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Mittels einer im Dezember 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) dazu auf, den Schutz gegen die Auswirkungen von Strassenlärm zu verstärken. Die Initiantin argumentierte, dass bislang zu wenig in die Bekämpfung des Strassenlärms investiert worden sei, zumal sich dieser als sehr schädlich für die Gesundheit der Betroffenen erwiesen habe und jährlich gar zu mehreren Hundert frühzeitigen Todesfällen führe. In der Folge forderte die Initiantin, dass das USG dahingehend geändert werde, dass bevorzugt diejenigen Strassenabschnitte saniert werden, durch welche eine hohe Anzahl an Personen von übermässigem Lärm betroffen sind – etwa durch verkehrsberuhigende Massnahmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder lärmarme Strassenbeläge.
Ende April 2024 befasste sich die KVF-NR mit der Initiative. Die Kommission beantragte mehrheitlich, der Initiative keine Folge zu geben, da der Bund lediglich für die Nationalstrassen zuständig sei und die Kantone und Gemeinden beim Strassennetz in ihrer Zuständigkeit bereits heute Massnahmen zur Lärmbegrenzung ergreifen könnten. Eine Kommissionsminderheit plädierte hingegen auf Folgegeben.

Schutz gegen die Auswirkungen von Strassenlärm. Eine Frage der öffentlichen Gesundheit und eine Verantwortung auf Bundesebene (Pa.Iv. 24.468)

Im April 2025 veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Nordmann (sp, VD) einen Bericht zur Verwertung gebrauchter Textilien. Gemäss Bericht werden in der Schweiz derzeit rund 60'000 Tonnen Alttextilien pro Jahr in Sammelstellen abgegeben. Anschliessend werden diese sortiert, wobei rund 60 Prozent der Ware weiter getragen werden kann (Second Hand-Kleidung). Weitere 28 Prozent werden stofflich verwertet (in einer Reissanlage zerrissen oder zu Putzlappen zugeschnitten). Die restlichen Textilien werden dem Abfall zugeführt. Da lediglich die Sammlung der Alttextilien in der Schweiz stattfinde, die restlichen Arbeitsschritte jedoch im Ausland getätigt würden, bestehe in Sachen Verwertungsmöglichkeiten von Alttextilien in der Schweiz noch grosses Potential. So könne beispielsweise die Sortierung mit einer Technologie für die Automatisierung oder durch die Einführung eines digitalen Produktpasses mit Angaben zur Textilie wesentlich vereinfacht werden. Ausserdem könnten mit einer Reissanlage in der Schweiz grosse Mengen an Alttextilien aufbereitet und für die Fabrikation neuer Waren verwendet werden. Bezüglich der im Postulat aufgeworfenen Frage nach möglichen Finanzierungslösungen für Sortierung und Verwertung wurde erläutert, dass ein Verein mit dem Namen «Swiss Fabric Loop» daran sei, ein System für einen vorgezogenen Recyclingbeitrag für Textilien auszuarbeiten.

Verwertung gebrauchter Textilien in der Schweiz (Po. 22.3915)

Die WBK-NR beschloss Ende Januar 2025 mit 14 zu 11 Stimmen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Feuerwerksinitiative in Form einer parlamentarischen Initiative. Mit Gesetzesänderungen – insbesondere im Sprengstoffgesetz – soll gewährleistet werden, dass bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern Mensch und Tier nicht übermässig gefährdet werden. Weiter soll der Bund die Bewilligung zum Kauf und zur Anwendung von übertrieben lautem Feuerwerk regeln.
Die WBK-SR beantragte im April 2025 mit 10 zu 1 Stimme, ihrer Schwesterkommission zuzustimmen. Bei der Ausarbeitung des Gegenvorschlags solle besonders darauf geachtet werden, dass Feuerwerkskörper nicht allgemein verboten oder nur eingeschränkt gekauft werden könnten, sondern dass die geplante Regelung nur für «Knallkörper ohne visuelle Effekte» gelte. In der Folge machte sich die WBK-NR daran, einen Entwurf auszuarbeiten.

Indirekter Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative (Pa. Iv. 25.402)

Die Mehrheit der APK-NR forderte mit einem im Januar 2025 eingereichten Postulat eine ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien. Der Bundesrat solle dabei mindestens über die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels berichten, die Investitionsförderung und deren Auswirkungen analysieren sowie die Gewinner und Verlierer des Abkommens definieren. Während der Bundesrat Annahme des Postulats beantragte, lehnte eine Kommissionsminderheit um Roland Büchel (svp, SG) das Postulat ab. Der Minderheitensprecher stellte in der Frühjahrssession 2025 die Sinnhaftigkeit des geforderten Berichts in Frage, da es quasi unmöglich sei, die Auswirkungen auf die verschiedenen Pfeiler der Nachhaltigkeit zu messen. Zudem bewirke diese Analyse, dass die Handlungsfähigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik eingeschränkt werde. Christine Badertscher (sp, BE) betonte im Namen der Kommissionsmehrheit, dass in Erfahrung gebracht werden müsse, ob die Investitionsförderung in Indien die Erwartungen erfüllen könne und in welchen Sektoren überhaupt investiert werde. Zudem sollen aus dieser im Nachhinein durchgeführten Analyse auch Lehren für weitere FHA gezogen werden. Im Anschluss nahm der Nationalrat das Postulat mit 101 zu 88 Stimmen an. Die gesamte SVP-Fraktion sowie die fast geschlossen stimmende FDP.Liberale-Fraktion lehnten den Vorstoss ab.

Ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse zum Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien (Po. 25.3002)

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) s'est penchée sur l'initiative cantonale du canton de St-Gall qui vise la modification du droit de recours des organisations dans le cadre de projets énergétiques. À l'instar de sa commission sœur, la CEATE-CN a donné suite à l'initiative cantonale par 14 voix contre 10 et 1 abstention.

Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen (Kt. Iv. 23.318)

Im Februar 2025 beriet die KVF-NR eine Standesinitiative des Kantons Jura, deren Ziel es war, durch einen attraktiveren öffentlichen Verkehr (ÖV) CO2-Emissionen zu reduzieren. Die zentrale Forderung der Initiative nach günstigeren Preisen bei den SBB lehnte die Kommissionsmehrheit ab. Die Transportunternehmen und nicht der Bund seien verantwortlich dafür, Ticketpreise im ÖV festzulegen. Auch würden die angespannte Lage des Bundeshaushalts und die kontinuierlich steigenden Nutzungszahlen des ÖV gegen die Annahme der Standesinitiative sprechen. «Mobilität soll und darf einen angemessenen Preis haben», so die KVF-NR in einer Medienmitteilung. Insgesamt gab die Kommission der Standesinitiative mit 16 zu 7 Stimmen (ohne Enthaltungen) keine Folge.

Attraktiverer ÖV (St. Iv. 23.314)

Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Jahresrückblick 2024

Le 7 janvier 2025, la récolte de signatures pour l'initiative populaire «Pour des grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement» a été lancée par la Coalition pour des multinationales responsables, quatre ans après l'échec d'une première initiative poursuivant le même but et trois ans après l'entrée en vigueur du contre-projet du Conseil fédéral. Le nouveau comité d'initiative, composé de 27 personnalités politiques issues du Centre, du PS, des Vert-e-s, du PLR et du PCS, d'entrepreneuses et entrepreneurs et de responsables d'ONG, a relancé le débat après l'introduction de nouvelles directives au sein de l’Union européenne (UE), en particulier la Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), adoptée au printemps 2024 par le Parlement européen. Dans un «Appel» lancé en juin 2024 en faveur d’un prompt rehaussement des directives suisses, la possibilité de relancer une initiative avait déjà été énoncée, dans le cas où le Conseil fédéral ne se conformait pas rapidement aux mesures prises par l'UE.
Les objectifs de la nouvelle initiative sont similaires à ceux invoqués dans la précédente, c'est-à-dire l'obligation pour les multinationales de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains de l'ONU et de l'OCDE. Toutefois, la cible de l'initiative est désormais plus clairement définie. Le texte doit concerner les multinationales dont le chiffre d'affaires dépasse CHF 450 millions ou ayant plus de 1000 collaboratrices et collaborateurs de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains. Pour les secteurs les plus risqués tels que le commerce de matières premières, le texte s'applique également à de plus petites entreprises, dès CHF 40 millions de chiffre d'affaires ou 250 collaboratrices et collaborateurs. Cette mise en conformité se déroule en trois étapes : premièrement la détermination des risques, ensuite la prise de mesures adéquates, et finalement la présentation de rapports sur les effets des mesures prises. Par ailleurs, la surveillance doit être effectuée par une entité indépendante, habilitée à prendre des sanctions.
Dans la presse, l'heure était aussi aux premières réactions. Si le parti du Centre est largement représenté dans le comité, l'initiative ne fait pourtant pas l'unanimité dans ses rangs. Selon Benjamin Roduit (centre, VS) dans Le Temps du 8 janvier 2025, l'initiative souffre d'un mauvais timing : «Elle arrive beaucoup trop tôt après la dernière votation. Nous devrions nous laisser le temps de voir comment le contre-projet adopté déploie ses effets (...)». Du côté d'Economiesuisse, Erich Herzog estime, dans la NZZ am Sonntag du 15 décembre 2024, qu'avec l'évolution de la politique industrielle à l'échelle internationale, l'UE pourrait à l'avenir revoir sa position et alléger certaines mesures bureaucratiques. Il a ainsi appelé à un maintien d'un cadre réglementaire souple : «Um weiterhin stark zu bleiben, muss die Schweiz Kompatibilität und Flexibilität unter einen Hut bringen».

Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative)

Im September 2023 reichte der Kanton Jura eine Standesinitiative ein, die durch eine «deutliche Preissenkung bei den Angeboten der SBB» einen attraktiveren ÖV in der Schweiz schaffen wollte. Aufgrund des «Klimanotstandes» ist es gemäss der Begründung des Kantons Jura dringend notwendig, die CO2-Emissionen zu reduzieren, was unter anderem durch das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) möglich sei. Laut dem Initiativtext halten aktuell aber zu hohe Preise viele von diesem Umstieg ab. Die Einführung eines sogenannten «Klimatickets» in Österreich habe gezeigt, dass ein günstiges Generalabonnement grossen Anklang finde und die Nutzung des ÖV erhöhe.

