Neue Kantonsverfassungen erhielten 1984 Baselland und Uri. Weitere Totalrevisionen waren in den Kantonen Glarus, Solothurn, Tessin und Thurgau im Gang. Der Geschäftsführer der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit (ch Stiftung), Max Frenkel, stellte ein Nachlassen des Revisionsinteresses fest und begründete es mit den beschränkten Möglichkeiten und Auswirkungen konstitutioneller Gesamterneuerungen.

Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen