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Aufgrund des materiellen Abschlusses der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU von Ende Dezember 2024 aktivierte die Europäische Kommission auf den 1. Januar 2025 eine Übergangsregelung, wonach Forschende in der Schweiz ab dem Programmjahr 2025 wieder an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe und dem Euratom-Programm sowie bei vielen Ausschreibungen des Digital Europe Programme als Beneficiary teilnehmen können. Dies bedeute, dass die Forschenden Projektgesuche als Koordinator oder Koordinatorin einreichen können. Nach wie vor nicht möglich sei hingegen die Teilnahme der Schweizer Forschenden an den Ausschreibungen der von der EU als strategisch erachteten Forschungsbereichen (bspw. Quantum und Raumfahrt).
In Le Temps zeigte sich Luciana Vaccaro, die Präsidentin von swissuniversities, erleichtert und erfreut über den Entscheid der Kommission. Damit die Forschenden in der Schweiz langfristig und vollständig von Horizon Europe profitieren könnten, müssten die Akteurinnen und Akteure der Wissenschaft nun aber viel Überzeugungsarbeit für das gesamte Abkommenspaket mit der EU leisten, so Vaccaro.

Wiederassoziierung an «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus und Horizon

Jahresrückblick 2024: Bildung und Forschung

Die Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2025–2028 bildete 2024 das Kernstück des Themenbereichs «Bildung und Forschung» und wurde im Parlament im Berichtsjahr am zweitausführlichsten aller Geschäfte diskutiert (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Mit dieser Vorlage stellten Bundesrat und Parlament für die kommenden vier Jahre rund CHF 29 Mrd. für Bildung und Forschung bereit. Das Gros der Rednerinnen und Redner in den Räten wies auf die grosse Relevanz von Bildung und Forschung als einzige namhafte Ressource für die Schweiz hin, dennoch waren die insgesamt zwölf Kreditbeschlüsse sowie vier Gesetzesänderungen nicht unumstritten. Während sich der Nationalrat mehrheitlich dafür aussprach, die Kredite um insgesamt rund CHF 152 Mio. zu erhöhen, pochte der Ständerat aufgrund der angespannten Bundesfinanzen darauf, dem Bundesrat zu folgen. Auf Initiative des Nationalrates wurde schliesslich insbesondere für den ETH-Bereich etwas mehr Geld gesprochen, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der einzige grössere Punkt inhaltlicher Art, der zu reden gab, waren die Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETH. Diese sollen neu mindestens dreimal so hoch ausfallen wie die Gebühren für Schweizerinnen und Schweizer oder für ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz.

Uneinig waren sich die Räte auch in Bezug auf das Movetiagesetz. Mit dieser Vorlage soll Movetia, die Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität, in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Hauptstreitpunkt war die Rolle der Kantone in der neuen Struktur respektive die Frage, ob die Kantone mit Annahme der Vorlage nach wie vor genug Einfluss auf die strategische Steuerung von Movetia nehmen könnten. Während der Ständerat dies verneinte und gar nicht erst auf das Geschäft eintrat, war die Mehrheit des Nationalrats anderer Ansicht und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung deutlich an.

Differenzen gab es auch bei Copernicus, dem Erdbeobachtungsprogramm der EU, allerdings nicht innerhalb der Räte, die mit der Überweisung einer Motion den Schweizer Beitritt zu diesem Programm gefordert hatten, sondern vielmehr zwischen dem Bundesrat und dem Parlament: Der Bundesrat verkündete im Mai 2024, dass er Copernicus aufgrund der angespannten Finanzlage vorerst nicht beitreten wolle.

Die Schweizer Politik befasste sich wie bereits im Vorjahr auch im Jahr 2024 mit der höheren Berufsbildung. Der Bundesrat eröffnete im Juni 2024 die Vernehmlassung über das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Dieses umfasste insbesondere die Titelzusätze «Professional Bachelor» respektive «Professional Master» für Absolventinnen und Absolventen der HBB sowie die Präzisierung des Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule». Eine Verbesserung gegen den Personalmangel von Lehrkräften versuchte eine St. Galler Standesinitiative zu erzielen: Sie forderte, dass der Zugang zur Ausbildung als Primarlehrkraft an der Pädagogischen Hochschule für Berufsmaturandinnen und -maturanden erleichtert wird. Der Ständerat gab der Initiative in der Sommersession 2024 Folge.

Ausserhalb des Bundeshauses gaben in diesem Themenbereich auch die Pro-Palästina-Proteste von Studierenden zu reden, im Zuge derer einige Universitäten mehrere Tage lang besetzt wurden. Die Medien berichteten insbesondere über die Forderungen der Protestierenden – allen voran den akademischen Boykott Israels – und interessierten sich für die unterschiedlichen Reaktionen der Hochschulen auf die Proteste. Während einige Universitätsleitungen das Gespräch suchten und den Protest einige Tage duldeten, räumten andere Hochschulen die Besetzungen jeweils nach wenigen Stunden. Diese Proteste sorgten im Mai für einen veritablen Peak in der Medienberichterstattung zu diesem Politikbereich (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Schliesslich sorgte ein im Juni 2024 veröffentlichtes Papier der FDP.Liberalen insbesondere aufgrund der Forderung, auf die integrative Beschulung zu verzichten und zu Sonderklassen zurückzukehren, für mediales Aufsehen.

Jahresrückblick 2024: Bildung und Forschung
Dossier: Jahresrückblick 2024

Nebst den jeweils viel diskutierten Pisastudien legte das BFS im Winter 2024 auch eine Studie über die Kompetenzen der erwachsenen Bevölkerung vor. Es handelte sich dabei um Ergebnisse aus dem «Programme for the International Assessment of Adult Competencies» der OECD. An der Durchführung dieser Studie im Zeitraum 2022–2023 nahmen insgesamt 31 Staaten der OECD teil; für die Schweiz partizipierten etwas über 6'400 Personen. Dabei wurden die Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Problemlösen erhoben. Die Erwachsenen in der Schweiz wiesen durchschnittlich Werte auf, die signifikant über dem OECD-Durchschnitt lagen. Dennoch hatten im Lesen 22 Prozent, in der Alltagsmathematik knapp 19 Prozent und im adaptiven Problemlösen 24 Prozent gewisse Schwierigkeiten. Während zwischen den Sprachregionen keine grossen Unterschiede ausgemacht werden konnten, führte die Studie vor allem die Kategorien Alter, Bildungsniveau, Migrations- und Sprachprofil sowie Geschlecht als erklärende Variablen für die Schweiz auf: Mit zunehmendem Alter nehmen die Kompetenzen in den drei aufgeführten Bereichen stark ab. Zudem führte wenig überraschend ein höheres Bildungsniveau zu besseren Ergebnissen. Ausserdem wiesen Personen, welche die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, und Personen ohne Schweizer Pass, die in der Schweiz geboren wurden, tendenziell höhere Kompetenzen auf als Personen, welche erst im Verlauf ihres Lebens in die Schweiz gezogen sind und keinen Schweizer Pass besitzen. Schliesslich gebe es je nach Kompetenz auch Unterschiede zwischen Mann und Frau, wobei die Differenz bei den alltagsmathematischen Fähigkeiten erheblich sei. Hier erreichten die Männer signifikant höhere Werte als die Frauen.
Das BFS wies in der Pressemitteilung darauf hin, dass der Bund die Grundkompetenzen der Erwachsenen anhand unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen unterstütze. Aufgrund der Erkenntnisse aus der vorliegenden Erhebung könne er nun seine entsprechenden Förderstrategien und Massnahmen verbessern und effektiver auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen abstimmen.