Die vorprüfende KVF-SR erteilte der Standesinitiative eine Absage: mit 8 zu 0 Stimmen (2 Enthaltungen) beschloss die Verkehrskommission, der Initiative keine Folge zu geben. So sei es einerseits Aufgabe der Transportunternehmen, die Preise für ihre Angebote festzulegen. Andererseits unterstütze die Kommission eine finanzielle Förderung der ÖV-Preise zu Zeiten eines angespannten Bundeshaushalts nicht. Weiter hätten die Kantone ihrerseits bereits die Möglichkeit, Tarifvergünstigungen für den ÖV anzubieten.

Im Ständerat wiederholte Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) den Standpunkt der KVF-SR. Daraufhin beschloss die kleine Kammer stillschweigend, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Attraktiverer ÖV (St. Iv. 23.314)

Die vom Nationalrat abgeänderte Motion «VOC-Lenkungsabgabe aufheben» der UREK-SR wurde in der Wintersession 2024 vom Ständerat nach kurzer Diskussion stillschweigend gutgeheissen. Dieses Geschäft wurde damit an den Bundesrat überwiesen.

VOC-Lenkungsabgabe aufheben (Mo. 24.3388)

Jakob Stark (svp, TG) forderte den Bundesrat mit einer im Oktober 2024 eingereichten Motion dazu auf, für genügend Deponieraum für alle Arten von Holzaschen zu sorgen, bis dafür «sinnvolle Verwertungspfade» gefunden seien. Dafür solle der Bundesrat die Abfallverordnung anpassen. Zudem sollen die Kantone für genügend entsprechenden Deponieraum sorgen. In der Begründung seines Vorstosses legte Stark dar, dass die bei der Verbrennung von Holz anfallenden Aschen je nach Art des Holzes unterschiedlich entsorgt werden müssen: Die Aschen von grossen Altholzfeuerungen und -kraftwerken, welche nicht naturbelassenes Holz verwenden, dürfen noch bis Ende 2025 ohne Vorbehandlung auf den Deponietypen D und E abgelagert werden. Ab dann dürften diese Aschen entweder vor der Ablagerung durch eine spezielle Behandlung von Schadstoffen befreit werden oder sie müssten – beispielsweise in Zementwerken – stofflich verwertet werden. Sowohl die Behandlung wie auch die stoffliche Verwertung seien aber noch nicht etabliert. Etwas weniger schwierig sei die Situation bei den Aschen von naturbelassenem Wald- und Restholz. Diese könnten zwar weiterhin auf den Deponietypen D und E gelagert werden, allerdings gebe es generell immer weniger Deponiestandorte, welche Holzaschen annähmen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass das Parlament gemäss dem Parlamentsgesetz den Kantonen keinen Auftrag erteilen kann.
Der Vorstoss wurde in der Wintersession 2024 nach einem kurzen Diskurs zwischen Motionär Stark, Präsident von WaldSchweiz Daniel Fässler (mitte, AI) sowie Umweltminister Albert Rösti stillschweigend angenommen.

Deponieraum für Holzaschen sicherstellen (Mo. 24.4064)

Ende Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat den Bericht «Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen» in Erfüllung des gleichnamigen Postulats von Gabriela Suter (sp, AG). Der Bericht ging auf die Luftschadstoffe ein, welche bei der Verbrennung von Abfällen in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen, und erläuterte, inwiefern diese die Luft und den Boden belasten. Es wurde aber auch dargelegt, wie der Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt durch verschiedene Filtertechnologien verringert werden kann. Ein besonderes Augenmerk legte der Bericht auf die Gruppe der Dioxine und Furane, welche in Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der weiträumigen Bodenbelastungen rund um die KVA im waadtländischen Vallon im Jahr 2021 erwähnt wurden. Der Bundesrat hielt fest, dass die KVA in Vallon ein Einzelfall sei. Dennoch gebe es aufgrund der in der Vergangenheit nicht oder nur spärlich vorhandenen Vorgaben in der Umgebung einiger KVA weiterhin Belastungen mit Dioxinen und Furanen, die über den erlaubten Werten lägen. Seit 1986 die LRV in Kraft getreten war, gelten gemäss Bericht sehr viel strengere Emissionsvorschriften, zudem würden die in Betrieb stehenden KVA regelmässig von den zuständigen Luftreinhaltefachstellen der Kantone kontrolliert.

Aufarbeitung der Umweltbelastungen rund um in Betrieb stehende und ehemalige Kehrichtverbrennungsanlagen (Po. 21.4225)
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Mitte Oktober 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Feuerwerksinitiative vor. Er erläuterte darin, dass mit der Initiative der Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt würde, da dadurch die Luft- und Bodenverschmutzung vermindert würde und es auch zu weniger Unfällen durch Feuerwerkskörper kommen dürfte. Es gelte jedoch zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und Kantone bereits über die notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügten, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zu begrenzen. Zudem stelle Feuerwerk für viele Personen am Nationalfeiertag und an Silvester eine erhaltenswerte Tradition dar, was auch das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt habe. Schliesslich komme ein Verbot von lautem Feuerwerk einem Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen, welche diese vertreiben, gleich.
Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zur Ablehnung zu empfehlen.

