Der Verband Schweizer Medien beanstandete im September 2015 die im Vorjahr durch die Post beschlossene Preiserhöhung für die Zeitungszustellung. Bis 2016 sollten die Preise für die Zustellung von Zeitungen pro Exemplar um 6 Rappen zunehmen, was für die Verleger Kosten in zweistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen würde. Die Post hingegen betonte, dass die Zeitungszustellung bereits seit Längerem ein Verlustgeschäft sei; 2014 hätte sich das Defizit in diesem Bereich auf CHF 90 Mio. belaufen. Mit der beschlossenen Preiserhöhung könne das Defizit lediglich halbiert werden. Der Verlegerverband erachtete die Tariferhöhung der Post als unrechtmässig, da hierbei versucht werde, höhere Transportkosten ausserhalb der Agglomerationen zu kompensieren – dies, obwohl sich die Post per Gesetz verpflichtet habe, die Zustellungspreise an den in den Agglomerationen üblichen Tarifen zu orientieren. Das Aufsichtsverfahren gegen die Post wurde jedoch von Letzterer verzögert, da die Post vor dem Bundesverwaltungsgericht sowohl die Aufsichtspflicht des BAKOM zur Festsetzung des Agglomerationstarifs in Frage stellte, als auch die Möglichkeit des Verbands, in dieser Sache als Streitpartei zu agieren, anzweifelte. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Post im November 2015 jedoch ab.