Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Gesundheitskosten

Akteure

Prozesse

503 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Schweizer Politik in den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe und Sport war 2024 von Debatten und Entscheidungen rund um Versorgungssicherheit, Innovation, Aufarbeitung und Prävention sowie Grossveranstaltungen geprägt, wobei sich viele Diskussionen nicht auf die Beratungen im Parlament beschränkten, sondern – auf einem ähnlichen Niveau wie 2023 – auch Eingang in die mediale Berichterstattung fanden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Bei verschiedenen Gesundheitsthemen kam zudem der direkten Demokratie und dem Föderalismus eine gestaltende Rolle zu.

Versorgungssicherheit ist ein Schlagwort, dass seit geraumer Zeit unter anderem bezüglich genügend Gesundheitsfachpersonen verwendet wird. Wie bereits im Vorjahr trieb der Mangel an Ärztinnen und Ärzten Bundesbern auch 2024 um. So standen verschiedene Geschäfte auf der Traktandenliste von National- und Ständerat, welche diesen Entwicklungen mittels Erhöhung der Studienplätze, Lockerung der Zugangskriterien zum Studium und einfacheren Zulassungsbedingungen für ausländische Ärzteschaft begegnen wollten (vgl. Dossier «Ärztemangel»). Der Annahme einer Motion zur Abschaffung des Numerus Clausus in seiner bisherigen Form kam dabei besondere Aufmerksamkeit zu. Der Entscheid wurde zwar von verschiedenen Seiten begrüsst und als wichtiger Schritt gewertet, gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dies alleine nicht ausreiche, um die langfristigen Herausforderungen der knappen Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen.

Ebenfalls zu bewältigen gilt es den Fachkräftemangel beim Pflegepersonal. Die in diesem Zusammenhang 2021 angenommene Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Anfang Juli 2024 trat mit dem Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege die rechtliche Grundlage der ersten Etappe in Kraft, welche eine Ausbildungsoffensive, Abrechnungsmöglichkeiten und ein Förderprogramm beinhaltet. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die berufliche Entwicklung zu begünstigen – die Elemente der zweiten Etappe –, gab der Bundesrat im Mai entsprechende Vorentwürfe in Vernehmlassung.

Die Gefährdung der Versorgungssicherheit betrifft auch die Spitäler. Daran änderte sich auch dieses Jahr nichts. Zurückzuführen ist dies gemäss Printmedien neben dem oben vorgestellten Fachkräftemangel etwa auf finanzielle Aspekte wie nicht kostendeckende Tarife, inflationsbedingt steigende Kosten, nötige Investitionen und systemische Fehlanreize. Zwei Drittel der Schweizer Krankenhäuser schlossen das Jahr 2023 mit einem Defizit ab, für verschiedene Spitäler mussten Rettungspakete geschnürt werden. Vorschläge zur Lösung der Probleme der Spitäler umfassten Tarifreformen, die Förderung ambulanter Behandlungen, Überarbeitungen der Leistungskataloge, bessere digitale Infrastrukturen, Spitalkonsolidierungen und eine interkantonale oder nationale Spitalplanung. Letztere beide Punkte wurden in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen, welche die grosse Kammer 2024 guthiess, respektive welche in diesem Jahr eingereicht wurden (vgl. Dossier «Spitalkonsolidierungen und interkantonale bzw. nationale Planung»). Da die Gesundheitsversorgung verfassungsrechtlich traditionellerweise in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, schwangen bei den Diskussionen über die Zukunft der Spitalplanung entsprechend auch regionalpolitische Fragen mit.

Ein weiterer altbekannter Schwerpunkt der Debatten zur Versorgungssicherheit lag 2024 auf der Verfügbarkeit von Medikamenten. Die Medien sprachen von mehreren Hundert Arzneimitteln, die in der Schweiz derzeit fehlten. Verantwortlich gemacht wurden die Produktionsverlagerung nach Asien, die Abhängigkeit von wenigen Standorten und die geringen Sicherheitsmargen in den Lieferketten. Während der Bundesrat im August ein Massnahmenpaket zur Versorgungssicherheit in diesem Bereich verabschiedete, kam im Oktober die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» erfolgreich zustande. Das Parlament befasste sich darüber hinaus mit Geschäften zur Verhinderung von Medikamentenverschwendung (Mo. 22.4245 und Mo. 24.3397), zur erleichterten Zulassung von Medikamenten (Mo. 23.4535) und zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit der EU (Po. 24.3216).

Innovation – das zweite grosse im Themenbereich «Gesundheit» präsente Schlaglicht von 2024 – bezieht sich vor allem auf Digitalisierungsbestrebungen. Massgeblich dazu beitragen soll das Programm DigiSanté, welches in der ersten Jahreshälfte von National- und Ständerat abgesegnet wurde. Dabei sollen Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben genutzt werden. Eines dieser Vorhaben ist das elektronische Patientendossier. Auch diesem widmete sich das Parlament im Frühjahr 2024, indem es eine Übergangsfinanzierung beschloss, um das mittlerweile als Sorgenkind bekannte Projekt bis zur für 2027 geplanten Gesetzesrevision zu stabilisieren.

