Der Medikamentenmarkt soll dem Preisüberwachungsgesetz unterstellt werden (1990)

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Erneut gerieten die Medikamentenpreise ins Kreuzfeuer der Kritik. Ein von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) publizierter internationaler Preisvergleich zeigte, dass dieselben Arzneimittel in der Schweiz durchschnittlich fast doppelt so teuer sind wie in den EG-Staaten. Die von den Herstellern vorgebrachte Rechtfertigung, wonach die allgemeinen Lebenshaltungskosten, die staatliche Preiskontrolle sowie Wechselkursschwankungen dafür verantwortlich seien, vermochte den Preisüberwacher nicht zu überzeugen. In Absprache mit dem Bundesamt für Sozialversicherung und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) sprach er sich dafür aus, der gesamte Medikamentenmarkt, d.h. auch die wichtigen Medikamente auf der sogenannten Spezialitätenliste, sei dem Preisüberwachungsgesetz zu unterstellen.

Mit dem Inkrafttreten des Preisüberwachungsgesetzes erhielt der Preisüberwacher im Bereich der Medikamente mehr Kompetenzen. Neu kann er auch die kassenpflichtigen Medikamente der sogenannten Spezialitätenliste unter die Lupe nehmen. Dies störte die beiden Basler Ständeräte Miville (sp, BS) und Rhinow (fdp, BL), welche in einer gemeinsam unterzeichneten Interpellation den Bundesrat baten, den Forschungsstandort Schweiz nicht durch übertriebene staatliche Kontrollmechanismen zu gefährden. In seiner Antwort anerkannte Bundespräsident Cotti durchaus die Verdienste der Basler Pharma-Industrie, wies aber darauf hin, dass bei der Bekämpfung der Kostenexpansion im Gesundheitswesen alle Beteiligten ihren Beitrag zu leisten hätten.