Der ETH-Rat hat die Mechanismen für die Zusammenarbeit der ihm unterstellten Institutionen (der beiden Hochschulen und der vier Forschungsanstalten) verstärkt. In der Geschäftsordnung wurde das Kollegialprinzip festgeschrieben, wobei die Sonderstellung des vollamtlichen Präsidenten bestehen bleibt. Ein neuer Geschäftsausschuss, dem auch die Präsidenten der beiden Hochschulen angehören, wird künftig zu ausgewählten Traktanden Varianten ausarbeiten und die Besetzung von Spitzenpositionen begleiten. Die Beteiligten erhoffen sich dadurch, die während den vergangenen Jahren schwelenden Konflikte beilegen zu können. Der Schlussbericht des ETH-Rates über die Leistungsperiode 2004–2007 wurde vom Ständerat in der Wintersession einstimmig gutgeheissen.
- Schlagworte
- Datum
- 11. Dezember 2008
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 08.070
- Quellen
-
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- AB SR, 2008, S. 966 ff.
- NZZ, 25.9.08.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 23.02.2025
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