Lesen, Rechnen, Problemlösen – Kompetenzen der Schweizer Bevölkerung

In der Herbstsession 2024 war es am Nationalrat, sich mit dem Movetiagesetz zu befassen, nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 nicht auf die Vorlage eingetreten war.
In der grossen Kammer stellten die WBK-NR-Mitglieder Fabien Fivaz (gp, NE) und Regina Durrer (mitte, NW) die Änderungen am Gesetz sowie den Hintergrund der Vorlage vor. Sie erläuterten, dass wie bereits im Ständerat, auch in der WBK-NR über die Notwendigkeit einer Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt diskutiert worden sei. Die Mehrheit der Kommission stand der Revision positiv gegenüber, da die Kantone unter anderem im neuen Verwaltungsrat mehr Einfluss nehmen könnten als im bisherigen Stiftungsrat und weil Movetia als eine öffentlich-rechtliche Anstalt weitgehend alle Anforderungen erfülle, um bei einer Assoziierung an das EU-Austauschprogramm Erasmus plus als nationale Agentur zu fungieren. Die Kommission beantragte lediglich eine marginale Änderung, wonach bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder auf die Erfahrungen im Bereich Austausch und Mobilität geachtet werden sollte. Anschliessend sprach Roman Hug (svp, GR) für die Kommissionsminderheit, welche nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Für Hug stand vor allem die Rolle der Kantone im Zentrum der Kritik. Die Minderheit befürchte im Gegensatz zur Auffassung der Kommissionsmehrheit, dass die Kantone bei einer neu aufgestellten Movetia nicht mehr genügend Einfluss nehmen können. In den anschliessenden Voten äusserten sich alle Fraktionen ausser die SVP-Fraktion zustimmend zur Gesetzesänderung respektive zur Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Bundesrat Guy Parmelin dankte der Kommission für die gründliche Prüfung der Vorlage und bat um Zustimmung zum Geschäft.
In den Abstimmungen wurde zuerst der Nichteintretensantrag Hug mit 120 zu 53 Stimmen bei 6 Enthaltungen verworfen. Die Stimmen für den Antrag Hug stammten ausschliesslich von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Anschliessend stimmte der Nationalrat der Änderung betreffend die Kriterien bei der Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder stillschweigend zu und nahm die übrigen Artikel der Vorlage unverändert an.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 124 zu 53 Stimmen und 5 Enthaltungen für Annahme des Entwurfes. Auch hier stammten die Gegenstimmen aus den Reihen der SVP. Als nächstes wird sich erneut der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Movetiagesetz (BRG 23.072)
Dossier: Erasmus und Horizon

Die BFI-Botschaft 2025-2028 ging in der Herbstsession 2024 in die Differenzbereinigung. Als erstes schloss sich der Nationalrat beim Bundesbeschluss über die Unterstützung für den Schweizerischen Innovationspark der Linie des Ständerats an. Damit wurde in diesem Bereich die Schaffung eines neuen Finanzierungstatbestands abgelehnt. Als nächstes konnte der Ständerat einige Differenzen eliminieren. So schloss er sich bei der Finanzierung der Berufsbildung dem Nationalrat an, womit eine Erhöhung der Mittel gegenüber der Botschaft beschlossen wurde. Auch bei der Finanzierung nach dem HFKG schloss sich der Ständerat dem Vorschlag des Nationalrates an. Dadurch kam es in diesem Bereich zu einer Mittelumschichtung zu Gunsten der Grundbeiträge für Hochschulen und Fachhochschulen. Im Rahmen desselben Bundesbeschlusses debattierte der Ständerat ein weiteres Mal über die Förderung der Ausbildung in Humanmedizin. Nachdem er dafür in einer ersten Lesung CHF 75 Mio. zur Verfügung stellen wollte, reduzierte er den Betrag nun auf CHF 50 Mio. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation schloss sich der Ständerat ebenfalls den Entscheiden des Nationalrates an.

In der zweiten Runde der Differenzbereinigung konnte auch der Nationalrat bedeutende Schritte auf die kleine Kammer zugehen. Er schloss sich beim Finanzierungsbeschluss zur Berufsbildung, beim Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich sowie bei den Krediten für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende dem Ständerat an. Finanziell fiel vor allem der Beschluss zum ETH-Bereich ins Gewicht; dieser erhielt nun CHF 50 Mio. mehr als ursprünglich vom Bundesrat vorgesehen. Bei der Unterstützung für die Ausbildung in Humanmedizin entschloss sich der Nationalrat, CHF 25 Mio. sprechen zu wollen, denen sich der Ständerat in der nächsten Debatte ebenfalls anschloss.

Da nach zwei Runden der Differenzbereinigung noch nicht alle Entwürfe bereinigt werden konnten, kam eine Einigungskonferenz zum Zuge. Diese schlug vor, die Mittel für die Weiterbildung nicht aufzustocken und damit bei der Version von Bundesrat und Ständerat zu bleiben. Bei der Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung (SNF sowie Akademien der Wissenschaften Schweiz) wollte die Einigungskonferenz einen Kompromiss zwischen den Vorschlägen von Nationalrat und Ständerat erreichen. Gemäss Kompromissvorschlag würden die entsprechenden Mittel um CHF 13.4 Mio. erhöht. Diese beiden Anträge aus der Einigungskonferenz wurden von beiden Räten gutgeheissen.

In den Schlussabstimmungen wurden die vier Bundesgesetze vom Ständerat wie auch vom Nationalrat gutgeheissen. Im Nationalrat stimmte die SVP-Fraktion gegen alle vier Vorlagen. Auch im Ständerat stammten die wenigen Gegenstimmen vorwiegend von Mitgliedern der SVP. Insgesamt bedeuteten diese Beschlüsse eine leichte Zunahme der Mittel gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf; diese Aufstockung fiel aber mit CHF 59 Mio. nicht so stark aus wie zu Beginn vom Nationalrat vorgesehen (CHF 152 Mio.).