Volksinitiative 'Für eine Einschränkung von Feuerwerk'

Le Grand Conseil du canton de St-Gall a déposé une initiative cantonale pour modifier le droit de recours des organisations. Selon le canton de St-Gall, le droit de recours met non seulement en difficulté l'Etat de droit et la capacité d'innovation helvétique mais, depuis quelques années, entrave la sécurité de l'approvisionnement en Suisse. Ce fardeau supplémentaire pour les projets de production d'énergie renouvelable, comme l'éolien, le solaire ou l'hydraulique, et les projets de développement du réseau électrique, serait un frein majeur pour le développement de la production d'énergie renouvelable indigène. L'initiative cantonale indique ainsi qu'il est parfois impossible de concilier la sécurité énergétique et la protection du paysage et de l'environnement. Dans son initiative, le canton de St-Gall précise que l'objectif n'est «en aucun cas» de supprimer le droit de recours des organisations, mais simplement de le modifier en fonction de la situation actuelle.
La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil des Etats (CEATE-CE) s'est penchée sur la question. Par 9 voix contre 3, la CEATE-CE a recommandé de donner suite à l'initiative parlementaire, même si elle a reconnu que les travaux législatifs en cours allaient déjà dans cette direction.

Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen (Kt. Iv. 23.318)

In der Herbstsession 2024 folgte der Nationalrat der Mehrheit der APK-NR und gab der Standesinitiative des Kantons Genf für eine Durchführung einer der nächsten UNO-Klimakonferenzen in der Region Grand Genève keine Folge. Die Mehrheit der Kommission hatte ins Feld geführt, dass ein solcher Anlass durch seine schiere Grösse zu viele Ressourcen verbrauche und zu viele finanzielle Mittel benötige, wie Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) dem Plenum erläuterte. Demgegenüber argumentierte Nicolas Walder (gp, GE) für die Minderheit der APK-NR, dass die Schweiz und die Region Genf von einem solchen Anlass profitieren könnten und er insbesondere das internationale Genf stärken würde. Walder befürchtete, dass sich die Schweiz bei der Umwelt- und Klimapolitik immer weiter an den Rand drängen lasse und die Sichtbarkeit des internationalen Genfs darunter leide. In der Abstimmung sprachen sich 71 Mitglieder – v.a. der SP- und der Grünen-Fraktion sowie einer Mehrheit der GLP – für Folgegeben aus, 118 votierten dagegen, 4 Personen enthielten sich der Stimme. Mit diesem Ergebnis ist diese Standesinitiative vom Tisch.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Dass der Zusammenhang zwischen Umwelt und Gesundheit in die Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) aufgenommen werden soll, war Inhalt einer Motion Python (gp, VD), mit der sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 befasste. Da die Motionärin mittlerweile aus der grossen Kammer ausgeschieden war, vertrat Léonore Porchet (gp, VD) das Anliegen. Sie erklärte, dass sich unter anderem die Zunahme von Autismus, ADHS, Krebs und Fertilitätsstörungen auf chemische Schadstoffe und endokrine Disruptoren in der Umwelt zurückführen lasse. Endokrine Disruptoren sind Stoffe, die das Hormonsystem stören und biologische Funktionen beeinflussen können. Obschon diese Art von Umweltverschmutzung allgegenwärtig sei, würden deren Auswirkungen auf die Gesundheit in der NCD-Strategie vernachlässigt. Zum besseren Schutz der Bevölkerung sei eine stärkere Berücksichtigung angezeigt. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider empfahl die Motion indes zur Ablehnung. Zwar könnten Umweltverschmutzungen und schädliche Substanzen in der Umwelt einen Einfluss auf die Entstehung nichtübertragbarer Krankheiten haben, die wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich kausaler Zusammenhänge seien bislang jedoch unzureichend. Zudem existierten genügend Schutzmassnahmen in den bestehenden Gesetzen – namentlich im USG, ChemG und im LMG. Zudem liege der Schwerpunkt der NCD-Strategie auf individuellen Verhaltensweisen – sprich auf Ernährung, Bewegung und dem Verzicht auf Rauchen und Alkohol. Während bei diesen am ehesten positive Ergebnisse erzielt werden könnten, verspreche man sich von Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung nur einen geringen Mehrwert für die Prävention. Mit 119 zu 71 Stimmen (bei 1 Enthaltung) lehnte der Nationalrat den Vorstoss ab, wobei sich die bürgerlichen Fraktionen der SVP, FDP und der Mitte gegen die restlichen Fraktionen durchzusetzen vermochten.