Den Sorgenkind-Status in der Zwischenzeit zwar losgeworden war Covid-19. Dennoch standen die Pandemie und deren Folgen auch in diesem Jahr auf der politischen Agenda. Thematisiert wurden Fragen rund um die Aufarbeitung der Pandemie und die Prävention zukünftiger Pandemien. Im Bundeshaus setzte man sich etwa mit einer zeitnahen und qualitativ hochwertigen Datenbereitstellung während Gesundheitskrisen (Mo. 23.3681) und der Schaffung einer genomischen Plattform (Mo. 21.4175) auseinander. Die Stimmbevölkerung hatte im Juni über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zu befinden, welche von massnahmenkritischen Gruppen lanciert worden war und an der Urne deutlich abgelehnt wurde. Ein weiteres Volksbegehren aus ähnlichen Kreisen, die «Aufarbeitungsinitiative», scheiterte bereits im Sammelstadium. Ferner blieben Massnahmengegnerinnen und -gegner 2024 auch mit einer Staatshaftungsklage gegen den Bund erfolglos. Diese wurde abgewiesen, weil das Bundesgericht die getroffenen Massnahmen als verhältnismässig und nicht widerrechtlich beurteilte. Für Schädigungen, die durch die Covid-19-Impfung verursacht worden waren, wurden 2024 zum ersten Mal Entschädigungen bewilligt. Gegenstand kontroverser Diskussionen waren überdies der Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, welche in der Kategorie «Epidemien» für den Peak in der Berichterstattung im April 2024 verantwortlich sein dürfte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Mit ihnen sollten die internationale Zusammenarbeit im Falle eine Pandemie gefördert und die WHO als zentrale Koordinationsinstanz gestärkt werden. Die Gegnerschaft befürchtete hingegen, dass dadurch die nationale Souveränität beschnitten werden könnte.

Untrennbar mit dem Präventionsgedanken verbunden war 2024 zudem der Umgang mit Suchtmitteln. Die Frage nach dem geeigneten Ausmass an Prävention scheidete jedoch die Geister, wie die Behandlungen von National- und Ständerat zur Umsetzung der «Kinder ohne Tabak»-Initiative beispielhaft veranschaulichten. Während dieser Prozess Ende Jahr noch nicht abgeschlossen war, trat Anfang Oktober das neue Tabakproduktegesetz in Kraft, in dem ebenfalls verschiedene Präventionselemente – unter anderem ein Abgabeverbot an Minderjährige und neue Bildwarnhinweise – enthalten sind. In puncto bereits Suchtmittel konsumierender Personen kann Prävention auch darauf abzielen, den Bezug vom Schwarzmarkt zu unterbinden oder die Gefahr von schlechter Produktequalität zu mindern. Dies ist Teil der Pilotprojekte zur regulierten Abgabe von nichtmedizinischem Cannabis in verschiedenen Schweizer Städten, über die im Verlaufe des Jahres immer wieder in den Medien berichtet wurde. Darüber hinaus lancierte im Frühling ein privates Kollektiv eine Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis.

Weiter im Zeichen von Prävention stand die 2024 zur Sozialhilfe betriebene Politik. Eine Motion zur Verlängerung des Armutspräventionsprogramms und der Verabschiedung einer nationalen Strategie wurde zuerst im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema «Armut in der Schweiz» vom Nationalrat und schliesslich in der Herbstsession vom Ständerat angenommen. Abgelehnt wurden indes ein Postulat, welches die Einführung effektiver Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention zum Inhalt hatte, sowie ein Postulat, das zur Verhinderung von gesundheitlichen und sozialen Folgeproblemen den Abschluss von Mietverträgen mit Obdachlosen forderte.

Die diesjährige Agenda der Schweizer Sportpolitik wurde durch die Planung und Durchführung von Grossanlässen bestimmt. Zum einen fand im Herbst die Radweltmeisterschaft in Zürich statt, die durch den Unfalltod einer Schweizer Juniorin überschattet wurde. Zum anderen kam nach der enttäuschenden Nichtberücksichtigung als Austragungsstätte für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2030 im Vorjahr Bewegung in eine neue Kandidatur – dieses Mal für die Winterspiele 2038. Da die Schweiz in den sogenannten «privilegierten Dialog» mit dem IOC aufgenommen wurde, hat sie nun die Möglichkeit, bis Ende 2027 an ihrem Bewerbungsdossier zu arbeiten. Erfüllt dieses die Anforderungen, entfällt ein Wettbewerb mit anderen Kandidierenden. Angesichts der Tatsache, dass die Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen hierzulande ausgerichtet wird, beschäftigte sich die Politik auch mit Entscheidungen bezüglich dieses Events. Im Mittelpunkt des Interesses stand insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Unterstützung in der Höhe von CHF 4 Mio. Stände- und Nationalrat erhöhten diese Mittel auf Initiative der ständerätlichen Kommission Ende Jahr hingegen auf CHF 15 Mio. (Mo. 24.3011).

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2024

Die Mitte im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres waren für die Mitte von Stabilität geprägt: Ihr Wählendenanteil stieg oder fiel nirgends um mehr als einen Prozentpunkt, insgesamt hielten sich die Veränderungen gemäss einer nach Kantonsgrössen gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers gerade die Waage. Bei der Mandatszahl standen den beiden Sitzverlusten in SZ und UR drei Sitzgewinne in TG gegenüber, womit die Mitte in allen 26 Kantonsparlamenten zusammen nun 425 Mandate hält und viertstärkste Partei bleibt. Auch beim nationalen Wahlbarometer von Sotomo vom Dezember blieb die Mitte mit einem Anteil von 14.1 Prozent unverändert gegenüber den Nationalratswahlen 2023. Hingegen konnte die Partei in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Sie baute damit ihre Position als Partei mit den schweizweit meisten Mandaten in Kantonsregierungen aus (insgesamt 41 Sitze in 23 Kantonen), und Uri wurde zum zweiten Kanton nach Graubünden, in dem die Mitte eine absolute Mehrheit der Sitze im Regierungsrat hält.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen auf eidgenössischer Ebene durchzogen aus. Die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Indessen brachte sie 2024 ihre beiden Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu besetzen. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen; sie hatten bisher noch als «CVP/Die Mitte» firmiert.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte im Rahmen einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine allfällige Parteifusion mit der GLP auslotete; weil die eigene Basis in der Frage gespalten war und die GLP-Spitze sich ablehnend äusserte, wurde die Idee letztlich begraben.
Auf nationaler Ebene war die Mitte die einzige der sieben grössten Parteien, bei der es 2024 weder im Parteipräsidium noch an der Spitze des Generalsekretariats zu personellen Veränderungen kam. Sehr viel Bewegung gab es dafür auf kantonaler Ebene: Nicht weniger als zwölf Kantonalsektionen besetzten ihr Präsidium neu.

