). Das BUS fasste ein Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW), die als Bedrohung für die Ozonschicht gelten, ins Auge. Das im Handel vor allem unter der Bezeichnung «Freon» bekannte, aus dem Ausland importierte Gas dient der Herstellung von Aerosolsprays und Kunststoffschäumungen in Form von Verpackungsmaterial und Isolationsplatten. Nach Unterzeichnung des Protokolls von Montreal über Ozonschicht-abbauende Substanzen (FKW-Protokoll) durch die Schweiz wurden die Kontakte mit den Industrien, die diese Stoffe verwenden, intensiviert. Während die Aerosolindustrie beschloss, bis Ende 1990 freiwillig auf die Verwendung von FKW in Spraydosen zu verzichten, ist das BUS mit den anderen Branchen noch im Gespräch.

Weitere Anhänge zur StoV betreffend Asbest sowie Druckgaspackungen wurden vorbereitet. Nachdem in der Vernehmlassung zum Anhang Asbest vor allem die wirtschaftsfreundliche Regelung kritisiert worden war, wonach die krebserregenden Asbestfasern erst beim Vorliegen von geeigneten Ersatzstoffen verboten worden wären, ist nun vorgesehen, für die Substitution asbesthaltiger Produkte Fristen festzulegen und Asbest ab 1995 in der Schweiz nicht mehr zuzulassen. Dieser Kompromiss wurde vorbereitet durch eine Vereinbarung von Industrie, Gewerkschaften und Behörden, bis Ende 1994 auf Asbest freiwillig zu verzichten. Die Sanierung von Bauten mit asbesthaltigen Spritzbelägen soll ebenfalls bis Mitte der 90er Jahre abgeschlossen sein. Nach einer amtlichen Zwischenbilanz wurden bisher in rund einem Viertel der betroffenen Gebäude die gesundheitsschädlichen Beläge entfernt oder abgedeckt.