Nichtübertragbare Krankheiten und Umwelt. Die Exposition gegenüber chemischen Schadstoffen ist in unserer nationalen Strategie zu berücksichtigen (Mo. 23.3323)

Nachdem der Ständerat die Motion der UREK-SR für eine Aufhebung der VOC-Lenkungsabgabe gutgeheissen hatte, beriet in der Herbstsession 2024 der Nationalrat über die Motion. Nicolo Paganini (mitte, SG) und Simone de Montmollin (fdp, GE) erläuterten dem Rat seitens der UREK-NR, dass diese Motion als Reaktion auf die Debatte über eine Abschaffung der VOC-Abgabe im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes eingereicht worden war. Die UREK-SR hatte eine etwaige Abschaffung nicht in die USG-Revision aufnehmen, sondern in einem separatem Geschäft ordentlich behandeln wollen. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission schlug ihrem Rat nun vor, die Motion – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – in einer geänderten Fassung anzunehmen. So solle die Motion in einen Prüfauftrag umgewandelt werden, gemäss dem der Bundesrat einen Bericht über die Wirkung der VOC-Lenkungsabgabe erstellen und darin auch mögliche Alternativen zur Abgabe prüfen sollte. Diese Alternativen sollten jedoch dieselbe Schutzwirkung entfalten wie die aktuell geltende Lenkungsabgabe und nicht zu einer administrativen Mehrbelastung für die betroffenen Firmen und die öffentliche Hand führen. Eine Minderheit von Aline Trede (gp, BE) forderte die Ablehnung der Motion. Ihrer Ansicht nach sollten die VOC-Emissionen weiterhin mit der bewährten Lenkungsabgabe gesenkt werden; zudem müsse der Ausstoss dieser für Mensch und Umwelt potentiell gefährlichen Gase weiter gemindert werden.
Anschliessend wurde die abgeänderte Motion mit 126 zu 68 Stimmen angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von Mitgliedern der SP und der Grünen.

VOC-Lenkungsabgabe aufheben (Mo. 24.3388)

Die Aussenpolitische Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat diskutiert und zur Kenntnis genommen. Christine Badertscher (gp, BE) und Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) stellten die Strategie seitens der APK-NR vor, anschliessend äusserten sich die Fraktionen zu den ihnen am wichtigsten erscheinenden Aspekten. Betreffend die laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU bat Franz Grüter (svp, LU) für die SVP-Fraktion, keinen «Unterwerfungsvertrag» mit der EU anzunehmen, bei welchem automatisch EU-Recht übernommen werden müsste. Ausserdem müsse die Schweiz neutral auftreten, um glaubhaft ihre angestammte Rolle als Vermittlerin bei Konflikten wahrnehmen zu können. Roland Rino Büchel (svp, SG) fügte hinzu, dass sich die SVP für die Ausübung der Guten Dienste, der Vermittlungen sowie für die humanitäre Hilfe ausspreche, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit müssten hingegen gekürzt werden. Eine Mittelkürzung für Länder, welche «Wirtschaftsflüchtlinge», deren Asylgesuch abgelehnt wurde, nicht zurücknehmen, forderte auch Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) für die FDP.Liberale-Fraktion. Zudem sollen gemäss FDP.Liberale insgesamt mehr Mittel für die humanitäre Hilfe als für Entwicklungsprojekte ausgegeben werden, da sich die seit Jahrzehnten praktizierte Entwicklungspolitik nicht bewährt habe. Simon Michel (fdp, SO) fügte hinzu, dass die Beziehungen zur EU von grossem Nutzen für die Schweiz seien und unbedingt stabilisiert werden müssten. Corina Gredig (glp, ZH) von der GLP ging ebenfalls auf die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ein und forderte für die GLP im Unterschied zu den beiden Vertretern der oben erwähnten Fraktionen, dass dafür mehr Geld mobilisiert werden soll. Die Solidarität mit weniger reichen Ländern müsse unbedingt aufrechterhalten werden, auch wenn die Schweiz ebenfalls in anderen Bereichen finanziell gefordert sei. Diese Haltung vertrat auch Sibel Arslan (basta, BS) von der Grünen-Fraktion. Auch die SP forderte dazu auf, mehr finanzielle Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, die weltweite Armutsbekämpfung müsse eine Priorität der aussenpolitischen Strategie darstellen, so Claudia Friedl (sp, SG). Wichtig sei für die SP auch, dass das Engagement für die Agenda 2030 aufrechterhalten werde. Rumy Farah (sp, SO) fügte hinzu, dass die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU auch für die SP äusserst wichtig seien, da der Wohlstand in der Schweiz davon abhänge. Schliesslich präsentierte Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) die aussenpolitischen Prioritäten der Mitte-Fraktion, welche unter anderem in der Stärkung der Beziehungen zur EU und des Multilateralismus, im Abschluss von weiteren FHA, in einer angemessenen Sicherheitspolitik sowie in der Verfolgung einer friedlichen und gerechten Weltordnung lagen. Abschliessend wies Aussenminister Ignazio Cassis anhand verschiedener Beispiele darauf hin, dass der Bund bereits mit der Umsetzung der Strategie begonnen habe.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Die kleine Kammer befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit der Umweltverantwortungsinitiative. Dabei präsentierte sich ein ähnliches Bild wie bereits im Nationalrat: Dem Ständerat lagen Kommissionsanträge auf Ablehnung der Initiative sowie auf Nichteintreten auf den direkten Gegenentwurf und ein Minderheitsantrag der Grünen auf Annahme der Initiative und des Gegenentwurfs vor. Thierry Burkart (fdp, AG) erläuterte seitens der UREK-SR, dass mit der Initiative und dem Gegenentwurf zwar ein hehres Ziel verfolgt werde, die vorgeschlagene Vorgehensweise jedoch zu weit gehe. Wenn die Umweltbelastung so stark und so schnell wie verlangt reduziert würde, müssten in der Folge «rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen» getroffen werden, was immense wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich bringen würde. Es drohe gar eine veritable «Wohlstandsvernichtung». Die Kommissionsmehrheit wolle lieber den bereits eingeschlagenen Weg via Gesetzesänderungen weitergehen, wo in letzter Zeit etwa in den Bereichen Klimapolitik und Kreislaufwirtschaft bereits einiges unternommen worden sei. Demgegenüber warb Céline Vara (gp, NE) als Minderheitssprecherin für die Initiative und ihren direkten Gegenentwurf, welcher im Gegensatz zur Initiative keine Umsetzungsfrist vorsah. Vara erklärte, dass nicht wie bislang weitergewirtschaftet werden könne. Wenn die planetaren Belastungsgrenzen weiterhin überschritten würden, würden zuerst die menschlichen Zivilisationen verschwinden, so Vara. Jetzt sei aber noch Zeit, auf Überproduktion und Überkonsum zu verzichten, eine effektive Kreislaufwirtschaft zu entwickeln und die Verschwendung von Nahrungsmitteln, Energie und weiteren Ressourcen zu stoppen. Auch Umweltminister Albert Rösti gingen Initiative und Gegenentwurf zu weit. Er argumentierte ähnlich wie Thierry Burkart mit einem drohenden Wohlstandsverlust. Ausserdem verletzten Initiative und Gegenentwurf das Prinzip der Nachhaltigkeit, da der wirtschaftliche Aspekt der Nachhaltigkeit völlig aussen vor gelassen werde. Es gehe aber nicht an, dass man zwar etwas für die Natur mache, «aber nichts für den Menschen».
Anschliessend entschied der Ständerat zuerst mit 33 zu 11 Stimmen, nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten. Für Eintreten votierten die Mitglieder der Grünen- und der SP-Fraktion. Danach empfahl die kleine Kammer die Initiative der Stimmbevölkerung mit 34 zu 9 Stimmen und 1 Enthaltung zur Ablehnung, wobei die Mitglieder der Grünen-Fraktion, nicht aber diejenigen der SP-Fraktion geschlossen für die Initiative votierten.
In den Schlussabstimmungen Ende der Herbstsession 2024 nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umweltverantwortungsinitiative mit 31 zu 11 Stimmen an, der Nationalrat mit 133 zu 61 Stimmen und einer Enthaltung. Die ablehnenden Voten stammten jeweils von der SP und den Grünen, welche sich für die Empfehlung auf Annahme der Initiative stark gemacht hatten.