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Sidney Kamerzin (mitte, VS) forderte mit einer im März 2024 eingereichten Motion, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Lernstörung, wie beispielsweise Legasthenie, im Gymnasium und bei der Maturitätsprüfung einen Computer mit einer unterstützenden Software benutzen dürfen. Derzeit würden Schülerinnen und Schülern auf der Primarstufe, auf der Sekundarstufe I sowie in den Hochschulen besondere Massnahmen zugestanden, um die Nachteile, die sie durch ihre Lernstörung erfahren, auszugleichen. Es gebe keinen guten Grund, diesen Ausgleich nicht auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen am Gymnasium zu gewähren.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er begründete dies zum einen mit der ausschliesslichen Kompetenz der Kantone für die Gymnasien sowie mit bereits laufenden Arbeiten zur Harmonisierung des Nachteilsausgleichs bei der gymnasialen Maturität.

Die Motion wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem der Motionär sowie Bildungsminister Guy Parmelin die wesentlichen Elemente ihrer jeweiligen Argumentation wiederholt hatten, nahm die grosse Kammer den Vorstoss mit 99 zu 82 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen-Fraktion, der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion sowie von einer Person der Mitte-Fraktion.

Gymnasiale Maturität. Den Schülerinnen und Schülern mit einer DYS-Störung die Nutzung von Computern erlauben (Mo. 24.3100)

Mit einem im Juni 2024 eingereichten Postulat forderte die WBK-SR die Aktualisierung der Daten über den Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen. Der Bundesrat solle die Daten insbesondere nach Hochschulen, Studiengängen, Herkunft der Studierenden sowie deren Erwerbssituation nach Studienabschluss aufschlüsseln. Diese Daten seien im Hinblick auf die Verteilung von Bundesmitteln an die kantonalen Hochschulen und die Fachhochschulen von grosser Relevanz. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Er sah vor, die Aktualisierung dieser Daten im Rahmen der zweiten Evaluation des HFKG vorzunehmen, welche 2025 starten soll. Dabei würden zudem sämtliche weiteren «Kriterien der Verteilungsmodelle für die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen überprüft». Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2024 mit dem Vorstoss seiner WBK. Marianne Maret (mitte, VS) erläuterte dem Plenum, dass das Postulat im Rahmen der Debatten um die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 eingereicht worden sei. Die verlangten Daten seien nicht nur für die Verteilmodelle der Bundesbeiträge wichtig, sondern gäben auch Aufschluss über die Attraktivität der Hochschulbildung in der Schweiz sowie über die Integration ausländischer Hochschulabsolventen und -absolventinnen in den Schweizer Arbeitsmarkt. Das Postulat wurde anschliessend stillschweigend angenommen.

Aktualisierung der Daten über den Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen (Po. 24.3808)

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Ständerat als Zweitrat mit der umfangreichen BFI-Botschaft 2025-2028. WBK-SR-Sprecher Matthias Michel (fdp, ZG) informierte die kleine Kammer darüber, dass die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagene Schwerpunktsetzung, wie etwa bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung aber auch die vorgeschlagene Mittelverteilung, vor dem Hintergrund der klammen Bundesfinanzen als vernünftig erachte. Entsprechend lehne die Kommissionsmehrheit sowohl die Anträge auf Erhöhung als auch die Anträge auf Kürzungen ab. Danach informierte Peter Hegglin (mitte, ZG) seitens der FK-SR, dass auch diese mit 9 zu 4 Stimmen beantrage, den Entwurf des Bundesrates anzunehmen und keine Erhöhungen vorzunehmen. Anschliessend begründeten Simon Stocker (sp, SH) und Jakob Stark (svp, TG) ihre zahlreichen Anträge auf Erhöhung respektive Kürzung im Vergleich zu den bundesrätlichen Anträgen. Stocker argumentierte, dass die Schweizer Wirtschaft auf einen exzellenten Wissens- und Forschungsstandort Schweiz angewiesen sei. Zudem habe ein Wachstum im BFI-Bereich von 2 Prozent, die er mit seinen Anträgen fordere, in der Vernehmlassung noch breite Zustimmung gefunden. Der Bundesrat habe jedoch nach der Vernehmlassung eine Kürzung von 0.4 Prozent vorgenommen. Seine Anträge auf Aufstockung seien daher ein Kompromiss zwischen dem aktuellen Entwurf des Bundesrates und den Forderungen, die in der Vernehmlassung geäussert worden seien. Jakob Stark wiederum verwies darauf, dass in allen Bereichen gespart werden müsse. Den Kantonen und Institutionen müsse aufgezeigt werden, dass es «mit diesem Wachstum nicht mehr wie bis anhin weitergehen» könne, sondern dass geprüft werden müsse, wo die Aufgaben mit denselben Mitteln wie in den Jahren zuvor erledigt werden können. Danach erhielt Maya Graf (gp, BL) die Gelegenheit, ihre Anträge auf Zustimmung zu den nationalrätlichen Beschlüssen zu erläutern. Graf betonte, dass diese gezielten Korrekturen und Erhöhungen insbesondere für die Kantone als Träger der Hochschulen wichtig und notwendig seien.
Bildungsminister Guy Parmelin wiederum bat die kleine Kammer darum, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen, da es sich um eine ausgeglichene Vorlage handle, welche das bislang Erreichte konsolidiere und auch bei vielversprechenden Bereichen einen Fokus setze.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung befasste sich der Ständerat zuerst mit den vier Gesetzesänderungen. Während die kleine Kammer beim BBG, beim HFKG sowie beim ETH-Gesetz der nationalrätlichen Linie zustimmte und damit auch die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETH guthiess, schuf sie beim FIFG eine Differenz zum Nationalrat: Das Stöckli entschied sich dagegen, bezüglich der Innovationspärke einen neuen Unterstützungstatbestand zu schaffen. Anschliessend wandte sich der Ständerat den Finanzierungsbeschlüssen 1-12 zu. Dabei folgte er in den meisten Fällen der Linie des Bundesrates und schuf damit zahlreiche Differenzen zum Nationalrat. Inhaltlich stach dabei der Entscheid des Stöckli heraus, sich im Rahmen des Finanzierungsbeschlusses nach dem HFKG für die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsabschlüsse in der Humanmedizin einzusetzen und dafür einen Betrag von maximal CHF 75 Mio. zu sprechen. Einzig beim Finanzierungsbeschluss von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge, beim Finanzierungsbeschluss der Tätigkeiten der Innosuisse sowie beim Bundesbeschluss über die Kredite für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt folge der Ständerat gänzlich dem Nationalrat.
Damit ging die Vorlage zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Die beiden Räte stimmten der Abschreibung der Motion «Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung» der WBK-NR in der Sommersession respektive in der Herbstsession 2024 zu. Sie taten dies in Zusammenhang mit der Beratung der Botschaft zur Bildung, Forschung und Innovation für die Periode 2025–2028.

Bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung (Mo. 21.3007)
BFI-Botschaft 2025-2028

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Zweitrat mit dem Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER. Wie die beiden UREK-NR-Sprecherinnen Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) und Simone De Montmollin (fdp, GE) berichteten, stiess das Geschäft in der Kommission auf Zustimmung und wurde als wichtiges Instrument für die Energie- und Klimapolitik erachtet. Eintreten wurde folglich ohne Gegenantrag beschlossen. Es gab in der Kommission jedoch Uneinigkeit betreffend die Dauer und die Finanzierung dieses Programms. Die Mehrheit der Kommission wollte die vom Bundesrat vorgeschlagene Kreditperiode von 12 Jahren auf vier Jahre kürzen, um das Geschäft mit der Laufzeit der BFI-Botschaft in Einklang zu bringen. Während eine Minderheit Bäumle (glp, ZH) die Laufzeit als Kompromiss auf acht Jahre festlegen wollte, forderte eine weitere Minderheit Guggisberg (svp, BE) dazu auf, die Periode ebenfalls auf acht Jahre festzulegen, die finanziellen Mittel aber mehr als nur proportional zu kürzen. Eine weitere Minderheit Suter (sp, AG) wollte wiederum dem Ständerat und damit dem Bundesrat folgen. Umweltminister Albert Rösti erläuterte im Rat, dass die Fragestellungen, die im Rahmen von SWEETER-Projekten beantwortet werden sollen, oft sehr komplex seien und viele Projekte daher eine längere Laufzeit bräuchten. Nach mehreren Abstimmungen wurde die Version der Kommissionsmehrheit angenommen und die Kreditperiode somit auf vier Jahre verkürzt. In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 127 zu 64 Stimmen und einer Enthaltung für den Entwurf. Die Gegenstimmen und die Enthaltung stammten von der SVP.

In derselben Session befasste sich der Ständerat ein zweites Mal mit dem Geschäft. Beat Rieder (mitte, VS) informierte den Rat über den abweichenden Beschluss des Nationalrats sowie über die Diskussion in der UREK-SR. Die Vierjahresperiode, für welche sich der Nationalrat ausgesprochen hatte, sei von der Kommission abgelehnt worden, da dadurch eine mangelnde Rechtssicherheit für die Projektverantwortlichen drohe, so Rieder. In der ständerätlichen Kommission hatte sich eine knappe Mehrheit dafür stark gemacht, die Laufzeit auf acht Jahre zu kürzen sowie den vorgesehenen Kredit zu halbieren. Die Minderheit um Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) forderte dazu auf, am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Nach dem Votum von Albert Rösti, der eindringlich davor warnte, gemäss Mehrheitsantrag den Kredit für SWEETER zu kürzen, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Sie schloss sich der Minderheit mit 31 zu 13 stimmen und einer Enthaltung an und beschloss, an der 12-jährigen Laufdauer festzuhalten. Als nächstes wird sich wieder der Nationalrat mit dem Geschäft auseinandersetzen.

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025-2036 (BRG 24.028)

Anfang Juli 2024 gab der Bundesrat bekannt, dass Forschende von Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen Zugang zu drei prestigeträchtigen Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates erhalten; es handelte sich dabei um den Starting Grant 2025, den Synergy Grant 2025 und den Consolidator Grant 2025. Da die Schweiz seit 2021 nicht mehr an das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe assoziiert ist, werde die Schweizer Beteiligung für diese Förderinstrumente direkt durch den Bund finanziert. In der Medienmitteilung wurde weiter ausgeführt, dass die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen wie Horizon Europe von den Verhandlungen über das Gesamtpaket zwischen der Schweiz und der EU abhängt.
Die Medien erachteten diese Einigung als kleines Entgegenkommen der EU, nachdem es bei den Vertragsverhandlungen zuletzt Fortschritte im Bereich der institutionellen Fragen sowie bei den staatlichen Beihilfen gegeben habe. Für den Zugang zu weiteren Ausschreibungen müsse die EU aber weiterhin einzeln grünes Licht geben, damit behalte sie ein wichtiges Pfand in der Hand, um bei den Verhandlungen Druck ausüben zu können.

Wiederassoziierung an «Horizon Europe»
Dossier: Erasmus und Horizon

Im Juni 2024 publizierte die FDP ein Papier mit dem Titel «Volksschule am Anschlag: Zurück zum Bildungsauftrag». Das von der Delegiertenversammlung verabschiedete Papier enthielt insgesamt 17 Forderungen, dabei stachen folgende Punkte hervor: Erstens sei die Integration, wie sie heute in der Schule umgesetzt werde, nicht zielführend. Sie benachteilige vielmehr die lernschwachen Kinder und behindere den Unterricht der ganzen Klasse. Die Schwächen der Kinder sollten in Zukunft wieder individueller, das heisst in gesonderten Klassen, angegangen werden. Zweitens sollten im Unterricht wieder die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik im Vordergrund stehen. Mit dieser Fokussierung könne unter anderem der Überforderung von Kindern entgegengewirkt werden. In Bezug auf die Sprachkompetenzen forderte die Partei, dass fremdsprachige Kinder vor dem Eintritt in die Volksschule die lokale Sprache beherrschen sollten. In der Primarschule wiederum solle das Erlernen der Erstsprache im Zentrum stehen. Eine erste Fremdsprache solle erst unterrichtet werden, wenn die Erstsprache gut beherrscht wird. Eine weitere Forderung der FDP bestand in der Aufrechterhaltung des Notensystems. Nur durch ein «transparentes und einfach anwendbares Bewertungs- und Beurteilungssystem» könnten die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler richtig abgebildet, Vergleiche ermöglicht und die Fortschritte gemessen werden. Weiter forderte die FDP, dass die Schulen und Politik gegen den Fachkräftemangel bei den Lehrkräften vorgehen, indem die Lehrpersonen verschiedene Anreize erhalten, um hochprozentig zu arbeiten. Zudem wurde eine neutrale Vermittlung des Unterrichtsstoffes verlangt; Lehrmittel, welche einseitig oder tendenziös seien, sollen vermieden werden.
Für dieses Papier gab es viel Widerspruch, aber auch Lob zu verzeichnen. Medial hohe Wellen schlug dabei vor allem die Forderung nach einer Einschränkung des integrativen Unterrichts: Kritik kam beispielsweise von Nationalrat Islam Alijaj (sp, ZH), der monierte, dass die Forderung nach Abschaffung des integrierten Unterrichts der Chancengerechtigkeit widerspreche; Inklusion könne nicht gelingen, wenn Kinder schon in jungen Jahren separiert würden. Auch Romain Lanners, Direktor des Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik, äusserte sich irritiert, da die Forschung diese Aussagen widerlege und die Vorteile der integrativen Schule deren Nachteile überwögen, sowohl für Kinder mit Förderbedarf als auch für die anderen Kinder. Auch Dagmar Rösler vom LCH sprach bezüglich der Abschaffung der Integration von «rückständigen Forderungen» (Tages-Anzeiger). In der NZZ wurde hingegen der Mut der FDP hervorgehoben, diese Debatte überhaupt zu lancieren. Die NZZ am Sonntag wiederum stellte den wissenschaftlichen Konsens zur Integration in Frage; selbst die Hochschule für Heilpädagogik habe festgehalten, dass sich die Lernfortschritte von integriert unterrichteten Kindern nicht deutlich von den Leistungen von separiert geschulten Kindern unterscheiden. Weiter wurde in der NZZ am Sonntag kritisiert, dass schulische Konzepte, wie die Integration in die Regelklassen, einmal eingeführt, kaum mehr in Frage gestellt würden. Schliesslich mutmasste dieselbe Zeitung, dass entsprechende politische Vorstösse, die in den Kantonen von der FDP eingereicht werden könnten, bei der SVP auf fruchtbaren Boden stossen dürften. Aber auch die «Grünliberalen und die Mitte [verträten] über weite Strecken ähnliche Positionen», glaubte die NZZ am Sonntag zu wissen.

