Auch 1991 musste sich das Parlament mit einer Reihe von Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden um Aufhebung der Immunität einzelner seiner Mitglieder beschäftigen. Gleich gegen sechs Nationalräte und Nationalrätinnen hatte das EMD Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs anlässlich einer Protestaktion gegen den in Neuchlen-Anschwilen (SG) geplanten Waffenplatz eingereicht. Auf Antrag der vorberatenden Kommissionen lehnten beide Kammern eine Aufhebung der Immunität ab, da ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Aktion (Durchführung einer Pressekonferenz auf dem umzäunten Areal) und der politischen Tätigkeit der Beschuldigten bestehe.
Dossier: Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen (SG)- Schlagworte
- Datum
- 21. März 1991
- Prozesstyp
- Anderes
- Geschäftsnr.
- 90.034
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1940 ff.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1078 ff. Bei den Angeklagten handelte es sich um Danuser (sp, TG), Fankhauser (sp, BL), Hubacher (sp, BS), Jaeger (ldu, SG), Leutenegger (gp, BL), Rechsteiner (sp, SG), Stocker (gp, ZH) und Zbinden (sp, AG). Vgl. allgemein dazu Lit. Gadient sowie LNN, 21.3.91.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 29.07.2021
Aktualisiert am 29.07.2021