«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» (BRG 24.021)

Le conseiller national Baptiste Hurni (ps, NE) souhaite assainir les sites pollués par l'armée. À cette fin, il a déposé en juin 2021 un postulat demandant au Conseil fédéral d'élaborer un rapport contenant des informations sur le nombre de sites pollués par l'armée, le niveau de pollution de ces espaces et ses conséquences pour la biodiversité. Dans ce texte, le conseiller national a également demandé au Conseil fédéral de rendre compte des efforts qu'il a déployés pour assainir ces terrains et de présenter aux parlementaires son calendrier pour la poursuite de ce travail. L'examen de cet objet par le Conseil national, qui devait au départ avoir lieu en octobre 2021, a été reporté à mars 2022, car l'objet était combattu par le député zurichois Mauro Tuena (udc, ZH). Lors des débats en chambre, l'auteur de ce postulat a notamment salué le fait que les autorités soient conscientes depuis longtemps de la nécessité d'assainir les zones polluées par l'armée et que le Conseil fédéral ait proposé d'allouer des crédits pour l'assainissement de ces sites dans son message sur l'armée 2021. Cependant, il a affirmé que l'on ne disposait pas des données nécessaires pour définir où effectuer ces travaux d'assainissement. Il a ainsi estimé que sa motion permettrait d'obtenir ces informations.
S'exprimant au nom de l'UDC, qui s'est opposée à ce postulat, Mauro Tuena (udc, ZH) a affirmé que le texte déposé par Baptiste Hurni était inutile, puisque le Conseil fédéral avait déjà traité la question dans son message sur l'armée en promettant d'allouer des fonds pour assurer l'assainissement de espaces pollués par le DDPS. Selon lui, la question du calendrier choisi par le Conseil fédéral pour y procéder est secondaire et ne justifie pas le dépôt d'un postulat.
La ministre de la défense Viola Amherd BR VBS / DDPS], qui a défendu la position du Conseil fédéral, a affirmé que, bien que la plupart des informations sur les terrains pollués par l'armée soient accessibles à la population, il n'existe pas de document qui rassemble l'ensemble de ces données. C'est cet argument qui a conduit le Conseil fédéral à recommander aux parlementaires d'adopter le postulat Hurni.
Lors du vote, cet objet a été accepté par 140 voix contre 51 et aucune abstention. Seule l'UDC s'est opposée à ce texte.
Le Conseil fédéral a publié son rapport en réponse au postulat Hurni le 26 juin 2024. Dans ce document, il montre notamment que le cadastre des sites pollués du DDPS recensait 2’076 zones polluées en 2023. Parmi ces espaces, 958 terrains nécessitaient une investigation préalable, alors que 230 devaient être assainis et 19 devaient être surveillés. Le rapport indique également qu'il revient au Secrétariat général du DDPS de décider des délais d'assainissement des sites pollués. A cet égard, le document révèle que les investigations menées dans des zones de protection des eaux souterraines doivent être achevées en 2024 et que celles qui concernent des aquifères comportant des eaux exploitables ou des zones de protection des eaux superficielles doivent l'être en 2025. Les investigations menées sur d'autres epaces pollués auront lieu d'ici à 2032, à l'exception des espaces encore utilisés par l'armée.

