Kinderpornografie – Verbot von Posing-Bildern (Mo. 14.3022)

Als PDF speichern

Ohne Gegenstimme nahm der Nationalrat im März 2016 eine Motion Rickli (svp, ZH) zum Thema Kinderpornografie an. Der Vorstoss fordert ein Verbot von gewerbsmässigem Handel mit Posing-Bildern, also von Nacktbildern von Kindern, welche aufgrund mangelnder expliziter sexueller Inhalte nicht als Kinderpornografie gelten. Diese Grauzone werde von Pädokriminellen ausgenutzt und vor solchem Missbrauch müssten Kinder und Jugendliche geschützt werden, so die Motionärin. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, gleichzeitig aber auch auf die Abgrenzungsschwierigkeiten bei privaten Bildern hingewiesen. Im Ständerat wurde das Anliegen im Dezember 2016 weitaus kontroverser diskutiert und schliesslich mit Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp gutgeheissen.

In der Sommersession 2024 schrieben National- und Ständerat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 die Motion Rickli (svp, ZH) zum Verbot von gewerbsmässigen Handel mit Posing-Bildern ab. Der Bundesrat verwies in seinem schriftlichen Antrag auf Abschreibung auf das im Sommer 2023 verabschiedete revidierte Sexualstrafrecht, welches zwar den Posing-Tatbestand nicht expliziert beinhalte, aber durch die veränderte bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Pornografie die Motion inhaltlich inzwischen trotzdem erfüllt sei.