Der im Nachgang der Masseneinwanderungsinitiative eskalierte Streit um die Nachwahlbefragungen führte dazu, dass sich der Bund mit der Frage auseinandersetzte, ob er solche Abstimmungsanalysen auch weiterhin erstellen lassen soll. Im Juli bejahte dies der Bundesrat, beschloss aber auch, den Auftrag für den Zeitraum 2016-2019 gemäss WTO-Richtlinien öffentlich auszuschreiben. Ferner beauftragte er die Bundeskanzlei, mit der "Forschungsgemeinschaft VOX-Analysen" einen neuen Vertrag abzuschliessen, dessen Laufzeit auf Ende 2015 terminiert ist und eine Option auf Verlängerung enthält. Diese würde gewährt, wenn beim neuen Vergabeverfahren Verzögerungen auftreten würden.