Sites pollués par l'armée. Quelles sont les perspectives d'assainissement? (Po. 21.3636)

En juin 2024, le Conseil fédéral a publié le rapport donnant suite à la motion de Florence Brenzikofer (vert-e-s, BL) concernant le raccourcissement délibéré de la durée de vie d’un produit, soit l'obsolescence programmée. Dans ce rapport, le Conseil fédéral expose les modifications législatives auxquelles il faudrait procéder pour qu’il soit possible de sanctionner ce type de pratique et conclut que la loi sur la concurrence déloyale (LCD) et le droit de la garantie offrent un cadre légal satisfaisant. En cas d'escroquerie, le droit pénal est également suffisant. En outre, prouver que la durée de vie d'un objet a été délibérément raccourcie par le constructeur s'avèrerait très difficile. Toutefois, le Conseil fédéral estime que les nouvelles directives de l'Union européenne (UE) – qui interdisent de présenter un bien comme réparable alors qu'il ne l'est pas, d'affirmer à tort qu'un bien représente une certaine durabilité, ou qu'une mise à jour logicielle endommagera la capacité de fonctionnement de l'objet – constituent un possible exemple à suivre. De récentes évolutions en France et dans l'UE introduisent également l'obligation d'indiquer la durée de vie d'un produit et de sa réparabilité, sur une échelle de A à E. Selon le rapport, s'aligner sur les réglementations de l'UE dans ce domaine permettrait de réduire les frais d'exécution. Ne souhaitant pas faire cavalier seul, la Suisse attendra donc les mesures de ses voisins européens.

Rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Produktlebensdauer (Po. 21.4224)
Dossier: Geplante Obsoleszenz und Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession 2024 mit dem Verlagerungsbericht 2023, welchen der Bundesrat im November zuvor veröffentlicht hatte. Im Namen der KVF-NR erläuterten Jon Pult (sp, GR) und Andri Silberschmidt (fdp, ZH) die wichtigsten Aspekte der alpenquerenden Verkehrsverlagerung der Jahre 2021 bis 2023 und legten die weiteren Überlegungen der Verkehrskommission dar. Die Verkehrsverlagerung stagniere oder sei sogar rückläufig und das gesetzlich vorgegebene Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr sei erneut verfehlt worden. Gründe für den rückläufigen Trend seien unter anderem die Konjunkturlage und die europaweit unzureichende Qualität von Bahndienstleistungen und -infrastruktur. Nachdem die Kommission verschiedene Akteurinnen und Akteure angehört habe, sei sie zum Schluss gekommen, dass die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen nicht ausreichen würden, um das Verlagerungsziel in Zukunft zu erreichen. Aus diesem Grund reichte die Kommission fünf Vorstösse ein, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu fördern (Mo. 24.3389, Mo. 24.3390, Mo. 24.3391, Po. 24.3392 und Mo. 24.3393).
Weiter meldete sich KVF-NR-Mitglied Benjamin Giezendanner (svp, AG) zum Verlagerungsbericht zu Wort. Er hatte gegen alle fünf Kommissionsvorstösse Minderheitsanträge eingereicht. Giezendanner unterstrich, dass die vorliegende Verlagerungsperiode von Covid-19, einer unsicheren Konjunkturlage sowie von verschiedenen Bahnstreiks geprägt gewesen sei und der Rückgang der Verlagerungszahlen unter Einbezug der zweiten Hälfte des Jahres 2023 weniger drastisch sei als im Bericht angegeben. Im internationalen Vergleich liege der Modalsplit der Schweiz mit 74 Prozent Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr ein Vielfaches über ihren Nachbarländern. In Anbetracht dessen, dass das Verlagerungsziel wiederholt verpasst worden sei, sei das Ziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten illusorisch. Vielmehr solle auf Markt und Dekarbonisierung vertraut werden, um die Situation des alpenquerenden Güterverkehrs zu verbessern.
Die Fraktionen von SP, Grünen, GLP und Mitte begrüssten die Erwägungen der Kommission. Laut den jeweiligen Fraktionssprechenden müssen gegen die Stagnation der Verkehrsverlagerung Massnahmen ergriffen werden, um das gesetzlich vorgeschriebene Ziel von 650'000 Fahrten zu erreichen. Auch die FDP-Fraktion war laut Sprecher Alex Farinelli (fdp, TI) der Ansicht, dass das Verlagerungsziel schrittweise erreicht werden könne und müsse. Dabei unterstütze sie aber nicht alle Vorstösse der KVF-NR zur Förderung der Verkehrsverlagerung. Die SVP-Fraktion verzichtete ganz auf ein Votum zum Verlagerungsbericht.
Bundesrat Albert Rösti legte ebenfalls die wichtigsten Punkte des Verlagerungsberichts dar. Aufgrund der Konjunkturlage und des überlasteten Schienennetzes sei die Einhaltung des Verlagerungsziels zwar weithin verfehlt worden, der Anteil des Schienenverkehrs sei aber stabil. Dennoch seien auch aus der Sicht des Bundesrats weitere Massnahmen nötig. Laut Rösti waren verschiedene Schritte dafür schon unternommen worden oder in Planung – beispielsweise die Anpassung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes oder die Verschiebung von Mitteln für den Schienengüterverkehr von langen zu mittleren Distanzen. Bei Bedarf seien aber auch weitere Massnahmen denkbar.
Im Anschluss an die Debatte über die fünf Vorstösse der KVF-NR nahm der Nationalrat den Verlagerungsbericht 2023 formell zur Kenntnis.