Die Mitte im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

Ende September 2024 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) eine Motion ein, mit der er mehr Transparenz bei den Medikamentenpreisen forderte, um dadurch die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger senken zu können. Dobler wollte in seiner Motion zwei Punkte regeln: Zum einen solle eine Anpassung der Preisbekanntgabe-Verordnung die Apotheken dazu verpflichten, online die tatsächlich zu bezahlenden Preise für Medikamente – auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel – aufzuführen. Derzeit sei die Veröffentlichung von Nettopreisen für verschreibungspflichtige Medikamente untersagt, weil diese Praxis als Publikumswerbung interpretiert werde. Dadurch würde jedoch Intransparenz geschaffen und der Verkauf von Medikamenten zu tieferen Preisen gehemmt. Zum anderen sollen Produktevergleiche anhand von Indikationen, Krankheitsbildern, Dosisstärken und Packungsgrössen möglich sein, um die Suche nach kostengünstigen Alternativen im Vergleich mit den Originalpräparaten zu erleichtern. Die entsprechenden Suchfunktionen dürften die Anbietenden gegenwärtig ebenfalls nicht zur Verfügung stellen. Dobler merkte auch an, dass auf Anfang 2024 ein Selbstbehalt von 40 Prozent für teure Originalpräparate eingeführt worden sei. Die aktuelle Regulierung, die sich an den Maximalpreisen orientiere, bremse somit Einsparpotenziale bei verschreibungspflichtigen Medikamenten aus. Die Landesregierung empfahl das Geschäft zwar zur Annahme, wies in der schriftlichen Stellungnahme aber darauf hin, dass es bei Annahme des Vorstosses keiner Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung bedürfe, da bereits zum gegebenen Zeitpunkt sowohl stationäre als auch Online-Apotheken bei allen Arzneimitteln zur Angabe der tatsächlich zu bezahlenden Preise verpflichtet seien. Zur vollständigen Erfüllung der Motion notwendig sei indes eine Anpassung der Arzneimittel-Werbeverordnung. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Wintersession 2024 stillschweigend und diskussionslos an.

Es braucht transparente Preise und keine Preisbekanntgabeverbote für Kundinnen und Kunden von Apotheken, damit die Gesundheitskosten reduziert werden können (Mo. 24.4230)

Diana Gutjahr (svp, TG) reichte Mitte Juni 2024 eine Motion ein, mit der sie die Mindestfranchise erhöhen und anschliessend periodisch anpassen wollte. Anfang September 2024 sprach sich der Bundesrat für eine Annahme der Motion aus. Nachdem diese in der Herbstsession 2024 von Barbara Gysi (sp, SG) und Manuela Weichelt (al, ZG) bekämpft worden war, nahm sich ihr der Nationalrat in der Wintersession 2024 an. Vor der Beratung wurde ein Ordnungsantrag Gysi mit 112 zu 75 Stimmen abgelehnt, der die Motion zur Vorprüfung an die SGK-NR überweisen wollte, da diese im Januar 2025 über eine gleichlautende Motion Friedli (svp, SG; Mo. 24.3636) beraten werde. Die SVP- und die FDP-Fraktion votierten geschlossen und die Mitte-Fraktion beinahe geschlossen gegen den Ordnungsantrag, womit der Weg für die Beratung der Motion frei war.
Die Mindestfranchise, die letztmals vor zwanzig Jahren angepasst worden sei, bilde die heutige Kostensituation unzureichend ab und müsse zur Bekämpfung des Prämienanstiegs entsprechend erhöht werden, erklärte Motionärin Gutjahr. Eine Erhöhung der Mindestfranchise nehme zudem die Versicherten in die Pflicht, die im Vergleich etwa zu den Leistungserbringenden oder den Kantonen bisher wenig zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen hätten beitragen müssen. Barbara Gysi verwies darauf, dass «primär vulnerable Menschen» in der Mindestfranchise versichert seien und diese dadurch noch stärker belastet würden. In der Folge verzichteten diese möglicherweise auf wichtige medizinische Untersuchungen. Diese Gefahr sah auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, bekräftigte aber dennoch die grundsätzliche Unterstützung der Motion durch den Bundesrat. Der Ständerat nahm die Motion in der Folge mit 114 zu 75 Stimmen (2 Enthaltungen) an, wobei die FDP-Fraktion geschlossen und die Fraktionen der SVP, der GLP und der Mitte mehrheitlich für Annahme stimmten.

Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen (Mo. 24.3608)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2024 eine Motion seiner SGK zum Verwurf von Medikamenten aufgrund ungeeigneter Packungsgrössen oder Dosisstärken gutgeheissen hatte, beschäftigte sich der Ständerat in der Wintersession des gleichen Jahres mit dem Vorstoss. Erich Ettlin (mitte, OW) führte als Sprecher der SGK-SR die Überlegungen der ständerätlichen Kommission aus: Diese sei zum Schluss gekommen, dass alle Forderungen der Motion auf Verordnungsstufe umgesetzt werden könnten. Nachdem sich auch Gesundheitsministerin Baume-Schneider für Annahme des Vorstosses ausgesprochen hatte, stimmte die kleine Kammer der Motion stillschweigend zu.

