Nachdem Ende 1994 das komplizierte System zur Berechnung der Kopiergebühren nach dem neuen Urheberrechtsgesetz bereinigt worden war, begann die Pro Litteris mit deren Einzug. Erwartet werden Einnahmen von jährlich CHF 10 Mio., die nach Abzug der Kosten für Verwaltung (20%) und Fürsorgestiftung (10%) an die Urheber und Verleger ausgeschüttet werden.
- Schlagworte
- Datum
- 21. Juni 1996
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Geschäftsnr.
- 96.1033
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1996, S. 1299 f.
- NZZ, 15.2.96; SHZ, 7.3.96
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 01.04.2022
Aktualisiert am 01.04.2022