Verlagerungsbericht 2023
Dossier: Verlagerungsberichte seit 2011
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene

Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) a déposé, en juin 2022, une motion qui charge le Conseil fédéral de mettre en place une planification du remplacement des énergies fossiles par des énergies renouvelables. Cette motion recommande de mettre en place un plan national, avec des mesures contraignantes et incitatives, afin de dessiner un équilibre entre les différentes sources d'énergies renouvelables. L'objectif est d'éviter autant une pénurie d'énergie qu'une hypertrophie de certaines technologies. Selon la députée genevoise, la politique énergétique actuelle repose essentiellement sur les décisions individuelles, et donc sur l'économie de marché. Or, ce rôle prépondérant de l'offre et de la demande sur le marché de l'énergie ne garantit pas un développement judicieux de la production d'énergie renouvelable.
Après le départ de la députée Prezioso Batou, la motion a été défendue à la tribune par Raphaël Mahaim (vert-e-s, VD) du groupe des Verts. Dans son argumentaire, il s'est étonné que la majorité de la population helvétique, mais également le Parlement, peine à comprendre les enjeux induits par des ressources naturelles limitées. En outre, il a critiqué un monitoring de la transition énergétique «trop général» du Conseil fédéral. Dans sa réponse, le Conseil fédéral a indiqué que plusieurs mesures, citant notamment la loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047) et la Stratégie énergétique 2050, garantissaient déjà une vision d'ensemble. Albert Rösti, ministre de l'énergie, a d'ailleurs rappelé que «wir brauchen keine neue Planung, wir brauchen mehr Strom».
Lors du vote, la motion a été rejetée au Conseil national par 132 voix contre 61 et 1 abstention. Le camp rose-vert n'a pas réussi à convaincre au-delà de ses rangs.

Pas de transition écologique sans planification (Mo. 22.3645)

En mars 2024, Simon Stocker (ps, SH) a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral d'édicter des normes contre les publicités trompeuses fondées sur des arguments écologiques. Le sénateur demande que des normes reconnues par l'État soient mises en place pour permettre aux entreprises suisses de prouver de manière transparente et vérifiable que leurs produits ou modes de production sont écologiques. Selon le Conseil fédéral, la loi sur la concurrence déloyale (LCD) interdit déjà les indications inexactes ou fallacieuses concernant les produits, y compris leurs caractéristiques environnementales. D'autres dispositions dans la nouvelle loi sur le CO2 et dans la loi sur la protection de l'environnement (LPE) renforcent encore cette demande.
Lors du passage devant le Conseil des Etats, le sénateur Stocker a retiré sa motion, car il souhaite attendre la mise en œuvre des mesures prises récemment. Il s'est toutefois estimé inquiet, d'une part, de la croissance du nombre de publicités aux slogans écologiques ambigus et, d'autre part, de la sécurité juridique en matière publicitaire.

Normes unifiées contre les publicités trompeuses fondées sur des arguments écologiques (Mo. 24.3198)
« Grüne oder umweltfreundliche» Werbung

Der Ständerat nahm in der Sommersession 2024 von der Aussenpolitischen Strategie für die Jahre 2024 bis 2027 Kenntnis. Berichterstatter Matthias Michel (fdp, ZG) verwies darauf, dass die geopolitischen Krisen zunehmen und sich verschärfen, dabei gerieten die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte immer stärker unter Druck. Dies sei sehr bedauerlich, gleichzeitig könne dieser Umstand für die Schweiz als Promotorin der Friedenspolitik, der Demokratie und von technologischen Errungenschaften auch eine Chance bieten. Das internationale Genf verfüge nämlich bereits über eine lange Tradition der internationalen technologischen Zusammenarbeit und in jüngster Vergangenheit hätten die Ansiedlung der Geneva Internet Platform, der Stiftung Gesda und des Open Quantum Institute dieser Tradition neuen Schub verliehen. Michel erhoffte sich davon, dass sich die Schweiz mit solchen Initiativen noch stärker als «Innovationshub für nachhaltige Entwicklungen etablieren» könne. Aussenminister Ignazio Cassis wiederum erläuterte dem Ratsplenum, dass die Ziele dieser Strategie im Vergleich zur vorangehenden Strategie von 45 auf 28 reduziert wurden. Dies erlaube «eine bessere Kontrolle und Rechenschaftsablegung über die Umsetzung der Strategie», was auch die GPK-SR in einem Bericht gefordert hatte.

Aussenpolitische Strategie 2024-2027 (BRG 24.022)
Dossier: Aussenpolitische Strategien