Den Verwurf aufgrund von ungeeigneten Packungsgrössen oder Dosisstärken bei den Medikamentenpreisen berücksichtigen (Mo. 24.3397)

Anfang Oktober 2024 forderte die Mehrheit der SGK-SR mit 10 zu 2 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative von Marcel Dobler (fdp, SG), die ärztliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung in den Leistungskatalog der OKP aufnehmen wollte, keine Folge zu geben. Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) erklärte in der Wintersession 2024 im Ständerat, dass die Krankenkassen heute schon eine ärztliche Beratung im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung vergüteten, «wenn diese im Rahmen der Behandlung einer konkreten Krankheit erfolgt» sei. Auch angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Krankenkassenprämien, der durch eine Ausweitung des Leistungskatalogs zusätzlich befeuert würde, sei der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Im Anschluss kam die kleine Kammer dieser Aufforderung stillschweigend nach, wodurch die Initiative erledigt war.

Die Kosten der ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sollen von der Krankenversicherung übernommen werden (Pa.Iv. 22.420)

Mittels Motion wollte Thomas de Courten (svp, BL) den Bundesrat beauftragen zu prüfen, wie die steigende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal sowie Pflegenden verringert werden kann. De Courten kritisierte, dass diese Personengruppen bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit für Bürokratie anstatt für die eigentliche Versorgung der Patientenschaft aufwenden würden. Es sei jedoch fraglich, inwiefern die existierenden Dokumentationspflichten von Nutzen seien. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme zu bedenken, dass sich der administrative Aufwand nicht vollständig vermeiden lasse. Zudem sah er die Verantwortung zur Reduktion vor allem bei den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens selbst. Nichtsdestotrotz beabsichtige das EDI, gemeinsam mit den Betroffenen den potenziellen Handlungsbedarf zu ermitteln. Denn bevor konkrete Massnahmen eingeleitet werden könnten, bedürfe es der Erfassung von Gründen und des Umfangs der administrativen Belastung. Daher sei die Landesregierung bereit, den Vorstoss de Courten aufzugreifen und empfehle die Annahme der Motion. Der Nationalrat nahm den Vorstoss in der Herbstsession 2024 stillschweigend und diskussionslos an.

Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege (Mo. 24.3441)

Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 die Motion der FDP.Liberalen-Fraktion «Schluss mit teuren Doppelspurigkeiten bei Gesundheitsdaten: Mehrfachnutzung jetzt anpacken!» gutgeheissen hatte, beschäftigte sich der Ständerat in der darauffolgenden Herbstsession mit dem Anliegen. SGK-SR-Sprecher Damian Müller (fdp, LU) stellte den Vorstoss seinen Ratskolleginnen und -kollegen vor. Durch die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen und dem Ergreifen geeigneter Massnahmen soll das Potenzial der Digitalisierung optimal ausgeschöpft und die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsakteurinnen und -akteuren verbessert werden. Dabei könne auf bereits bestehenden Grundlagen wie dem Förderprogramm Digisanté aufgebaut werden. Die Kommission habe sich mit 8 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für den Vorstoss ausgesprochen. Gesundheitsministerin Baume-Schneider mass Digisanté ebenfalls eine grosse Bedeutung für die Effizienzsteigerung zu. Weiter verwies sie auf verschiedene laufende Arbeiten, hob das konsequente Engagement des Bundesrats für die digitale Transformation des Gesundheitswesens hervor und empfahl die Motion zur Annahme. Stillschweigend folgte die kleine Kammer diesem Votum.

Schluss mit teuren Doppelspurigkeiten bei Gesundheitsdaten: Mehrfachnutzung jetzt anpacken! (Mo. 23.3601)

Während der Herbstsession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Porchet (gp, VD), welche besseren Zugang zu Insulinpumpen für Diabetikerinnen und Diabetiker forderte. Der Vorstoss zielte auf eine Anpassung der MiGeL ab, damit Insulinpumpen nicht nur gemietet, sondern mit Unterstützung der Krankenkasse auch gekauft werden können. In der Schweiz nützen laut Motionärin aufgrund ungenügender Kostenerstattung und erhöhter Preise lediglich 20 Prozent der insulinabhängigen Diabetikerinnen und Diabetikern eine solche Pumpe. Langfristig gestalte sich der Kauf einer Pumpe günstiger als die Miete, da Mietverträge mit hohen Fixkosten verbunden seien. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen den Vorstoss aus. Der Kauf von Insulinpumpen bedeute für die Versicherungen eine kostenintensive Vorfinanzierung, die mit Unsicherheiten bei der Refinanzierung einhergehe, da die Versicherten ihre Krankenkasse wechseln oder die Therapie abbrechen könnten. Zudem erlaube das Mietmodell den Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zu technischen Innovationen. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 126 zu 64 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen sowie zwei Mitglieder der SVP-Fraktion stimmten für den Vorstoss.

Zugang zu Insulinpumpen für Diabetikerinnen und Diabetiker (Mo. 23.3822)

Ende Juni 2024 beantragte die SGK-NR, der Standesinitiative des Kantons Genf, welche die Krankenkassenprämien an die Gesundheitskosten koppeln wollte, keine Folge zu geben. Die Kommission verwies bei ihrem Entscheid auf die verabschiedete Vorlage zur Einführung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitskosten (EFAS), welche die mittels OKP-Prämien finanzierten Gesundheitskosten stabilisieren soll. In der Herbstsession 2024 beschloss der Nationalrat stillschweigend und diskussionslos, der Initiative keine Folge zu geben.

Versicherungsprämien an Gesundheitskosten koppeln (Kt.Iv. 22.321)

Mitte September 2024 kam eine Motion Wasserfallen (sp, BE) in den Nationalrat, welche die Einführung eines Patientinnen- und Patientenfonds forderte. Da die Motionärin im Vorjahr in den Ständerat gewählt worden war, präsentierte Parteikollegin Barbara Gysi (sp, SG) das Anliegen. Sie erklärte, dass durch medizinische Behandlungen entstandene Schäden oftmals durch das existierende Haftungsrecht nicht genügend abgedeckt würden und entsprechende Verfahren häufig lange dauerten. Bis die Haftungsfrage geklärt sei, könnten mittels des geforderten Fonds Überbrückungsleistungen gezahlt werden. 2015 habe der Bundesrat einen Bericht veröffentlicht, in dem unter anderem Lücken bei der Entschädigung von Patientinnen und Patienten aufgezeigt worden seien, allerdings habe sich diesbezüglich bislang wenig getan. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich gegen den Vorstoss aus. Anstelle eines Fonds solle die Patientensicherheit und die Schadensprävention durch Qualitätsmassnahmen und durch niederschwellige Beratungsangebote gestärkt werden. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 131 zu 58 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen stimmten für eine Annahme der Motion.

Einführung eines Patientinnen- und Patientenfonds (Mo. 23.3390)

Im September 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Buffat (svp, VD), welche vom Bundesrat ein Massnahmenprogramm zum Thema «Mehr Qualität als Quantität» forderte. Dieses soll insbesondere die Qualität ärztlicher Verschreibungen ins Auge fassen, um nicht angezeigte oder qualitativ mangelhafte Eingriffe und Fehler zu verhindern. Der Motionär erläuterte, dass sich das Schweizer Gesundheitswesen zwar durch ein hohes Niveau auszeichne, aber gerade bezüglich Überversorgung Probleme existierten. Nur durch mehr Transparenz rund um die Qualität medizinischer Eingriffe könnten Patientinnen und Patienten fundierte Entscheidungen treffen. Es würden einem jedoch mehr Informationen bei einem Autokauf zur Verfügung gestellt als bei einer Operation. Obschon Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider Verständnis für den Vorstoss des Waadtländers zeigte, empfahl sie die Motion zur Ablehnung. Es bestünden bereits Massnahmen und Projekte zur Verbesserung der Versorgungsqualität – etwa Arbeiten der Eidgenössischen Qualitätskommission oder der Schweizer Versorgungsatlas. Mit 93 zu 87 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer die Motion dennoch an, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und FDP sowie zwei Mitglieder der Grünen-Fraktion gegen den Rest des Nationalrats durchsetzten.

Aktionsplan «Mehr Qualität als Quantität» in der Pflege (Mo. 23.3394)

Da der Ständerat eine Änderung an der Motion Dobler (fdp, SG) «Medikamentenpreise. Vereinfachte Regeln für Medikamente in Spitälern, um Kosten zu senken» vorgenommen hatte, setzte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 abermals mit dem Vorstoss auseinander. Im Vorfeld hatte sich die SGK-NR der kleinen Kammer angeschlossen: Künftig sollten nicht nur Medikamente, die in Spitälern zum Einsatz kommen, sondern jegliche Medikamente, die ausschliesslich von Medizinalpersonen angewendet werden, keine Packungsbeilagen mehr benötigen, falls ihre Packung mit einem QR-Code versehen ist. Die Kommission war der Auffassung, dass dadurch eine effizientere Arzneimittelbereitstellung und eine Modernisierung der Informationsvermittlung im Gesundheitswesen gefördert werden könnten, ohne einen Abstrich bei der Patientensicherheit zu machen. Stillschweigend nahm der Nationalrat die modifizierte Motion an.

Medikamentenpreise: Vereinfachte Regeln für Medikamente in Spitälern, um Kosten zu senken (Mo. 23.4183)

In der Herbstsession 2024 stand eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) auf der Traktandenliste des Nationalrats. Die Zürcherin verlangte, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens eine Sensibilisierungskampagne für die Bevölkerung sowie ein Aus- und Weiterbildungsmodul für Fachpersonen zum Thema «Umwelt und Gesundheit» erarbeitet. In deren Rahmen sollen die gesundheitlichen Folgen der Klimaerhitzung, Umweltverschmutzung und des Biodiversitätsverlusts thematisiert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dies sei dringend angezeigt, um langfristige Gesundheitsschäden und hohe Folgekosten zu verhindern. Gesundheitsministerin Baume-Schneider bekräftigte den Ernst der Lage und hob die Bedeutung der Sensibilisierung von Bevölkerung und Gesundheitspersonal hervor. Da jedoch bereits genug Informationsangebote – etwa Online-Portale und Empfehlungen des BAG –, Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten existierten und Umweltkompetenzen mit Hilfe des BAFU in der Berufsausbildung gefördert würden, empfehle der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte diesem Votum und sprach sich mit 128 zu 62 Stimmen gegen den Vorstoss aus. Während die SP- und die Grünen-Fraktion geschlossen für Annahme der Motion stimmten, lehnten sie die Fraktionen der SVP, FDP und GLP geschlossen und die Mitte-Fraktion grossmehrheitlich ab.

Sensibilisierungskampagne für die Bevölkerung sowie ein Aus- und Weiterbildungsmodul für Fachpersonen zum Thema «Umwelt und Gesundheit» (Mo. 23.3198)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative von Michaël Buffat (svp, VD), die forderte, dass alle Preise und Tarife im OKP-Bereich für drei Jahre eingefroren werden. Die Prämien stiegen kontinuierlich an und der Wettbewerb zwischen den Kassen, von dem man sich eine Kostendämpfung erhofft habe, zeige keine oder sogar eine kostensteigernde Wirkung, so Buffat. Auch die verschiedenen Massnahmen, welche die Kantone zu einer besseren Koordination im Spitalbereich bewegen sollten, hätten nicht den gewünschten Effekt. Seine Initiative setze direkt bei den Preisen und Tarifen an, wodurch «ein klares politisches Signal» gesendet werde. Zusätzliche Unterstützung erhielt der Initiant von einer Minderheit um seinen Fraktionspräsidenten Thomas Aeschi (svp, ZG), die für Folgegeben plädierte. Für die Kommissionsmehrheit argumentierten Valérie Piller Carrard (sp, FR) und Lorenz Hess (mitte, BE) für eine Ablehnung der Initiative: Diese sei «ein heftiger Angriff auf die Leistungserbringer». Zudem sei der Nutzen der Initiative fraglich, da der Prämienanstieg grösstenteils aus einer Zunahme der Leistungen resultiere. Auch würde der Kostenanstieg so mit drei Jahren Verzögerung nur umso heftiger ausfallen.
Die grosse Kammer entschied sich mit 128 zu 63 Stimmen dafür, der Initiative keine Folge zu geben, wobei sich einzig die beinahe geschlossen stimmende SVP-Fraktion hinter das Vorhaben stellte.

KVG. Der Erhöhung der Tarife den Riegel vorschieben, die Kostenexplosion bremsen, die Bevölkerung beschützen (Pa.Iv. 23.437)
Dossier: Forderung nach einem Moratorium bei den Krankenkassenprämien Sommer 2024

Michaël Buffat (svp, VD) wollte im Juni 2023 mit einer parlamentarischen Initiative bezwecken, dass sämtliche Preise und Tarife im OKP-Bereich während drei Jahren eingefroren werden. Die Initiative soll bezwecken, dass die Leistungserbringer im OKP-Bereich einen «sparsamen Umgang mit medizinischen Leistungen» an den Tag legten und durch die Festsetzung der Preise stärker auf die eigene Produktivität und ihre Ausgaben achten müssten. Bisher hätten die Krankenkassen keine Notwendigkeit zur Steigerung der Kosteneffizienz gehabt, da Mehrausgaben durch ineffizientes Arbeiten schlicht an die Prämienzahlenden übertragen werden konnten. Dies betreffe im übrigen auch die Kantone, welche für die Koordination zwischen den Spitälern zuständig seien, wo es ebenfalls aufgrund von mangelhafter Absprache zu redundanten Eingriffen komme, die schliesslich die Prämien in die Höhe trieben, so Buffat. Im Juni 2024 beschloss die SGK-NR mit 17 zu 8 Stimmen der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da durch das Einfrieren der Preise und Tarife die eigentlichen Ursachen, welche die Kosten erhöhten, nicht beseitigt werden. Stattdessen seien «gezielte Massnahmen» erforderlich.

KVG. Der Erhöhung der Tarife den Riegel vorschieben, die Kostenexplosion bremsen, die Bevölkerung beschützen (Pa.Iv. 23.437)
Dossier: Forderung nach einem Moratorium bei den Krankenkassenprämien Sommer 2024

Ende Januar 2024 befasste sich die SGK-SR mit der Motion ihrer Schwesterkommission, die eine Stärkung von alternativen Versicherungsmodellen (AVM) durch eine Förderung der koordinierten Versorgung verlangte. Die Kommission beschloss mit 11 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) einstimmig, die Motion ihrem Rat zur Ablehnung zu empfehlen, da man die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen anzweifelte.

In der Sommersession 2024 gelangte die Motion in den Ständerat, wo die Position der Kommission von Erich Ettlin (mitte, OW) vertreten wurde: Durch die Änderung würde die Zahl der Kollektive, die vom BAG geprüft werden müssten, von etwa 750 auf 3300 ansteigen, wobei diese Zahl mit jedem Jahr grösser werden dürfte, was einem «administrativen nightmare» gleichkäme. Ausserdem dürften sich Prämienschwankungen häufen, da Schätzungen in kleineren Kollektiven weniger präzise seien. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrats und ihrer Kommission und lehnte die Motion stillschweigend ab. Diese war damit erledigt.

Stärkung der koordinierten Versorgung durch Kostenwahrheit der Versicherungsmodelle im KVG (BRG 23.3502)
Dossier: Förderung der koordinierten Versorung

In der Sommersession 2024 nahm sich der Ständerat als Zweitrat dem zweiten Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen an. Erich Ettlin (mitte, OW) präsentierte die Vorlage in der kleinen Kammer: Es gehe um insgesamt sieben Gesetzesänderungen im KVG, zu denen der Nationalrat als Erstrat bereits einige Änderungen und Ergänzungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen habe. Die «wichtigste Änderung» habe die grosse Kammer bei der koordinierten Versorgung getätigt und hier die Massnahme des Bundesrates abgeschwächt. Die SGK-SR sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Auch sie habe sich intensiv mit der Frage der koordinierten Versorgung auseinandergesetzt und konträr zum Entscheid des Nationalrates die Netzwerke zur koordinierten Versorgung wieder aufgenommen. In der Gesamtabstimmung sei die Kommission schliesslich mit 10 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) auf das zweite Massnahmenpaket eingetreten, so Ettlin. In der Eintretensdebatte wurde einige Kritik zur (zu) grossen Anzahl an KVG-Revisionen laut, welche es einerseits schwierig machten, den Überblick zu behalten, und andererseits kaum zu Kosteneinsparungen führten. Für Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider reihe sich das zweite Kostendämpfungspaket hingegen nahtlos in eine lange Liste von Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ein. Trotz dieser Bedenken und der Kritikpunkte am Paket trat der Ständerat in der Folge stillschweigend auf den Entwurf ein.