FDP-Papier «Volksschule am Anschlag: Zurück zum Bildungsauftrag»

Der Bundesrat eröffnete im Juni 2024 die rund vier Monate dauernde Vernehmlassung zum Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung in Form einer Revision des BBG und der diesbezüglichen Verordnung. Inhalt des Pakets waren insbesondere folgende beiden Punkte: Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung sollen neu die Titelzusätze «Professional Bachelor» respektive «Professional Master» für ihre Abschlüsse tragen dürfen («Professional Bachelor» bei eidgenössischer Berufsprüfung / Bildungsgang einer höheren Fachschule; «Professional Master» bei eidgenössischer höherer Fachprüfung). Als Abgrenzung zu den Abschlüssen auf Hochschulstufe (Universitäten, ETH, Fachhochschulen) dürfen diese Titel nur in Kombination mit den vollständigen geschützten Titeln des jeweiligen Abschlusses verwendet werden. Zudem soll das Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule» gestärkt werden: Nur Bildungsanbieter, die einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF anbieten, dürfen sich «Höhere Fachschule» nennen. Institutionen, die diesen Titel zu Unrecht tragen, können mit einer Busse belegt werden. Damit sollen die Höheren Fachschulen als Institutionen sichtbarer werden und es soll eine stärkere Abgrenzung zu anderen Bildungsanbietern stattfinden.

Akademisierung der Höheren Berufsbildung
Dossier: Höhere Fachschulen

Jacques Nicolet (svp, VD) reichte im September 2023 eine Motion zur Stärkung der Berufsberatung und zur Milderung des Fachkräftemangels ein. Er forderte vom Bundesrat, die Berufsberatung durch ein nationales Programm zur Unterstützung von Berufen mit guten Berufsaussichten und zahlreich vorhandenen Arbeitsplätzen zu stärken. Nicolet störte sich daran, dass viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger den gymnasialen Weg wählten, obwohl sie nicht unbedingt die Fähigkeiten dazu mitbrächten, während der Wirtschaft zugleich gut ausgebildete Berufsfachkräfte fehlten. Die Berufsberatung könne hier eine gute Möglichkeit bieten, um dieser Tendenz entgegenzuwirken. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Wie Bildungs- und Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ratsplenum ausführte, sei es nicht die Aufgabe der Berufsberatung, auf die Wahl eines bestimmten Berufs hinzuarbeiten. Es obliege vielmehr den Organisationen der Arbeitswelt für ihre Berufe und Ausbildungsgänge Werbung zu machen und Personen zu akquirieren. Ausserdem liege die Berufsberatung in der Kompetenz der Kantone. In der anschliessenden Abstimmung nahm der Nationalrat die Motion mit 145 zu 50 Stimmen an. Gegen die Motion votierten die FDP.Liberale-Fraktion sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion.

Berufsbildung. Stärkung der Berufsberatung (Mo. 23.4102)

Das Ziel, die Lehrbetriebe finanziell und regulatorisch zu entlasten, stand im Zentrum einer im September 2023 eingereichten Motion von Sandra Sollberger (svp, BL). Auch Sollberger sorgte sich, ähnlich wie Jacques Nicolet (svp, VD) in seiner Motion zur Stärkung der Berufsberatung, dass zu wenig Fachkräfte über die Berufsbildung ausgebildet werden. Es gebe immer weniger Betriebe, die bereit seien, Ausbildungsplätze anzubieten. Die von ihnen ausgebildeten Fachkräfte seien jedoch das Rückgrat der Schweizer KMU und damit auch zentral für die ganze Wirtschaft der Schweiz. Lehrbetriebe müssten nun entlastet werden, damit sie wieder stärker bereit seien auszubilden.
Der Bundesrat hielt demgegenüber fest, dass sich die Ausbildung der Lernenden für die Betriebe bereits heute lohne. Erhebungen im Auftrag des SBFI hätten gezeigt, dass der Nettonutzen für einen Betrieb durchschnittlich CHF 3000 pro Lehrjahr und Lehrverhältnis betrage. Die Betriebe hätten also ohnehin ein Interesse daran, Lernende auszubilden. Es gebe zudem heute schon viele Instrumente, um die Lehrbetriebe zu unterstützen und diese liessen sich auch helfen. Ein Steuerabzug oder sonstige finanzielle Anreize seien hingegen nicht sinnvoll. Untersuchungen und Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass diese kaum Auswirkungen zeitigten, aber hohe Kosten verursachten. Daher beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. In der Sommersession 2024 votierte der Nationalrat mit 127 Stimmen zu 63 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für Annahme der Motion. Die Nein-Stimmen gingen allen voran auf das Konto der geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen.

Lehrbetriebe entlasten (Mo. 23.4078)

Marianne Binder-Keller (mitte, AG) deponierte im Dezember 2022 zum zweiten Mal ein Postulat zum Verbot des Kopftuchtragens in der Schule, nachdem ihr identisches Postulat 20.4728 nie traktandiert worden war. Binder-Keller forderte den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht auszuführen, wie eine Gesetzesgrundlage für ein solches Verbot geschaffen werden kann. Es gehe ihr mit ihrer Forderung um die Gleichberechtigung der Geschlechter und um die Freiheit der Mädchen. Das Kopftuch bei muslimischen Mädchen sei nämlich ein Zeichen der «Unterordnung und Diskriminierung» und widerspreche der Bundesverfassung.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. In der Sommersession 2024 erläuterte Justizminister Beat Jans gegenüber Jacqueline de Quattro (fdp, VD), die das Postulat übernommen hatte, dass sowohl die Religionsausübung als auch das Schulwesen in der Kompetenz der Kantone liegen. Zudem habe das Bundesgericht zu diesem Thema bereits geurteilt, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen in öffentlichen Schulen gegen die Verfassung verstosse (BGE 142 I 49). Darüber hinaus habe sich der Bundesrat schon im Bericht in Erfüllung des Postulats 13.3672 von Thomas Aeschi (svp, ZG) mit diesem Thema beschäftigt und sei zum Schluss gekommen, dass kein Handlungsbedarf bestehe. An dieser Auffassung habe sich nichts geändert. Schliesslich verfügten die Kantone im Einzelfall, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls oder der Chancengleichheit vorliege, bereits über «die nötigen Instrumente, um ein Kind zu schützen». In der anschliessenden Abstimmung nahm die grosse Kammer das Postulat mit 104 zu 77 Stimmen und 10 Enthaltungen an. Für Annahme des Postulates sprachen sich die ganze SVP-Fraktion, die fast geschlossen stimmende Mitte-Fraktion sowie etwa die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion aus. Dazu gesellten sich noch wenige Stimmen aus der GLP-Fraktion.

Keine Kinderkopftücher in Schulen und Kindergärten. Eine Frage der Gleichberechtigung, des Kinderschutzes und nicht der Religion (Po. 22.4559)

Das Postulat Marchesi (svp, TI) betreffend eine Evaluation des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) wurde in der Sommersession 2024 vom Nationalrat abgeschrieben, nachdem der Bundesrat den entsprechenden Postulatsbericht im August 2023 publiziert hatte.

Schweizerisches Zentrum für Islam und Gesellschaft in Freiburg. Stopp der Finanzierung durch öffentliche Gelder prüfen (Po. 21.3767)

Der Bundesrat beantragte im Bericht über die Motionen und Postulate 2023 die Abschreibung des Postulats Romano (mitte, TI) «Bericht über die Umwelterziehung», da er im Juni 2023 den entsprechenden Postulatsbericht publiziert hatte. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung in der Sommersession 2024 diskussionslos zu.

Bericht über die Umwelterziehung (Po. 19.3764)

Der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2024 der Abschreibung des Postulats «Validierung von Bildungsleistungen – von der Zulassungslogik zur Zertifizierungslogik» von Mustafa Atici (sp, BS) zu. Der Bundesrat hatte den Bericht «Validierung von Bildungsleistungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Erwachsene ohne Berufsabschluss» in Erfüllung des Postulats im November 2023 veröffentlicht.

Validierung von Bildungsleistungen. Von der Zulassungslogik zur Zertifizierungslogik (Po. 21.3235)

Das Postulat der WBK-NR über die Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich wurde in der Sommersession 2024 im Zusammenhang mit der Beratung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2025-2028 durch den Nationalrat abgeschrieben.

Transparenz bei der Verwendung von Bundesmitteln im Bildungsbereich (Po. 21.3008)
BFI-Botschaft 2025-2028

In der Sommersession 2024 setzte sich die kleine Kammer mit der Standesinitiative des Kantons St. Gallen zum erleichterten Zugang von Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden an die PH auseinander. Matthias Michel (fdp, ZG) erläuterte namens der knappen Kommissionsmehrheit, dass diese den Bericht in Erfüllung des WBK-NR-Postulats 22.4267 «Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung » abwarten wolle, bevor sie zu diesem Thema tätig werden möchte. Zudem habe sich gezeigt, dass das heutige System sehr gut funktioniere; die Zahlen zeigten, dass immer mehr Absolventinnen und Absolventen der Berufsmaturität sowie der Fachmaturität Pädagogik an die PH gelangten, obwohl sie gewisse Hürden überwinden müssten. Obgleich auch die Minderheit um Maya Graf (gp, BL) den Bericht abwarten wollte, plädierte sie für Folgegeben, da sie es als verfrüht erachtete, zum gegebenen Zeitpunkt bereits «die Türe zuzuschlagen ».
Interessanterweise zeigte sich bei der anschliessenden Abstimmung, bei der der Initiative mit 24 zu 18 Stimmen und 1 Enthaltung Folge gegeben wurde, für einmal kein klassisches links-rechts-Abstimmungsverhalten: Die ablehnenden Stimmen stammten allen voran von den FDP-Liberalen sowie auch von einigen SP-Mitgliedern und wenigen weiteren Personen. Die Initiative befürworteten hingegen vor allem Mitglieder der Mitte und der SVP.

Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die pädagogischen Hochschulen. Eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel (Kt.Iv. 23.304)
Dossier: Mangel an Lehrpersonen

Die BFI-Botschaft 2025-2028 gab im Nationalrat Anlass zu einer intensiv geführten Debatte. In vier Sitzungen diskutierte die grosse Kammer in der Sommersession 2024 insbesondere über das Dilemma zwischen Haushaltdisziplin (Stichwort Schuldenbremse) und dem Streben nach einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Forschungslandschaft. WBK-NR-Sprecherin Katja Christ (glp, BS) erläuterte, dass die FK-NR, die das Geschäft ebenfalls beraten hatte, eine Mittelerhöhung für die Berufsbildung, den ETH-Bereich, die kantonalen Hochschulen und die Forschungsförderungsinstitutionen fordere. Dies entspreche einem nominalen Wachstum von 1.7 Prozent statt des vom Bundesrat vorgesehenen Wachstums von 1.6 Prozent. Die WBK-NR-Mehrheit habe diesem Antrag zugestimmt, Minderheiten der WBK-NR wollten jedoch weniger oder mehr Mittel beantragen. Die WBK-NR habe zudem auch inhaltliche Anträge eingereicht, wie Christ berichtete. Die Mehrheit der Kommission sprach sich beispielsweise im Rahmen des ETH-Gesetzes für die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende an der ETH aus.

Nach diesen Ausführungen äusserten sich die Fraktionen zur Vorlage: Für die SP-Fraktion kritisierte Matthias Aebischer (sp, BE) den geplanten «Abbau» bei der Bildung; dieser sei ruinös und unsinnig. Die Schweiz verfüge über keine andere derartig wichtige Ressource, daher müsse grosszügig in die Bildung und Forschung investiert werden. Aebischer rügte auch das Verhalten des Bundesrates. Es gehe nicht an, eine Vernehmlassung durchzuführen, dann aber die vielen Stellungnahmen, die sich für eine Mittelerhöhung ausgesprochen hätten, nicht zu berücksichtigen. Die Grünen hielten einen Ausbau um 2.5 Prozent für notwendig, um den Status quo in der Bildung halten zu können. Wie Katharina Prelicz (gp, ZH) für die Grüne-Fraktion weiter ausführte, bedeute eine bessere Bildung auch Armutsprävention, was wiederum langfristig die Sozialwerke entlaste. Da die Grünen sich darüber hinaus auch für mehr Bildungsgerechtigkeit engagierten, lehnten sie die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studentinnen und Studenten ab. Auch die GLP-Fraktion wies auf die Bildung als wichtige Grundlage für die Schweiz hin. Dieses Land habe immer wieder gezeigt, «dass Wissen und Bildung die mächtigsten Werkzeuge sind, um Wohlstand und Fortschritt zu sichern», so Corina Gredig (glp, ZH). Auch die SVP betonte, dass die Bildungs- und Forschungslandschaft der Schweiz eine wichtige Ressource sei, gleichzeitig müsse aber aufgrund der finanziellen Lage auch in diesem Bereich gespart werden, so Sprecherin Katja Riem (svp, BE) in ihrem Votum. Die Bildung und Forschung habe in den letzten Jahren überproportional viele Mittel erhalten, entsprechend begrüsse die SVP, dass die aktuelle BFI-Botschaft adäquater ausgefallen sei. Regine Sauter (fdp, ZH) von der FDP.Liberalen-Fraktion hielt fest, dass ihre Fraktion die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstütze, weil damit gezielte Änderungen am bundesrätlichen Vorschlag vorgenommen werden könnten und insgesamt ein guter Kompromiss aus vertretbaren Kürzungen und massvollen Mittelsteigerungen entstehe. So sei es für die FDP.Liberalen beispielsweise unerlässlich, dem ETH-Bereich genügend Mittel zukommen zu lassen. Schliesslich äusserte sich Regina Durrer (mitte, NW) für die Mitte-Fraktion zum Geschäft und erläuterte, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls unterstütze und den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Erhöhungs- respektive Kompensationsanträgen, womit sie wohl auf die Studiengebühren der ETH abzielte, folgen werde. Bildungsminister Parmelin erläuterte in seinem Votum, dass der Bundesrat mit dieser Botschaft das Ziel verfolge, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation ihre Spitzenposition behalten könne. Leider zwinge die angespannte Finanzlage jedoch dazu, auch im BFI-Bereich zu kürzen. Die vorgesehenen 1.6 Prozent nominales Wachstum bedeuteten tatsächlich, dass es schwierig werde, die Ziele in all den verschiedenen Bildungsbereichen zu erreichen. Nach diesen Erklärungen wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen.

Anschliessend schritt die grosse Kammer zur Detailberatung. In zwei Blöcken wurden die zahlreichen Mehrheits- und Minderheitsanträge zu den verschiedenen Bundesbeschlüssen vorgestellt, diskutiert und darüber befunden. Meistens lagen dabei verschiedene Anträge von links-grün auf eine Erhöhung der Mittel sowie Anträge der SVP auf Minderung der Mittel vor. Der Rat folgte bei den meisten Entscheidungen seiner Kommissionsmehrheit. Folgende Beschlüsse wurden dabei gefasst: Die verschiedenen Beitragskategorien für die Berufsbildung wurden gegenüber der bundesrätlichen Version entweder etwas aufgestockt (Pauschalbeiträge) oder gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag belassen (Höhere Berufsbildung, Projektförderung, Mittel für EHB). Hierbei setzte sich ein Mitte-Links Bündnis durch, welches dem Mehrheitsantrag von WBK-NR und FK-NR gefolgt war. Der Zahlungsrahmen für die Institutionen der Weiterbildung wurde gemäss Mehrheitsantrag der WBK-NR ebenfalls leicht erhöht. Bei den Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge entschied die grosse Kammer, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und damit gleichzeitig links-grüne Minderheitsanträge auf Erhöhung der Mittel abzulehnen. Beim viel diskutierten ETH-Bereich entschied die grosse Kammer, die Mittel gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates um CHF 100 Mio. zu erhöhen. Der Nationalrat tat dies entsprechend einer Mehrheit der WBK-NR und der FK-NR. Gleichzeitig entschied der Rat, im Rahmen der Änderung des ETH-Gesetzes die Studiengebühren für ausländische Studierende mindestens um das dreifache zu erhöhen. Entgegen eines Antrags aus den Reihen der SVP beschloss der Nationalrat im Rahmen der Beratung des HFKG, die Studiengebühren für ausländische Studierende an den weiteren Hochschulbetrieben auf derselben Höhe wie für Schweizer Studierende zu belassen. Weiter befasste sich der Rat auch mit der Finanzierung der kantonalen Hochschulen und der Fachhochschulen. Auch in diesem Bereich resultierte durch eine mitte-links Koalition eine Erhöhung der Mittel. Beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende beschloss der Rat, die Mittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss Vorschlag des Bundesrates zu sprechen. Den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit für die Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende kürzte er jedoch etwas, dies zum Widerwillen einer Minderheit von SP, Grünen und FDP.Liberalen. Die mitte-links Mehrheit des Nationalrates beschloss weiter, die Mittel für die Institutionen der Forschungsförderung um rund CHF 22 Mio. zu erhöhen und für die Innosuisse, wie vom Bundesrat beantragt, CHF 1291.6 Mio. bereitzustellen. Die Gelder für den Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Innovation» wurden entgegen dem bundesrätlichen Antrag und gegen den Willen einer Minderheit von SVP und FDP. Liberale von CHF 3.8 Mio. auf CHF 12.8 Mio. aufgestockt. Gemäss Antrag der WBK-NR-Mehrheit wurden auch die Mittel für die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung leicht erhöht. Die Gelder für die Internationale Zusammenarbeit in der Forschung wurden hingegen auf Antrag der WBK-NR-Mehrheit etwas gekürzt. Der letzte Bundesbeschluss beinhaltete die Mittel für die Zusammenarbeit in der Raumfahrt. Hierbei folgte die grosse Kammer dem bundesrätlichen Entwurf und beliess die Mittel für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation auf der vorgeschlagenen Höhe.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 56 Stimmen und 3 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten dabei von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

BFI-Botschaft 2025-2028
BFI-Botschaft 2025-2028

Die zwei von der WBK-SR (Po. 20.3462) und der WBK-NR (Po. 20.3927) eingereichten wortgleichen Postulate zur Förderung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung wurden in der Sommersession 2024 respektive in der Herbstsession 2024 abgeschrieben, nachdem das Anliegen der Postulate Eingang in die BFI-Botschaft 2025-2028 gefunden hatte.

Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen (Po. 20.3462 und Po. 20.3927)
BFI-Botschaft 2025-2028

Der Ständerat beriet in der Sommersession 2024 über den Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025-2036. Beat Rieder (mitte, VS) stellte das Geschäft seitens der UREK-SR vor. Die Kommission beantrage, auf die Vorlage einzutreten und den gesamten Verpflichtungskredit von CHF 106.8 Mio. zu sprechen. SWEETER, als Nachfolgeprogramm von SWiss Energy research for the Energy Transition (SWEET), sei notwendig, um die Bereiche «Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit und Bezahlbarkeit miteinander zu vereinbaren». Ohne neue technologische Errungenschaften, wie man sie sich von SWEETER erhoffe, können das Netto-Null-Ziel und die Energiewende nämlich nicht erreicht werden, so Rieder. Nach einigen zustimmenden Worten von Umweltminister Albert Rösti wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Detailberatung lag ein Minderheitsantrag von Jakob Stark (svp, TG) vor. Diese Minderheit beantragte, sowohl den Zeitraum als auch die Laufzeit des Instruments zu kürzen; für die Jahre 2025-2032 sollen gemäss Minderheit CHF 53.5 Mio. gesprochen werden. Stark argumentierte, dass es nicht angebracht sei, den BFI-Kredit mit einer solch hohen Summe zu belasten, bevor das Parlament überhaupt mit der Beratung der BFI-Botschaft begonnen habe. Zudem sei es etwas irritierend, dass der Bundesrat nun mit SWEETER eine Fortführung von SWEET beantrage, ohne dass ein Bericht über die Umsetzung der ersten Tranche vorliege und bevor die zweite Tranche von SWEET überhaupt freigegeben worden sei. Dies sei ein «etwas saloppes Vorgehen» und nicht vertrauensfördernd. Kommissionssprecher Rieder entgegnete, dass die Halbierung des Kredits zu keiner Einsparung für den Bundeshaushalt führen würde, da die eingesparten Mittel einfach innerhalb des BFI-Budgets umverteilt würden. Da die Gelder im Energiebereich aber dringend gebraucht würden, bat Rieder den Rat, den Kredit nicht zu kürzen und den Minderheitsantrag Stark abzulehnen. Diesem Ansinnen kam die kleine Kammer nach; mit 21 zu 20 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte sie den Antrag knapp ab. Der Antrag Stark fand insbesondere bei der SVP und den FDP.Liberalen Unterstützung, aber auch einige Mitglieder der Mitte stimmten ihm zu. Die restlichen Bestimmungen wurden unverändert angenommen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 37 zu 3 Stimmen und 3 Enthaltungen für Annahme des Entwurfs aus.

Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER für die Jahre 2025-2036 (BRG 24.028)

Im Mai 2024 kam es an verschiedenen Schweizer Hochschulen zu Protesten aufgrund des neu eskalierten Konflikts im Nahen Osten, nachdem es einige Wochen zuvor auch in Hochschulen in den USA zu ähnlichen Aktionen gekommen war. Die Protestierenden, die sich laut Tagesanzeiger aus Studierenden, «palästinensische[n] Aktivisten», «Linksautonome[n]» sowie Personen aus Gewerkschaftskreisen, NGO und Parteien zusammensetzten, forderten an allen betroffenen Hochschulen quasi dieselben Punkte: Die Hochschulen sollen jegliche Zusammenarbeit mit israelischen Bildungsinstitutionen abbrechen und den «Genozid» in Gaza verurteilen. Die Studierenden wollten ihre Besetzungen so lange fortsetzen, bis die Hochschulleitungen auf ihre Forderungen eingegangen sind. Während die Resonanz unter den Studierenden nicht sonderlich gross war – die Proteste wurden an keiner Hochschule zu einem Massenphänomen – war das Medienecho auf diese Ereignisse enorm. Die Zeitungen berichteten zum einen über die Resonanz der Proteste bei den Leitungen der Hochschulen sowie auch beim akademischen Personal. Sie berichteten dabei über die unterschiedlichen Reaktionen zwischen den Hochschulen in der Romandie und der Deutschschweiz: So ging die Universität Lausanne teilweise auf die Forderungen der Protestierenden ein und schuf Transparenz bezüglich der Kooperationen mit israelischen Hochschulen. Die Universität Neuchâtel richtete eine Kommission ein, um über die Kriterien zu diskutieren, welche bei einer institutionellen Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen eingehalten werden müssen. Die ETHZ hingegen liess das Protestcamp rasch polizeilich räumen, ohne dabei auf die Forderungen der Demonstrierenden einzugehen. Ähnlich reagierten die Leitungen der Universitäten Basel und Bern, in denen es jeweils zwei Mal zu einer Besetzung gekommen war. Die NZZ am Sonntag sinnierte über die Gründe für die unterschiedlichen Reaktionen und kam zum Schluss, dass die Universitäten in der Romandie diverser aufgestellt seien und mehr Studierende muslimischen Glaubens beherbergten. Dies führe zu «unterschiedlichen Denkmustern» bezüglich des Israel-Palästina-Konflikts. Zudem hätten die Lehrenden an den französischsprachigen Hochschulen ein anderes Selbstverständnis und neigten eher zu einem intellektuellen und öffentlichen Engagement. Zum anderen gab es in den Zeitungen zahlreiche Meinungsartikel, welche die Proteste allgemein einschätzten, und diese oft als antisemitisch motiviert taxierten. SP-Ständerat Daniel Jositsch (ZH) bezeichnete die Forderungen der Studierenden als bestürzend und attestierte zudem eine «fehlende inhaltliche Substanz der aktuellen Proteste» (Blick). Eine weitere politische Stellungnahme lag auch seitens der SVP vor, welche gemäss Medienberichten bereits zwei Vorstösse betreffend die Aufarbeitung der Besetzungen eingereicht hatte. Aus den zahlreichen kritischen Berichten stach einzig die WOZ mit einer positiven Berichterstattung hervor. Die Wochenzeitung kritisierte, dass die Medien die Protestierenden pauschal als antisemitisch einstuften, womit diese Personen im vornherein delegitimiert und ihre teilweise berechtigten Anliegen nicht ernst genommen würden.
Nach einigen Wochen waren schliesslich alle Besetzungen vorbei. Diejenigen, die sich nicht selber aufgelöst hatten, waren von den Hochschulleitungen und der Polizei beendet worden.

Proteste an Schweizer Hochschulen wegen Krieg in Gaza