Die Detailberatung begann der Ständerat, indem er die Abrechenbarkeit der Leistungen von Hebammen erweitere und entschied, dass Apothekerinnen und Apotheker zukünftig mehr Leistungen über die OKP vergüten können sollen, wie es der Nationalrat zuvor beschlossen hatte. Zur ersten grösseren Debatte führten in der kleinen Kammer die WZW-Kriterien: Eine Minderheit um Damian Müller (fdp, LU) forderte erstens eine grundsätzliche Neuauslegung und Lockerung dieser Kriterien, da «zahlreiche Innovationen und neue wissenschaftliche Methoden entwickelt werden», welche die momentanen Kriterien nur «ungenügend» abdeckten. Zweitens verlangte Müller, einer Umformulierung des Nationalrats bezüglich dieser Kriterien zu folgen, da die bundesrätliche Version, welche auch die Kommissionsmehrheit bevorzugte, «unklar» formuliert sei. Beide Vorschläge fanden in der kleinen Kammer keine Mehrheit und wurden mit 32 zu 10 Stimmen respektive mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt. Durch die Ablehnung des zweiten Vorschlags der Minderheit Müller schuf der Ständerat die erste Differenz zum Nationalrat. Im Anschluss folgte eine intensive Diskussion über die Einführung der Netzwerke zur koordinierten Versorgung, einem der zentralen Teile der Vorlage. Während eine knappe Kommissionsmehrheit dem Bundesrat folgen und den Zugang zu den Netzwerken durch ein zweistufiges Verfahren vereinfachen wollte, sprach sich eine Minderheit um Josef Dittli (fdp, UR) dem Nationalrat folgend dagegen aus. Die Minderheit bezweifelte die von der Mehrheit erhofften Kosteneinsparungen und fürchtete sich vor einem «Bürokratiemonster». Die kleine Kammer hiess den bundesrätlichen Vorschlag mit 25 zu 17 Stimmen (2 Enthaltungen) gut und schuf somit eine weitere Differenz zum Nationalrat. Erfolglos blieb hingegen ein Einzelantrag Maillard (sp, VD) für mehr Transparenz bei der Dauer von medizinischen Leistungen auf den Rechnungen, der mit 22 zu 20 Stimmen (2 Enthaltungen) abgelehnt wurde – ebenfalls im Unterschied zum Nationalrat.

Anschliessend diskutierte die kleine Kammer über die Medikamente, die einen massgeblichen Kostentreiber der OKP darstellen. Stillschweigend hiess auch der Ständerat, wenn auch mit einer kleinen Präzisierung, die gesetzliche Verankerung der Preismodelle gut, debattierte jedoch ausführlich über die vertraulichen Preismodelle: Eine Minderheit um Maya Graf (gp, BL) störte sich am Umstand, dass die Preisabsprachen zwischen dem BAG und den Pharmaunternehmen nicht öffentlich seien, worunter die Transparenz und die demokratische Kontrolle leiden würden. Sie blieb mit ihrem Anliegen auf Streichung solcher Preisabsprachen chancenlos; die kleine Kammer stimmte dem Antrag der Mehrheit mit 32 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) zu. Das Hauptargument der Kommissionsmehrheit war, dass sich die Schweiz lediglich selber schade, wenn sie im Unterschied zu sämtlichen anderen OECD-Staaten keine vertraulichen Preismodelle einführe. Stillschweigend angenommen – eine Minderheit um Damian Müller wurde zurückgezogen – wurden auch verschiedene Änderungen, welche die Kommission am Vergütungsmodell von neuen Medikamenten vorgenommen hatte, wie die Anhörung der EAK vor Aufnahme eines neuen Medikaments auf die provisorische Liste oder die Einführung von Kostenfolgemodellen, die ermöglichten, dass «das BAG die Zulassungsinhaberin zu einer Ausgleichszahlung verpflichten» kann, wenn ein Medikament eine im Voraus definierte Umsatzschwelle übersteigt. Einen Antrag von Marco Chiesa (svp, TI), der sicherstellen wollte, dass die Tarife laufend unter Berücksichtigung des «medizinisch-technischen Fortschritts» begutachtet und an die «Kostenwahrheit» angepasst würden, nahm der Rat mit 36 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) an. Während der Ständerat bei der Befreiung der Kostenbeteiligung bei einer Schwangerschaft stillschweigend dem Nationalrat folgte, schwächte er eine Ergänzung des Nationalrats, die es Krankenkassen erlauben sollte, Versicherte über mögliche Sparmöglichkeiten zu informieren, ab, obwohl man die grundsätzliche «Stossrichtung teile». Die letzte grosse Debatte drehte sich um die Forderung der Kommissionsmehrheit, die täglich abrechenbaren Taxpunkte im Tarmed zu begrenzen. Dies sei nötig, da gewisse Tarife im veralteten Tarmed nicht mehr der realen Dauer einer Behandlung entsprächen, wodurch viele Rechnungen zu hoch angesetzt würden. Dagegen argumentierte eine Minderheit um Josef Dittli mit der Unterstützung von Bundesrätin Elisabet Baume-Schneider, dass das Problem nicht bei den Leistungserbringenden zu verordnen sei, sondern beim Tarmed. Wenn man nun versuche, etwas an diesem System zu ändern, das sowieso kurz vor der Ablösung stehe, seien dies «total verschwendete Kräfte». Mit 28 zu 14 Stimmen (2 Enthaltungen) nahm der Ständerat den Antrag der Kommissionsmehrheit an.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat den Entwurf mit 39 zu 4 Stimmen gut, wobei alle ablehnenden Voten aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion stammten.

Zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (BRG 22.062)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)

In der Herbstsession 2023 respektive der Sommersession 2024 beschlossen die Räte, eine Motion von Jean-Luc Addor (svp, VS), welche eine vollständige Kostenübernahme der Leistungen bei Mutterschaft durch die OKP forderte, abzuschreiben. Der Bundesrat hatte das Anliegen in seine Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen aufgenommen und erachtete die Motion somit als erfüllt.

Vollständige Übernahme der Kosten der Leistungen bei Mutterschaft durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Mo. 19.3307)
Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Die beiden Räte beschlossen in der Herbstsession 2023 und in der Sommersession 2024, eine Motion von Irène Kälin (gp, AG) abzuschreiben, die eine Kostenbefreiung für Schwangere ab der ersten Schwangerschaftswoche verlangte. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, dass dieses das Anliegen der Motion erfülle, weswegen er die Abschreibung der Motion beantrage.

Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft (Mo. 19.3070)
Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Nachdem der Bundesrat seine Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen präsentiert hatte, schrieben der Nationalrat in der Herbstsession 2023 und der Ständerat in der Sommersession 2024 eine Motion Humbel (mitte, AG) ab, welche die Abbildung der Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern zur Kostendämpfung und Qualitätssicherung im KVG verlangte. Die Forderung war in das zweite Massnahmenpaket integriert worden, weshalb der Bundesrat den Vorstoss als erfüllt erachtete.

Abbilden der Leistungen der Apotheker zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Krankenversicherungsgesetz (Mo. 18.3977)
Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Die beiden Räte beschlossen in der Herbstsession 2023 respektive in der Sommersession 2024 eine Motion von Ruth Humbel (mitte, AG) abzuschreiben, die eine Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen und deren Abgrenzung von einseitigen Listenmodellen gefordert hatte. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, dass man zwar einen anderen Weg als die Motion gewählt habe, dass aber «[d]as Anliegen der Motion [ ... ] mit der vorliegenden Gesetzesänderung aufgenommen» werde.

Stärkung von integrierten Versorgungsmodellen. Abgrenzung zu einseitigen Listenangeboten ohne koordinierte Behandlung (Mo. 18.3649)
Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Die beiden Räte beschlossen in der Herbstsession 2023 respektive in der Sommersession 2024, eine Motion der SGK-NR abzuschreiben, die erreichen wollte, dass sinnvolle Patientensteuerungsprogramme künftig im Rahmen des KVG vergütet werden können. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, dass er sich aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung dafür entschieden habe, einzig eine Änderung bei den Netzwerken zur koordinierten Versorgung und keine «spezifische auf Programme bezogene Anpassung» vorzunehmen. Er forderte die Abschreibung der Motion, da sie mit der heutigen Gesetzeslage weitgehend umgesetzt werden könne.

Sinnvolle Patientensteuerungsprogramme im KVG ermöglichen (Mo. 18.3387)
Dossier: Abgeschriebene Vorstösse im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets im Gesundheitswesen

Mittels eines Postulats wollte Fabian Molina (sp, ZH) den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts betrauen, in dem die Versorgung, Prävention und Behandlung von Migräne vorgestellt und auch internationale Beispiele herangezogen werden sollten. Der Vorstoss wurde in der Sommersession 2024 vom Nationalrat behandelt. Der Postulant unterstrich die Relevanz seines Anliegens damit, dass rund um den Globus ungefähr 15 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer unter Migräne litten. Alleine in der Schweiz seien in etwa eine Million Menschen davon betroffen. Neben Kosten für medikamentöse Behandlungen in der Höhe von CHF 100 Mio. pro Jahr verursache die Erkrankung auch Arbeitsausfälle mit Kosten von CHF 400 Mio. pro Jahr – dies seien beträchtliche volkswirtschaftliche Kosten. Trotzdem sei die Migräne in der Schweizer Politik bislang vernachlässigt worden. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zeigte sich der Auswirkungen der Migräne auf das Leben der Betroffenen bewusst. Da die medizinische Versorgung in der Schweiz jedoch gut sei – es existierten beispielsweise spezialisierte Sprechstunden und es würde an neuen Behandlungsansätzen geforscht –, sehe sich die Landesregierung nicht zu weiterem Handeln veranlasst. Ferner fehle es an den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, falle das Anliegen doch in den Kompetenzbereich verschiedener Gesundheitsakteure. Der Bundesrat empfehle deshalb die Ablehnung des Postulats. Diesem Antrag folgte der Nationalrat mit 120 zu 70 Stimmen (bei 1 Enthaltung). Während sich die Fraktionen der SP, Grünen und GLP grossmehrheitlich respektive geschlossen für den Vorstoss aussprachen, lehnten ihn die anderen Fraktionen grossmehrheitlich respektive geschlossen ab.

Verbesserungspotential bei den Bemühungen gegen die unterschätzte (weibliche) Volkskrankheit Migräne (Po. 22.4509)

In der Sommersession 2024 folgten die beiden Räte dem Antrag des Bundesrats und entschieden sich dafür, die Motion von Angelo Barrile (sp, ZH), die forderte, dass Minderjährigen der Zugang zu medizinischen Leistungen selbst dann gewährleistet werden soll, wenn ihre Eltern nicht für die Krankenkassenprämien aufkommen, abzuschreiben. Der Bundesrat erläuterte in seinem Bericht über die Motionen und Postulate 2023, dass man im Zuge der Umsetzung einer Thurgauer Standesinitiative (Kt.Iv. 16.312) das KVG, das SchKG und die KVV motionskonform angepasst habe, womit er das Anliegen der Motion als erfüllt erachte.

Medizinische Leistungen für alle Kinder! (Mo. 19.4290)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende